Riester - Rentenreform
2001 und
Riester - Rente
Anmerkungen
Inhaltsverzeichnis Riester-Rentenreform:
Anspruch und Wirklichkeit Gesetzliche Regelung
Kritische
Stellungnahmen und Kommentare zur Riester-Reform Riester-Rente Was
Sie unbedingt wissen sollten zur Riester-Rente
Die "Riesterreform" benachteiligt die Rentenversicherten
erheblich
o Das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung und der Lebensstandardsicherung
wird gebrochen.
o Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung muss durch Privatvorsorge ohne Beteiligung der Arbeitgeber
ergänzt
werden, um die Lebensstandardsicherung im Alter wieder
herzustellen. o Die GRV erfüllt damit nicht mehr
die seit 1957 gesetzlich verbindliche Funktion der Lebensstandardsicherung. o
Risikoreichere und teurere Privat-Rentenversicherung
(Riesterrente) als Teilersatz
der GRV. o Der Arbeitgeber-Anteil des RV-Beitrags wird auf 11 % begrenzt.
o Für die Erwerbstätigen kommt zu 11 % AN-Anteil
noch zusätzlich 4 % Beitrag für die Riesterrente. o
4%
zusätzlicher Riester-Beitrag bedeutet für die Versicherten
eine Verteuerung der RV um 36,4 %. Zwar gibt es
abhängig von Ehestand und Kinderzahl den Förderzuschuss,
für Geringverdiener ist die Riesterrente trotzdem kaum
finanzierbar. o Rendite und Risiko sind gegenüber
der GRV unvergleichlich schlechter, siehe Vorteile
der GRV. o
Stetig
sinkendes Renten-Niveau für "Junge" aber auch
für "Alte" von ca. 70 % auf 64 % (offiziell
67%) des Nettoeinkommens bis 2030 allein durch die Riesterreform. o
Die
Lebensstandardsicherung der GRV ist auch für viele "Alte" nicht mehr
gegeben. o Den "Jungen" wie den "Alten"
droht durch die Riesterreform verstärkt Altersarmut, wenn
nicht eine grundsätzliche Wende eingeleitet wird.
Durch Einführung weiterer Kürzungsfaktoren sinkt das Rentenniveau
von ca. 70 % auf 52 % bis 2030
Die Förderung privater Altersvorsorge zur (Teil-) Kompensation
des Leistungsabbaus in der GRV setzt fälschlicherweise 100%ige Inanspruchnahme
zusätzlicher Riester-Privat-Vorsorge voraus; die tatsächliche Nutzung
liegt weit darunter. Zudem haben auch Beamte und Richter Anspruch auf die Riester-Förderung.
Anstelle der Einführung der Riesterente mit sinkendem Rentenniveau,
müssten die Beiträge in der GRV lediglich um 0,7 % erhöht werden,
würden die Fördergelder für die Riesterrente in die GRV-Finanzierung
fliessen. Eine GRV-Beitragserhöhung von 0,35 % wäre aber viel
weniger als die Gesamtkosten (GRV-Beitrag +Beitrag für Riesterente)
für die "Jungen", die doch entlastet werden sollten.
Mit der zusätzlich
erforderlichen Privatrente durch
die "Riester-Reform" werden die Versicherungsbeiträge höher als ohne
Reform. Stattdessen hätten auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung
erhöht werden können. Warum dann die Riesterreform? Bei der dadurch zusätzlich erforderlichen Privatversicherung, wie der
Riester-Rente, entfällt der Arbeitgeberanteil und verteuert so die
Rentenbeitragszahlungen der Jungen, anstatt, wie behauptet, die Jungen zu
entlasten.
Die
Begrenzung der Arbeitgeberanteile und Einstieg in den
Ausstieg aus
der paritätischen Finanzierung
ist
der eigentliche Grund für diese Rentenreform!
Und so "ganz nebenbei" wird der Finanz-
und Versicherungswirtschaft ein lukrativer milliardenschwerer
Markt von "unseren" Politikern erschlossen. Leider zum
erheblichen Nachteil der heutigen Beitragszahler bzw
künftigen Rentenbezieher.
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Riester-Rentenreform 2001
- Anspruch und Wirklichkeit Einführung der "Riester-Rente" mit AVmG
und Einführung von Riester-Faktor und Beitragssatz-Deckelung
mit AVmEG. Das Altersvermögensergänzungsgesetz
(AVmEG) wurde ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz
(AVmG): Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall
versch. Artikel unter Abspaltung eines zustimmungspflichtigen Teils,
der als Altersvermögensgesetz weitergeführt wird.
Als Ziel der Reform wird
die "langfristige Stabilisierung des Beitragssatzes" genannt,
er soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030
nicht überschreiten. Einerseits um die "demografische Belastung"
zu begrenzen, andererseits wg der Globalisierung die so genannten
Lohnnebenkosten niedrig zu halten. Daraus resultiert ein Absenken
des Rentenniveaus der GRV, für viele die einzige, für alle die wichtigste Säule
der Alterssicherung. Die dabei entstehende Versorgungslücke soll
künftig durch eine zusätzliche private Vorsorge, die „Riester-Rente“, geschlossen
werden, die staatlich gefördert wird. Die von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern
je zur Hälfte per Umlage finanzierte Rente soll durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente
ohne Beteiligung der Arbeitgeber ergänzt werden. Die GRV erfüllt damit nicht
mehr die seit 1957 gesetzlich verbindliche Funktion der Lebensstandardsicherung.
Ebenfalls wurde durch die Riester-Rentenreform 2001 mit dem Prinzip der paritätischen
Rentenfinanzierung gebrochen.
Reform-Wirklichkeit Das
Gesetzesvorhaben erhält nach vielen Überarbeitungen in den vergangenen
zwei Jahren die erforderliche Zustimmung in 2001. Im Mittelpunkt
des Altersvermögensergänzungsgesetzes steht die Änderung der Rentenanpassungsformel,
die die schrittweise Absenkung des Rentenniveaus für alle jetzigen
und zukünftigen Rentner von etwa 70 Prozent auf 64 (offiziell 67)
Prozent des durchschnittlichen Nettolohns bis zum Jahr 2030 bewirkt.
Durch die Verringerung des Rentenniveaus für alle Rentner sollen
die Beitragssätze stabil
gehalten werden. In der Renten-Anpassungsformel wird der Lohn-Anstieg künftig
nur zum Teil berücksichtigt: Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge
werden vom Lohnniveau abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die höhere
Nettolöhne zur Folge haben, bleiben unberücksichtigt. So werden
dem verstärktem Druck zur Senkung der Lohnnebenkosten
- den Beschäftigten als "mehr Netto vom Brutto" schmackhaft
gemacht - die rentensteigernde Wirkung genommen. Ab 2011
wird eine weitere Dämpfung der Rentenanpassung wirksam: Die Rentenerhöhungen
werden nur noch auf der Basis von 90 Prozent der Bruttolöhne berechnet.
Dafür entfällt der ursprünglich vorgesehene Ausgleichsfaktor. Aber
die Anpassungskürzungen betreffen nicht mehr nur die, die ab 2011
in Rente gehen, sondern ohne Verzögerung alle Rentner.
"Die Kritiker Riesters in
der eigenen Partei, in den Gewerkschaften und in der
CDU/CSU sind sich alle einig, dass eine ausreichende
Rente künftig zur Privatsache wird. Was sie beunruhigt,
ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen auf Grund
von Arbeitslosigkeit, geringen Löhnen usw. nicht in
der Lage sein werden, eine private Versicherung zu zahlen.
Diese werden mit der drastischen Senkung der Renten
in zunehmenden Maße auf die Sozialhilfe zurückfallen
und damit Städten und Gemeinden auf der Tasche liegen.
Elisabeth
Steinert 20. Februar 2001
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Das, vom Bundesrat im Sommer 2001 schliesslich zugestimmte, Altersvermögensgesetz beinhaltet
die zusätzliche private Altersvorsorge. Es regelt Voraussetzungen
und Leistungen der Privatvorsorge. Zum Ausgleich für die Verluste
bei der gesetzlichen Rente sollen die GRV-Beitragszahler - in
Schritten ansteigend - 4 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens
- ohne Beteiligung der Arbeitgeber - für die private Altersvorsorge
(Riesterrente) zahlen. Besserverdienende Arbeitnehmer erhalten
bei der Privatvorsorge den gleichen staatlichen Förderzuschuss,
sind aber steuerlich zusätzlich begünstigt und können eine höhere
Förderquote erreichen. Banken und Versicherungskonzerne warten
bereits sehnsüchtig. Sie sind auch die treibende Kraft, Beiträge
der gesetzlichen Rentenversicherung in den Privatmarkt umzuleiten. Darüber
hinaus gehören zum AVmG Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen
Altersversorgung sowie die bedarfsorientierte Grundsicherung. Außerdem
wurde die Kürzung der Witwen-/Witwerrente von heute 60 auf zukünftig
55 Prozent beschlossen, begründet mit der künftigen Aufwertung durch Kindererziehungszeiten.
Viele Frauen können auf Grund unterbrochener Berufslaufbahn nur
schlecht bezahlte Arbeit oder in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit
gar keine Arbeit mehr finden. Die zusätzlichen Rentenpunkte für
Kindererziehung können dies nicht ausgleichen.
EINARBEITEN
Thomas Alboth, 2004 Rentenpolitik_unter_Rot-Gruen siehe Riesterreform
Kurzfassung.txt
"Es ist sozialpolitisch nicht vertretbar, das Versorgungsniveau
spürbar nach unten zu korrigieren. Jede pauschale Absenkung des Rentenniveaus
muß zwangsläufig dazu führen, dass bereits bei
durchschnittlichem Einkommendie Rentenansprüche in die Nähe der Sozialhilfe-Schwelle für ein
Rentnerehepaar kommen oder darunter absinken." Von wem diese Sätze stammen? Von der SPD-Rentenkommission, allerdings
vor der Wahl 1998.
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Die Riester-Rente ist absurd taz,
jan.2009 Sie wurde eingeführt, weil die staatliche
Rente angeblich nicht sicher ist - doch tatsächlich werden auch
jetzt die Erträge vor allem vom Staat erzeugt. Der Staat sind jedoch
die Steuerzahler, die nun von der einen Tasche in die andere wirtschaften".
1. Die Riester-Rente sei sicher, weil sie nicht an Deutschland
gebunden ist. Doch jetzt zeigt sich, nichts ist so global wie eine
Finanzkrise. Die deutschen Riester-Milliarden sind daher nirgends
sicherer als in Deutschland. 2. Die Riester-Rente sei besonders
lukrativ, weil man in Aktien investieren könne. Die Financial Times
Deutschland hat errechnet, dass die realen Kursgewinne seit 1970
nur 1,4 Prozent jährlich betragen. 3. Die Riester-Rente sei zwingend,
weil die Gesellschaft vergreise. Die "demografische Katastrophe"
war das zentrale Schlagwort. Doch jetzt zeigt sich erneut, dass
der Demografie nicht zu entkommen ist. Letztlich muss immer der
Steuer- und Beitragszahler ran. Zur
Quelle
„Unbezahlbarkeit“ des Generationenvertrages -
Propaganda, die
öffentlich nicht hinterfragt wird. Dez.2008 Die Propaganda
von der „Unbezahlbarkeit“ des Generationenvertrages bzw. der umlagefinanzierten
Rente ist ökonomisch völlig unhaltbar. Die kapitalgedeckte Privatrente
muss zukünftig genauso von weniger Jungen für mehr Alte aus dem
jeweils aktuellen Sozialprodukt erwirtschaftet werden, wie die solidarische,
gesetzliche Rente. 1960 kam 1 Rentner auf 5 Erwerbstätige, heute
2008 sind es 1 zu 2 und 2050 sollen es 1 zu 1 sein. Na und ? Der
Übergang von einem „1/5“-Rentner pro Erwerbstätigen zu einem „1/2“
Rentner pro Erwerbstätigen von 1960 bis 2008 erfolgte in 48 Jahren.
Die Belastung der Erwerbstätigen stieg dadurch im langfristigen
Durchschnitt um etwa 0,5 %. Bei einer Steigerung von nur 1,4 % jährlich
verdoppelt sich dagegen die Produktivität der Erwerbstätigen in
50 Jahren. Damit kann auch die Altersversorgung – wie in der Vergangenheit
- bei wachsendem Wohlstand für Alle locker finanziert werden. Nicht
Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung führen zu Rentenabbau
und Altersarmut, sondern ausschließlich die politischen „Reformen“
mit dem eigentlichen Zweck der Umverteilung von unten nach oben,
vom Arbeitslohn zum Profit. Zur Quelle
Gesetzliche Regelungen
Altersvermögensgesetz (AVmG) 29.6.2001 (BGBl. I S. 1310)
Inkrafttreten der einzelnen Artikel zwischen dem 1.1.1998
und dem 1.1.2009 (Original-Titel: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens)
Drucksache
14/5146 (zu Gesetzentwürfe AVmG, Anträge und Berichte
vom 24.01.2001) o Aufbau der privaten Altersvorsorge o Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, o
Einführung
von Pensionsfonds, o Neufassung § 10a Einkommensteuergesetz. >>Nach
§
10a Abs.1 begünstigte Personen haben Anspruch auf
eine Altersvorsorgezulage (Zulage). Darunter fallen auch
"Nicht-GRV-Versicherte", wie Beamte, Richter, Berufssoldaten
auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende und jeweils deren Ehegatte.<<
o Zertifizierungsvorschriften sowie Ausgleichszahlungen der gesetzlichen
Rentenversicherung an die Krankenkassen o Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen
(Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG) als Art.
6a o Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung (GSiG) als Art. 8a o Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung an die Krankenkassen als Art. 22a der Vorlage
o Einfügung weiterer Änderungen von Rechtsvorschriften o Neufassungsermächtigung für geänderte Gesetze.
o Die RV-Träger informieren und beraten über Leistungsvoraussetzungen
und Verfahren. o Die RV-Träger können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach
dem EStG geförderten Altersvorsorge Auskünfte erteilen. o Ab 2003 wird der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss
um 409 Mio. Euro vermindert. (Wg. Finanzierung Grundsicherungsgesetz
ab 2003 GSiG vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S.1310, 1335) o Die Fortschreibung ab dem Jahre 2004 erfolgt auf Basis des
unverminderten Erhöhungsbetrages, so dass die Kürzung jeweils exakt
den Betrag von 409 Mio. Euro umfasst. o Aufgrund der 2001 in Kraft getretenen Zeitrenten leistet die
GRV an die Krankenkassen, wg. damit verbundener Mehrbelastung, einen
Finanzierungsausgleich, vorerst einmalig. o Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:
Einbeziehung von Wohneigentum in das Altersvermögensgesetz durch
ein modifiziertes Entnahmemodell: Zurückzahlung von Förderbeträgen
nach einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, Trennung des Verfahrens
der Zulagenberechnung von der Ermittlung des Sonderausgabenvorteils,
Zentralisierung des Verfahrens bei der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte, Möglichkeit, von verstorbenen Ehegatten hinterlassenes
Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in einen eigenen Vorsorgevertrag einzuzahlen,
Regelung der Zuordnung der Kinderzulage, Begrenzung des Sonderausgabenabzugs
für höhere Einkommen; Wegfall von Art. 13b (Solidaritätszuschlaggesetz),
Einfügung der Art. 6b, 13e, 13f, 21g und 22a.
Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) 21.3.2001 (BGBl.
I S. 403) Inkrafttreten der einzelnen Artikel zwischen dem
23.12.1995 und dem 1.1.2002 (Original-Titel: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens) Ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz,
Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall versch.
Artikel unter Abspaltung eines zustimmungspflichtigen
Teils, der als Altersvermögensgesetz weitergeführt wird,
Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches Sozialgesetzbuch,
u.a. Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting;
Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz (Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten). o Reform der Alterssicherung mit dem Ziel langfristiger Beitragssatzstabilität.
(Begrenzung Beitragssatz: max. 20 % bis 2020, maximal 22 % bis 2030.) (o Ausgleichsfaktor wurde
im Rahmen der Einführungsänderungen zurückgezogen und ersetzt durch geä.Anpassungsformel.) o
Erhaltung eines Rentenniveaus
über 64 v.H.(am 13.6.01 geä.von 64 auf 67%, s.
u.) o (Rückkehr
zur Nettoanpassung?) Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge werden
vom Lohnniveau abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die höhere Nettolöhne
zur Folge haben, bleiben unberücksichtigt. o Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge
über Zulagen und Steuerentlastungen o Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere durch
Entgeltumwandlung. o Verpflichtung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen ein Unterschreiten
des Rentenniveaus o Reform der Hinterbliebenenrenten und Ausbau der eigenständigen
Alterssicherung von Frauen o Verbesserung der Sicherung jüngerer Versicherter mit lückenhafter
Erwerbsbiographie o Verhinderung von Altersarmut durch Abschaffung des Unterhaltsrückgriffs
in der Sozialhilfe für über 65jährige o verbesserte Information über Rentenanwartschaften, analoge
Regelungen in der Alterssicherung der Landwirte o Änderung von 21 Gesetzen und Verordnungen
o Neufassungsermächtigung für das 6. Buch Sozialgesetzbuch o Die Zuschüsse des Bundes (nur Erhöhungsbetrag) zur GRV steigen
zwischen 8,1 Mrd DM (2001) und 43,7 Mrd DM (2030) o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge bewirkt Mindereinnahmen
bis zu 15,2 Mrd DM (2008). o Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge bewirkt Mindereinnahmen
bis zu 15,2 Mrd DM (2008). Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf Drs 14/4595 (s. GESTA
G059); Ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz, Titeländerung
in Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall versch. Artikel unter
Abspaltung eines zustimmungspflichtigen Teils, der als Altersvermögensgesetz weitergeführt
wird, Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches Sozialgesetzbuch,
u.a. Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting;
Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz (Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten). Diese, von ihrem Konzept her eigentlich langfristig angelegte
Riester-Rentenreform von 2001 überdauerte nur drei Jahre: Für das
Jahr 2004 wurde als Sofortmaßnahme die Rentenanpassung einmalig
ausgesetzt („Nullrunde“).
Siehe auch Rentenreform 2001 - Das Wichtigste
im Überblick VDR 2001
Nettorentenniveau - Senkung durch Riesterreform
offiziell auf 67%, tatsächlich auf 64% Nach einer Einschätzung der Bundesregierung, die in der zum Gesetz
gehörenden Bundestagsdrucksache aus dem Jahr 2001 nachzulesen ist,
hätte die so veränderte Rentenanpassung dazu geführt, dass das Nettorentenniveau
nur mäßig von 69,0% in 2001 auf offiziell *67,9%, tatsächlich
aber auf 64% in 2030 sinkt. *Diese Berechnung beruht allerdings auf einem „Rechentrick“.
Die Bundesregierung hat nämlich bei ihrer Prognose für das Jahr
2030 – nicht hingegen beim aktuellen Wert – eine neue Definition
des Nettorentenniveaus zugrunde gelegt: Das Nettorentenniveau errechnete sich bislang, indem
die Höhe der aktuellen Standardrente ins Verhältnis zu dem durchschnittlichen
Nettoeinkommen aller Versicherten gesetzt wird. Im Rahmen der neuen
Berechnungsmethode werden nun von diesem durchschnittlichen Nettoeinkommen
aller Versicherten noch einmal pauschal 4% für die empfohlene Privatvorsorge
abgezogen. Auf diese Weise schrumpft der Vergleichswert, das Nettorentenniveau fällt damit – rein rechnerisch – höher aus.
Nach der herkömmlichen Definition hingegen, wie sie in einer früheren
Bundestagsdrucksache zur selben Rentenreform auch noch zur Anwendung
kam, sinkt das Rentenniveau nicht nur auf 67,9%, sondern auf 64,4%.
Der Riesterfaktor
Der "Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung
(RVB) und des Altersvorsorgeanteils (AVA)" wurde 2001 mit dem
Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG eingeführt. Der Faktor
wird als "Riester-Faktor" bezeichnet, er setzt sich aus
zwei Komponenten zusammen, o Altersvorsorgeanteil (AVA): "Belastung" der
Erwerbstätigen durch geplante verstärkte private Altersvorsorge
(Riester-Rente). o Rentenversicherungsbeitragssatz (RVB): Berücksichtigt
die "Belastung" der Erwerbstätigen durch die Beiträge
zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Der Riesterfaktor ist ein reiner Kürzungsfaktor und kann - anders
als der Beitragssatzfaktor - in keinem Fall positiv wirken. Er wurde
mit der Rentenreform 2001 eingeführt und soll die Belastungen, die den
aktiv Beschäftigten durch den Aufbau einer Riesterrente entstehen,
auf die Rentenanpassungen übertragen. In Anlehnung an die Fördertreppe
bei der Riesterrente liegt auch dem Riesterfaktor eine Stufenregelung,
die so genannte Riestertreppe, zugrunde. Die Stufen der Riestertreppe
("Altersvorsorgeanteil") sollen bis 2012 in Schritten
von 0,5 Prozentpunkten auf vier Prozent steigen. In der Rentenanpassungsformel ergibt das Zusammenwirken
von Riester- und Beitragssatzfaktor eine jährliche Anpassungskürzung
von ca. 0,6 Prozentpunkten. In 2008 und 2009 wurde der Riesterfaktor
ausgesetzt, um eine höhere Rentenanpassung zu erreichen. Er soll
2011 und 2013 nachgeholt werden.
Begründung für Kürzung der Rentenanpassungen auch
für bestehende Renten nicht zutreffend Die anpassungsmindernde Wirkung der Riester-Treppe in der Rentenformel
wurde damit begründet, dass die Beiträge für die Riester-Rente die
Einkommen der Erwerbstätigen mindern würden. Diese steigende Belastung
der Erwerbstätigen müsse an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben
werden. Übersehen wird dabei, dass längst nicht alle Erwerbstätigen,
andererseits aber auch *Nicht-GRV-Versicherte,
„riestern“ (bis E.2. Q. 2010) wurden 13,9 Mio. Riester-Verträge abgeschlossen)
und diejenigen, die „riestern“, nicht in „voller Höhe“. *Anspruch
auf die Förderung nach dem durch AVmG geänderten Einkommensteuergesetz
§
10a Abs.1 haben auch Beamte, Richter, Berufssoldaten
auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende. Siehe hierzu BT-DS14/5970
Anl. AVmG - Zu Artikel 6 (Änderung des Einkommensteuergesetzes)
und weitere Berichte Eine Kürzung der Rentenanpassungen im Hinblick auf die Riesterrente
ist nicht systemgerecht. Denn die Riesterbeiträge fließen nicht
der Rentenversicherung, sondern privaten Versicherungsunternehmen
zu. Sie dienen damit nicht dem Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentnern innerhalb
des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung.
Millionen
Versicherten droht Nachteil - Wem nützt die Riester-Rente?
Tagesschau, 10.01.2008 In 15 bis 20 Jahren laufen Millionen
Rentner Gefahr, trotz "Riester-Rente" keinen Euro zusätzlich
in der Tasche zu haben. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Monitor"
greift das Sozialamt auch auf diese private Altersvorsorge zurück,
wenn der Anspruch auf die gesetzlich verankerte Grundsicherung berechnet
wird. In einem internen Papier der Deutschen Rentenversicherung,
das "Monitor" vorliegt, wurde errechnet, dass schon für
einen Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht sinnvoll sein
kann. Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer
seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich "Riestern".
Schon bei einem Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der
32 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird laut Papier keinen
Nutzen von der Riester-Rente haben. Der Renten-Experte Prf. Dr.
Winfried Schmähl warnt, dass zahlreiche Rentner in den kommenden
Jahren unter die Grundsicherung abrutschen. Schuld daran seien ein
sinkendes Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung
und verkürzte Einzahlungsdauer beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit. Zur Quelle:
http://www.tagesschau.de/inland/riesterrente4.html
Grundsicherung
im Alter und die »Riester«-Rente J.Steffen, Januar 2008 Auszug: Warum
Pflichtbeiträge zahlen, wenn am Ende nicht mehr als Sozialhilfe
raus kommt? Selten wurden in den jüngeren gesellschaftspolitischen
Debatten derart viele Nebelkerzen geworfen, Krokodilstränen vergossen
und falsche Fährten gelegt wie in der Diskussion um die »Anrechnung
« der »Riester«-Rente auf die Grundsicherung im Alter. Einkommen
und Vermögen wurden und werden – von wenigen, eng umgrenzten Ausnahmen
abgesehen – grundsätzlich in vollem Umfang auf die Sozialhilfe »angerechnet«.
Denn nur wer bedürftig ist, hat auch Anspruch auf in der Regel aufstockende
staatliche Fürsorge. Hohe (Langzeit-) Arbeitslosigkeit auf der einen Seite, die Ausweitung
der Teilzeitbeschäftigung und die ungebremste Ausbreitung von Niedriglöhnen
auf der anderen Seite sowie die zunehmende Bedeutung versicherungsfreier
Mini-Jobs und sozial meist ungesicherter Solo-Selbständiger lassen
geschlossene Versicherungsverläufe (»Normalerwerbsbiografien«) seltener
werden. Das Leistungsniveau der sozialen Rentenversicherung läuft
selbst für langjährig versicherte Durchschnittsverdiener in Richtung
Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen Leistungen trotz erwerbslebenslanger
Beitragszahlung in der Nähe oder gar unterhalb des Fürsorgeniveaus
liegen, verliert unweigerlich seine politische Legitimation. Einkommen aus privater Vorsorge im Alter (teilweise)
von der Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung auszunehmen,
wäre der falsche Weg. Die Privilegierung Einzelner kann nicht ernsthaft
als Ansatzpunkt zur Armutsbekämpfung empfohlen werden. Der Privatisierung
sozialer Risiken würde damit weiter Vorschub geleistet und das Ansehen
des Solidarsystems weiter geschwächt. Die Folgen dieses Katastrophenkurses
in der Alterssicherungspolitik nun mit einer weiteren nochmaligen
Privilegierung privater Vorsorge beheben zu wollen, hieße, den Teufel
mit Beelzebub austreiben zu wollen. Zur
Quelle
Kritische Stellungnahmen und Kommentare
zur Riesterreform
Die "Riesterreform" benachteiligt die Rentenversicherten
erheblich.
Rentenangst Der Kampf um die
Altersversorgung Teil 4 auf YouTube
Kleingedrucktes für zukünftige
RentnerInnen Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeANBewegung
Die ehrenwerten Strukturen der Rot-Grün-Schwarzen
Rentenreformen Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung
Die Riester-Rente ist absurd taz-Artikel
Grundsicherung im Alter und die »Riester«-Rente J.Steffen,
Januar 2008
Nachtrag zur totalen Manipulation in Sachen Rente 8.12.2009
Nachdenkseiten
Bundestag
segnet Rentenkürzungen ab WSWS,20.2.2001 Riesterreform
Riester-Ablehnung
Fuhlrott2010
Anmerkungen zu Rürup
Netzwerk
DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung
Maschmeyer (AWD) - Der
Drückerkönig und die Politik 12.1.2011
Die
Informationen zum Video-Inhalt Maschmeyer-Video auf YouTube auch
nicht mehr zugänglich
Riester-Rürup-Täuschung Weitere Informationen
zu Maschmeyer, AWD, Panorama, PR, etc.auf Nachdenkseiten
Riester-Rente erfährt globales
Waterloo
Blüm
2008 zu Riesterrente u. Missfelder auf Nachdenkseiten
Riester-Rente
Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten
geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland als Teilersatz
der GRV. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester
zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung
der freiwilligen Altersvorsorge als Ersatz für eine Höherversicherung
in der GRV vorschlug und durch das Altersvermögensgesetz (AVmG)
einführte. Die Förderung ist in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. Wikipedia
siehe auch Riesterrente
WiWo 2009
Was Sie unbedingt wissen sollten
zur Riesterrente:
Zwischenbilanz
Riester-Rente
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Dezember 2009.
Die
Riester Rente lohnt sich nicht Eine private
Information von Gerhard Krug
VZBV fordert Check-Up 8 Jahre nach Einführung
der Riester-Rente
Alles „Riester“? Die Umsetzung
der Förderidee in der Praxis VZBV-Gutachen
Prf.Dr.Oehler im Dez.. 2009 Riesterrente-Politik ohne Marktbeobachtung - DIW 8/2010
Wer seinen Riester-Vertrag nachrechnet, muss tapfer sein
DIE ZEIT, 29.01.2009
Kritik am Konzept der Riester-Rente Wikipedia
Riesterrente:
Politik ohne Marktbeobachtung WirtschaftsWoche Juli
2009
Rendite von Riester-Renten - Lebenserwartung-Auswirkungen
- BTDS16/11363
Fast eine Million Riester-Verträge gekündigt DIE WELT
09.12.2008 Siehe auch <Grundsicherung
im Alter und die »Riest..>
Grundsicherung im Alter und die »Riester«-Rente J.Steffen,
Januar 2008
Finanztest“ jubelt Riester-Renten hoch
Finanztest 10/2008
Beispiel von CosmosDirect nachgerechnet,
DGB-Stadtverband Darmstadt
Probleme bei der Riester-Rente und beim „Wohn-Riester“
Nachdenkseiten
Riester-Rente - Am Ziel vorbei Zeit
Online Januar 2008
Erhöht
die Riester-Förderung die Sparneigung
von Geringverdienern
Dez.
2007, Giacomo Corneo,
FU-Berlin
DGB unterstützt Propaganda für den
Riesterrentenbetrug April
2009, Duckhome
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wirbt mit Hilfe Ihrer Beiträge für
Privatvorsorge
Nachdenkseiten
Wer früh stirbt, für den ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft.
Nach
Musterrechnungen von Dr. Klaus Jaeger, em. Univ.-Prof. für Wirtschaftstheorie
an der Freien Universität Berlin, muss ein heute 30-jähriger Mann
mindestens 92 Jahre alt werden, um seine eingezahlten Beträge samt
Zinsen zurückzubekommen. Tatsächlich besteht laut Statistischem
Bundesamt nur eine Lebenserwartung von 78 Jahren. mehr
Riester-Rente - Am Ziel vorbei Erstmals haben Forscher die Wirkungen der Riester-Rente untersucht.
Ihr Fazit: Die Politik verschwendet Milliarden - und die Armen sparen
weiter zu wenig. Finanzwissenschaftler Corneo der Freien Universität
Berlin hatte mit seinem Team untersucht, ob die Riester-Rente die
Ersparnis von einkommensschwachen Haushalten erhöht und ob die Förderung
mehr dieser Haushalte dazu bringt, Geld zurückzulegen. Das Fazit:
Sie tut es nicht. „Die Förderung hat
in erster Linie Mitnahmeeffekte“, sagt der Ökonom. Von den Riester-Zulagen
profitieren offenbar vor allem jene, die ohnehin gespart hätten.
Bezieher niedriger Einkommen sparen seit der Einführung der Riester-Rente
weder häufiger noch legen sie mehr Geld beiseite. Einziges Manko
der Studie: Sie betrachtet nur den Zeitraum 2001 bis 2005. Möglich,
dass sich in den vergangenen Jahren die Ergebnisse geändert
haben. Mehr
Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach NachDenkSeiten 25. April 2008 Die private Altersvorsorge
über Riester- und Rürup-Rente sowie über die betriebliche Altersvorsorge
wird heute allenthalben als vorteilhaft verkauft. Alle Steuerzulagen
dürfen Sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen 10 und 25%
Ihrer Prämien als Kosten und Provisionen für die Privatvorsorge
von den Versicherungen, Banken oder Finanzdienstleistern kassiert
werden, also als Kosten von Ihren Einzahlungen abgehen. Nur der
Rest Ihres Ersparten „arbeitet“ für Sie. Wussten Sie das? Zur Quelle
Alles „Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis
- Prof. Dr. Andreas Oehler Gutachten im Auftrag
des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. 7. Dez. 2009
Die qualitative
und quantitative Analyse der in zwei Stichproben für 45-Jährige
und für 30-Jährige erhobenen Angebote zu „Riester“-Produkten ergibt
in kurzer, vereinfachender Zusammenfassung folgende Ergebnisse: o Die knappe Hälfte der
untersuchten Anbieter fällt für Verbraucher aus, weil keine Kostentransparenz gegeben ist. o In
30 bis 40% der
untersuchten Angebote fehlen
klare Angaben zu den Abschluss- und Vetriebskosten oder
den Verwaltungskosten. o Fast 40% der Angebote weisen die Kosten in Euro nicht
aus oder machen nur teilweise Angaben. o Auch zu den Verwaltungskosten
und den sonstigen Kosten fehlen Angaben oder sie
sind unvollständig oder unverständlich. o Für einen Vertragswechsels fehlen
in 1/3 der Angebote die Wechselkosten oder sind teilweise kaum
nachvollziehbar oder „unberechenbar“. o Kosten für Ratenzuschläge bleiben in der Regel versteckt, sofern
sie überhaupt angegeben werden. Im deutlichen Kontrast dazu steht eine Aussage der Bundesregierung (Deutscher
Bundestag (2008d) Drucksache 16/10501, 16. Wahlperiode 8.10.2008,
6): „... Auf der Grundlage der bestehenden Informationsverpflichtungen
sind die Verbraucher in der Lage, die einzelnen Riester-Produkte
zu vergleichen und die für sie passenden Angebote zu erkennen. ...“.
Zum Gutachten
Der
Drückerkönig und die Politik - AWD-Gründer Carsten Maschmeyer -
12.1.2011
Video
auf YouTube nicht mehr zugänglich
Film der Panorama-Redaktion über Macht und Einfluss des umtriebigen
AWD-Managers Carsten Maschmeyer. Er kennt sie alle – die Großen
und Mächtigen in diesem Land. Bundespräsident Christian Wulff macht
Urlaub in seiner Villa auf Mallorca, Altbundeskanzler Gerhard Schröder
nennt ihn einen "Freund" und Familienministerin Köhler
lässt sich von seinem Unternehmen beraten. Besonders mit den Ministern
der rot-grünen Ära von Ex-Kanzler Gerhard Schröder, die das System
der privaten Vorsorge vorangetrieben haben, soll sich Maschmeyer
besonders gut gestellt haben – das ist auch ein Geschäftsfeld des
AWD. Die Karriere von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer ist schillernd,
die nicht immer für positive (Spendengalen, Schlagzeilen sorgte.
So hatte der umtriebige Unternehmer 1998 vor der Landtagswahl in
Niedersachsen mit einer anonymen Werbekampagne den Wahlkampf von
Ex-Kanzler Gerhard Schröder unterstützt. Der wiederum setzte sich
für das System der privaten Vorsorge ein und damit indirekt für
ein Geschäftsfeld von AWD. Beleuchtet wird auch die Verbindung
Maschmeyers zu Ex-Arbeitsminister Walter Riester (Riester-Rente)
und Politikberater Bert Rürup, Begründer der Rürup-Privatvorsorge,
viele Jahre Berater mehrerer Bundesregierungen. Seit April 2009
Chefökonom bei AWD. Als das am 19. November 2008 bekannt wurde,
geriet er in öffentliche Kritik. Am 22. November 2008 bot Rürup
seinen Rücktritt aus dem Sozialbeirat an. Aus dem Kreis der fünf
Wirtschaftsweisen schied er dann Ende Februar 2009 aus. Er ist auch
Gründer und Vorstandsmitglied der MaschmeyerRürup AG. Unter anderem
kommt auch "Finanztest" zu Wort, die eine Einschätzung
zu den Finanzprodukten und dem Beratersystem bei AWD abgibt. Der
AWD hatte vielen Kleinanlegern, die ihren Lebensabend finanziell
absichern wollten, sogenannte Schrottimmobilien und Geschlossene
Fonds verkauft, die längst nicht das brachten, was versprochen worden
war. So klagen ungezählte Anleger über den Verlust ihrer gesamten
Ersparnisse. Quellen: http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,jav8jct6mlwo58k5~cm.asp
http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/77712-update-ard-aerger-tv-doku-ueber-awd-gruender-wird-ausgestrahlt-empoerung
update: 11.1.2011 13:55
Uhr http://de.wikipedia.org/wiki/Bert_R%C3%BCrup
http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=7971
http://www.sueddeutsche.de/T5P387/3831272/Am-Druecker.html
http://daserste.ndr.de/panorama/die_reporter/awdpresse101.html Maschmeyer_Schwere
Vorwürfe-ard2010sept.mht auf PC..hp http://www.zeit.de/2010/45/P-Maschmeyer?page=all&print=true
Carsten Maschmeyer Schein
und Sein http://www.sueddeutsche.de/geld/2.220/carsten-maschmeyer-swiss-connection-kanzlerfreund-als-tycoon-1.401161
März 2009, von AWD zu Swiss
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