Die Politik entzieht den Rentnern seit Jahrzehnten durch permanente Eingriffe in das Rentensystem das Geld, das sie durch ihre Beiträge glaubten für ihren Ruhestand zu erwerben. Politik und Medien werden von den Interessengruppen der Wirtschaft ferngesteuert. Beispiel: INSM, Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Slogan: „Sozial ist was Jobs schafft“ (über die Höhe der Löhne, und ob die Menschen davon noch leben können, wird dabei nicht gesprochen). Nur so konnte es bei Einführung der Gesetze unter dem Lügenkanzler Schröder zu einer regelrechten Volksverhetzung Jung gegen Alt kommen. Manche Jungen glauben ja heute noch, dass die Alten auf ihre Kosten leben, wenn nicht die Beiträge und Renten gesenkt werden. Dafür zahlen die Jungen für Riester das Doppelte. Wenden sich die Rentner und deren Fürsprecher an die Sozial- und Verfassungsgerichte, um auf die gravierenden Verstöße gegen das Grundgesetz aufmerksam zu machen, haben sie keinen Erfolg, denn Richter sind Beamte, und somit der Politik näher als dem Recht. Man ist ja als juristischer Rabulist völlig frei bei der „Rechtsfindung“. Das ist Neofeudalismus. Zusammenfassend muss man also leider feststellen, dass die Politik, die Medien (mit wenigen Ausnahmen) und die Gerichte eine feste Front gegen die Forderungen der Rentner bilden. Die Menschenrechte der Rentner in Deutschland werden missachtet. Ob eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sinnvoll wäre? Der Journalist Hans Leyendecker ist bekannt, dass er den Mut hatte Dinge aufzuklären, bei denen andere Journalisten sich zurückhalten. Leider blieb meine Bitte an Herrn Leyendecker, sich einmal mit dem politischen Rentnerbetrug auseinanderzusetzen, bis heute unbeantwortet. Ich gehe davon aus, dass die Politik erst zu Änderungen bereit ist, wenn die Medien in der Breite darüber berichten, und somit Druck ausgeübt wird. An die Vernunft der Politik kann man freilich nur appellieren, soweit sie noch erkennbar vorhanden ist. Wie auch immer: Ich habe nun Strafanzeige gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund gestellt, und bin gespannt, ob und wie die Staatsanwaltschaft reagiert (Anlagen). Vielleicht versuchen Sie auch einmal auf diesem Wege etwas zu erreichen? Nur Einigkeit macht stark. Ich beteilige mich gerne an Unterschriften- und sonstigen Aktionen gegen den organisierten Rentenbetrug. Gegen den Rentenbescheid zum 01. Juli (Nullrunde) habe ich natürlich Wiederspruch eingelegt, und werde bei Ablehnung (was kann ich sonst erwarten?) dagegen klagen. Mit freundlichen Grüßen Hermann Schimpf
Strafanzeige - Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin Hermann Schimpf Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erstatte gegen die Deutsche
Rentenversicherung Bund (DRV) und deren Träger, vertreten durch
ihre Vorstände, die für die Verwaltung und Verwendung der Beiträge
der Versicherten verantwortlich sind, Anzeige wegen Veruntreuung
von Beiträgen in Höhe von 600 bis 700 Milliarden. Die gesetzlich Versicherten wurden somit während ihrer Erwerbstätigkeit durch überhöhte Beitragsforderungen geschädigt, gleichzeitig aber wurde das Rentenniveau permanent mit unzutreffenden politischen Argumentationen abgesenkt (Die Standardrente ist seit Mitte der neunziger Jahre nur um elf Prozent, die Standardpension aber um fast ein Drittel gestiegen; hier ist aber nicht die Entwicklung der Pensionen, sondern die der Renten zu kritisieren). Die Versicherten wurden bei den ständigen Rentenanpassungen (Anlage) auch nie von den Rentenversicherungsträgern darüber informiert, ob und wie sich diese Änderungen auf die jeweiligen Rentenerwartungen auswirken, um entsprechend für den Ruhestand planen und vorsorgen zu können, aber auch um die Berechtigung solcher „Reformen“ hinterfragen zu können. Mit freundlichen Grüßen Hermann Schimpf
Anlagen: Mittwoch, den 29. September 2010 Meine Strafanzeige wurde - wie erwartet - zurückgewiesen. Anbei die Ablehnungsbegründung und meine erneute Bitte den Vorgang noch einmal zu prüfen. Am 17.09. wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt, am 18.09. und 19.09. war Wochenende, und am 20.09. wurde bereits die Ablehnung geschrieben. Alle Achtung -, ich dachte immer Beamte wären nicht so schnell :-) Mit freundlichen Grüßen Hermann Schimpf
Verfahrenseinstellung der Strafanzeige
Staatsanwaltschaft Berlin Berlin,
20. September 2010 14 Js 4387110 Sehr geehrter Herr Schimpf! Auf lhre Strafanzeige vom 1. September 2010 gegen die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung Bund und deren Träger wegen des Vorwurfs der Untreue teile ich lhnen das Nachfolgende mit: lhr Anzeigevorbringen enthält keine
zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich
relevantes Verhalten, so dass ich von Gesetzes wegen gemäß S 152
SIPO gehindert bin, die Ermittlungen aufzunehmen. Das Verfahren
war daher einzustellen. Auf die beiliegende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin. lhre etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche werden hierdurch nicht berührt. Hochachtungsvoll Beglaubigt ________________________________________________________________ Kommentar von Knut Albrecht: Auch hier wird wieder offenbar: Für die Versicherten der GRV ausreichenden Schutz und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, ist auf juristischem Wege kaum zu erwarten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben das mehrfach deutlich gezeigt. Selbst dort wird zum Beispiel die Umdeutung des Umlageverfahrens als "Generationenvertrag" juristisch sanktioniert und damit die politische Absicht, die finanzielle Verantwortung für das Funktionieren des Umlageverfahrens vom Staat auf die Versicherten abzuwälzen, unterstützt. Vor allem aber wird vom Bundesverfassungsgericht dem "politischen Ermessen" ein viel zu großer Spielraum zugestanden. Siehe auch: Grundgesetzlicher Schutz der Renten Trotzdem darf das uns Rentenversicherte
nicht entmutigen. Erst recht müssen wir uns dagegen wehren. Es gibt
mehr Möglichkeiten. Ich persönlich glaube, dass wir über Wahlen
am meisten Einfluss nehmen können und versuche
über das Web, siehe auch Protestwahl und Zukunft der Arbeit, möglichst
viele Menschen zu erreichen.
An die Richter des
Bundesverfassungsgerichts An die Richter des
Bundessozialgerichts
Betr. Klagen von den gesetzlich versicherten Erwerbstätigen und Rentner
Sehr geehrte Damen Richterinnen und Herren Richter! Wenn man die Realität mit der Rechtsprechung vergleicht, ist man als betroffener Bürger oft (ver)fassungslos. Die gesetzliche versicherten Erwerbstätigen und Rentner werden seit Jahrzehnten vom Staat und seinen Organen betrogen, belogen und gegenüber allen anderen Bürgern vielfach diskriminiert. Klagen und Beschwerden gegen dieses Unrecht werden von den Sozialgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen oder erst gar nicht zugelassen. Richter sollten wissen, dass es Betrug ist, wenn die Beiträge der Versicherten zu einem großen Teil für Zwecke verwendet werden, deren Kosten der gesamte Staat über Steuermittel zu finanzieren hat, bei denen sich die Erwerbstätigen und Rentner mit ihren Steuern ja bereits ebenfalls beteiligen (Anlage 1). Insgesamt wurden so bis 700 Milliarden Beiträge nicht für die gesetzliche Rentenversicherung verwendet. Zum einen zahlen die Versicherten somit zu hohe Beiträge, zum anderen verringern sich dadurch die Rentenanwartschaften seit Jahrzehnten beachtlich (Anlage 2). Richter sollten wissen, dass es Veruntreuung von Beiträgen ist, wenn die DRV-Bund, die für die Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung der Beiträge gegenüber den Versicherten verantwortlich ist, im Bewusstsein, dass die Versicherten vom Bund betrogen werden (Anlage 1), nichts unternimmt um diesen Betrug zu verhindern. Ich habe in meinem langjährigen Arbeitsleben als Versicherter nie einen Hinweis von der Rentenversicherung erhalten, aus dem dieser Sachverhalt hervorgegangen wäre. Ich hatte somit auch nie Gelegenheit mich dagegen zu wehren. Es ist auch eine Diskriminierung der gesetzlich Versicherten, da nur die Versicherten doppelt belastet werden. De facto wurde mit den fehlgeleiteten Beiträgen der Versicherten immer wieder der Bundeshaushalt entlastet; für Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan, oder für was auch immer? Das hat nichts mit Solidarität im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung zu tun! Zweimal belastet werden die Rentner auch bei den Kosten für die Einführung der privaten Altersvorsorge. Sie tragen zum einen über die Steuer die Kostenbeteiligung des Staates mit, werden aber als einzige Gruppe durch Abschläge bei den eigenen Renten (Riesterfaktor) zusätzlich noch einmal belastet, was eine permanente Enteignung des verfügbaren Einkommens ist. Auch das ist eine Diskriminierung, und auch nicht systemimmanent, da im Umlageverfahren die Aktiven für die Renten zahlen und nicht umgekehrt. Richter sollten wissen, dass staatlicher Betrug und die Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, hier die Erwerbstätigen und Rentner, in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zur Grundlage von Gesetzen und einer entsprechenden Rechtsprechung führen darf, wie das in der Nationalsozialistischen Vergangenheit ebenfalls für bestimmte Bürger der Fall war. Richter sollten, bei der Beurteilung von Klagen und Beschwerden der Erwerbstätigen und Rentner, die Gesetze nicht in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Gesetzgebung als Dogma zugrundelegen. Die Judikative hat in einem Rechtstaat gegenüber der Gesetzgebung eine Kontrollfunktion, um so mehr, als die Gesetzgebung in zunehmendem Maße von Wirtschaftsinteressen beeinflusst wird, und somit eine ungerechte Umverteilung zwischen den Faktoren Arbeit und Kapital erfolgt, die unseren demokratischen Rechtsstaat zunehmend beschädigen. Richter sollten die Gesetzgeber anhalten, Gesetze so zu formulieren, dass sich nicht beliebig auslegbar sind. Klare Gesetze entlasten auch die Gerichte. Warum findet man im Sozialgesetzbuch nicht Festlegungen wie: Beiträge sind im Umlageverfahren ausschließlich für Leistungen zu verwenden, die beitragsbezogen sind (Renten und Anwartschaften der Versicherten). Rentenleistungen für die sich der Staat aus sozialpolitischen Gründen verpflichtet hat, und für die keine Beiträge erbracht wurden, sind von allen Steuerzahlern zu finanzieren. Der Staat zahlt diesen Aufwand aus dem Haushalt an die Rentenversicherung (und nicht nur einen nicht ausreichenden manipulierbaren Bundeszuschuss). Die RV trennt die Leistungsarten im Rahmen einer ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Buchhaltung und erstellt dafür die erforderlichen Nachweise für den Bund. Unter diesen Voraussetzungen würde man leicht feststellen können, dass die zahlreichen „Renten - abbau -gesetze“ und Manipulationen der Vergangenheit unberechtigt waren. Die Renten wären sicher vergleichbar mit den Beamtenpensionen bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und das bei geringeren Beiträgen für die Versicherten. Die Bürger wenden sich zunehmend von der Politik ab. Sie haben weitgehend die Achtung verloren. Die Bürger wissen heute, dass viele Gesetze von den „Gesetzgebern“ nur noch unterschrieben werden, insbesondere seit rot-grün unter Schröder. In der heutigen Informationsgesellschaft haben die Bürger alle Möglichkeiten sich umfassend zu informieren; sie sind nicht mehr darauf angewiesen zu glauben, was die von Interessenverbänden gesteuerte Politik und deren Medien an Unwahrheiten verbreiten. Der Krug geht bekanntlich nur so lange zum Brunnen, bis er bricht. Die Gerichte sollten nicht weiterhin Klagen und Beschwerden der gesetzlich Versicherten ohne Beachtung der vorgenannten Rechtsverletzungen, die nur den Versicherten und Rentnern zugefügt wurden/werden, zurückweisen. Der Gleichheitsgrundsatz und der Schutz des Eigentums der sich aus dem Grundgesetz ergibt, darf nicht aufgrund fragwürdiger Gesetze, nur für die Bürger die ihre Altersversorgung selbst finanzieren, ausgesetzt oder beschränkt werden. Mit freundlichen Grüßen
_________________________________________________________________ Kommentar von Knut Albrecht: |