Offener Brief an Bundespräsident Wulff   Dez. 2010


Betreff Rentenbetrug.  Von Hermann Schimpf  Sept. 2010



Zur Strafanzeige gegen die Rentenversicherung (DRV)    Sept. 2010


Schreiben an die Richter des Bundesverfassungsgerichts und
des Bundessozialgerichts  Okt. 2010



Bereits 2006 gab es eine Strafanzeige gegen die Rentenversicherung (DRV)




























Betreff: Rentenbetrug

6.9.2010 - von Hermann Schimpf

Rentner haben keine Lobby, sie werden wie Parias unserer Gesellschaft behandelt. Nachdem sie ihre Leistungen für die Gesellschaft  erbracht haben, unter anderem: Erwirtschaftungen der Wertschöpfung für unsere Volkswirtschaft, Erwirtschaftung der Unternehmensgewinne, Finanzierung der Pensionen von  Politikern und Beamten, sind sie voll abgeschrieben. Eine nutzlose Last für unsere  teuren Transfergeldempfänger  aus der Politik und deren beamteten Helfershelfer.

Die Politik entzieht den Rentnern seit  Jahrzehnten durch permanente Eingriffe in das Rentensystem das Geld, das sie durch ihre Beiträge  glaubten für ihren Ruhestand zu erwerben.  

Politik und Medien werden von den Interessengruppen der Wirtschaft ferngesteuert.  Beispiel:  INSM, Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft; Slogan: „Sozial ist was Jobs schafft“ (über die Höhe der Löhne, und ob die Menschen davon noch leben können,  wird dabei nicht gesprochen).  Nur so konnte es  bei Einführung der Gesetze unter dem Lügenkanzler Schröder zu einer regelrechten Volksverhetzung Jung gegen Alt  kommen. Manche Jungen glauben ja heute noch, dass die Alten auf ihre Kosten leben, wenn nicht die Beiträge und Renten gesenkt werden.  Dafür zahlen die Jungen für Riester das Doppelte.

Wenden sich die Rentner  und deren Fürsprecher an die Sozial- und Verfassungsgerichte, um auf die gravierenden Verstöße gegen das Grundgesetz  aufmerksam zu machen,  haben sie keinen Erfolg, denn Richter sind Beamte, und somit der Politik näher als dem Recht.  Man ist ja als juristischer Rabulist völlig frei bei der „Rechtsfindung“.  Das ist Neofeudalismus.

Zusammenfassend muss man also leider feststellen, dass die Politik, die Medien (mit wenigen Ausnahmen) und  die Gerichte eine feste Front gegen die Forderungen der Rentner bilden. Die Menschenrechte der Rentner in Deutschland werden missachtet. Ob eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof  sinnvoll wäre?

Der Journalist  Hans Leyendecker ist bekannt, dass er  den Mut hatte Dinge aufzuklären, bei denen andere Journalisten  sich zurückhalten.  Leider blieb meine Bitte an Herrn Leyendecker, sich einmal mit dem politischen Rentnerbetrug auseinanderzusetzen, bis heute unbeantwortet.  Ich gehe davon aus, dass die Politik erst zu Änderungen bereit ist, wenn die Medien  in der Breite darüber berichten, und somit Druck  ausgeübt wird. An die Vernunft der Politik kann man freilich nur  appellieren, soweit sie  noch  erkennbar vorhanden ist.  

Wie auch immer: Ich habe nun  Strafanzeige gegen  die Deutsche Rentenversicherung  Bund gestellt, und bin gespannt, ob und wie  die Staatsanwaltschaft reagiert  (Anlagen).

Vielleicht versuchen Sie auch einmal auf diesem Wege etwas zu erreichen?  Nur Einigkeit macht stark. Ich beteilige mich gerne an  Unterschriften- und sonstigen Aktionen gegen  den organisierten Rentenbetrug.

Gegen den Rentenbescheid zum 01. Juli (Nullrunde) habe ich natürlich Wiederspruch eingelegt, und werde bei Ablehnung (was kann ich sonst erwarten?) dagegen klagen.

Mit freundlichen Grüßen   Hermann Schimpf







Strafanzeige gegen Rentenversicherung
- zurückgewiesen   
29.09.2010 - von Hermann Schimpf


Strafanzeige - Schreiben an Staatsanwaltschaft Berlin

Hermann Schimpf                         

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91                                                                                       01. September 2010
10559 Berlin      

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstatte gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) und deren Träger, vertreten durch ihre Vorstände, die für die Verwaltung und Verwendung der Beiträge  der Versicherten verantwortlich sind, Anzeige wegen Veruntreuung von Beiträgen in Höhe von 600 bis 700 Milliarden.

Wie den beigefügten Unterlagen zu entnehmen ist,  wurden seit Einführung der umlagefinanzierten gesetzlichen Renten 1957  Beitragsüberschüsse  aus den Zahlungen der Versicherten  nicht bestimmungsgemäß  im Sinne der Versicherten verwendet, sondern für sozialpolitisch begründete Rentenleistungen, die von allen Steuerzahlern zu finanzieren sind.

Die gesetzlich Versicherten wurden somit während ihrer Erwerbstätigkeit durch überhöhte Beitragsforderungen geschädigt, gleichzeitig aber wurde das Rentenniveau permanent mit unzutreffenden politischen Argumentationen abgesenkt (Die Standardrente ist seit Mitte der neunziger Jahre nur um elf Prozent, die Standardpension aber um fast ein Drittel gestiegen; hier ist aber nicht die Entwicklung der Pensionen, sondern die der Renten zu kritisieren).

Die Versicherten wurden bei den ständigen Rentenanpassungen (Anlage) auch nie von den Rentenversicherungsträgern darüber informiert, ob und wie sich diese Änderungen auf die jeweiligen Rentenerwartungen auswirken, um entsprechend für den Ruhestand planen und vorsorgen zu können, aber auch um die Berechtigung solcher „Reformen“ hinterfragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen   Hermann Schimpf       

 

Anlagen:
Schriftwechsel mit der Deutschen Rentenversicherung Bund  (Anlage 1 a - c)
Die nachfolgenden Dokumentationen und Unterlagen stehen im Internet frei zur Verfügung:
Versicherungsfremde Leistungen: Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.  (Anlage 2)  und
Schwarzbuch Internet-Adresse:   http://www.adg-ev.de/Dokumente/Infos/Schwarzbuch%20RV.pdf
Überblick Rentenreformen seit 1978 (Anlage 3)
Prognose und Realität (Anlage 4)


Mittwoch, den 29. September 2010

Meine Strafanzeige wurde - wie erwartet - zurückgewiesen. Anbei die Ablehnungsbegründung und meine erneute Bitte den Vorgang noch einmal zu prüfen.   Am 17.09. wurde mir das Aktenzeichen mitgeteilt, am 18.09. und 19.09. war Wochenende, und am 20.09. wurde bereits die Ablehnung geschrieben. Alle Achtung -, ich dachte immer Beamte wären nicht so schnell :-)

Mit freundlichen Grüßen   Hermann Schimpf


 

Verfahrenseinstellung der Strafanzeige

 

Staatsanwaltschaft Berlin                                                           Berlin, 20. September 2010
10548 Berlin

14 Js 4387110
Gesch.- Nr. bitte stets angeben
 

Sehr geehrter Herr Schimpf!

Auf lhre Strafanzeige vom 1. September 2010 gegen die Verantwortlichen der Deutschen Rentenversicherung Bund und deren Träger wegen des Vorwurfs der Untreue teile ich lhnen das Nachfolgende mit:

lhr Anzeigevorbringen enthält keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten, so dass ich von Gesetzes wegen gemäß S 152 SIPO gehindert bin, die Ermittlungen aufzunehmen. Das Verfahren war daher einzustellen.

Das von lhnen als strafrechtlich relevant erachtete Verhalten erfüllt nicht den Tatbestand der Untreue gem. S 266 SIGB, da es keinerlei gesetzliche oder satzungsgemäße Verpflichtung gibt, das vereinnahmte Geld für versicherungseigene Zwecke, insbesondere zw Bezahlung der anfallenden Renten bzw. zur Bildung von Rücklagen zu verwenden. Die Verwendung der Einnahmen wird vielmehr durch Bundesgesetz geregelt, so dass eine freie Verfügung des Vorstands der Rentenversicherungsträger ohnehin nicht möglich war. Dies wäre jedoch für den Tatbestand der Untreue unumgänglich.

Auf die beiliegende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin. lhre etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Hochachtungsvoll
Max   Staatsanwalt

Beglaubigt
Spiegelberg  Justizangestellte

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Kommentar von Knut Albrecht:

Auch hier  wird wieder offenbar: Für die Versicherten der GRV ausreichenden Schutz und mehr Gerechtigkeit zu erreichen, ist auf juristischem Wege kaum zu erwarten. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben das  mehrfach deutlich gezeigt. Selbst dort wird zum Beispiel die Umdeutung des Umlageverfahrens als "Generationenvertrag" juristisch sanktioniert und damit die politische Absicht, die finanzielle Verantwortung für das Funktionieren des Umlageverfahrens vom Staat auf die Versicherten abzuwälzen, unterstützt. Vor allem aber wird vom Bundesverfassungsgericht dem "politischen Ermessen" ein viel zu großer Spielraum zugestanden. Siehe auch:  Grundgesetzlicher Schutz der Renten      

Trotzdem darf das uns Rentenversicherte nicht entmutigen. Erst recht müssen wir uns dagegen wehren. Es gibt mehr Möglichkeiten. Ich persönlich glaube, dass wir über Wahlen am meisten Einfluss nehmen können und versuche über das Web, siehe auch Protestwahl und Zukunft der Arbeit, möglichst viele Menschen zu erreichen.
 








Schreiben an die Richter des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts
22.10.2009 von Hermann Schimpf

Hallo, liebe Betroffene und Gegner der Rentenpolitik,
anbei ein Schreiben an die Richter, die unisono die Klagen der Versicherten und Rentner immer wieder zurückweisen.
Auch hier erwarte ich natürlich keine direkte Änderung, aber vielleicht doch eine Bewusstseinserweiterung des einen oder anderen Richters bei weiteren Klagen; denn: "der stete Tropfen höhlt den Stein".
Meine Strafanzeige wegen Veruntreuung gegen RV-Bund wurde ja zurückgewiesen, die Beschwerde dagegen bei der Oberstaatsanwaltschaft ist noch offen.
Ich beabsichtige nun auch eine Anfrage beim  Bundesversicherungsamt welche Aufgaben bei der Überwachung der Träger der Sozialversicherung vorgesehen sind, um gegebenenfalls auch hier Versäumnisse bezüglich der Versichertenbeiträge offen zu legen.
Mit freundlichen Grüßen   Hermann Schimpf


An die Richter des Bundesverfassungsgerichts
Postfach 1771   76006 Karlsruhe

An die Richter des Bundessozialgerichts
Graf-Bernadotte-Platz 5 34119 Kassel
                                                                                                                         20. Oktober 2010
Zur Kenntnis:
Vorstand DRV-Bund
Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Betr. Klagen von den gesetzlich versicherten Erwerbstätigen und Rentner


Sehr geehrte Damen Richterinnen und Herren Richter!

Wenn man die Realität mit der Rechtsprechung vergleicht, ist man als betroffener Bürger oft (ver)fassungslos.

Die gesetzliche versicherten Erwerbstätigen und Rentner werden seit Jahrzehnten vom Staat und seinen Organen betrogen, belogen und gegenüber allen anderen Bürgern vielfach diskriminiert.

Klagen und Beschwerden gegen dieses Unrecht werden von den Sozialgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen oder erst gar nicht zugelassen.

Richter sollten wissen, dass es Betrug ist, wenn die Beiträge der Versicherten zu einem großen Teil für Zwecke verwendet werden, deren Kosten der gesamte Staat über Steuermittel zu finanzieren hat, bei denen sich die Erwerbstätigen und Rentner mit ihren Steuern ja bereits ebenfalls beteiligen (Anlage 1).

Insgesamt wurden so bis 700 Milliarden Beiträge nicht für die gesetzliche Rentenversicherung verwendet. Zum einen zahlen die Versicherten somit zu hohe Beiträge, zum anderen verringern sich dadurch die Rentenanwartschaften seit Jahrzehnten beachtlich (Anlage 2).

Richter sollten wissen, dass es Veruntreuung von Beiträgen ist, wenn die DRV-Bund, die für die Einnahmen, Ausgaben und Verwaltung der Beiträge gegenüber den Versicherten verantwortlich ist, im Bewusstsein, dass die Versicherten vom Bund betrogen werden (Anlage 1), nichts unternimmt um diesen Betrug zu verhindern. Ich habe in meinem langjährigen Arbeitsleben als Versicherter nie einen Hinweis von der Rentenversicherung erhalten, aus dem dieser Sachverhalt hervorgegangen wäre. Ich hatte somit auch nie Gelegenheit mich dagegen zu wehren. Es ist auch eine Diskriminierung der gesetzlich Versicherten, da nur die Versicherten doppelt belastet werden. De facto wurde mit den fehlgeleiteten Beiträgen der Versicherten immer wieder der Bundeshaushalt entlastet; für Einsätze der Bundeswehr in Afghanistan, oder für was auch immer? Das hat nichts mit Solidarität im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung zu tun!

Zweimal belastet werden die Rentner auch bei den Kosten für die Einführung der privaten Altersvorsorge. Sie tragen zum einen über die Steuer die Kostenbeteiligung des Staates mit, werden aber als einzige Gruppe durch Abschläge bei den eigenen Renten (Riesterfaktor) zusätzlich noch einmal belastet, was eine permanente Enteignung des verfügbaren Einkommens ist. Auch das ist eine Diskriminierung, und auch nicht systemimmanent, da im Umlageverfahren die Aktiven für die Renten zahlen und nicht umgekehrt.

Richter sollten wissen, dass staatlicher Betrug und die Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, hier die Erwerbstätigen und Rentner, in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zur Grundlage von Gesetzen und einer entsprechenden Rechtsprechung führen darf, wie das in der Nationalsozialistischen Vergangenheit ebenfalls für bestimmte Bürger der Fall war.

Richter sollten, bei der Beurteilung von Klagen und Beschwerden der Erwerbstätigen und Rentner, die Gesetze nicht in vorauseilendem Gehorsam gegenüber der Gesetzgebung als Dogma zugrundelegen. Die Judikative hat in einem Rechtstaat gegenüber der Gesetzgebung eine Kontrollfunktion, um so mehr, als die Gesetzgebung in zunehmendem Maße von Wirtschaftsinteressen beeinflusst wird, und somit eine ungerechte Umverteilung zwischen den Faktoren Arbeit und Kapital erfolgt, die unseren demokratischen Rechtsstaat zunehmend beschädigen.

Richter sollten die Gesetzgeber anhalten, Gesetze so zu formulieren, dass sich nicht beliebig auslegbar sind. Klare Gesetze entlasten auch die Gerichte. Warum findet man im Sozialgesetzbuch nicht Festlegungen wie:

    Beiträge sind im Umlageverfahren ausschließlich für Leistungen zu verwenden, die beitragsbezogen sind (Renten und Anwartschaften der Versicherten).

    Rentenleistungen für die sich der Staat aus sozialpolitischen Gründen verpflichtet hat, und für die keine Beiträge erbracht wurden, sind von allen Steuerzahlern zu finanzieren. Der Staat zahlt diesen Aufwand aus dem Haushalt an die Rentenversicherung (und nicht nur einen nicht ausreichenden manipulierbaren Bundeszuschuss). Die RV trennt die Leistungsarten im Rahmen einer ordnungsgemäßen und nachvollziehbaren Buchhaltung und erstellt dafür die erforderlichen Nachweise für den Bund.

Unter diesen Voraussetzungen würde man leicht feststellen können, dass die zahlreichen „Renten - abbau -gesetze“ und Manipulationen der Vergangenheit unberechtigt waren. Die Renten wären sicher vergleichbar mit den Beamtenpensionen bei Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und das bei geringeren Beiträgen für die Versicherten.

Die Bürger wenden sich zunehmend von der Politik ab. Sie haben weitgehend die Achtung verloren. Die Bürger wissen heute, dass viele Gesetze von den „Gesetzgebern“ nur noch unterschrieben werden, insbesondere seit rot-grün unter Schröder. In der heutigen Informationsgesellschaft haben die Bürger alle Möglichkeiten sich umfassend zu informieren; sie sind nicht mehr darauf angewiesen zu glauben, was die von Interessenverbänden gesteuerte Politik und deren Medien an Unwahrheiten verbreiten.

Der Krug geht bekanntlich nur so lange zum Brunnen, bis er bricht.

Die Gerichte sollten nicht weiterhin Klagen und Beschwerden der gesetzlich Versicherten ohne Beachtung der vorgenannten Rechtsverletzungen, die nur den Versicherten und Rentnern zugefügt wurden/werden, zurückweisen.

Der Gleichheitsgrundsatz und der Schutz des Eigentums der sich aus dem Grundgesetz ergibt, darf nicht aufgrund fragwürdiger Gesetze, nur für die Bürger die ihre Altersversorgung selbst finanzieren, ausgesetzt oder beschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Schimpf


Anlagen: Anlage 1, Anlage 2

 









Bereits 2006 gab es eine Strafanzeige gegen die Rentenversicherung (DRV)

Zitiert aus
"Die Entwicklung des deutschen Rentensystems - Ein kritischer Beitrag von Hans Gilles"  ... Hätte überdies die Politik nicht die eingezahlten Beiträge zweckentfremdet genutzt, zu gut deutsch veruntreut, gäbe es ein solides Rentensystem ohne Probleme.  Es wäre Aufgabe der Politiker eines Rechtsstaates gewesen, die Rentenbeiträge wie ein ehrlicher Treuhänder zu verwalten und das Geld sicher und verzinslich anzulegen.  Die Verwendung von Milliarden Beitragsgelder für rentenfremde Zwecke läßt den Bürger an den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) denken.  Der Geschäftsführer einer Versicherungsgesellschaft oder jeder andere Bürger würde bei gleicher Handlungsweise vor Gericht gestellt und verurteilt, aber für den Staat und seine Politiker gelten offenbar die eigenen Gesetze nicht.  Zwar verweisen die Politiker zu ihrer Entschuldigung immer auf die staatlichen Zuschüsse aus Steuermitteln zu den Rentenkassen.  Aber sie vergessen dabei, daß die Zuschüsse zu den Rentenkassen immer noch niedriger sind als die dem Rententopf entnommenen Fremdlasten.
Interessant ist im vorliegenden Zusammenhang auch das Verhalten der deutschen Justiz.  Der Oberstaatsanwalt in Berlin mußte sich mit einer Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts des Betrugs u.a. befassen.  Der Anzeigende sah den Betrugsverdacht darin begründet, daß nachweisbar in der Regel die Beitragszahler als Rentner nicht ihre Einzahlungen in die Rentenkasse als Rente zurückerhalten und daß die Politiker die Beitragszahlern darüber getäuscht haben. Man denke an den legendären Ausspruch des damaligen Sozialministers Norbert Blüm „Die Rente ist sicher“.  
Der Oberstaatsanwalt in Berlin hat das Ermittlungsverfahren eingestellt (§170 Abs. 2 StPO). Höchst bemerkenswert sind die Begründungen für die Einstellung.  (Alle nachfolgenden Zitate sind wörtlich aus der Einstellungsbegründung übernommen – Gesch.-Nr. der Staatsanwaltschaft Berlin:76 Js 363/06)
Zunächst gibt der Oberstaatsanwalt sogar dem Anzeigenden Recht: „Zuzustimmen ist Ihnen, daß das von Ihnen beanstandete Verhalten der für die Rentenproblematik Verantwortlichen aus der Sicht des Bürgers in mancher Hinsicht beanstandenswert und diskussionswürdig sein mag“. Recht hat er, der Oberstaatsanwalt, das Verhalten ist wirklich beanstandenswert !  Aber einen strafrechtlich relevanten Tatbestand vermag der Oberstaatsanwalt nicht zu erkennen.  Denn: „Mit der Entrichtung des Rentenbeitrages erwirkt der Versicherte aufgrund der solidarischen Ausrichtung des Rentensystems keinen Anspruch auf Rückzahlung seiner eingezahlten Beiträge sondern vielmehr nur eine Anwartschaft oder Chance auf eine künftige Rentenzahlung.  Dabei ist rechtlich nicht die Höhe der Rente geschützt, sondern nur der Anspruch als Sicherungsobjekt steht fest.“  
                 Im Klartext:  es ist nach Auffassung der Justiz völlig legal, daß Rentner nicht die eingezahlten Beitragsgelder zurückbekommen und daß die Höhe der Rente willkürlich, ohne kausalen Bezug auf die eingezahlten Beiträge festgesetzt werden kann.  Der Beitragszahler erwirbt ja nur eine „Chance“ auf eine künftige Rentenzahlung...

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Kommentar von Knut Albrecht:
Ein wirklich lesenswerter Beitrag von Hans Gilles zur Entwicklung des deutschen Rentensystems. Allerdings hege ich große Zweifel in einem Punkt: Dass eine kapitalgedeckte Rentenfinanzierung "unsere" Politiker an Entnahmen aus der Rentenkasse gehindert hätte. Eine fatale Unterschätzung politischer Findigkeit, wenn es darum geht die "kleinen Leute" zu schröpfen. Auch haftet der Kapitaldeckung das Stigma hoher Risiken an, denken wir nur an die letzte Finanzkrise und die Verluste großer Rentenfonds. Auch wenn die politischen Eingriffe in die Rentenkasse abgestellt würden bleibt die zunehmende Schwächung der GRV, wie unserer gesamten sozialen Sicherung. Schwächung durch Beitragsausfälle bzw. Beitragsminderungen wg. der andauernden und zunehmenden Massenarbeitslosigkeit und resultierender prekärer Beschäftigung. Eine Stabilisierung zur nachhaltigen Sicherstellung einer ausreichenden Altersversorgung der GRV, gleich ob Umlageverfahren oder Kapitaldeckung, erfordert unbedingt hierzu nachhaltige Korrektur-Maßnahmen. Siehe auch Zukunft der Arbeit  und Kapitel 3.5 Soziale Sicherung zukunftssicher gestalten.
Das ist unerlässlich für das Funktionieren der GRV, der staatlich gesichertenen Pflichtversicherung und ist unerlässlich um für unsere bereits gezahlten Rentenbeiträge, besonders heutiger  Beitragszahler, einen fairen Gegenwert zu erhalten.