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Rente mit 67
Bei häufig
bestehender Arbeitslosigkeit
Älterer: Frühverrentung mit 63 und lebenslange
Abzüge bis zu 14,4%
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht
1 Warum die Rente
mit 67 abzulehnen ist
1.1 Aktuelle öffentliche
Kritik
1.2 Beschäftigungslage zum
Einführungsjahr 2012 und aktuell
2 Bessere Lösungen
als die Rente mit 67
3 Rente mit 67 - Was
beschlossen wurde
3.1 Kritik und
Ablehnung von Anfang an
3.2
Bestandsprüfungsklausel -
Gesetzlicher Einführungsvorbehalt
3.3
Einführungsüberprüfung 2010
3.4 Gesetzestext und
DRV Informationen
Kurzübersicht
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Rente mit 67 nicht
"zielführend", nicht sozial, nicht
"alternativlos".
Trotz
heftiger Proteste beschloss 2007 Schwarz-Rot
unter Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und
Arbeitsminister Müntefering (SPD) das
Rentenalter von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre
2012 in 16 Jahresschritten anzuheben.
Was bringt die "Rente mit 67" für
Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt
tatsächlich?
Laut Bundesregierung
beträgt die "deutliche
Entlastung in 2030 für die Jüngeren"
monatlich 6,11 €.
Das steht in keinem Verhältnis zu den
resultierenden Nachteilen:
Die jüngeren Versicherten, unter
50jährigen in 2012, können erst
zwei Jahre später in die abschlagsfreie
Rente. Das bedeutet grundsätzlich weniger
verbleibende Arbeitsplätze für jüngere
Beschäftigte. Wie in 2007 auch im
Einführungsjahr 2012, ist die
Beschäftigungslage Älterer
extrem schlecht: Lediglich 12 % der 64
jährigen haben eine
rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die überwältigende Mehrheit der über
64jährigen kann im Alter 65 nur mit
lebenslangen Abzügen in Rente. Tatsächlich
werden die Auswirkungen noch schlechter
aufgrund anderer Änderungen unter Merkel:
Wer länger als 1 Jahr arbeitslos ist, kann mit
63 in die Rente gezwungen werden, mit
lebenslangen Abzügen bis zu 14,4%. Bis
2008 war das noch ohne Abzüge möglich.
Zudem ist in der Bestandsprüfungsklausel
eine klare Vorgabe unterlassen worden. Die
von der SPD als Einführungskriterium für die
"Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50%
beschäftigter Älterer" bedeutet, dass sie
den übrigen 50% mit Sicherheit hohe
Rentenabzüge zumuten will. Verschwiegen wird
auch, dass damit den eigentlichen
Nutzniessern, den Unternehmen, Milliarden
beschert werden.
Mehr Informationen wie, was genau 2007 von
Schwarz-Rot unter Merkel beschlossen wurde,
Gesetzestext und gesetzlicher
Einführungsvorbehalt, bessere
Lösungen/Alternative, etc. siehe
nachfolgend.
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1 Warum die Rente mit 67
abzulehnen ist
Die Anhebung der Altersgrenze sei alternativlos.
Auch bei ständiger Wiederholung bleibt diese
Behauptung falsch. Immer weniger Erwerbstätige müssten
für immer mehr Rentner aufkommen – und dies auch noch
für eine immer längere Rentenbezugsdauer. Das lasse
sich nicht mehr finanzieren. Die Jungen müssten
entlastet werden. So oder ähnlich lauten die
Begründungen für die Rente mit 67.
Was aber bringt die "Rente mit 67" für Beitragssatz,
Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Der Beitragssatz wird im Jahre 2030
um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die
Anhebung der Altersgrenze
(BT-Drs 17/7966 Seite
3, Frage1) . Dies "entlaste" die Jüngeren
(und deren Arbeitgeber) "deutlich" um jeweils
0,25%-Punkte (in 2030 eine monatliche Ersparnis von
6,11 €). Dafür dürfen die Jüngeren allerdings erst
zwei Jahre später in die abschlagsfreie Rente. Die erwartete
Entlastung von 0,25 % für Arbeitnehmer steht in keinem
Verhältnis zu den resultierenden Nachteilen. Dazu
kommt, was in der Rentenkasse eingespart werden soll,
wird von den höheren Arbeitslosenkosten und
Beschäftigungsfördermassnahmen wieder "aufgefressen",
letztlich Kostenschieberei "von der einen in die
andere Tasche" des Sozialbudgets.
Wie in 2007, als das Gesetz beschlossen wurde, so auch
im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage
Älterer - auch fünf Jahre nach der angekündigten
Beschäftigungsförderung - katastrophal niedrig. Im
übrigen sind für die Beurteilung der
Beschäftigungslage von 65 bis 67jährigen schon gar
nicht die unter 60jährigen (55-60) relevant, sondern
die Renten nahen 64jährigen und auch nur die in
rentenversicherten Beschäftigungsverhältnissen; es
geht doch hier ausschliesslich um die Altersgrenze in
der GRV. Derzeit haben lediglich 12 % der 64 jährigen
und 26 % der über 60 jährigen eine
rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Zudem ist in der Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe
unterlassen worden. Die auch in der SPD
als Kriterium für die Einführung der "Rente mit 67"
diskutierten "mindestens 50% Beschäftigter Älterer"
bedeutet, dass den übrigen 50% mit Sicherheit hohe
Rentenabschläge zugemutet werden sollen. Die
monatliche Durchschnittsrente beträgt 664 Euro
(Zahlbetrag nach DRV) für die
heutigen "reichen Rentner" - wie besonders
FDP-Politiker immer gern behaupten - liegt aber bei
den künftigen 67jährigen Rentenzugängen noch
niedriger, durch Rentenniveausenkung und verstärkter
Arbeitslosigkeit. Tatsächlich müsste als Kriterium
"mindestens 90% sozialversicherungspflichtig
beschäftigter Älterer" herangezogen werden,
entsprechend der durchschnittlichen
Gesamt-Arbeitslosenquote.
Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich zu
100 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten.
Abgesehen von vorstehenden Fakten, muss in Erinnerung
gebracht werden, das hier über die von den
Versicherten selbst finanzierten Renten willkürlich
über deren Köpfe entschieden wurde. Die Betroffenen
wurden nicht einmal gefragt, ob sie eine 0,25
prozentige Beitragserhöhung vorziehen gegenüber einer
Heraufsetzung des Rentenalters. Dieses auch noch
angesichts hoher Altersarbeitslosigkeit.
Behauptungen von "nicht mehr vertretbaren
Beitragssteigerungen" werden nebulös in den
(Medien-)Raum gestellt, eindeutige Belege bleiben
öffentlich außen vor. Diese Behauptungen werden -
weder bezweifelt noch hinterfragt - von vielen
kritiklos übernommen.
Dafür wird hinsichtlich der "gefährdeten
GRV-Finanzierung" auf die "hohen Bundeszuschüsse an
die GRV" verwiesen.
Von verantwortlicher Stelle wird
aber verschwiegen, dass diese Zahlungen an die
GRV keine Zuschüsse sind, sondern lediglich die Kosten
der versicherungsfremden
Leistungen, vom Staat der gesetzlichen
Rentenversicherung auferlegt, wieder erstatten
sollen. Dies erfolgt aber nur unvollständig: Über 600
Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der
Rentenversicherten für "versicherungsfremde
Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind
dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten
Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die
aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden
Leistungen". Dabei sollten die sogenannten
"Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der
versicherungsfremden Leistungen dienen! Der frühere
Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002
umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits
1998 öffentlich auf die versicherungsfremden
Leistungen hin siehe hier,
insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem
Bundeshaushalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den
Rentenversicherten wird merkwürdigerweise weder von
den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien
einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder
gar kritisiert ...
Natürlich gibt es demografische Veränderungen,
aber scheinbar nur zum Schaden der
GRV-Beitragszahler?
Bei einer durchschnittlichen Rente von 664 Euro, s.
o., gilt für die große Mehrheit der GRV-Versicherten
eine um bis 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung als von
Bessergestellten. "Die Menschen werden älter und
die Dauer der Alterssicherung steigt".
Bekanntlich gilt
das im besonderen Maße für
Bessergestellte, darunter fallen größtenteils Beamte
und berufsständisch
Rentenversicherte (übrigens
auch eine gesetzlich geregelte Rentenversicherung), u.
a. Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare. Deren
Alterssicherung müsste noch stärker gefährdet sein,
öffentlich problematisiert wird jedoch ausschliesslich
die GRV-Finanzierung. Obwohl doch gerade die
Beamtenpensionen von den Steuerzahlern finanziert
werden, das sind wieder überwiegend die
Millionen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer, die gesetzlich Rentenversicherten.
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Es
geht nicht darum, bis 67 zu arbeiten,
es geht darum, die Renten zu
kürzen
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Was bei der Bestandsprüfungsklausel völlig
ungenügend berücksichtigt wird.
Millionen von Menschen erreichen nicht
mal das bisherige Renteneintrittsalter von 65 Jahren
wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen Schäden oder
weil sie ihren Job verloren haben und keine neue
Anstellung mehr finden. Beschäftigte in körperlich
oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind
häufig schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch
erwerbsunfähig.
Verstärkte Altersarmut ist vorprogrammiert.
Wer früher in Rente geht, hat bisher schon erhebliche
Rentenabzüge, durch die Rente mit 67 wird das
Renteneinkommen noch stärker gesenkt. Die
Arbeitslosigkeit wird andererseits verstärkt.
Arbeitsplätze von über 65jährigen fehlen den Jüngeren.
Um die verlängerte "Durststrecke" bis zur Rente zu
überwinden, bleiben vielen Älteren, wenn überhaupt,
nur Minijobs. 2004 galt das bereits für 770 000 der
55- bis 65-Jährigen. Kostenverschieberei statt
Kostenentlastung.
Zwangsverrentung ab 63 bleibt
bestehen, trotz Rente mit 67
Langzeitarbeitslose können nach Vollendung des 63.
Lebensjahres in die Rente gezwungen werden, auch
Abzüge müssen hingenommen werden. Die Abschläge für
die Zwangsrente betragen ab Jahrgang 1944 - 3,6
Prozent und erhöhen sich stufenweise bis auf 14.4
Prozent für den Jahrgang 1964. Dies bedeutet bei der
Rente mit 67 und einer Zwangsverrentung mit 63 Jahren
lebenslang einen Abzug von bis zu 14,4%. Vor 2008
war es
so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten
Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld
oder AlgII beziehen konnten, ohne in der Regel
noch weiter bei der Arbeitsagentur vorstellig werden
zu müssen. Sie wurden auch nicht mehr in
Umschulungsmaßnahmen geschickt oder für Ein-Euro-Jobs
herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter
erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre
Rente beziehen.
Rente mit 67 - Strategische
Rentenkürzung unter falschen Voraussetzungen.
Nachhaltige Lösungen für eine gesunde zukunftsfeste
Altersversorgung müssen an den eigentlichen
Ursachen/Einflüssen ansetzen: Die stetig
fortschreitende Produktivitätssteigerung aufgrund des
technischen Fortschritts mit stetig abnehmenden
menschlichem Arbeitsaufwand und damit abnehmender
Erwerbstätigkeit. Die rasant wachsende Produktivität
kann die Veränderung der Altersstruktur
finanziell mehr als ausgleichen. Wenn die
Produktivität sich alle 25 Jahre in etwa verdoppelt,
dann kann sich der Lebensstandard der arbeitenden
Bevölkerung prächtig entwickeln, selbst wenn für die
Renten- und Krankenversicherung mehr aufgebracht
werden muss. Doch die heutige Entwicklung von
steigender Produktivität und sinkenden Realeinkommen)
ist nur möglich, weil das von Wirtschaft und
einvernehmlicher Politik so gesteuert wird. Die
letzten 25 Jahre bescherten uns trotz einer
Verdoppelung der Produktivität reale
Einkommensverluste von mindestens 15 %. Und diese
Entwicklung kann und muss geändert werden.
Produktivitätssteigerung bedeutet Gewinnsteigerung:
Es geht um die Verteilung der
gemeinsam erwirtschafteten Produktivitätsgewinne.
Leistung muss sich für alle lohnen. Technischer
Fortschritt, der hochwertige Produkte mit immer
weniger Arbeitsaufwand ermöglicht, darf nicht zum
einseitigen Unternehmensvorteil (Profitsteigerung),
missbraucht werden. Gutverdienende Unternehmen zahlen
durch Arbeitsplatzabbau immer weniger in die
Sozialkassen und entziehen sich ungehindert ihrer
sozialstaatlichen Verpflichtung. Zur Teilhabe an den
Produktivitätsgewinnen gehört auch die Einbeziehung
der lohnextensiven Milliardengewinne und Umsätze der
Finanzwirtschaft, einschliesslich des wachsenden
riesigen Vermögens, das sich
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Wer mal eben 500
Milliarden Euro für "notleidende Banken"
locker macht und mit 379 Milliarden Euro für
den EU-Rettungsschirm haften kann, muss das
nicht bei Arbeitnehmer/innen, Kranken,
Arbeitslosen und Renten reinholen.
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zunehmend in Händen weniger
Privatpersonen konzentriert. Geld ist offensichtlich
vorhanden.
Derzeit wird das Gegenteil praktiziert: Lohndumping
und Sozialabbau, bei uns und in Europa, letztlich
weltweit. Die als Schreckgespenst praktizierte
Globalisierung wird durch das Schreckgespenst
Staatsverschuldung ergänzt. Andererseits wächst und
konzentriert sich ein riesiges Vermögen in den
Händen Weniger. Deren riesige Spekulationsverluste,
auf die Steuerzahler abgewälzt, dienen zum
Sozialabbau, siehe EU-Finanzkrise. D als
Vorreiter und Vorbild für das erklärte EU-Ziel, in den
Ländern das Rentenalter hochzusetzen. Drastische
Sparpakete mit Renten- und Lohnkürzungen; ein
demaskierendes Beispiel: Über den EU-Rettungsschirm
werden zur "Enlastung des verschuldeten
Staatshaushalts" Lohnkürzungen nicht allein
für Staatsbedienstete sondern auch für
Beschäftigte in der freien Wirtschaft gefordert...
Wo aber bleibt die wirksame Besteuerung hoher Vermögen
und ein effektiver Griff auf Schwarzgeldkonten, wo die
"Einsparung" bei Rüstung und Militärausgaben, wo die
Besteuerung bzw. Sozialbeiträge auf Wertschöpfung und
Finanzerträge/Finanzumsätze in den EU-Ländern?
Nein, die Rente mit 67 brauchen wir nicht. Diesen
falschen Weg müssen wir schnellstens verlassen. Für
eine zukunftsfeste Altersicherung gibt es bessere
Lösungswege, wie in Kapitel 2 aufgezeigt.
1.1 Aktuelle öffentliche Kritik
Antrag zur Aussetzung der Rente mit 67
und Rücknahme des Gesetzes abgelehnt*
*von
Schwarz-Gelb, SPD und Grüne
Entschließungsantrag Die Linke "Rente erst
ab 67 - Risiken für Jung und Alt" vom 13.12.2011:
Der Bundestag
wolle beschließen:
Der Deutsche
Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Anwendung der Anhebung der Altersgrenzen in
der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sowie in allen
anderen infolgedessen geänderten Gesetzen und
Regelungen auszusetzen und
2. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und daraus
folgenden Gesetzesänderungen vorgesehene Anhebung
der Altersgrenzen in der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie alle damit
zusammenhängenden Folgeänderungen zurücknimmt.
Begründung
Die Reformen haben die Kosten der Altersvorsorge nicht
gesenkt, sondern tendenziell sogar noch erhöht. Der
Unterschied liegt darin, dass die Versicherten einen
immer größeren Teil selbst bezahlen müssen; einerseits
durch hohe Beiträge zur privaten Vorsorge und
andererseits durch massive Rentenkürzungen. Damit ist
klar: Die Rente erst ab 67 dient lediglich dem Ziel,
die Unternehmens- und Aktiengewinne immer weiter in
die Höhe zu treiben. Für die Menschen bleibt real
immer weniger übrig. ...solange es nicht die Regel
ist, gesund bis zum 65. Lebensjahr arbeiten zu können,
ist eine Anhebung des Eintrittsalters schlicht eine
Rentenkürzung.
Ergebnis der
Bundestags-Abstimmung über Aussetzung und Rücknahme
der Rente mit 67 vom 15.12.2011:
Entschließungsantrag Die Linke: Drs. 17/5106, 17/7966
und 17/815.1 Namentlichen Abstimmung
|
Partei
|
Ja
|
Nein
|
Enthaltung
|
Ungült
|
Nicht abg.
|
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CDU/CSU
|
0
|
221
|
0
|
0
|
16
|
|
SPD
|
6
|
124
|
6
|
0
|
10
|
|
FDP
|
0
|
86
|
0
|
0
|
7
|
|
DIE
LINKE
|
65
|
0
|
0
|
0
|
11
|
|
B`90/GRÜNE
|
0
|
56
|
10
|
0
|
2
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Seehofer geißelt Rente mit
67 1.1.2012
Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer stellt die Rente
mit 67 wegen der nach wie vor unbefriedigenden
Beschäftigungssituation Älterer erneut in Frage. "Die
Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50
in Deutschland müssen spürbar verbessert werden! Sonst
wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur
faktischen Rentenkürzung". Mit mir ist eine
massenhafte Rentenkürzung nicht zu machen." Seehofer
hatte bereits im Oktober 2010 Kritik an der Rente mit
67 geäußert.
Seehofer drohte der Wirtschaft zudem mit gesetzlichen
Schritten, falls sie kurzfristige Arbeitsverhältnisse
unverhältnismäßig nutze: "Alle Regierungen in den
letzten 20 Jahren in Deutschland haben befristete
Arbeitsverträge und Minijobs als begrenztes Mittel zur
Flexibilität akzeptiert. Sie sind aber in vielen
Fällen der Regelfall geworden. Das müssen wir wieder
ändern."
Linke-Chef Klaus Ernst kritisiert den CSU-Chef . "Noch im Dezember hat die
CSU mit allen anderen Fraktionen den Antrag der
Linken abgelehnt, die Einführung der Rente ab 67 zu
stoppen."
Kritik gibt es allerdings auch in den eigenen
(Unions-)Reihen: "Das Infragestellen der Rente mit 67
ist ständig wiederkehrender Sozialpopulismus",
kritisierte auch der CDU-Abgeordnete Jens Spahn . Erst
2029 würden tatsächlich Menschen mit 67 in Rente
gehen, bis dahin sähe es auf dem Arbeitsmarkt ganz
anders aus.
Rente mit 67 bleibt in der
Kritik 31.12.2011
Die Rente mit 67 sorgt unmittelbar vor der Einführung
weiter für Kritik. Sozialverbände forderten den
Verzicht auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit,
die SPD plädierte für eine Aussetzung. VdK und der
SoVD warnten zudem vor einer wachsenden Armut in
Deutschland. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sagte der
Nachrichtenagentur dapd: "Eine echte Verbesserung der
Arbeitsmarktsituation für Ältere ist nicht in Sicht."
De facto sei die Rente mit 67 deshalb ein
Rentenkürzungsprogramm.
Der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD),
Adolf Bauer, sagte, die Rentnerhaushalte hätten
bereits in den vergangenen Jahren real stark an
Einkommen verloren. Auch die für 2012 angekündigte
Rentenanpassung könne diese Kaufkraftverluste nicht
auffangen. Insbesondere für Langzeitarbeitslose,
prekär Erwerbstätige und Niedriglohnbezieher steige
das Armutsrisiko. Bauer betonte: "Denn sie erwerben
nur geringe Rentenanwartschaften und haben nicht die
Möglichkeit, privat vorzusorgen." Dazu komme der
Einstieg in die Rente mit 67 am 1. Januar 2012. Auch
Bauer sprach von einem Rentenkürzungsprogramm.
SPD
kündigt Initiative gegen Rente mit 67 am 5.1.12 an,
hatte aber
bereits am 15.12.11 mit großer Mehrheit im Bundestag
gegen eine Aussetzung gestimmt, s.o.
Die SPD will bei einer Regierungsübernahme im
kommenden Jahr die Rente mit 67 vorübergehend stoppen.
Ihre Partei werde das Gesetz so lange außer Kraft
setzen, bis es ausreichend Arbeitsplätze für ältere
Arbeitnehmer gebe, kündigte SPD-Generalsekretärin
Andrea Nahles gestern an. Es sei nur dann
verantwortbar, das gesetzliche Renteneintrittsalter
anzuheben, wenn mindestens die Hälfte der 60- bis
64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
seien. Widerspruch von Steinbrück (SPD), Grüne und
FDP.
Die Grünen ziehen beim Vorstoß der SPD gegen die
Rente mit 67 nicht mit. 5.1.2012,
Sie hatten 2007 noch gegen die Einführung gestimmt,
am 15.12.11 im Bundestag aber gegen eine Aussetzung
und Rücknahme gestimmt, s.oben.
Immer mehr Frührentner
"Entwicklungen werden schöngeredet" 28.
Dezember 2011
Leipziger
Volkszeitung:
"Die Entscheidung für die Frührente ist, anders
als es das Bundesarbeitsministerium jetzt weismachen
wollte, oft nicht freiwillig. Die teilweise
dramatischen Entwicklungen bei bestimmten Gruppen von
Frührentnern schön zu reden, trägt fast absurde Züge.
Die Rente mit 67 nämlich wurde seinerzeit von der
großen Koalition unter der Maßgabe eingeführt, dass es
mehr Jobs für Ältere geben müsse. Genau dies ist
jedoch nicht der Fall, trotz der Klagen über mangelnde
Fachkräfte übrigens."
Bonner
General-Anzeiger: "Was tatsächlich erschrecken
muss, ist die dramatisch gewachsene Zahl an vermindert
Erwerbsfähigen, die mit ihrer vorzeitigen
Pensionierung den Kampf gegen Krankheit am
Arbeitsplatz verloren geben und sich an den Abstieg in
die Renten-Armut gewöhnen müssen."
Rente mit 67 - Fernab der
realen Arbeitswelt
28.12.2011
Die Rente mit 67 ist eine Vision. Mit der real
existierenden Arbeitswelt hat dies wenig zu tun, das
legen jetzt wieder die Zahlen der Rentenversicherung
nahe. Schon heute geht fast jeder zweite Arbeitnehmer
vorzeitig in den Ruhestand und muss dafür Abschläge
von der Rente in Kauf nehmen. Wenn sich daran nichts
ändert, ist die Rente mit 67 nichts anderes als eine
Rentenkürzung durch die Hintertür.
Geringverdiener leben immer
kürzer 12.12.2011
Die Lebenserwartung von Arbeitnehmern mit geringem
Einkommen lag 2001 noch bei 77,5 Jahren, im Jahr 2010
aber nur noch bei 75,5 Jahren. Dies gehe aus der
Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der
Linksfraktion hervor. Der Trend zur Verlängerung der
Rentenbezugsdauer gelte demnach nur für Personen mit
durchschnittlichem oder überdurchschnittlichem
Einkommen. Zudem ergaben die Auswertungen dem Bericht
zufolge, dass der Anteil der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten 60- bis
64-Jährigen im vergangenen Jahr nur gering gestiegen
sei. Waren im März 2010 etwa 24,9 Prozent dieser
Altersgruppe in Beschäftigung, so lag die Quote im
März 2011 bei 26,4 Prozent. Vollzeit arbeiteten davon
nur 18,7 Prozent, ein Plus von 1,1 Prozentpunkten
gegenüber dem Vorjahr. Die Rente ab 67 sei nach wie
vor nichts anderes als "ein gigantisches
Rentenkürzungsprogramm", sagte der Rentenexperte der
Linksfraktion, Matthias Birkwald. Er kündigte für den
kommenden Donnerstag einen Antrag seiner Fraktion im
Bundestag an, den für 2012 geplanten Start der Rente
ab 67auszusetzen.
Mit Depression still und
heimlich in die Frühverrentung Morgenpost,
17. Oktober 2011
Allein im vergangenen Jahr waren es bundesweit fast 71
000 Männer und Frauen, die wegen psychischer
Erkrankungen in Frührente gingen. Das waren etwa 6500
mehr als 2009. Nach der offiziellen Statistik führten
psychische Störungen 1993 - im ersten Jahr der
gemeinsam für von West- und Ostdeutschland erfassten
Daten - noch in 41 414 Fällen zu einer Früh- oder
Erwerbsminderungsrente. Das entspricht einem Zuwachs
von 71 Prozent in 18 Jahren. Auch wenn die absoluten
Zahlen angesichts von zuletzt gut 850 000 Neurentnern
vergleichsweise gering erscheinen: Der Trend ist klar.
Und es trifft durchweg den Otto Normalverbraucher, der
dann still und heimlich und mit Abschlägen in der
Erwerbsminderungsrente verschwindet.
|
Von
der Leyens gnadenlose Politik gegen Jung und
Alt. Leserbrief vom
17.11.2010,
Heilbronner Stimme.
90% der heutigen 64jährigen haben keine
sozialversicherte Beschäftigung. Trotzdem soll
künftig sogar bis 67 gearbeitet werden. Mit
unehrlichen Zahlen und eisiger sozialer Kälte
beharrt SchwarzGelb und die zuständige
Arbeitsministerin von der Leyen auf diesen
Widersinn. Sind die
denn alle mit dem Klammerbeutel gepudert? Aufgrund der prekären
Beschäftigungslage wird den Alten nach einem
langen Arbeitsleben nun auch noch durch die
zwangsläufigen Abschläge die Rente zusätzlich
gekürzt, andernfalls Jüngeren aber diese
Arbeitsplätze weg genommen. Statt mit
ständigen Rentenkürzungen in Altersarmut
getrieben zu werden, brauchen wir sozial
ausgewogene engagierte Altersvorsorge-Politik
aufgrund einer nachhaltigen, echten
Rentenreform-Alternative. Geld ist vorhanden.
Wer mal eben 500 Milliarden Euro für
"notleidende Banken" locker macht, muss das
nicht bei Arbeitnehmer/innen, Kranken,
Arbeitslosen und Renten reinholen.
Satz von HSt nicht
veröffentlicht
|
Rente mit 67:
Beschäftigungssituation älterer Menschen - Nur wenige
Arbeitnehmer können bis 65 arbeiten
13.08.2010 Die Bundesregierung erklärt "Die
Beschäftigungssituation Älterer wird immer günstiger".
Es kommt aber darauf an, was man unter "älter"
versteht. Die Regierung meint alle über 55. Wie viele
55-Jährige im Betrieb beschäftigt sind, ist für die
Anhebung der Altersgrenze auf 67 jedoch ohne
Bedeutung. Wichtig ist die Lage derjenigen, die
unmittelbar vor der Regelaltersgrenze von 65 stehen.
Kaum 64-Jährige in Arbeit. Ihre Zahl ist verschwindend
gering, rund zehn Prozent. Darin sind sogar noch
diejenigen enthalten, die teilzeitbeschäftigt oder in
passiver Altersteilzeit sind. Letztere Gruppe gilt
zwar formal als beschäftigt, ist aber praktisch nicht
mehr im Betrieb. Bereinigt man die Statistik
entsprechend, sind ungefähr sechs Prozent der
64-Jährigen sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigt.
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Jobwunder? Leserbrief
vom 12.Aug.2010, Heilbronner Stimme.
Zur Zeit schwärmt Schwarz-Gelb und die
Presse vom deutschen Jobwunder. Ein
erstaunlicher Realitätsverlust. Haben wir
doch tatsächlich einen Bedarf von 8
Millionen sozialversicherungspflichtigen
Vollerwerbsstellen, dem gerade einmal
267 000 gemeldete offene Stellen,
einschliesslich Leiharbeit und unterbezahlte
Arbeitsangebote, gegenüberstehen. Zu den im
Februar genannten 3.6 Millionen offiziell
registrierten Arbeitslosen kommen noch
1.2 Millionen statistisch nicht gezählte
offizielle Arbeitslose, rund 2 Millionen
Arbeitsuchende mit einem prekären
Beschäftigungsverhältnis - das zum leben
nicht reicht - und 1.2 Millionen
Erwerbsfähige der "Stillen Reserve". Hierzu
auf www.zukunft--der--arbeit.de mehr
Fakten und Hintergründe. Trotz dieser
fatalen Arbeitsmarktlage beharren
Schwarz-Gelb und die Wirtschaft auf die
beabsichtigte Rente ab 67 und setzen alles
daran dadurch gerade den Jüngeren und
Niedrigqualifizierten diese Arbeitsplätze
auch noch wegzunehmen.
Dabei nimmt es die CDU-Arbeitsministerin von
der Leyen mit der Wahrheit nicht so genau,
das Arbeitsministerium musste jetzt
korrigieren: Lediglich 21,5% statt von der
Leyens behauptete 40% der 60 bis 64jährigen
haben eine sozialversicherungspflichtige
Arbeit, von den 64-Jährigen ist nur noch
jeder Zehnte beschäftigt, von den 65jährigen
wird ganz geschwiegen. Eine entspannte
Arbeitsmarktlage für Ältere ist nach dem
2007 von Union und SPD verabschiedeten
Gesetz aber Voraussetzung für die
schrittweise Anhebung des Rentenalters auf
67.
Satz von HSt nicht
veröffentlicht
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1.2 Beschäftigungslage zum
Einführungsjahr 2012 und aktuell
Immer mehr ältere Beschäftigte?
Berlin, 3.04.2013. Immer mehr ältere Menschen haben
einen sozialversicherungspflichtigen Job. Das zeigen
offizielle Daten – und das klingt gut. Schaut man
genauer hin, ist die Entwicklung allerdings nicht ganz
so erfreulich. Laut Bundesagentur für Arbeit hatten im
vergangenen September 1,48 Millionen Menschen zwischen
60 und 64 Jahren eine sozialversicherungspflichtige
Stelle. Das waren 12,3 Prozent mehr als ein Jahr
zuvor. „Die Entwicklung belegt eindrucksvoll, dass
Ältere als Fachkräfte in den Unternehmen gefragt sind
wie nie zuvor“, befindet die Arbeitgebervereinigung
BDA.
Schaut man sich die Zahl der Arbeitslosen an, sieht
die Sache nicht mehr so rosig aus. So waren Anfang
dieses Jahres rund 600 000 Menschen ab 55 Jahren als
Jobsuchende registriert. Auch hier gab es einen
Anstieg: Laut offizieller Statistik stieg der Zahl der
älteren Arbeitslosen im Jahresvergleich um 5,2
Prozent.
Es gibt also immer mehr ältere Beschäftigte – und
gleichzeitig immer mehr ältere Arbeitslose. Wie das
möglich ist? Zunächst einmal gibt es insgesamt immer
mehr ältere Menschen. Zudem gehen weniger Menschen in
Frührente. Die absoluten Zahlen sind also mit Vorsicht
zu genießen.
Politik erschwert Vorruhestand
Ein genaueres Bild über die Beschäftigungstrends
erhält man, wenn man sich anschaut, wie viel Prozent
der Älteren einen Job haben. Auch diese Daten liefert
die Bundesagentur für Arbeit. Danach hatten Mitte
vorigen Jahres rund 29 Prozent der 60 bis 65-Jährigen
eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Der Anteil
ist immer noch relativ niedrig, aber immerhin etwas
höher als vor einem Jahr. Damals lag die Quote bei
27,5 Prozent.
Ein Grund: Heutzutage ist es nicht mehr so einfach,
sich von älteren Beschäftigen zu trennen, wenn ein
Unternehmen Personal abbaut. Denn die Politik hat den
Vorruhestand erschwert. Wenn ein älterer Mensch
arbeitslos wird, ist es aber nach wie vor sehr
schwierig für ihn, eine neue Stelle zu finden, heißt
es bei der Bundesagentur für Arbeit. Auch deshalb ist
die Arbeitslosenquote unter Älteren immer noch
deutlich höher als unter Jüngeren.
Laut Statistik waren zuletzt fast neun Prozent der
über 54-Jährigen als arbeitslos registriert.
Tatsächlich ist die Quote noch höher. Denn die
Bundesregierung hat schon vor Jahren beschlossen, die
Statistik zu schönen. So gelten Hartz-IV-Empfänger,
die mindestens 58 Jahre als sind und denen seit mehr
als einem Jahr kein Jobangebot gemacht wurde, nicht
mehr als arbeitslos. Sie sind in der offiziellen
Statistik nicht erfasst.
Forscher bemängeln, dass die Arbeitsagenturen ältere
Arbeitslose oft nicht ausreichend bei der Jobsuche
unterstützen. Die Vermittler könnten zum Beispiel mit
Unternehmen reden, ob eine Stelle anders zugeschnitten
werden könne. Auch Gewerkschafter fordern mehr
altersgerechte Jobs und mehr
Weiterbildungsmöglichkeiten.
Quelle: Kölner
Stadt-Anzeiger
Rente mit 67 ist
sozialpolitisch unverantwortlich
Die Linke belegt
mit den Zahlen der Bundesregierung die katastrophale
Beschäftigungslage Älterer
(BT-Drs 17/7966 vom 30.11.2011)
Eine
sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle unmittelbar
vor der Rente, mit 64 Jahren, hatten nur noch 11,8 Prozent und
von den 63 bis unter 65 Jährigen nur 14,4 Prozent .
Selbst bei den 60 bis unter 65-jährigen waren in 2010
lediglich 25,8 Prozent sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. Bei atypisch Beschäftigten lagen die
Erwerbsquoten noch deutlich niedriger: 6,3 Prozent
bei 64 Jährigen, 8,6 Prozent bei den 60 bis
unter 65-jährigen.
Mittlerweile haben rund 50 Prozent der Zugänge in
Altersrenten Abschläge von durchschnittlich 11,4
Prozent. Tendenz weiter steigend. Damit ist (heute
schon) mindestens für diese Hälfte das höhere
Rentenalter schlicht eine Rentenkürzung.
3,8 Millionen Arbeitslose im
Dezember 2011
Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.780.206, Nicht gezählte
Arbeitslose: 1.020.757 Quelle: Die Linke
Konjunkturforscher sehen Ende
des deutschen "Job-Booms"
4.1.2012
Hamburg (dpa)- Konjunkturforscher halten ein Ende des
Job-Booms für wahrscheinlich. Die positiven Tendenzen
dürften sich 2012 nicht mehr fortsetzen, sagt Gustav
Horn der «Financial Times Deutschland». Horn ist
Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für
Makroökonomie und Konjunkturforschung. Er rechnet
bereits zur Jahresmitte wieder mit saisonbereinigt
steigenden Erwerbslosenzahlen. Fachleute der Deutschen
Bank befürchten, dass die Arbeitslosigkeit bereits im
ersten Quartal 2012 wieder steigt. Im Jahresschnitt
erwarteten diese Ökonomen, dass dann 3,03 Millionen
Menschen ohne Job sein werden.
Quelle: n-tv
2 Bessere Lösungen als die
Rente mit 67
Die Rente ab 67 ist nicht alternativlos! Auch wenn
das als Kernaussage einer unehrlichen Politik immer
wieder behauptet wird. Nicht nur eine Alternative, im
Nachfolgenden sind mehrere wirksame Lösungen
beispielhaft aufgeführt.
Renten-Altersgrenze
senken durch volle Erstattung der
versicherungsfremden Leistungen
Heutigen Beitragssatz beibehalten und
Renten-Altersgrenze um soviel Jahre senken
entsprechend der Entlastung der GRV durch die volle
Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus
dem Bundeshaushalt. Der heutige Beitragssatz in
der GRV könnte um mehrere
Beitragssatz-Prozentpunkte gesenkt werden, würde der
Bund seinen Pflichten nachkommen. Mehr zu Versicherungsfremde
Leistungen
Rente mit 65
beibehalten und Beitragssatz bei tatsächlichem
Bedarf um 0,25 Prozentpunkte erhöhen
Auf eine Anfrage der Linken stellt die Bundesregierung
fest, dass der Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte bis
in 2030 erhöht werden muss, würde die
Renten-Altersgrenze 65 Jahr beibehalten. Siehe oben.
Erwerbstätigen-Versicherung
für alle einführen und neue Renten-Altersgrenze
festlegen
Die Gesetzliche Rentenversicherung GRV mit sozialem
Augenmaß zukunftssicher reformieren
und erweitern auf eine
Erwerbstätigen-Versicherung für alle:
Als Grundvoraussetzung
Renten- und Beitragshöhe ausschliesslich
am Ziel der Alterssicherung als
alleinige Lebensstandardsicherung bemessen.
Keine rückwirkenden Änderungen der GRV-Leistungen und
keine Belastungen
der GRV-Versicherten durch versicherungsfremde
Leistungen, sowie eine steuerfinanzierte Ergänzung der
wieder paritätischen Beitragsfinanzierung.
Sofortmaßnahmen bzw.
Rückänderungen:
Alle Kürzungsfaktoren in der Rentenformel mit
sofortiger Wirkung streichen. Die Rentenanpassung muss
sich strikt an der Lohnentwicklung orientieren.
Abschaffung der Rente mit 67.
Rückabwicklung der Riesterreform:
Eine nachhaltige Reform muss endlich die Ursachen
der GRV-Probleme angehen, Massenarbeitslosigkeit und
Finanzierungsbasis:
Arbeitslosigkeit und prekäre
Beschäftigung durch staatliche Arbeitsförderung
abbauen und die Finanzierungsbasis der sozialen
Sicherung verbreitern: Wertschöpfungsabgabe einführen
und Kapitaleinkünfte einbeziehen, sowie hohe
Einkommen durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze
ebenfalls angemessen beteiligen (Beispiel Schweiz).
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für alle:
Die GRV ist auf alle
Erwerbstätigen (einschliesslich Beamte, Richter,
Professoren, alle Selbstständigen sowie alle
Politiker, nicht nur Abgeordnete, auf Bundes-, Landes-
und Kommunalebene) zu erweitern. Rentenniveau,
frühester Renten/Pensionsanspruch, jährliche
Rentenanpassung, etc muss für alle gleich gelten.
Unter diesen Bedingungen ist eine hohe Sicherheit der
Alterssicherung gewährleistet, gegenüber sozial
ungerechten einseitigen Belastungen der abhängig
Beschäftigten und politisch willkürlichen Eingriffen
in die gesetzliche Rentenversicherung.
mehr
Altersteilzeit verstärkt
fördern für einen Vorruhestand ab 60
Mit dem Alter schwindet bei vielen Menschen die
Fähigkeit sowie die Motivation, den Belastungen - oft
durch Herausmobben - am Arbeitsplatz standzuhalten.
Dennoch erscheint den meisten Areitnehmern der
gänzliche Verzicht auf Arbeit sowohl aus finanziellen
als auch aus persönlichen Gründen wenig attraktiv.
Altersteilzeit ist deswegen eine für immer mehr
Mitarbeiter attraktive Möglichkeit. Verstärkte
steuerliche Finanzierung durch z.B. eine Wertschöpfungsabgabe.
Rente mit 60
Unsere Bundestagsabgeordneten können bereits nach
18 Jahren mit 57
in Rente, s. (3). Erst 2014
wurde das Mindestalter von 57 auf
63 Jahre angehoben.
Gesetzliches Renteneintrittsalter 60
Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und
Produktivitätssteigerung.
Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt,
warum das Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt
werden sollte auf 60 Jahre und wie das finanzierbar
ist:
Maßstab für die
objektive Möglichkeit, ab 60 die volle Rente zu
zahlen, ist das von Erwerbstätigen erwirtschaftete
Volkseinkommen. Das Volkseinkommen (die Summe aller
Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen usw.) stieg von 1950 bis
2009 um das 23-fache, von 2.007 auf 46.194 Euro pro
Erwerbstätigem (Lohnabhängige und Selbstständige). Die
Produktivität pro Erwerbstätigem ist also enorm
gestiegen.
Die Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57
Millionen auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des
gesellschaftlichen Reichtums wäre es durchaus möglich,
der wachsenden Zahl der Rentnerinnen und Rentner ein
auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die wachsende
Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich,
erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren
als früher.
Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter
kapitalistischen Bedingungen genau das, was als das
eigentliche Problem der Rentenversicherung angesehen
werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft
sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer
Beschäftigung. Die steigende Produktivität vermehrt
einerseits den gesellschaftlichen Reichtum, der sich
als Kapital verwerten will und muss, und entzieht der
Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie
braucht, um die Renten für eine wachsende Zahl von
Rentnerinnen und Rentnern zu finanzieren.
Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil der
Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen
am Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47
Prozent, der Anteil der Nettogewinne am Gesamtzuwachs
des Nettovolkseinkommens in dieser Zeit dagegen wuchs
von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf 75,6
Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht
bereit, die Löcher der Rentenversicherung, die es
selbst produziert, aus seinen Gewinnen zu finanzieren.
Um die Notwendigkeit der Rente mit 67/70 zu beweisen,
setzen alle Ideologen des Kapitals als wichtigstes
Thema die drohende "demografische Katastrophe", die
eigentlich nur eine Katastrophe für die
Kapitalverwertung ist, der es nicht gefällt, dass
Menschen älter werden, ohne dass sie noch verwertbar
sind.
Die gestiegene Produktivität und der gestiegene
gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso
ausgeklammert wie das Sonderinteresse der
Kapitaleigentümer an einer Wiederbelebung ihrer
Profitraten. Wir sollten uns von diesen
Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse
aufspielen, nicht beeindrucken lassen, sondern, wie
gesagt, ihnen zum einen unsere Interessen
entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den
vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus
auseinandersetzen.
Quelle: Rente
mit 60? Jens Wernicke Telepolis,13.09.2010
-
Das Rentenalter beträgt in
Frankreich für das
allgemeine Rentensystem 60 bzw. 62
Jahre.
62 Jahre für
diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für
die nach dem 1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen
Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung des
allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre.
Der Erhalt der vollen Rente erfordert aber 41 Jahre
Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe
gezahlt.
Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben
das Recht, schon mit 60 Jahren in die Rente zu gehen,
wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren
erfüllt haben. 1956 wurde in Frankreich eine
Mindestrente für alle in Frankreich lebenden Senioren
eingeführt, die keine Anwartschaft für die
Sozialversicherung erworben haben. (Letzte Änderung 04.12.2012)
Quelle Botschaft
Frankreich
Rente mit 60: Beispiel
Lammert - Bundestagspräsident ist
Pensionsmillionär
01.04.2006
Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980
im Bundestag sitzt gab unter drei Ministern den
Staatssekretär, von 2002 bis 2005 den Vizepräsidenten
des Bundestags, seitdem ist er Präsident. Wie der Bund
der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60.
und nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche
Pension von 8.378 Euro zu.
Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode
Familienministerin war, stehen für diese Zeit
monatlich 3.700 Euro Pension zu. Dazu kommt für ihre
Zeit als Bundestagsabgeordnete noch so viel, dass ihr
im zarten Alter von 60 Jahren monatliche
Pensionsansprüche von 6.700,00 Euro bleiben. Quelle:
FAZ 1.4.2006, gefunden auf altersdiskriminierung.de
3 Rente mit 67 - Was
beschlossen wurde
Trotz heftiger Proteste von Versicherten,
Gewerkschaften, Sozialverbänden und der
Linken beschloss Schwarz-Rot 2007 unter
Bundeskanzlerin Merkel und dem zuständigen
Arbeitsminister Müntefering (SPD) das Rentenalter von
65 auf 67 Jahre anzuheben. Ab dem Jahre 2012 wird die
Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahre in Stufen auf 67
Jahre (2029) angehoben. Die Anhebung beträgt für
Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1958
zunächst einen Monat pro Jahrgang (Anhebung der
Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre) und ab dem
Geburtsjahr 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Anhebung
der Regelaltersgrenze von 66 auf 67 Jahre). In dieser
Übergangsphase von 2012 bis 2028 wird somit die
maßgebliche Regelaltersgrenze abhängig vom jeweiligen
Geburtsjahr bestimmt.
Wer früher in Rente geht (in der Regel wird dies
frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres
möglich sein), erhält pro Monat vorverlegten
Rentenbezugs eine dauerhafte Kürzung der Altersbezüge
um 0,3% - maximal also 14,4%.
Wer auf insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten
kommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in
Zukunft mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente
erhalten. Pflichtbeitragszeiten wegen
*Arbeitslosigkeit zählen allerdings nicht. *darunter fallen auch Zeiten
für Umschulungen und Ausbildungsmaßnahmen der
BA.
Nur wenige Arbeitnehmer schaffen es
tatsächlich auf 45 Beitragsjahre - laut Spiegel vom
9.3.2007 bei den Männern 28 Prozent, bei Frauen
sogar nur vier Prozent. Aktuell: ???
Bundestag
Rente mit 67 beschlossen n-tv 9. März 2007
Liste
der namentlichen Abstimmung
CDU/CSU: 215 Ja, 10 na, SPD: 193 Ja, 11 Nein, 4
Enth,14 na, Linke: 51 Nein, 2 na, FDP:
54 Nein, 7 na,
Grüne:51 Nein fraktionslose 2
Nein
na
= Stimme nicht abgegeben
3.1 Kritik und Ablehnung von Anfang
an
Die Rente mit 67 war selbst
innerhalb SchwarzRot umstritten Die Welt,
27.6.2005
"Es macht keinen Sinn, über eine Erhöhung des
Rentenzugangsalters von 65 auf 67 Jahre zu reden, wenn
das tatsächliche Renteneintrittsalter im Schnitt bei
etwa 60 Jahren liegt", sagte der saarländische
Ministerpräsident Peter Müller (CDU). Auch
Familienministerin Schmidt (SPD) erteilte der Rente
mit 67 erneut eine Absage. "Wenn nur erst alle Arbeit
bis 65 Jahre hätten, wäre ich schon froh".
Regierungsberater halten Rente mit 67 für falsch. Handelsblatt,
15.6.2006
„Eine generelle Heraufsetzung des abschlagfreien
Rentenalters hält die Kommission aus mehreren Gründen
nicht für zielführend.“ Wegen der hohen
Arbeitslosigkeit sei schon heute nur „eine Minderheit“
bis 65 beschäftigt. Angesichts der hohen körperlichen
und gesundheitlichen Belastungen könnten zudem viele
nicht bis 65 oder gar darüber hinaus arbeiten. Aus dem
„Altenbericht“ einer Expertenkommission, die die
Bundesregierung selbst eingesetzt hat.
IAB-Arbeitsmarktexperten warnen vor Rente mit 67
Arbeitsmarktexperten befürchten, dass die Einführung
der Rente mit 67 bis zum Jahr 2030 mit einem
dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit einhergehen
würde. Vor allem Jüngere und Niedrigqualifizierte
wären die Verlierer einer solchen Entlastung der
Rentenkassen. Nach einer Studie des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) müssten bis zu
drei Millionen Jobs zusätzlich entstehen, um die
Reform am Arbeitsmarkt verkraften zu können. Die von
2012 an geplante schrittweise Anhebung der
Altersgrenze würde ausgerechnet die geburtenstarken
Jahrgänge der sechziger Jahre besonders stark treffen.
Versteckte Rentenkürzung
"Es geht bei der Rente mit 67 nicht darum, dass auch
länger gearbeitet wird." Tatsächlich sei das Ziel
einer solchen Maßnahme, dass die Arbeitnehmer höhere
Abschläge auf ihre vorgezogenen Renten in Kauf nehmen.
Wer den Wunsch habe, mit 65 Jahren in den Ruhestand zu
gehen, erhalte dann zweimal 3,6 Prozent weniger
jährliche Rente. "Das ist eine versteckte
Rentenkürzung, so ehrlich muss man sein." erklärte
sogar Privatversicherungs-Lobbyist und
Talkshow-"Rentenexperte" Prof.Dr.Raffelhüschen in
einem Interview Ende Oktober 2005
Rente ab 67 mit Entschiedenheit
abgelehnt
Ein weiterer Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und
ein deutlich höheres Risiko der Vorruhestands- und
Altersarmut wären die Folgen. Um die
Langzeitarbeitslosigkeit zu überbrücken, würden viele
Betroffene in die ihnen verbliebenen
Frühverrentungsmöglichkeiten gedrängt und müssten
lebenslange Abschläge von bis zu 14 Prozent in Kauf
nehmen. Die Anhebung der Altersgrenzen ist in diesen
Fällen nichts anderes als eine weitere Rentenkürzung.
Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind
systemwidrig, weil der Eintritt einer Erwerbsminderung
- anders als beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente
- nicht zur Disposition der Betroffenen steht.
ErwerbsminderungsrentnerInnen sind aus gesund-
heitlichen Gründen gezwungen, aus dem Berufsleben
auszutreten und eine Rente in Anspruch zu
nehmen. Stellungnahme-SoVD
Volkssolidarität
lehnt Rente mit 67 ab
19.2.2007
Die Volkssolidarität weist darauf hin, dass die in den
vergangenen Jahren eingeleiteten Renten-„Reformen“ sich
bereits heute spürbar negativ auf Rentenansprüche und
Renteneinkünfte auswirken. Diese Entwicklung und die
Langzeitfolgen einer immer noch hohen
Massenarbeitslosigkeit führen dazu, dass die Gefahr von
Altersarmut zunimmt. Vor diesem Hintergrund macht die
Volkssolidarität gegen den o. g. Gesetzentwurf
grundlegende Einwände geltend, die dazu Anlass geben,
ihn abzulehnen. I
Die Volkssolidarität fordert, den o. g. Gesetzentwurf
zurückzuziehen und stattdessen im Jahre 2010 auf der
Grundlage überprüfbarer Kriterien (insbesondere der
Arbeitsmarktlage und der Beschäftigungssituation älterer
Arbeitnehmer) eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob und
unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei den
Altersgrenzen erfolgen könnten. BT-Ausschussdrucksache
16(11)542
Rente mit 67 - überflüssig und schädlich
Was aber bringt die »Rente mit 67« für Beitragssatz,
Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Der Beitragssatz wird im Jahre 2030 um 0,5%-Punkte
niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der
Altersgrenze; in der Logik der Befürworter »entlastet«
dies die Jüngeren und deren Arbeitgeber »deutlich« um
jeweils 0,25%-Punkte (der Durchschnittsverdiener würde
2030 nach heutigen Werten 6,11 € monatlich »sparen«).
Dafür müssen die Jüngeren allerdings zwei Jahre länger
bis zur abschlagsfreien Rente warten. Die finanziellen
Belastungen durch zusätzliche Arbeitslosigkeit und
erforderliche zusätzliche Beschäftigungsförderung
werden also schnell die marginale Beitragsentlastung
der »Rente mit 67« übersteigen.
Quelle: Arbeitnehmerkammer Bremen
3.2 Bestandsprüfungsklausel -
Gesetzlicher Einführungsvorbehalt
Angesichts der hohen Altersarbeitslosigkeit wurde
2007 im Gesetz zur Rente mit 67 festgelegt, alle vier
Jahre zu überprüfen ob die Rente ab 67 künftig weiter
bestehen bleiben kann:
"Die Bundesregierung hat den
gesetzgebenden Körperschaften vom Jahre 2010 an alle vier
Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer
Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber
abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter
Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage
sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer
Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die
getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben
können." SGB
VI § 154 Abs.4
Auf eindeutige Kriterien, z.B. mindestens 90% der 63
und 64 jährigen in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung, entsprechend der offiziellen
Gesamt-Arbeitslosenquote, wurde (vorsichtshalber)
verzichtet
3.3 Einführungsüberprüfung
2010
Rente mit 67 -
Mehr arbeitslos Manager Magazin
Die Bundesregierung hat bessere
Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer zur
Voraussetzung für die Rente mit 67 erklärt. Dazu ist ein
Regierungsbericht erstellt worden, um der im Gesetz
verankerten Überprüfungsklausel nachzukommen. Gut ein
Jahr vor dem Einstieg in die Rente mit 67 sind in
Deutschland einer Studie zufolge immer mehr Arbeitnehmer
zwischen 60 und 64 Jahren arbeitslos. Das Risiko, kurz
vor Eintritt in den Ruhestand den Job zu verlieren, habe
sich in den vergangenen drei Jahren stark erhöht.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen sagte, an der
Rente mit 67 führe kein Weg vorbei. Alternativen wären,
die Rente zu kürzen oder die Beiträge für die Jungen
drastisch zu erhöhen. Manager
Magazin 2010
Rente
mit 67 - Zu wenig Arbeitsplätze und zu wenig gute
Arbeit für ein Arbeiten bis 67.
Vierter Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente
Paritätischer, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB
(09/2010) Fazit
(Auszüge)
1. Die arbeitsmarktpolitischen Voraussetzungen für die
Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 liegen
nicht vor: Die Arbeitslosigkeit insgesamt ist viel zu
hoch, die Erwerbsbeteiligung und die Erwerbschancen
Älterer sind trotz leichter Verbesserungen katastrophal
schlecht. Noch nicht einmal jeder Zehnte schafft es, bis
zur Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger
Arbeit zu bleiben...
3.4
Gesetzestext
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vom
20. April 2007
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die
demografische Entwicklung und zur Stärkung der
Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
Veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil
I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2007
Siehe auch
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD BT-Drs. 16/3794
Gesetzentwurf der Bundesregierung samt Stellungnahme
des Bundesrates BT-Drs. 16/4372
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und
Soziales BT-Drs. 16/4583
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