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Riester -
Rentenreform 2001
und Riester - Rente
Einführung der
"Riester-Rente" mit AVmG und
Einführung von Riester-Faktor und
Beitragssatz-Deckelung mit AVmEG.
Inhaltsverzeichnis
Riester-Rentenreform: Anspruch und
Wirklichkeit
Gesetzliche Regelung
Nettorentenniveau-Senkung
Kritische Stellungnahmen und
Kommentare zur Riester-Reform
Riester-Rente
Was Sie unbedingt wissen sollten
zur Riester-Rente
Der Drückerkönig und die Politik
Riesterreform
benachteiligt die Rentenversicherten gravierend
o Das Prinzip der
paritätischen Rentenfinanzierung und der
Lebensstandardsicherung wird gebrochen.
o Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung
muss durch Privatvorsorge ohne Beteiligung der
Arbeitgeber
ergänzt werden, um die
Lebensstandardsicherung im Alter wieder
herzustellen.
o Die GRV erfüllt damit nicht mehr di e seit 1957
gesetzlich verbindliche Funktion der
Lebensstandardsicherung.
o Risikoreichere und teurere
Privat-Rentenversicherung (Riesterrente) als
Teilersatz der GRV.
o Der Arbeitgeber-Anteil des RV-Beitrags wird auf
maximale 11 % begrenzt.
o Für die Erwerbstätigen kommt zum AN-Anteil noch
zusätzlich 4 % Beitrag für die Riesterrente.
o 4% zusätzlicher Riester-Beitrag bedeutet für die
Versicherten eine Verteuerung der RV um 36,4 %.
Zwar gibt
es abhängig von Ehestand und Kinderzahl den
Förderzuschuss.
o Für
Geringverdiener ist die Riesterrente kaum
finanzierbar.
Und
wer auf Grundsicherung angewiesen ist, verliert die mühsam ersparte
Riesterrente an den Staat
o Rendite und Risiko sind gegenüber der GRV
unvergleichlich schlechter, siehe Vorteile
der GRV.
o Stetig sinkendes Renten-Niveau für "Junge". Aber
auch für "Alte" durch
geänderte Anpassungsformel.
o Rentenniveau sinkt von
53,6% (1998, Start von Rot-Grün) bis 2030 auf 43%.
20% Kaufkraft-Verlust.
o Die Lebensstandardsicherung der GRV ist auch für
viele "Alte" nicht mehr gegeben.
o Den "Jungen" wie den "Alten" droht durch die
Riesterreform verstärkt Altersarmut,
wenn nicht eine grundsätzliche
Wende eingeleitet wird.
Die
Förderung privater Altersvorsorge zur (Teil-)
Kompensation des Leistungsabbaus in der GRV setzt fälschlicherweise 100%ige
Inanspruchnahme zusätzlicher Riester-Privat-Vorsorge
voraus; die tatsächliche Nutzung liegt weit
darunter. Zudem haben auch Beamte und Richter Anspruch auf die
Riester-Förderung.
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Anstelle der Einführung der Riesterente mit
sinkendem Rentenniveau, müssten die Beiträge
in der GRV lediglich um 0,7 % erhöht werden,
würden die Fördergelder für die Riesterrente
in die GRV-Finanzierung fliessen. Eine
GRV-Beitragserhöhung von 0,35 % wäre aber
viel weniger als die Gesamtkosten
(GRV-Beitrag +Beitrag für Riesterente) für
die "Jungen", die doch entlastet werden
sollten.
Mit der zusätzlich
erforderlichen Privatrente durch die "Riester-Reform" werden die
Versicherungsbeiträge höher als ohne Reform.
Stattdessen hätten auch die Beiträge der
gesetzlichen Rentenversicherung erhöht
werden können. Warum dann die Riesterreform?
Bei der dadurch zusätzlich erforderlichen
Privatversicherung, wie der Riester-Rente,
entfällt der Arbeitgeberanteil und verteuert
so die Rentenbeitragszahlungen der Jungen,
anstatt, wie behauptet, die Jungen zu
entlasten.
Die Begrenzung der
Arbeitgeberanteile und Einstieg in den
Ausstieg aus der paritätischen
Finanzierung
ist der eigentliche Grund für
diese Rentenreform!
Und so "ganz
nebenbei" wird der Finanz- und
Versicherungswirtschaft ein lukrativer
milliardenschwerer Markt von "unseren"
Politikern erschlossen. Zum
gravierenden Nachteil der heutigen
Beitragszahler bzw. heutigen und künftigen
Rentenbezieher.
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Riester-Rentenreform 2001 - Anspruch und
Wirklichkeit
Einführung der "Riester-Rente" mit AVmG und
Einführung von Riester-Faktor und
Beitragssatz-Deckelung mit AVmEG.
Als Ziel der Reform wird die
"langfristige Stabilisierung des Beitragssatzes"
genannt, er soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22
Prozent im Jahr 2030 nicht überschreiten. Einerseits
um die "demografische Belastung" zu begrenzen,
andererseits wg der Globalisierung die so genannten
Lohnnebenkosten niedrig zu halten. Daraus resultiert
ein Absenken des Rentenniveaus der GRV. Für viele
die einzige, für alle die wichtigste
Alterssicherung.
Die dabei entstehende Versorgungslücke soll künftig
durch eine zusätzliche private Vorsorge, die
„Riester-Rente“, geschlossen werden, die
staatlich gefördert wird. Die von den Arbeitnehmern
und den Arbeitgebern je zur Hälfte per Umlage
finanzierte Rente soll durch eine kapitalgedeckte
Zusatzrente ohne Beteiligung der Arbeitgeber ergänzt
werden. Das Gesetzesvorhaben erhält nach vielen
Überarbeitungen in den vergangenen zwei Jahren die
erforderliche Zustimmung in 2001.
Reform-Wirklichkeit
Die GRV erfüllt damit nicht mehr die seit 1957
gesetzlich verbindliche Funktion der
Lebensstandardsicherung. Ebenfalls wurde durch die
Riester-Rentenreform 2001 mit dem Prinzip der
paritätischen Rentenfinanzierung gebrochen.
Im Mittelpunkt des Altersvermögensergänzungsgesetzes
steht die Änderung der Rentenanpassungsformel, die
die schrittweise Absenkung des Rentenniveaus für
alle jetzigen und zukünftigen Rentner von etwa 70
Prozent auf 64 (offiziell 67) Prozent des
durchschnittlichen Nettolohns bis zum Jahr 2030
bewirkt. In der Renten-Anpassungsformel wird der
Lohn-Anstieg künftig nur zum Teil berücksichtigt:
Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge werden vom
Lohnniveau abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die
höhere Nettolöhne zur Folge haben, bleiben
unberücksichtigt. So werden dem verstärktem
Druck zur Senkung der Lohnnebenkosten
- den Beschäftigten als "mehr Netto vom Brutto"
schmackhaft gemacht - die rentensteigernde
Wirkung genommen.
Ab 2011 wird eine weitere Dämpfung der
Rentenanpassung wirksam: Die Rentenerhöhungen werden
nur noch auf der Basis von 90 Prozent der
Bruttolöhne berechnet. Dafür entfällt der
ursprünglich vorgesehene Ausgleichsfaktor. Aber die
Anpassungskürzungen betreffen nicht mehr nur die,
die ab 2011 in Rente gehen, sondern ohne
Verzögerung alle Rentner.
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Die Kritiker
Riesters in der eigenen Partei, in den
Gewerkschaften und in der CDU/CSU sind sich
alle einig, dass eine ausreichende Rente
künftig zur Privatsache wird.
Was sie beunruhigt, ist die Tatsache, dass
immer mehr Menschen auf Grund von
Arbeitslosigkeit, geringen Löhnen usw. nicht
in der Lage sein werden, eine private
Versicherung zu zahlen. Diese werden mit der
drastischen Senkung der Renten in
zunehmenden Maße auf die Sozialhilfe
zurückfallen und damit Städten und Gemeinden
auf der Tasche liegen. Elisabeth
Steinert, wsws,
20. Februar 2001
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Das,
vom Bundesrat im Sommer 2001 schliesslich
zugestimmte, Altersvermögensgesetz beinhaltet
die zusätzliche private Altersvorsorge. Es regelt
Voraussetzungen und Leistungen der
Privatvorsorge. Zum Ausgleich für die Verluste bei
der gesetzlichen Rente sollen die GRV-Beitragszahler
- in Schritten ansteigend - 4 Prozent ihres
jährlichen Bruttoeinkommens - ohne Beteiligung der
Arbeitgeber - für die private Altersvorsorge
(Riesterrente) zahlen. Besserverdienende
Arbeitnehmer erhalten bei der Privatvorsorge den
gleichen staatlichen Förderzuschuss, sind aber
steuerlich zusätzlich begünstigt und können eine
höhere Förderquote erreichen.
Banken und Versicherungskonzerne warten bereits
sehnsüchtig. Sie sind auch die treibende Kraft,
Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung in
den Privatmarkt umzuleiten.
Darüber hinaus gehören zum AVmG Maßnahmen zur
Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie
die bedarfsorientierte Grundsicherung.
Außerdem wurde die Kürzung der Witwen-/Witwerrente
von heute 60 auf zukünftig 55 Prozent beschlossen,
begründet mit der künftigen Aufwertung
durch Kindererziehungszeiten. Viele Frauen
können auf Grund unterbrochener Berufslaufbahn nur
schlecht bezahlte Arbeit oder in Anbetracht der
hohen Arbeitslosigkeit gar keine Arbeit mehr finden.
Die zusätzlichen Rentenpunkte für Kindererziehung
können dies nicht ausgleichen.
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Es ist
sozialpolitisch nicht vertretbar, das
Versorgungsniveau spürbar nach unten zu
korrigieren. Jede pauschale Absenkung des
Rentenniveaus muß zwangsläufig dazu
führen, dass bereits bei
durchschnittlichem Einkommendie
Rentenansprüche in die Nähe der
Sozialhilfe-Schwelle für ein
Rentnerehepaar kommen oder darunter
absinken.
Von wem diese Sätze
stammen? Von der SPD-Rentenkommission,
allerdings vor
der Wahl 1998.
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Die
Riesterreform wurde unter Bundeskanzler Schröder von
SPD und Grünen eingeführt. Der größte Vorwurf
gegenüber der "Schröder-SPD" und dem Gewerkschafter
Riester gilt dem "Verrat" an der eigenen
Wählerschaft, die durch diese Rentendemontage am
härtesten getroffen wird. Das darf aber nicht
darüber hinwegtäuschen, dass CDU und FDP die
Riesterreform, wie die Agenda 2010, nicht verhindern
wollten, sondern im Gegenteil durch ständige
Verschärfungsforderungen noch verschlimmert
haben. Die Demontage der GRV
durchTeilprivatisierung wurde schon lange zuvor in
der CDU unter Bundeskanzler Kohl diskutiert und
gefordert. Gegen eine oppositionelle SPD mit
Arbeitnehmerschaft und mächtigen Gewerkschaften im
Rücken war sie als CDU Programm. jedoch so gut
wie chancenlos.
Kritik von vielen
Video Holger
Balodis: Die Vorsorgelüge Holger
Balodis zu Gast im alpha-Forum von BR-alpha,
10.09.2013
Politiker,
Finanzlobbyisten und Wissenschaftler
haben die gesetzliche Rente demontiert, um
die private Vorsorge anzukurbeln. In einer
messerscharfen Analyse und mit vielen
empörenden Fallbeispielen sezieren
Holger Balodis und Dagmar Hühne
die Vorsorgelüge. Der durch Schröder
und Riester (mit Unterstützung von
CDU/CSU und FDP) vollzogene
Wechsel zu mehr privater
Altersvorsorge bei gleichzeitiger Kürzung der
gesetzlichen Rente wird zu mehr
Altersarmut führen. Trotz Riester-Rente droht
Millionen Rentnern der Gang zum
Grundsicherungsamt...
„Das Ganze lässt sich verhindern, wenn die
gesetzliche Rente mit dem Umlagesystem und
dem alten Rentenniveau wiedererfunden wird: Zurück
zum alten, im Kern funktionierenden Rentensystem.
Linke-Antrag,
21.2.13: Riester-Förderung in die
gesetzliche Rentenversicherung überführen
Siehe auch Sofortmaßnahmen und
Rückänderungen bzw. Revision der
Riesterrente
Die Riester-Rente ist
absurd taz,
jan.2009
Sie wurde eingeführt, weil die staatliche Rente
angeblich nicht sicher ist - doch tatsächlich werden
auch jetzt die Erträge vor allem vom Staat erzeugt.
Der Staat sind jedoch die Steuerzahler, die nun von
der einen Tasche in die andere wirtschaften".
1. Die Riester-Rente sei sicher, weil sie nicht an
Deutschland gebunden ist. Doch jetzt zeigt sich,
nichts ist so global wie eine Finanzkrise. Die
deutschen Riester-Milliarden sind daher nirgends
sicherer als in Deutschland. 2. Die Riester-Rente
sei besonders lukrativ, weil man in Aktien
investieren könne. Die Financial Times Deutschland
hat errechnet, dass die realen Kursgewinne seit 1970
nur 1,4 Prozent jährlich betragen. 3. Die
Riester-Rente sei zwingend, weil die Gesellschaft
vergreise. Die "demografische Katastrophe" war das
zentrale Schlagwort. Doch jetzt zeigt sich erneut,
dass der Demografie nicht zu entkommen ist.
Letztlich muss immer der Steuer- und Beitragszahler
ran. Zur Quelle
„Unbezahlbarkeit“ des
Generationenvertrages - Propaganda, die öffentlich
nicht hinterfragt wird.
Dez.2008
Die Propaganda von der „Unbezahlbarkeit“ des
Generationenvertrages bzw. der umlagefinanzierten
Rente ist ökonomisch völlig unhaltbar. Die
kapitalgedeckte Privatrente muss zukünftig genauso
von weniger Jungen für mehr Alte aus dem jeweils
aktuellen Sozialprodukt erwirtschaftet werden, wie
die solidarische, gesetzliche Rente. 1960 kam 1
Rentner auf 5 Erwerbstätige, heute 2008 sind es 1 zu
2 und 2050 sollen es 1 zu 1 sein. Na und ? Der
Übergang von einem „1/5“-Rentner pro Erwerbstätigen
zu einem „1/2“ Rentner pro Erwerbstätigen von 1960
bis 2008 erfolgte in 48 Jahren. Die Belastung der
Erwerbstätigen stieg dadurch im langfristigen
Durchschnitt um etwa 0,5 %. Bei einer Steigerung von
nur 1,4 % jährlich verdoppelt sich dagegen die
Produktivität der Erwerbstätigen in 50 Jahren. Damit
kann auch die Altersversorgung – wie in der
Vergangenheit - bei wachsendem Wohlstand für Alle
locker finanziert werden. Nicht Geburtenrückgang und
steigende Lebenserwartung führen zu Rentenabbau und
Altersarmut, sondern ausschließlich die politischen
„Reformen“ mit dem eigentlichen Zweck der
Umverteilung von unten nach oben, vom Arbeitslohn
zum Profit. Quelle www.gerechterente.net
Gesetzliche Regelungen
Altersvermögensgesetz
(AVmG) 29.6.2001
(BGBl. I S. 1310) Inkrafttreten der einzelnen
Artikel zwischen dem 1.1.1998 und dem 1.1.2009
(Original-Titel: Gesetz zur Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens)
Drucksache 14/5146 (zu
Gesetzentwürfe AVmG, Anträge und Berichte vom
24.01.2001)
o Aufbau der privaten Altersvorsorge
o Änderungen im Bereich der betrieblichen
Altersvorsorge,
o Einführung von Pensionsfonds,
o Neufassung
§ 10a
Einkommensteuergesetz. >>Nach
§ 10a Abs.1
begünstigte Personen haben Anspruch
auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage).
Darunter fallen auch
"Nicht-GRV-Versicherte", wie Beamte, Richter,
Berufssoldaten auf Zeit, Wehr- und
Zivildienstleistende und jeweils deren Ehegatte.<<
o Zertifizierungsvorschriften sowie
Ausgleichszahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung an die Krankenkassen
o Gesetz über die Zertifizierung von
Altersvorsorgeverträgen
(Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz –
AltZertG) als Art. 6a
o Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) als Art. 8a
o Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der
gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen
als Art. 22a der Vorlage
o Einfügung weiterer Änderungen von
Rechtsvorschriften
o Neufassungsermächtigung für geänderte Gesetze.
o Die RV-Träger informieren und beraten über
Leistungsvoraussetzungen und Verfahren.
o Die RV-Träger können über Möglichkeiten zum Aufbau
einer nach dem EStG geförderten Altersvorsorge
Auskünfte erteilen.
o Ab 2003 wird der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen
Bundeszuschuss um 409 Mio. Euro vermindert. (Wg.
Finanzierung Grundsicherungsgesetz ab 2003 GSiG vom
26. Juni 2001 (BGBl. I S.1310, 1335)
o Die Fortschreibung ab dem Jahre 2004 erfolgt auf
Basis des unverminderten Erhöhungsbetrages, so dass
die Kürzung jeweils exakt den Betrag von 409 Mio.
Euro umfasst.
o Aufgrund der 2001 in Kraft getretenen Zeitrenten
leistet die GRV an die Krankenkassen, wg. damit
verbundener Mehrbelastung, einen
Finanzierungsausgleich, vorerst einmalig.
o Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:
Einbeziehung von Wohneigentum in das
Altersvermögensgesetz durch ein modifiziertes
Entnahmemodell: Zurückzahlung von Förderbeträgen
nach einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag,
Trennung des Verfahrens der Zulagenberechnung von
der Ermittlung des Sonderausgabenvorteils,
Zentralisierung des Verfahrens bei der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,
Möglichkeit, von verstorbenen Ehegatten
hinterlassenes Altersvorsorgekapital
steuerunschädlich in einen eigenen Vorsorgevertrag
einzuzahlen, Regelung der Zuordnung der
Kinderzulage, Begrenzung des Sonderausgabenabzugs
für höhere Einkommen; Wegfall von Art. 13b
(Solidaritätszuschlaggesetz), Einfügung der Art. 6b,
13e, 13f, 21g und 22a.
Altersvermögensergänzungsgesetz
(AVmEG) 21.3.2001
(BGBl. I S. 403) Inkrafttreten der einzelnen
Artikel zwischen dem 23.12.1995 und dem 1.1.2002
(Original-Titel: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes
zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und
zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens)
Ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz,
Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz,
Wegfall versch. Artikel unter Abspaltung eines
zustimmungspflichtigen Teils, der als
Altersvermögensgesetz weitergeführt wird,
Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches
Sozialgesetzbuch, u.a. Regelungen zur
Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting;
Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz
(Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten).
o Reform der Alterssicherung mit dem Ziel
langfristiger Beitragssatzstabilität. (Begrenzung
Beitragssatz: max. 20 % bis 2020, maximal 22 % bis
2030.)
(o Ausgleichsfaktor wurde im Rahmen der
Einführungsänderungen zurückgezogen und ersetzt
durch geä.Anpassungsformel.)
o Erhaltung eines Rentenniveaus über 64 v.H.(am
13.6.01 geä.von 64 auf 67%, s. u.)
o (Rückkehr zur Nettoanpassung) Aufwendungen zur
privaten Altersvorsorge werden vom Bruttolohn-Niveau
abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die höhere
Nettolöhne zur Folge haben, bleiben
unberücksichtigt.
o Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten
Altersvorsorge über Zulagen und Steuerentlastungen
o Stärkung der betrieblichen Altersversorgung,
insbesondere durch Entgeltumwandlung.
o Verpflichtung der Bundesregierung zu Maßnahmen
gegen ein Unterschreiten des Rentenniveaus
o Reform der Hinterbliebenenrenten und Ausbau der
eigenständigen Alterssicherung von Frauen
o Verbesserung der Sicherung jüngerer Versicherter
mit lückenhafter Erwerbsbiographie
o Verhinderung von Altersarmut durch Abschaffung des
Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe für über
65jährige
o verbesserte Information über Rentenanwartschaften,
analoge Regelungen in der Alterssicherung der
Landwirte
o Änderung von 21 Gesetzen und Verordnungen
o Neufassungsermächtigung für das 6. Buch
Sozialgesetzbuch
o Die Zuschüsse des Bundes (nur Erhöhungsbetrag) zur
GRV steigen zwischen 8,1 Mrd DM (2001) und 43,7 Mrd
DM (2030)
o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
bewirkt Mindereinnahmen bis zu 15,2 Mrd DM (2008).
o Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
bewirkt Mindereinnahmen bis zu 15,2 Mrd DM (2008).
Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf Drs
14/4595 (s. GESTA G059); Ursprünglich eingebracht
als Altersvermögensgesetz, Titeländerung in
Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall versch.
Artikel unter Abspaltung eines
zustimmungspflichtigen Teils, der als
Altersvermögensgesetz weitergeführt wird,
Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches
Sozialgesetzbuch, u.a. Regelungen zur
Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting;
Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz
(Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten).
Diese, von ihrem Konzept her eigentlich langfristig
angelegte Riester-Rentenreform von 2001 überdauerte
nur drei Jahre: Für das Jahr 2004 wurde als
Sofortmaßnahme die Rentenanpassung einmalig
ausgesetzt („Nullrunde“).
Nettorentenniveau-Senkung durch
Riesterreform offiziell auf 67%, tatsächlich auf
64%
Nach einer Einschätzung der Bundesregierung, die in
der zum Gesetz gehörenden Bundestagsdrucksache aus
dem Jahr 2001 nachzulesen ist, hätte die so
veränderte Rentenanpassung dazu geführt, dass das
Nettorentenniveau nur mäßig von 69,0% in 2001 auf
offiziell *67,9%, tatsächlich aber auf 64% in 2030
sinkt.
*Diese Berechnung beruht allerdings auf einem
„Rechentrick“. Die Bundesregierung hat nämlich bei
ihrer Prognose für das Jahr 2030 – nicht hingegen
beim aktuellen Wert – eine neue Definition des
Nettorentenniveaus zugrunde gelegt: Das
Nettorentenniveau errechnete sich bislang, indem die
Höhe der aktuellen Standardrente ins Verhältnis zu
dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aller
Versicherten gesetzt wird. Im Rahmen der neuen
Berechnungsmethode werden nun von diesem
durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Versicherten
noch einmal pauschal 4% für die empfohlene
Privatvorsorge abgezogen. Auf diese Weise schrumpft
der Vergleichswert, das Nettorentenniveau fällt
damit – rein rechnerisch – höher aus. Nach der
herkömmlichen Definition hingegen, wie sie in einer
früheren Bundestagsdrucksache zur selben
Rentenreform auch noch zur Anwendung kam, sinkt das
Rentenniveau nicht nur auf 67,9%, sondern auf 64,4%.
Der Riesterfaktor
Der "Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes
zur Rentenversicherung (RVB) und des
Altersvorsorgeanteils (AVA)" wurde 2001 mit dem
Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG eingeführt.
Der Faktor wird als "Riester-Faktor" bezeichnet, er
setzt sich aus zwei Komponenten zusammen,
o Altersvorsorgeanteil (AVA): "Belastung" der
Erwerbstätigen durch geplante verstärkte private
Altersvorsorge (Riester-Rente).
o Rentenversicherungsbeitragssatz (RVB):
Berücksichtigt die "Belastung" der Erwerbstätigen
durch die Beiträge zur Gesetzlichen
Rentenversicherung.
Der Riesterfaktor ist ein reiner Kürzungsfaktor und
kann - anders als der Beitragssatzfaktor - in keinem
Fall positiv wirken. Er wurde mit der Rentenreform
2001 eingeführt und soll die Belastungen, die den
aktiv Beschäftigten durch den Aufbau einer
Riesterrente entstehen, auf die Rentenanpassungen
übertragen. In Anlehnung an die Fördertreppe bei der
Riesterrente liegt auch dem Riesterfaktor eine
Stufenregelung, die so genannte Riestertreppe,
zugrunde. Die Stufen der Riestertreppe
("Altersvorsorgeanteil") sollen bis 2012 in
Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf vier Prozent
steigen. In der Rentenanpassungsformel ergibt das
Zusammenwirken von Riester- und Beitragssatzfaktor
eine jährliche Anpassungskürzung von ca. 0,6
Prozentpunkten. In 2008 und 2009 wurde der
Riesterfaktor ausgesetzt, um eine höhere
Rentenanpassung zu erreichen. Er soll 2011 und 2013
nachgeholt werden.
Begründung für Kürzung der
Rentenanpassungen auch für bestehende Renten nicht
zutreffend
Die anpassungsmindernde Wirkung der Riester-Treppe
in der Rentenformel wurde damit begründet, dass die
Beiträge für die Riester-Rente die Einkommen der
Erwerbstätigen mindern würden. Diese steigende
Belastung der Erwerbstätigen müsse an die
Rentnerinnen und Rentner weitergegeben werden.
Übersehen wird dabei, dass längst nicht alle
Erwerbstätigen, andererseits aber auch
*Nicht-GRV-Versicherte, „riestern“ (bis E.2. Q.
2010) wurden 13,9 Mio. Riester-Verträge
abgeschlossen) und diejenigen, die „riestern“, nicht
in „voller Höhe“. *Anspruch auf die Förderung nach
dem durch
AVmG geänderten Einkommensteuergesetz § 10a Abs.1 haben
auch Beamte, Richter, Berufssoldaten auf Zeit, Wehr-
und Zivildienstleistende. Siehe hierzu BT-DS14/5970 Anl.
AVmG - Zu Artikel 6 (Änderung des
Einkommensteuergesetzes) und weitere Berichte
Eine Kürzung der Rentenanpassungen im Hinblick auf
die Riesterrente ist nicht systemgerecht. Denn die
Riesterbeiträge fließen nicht der
Rentenversicherung, sondern privaten
Versicherungsunternehmen zu. Sie dienen damit nicht
dem Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentnern
innerhalb des Systems der gesetzlichen
Rentenversicherung.
Millionen Versicherten
droht Nachteil - Wem nützt die
Riester-Rente? Tagesschau,
10.01.2008
In 15 bis 20 Jahren laufen Millionen Rentner Gefahr,
trotz "Riester-Rente" keinen Euro zusätzlich in der
Tasche zu haben. Nach Recherchen des ARD-Magazins
"Monitor" greift das Sozialamt auch auf diese
private Altersvorsorge zurück, wenn der Anspruch auf
die gesetzlich verankerte Grundsicherung berechnet
wird. In einem internen Papier der Deutschen
Rentenversicherung, das "Monitor" vorliegt, wurde
errechnet, dass schon für einen
Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht
sinnvoll sein kann. Je weniger Beitragsjahre ein
Versicherter hat und je geringer seine Beiträge
sind, desto weniger lohnt sich "Riestern". Schon bei
einem Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen,
der 32 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird
laut Papier keinen Nutzen von der Riester-Rente
haben. Der Renten-Experte Prf. Dr. Winfried Schmähl
warnt, dass zahlreiche Rentner in den kommenden
Jahren unter die Grundsicherung abrutschen. Schuld
daran seien ein sinkendes Leistungsniveau in der
gesetzlichen Rentenversicherung und verkürzte
Einzahlungsdauer beispielsweise wegen
Arbeitslosigkeit.
Grundsicherung im Alter
und die »Riester«-Rente J.Steffen, Januar 2008 Auszug:
Warum Pflichtbeiträge zahlen, wenn am Ende nicht
mehr als Sozialhilfe raus kommt?
Selten wurden in den jüngeren
gesellschaftspolitischen Debatten derart viele
Nebelkerzen geworfen, Krokodilstränen vergossen und
falsche Fährten gelegt wie in der Diskussion um die
»Anrechnung « der »Riester«-Rente auf die
Grundsicherung im Alter. Einkommen und Vermögen
wurden und werden – von wenigen, eng umgrenzten
Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich in vollem Umfang
auf die Sozialhilfe »angerechnet«. Denn nur wer
bedürftig ist, hat auch Anspruch auf in der Regel
aufstockende staatliche Fürsorge.
Hohe (Langzeit-) Arbeitslosigkeit auf der einen
Seite, die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung und
die ungebremste Ausbreitung von Niedriglöhnen auf
der anderen Seite sowie die zunehmende Bedeutung
versicherungsfreier Mini-Jobs und sozial meist
ungesicherter Solo-Selbständiger lassen geschlossene
Versicherungsverläufe (»Normalerwerbsbiografien«)
seltener werden. Das Leistungsniveau der sozialen
Rentenversicherung läuft selbst für langjährig
versicherte Durchschnittsverdiener in Richtung
Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen Leistungen
trotz erwerbslebenslanger Beitragszahlung in der
Nähe oder gar unterhalb des Fürsorgeniveaus liegen,
verliert unweigerlich seine politische Legitimation.
Einkommen aus privater Vorsorge im Alter (teilweise)
von der Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung
auszunehmen, wäre der falsche Weg. Die
Privilegierung Einzelner kann nicht ernsthaft als
Ansatzpunkt zur Armutsbekämpfung empfohlen werden.
Der Privatisierung sozialer Risiken würde damit
weiter Vorschub geleistet und das Ansehen des
Solidarsystems weiter geschwächt.
Die Folgen dieses Katastrophenkurses in der
Alterssicherungspolitik nun mit einer weiteren
nochmaligen Privilegierung privater Vorsorge beheben
zu wollen, hieße, den Teufel mit Beelzebub
austreiben zu wollen. Zur Quelle
Kritische
Stellungnahmen und Kommentare zur Riesterreform
Riesterreform
benachteiligt die Rentenversicherten erheblich.
Die Anpassung der
Renten in den Jahren 2003 bis 2013 - Zugleich
eine Wirkungsanalyse der »Riester«-Treppe
Riester-Treppe bildet
willkürliches Element in der Anpassungsformel -
Bundesregierung bestätigt Studie von Portal
Sozialpolitik
Rentenangst Der
Kampf um die Altersversorgung Teil 4 auf
YouTube
Kleingedrucktes
für zukünftige RentnerInnen
Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeANBewegung
Die ehrenwerten
Strukturen der Rot-Grün-Schwarzen Rentenreformen Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung
Die Riester-Rente
ist absurd taz-Artikel
Nachtrag zur
totalen Manipulation in Sachen Rente
8.12.2009 Nachdenkseiten
Bundestag segnet
Rentenkürzungen ab
WSWS,20.2.2001 Riesterreform
Anmerkungen zu Rürup
Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung
Maschmeyer (AWD) - Der Drückerkönig
und die Politik 12.1.2011
Die Informationen zum
Video-Inhalt
Maschmeyer-Video auf YouTube auch nicht mehr
zugänglich
Riester-Rürup-Täuschung Weitere Informationen zu
Maschmeyer, AWD, Panorama, PR, etc.auf Nachdenkseiten
Riester-Rente
erfährt globales Waterloo Blüm
2008 zu Riesterrente u. Missfelder auf Nachdenkseiten
Riester-Rente
Riester-Rente ist eine vom
Staat durch Zulagen und
Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat
finanzierte Rente in Deutschland als Teilersatz der
GRV. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter
Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen
Altersvorsorge als Ersatz für eine Höherversicherung
in der GRV vorschlug und durch das
Altersvermögensgesetz (AVmG) einführte. Die
Förderung ist in den §§ 10a, 79 ff.
Einkommensteuergesetz geregelt. Wikipedia siehe auch Riesterrente WiWo
2009
Was Sie unbedingt wissen
sollten zur
Riesterrente:
Zwischenbilanz
Riester-Rente
Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) Dezember 2009.
Die Riester Rente
lohnt sich nicht Eine
private Information von Gerhard Krug
VZBV fordert
Check-Up 8 Jahre nach Einführung der
Riester-Rente
Alles
„Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in
der Praxis VZBV-Gutachen
Prf.Dr.Oehler im Dez.. 2009
Riesterrente-Politik
ohne Marktbeobachtung - DIW 8/2010
Wer seinen
Riester-Vertrag nachrechnet, muss tapfer sein DIE
ZEIT, 29.01.2009
Kritik am Konzept
der Riester-Rente
Wikipedia
Riesterrente:
Politik ohne Marktbeobachtung WirtschaftsWoche
Juli 2009
Rendite von
Riester-Renten - Lebenserwartung-Auswirkungen -
BTDS16/11363
Fast eine Million
Riester-Verträge gekündigt
DIE WELT
09.12.2008 Siehe
auch <Grundsicherung im Alter und die
»Riest..>
Grundsicherung im
Alter und die »Riester«-Rente
J.Steffen, Januar 2008
Finanztest“ jubelt
Riester-Renten hoch Finanztest 10/2008 Beispiel
von CosmosDirect nachgerechnet, DGB-Stadtverband
Darmstadt
Probleme bei der
Riester-Rente und beim „Wohn-Riester“
Nachdenkseiten
Riester-Rente
- Am Ziel vorbei
Zeit Online Januar
2008
Erhöht die
Riester-Förderung die Sparneigung von
Geringverdienern Dez.
2007, Giacomo Corneo, FU-Berlin
DGB unterstützt
Propaganda für den Riesterrentenbetrug April
2009, Duckhome
Die Deutsche
Rentenversicherung (DRV) wirbt mit Hilfe Ihrer
Beiträge für Privatvorsorge Nachdenkseiten
Wer früh stirbt, für den
ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft.
Nach Musterrechnungen von Dr. Klaus Jaeger, em.
Univ.-Prof. für Wirtschaftstheorie an der Freien
Universität Berlin, muss ein heute 30-jähriger Mann
mindestens 92 Jahre alt werden, um seine
eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen.
Tatsächlich besteht laut Statistischem Bundesamt nur
eine Lebenserwartung von 78 Jahren.
mehr
Riester-Rente
- Am Ziel vorbei
Erstmals haben Forscher die Wirkungen der
Riester-Rente untersucht. Ihr Fazit: Die Politik
verschwendet Milliarden - und die Armen sparen
weiter zu wenig. Finanzwissenschaftler Corneo der
Freien Universität Berlin hatte mit seinem Team
untersucht, ob die Riester-Rente die Ersparnis von
einkommensschwachen Haushalten erhöht und ob die
Förderung mehr dieser Haushalte dazu bringt, Geld
zurückzulegen. Das Fazit: Sie tut es nicht. „Die
Förderung hat in erster Linie Mitnahmeeffekte“, sagt
der Ökonom. Von den Riester-Zulagen profitieren
offenbar vor allem jene, die ohnehin gespart hätten.
Bezieher niedriger Einkommen sparen seit der
Einführung der Riester-Rente weder häufiger noch
legen sie mehr Geld beiseite. Einziges Manko der
Studie: Sie betrachtet nur den Zeitraum 2001 bis
2005. Möglich, dass sich in den vergangenen Jahren
die Ergebnisse geändert haben. Mehr
Riester-Rürup-Täuschung
– prüfen Sie selbst nach
NachDenkSeiten 25. April 2008
Die private Altersvorsorge über Riester- und
Rürup-Rente sowie über die betriebliche
Altersvorsorge wird heute allenthalben als
vorteilhaft verkauft. Alle Steuerzulagen dürfen Sie
nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen 10 und
25% Ihrer Prämien als Kosten und Provisionen für die
Privatvorsorge von den Versicherungen, Banken oder
Finanzdienstleistern kassiert werden, also als
Kosten von Ihren Einzahlungen abgehen. Nur der Rest
Ihres Ersparten „arbeitet“ für Sie. Wussten Sie das?
Zur Quelle
Alles
„Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in
der Praxis - Prof. Dr. Andreas Oehler
Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes e.V. 7. Dez. 2009
Die qualitative und quantitative Analyse der in zwei
Stichproben für 45-Jährige und für 30-Jährige
erhobenen Angebote zu „Riester“-Produkten ergibt in
kurzer, vereinfachender Zusammenfassung folgende
Ergebnisse:
o Die knappe Hälfte der untersuchten Anbieter
fällt für Verbraucher aus, weil keine
Kostentransparenz gegeben ist.
o In 30 bis 40% der untersuchten Angebote
fehlen klare Angaben zu den Abschluss- und
Vetriebskosten oder den Verwaltungskosten.
o Fast 40% der Angebote weisen die Kosten in
Euro nicht aus oder machen nur teilweise Angaben.
o Auch zu den Verwaltungskosten und den sonstigen
Kosten fehlen Angaben oder sie sind unvollständig
oder unverständlich.
o Für einen Vertragswechsels fehlen in 1/3 der
Angebote die Wechselkosten oder sind teilweise kaum
nachvollziehbar oder „unberechenbar“.
o Kosten für Ratenzuschläge bleiben in der Regel
versteckt, sofern sie überhaupt angegeben werden.
Im deutlichen Kontrast dazu steht eine Aussage der
Bundesregierung (Deutscher Bundestag (2008d)
Drucksache 16/10501, 16. Wahlperiode 8.10.2008, 6):
„... Auf der Grundlage der bestehenden
Informationsverpflichtungen sind die Verbraucher in
der Lage, die einzelnen Riester-Produkte zu
vergleichen und die für sie passenden Angebote zu
erkennen. ...“. Zum Gutachten
Drückerkönig
und die Politik - AWD-Gründer Carsten Maschmeyer -
12.1.2011
Video auf YouTube nicht
mehr zugänglich
Film der Panorama-Redaktion über Macht und
Einfluss des umtriebigen AWD-Managers Carsten
Maschmeyer.
Er kennt sie alle – die Großen und Mächtigen in
diesem Land. Bundespräsident Christian Wulff macht
Urlaub in seiner Villa auf Mallorca,
Altbundeskanzler Gerhard Schröder nennt ihn einen
"Freund" und Familienministerin Köhler lässt sich
von seinem Unternehmen beraten. Besonders mit den
Ministern der rot-grünen Ära von Ex-Kanzler Gerhard
Schröder, die das System der privaten Vorsorge
vorangetrieben haben, soll sich Maschmeyer besonders
gut gestellt haben – das ist auch ein Geschäftsfeld
des AWD. Die Karriere von AWD-Gründer Carsten
Maschmeyer ist schillernd, die nicht immer für
positive (Spendengalen, Schlagzeilen sorgte. So
hatte der umtriebige Unternehmer 1998 vor der
Landtagswahl in Niedersachsen mit einer anonymen
Werbekampagne den Wahlkampf von Ex-Kanzler Gerhard
Schröder unterstützt. Der wiederum setzte sich für
das System der privaten Vorsorge ein und damit
indirekt für ein Geschäftsfeld von AWD.
Beleuchtet wird auch die Verbindung Maschmeyers zu
Ex-Arbeitsminister Walter Riester (Riester-Rente)
und Politikberater Bert Rürup, Begründer der
Rürup-Privatvorsorge, viele Jahre Berater mehrerer
Bundesregierungen. Seit April 2009 Chefökonom bei
AWD. Als das am 19. November 2008 bekannt wurde,
geriet er in öffentliche Kritik. Am 22. November
2008 bot Rürup seinen Rücktritt aus dem Sozialbeirat
an. Aus dem Kreis der fünf Wirtschaftsweisen schied
er dann Ende Februar 2009 aus. Er ist auch Gründer
und Vorstandsmitglied der MaschmeyerRürup AG.
Unter anderem kommt auch "Finanztest" zu Wort, die
eine Einschätzung zu den Finanzprodukten und dem
Beratersystem bei AWD abgibt. Der AWD hatte vielen
Kleinanlegern, die ihren Lebensabend finanziell
absichern wollten, sogenannte Schrottimmobilien und
Geschlossene Fonds verkauft, die längst nicht das
brachten, was versprochen worden war. So klagen
ungezählte Anleger über den Verlust ihrer gesamten
Ersparnisse.
Quellen:
http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,jav8jct6mlwo58k5~cm.asp
http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/77712-update-ard-aerger-tv-doku-ueber-awd-gruender-wird-ausgestrahlt-empoerung 11.1.2011
http://de.wikipedia.org/wiki/Bert_R%C3%BCrup
http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=7971
http://www.sueddeutsche.de/T5P387/3831272/Am-Druecker.html
http://daserste.ndr.de/panorama/die_reporter/awdpresse101.html Maschmeyer_Schwere
Vorwürfe-ard2010sept.mht auf PC..hp
http://www.zeit.de/2010/45/P-Maschmeyer?page=all&print=true
Carsten
Maschmeyer Schein und Sein
http://www.sueddeutsche.de/geld/2.220/carsten-maschmeyer-swiss-connection-kanzlerfreund-als-tycoon-1.401161 März
2009, von AWD zu Swiss Life
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