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Reform der
Gesetzlichen Rentenversicherung zur GRV für
alle
Bisherige
Rentenreformen: Sinkende Rentenkaufkraft für alle,
Altersarmut für viele.
Deshalb Gesetzliche RentenVersicherung
erweitern zur Erwerbstätigenversicherung.
Erwerbstätigenversicherung, GRV auch für Beamte,
Politiker, Selbstständige, Reiche und
"Besserverdiener".
Aufgrund der bisher so
einseitig geführten Rentendebatte könnte der Eindruck
entstehen, auch hier gelte Merkels Floskel
"alternativlos".
Deshalb hier konkrete und detaillierte Maßnahmen als
Beispiel einer wirkungsvollen
Rentenreform-Alternative, sowie konkrete
Rentenkonzepte anderer.
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht -
Zusammenfassung
Statt Altersarmut wieder sichere
Renten
Fehlentwicklungen
korrigieren
Grundbedingungen
Sofortmaßnahmen bzw.
Rückänderungen
Alternative Gesetzliche
Rentenversicherung "GRV für alle"
Wesentliche Gründe alle
in die GRV einzubeziehen
Rentenleistung der GRV für alle.
Finanzierung und Beitragsgestaltung
der GRV für alle
Entlastungseffekt zur
prognostizierten demographischen Entwicklung
Eindämmung der
Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte
Finanzierungsbasis
Rente mit 60
Rentenreform Konzepte
Anderer
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Kurzübersicht - Zusammenfassung
Gesetzliche
Rentenversicherung "GRV für alle"
Die
gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter
und Angestellten ist nach wie vor die
wichtigste (und meist einzige) Alterssicherung
für über 90% aller Bürger.
Durch die vielen bisherigen "Reformen" mit
massiven Leistungsreduzierungen und
Rentenniveau-Senkungen von CDUCSU, FDP,
GRÜNE und SPD kann die GRV trotz hoher
Rentenbeiträge künftig Altersarmut nicht
mehr vermeiden.
Mit der Reform-Alternative einer "GRV
für alle" werden die wirklichen Ursachen an
der Wurzel gepackt.
Die mangelnde Eindämmung der
anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, die
staatliche Förderung prekärer und niedrig
entlohnter Arbeitsverhältnisse und die Umverteilung des
Volkseinkommens zu
Lasten der Löhne und Gehälter.
Nur wenn auch hier angesetzt
wird, kann wieder eine stabile
Einnahmebasis der Rentenversicherung wie der
übrigen sozialen Sicherung hergestellt werden.
Erforderliche Sofortmaßnahmen zur
Wiedererreichung der früheren
Lebensstandardsicherung im Alter
Alle Kürzungsfaktoren
streichen, Rente mit 67 abschaffen, Riesterreform rückabwickeln und
die Besteuerungsänderung
von 2004 aufheben zumindest
korrigieren. Grundbedingungen
sind künftig einzuhalten.
Altersstrukturveränderungen
sind beherrschbar durch Teilhabe
aller BeitragszahlerInnen am
Produktivitätsfortschritt.
Die so reformierte GRV ist als
Pflichtversicherung auf alle Bürger zu
erweitern zu einer "GRV für alle".
Auf alle Bürger und alle Erwerbstätigen
einschliesslich Beamte, Politiker, Vermögende
und Spitzenverdiener.
In Österreich erfolgte die Umstellung
bereits im Jahr 2005 - von
unterschiedlichen Alterssicherungen für
Beamte, Politiker, abhängig Beschäftigte
und Selbstständige, wie in Deutschland
- auf eine einheitliche
Erwerbstätigen-Altersregelung,
einschliesslich Beamte und Politiker. Siehe
Kasten unter Alternative "GRV für alle".
Ein wesentlicher Grund der Erweiterung auf
alle, insbesondere Politiker und Beamte,
ist die hohe Sicherheit gegenüber willkürlichen
politischen Eingriffen und
rechtlicher
Benachteiligung.
Das ist elementar wichtig wegen der bisherigen
massiven Leistungskürzungen und weil dabei
andere Rechtsgrundsätze vertreten wurden als
in der Beamtenversorgung und den übrigen
staatlichen Alterssicherungen,
ohne dass die Verantwortlichen selbst
betroffen waren.
Zukunftsfeste Finanzierung einer "GRV für
alle".
Sie bindet künftig auch einkommensstarke
Bevölkerungskreise, zusätzlich zum Lohn auch
Vermögenseinkommen und wieder im angemessenen
Umfang Unternehmensgewinne/Wertschöpfung ein.
Eine weitere Voraussetzung der nachhaltigen
Finanzierung ist die Anhebung des
Lohnniveaus: Normale Entlohnung, Minimierung
prekärer Beschäftigung und Leiharbeit,
generelle Einführung des Mindestlohnes,
Arbeitszeitverkürzung und mehr Beschäftigung
im öffentlichen Dienst. Das ist zu erreichen
durch wirksame staatliche Eingriffe zur
angemessenen Teilhabe an den
Produktivitätsgewinnen.
Hinreichende Finanzmittel, um diese Aufgaben
erfüllen zu können sind durch Korrekturen in der Steuer-
und Finanzpolitik zu
erreichen.
Ergebnis:
Verbesserte Einnahmebasis, zukunftsfeste
Finanzierung, lebensstandardsichernde
Alterssicherung bei niedrigerem
Beitragssatz.
Zusatzeffekte: Positive
Wirtschaftsentwicklung und demographischer
Entlastungs - Effekt.
Darüberhinaus bewirken diese Maßnahmen eine
Haushaltsentlastung durch reduzierte
Sozialausgaben und höhere Steuereinnahmen wie
auch eine positive Wirtschaftsentwicklung.
Durch die Erweiterung auf eine GRV für alle
ergibt sich zudem ein wesentlicher Entlastungs
- Effekt zur "prognostizierten Auswirkung" der
demographischen Entwicklung.
Detaillierte Beschreibung
siehe nachfolgend.
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Statt
Altersarmut wieder sichere Renten
Mit den „Rentenreformen“ ab
1992 wurden massive Leistungsreduzierungen, Eingriffe
in die Rentenanpassung und Rentenniveau-Senkungen
insbesondere durch die Riesterreform, durch
zahllose Gesetzesänderungen von allen
Regierungsparteien beschlossen. Das Ergebnis: Die GRV
kann trotz hoher Rentenbeiträge künftig Altersarmut
nicht mehr vermeiden. Diese Reformen sind gescheitert.
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Für die große
Mehrzahl* der abhängig Beschäftigten bleibt
die GRV die einzige Alterssicherung. Es
besteht nach wie vor Reformbedarf. Nötig ist
eine Reform, die die wirklichen Ursachen
angeht und die Übel an der Wurzel packt.
*90 Prozent aller 65-Jährigen und
Älteren in Deutschland erhalten eine eigene
Rente aus der GRV. Alterssicherungsbericht
2012
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Die massive Überzeichnung
möglicher Auswirkungen der Demographieveränderung
verzerrt den tatsächlichen Reformbedarf. Zudem wurden
diese langfristigen und damit höchst unsicheren
Prognosen allein auf die GRV fokussiert, tatsächlich
aber wären private Alterssicherung,
berufsständische Rentenversicherung und
Beamtenpensionen genauso betroffen. Die aktuellen
Finanzierungsprobleme der Sozialversicherungssysteme
haben ohnehin nichts mit den Veränderungen der
Alterspyramide zu tun, die gegenwärtig durch einen
hohen Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter
gekennzeichnet ist.
Die derzeitigen und künftigen Probleme der
gesetzlichen Rentenversicherung sind im Wesentlichen
auf die politischen Eingriffe (GRV-"Reformen"), die
anhaltend hohe Arbeitslosigkeit, die Umverteilung des
Volkseinkommens zu Lasten der Löhne und Gehälter und
auf die Ausbreitung prekärer und niedrig entlohnter
Arbeitsverhältnisse zurückzuführen. Ein weiteres
Problem stellen die versicherungsfremden Leistungen
dar, mit denen die GRV bis heute belastet wird, weil
diese jährlichen staatlichen Leistungen noch immer
nicht in voller Höhe erstattet werden. Sie werden
nicht korrekt ausgewiesen und werden wegen fehlender
Aktualisierung unvollständig erfasst.
Als wesentliche Konsequenz der vielen einseitigen
politischen Eingriffe, besonders der "Reformen" seit 1992,
müssen diese Fehlentwicklungen korrigiert werden,
entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung der GRV.
Nur so ist der zugesagte Gegenwert für die bereits
jahrzehntelang eingezahlten hohen Beiträge der
Versicherten wieder zu gewährleisten.
Durch Realisierung nachhaltiger Reformmaßnahmen,
wie im folgenden beispielhaft aufgeführt, wird die
Alterssicherung der GRV-Versicherten wieder
zukunftsfest. Diese reformierte GRV muss
schnellstmöglich auf alle Erwerbstätigen
einschliesslich aller Politiker erweitert werden. Das
alles garantiert wieder eine Lebensstandard sichernde
Altersvorsorge und neben einer stabilen Kassenlage
einen wesentlich höheren Schutz gegenüber
willkürlichen Eingriffen und einseitigen Kürzungen
durch die Politik.
Fehlentwicklungen
korrigieren
Um Missstände in der GRV künftig zu
vermeiden, sind folgende Grundbedingungen und
Änderungserfordernisse zu erfüllen:
Grundbedingungen
Bemessen der Renten- und Beitragshöhe
ausschliesslich am Ziel der Alterssicherung
Die Äquivalenz von Leistung
und Gegenleistung, bezogen auf jeden einzelnen
Versicherten, muss absolut gesichert sein.
Die Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung muss wieder allein den erreichten
Lebensstandard sicherstellen.
Rückkehr zum früheren Rentenniveau von 70 Prozent des
letzten Nettoeinkommens als Basis der
Lebensstandardsicherung im Alter.
Die Leistungs- und
Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung zu
sichern ist Aufgabe und Pflicht des Bundes.
Der Bund haftet als letztverantwortlicher Organisator
der gesetzlichen Rentenversicherung für die
Funktionsfähigkeit und durch die Bundesgarantie mit
dem Bundeszuschuss für die Leistungsfähikeit der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Finanzierungslücken der GRV sind
ausschliesslich durch den Bundeszuschuss
auszugleichen.
Reichen die Einnahmen der
Rentenversicherung nicht für die
Rentenzahlungen, z. B. wegen der
Massenarbeitslosigkeit oder der veränderten
Altersstruktur, sind sie aus Steuermitteln, dem
Bundeszuschuss, auszugleichen.
Keine
rückwirkenden Änderungen der GRV-Leistungen.
Für bereits erworbene Anrechte muss uneingeschränkter
Bestandsschutz gelten.
Belastungen der GRV-Versicherten durch versicherungsfremde
Leistungen müssen
künftig ausgeschlossen werden.
Aus den Beitragseinnahmen sind ausschliesslich
Leistungen für Beitragszahlende, einschliesslich der
Versorgungsansprüche der Ehepartner, zu finanzieren.
(Über 600 Milliarden Euro wurden seit
1957 unberechtigt von den Beiträgen der
Rentenversicherten für versicherungsfremde
Leistungen verwendet).
Öffentliche, transparente,
nachvollziehbare und vollständige Erfassung und
Ausweisung aller Einnahmen und Ausgaben der GRV
Insbesondere versicherungsfremde Leistungen.
Ergänzung der paritätischen
Beitragsfinanzierung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen
jeweils die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrages.
Alle Wirtschaftsbetriebe sind auf Basis ihrer Wertschöpfung in
angemessenem Umfang zur Finanzierung der sozialen
Sicherung heranzuziehen. Arbeitgeberanteile zur
Sozialversicherung können hiermit verrechnet werden.
Sofortmaßnahmen
bzw. Rückänderungen
Kürzungsfaktoren in der Rentenformel streichen.
Die Rentenanpassung muss sich strikt an der
Lohnentwicklung orientieren.
Rente mit 67 abschaffen.
Riesterreform rückabwickeln: Abkopplung
der Privatvorsorge als Teilersatz der GRV. Siehe auch
Revison der
Riesterrente.
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Die Änderung der Besteuerung von
2005 aufheben, zumindest korrigieren aufgrund des
fragwürdigen Urteils
des BVerfG und der fehlerhaften Arbeit der
Sachverständigenkommission.
Versicherungsfremden
Leistungen: Korrekte
Erfassung, Aktualisierung und Ausweisung und künftig
komplette Erstattung an die GRV.
Alternative
Gesetzliche Rentenversicherung "GRV für alle"
Die GRV ist auf alle
Erwerbstätigen (auch alle Politiker, Beamte,
Selbstständige, auch berufsständisch Rentenversicherte
zu erweitern.
Alle Einwohner/Bürger sind pflichtversichert in der
Gesetzlichen Rentenversicherung und stehen somit
solidarisch für die Existenzsicherung aller
Mitmenschen im Alter ein.
Alle Erwerbs- und Nichterwerbstätigen (Privatiers in
Villen und unter Brücken, Arbeitslose und
Arbeitsunfähige). Vom arbeitsunfähigen Behinderten bis
zum Milliardär, vom Kommunalbeamten bis zum
Verfassungsgerichtspräsidenten, vom Hilfsarbeiter bis
zum Universitätsprofessor, vom Landwirt bis zum
Vorstandsvorsitzenden, vom Landtagsabgeordneten bis
zum Bundespräsidenten.
Durch eine angemessene solidarische Beteiligung von
allen wird niemand über Gebühr belastet. Über einen
Bestandsschutz hinaus müssen die Bedingungen der GRV
für alle, insbesondere Politiker, gleich gelten.
Nicht vermeintliche verfassungsrechtliche Hürden oder
Widerstand der Betroffenen sind ernsthafte Hindernisse
einer solchen Lösung, sondern fehlender öffentlicher
Druck auf die Politik. Eine breite öffentliche
Diskussion hierzu wird seit Jahren offensichtlich
unterdrückt.
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In
Österreich wurde 2005 die
Harmonisierung der Rentenversicherung für
alle Erwerbstätigen durchgeführt, einschl.
Beamte und Politiker.
In Österreich, mit einer sehr ähnlichen
Staats- und Sozialstruktur wie Deutschland,
wurde die Einführung einer einheitlichen
Erwerbstätigen-Versicherung längst realisiert.
Die Regelungen der Pensionsharmonisierung
(S.14) gelten für Arbeitnehmer,
Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte,
Beamte und Politiker (politische Mandatare) in
Bund, Länder und Gemeinden und
sind gültig seit 1.1.2005. In Österreich
werden alle Renten als "Pensionen"
bezeichnet.
Bemerkenswert ist die Begründung für die
Umstellung auf eine einheitliche
Erwerbstätigen-Versicherung einschliesslich
Politiker in Österreich: „... dass diese
Harmonisierung Grundvoraussetzung für die
Akzeptanz notwendiger Reformen zur
langfristigen Absicherung der
Alterssicherungssysteme darstellt“.
Mehr
Hintergrundinformationen
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Wesentliche
Gründe, alle in die GRV einzubeziehen
- Gleiches Recht für alle gilt nicht innerhalb
der staatlichen Alterssicherungssysteme,
insbesondere nicht für
die GRV. Siehe RRA,
ADG1,
ADG2,
BRR.
Siehe auch Altersversorgung -
Ungerechtigkeitstabelle ADG
- Politiker, weil sie Gesetze beschliessen,
die Rentner wie
Beitragszahlende der GRV ständig schlechter stellen,
die Leistungsfähigkeit
der GRV aushöhlen und demontieren,
für sie selber aber eine
„Selbstgenehmigungspraxis" mit maßloser
"Üppigst-Überversorgung"
gewährleistet, siehe Kasten unten..
- Selbstständige, Bestverdiener und Vermögende
haben bisher gar nichts zur
solidarischen
Finanzierung beigetragen. (Ja geht's noch?)
- Unternehmen tragen immer *ungenügender zur
Sozialversicherung bei aufgrund
sozial- und
wirtschaftspolitisch unterlassenener
Ausgleichsregelungen.
*Abnehmende
rein lohnabhängige Beiträge aufgrund:
Teilhabeverweigerung
an Produktivitätsgewinnen
Massenarbeitslosigkeit:
Techn. Fortschritt mit immer weniger Beschäftigten.
Sinkendes
Lohnniveau und zunehmende prekäre Beschäftigung
mit sinkenden Beiträgen,
gefördert
durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte wg. angeblichem Fachkräftemangel.
Politisch
gewollte Beitragssatz-Begrenzung/Senkung (Beispiel
Riesterreform).
- Transparenz:
Für alle
Rentenversicherten gelten gleiche Bedingungen.
(Einzige Ausnahme:
Altersruhesitze für Bundespräsident und
Bundeskanzler).
Alles
(Einzahlungen, Auszahlungen, Rentenhöhe,
Beitragssatz, ..) ist nachvollziehbar
und klar definiert
in einem Regelwerk.
Das gewährleistet eine hohe Sicherheit der
GRV gegenüber Willkür, Ungleichbehandlung und
Altersarmut.
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Üppigstüberversorgung
unserer Politiker beenden.
Lange Zeit zahlten die Parlamentarier Beiträge
aus ihren Diäten selbst in die Rentenkasse
ein. 1968 haben sie ihre eigene
Altersversorgung selber gesetzlich neu
geregelt. Diese selbstgenehmigte Üppigstüberversorgung
unserer Politiker wird seit vielen Jahren
kritisiert, selbst in den eigenen Reihen.
Korrekturen sind überfällig. Alle Jahre wieder
werden Kommissionen eingesetzt. Geändert wurde
nichts. Hierzu ein Vorschlag für eine einfache,
gerechte und kurzfristig umsetzbare Lösung bis
zur Einführung der GRV für alle.
Der Üppigstüberversorgung der
Politiker auf Kosten der Steuerzahler, das
sind hauptsächlich die 52 Millionen
gesetzlich Rentenversicherten, ist ein
Ende zu setzen.
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Rentenleistung der GRV
für alle.
Alle Einwohner/Bürger haben Anspruch auf eine
einheitlich berechnete beitragsabhängige Rente und
sonstigen Rentenansprüchen.
Die Rentenhöhe der beitragsabhängigen Rente berechnet
sich für alle Versicherten einheitlich aus für alle
gleich hohem GRV-Beitragssatz und dem
versicherungspflichtigem Einkommen.
Sonstige Leistungsansprüche entstehen bei:
Einkommensverlusten durch Arbeitslosigkeit,
Erwerbsunfähigkeit, Kindererziehungszeiten,
Ausbildung, sowie Einsatz in staatlichen und sozialen
Einrichtungen. Die sonstigen Leistungsansprüche werden
von der GRV erfasst und angerechnet.
Das Rentenniveu beträgt für die beitragsabhängige
Rente 70 % des Nettoeinkommens bei 45
jähriger Beitragszahlung.
Die beitragsabhängige Rente wird auf eine angemessene
maximale Rentenhöhe begrenzt; Vorschlag: 12.000
Euro/Monat (entspricht einem Netto-Einkommen von rund
206.000 €/Jahr).
Alle Einwohner/Bürger haben Anspruch auf eine
einheitliche Mindestrente. Die Mindestrente ersetzt
nach einigen Jahren der Erfahrung mit der
"GRV für alle" die bisherige Grundsicherung im
Alter.
Finanzierung und Beitragsgestaltung der GRV
für alle
Beitragsgestaltung
Der Rentenversicherungs-Beitragssatz ist für alle
gleich.
Der Beitragssatz ist transparent auf Basis
volkswirtschaftlicher Modellrechnungen und einer
offenen gesellschaftlichen Diskussion zu ermitteln und
durch Volksabstimmung oder parlamentarisch als 2/3
Mehrheitsbeschluss festzulegen. Gleiches Verfahren ist
für Änderungen oder Anpassungen anzuwenden.
Einbeziehung aller Einkünfte, neben Löhnen und
Gehältern auch Vermögenseinkommen und
Unternehmensgewinne / Wertschöpfungsabgabe, Einkommen
aus selbständiger Arbeit, Honorare sowie Miet-, Pacht
und Kapitalerträge.
Freigrenzen für die zusätzlichen (zu Löhnen und
Gehältern) Einkommensarten, damit kleine und mittlere
Einkommen nicht überlastet werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben.
Individuelle Beitrags-Mehrleistungen aufgrund
entfallener Beitragsbemessungsgrenze und maximaler
Rentenhöhe dienen dem Solidarausgleich
(Grundgesetzliches Sozialstaatsgebot). Bei diesen
hohen Einkommen (>206.000 €/a) gemäß Vorschlag)
stehen Versicherten im Alter i.d.R. zusätzlich
aufgebautes Vermögen zur Verfügung.
Die paritätische Finanzierung aus Erwerbseinkommen
wird wieder hergestellt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
zahlen jeweils die Hälfte der
Rentenversicherungsbeiträge. Für Beamte und Politiker
werden die Beiträge paritätisch vom Staat direkt an
die GRV abgeführt.
Beiträge aus Vermögenseinkommen und
Unternehmensgewinnen / Wertschöpfungsabgabe werden
direkt an die GRV abgeführt.
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Rentenversicherungs-Beitragssatz*-Beispiel:
6% jeweils für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber,
ebenso jeweils 6% für Politiker und Beamte,
Arbeitgeberanteil 6% jeweils zuständige Kommune,
Land oder Bund
für Selbstständige zweimal 6%. (für erste
3 Jahre der Selbstständigkeit Zuzahlung aus zu
schaffenden AG-Fonds)
Für Miet-, Pacht und Kapitalerträge, für
Vermögenseinkommen und Unternehmensgewinne bzw
Unternehmens-Wertschöpfung ebenfalls 6%.
Der
RV-Beitragssatz bis 1967 betrug 14% (jeweils 7% für
AG und AN).
Er wurde wg. der vorübergehenden Belastung des
damaligen "Rentenbergs" um 4%-Punkte von
1967 bis 1973 auf 18% erhöht,
aber nach Überwindung der damaligen
Rentenbergbelastung nicht wieder abgesenkt. Siehe Abschnittsdeckungsverfahren,
unten.
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Durch Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit, Minimierung
prekärer Beschäftigungsverhältnisse und wieder
hergestellter Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen
verbessert sich die Finanzierungsbasis der
Rentenversicherung wie der Sozialversicherung insgesamt.
Details siehe unten: Eindämmung
der Massenarbeitslosigkeit und verbreiterte
Finanzierungsbasis
Diese insgesamt verbesserte
Einnahmebasis ermöglicht eine zukunftsfeste
Finanzierung und eine stabile lebensstandardsichernde
Alterssicherung bei deutlich niedrigerem Beitragssatz.
Darüberhinaus bewirken die o.a. Maßnahmen eine
Haushaltsentlastung durch
- reduzierte Sozialausgaben wie Sozialhilfe,
Alg1, Alg2, Grundsicherungen
- höhere Steuereinnahmen durch steigende Löhne.
Entlastungseffekt
zur prognostizierten demographischen Entwicklung
Bei Beitragseinzahlung durch die jeweiligen
öffentlichen Arbeitgeber, sowie gut verdienender
Selbstständiger und Politiker, verbessert sich das
Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlenden
und ergibt eine stabilere Basis für die gesetzliche
Rentenversicherung.
Ein weiterer positiver Effekt ist, dass bei heutiger
Einführung der Versicherungspflicht für diese
Berufsanfänger die Beitragszahlungen stetig zunehmen,
in 30 bis 40 Jahren das Maximum erreicht wird und erst
danach durch Wechsel in Rentenbezieher mit
entsprechenden Leistungsbezügen die Rentenkasse
belastet wird. Ein zeitlich parallel laufender Vorgang
mit Entlastungs- Effekt zur prognostizierten Belastung
durch die Altersstrukturveränderung der Versicherten.
(Zudem minimiert sich das belastende Verhältnis
von Jung zu Alt , sobald die geburtenarmen Jahrgänge
in Rente gehen. Ebenso durch die positiven
Auswirkungen einer verstärkten Migration durch
die EU-Erweiterung)
Unter
diesen Bedingungen einer gesetzlichen
Rentenversicherung GRV für alle ist eine hohe
Sicherheit der Alterssicherung gewährleistet,
gegenüber den bisherigen sozial ungerechten
einseitigen Belastungen der abhängig Beschäftigten und
politisch willkürlichen Eingriffen in die GRV
Eindämmung der Massenarbeitslosigkeit und
verbreiterte Finanzierungsbasis.
Durch die anhaltend hohe
Massenarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung
(Minijobs, Niedriglöhne, Leiharbeit, befristete
Arbeit) gehen den
Sozialversicherungen erhebliche Beitragseinnahmen und
den öffentlichen Haushalten entsprechende
Lohnsteuereinnahmen verloren, während andererseits die
Ausgaben der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung
steigen. Das kann nur gesamtwirtschaftlich bewältigt
werden, durch mehr Beschäftigung, normale Entlohnung
und angemessene Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen. Allerdings
durch entsprechend starke staatliche Eingriffe, denn
die Selbstregulierung des Marktes ist hier
offensichtlich überfordert. Durch die nachfolgend
aufgeführten Maßnahmen können Arbeitslosigkeit und
Folgekosten entscheidend gesenkt werden.
Statt Arbeitslosigkeit muss der Staat Arbeit
finanzieren und wieder verstärkt Arbeitsplätze
(Rekommunalisierung, Personalfehlbestand abbauen, neue
Beschäftigung...) im öffentlichen Dienst
bereitstellen. Der Staat ist mit rund 4,6 Millionen
Beschäftigten im öffentlichen Dienst bereits größter
Arbeitgeber in Deutschland. Weitere Elemente
staatlicher Regelung: Minimierung prekärer
Beschäftigung und Leiharbeit, generelle Einführung
eines angemessenen Mindestlohnes,
Arbeitszeitverkürzung fördern und im öffentlichen
Dienst realisieren. Vorreiterfunktion durch
öffentlichen Dienst und öffentliche Auftragsvergabe.
Der daraus resultierende Finanzierungsbedarf
kann bewältigt werden, durch angemessene Teilhabe
an den Produktivitätsgewinnen. Unter Einbeziehung der
lohnextensiven Milliardengewinne der Finanzwirtschaft
und einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens,
das sich zunehmend in Händen weniger Privatpersonen
konzentriert.
Die Handlungsfähigkeit des Staates ist wieder
herzustellen durch Beseitigung der
Defizite in der Steuer- und
Finanzpolitik:
Insbesondere sind Unternehmensgewinne heranzuziehen,
die mit immer weniger Sozialbeiträge zahlenden
Beschäftigten erwirtschaftet werden. Immer mehr
Unternehmen genügen immer weniger ihrer
sozialstaatlichen Pflicht.
Die Einnahmebasis der paritätischen Beitragszahlung
muss durch eine Wertschöpfungsabgabe oder
ähnliches ergänzt werden. Das entlastet auch
beschäftigungsintensive Betriebe, wie zum Beispiel des
Handwerks.
Zur Finanzierung des Sozialhaushaltes sind auch
Kapitaleinkünfte heranzuziehen, sowie hohe Einkommen
sind durch Streichung der Beitragsbemessungsgrenze,
siehe oben, ebenfalls angemessen zu beteiligen.
Die vorstehend angeführten Maßnahmen sind näher
beschrieben in Zukunft der Arbeit, Kapitel 3, siehe
Kasten.
Soziale
Sicherheit ist ein hohes staatliches Gut von der die
gesamte Gesellschaft profitiert. Dazu haben aber
auch alle ihren grundgesetzlich geforderten Beitrag
zu leisten.
Rente mit 60
Übrigens, unsere
Bundestagsabgeordneten konnten bis Oktober 2017
bereits nach 18 Jahren mit 57 in Rente,
siehe (3).
Laut "dpa-Faktencheck: Keine
Bundestagsabgeordnetenpensionen mehr mit 56 Jahren"
vom 14.6.2019 soll es doch noch eine
Ausnahmeregelung für MdB-Altersentschädigungen ab 57
geben.
Gesetzliches Renteneintrittsalter 60
Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und
Produktivitätssteigerung.
Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt,
warum das Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt
werden sollte auf 60 Jahre und wie das finanzierbar
ist:
Maßstab für die objektive Möglichkeit, ab 60 die volle
Rente zu zahlen, ist das von Erwerbstätigen
erwirtschaftete Volkseinkommen. Das Volkseinkommen
(die Summe aller Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen usw.)
stieg von 1950 bis 2009 um das 23-fache, von 2.007 auf
46.194 Euro pro Erwerbstätigem (Lohnabhängige und
Selbstständige). Die Produktivität pro Erwerbstätigem
ist also enorm gestiegen.
Die Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57
Millionen auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des
gesellschaftlichen Reichtums wäre es durchaus möglich,
der wachsenden Zahl der Rentnerinnen und Rentner ein
auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die wachsende
Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich,
erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren
als früher.
Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter
kapitalistischen Bedingungen genau das, was als das
eigentliche Problem der Rentenversicherung angesehen
werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft
sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer
Beschäftigung. Die steigende Produktivität vermehrt
einerseits den gesellschaftlichen Reichtum, der sich
als Kapital verwerten will und muss, und entzieht der
Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie
braucht, um die Renten für eine wachsende Zahl von
Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren.
Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil der
Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen
am Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47
Prozent, der Anteil der Nettogewinne am Gesamtzuwachs
des Nettovolkseinkommens in dieser Zeit dagegen wuchs
von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf 75,6
Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht
bereit, die Löcher der Rentenversicherung, die es
selbst produziert, aus seinen Gewinnen zu finanzieren.
Um die Notwendigkeit der Rente mit 67/70 zu beweisen,
setzen alle Ideologen des Kapitals als wichtigstes
Thema die drohende "demografische Katastrophe", die
eigentlich nur eine Katastrophe für die
Kapitalverwertung ist, der es nicht gefällt, dass
Menschen älter werden, ohne dass sie noch verwertbar
sind.
Die gestiegene Produktivität und der gestiegene
gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso
ausgeklammert wie das Sonderinteresse der
Kapitaleigentümer an einer Wiederbelebung ihrer
Profitraten. Wir sollten uns von diesen
Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse
aufspielen, nicht beeindrucken lassen, sondern, wie
gesagt, ihnen zum einen unsere Interessen
entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den
vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus
auseinandersetzen.
zur Quelle
Flugblatt zur Rente mit
60 von KLARtext.eV.
Die Broschüre "Rente mit 60" ist bei
KLARtext.eV. über das Bestellformular erhältlich.
Das Rentenalter beträgt in
Frankreich für das
allgemeine Rentensystem 60 bzw. 62
Jahre.
62 Jahre für
diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für die
nach dem 1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen
Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung des
allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre.
Der Erhalt der vollen Rente erfordert aber 41 Jahre
Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe,
ohne Abschläge, gezahlt.
Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben
das Recht, schon mit 60 Jahren in die Rente zu gehen,
wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren erfüllt
haben. 1956 wurde in Frankreich eine Mindestrente für
alle in Frankreich lebenden Senioren eingeführt, die
keine Anwartschaft für die Sozialversicherung erworben
haben. (Letzte
Änderung 04.12.2012) Quelle Botschaft
Frankreich
Rente mit 60: Beispiel
Lammert - Bundestagspräsident ist
Pensionsmillionär 01.04.2006
Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980 im
Bundestag sitzt gab unter drei Ministern den
Staatssekretär, von 2002 bis 2005 den Vizepräsidenten
des Bundestags, seitdem ist er Präsident. Wie der Bund
der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60. und
nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche Pension
von 8.378 Euro zu.
Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode
Familienministerin war, stehen für diese Zeit monatlich
3.700 Euro Pension zu. Dazu kommt für ihre Zeit als
Bundestagsabgeordnete noch so viel, dass ihr im zarten
Alter von 60 Jahren monatliche Pensionsansprüche von
6.700,00 Euro bleiben. Quelle: FAZ 1.4.2006, gefunden
auf altersdiskriminierung.de
Keine Lösung, sondern reine
Problemverschiebung ist die Rente mit 67
unter derzeitigen Bedingungen. Sie führt vor allem zu
Abschieben der Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit und
soziale Not. Bekanntlich werden seit Jahren schon
50jährige in vielen Firmen aus dem Arbeitsverhältnis
gedrängt.
Siehe auch Bessere Lösungen als die
Rente mit 67
Für Politiker gilt
heute immer noch nach weniger als 20 Arbeitsjahren: Renteneintrittsalter mit 57 Jahren und
früher, ohne Abschläge. Politiker
gehören ganz besonders in die auf alle Erwerbstätigen
erweiterte GRV.
Rentenreform Konzepte Anderer
(aktualisiert
März 2026)
Auch
Sozialverbände, Gewerkschaften und Parteien fordern
die Erweiterung der GRV zu einer
Erwerbstätigenversicherung, die alle, auch Beamte und
Selbstständige, einbezieht.
Diese nachfolgend
aufgeführten, bereits vor vielen Jahren erstmals
veröffentlichten, Rentenreform - Konzepte - hier
jeweils aktualisiert - dürften kaum einer breiten
Öffentlichkeit bekannt sein. Auch ich bin viel später,
nach intensiven Recherchen im Web, nach und nach
darauf gestoßen. Wenn große Verbände
ihre Rentenreform - Konzepte, insbesondere die
Erweiterung der GRV auf alle Erwerbstätigen,
nicht mit großer Öffentlichkeitswirkung bekannt
machen, befürchte ich, war das schlicht so gewollt...
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Demographisches
Renten-Problem? Produktivität schlägt
Demografie
"Der enorme
Fortschritt der Produktivität müsste viel
stärker auch den Arbeitnehmern zugute kommen"
verlangte bereits 2012 Gerd Bosbach
Der Anteil der Rentner hat sich im letzten
Jahrhundert zwischen den Jahren 1900 und 2000
mehr als verdreifacht: von unter fünf Prozent
auf über 17 Prozent im Jahre 2000. Zusätzlich
halbierte sich noch der Jugendanteil.
Nach heute öffentlich vertretener These hätte
im letzten Jahrhundert die Rente massiv
reduziert werden müssen. Aber das Gegenteil
trat ein: Die Rente wuchs in den hundert
Jahren auf einen guten Standard. Trotz
seit 1992 bereits wirksamer
Rentenreformkürzungen. Der Wohlstand bei den
Arbeitnehmern ist ebenfalls massiv gewachsen,
von Entbehrungen keine Spur. Zusätzlich
senkten sich die notwendigen Arbeitszeiten
drastisch. Ursache dieser Entwicklung: Der
Produktivitätsfortschritt. Dieser so positive
Einfluss wird in der Regel aus allen
öffentlichen Diskussionen, Stellungnahmen und
Überlegungen zur Rentenentwicklung heraus
gehalten. Stattdessen wird mit
Demografieprognosen für die nächsten 50 Jahre
Angst gemacht.
Siehe auch: Produktivität schlägt
Demografie - Was in der
Rentendebatte bewusst verschleiert wird.
Gerd Bosbach im
Deutschlandfunk, 30.10.2012
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Gesetzliche
Rentenversicherung für alle
Langfristprojektion von Prof.
Martin Werding, 14.04.2016
Ergebnis:
Wenn alle Erwerbstätigen, also auch Selbständige und
Beamte, in die gesetzliche Rentenversicherung
einzahlen, kann das Rentenniveau erhöht und
gleichzeitig der Anstieg der Beiträge über einen
langen Zeitraum gebremst werden.
Rente in der
Arbeitswelt 4.0 – neun Thesen
aus DRV
1/2017 (Zeitschrift der Deutschen
Rentenversicherung)
"Entscheidend
für die Finanzierung der Renten von morgen sind
nämlich die Einkommen und Beiträge, nicht die Köpfe
der Beitragszahler"
In neun Thesen markiert dieser Beitrag die
Leitplanken, die beachtet werden sollten,
wenn in der 19. Legislaturperiode
die Reformnotwendigkeiten der
Rentenversicherung unter diesen Vorzeichen neu
auf der Tagesordnung stehen.
Erwerbstätigenversicherung -
Jan.2007 Konzept des SoVD, DGB und der Volkssolidarität
Rentenpolitische Forderungen des
VDK - Aug.2016
Kommentar K:A: Der VdK
fordert "langfristigen" Ausbau einer
Erwerbstätigenversicherung. Warum langfristig?
Österreich hat bei vergleichbaren
Bedingungen bereits 2005
(Pensionsharmonisierung) auf eine einheitliche
Erwerbstätigenversicherung umgestellt.
Netzwerk für eine gerechte Rente
- Febr.2017
Rentenniveau 53 % -
Bundeszuschüsse der Riesterreform in GRV -
Erwerbstätigenversicherung
Rentenkonzept der CDU 20.Nov.
2020 - Radikaler Umbau zur
„Erwerbstätigenversicherung“: Gesetzliche Rente für
alle.
Am 20. November 2020
berichten Medien, darunter ntv, focus, Welt, dass in
der CDU ein tiefgreifender Umbau des Rentensystems
geplant ist.
Das Konzept des CDU-Bundesfachausschusses
"Soziale Sicherung und Arbeitswelt" sieht vor,
- Beamte, Politiker und Selbstständige
schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung
einzubeziehen.
Ab 2030 Beamte,
Selbstständige, Politiker sollen im Alter von unter
30 Jahren in die Rentenkasse einzahlen.
"Alle, die älter sind,
bleiben in ihren bisherigen Versorgungswerken",
- Anpassung der Regelaltersgrenze von 67
Jahren grundsätzlich vorstellbar.
Zukünftig müssten 45 Jahre
Regelversicherungszeit erbracht werden, um
abschlagsfrei in Rente zu gehen.
Abweichung nur mit entsprechenden
Zu- oder Abschlägen der Rente.
- Die Beitragsbemessungsgrenze soll entfallen.
in zehn Stufen über zehn Jahre
auf das gesamte Gehalt fällig werden. Dann werden
aber auch mehr Rentenpunkte angerechnet.
- Zusätzlicher Beitrag zur Gesetzlichen
Rentenversicherung
Steigende Kosten der
Alterssicherung könnten nicht nur von
Beitragszahlern aufgefangen werden.
Bis 2025 soll entschieden
werden, ob ab 2030 die Beitragspflicht auf übrige
Einkünfte gilt oder eine stärkere
Steuerfinanzierung.
Noch nicht entschieden
Rentenbeitragspflicht auf Kapitalerträge oder durch
Wertschöpfungsabgabe
- Langfristig soll die Gesetzliche
Rentenversicherung vom reinen Umlagesystem auf ein
Mischsystem aus Umlage und Kapitalanlage umgestellt
werden.
Die Rentenversicherung soll
einen entsprechenden Rentenfonds, unter Aufsicht der
Bundesbank, aufbauen.
2,5 Prozent des Bruttolohns
sollen in den Rentenfonds zur Alterssicherung
fliessen.
- Minijobs: Die Rentenversicherungspflicht
gilt künftig auch für Minijobs
- Geringverdiener: Arbeitgeber finanzierter
Mindestbeitrag (2020 14,70 Euro pro Stunde).
Grundlage ist die für
Menschen mit Behinderung bereits bestehende
Regelung.
Damit ergäbe sich
nach 45 Jahren eine Rente von ca. 1100 Euro,
Grundrente könnte dann auslaufen.
- Erwerbsminderungsrente: Die Verbesserungen
von 2014 und 2019 sollen in die Anrechnungszeit der
Altersrente einfliessen.
- Riesterente ersetzen durch neues
„Standardvorsorgeprodukt“ für alle.
Sparbeitra¨ge vom Nettolohn
direkt einbezahlt durch Arbeitgeber.
Staatlichen Sparzulagen
automatisch vom Finanzamt ausgezahlt.
Selbstständige,
Erwerbslose, Beamte, Minijobber, alle gleiche
Konditionen.
Geringverdiener erhalten
höhere Zulagen.
Anlageschwerpunkt auf
aktienbasierten Produkten.
Sobald vom Fachausschuss ein endgültiger
Beschluss vorliegt, werde das Konzept in Partei und
Gremien weiter beraten.
Dramatische
Wende am 1.12.2020: CDU-Wirtschaftsflügel
verhindert „Renten-Revolution“
Auf
Druck des mächtigen CDU-Wirtschaftsflügels wurden wesentliche
Reformpunkte kassiert:
Beamte,
Politiker und Selbstständige in die gesetzliche
Rentenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze soll entfallen.
Rentenversicherungspflicht künftig auch für Minijobs
Arbeitgeber finanzieren Mindestbeitrag für
Geringverdiener
Die Rente wird
ein wichtiges Thema der Bundestagswahl im Herbst
2021, stark abhängig vom künftigen
Parteivorsitzenden und Kanzlerkandidaten.
Eines ist
sicher: Wirtschaftsmann Merz wird fortschrittliche
Reformschritte weiter bekämpfen.
Enttäuschend, aber auch entlarvend, sind die
kümmerlichen Reaktionen von all den Parteien und
Sozialverbänden,siehe hier,
die eine "Erwerbstätigenrente für alle" seit
Jahren fordern.
Welche immensen Vorteile eine Rente für alle
beinhaltet finden sie weiter oben
Seehofers Rentenpläne im April 2016
Der bayerische
Ministerpräsident will in einer großen Rentenreform
die Altersbezüge für breite Bevölkerungsschichten
wieder erhöhen.
Dazu soll der Steuerzuschuss für die
Rentenversicherung steigen. Die Riester-Rente sieht
Seehofer als gescheitert an.
Merkels CDU und "Wirtschaftsexperten" stemmen sich (wieder) gegen
Seehofers aktuelle Rentenpläne.
Seehofer -
Rentenmodell von 2003 Leider
nur heiße Luft; obwohl Seehofers CSU seit 2005 bis
heute in der Bundes-Regierung sitzt!
Die
Linke 2017 Gesetzliche Rente stärken, Rentenniveau
anheben ...
Rentenkonzept
AFD, CDU, CSU aktuell nicht verfügbar.
Stand
28. Februar 2017
Rentenkonzept
der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Juni 2018
Widersprüchlich: AfD-Bundespartei will GRV
abschaffen und ersetzen durch private
Alterssicherung. Was würde AFD
tatsächlich realisieren?
Merkwürdig: Thüringer Landtagsfraktion-Konzept wirbt
mit Grundsatz: Nicht Demografie sondern
Produktivitätsteilhabe ist entscheidend für Renten-
Finanzierungsstabilität.
Trotzdem
Kinderzahl abhängiger Renten-Zuschuss.
Solidarische
Bürgerversicherung C. Butterwegge ist ein deutscher
Politikwissenschaftler.Seit Nov. 2016 im
Ruhestand,
davor Professor an der Universität Köln.
Butterwegge ist Armutsforscher und Mitglied der
Forschungsstelle für interkulturelle Studien (FiSt).
Forderungen
der ADG zur Gesetzlichen Altersversorgung siehe Seite34ff ADG
Reformvorschläge für die Rente
2013 PDF von
Johannes Steffen, Januar 2013
Wirksamkeitsbewertung
von Rentenreformvorschlägen der Parteien auf die
Höhe bestehender, beginnender und zukünftiger
Renten.
Österreich: Gesetzliche
Pensions-Pflichtversicherung für alle
Erwerbstätigen.
In
Österreich, mit einer sehr ähnlichen Staatsstruktur
wie Deutschland, wurde die Einführung einer
einheitlichen Erwerbstätigen-Versicherung
längst realisiert. Die Regelungen der
Pensionsharmonisierung für Arbeitnehmer, Beamte*,
Selbstständige/Gewerbetreibende, Landwirte und
Politiker sind gültig seit 1.1.2005.
*Beamte
der Länder bisher noch unvollständig einbezogen
Österreich:
Sozialsystem bemerkenswert besser als in
Deutschland
Bericht von Matthias
W Birkwald, Linke über die
Erwerbstätigen-Rentenversicherung in Österreich
Rückkehr zur
lebensstandardsichernden und armutsfesten Rente
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