Rente
mit 67 Bei
häufig bestehender Arbeitslosigkeit Älterer: Frühverrentung
mit 63 und lebenslange Abzüge bis zu 14,4%
Inhaltsverzeichnis
Kurzübersicht
1 Warum die Rente mit 67 abzulehnen
ist 1.1 Aktuelle
öffentliche Kritik 1.2
Beschäftigungslage zum Einführungsjahr
2012 und aktuell
2 Bessere Lösungen als die Rente mit 67
3
Rente mit 67 - Was beschlossen wurde 3.1 Kritik und Ablehnung von Anfang an 3.2 Bestandsprüfungsklausel
- Gesetzlicher
Einführungsvorbehalt 3.3 Einführungsüberprüfung
2010 3.4 Gesetzestext
und DRV Informationen
Kurzübersicht
Rente
mit 67 nicht "zielführend", nicht sozial, nicht "alternativlos". Trotz
heftiger Proteste beschloss 2007 Schwarz-Rot unter Bundeskanzlerin
Merkel (CDU) und Arbeitsminister Müntefering (SPD) das
Rentenalter von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahre 2012 in 16 Jahresschritten
anzuheben.
Was bringt die "Rente mit
67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt tatsächlich?
Laut Bundesregierung
beträgt die "deutliche Entlastung in
2030 für die Jüngeren" monatlich 6,11 €. Das steht in keinem Verhältnis zu den resultierenden
Nachteilen: Die jüngeren Versicherten, unter 50jährigen in 2012, können erst zwei Jahre
später in die abschlagsfreie Rente. Das bedeutet grundsätzlich
weniger verbleibende Arbeitsplätze für jüngere
Beschäftigte. Wie in 2007 auch im Einführungsjahr
2012, ist die Beschäftigungslage Älterer extrem schlecht:
Lediglich 12 % der 64 jährigen haben eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die überwältigende Mehrheit der über 64jährigen kann
im Alter 65 nur mit lebenslangen Abzügen in Rente.
Tatsächlich
werden die Auswirkungen noch schlechter aufgrund anderer
Änderungen unter Merkel: Wer länger als 1 Jahr arbeitslos ist,
kann mit 63 in die Rente gezwungen
werden, mit lebenslangen Abzügen bis zu 14,4%. Bis 2008 war
das noch ohne
Abzüge möglich. Zudem
ist in der Bestandsprüfungsklausel eine klare Vorgabe unterlassen
worden. Die von der SPD als Einführungskriterium für die
"Rente mit 67" diskutierten "mindestens 50% beschäftigter
Älterer" bedeutet, dass sie den übrigen 50% mit Sicherheit
hohe Rentenabzüge zumuten will. Verschwiegen
wird auch, dass damit den eigentlichen Nutzniessern, den Unternehmen,
Milliarden beschert werden. Mehr Informationen wie, was genau 2007 von Schwarz-Rot unter Merkel
beschlossen wurde, Gesetzestext
und gesetzlicher Einführungsvorbehalt, bessere Lösungen/Alternative,
etc. siehe nachfolgend.
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1
Warum die Rente mit 67 abzulehnen ist
Die Anhebung der Altersgrenze sei alternativlos. Auch bei ständiger
Wiederholung bleibt diese Behauptung falsch. Immer
weniger Erwerbstätige müssten für immer mehr Rentner aufkommen –
und dies auch noch für eine immer längere Rentenbezugsdauer. Das
lasse sich nicht mehr finanzieren. Die Jungen müssten entlastet
werden. So oder ähnlich lauten die Begründungen für die Rente mit
67. Was aber bringt
die "Rente mit 67" für Beitragssatz, Renten und Arbeitsmarkt
tatsächlich? Der Beitragssatz wird im Jahre 2030
um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die
Anhebung der Altersgrenze (BT-Drs
17/7966 Seite
3, Frage1) . Dies "entlaste" die Jüngeren (und deren Arbeitgeber) "deutlich" um
jeweils 0,25%-Punkte (in 2030 eine monatliche Ersparnis von 6,11 €). Dafür dürfen
die Jüngeren allerdings erst zwei Jahre später in die abschlagsfreie
Rente. Die erwartete Entlastung von
0,25 % für Arbeitnehmer steht in keinem Verhältnis zu
den resultierenden Nachteilen. Dazu kommt, was in der Rentenkasse
eingespart werden soll, wird von den höheren Arbeitslosenkosten
und Beschäftigungsfördermassnahmen wieder "aufgefressen",
letztlich Kostenschieberei "von der einen in die
andere Tasche" des Sozialbudgets. Wie in
2007, als das Gesetz beschlossen wurde, so
auch im Einführungsjahr 2012, ist die Beschäftigungslage Älterer
- auch fünf Jahre nach der angekündigten Beschäftigungsförderung
- katastrophal niedrig. Im übrigen sind für die Beurteilung der Beschäftigungslage
von 65 bis 67jährigen schon gar nicht die unter 60jährigen (55-60)
relevant, sondern die Renten nahen 64jährigen und auch nur die in
rentenversicherten Beschäftigungsverhältnissen; es geht doch hier
ausschliesslich
um die Altersgrenze in der GRV. Derzeit haben lediglich 12
% der 64 jährigen
und 26 % der über
60 jährigen eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Zudem ist
in der Bestandsprüfungsklausel eine
klare Vorgabe unterlassen worden. Die auch in der SPD als Kriterium
für die Einführung der "Rente mit 67" diskutierten "mindestens
50% Beschäftigter Älterer" bedeutet, dass den übrigen 50% mit Sicherheit
hohe Rentenabschläge zugemutet werden sollen. Die monatliche Durchschnittsrente
beträgt 664 Euro (Zahlbetrag nach DRV) für die heutigen "reichen
Rentner" - wie besonders FDP-Politiker immer gern behaupten
- liegt aber bei den künftigen 67jährigen Rentenzugängen
noch niedriger, durch Rentenniveausenkung und verstärkter Arbeitslosigkeit.
Tatsächlich müsste als Kriterium "mindestens 90% sozialversicherungspflichtig
beschäftigter
Älterer" herangezogen werden, entsprechend der durchschnittlichen
Gesamt-Arbeitslosenquote.
Die gesetzliche Rentenversicherung
finanziert sich zu 100 Prozent aus den Beiträgen der Versicherten. Abgesehen von vorstehenden Fakten,
muss in Erinnerung gebracht werden, das hier über die von
den Versicherten selbst finanzierten Renten willkürlich über deren
Köpfe entschieden wurde. Die Betroffenen wurden nicht einmal gefragt,
ob sie eine 0,25 prozentige Beitragserhöhung vorziehen gegenüber
einer Heraufsetzung des Rentenalters. Dieses auch noch angesichts hoher
Altersarbeitslosigkeit. Behauptungen von "nicht mehr vertretbaren
Beitragssteigerungen" werden nebulös in den (Medien-)Raum
gestellt, eindeutige Belege bleiben öffentlich außen vor. Diese Behauptungen werden
- weder bezweifelt noch hinterfragt - von vielen kritiklos übernommen.
Dafür wird hinsichtlich der "gefährdeten
GRV-Finanzierung" auf die "hohen Bundeszuschüsse an die GRV"
verwiesen. Von verantwortlicher Stelle wird aber verschwiegen,
dass diese Zahlungen an die GRV keine Zuschüsse sind, sondern
lediglich die Kosten der versicherungsfremden
Leistungen, vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung
auferlegt, wieder erstatten sollen. Dies erfolgt aber nur unvollständig: Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der
Rentenversicherten für "versicherungsfremde Leistungen" verwendet. Die
"Bundeszuschüsse" sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten
Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse
gezahlten "versicherungsfremden Leistungen". Dabei sollten die sogenannten
"Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen
dienen! Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002
umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1998 öffentlich auf die
versicherungsfremden Leistungen hin siehe hier, insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem
Bundeshaushalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten wird
merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien
einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder gar kritisiert ...
Natürlich
gibt es demografische Veränderungen, aber scheinbar nur zum
Schaden der GRV-Beitragszahler? Bei einer durchschnittlichen
Rente von 664 Euro, s. o., gilt für die große Mehrheit
der GRV-Versicherten eine um bis 5 Jahre niedrigere Lebenserwartung
als von Bessergestellten. "Die Menschen werden älter
und
die Dauer der Alterssicherung steigt". Bekanntlich gilt
das
im besonderen Maße für Bessergestellte, darunter fallen
größtenteils Beamte und berufsständisch Rentenversicherte
(übrigens auch eine gesetzlich geregelte Rentenversicherung),
u. a. Ärzte, Anwälte, Architekten, Notare. Deren Alterssicherung
müsste noch stärker gefährdet sein, öffentlich
problematisiert wird jedoch ausschliesslich die GRV-Finanzierung.
Obwohl doch gerade die Beamtenpensionen von den Steuerzahlern finanziert
werden, das sind wieder überwiegend die Millionen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer, die gesetzlich Rentenversicherten.
Es
geht nicht darum, bis 67 zu arbeiten, es
geht darum, die Renten zu kürzen
|
Was bei
der Bestandsprüfungsklausel völlig
ungenügend berücksichtigt wird. Millionen
von Menschen erreichen nicht mal das bisherige Renteneintrittsalter
von 65 Jahren wegen arbeitsbedingter gesundheitlichen
Schäden oder weil sie ihren Job verloren haben und keine
neue Anstellung mehr finden. Beschäftigte in körperlich
oder psychisch stark belastenden Tätigkeiten sind häufig
schon vor dem 65. Lebensjahr faktisch erwerbsunfähig.
Verstärkte Altersarmut ist vorprogrammiert. Wer
früher in Rente geht, hat bisher schon erhebliche Rentenabzüge,
durch die Rente mit 67 wird das Renteneinkommen noch
stärker gesenkt. Die Arbeitslosigkeit wird andererseits
verstärkt.
Arbeitsplätze von über 65jährigen fehlen den Jüngeren.
Um die verlängerte "Durststrecke" bis zur
Rente zu überwinden, bleiben vielen Älteren, wenn überhaupt,
nur Minijobs. 2004 galt das bereits für 770 000 der
55- bis 65-Jährigen. Kostenverschieberei statt
Kostenentlastung. Zwangsverrentung
ab 63 bleibt bestehen, trotz Rente mit 67 Langzeitarbeitslose
können nach Vollendung des 63. Lebensjahres in die Rente gezwungen
werden, auch Abzüge müssen hingenommen werden. Die Abschläge
für die Zwangsrente betragen ab Jahrgang 1944 - 3,6 Prozent
und erhöhen sich stufenweise bis auf 14.4 Prozent für
den Jahrgang 1964. Dies bedeutet bei der Rente mit 67 und einer
Zwangsverrentung mit 63 Jahren lebenslang einen Abzug von bis zu
14,4%. Vor 2008 war es so, dass Menschen zwischen dem 58ten und dem 65ten
Lebensjahr, die keinen Job hatten, Arbeitslosengeld oder AlgII beziehen
konnten, ohne in der Regel noch weiter bei der Arbeitsagentur vorstellig werden zu müssen.
Sie wurden auch nicht mehr in Umschulungsmaßnahmen geschickt oder
für Ein-Euro-Jobs herangezogen. Wenn sie das gesetzliche Rentenalter
erreicht hatten, konnten sie dann ohne Abschläge ihre Rente beziehen. Mehr
auf: ank
bremen
theonussbaum
frühverrentung/zwangsverrentung
Rente
mit 67 - Strategische Rentenkürzung unter falschen
Voraussetzungen. Nachhaltige Lösungen
für eine gesunde zukunftsfeste Altersversorgung müssen
an den eigentlichen Ursachen/Einflüssen ansetzen: Die stetig
fortschreitende Produktivitätssteigerung aufgrund des technischen
Fortschritts mit stetig abnehmenden menschlichem Arbeitsaufwand
und damit
abnehmender Erwerbstätigkeit. Die rasant wachsende Produktivität
kann die Veränderung der Altersstruktur finanziell mehr
als ausgleichen. Wenn die Produktivität sich alle 25 Jahre
in etwa verdoppelt, dann kann sich der Lebensstandard der arbeitenden
Bevölkerung prächtig entwickeln, selbst wenn für
die Renten- und Krankenversicherung mehr aufgebracht werden muss.
Doch die heutige Entwicklung von steigender Produktivität und
sinkenden Realeinkommen) ist nur möglich, weil das von
Wirtschaft und einvernehmlicher Politik so gesteuert wird. Die
letzten 25 Jahre bescherten uns trotz einer Verdoppelung der Produktivität
reale Einkommensverluste von mindestens 15 %. Und diese Entwicklung
kann und muss geändert werden.
Produktivitätssteigerung bedeutet Gewinnsteigerung: Es geht um die Verteilung der gemeinsam erwirtschafteten Produktivitätsgewinne.
Leistung muss sich für alle lohnen. Technischer Fortschritt, der hochwertige Produkte mit immer weniger
Arbeitsaufwand ermöglicht, darf nicht zum einseitigen Unternehmensvorteil
(Profitsteigerung),
missbraucht werden. Gutverdienende Unternehmen zahlen durch Arbeitsplatzabbau
immer weniger in die Sozialkassen und entziehen sich ungehindert ihrer
sozialstaatlichen Verpflichtung. Zur Teilhabe an den Produktivitätsgewinnen
gehört auch die Einbeziehung der lohnextensiven Milliardengewinne und Umsätze der
Finanzwirtschaft, einschliesslich des wachsenden riesigen Vermögens, das sich
Wer
mal eben 500 Milliarden Euro für "notleidende
Banken" locker macht und mit 379 Milliarden Euro für den EU-Rettungsschirm
haften kann, muss das nicht bei Arbeitnehmer/innen,
Kranken, Arbeitslosen und Renten reinholen.
|
zunehmend in Händen weniger Privatpersonen konzentriert. Geld ist offensichtlich
vorhanden. Derzeit wird das Gegenteil praktiziert:
Lohndumping und Sozialabbau, bei uns und in Europa, letztlich weltweit. Die
als Schreckgespenst praktizierte
Globalisierung wird durch das Schreckgespenst Staatsverschuldung ergänzt. Andererseits wächst
und konzentriert sich ein riesiges
Vermögen in den Händen Weniger. Deren riesige Spekulationsverluste,
auf die Steuerzahler abgewälzt, dienen zum Sozialabbau, siehe
EU-Finanzkrise. D als Vorreiter
und Vorbild für das erklärte EU-Ziel, in den Ländern
das Rentenalter
hochzusetzen. Drastische Sparpakete mit Renten- und Lohnkürzungen;
ein demaskierendes Beispiel:
Über den EU-Rettungsschirm werden zur "Enlastung des verschuldeten Staatshaushalts" Lohnkürzungen nicht allein für Staatsbedienstete sondern auch
für Beschäftigte in der
freien
Wirtschaft gefordert... Wo aber bleibt die wirksame Besteuerung hoher Vermögen und
ein effektiver Griff auf Schwarzgeldkonten, wo die "Einsparung" bei Rüstung
und Militärausgaben, wo die Besteuerung bzw. Sozialbeiträge
auf Wertschöpfung und Finanzerträge/Finanzumsätze
in den EU-Ländern?
Nein, die Rente mit 67 brauchen wir
nicht. Diesen falschen Weg müssen wir schnellstens verlassen.
Für eine zukunftsfeste Altersicherung gibt es bessere Lösungswege,
wie in Kapitel 2 aufgezeigt.
1.1
Aktuelle öffentliche Kritik
Antrag
zur Aussetzung
der Rente mit 67 und Rücknahme des Gesetzes abgelehnt*
*von Schwarz-Gelb,
SPD und Grüne Entschließungsantrag
Die Linke "Rente erst ab 67 - Risiken für Jung und
Alt" vom 13.12.2011: Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die
Anwendung der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz sowie in allen anderen
infolgedessen geänderten Gesetzen und Regelungen auszusetzen
und 2. umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die
im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz und daraus folgenden Gesetzesänderungen
vorgesehene Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung
sowie alle damit zusammenhängenden Folgeänderungen zurücknimmt.
Begründung Die Reformen haben die
Kosten der Altersvorsorge nicht gesenkt, sondern tendenziell sogar
noch erhöht. Der Unterschied liegt darin, dass die Versicherten
einen immer größeren Teil selbst bezahlen müssen;
einerseits durch hohe Beiträge zur privaten Vorsorge und andererseits
durch massive Rentenkürzungen. Damit ist klar: Die Rente
erst ab 67 dient lediglich dem Ziel, die Unternehmens- und Aktiengewinne
immer weiter in die Höhe zu treiben. Für die Menschen
bleibt real immer weniger übrig. ...solange es nicht die Regel ist, gesund bis zum 65.
Lebensjahr arbeiten zu können, ist eine Anhebung des Eintrittsalters
schlicht eine Rentenkürzung. mehr
Ergebnis der Bundestags-Abstimmung über Aussetzung
und Rücknahme der Rente mit 67 vom
15.12.2011:
Entschließungsantrag Die Linke: Drs. 17/5106, 17/7966 und 17/815.1 Namentlichen
Abstimmung
Partei
|
Ja
|
Nein
|
Enthaltung
|
Ungült
|
Nicht
abg.
|
CDU/CSU
|
0
|
221
|
0
|
0
|
16
|
SPD
|
6
|
124
|
6
|
0
|
10
|
FDP
|
0
|
86
|
0
|
0
|
7
|
DIE LINKE
|
65
|
0
|
0
|
0
|
11
|
B`90/GRÜNE
|
0
|
56
|
10
|
0
|
2
|
Seehofer geißelt Rente mit
67 1.1.2012 Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer stellt die Rente mit
67 wegen der nach wie vor unbefriedigenden Beschäftigungssituation
Älterer erneut in Frage. "Die Beschäftigungsmöglichkeiten für
Arbeitnehmer über 50 in Deutschland müssen spürbar verbessert werden!
Sonst wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen
Rentenkürzung". Mit mir ist eine massenhafte Rentenkürzung
nicht zu machen." Seehofer hatte bereits im Oktober 2010 Kritik
an der Rente mit 67 geäußert. Seehofer
drohte der Wirtschaft zudem mit gesetzlichen
Schritten, falls sie kurzfristige Arbeitsverhältnisse unverhältnismäßig
nutze: "Alle Regierungen in den letzten 20 Jahren in Deutschland
haben befristete Arbeitsverträge und Minijobs als begrenztes Mittel
zur Flexibilität akzeptiert. Sie sind aber in vielen Fällen der
Regelfall geworden. Das müssen wir wieder ändern." Linke-Chef Klaus Ernst kritisiert den CSU-Chef . "Noch im Dezember hat die CSU
mit allen anderen Fraktionen den Antrag der Linken abgelehnt, die
Einführung der Rente ab 67 zu stoppen." Kritik gibt es
allerdings auch in den eigenen (Unions-)Reihen: "Das Infragestellen
der Rente mit 67 ist ständig wiederkehrender Sozialpopulismus", kritisierte
auch der CDU-Abgeordnete Jens Spahn . Erst 2029 würden tatsächlich
Menschen mit 67 in Rente gehen, bis dahin sähe es auf dem Arbeitsmarkt
ganz anders aus. mehr
Rente mit 67 bleibt in der Kritik
31.12.2011 Die Rente mit 67 sorgt unmittelbar vor der
Einführung weiter für Kritik. Sozialverbände forderten
den Verzicht auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die
SPD plädierte für eine Aussetzung. VdK und der SoVD warnten
zudem vor einer wachsenden Armut in Deutschland. VdK-Präsidentin
Ulrike Mascher sagte der Nachrichtenagentur dapd: "Eine echte
Verbesserung der Arbeitsmarktsituation für Ältere ist
nicht in Sicht." De facto sei die Rente mit 67 deshalb ein
Rentenkürzungsprogramm. Der Präsident des Sozialverbands
Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, sagte, die Rentnerhaushalte hätten
bereits in den vergangenen Jahren real stark an Einkommen verloren.
Auch die für 2012 angekündigte Rentenanpassung könne
diese Kaufkraftverluste nicht auffangen. Insbesondere für Langzeitarbeitslose,
prekär Erwerbstätige und Niedriglohnbezieher steige das
Armutsrisiko. Bauer betonte: "Denn sie erwerben nur geringe
Rentenanwartschaften und haben nicht die Möglichkeit, privat
vorzusorgen." Dazu komme der Einstieg in die Rente mit 67 am
1. Januar 2012. Auch Bauer sprach von einem Rentenkürzungsprogramm.
mehr
SPD kündigt Initiative
gegen Rente mit 67 am 5.1.12
an, hatte aber bereits
am 15.12.11 mit großer Mehrheit im Bundestag gegen eine Aussetzung gestimmt,
s.o. Die
SPD will bei einer Regierungsübernahme im kommenden Jahr die
Rente mit 67 vorübergehend stoppen. Ihre Partei werde das Gesetz
so lange außer Kraft setzen, bis es ausreichend Arbeitsplätze
für ältere Arbeitnehmer gebe, kündigte SPD-Generalsekretärin
Andrea Nahles gestern an. Es sei nur dann verantwortbar, das gesetzliche
Renteneintrittsalter anzuheben, wenn mindestens die Hälfte
der 60- bis 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt
seien. Widerspruch von Steinbrück (SPD), Grüne
und FDP. mehr
Die
Grünen ziehen beim Vorstoß der SPD gegen die Rente mit
67 nicht mit. 5.1.2012, Sie
hatten 2007 noch gegen die Einführung gestimmt, am 15.12.11 im
Bundestag
aber gegen eine Aussetzung und Rücknahme gestimmt, s.oben. Artikel
auf Süddeutsche
Zeitung
Immer mehr Frührentner "Entwicklungen
werden schöngeredet" 28. Dezember 2011 Leipziger Volkszeitung: "Die Entscheidung
für die Frührente ist, anders als es das Bundesarbeitsministerium
jetzt weismachen wollte, oft nicht freiwillig. Die teilweise dramatischen Entwicklungen bei bestimmten
Gruppen von Frührentnern schön zu reden, trägt fast absurde Züge.
Die Rente mit 67 nämlich wurde seinerzeit von der großen Koalition
unter der Maßgabe eingeführt, dass es mehr Jobs für Ältere geben
müsse. Genau dies ist jedoch nicht der Fall, trotz der Klagen über
mangelnde Fachkräfte übrigens." Bonner General-Anzeiger:
"Was tatsächlich erschrecken muss, ist die dramatisch gewachsene
Zahl an vermindert Erwerbsfähigen, die mit ihrer vorzeitigen Pensionierung
den Kampf gegen Krankheit am Arbeitsplatz verloren geben und sich
an den Abstieg in die Renten-Armut gewöhnen müssen."
mehr
Rente mit 67 - Fernab der realen Arbeitswelt 28.12.2011
Die Rente mit 67 ist eine Vision. Mit der real existierenden
Arbeitswelt hat dies wenig zu tun, das legen jetzt wieder die Zahlen
der Rentenversicherung nahe. Schon heute geht fast jeder zweite
Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand und muss dafür Abschläge
von der Rente in Kauf nehmen. Wenn sich daran nichts ändert,
ist die Rente mit 67 nichts anderes als eine Rentenkürzung
durch die Hintertür. mehr
Geringverdiener
leben immer kürzer 12.12.2011 Die
Lebenserwartung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen lag 2001
noch bei 77,5 Jahren, im Jahr 2010 aber nur noch bei 75,5 Jahren.
Dies gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Große
Anfrage der Linksfraktion hervor. Der Trend zur Verlängerung
der Rentenbezugsdauer gelte demnach nur für Personen mit durchschnittlichem
oder überdurchschnittlichem Einkommen. Zudem ergaben die Auswertungen
dem Bericht zufolge, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig
beschäftigten 60- bis 64-Jährigen im vergangenen Jahr
nur gering gestiegen sei. Waren im März 2010 etwa 24,9 Prozent
dieser Altersgruppe in Beschäftigung, so lag die Quote im März
2011 bei 26,4 Prozent. Vollzeit arbeiteten davon nur 18,7 Prozent,
ein Plus von 1,1 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Die
Rente ab 67 sei nach wie vor nichts anderes als "ein gigantisches
Rentenkürzungsprogramm", sagte der Rentenexperte der Linksfraktion,
Matthias Birkwald. Er kündigte für den kommenden Donnerstag
einen Antrag seiner Fraktion im Bundestag an, den für 2012
geplanten Start der Rente ab 67auszusetzen. mehr
Mit Depression
still und heimlich in die Frühverrentung Morgenpost
17. Oktober 2011 18:37 Allein im vergangenen Jahr
waren es bundesweit fast 71 000 Männer und Frauen, die wegen psychischer
Erkrankungen in Frührente gingen. Das waren etwa 6500 mehr als 2009.
Nach der offiziellen Statistik führten psychische Störungen 1993
- im ersten Jahr der gemeinsam für von West- und Ostdeutschland
erfassten Daten - noch in 41 414 Fällen zu einer Früh- oder Erwerbsminderungsrente.
Das entspricht einem Zuwachs von 71 Prozent in 18 Jahren. Auch
wenn die absoluten Zahlen angesichts von zuletzt gut 850 000 Neurentnern
vergleichsweise gering erscheinen: Der Trend ist klar. Und es trifft
durchweg den Otto Normalverbraucher, der dann still und heimlich
und mit Abschlägen in der Erwerbsminderungsrente verschwindet.
Von der Leyens gnadenlose Politik gegen
Jung und Alt. Leserbrief
vom 17.11.2010,
Heilbronner Stimme. 90% der heutigen 64jährigen haben keine sozialversicherte
Beschäftigung. Trotzdem soll künftig sogar bis 67 gearbeitet werden.
Mit unehrlichen Zahlen und eisiger sozialer Kälte beharrt SchwarzGelb
und die zuständige Arbeitsministerin von der Leyen auf diesen Widersinn.
Sind die denn alle mit dem Klammerbeutel gepudert? Aufgrund der
prekären Beschäftigungslage wird den Alten nach einem langen Arbeitsleben
nun auch noch durch die zwangsläufigen Abschläge die Rente zusätzlich
gekürzt, andernfalls Jüngeren aber diese Arbeitsplätze weg genommen.
Statt mit ständigen Rentenkürzungen in Altersarmut getrieben zu
werden, brauchen wir sozial ausgewogene engagierte Altersvorsorge-Politik
aufgrund einer nachhaltigen, echten Rentenreform-Alternative. Geld
ist vorhanden. Wer mal eben 500 Milliarden Euro für "notleidende
Banken" locker macht, muss das nicht bei Arbeitnehmer/innen,
Kranken, Arbeitslosen und Renten reinholen. Satz
von HSt nicht veröffentlicht
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Rente mit 67: Beschäftigungssituation
älterer Menschen - Nur wenige Arbeitnehmer können
bis 65 arbeiten 13.08.2010 Die Bundesregierung erklärt
"Die Beschäftigungssituation Älterer wird immer günstiger".
Es kommt aber darauf an, was man unter "älter" versteht.
Die Regierung meint alle über 55. Wie viele 55-Jährige
im Betrieb beschäftigt sind, ist für die Anhebung der
Altersgrenze auf 67 jedoch ohne Bedeutung. Wichtig ist die Lage
derjenigen, die unmittelbar vor der Regelaltersgrenze von 65 stehen.
Kaum 64-Jährige in Arbeit. Ihre Zahl ist verschwindend gering,
rund zehn Prozent. Darin sind sogar noch diejenigen enthalten, die
teilzeitbeschäftigt oder in passiver Altersteilzeit sind. Letztere
Gruppe gilt zwar formal als beschäftigt, ist aber praktisch
nicht mehr im Betrieb. Bereinigt man die Statistik entsprechend,
sind ungefähr sechs Prozent der 64-Jährigen sozialversicherungspflichtig
vollzeitbeschäftigt. mehr
Jobwunder?
Leserbrief vom 12.Aug.2010, Heilbronner Stimme. Zur Zeit schwärmt Schwarz-Gelb und die
Presse vom deutschen Jobwunder. Ein erstaunlicher Realitätsverlust.
Haben wir doch tatsächlich einen Bedarf von 8 Millionen sozialversicherungspflichtigen
Vollerwerbsstellen, dem gerade einmal 267 000 gemeldete offene
Stellen, einschliesslich Leiharbeit und unterbezahlte Arbeitsangebote,
gegenüberstehen. Zu den im Februar genannten 3.6 Millionen offiziell
registrierten Arbeitslosen kommen noch 1.2 Millionen statistisch
nicht gezählte offizielle Arbeitslose, rund 2 Millionen Arbeitsuchende
mit einem prekären Beschäftigungsverhältnis - das zum leben nicht
reicht - und 1.2 Millionen Erwerbsfähige der "Stillen Reserve".
Hierzu auf www.zukunft--der--arbeit.de
mehr Fakten und Hintergründe. Trotz dieser fatalen Arbeitsmarktlage
beharren Schwarz-Gelb und die Wirtschaft auf die beabsichtigte Rente
ab 67 und setzen alles daran dadurch gerade den Jüngeren und Niedrigqualifizierten
diese Arbeitsplätze auch noch wegzunehmen. Dabei nimmt es die
CDU-Arbeitsministerin von der Leyen mit der Wahrheit nicht so genau,
das Arbeitsministerium musste jetzt korrigieren: Lediglich 21,5%
statt von der Leyens behauptete 40% der 60 bis 64jährigen haben
eine sozialversicherungspflichtige Arbeit, von den 64-Jährigen ist
nur noch jeder Zehnte beschäftigt, von den 65jährigen wird ganz
geschwiegen. Eine entspannte Arbeitsmarktlage für Ältere ist nach
dem 2007 von Union und SPD verabschiedeten Gesetz aber Voraussetzung
für die schrittweise Anhebung des Rentenalters auf 67. Satz
von HSt nicht veröffentlicht
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1.2
Beschäftigungslage zum Einführungsjahr
2012 und aktuell
Immer mehr ältere Beschäftigte? Berlin, 3.04.2013.
Immer mehr ältere Menschen haben einen sozialversicherungspflichtigen
Job. Das zeigen offizielle Daten – und das klingt gut. Schaut man
genauer hin, ist die Entwicklung allerdings nicht ganz so erfreulich.
Laut Bundesagentur für Arbeit hatten im vergangenen September
1,48 Millionen Menschen zwischen 60 und 64 Jahren eine sozialversicherungspflichtige
Stelle. Das waren 12,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. „Die Entwicklung
belegt eindrucksvoll, dass Ältere als Fachkräfte in den
Unternehmen gefragt sind wie nie zuvor“, befindet die Arbeitgebervereinigung
BDA. Schaut man sich die Zahl der Arbeitslosen an, sieht die
Sache nicht mehr so rosig aus. So waren Anfang dieses Jahres rund
600 000 Menschen ab 55 Jahren als Jobsuchende registriert. Auch
hier gab es einen Anstieg: Laut offizieller Statistik stieg der
Zahl der älteren Arbeitslosen im Jahresvergleich um 5,2 Prozent. Es
gibt also immer mehr ältere Beschäftigte – und gleichzeitig
immer mehr ältere Arbeitslose. Wie das möglich ist? Zunächst
einmal gibt es insgesamt immer mehr ältere Menschen. Zudem
gehen weniger Menschen in Frührente. Die absoluten Zahlen sind
also mit Vorsicht zu genießen. Politik erschwert Vorruhestand
Ein genaueres Bild über die Beschäftigungstrends erhält
man, wenn man sich anschaut, wie viel Prozent der Älteren einen
Job haben. Auch diese Daten liefert die Bundesagentur für Arbeit.
Danach hatten Mitte vorigen Jahres rund 29 Prozent der 60 bis 65-Jährigen
eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Der Anteil ist immer
noch relativ niedrig, aber immerhin etwas höher als vor einem
Jahr. Damals lag die Quote bei 27,5 Prozent. Ein Grund: Heutzutage
ist es nicht mehr so einfach, sich von älteren Beschäftigen
zu trennen, wenn ein Unternehmen Personal abbaut. Denn die Politik
hat den Vorruhestand erschwert. Wenn ein älterer Mensch arbeitslos
wird, ist es aber nach wie vor sehr schwierig für ihn, eine
neue Stelle zu finden, heißt es bei der Bundesagentur für
Arbeit. Auch deshalb ist die Arbeitslosenquote unter Älteren
immer noch deutlich höher als unter Jüngeren. Laut
Statistik waren zuletzt fast neun Prozent der über 54-Jährigen
als arbeitslos registriert. Tatsächlich ist die Quote noch
höher. Denn die Bundesregierung hat schon vor Jahren beschlossen,
die Statistik zu schönen. So gelten Hartz-IV-Empfänger,
die mindestens 58 Jahre als sind und denen seit mehr als einem Jahr
kein Jobangebot gemacht wurde, nicht mehr als arbeitslos. Sie sind
in der offiziellen Statistik nicht erfasst. Forscher bemängeln,
dass die Arbeitsagenturen ältere Arbeitslose oft nicht ausreichend
bei der Jobsuche unterstützen. Die Vermittler könnten
zum Beispiel mit Unternehmen reden, ob eine Stelle anders zugeschnitten
werden könne. Auch Gewerkschafter fordern mehr altersgerechte
Jobs und mehr Weiterbildungsmöglichkeiten. Quelle:
Kölner
Stadt-Anzeiger
Siehe
auch Beschäftigung
Älterer immer noch auf niedrigem Niveau
vom 3.4.2013
Rente
mit 67 ist sozialpolitisch unverantwortlich
Die
Linke belegt mit den Zahlen der Bundesregierung die katastrophale
Beschäftigungslage Älterer
(BT-Drs
17/7966 vom 30.11.2011) Eine sozialversicherungspflichtige
Arbeitsstelle unmittelbar vor der Rente, mit 64
Jahren, hatten nur noch 11,8 Prozent und
von den 63 bis unter 65 Jährigen nur 14,4 Prozent . Selbst
bei den 60 bis
unter 65-jährigen waren in 2010 lediglich 25,8 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Bei atypisch Beschäftigten lagen die Erwerbsquoten noch
deutlich niedriger: 6,3 Prozent bei 64 Jährigen, 8,6 Prozent bei
den 60 bis
unter 65-jährigen. Mittlerweile haben rund 50 Prozent
der Zugänge in Altersrenten Abschläge von durchschnittlich
11,4 Prozent. Tendenz weiter steigend. Damit ist (heute schon)
mindestens für diese Hälfte das höhere Rentenalter
schlicht eine Rentenkürzung.
3,8
Millionen Arbeitslose im Dezember 2011 Offizielle Arbeitslosigkeit: 2.780.206,
Nicht gezählte
Arbeitslose: 1.020.757 Zur
Quelle
Konjunkturforscher
sehen Ende des deutschen "Job-Booms" 4.1.2012
Hamburg (dpa)- Konjunkturforscher halten ein Ende des Job-Booms
für wahrscheinlich. Die positiven Tendenzen dürften sich 2012 nicht
mehr fortsetzen, sagt Gustav Horn der «Financial Times Deutschland».
Horn ist Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie
und Konjunkturforschung. Er rechnet bereits zur Jahresmitte wieder
mit saisonbereinigt steigenden Erwerbslosenzahlen. Fachleute der
Deutschen Bank befürchten, dass die Arbeitslosigkeit bereits im
ersten Quartal 2012 wieder steigt. Im Jahresschnitt erwarteten diese
Ökonomen, dass dann 3,03 Millionen Menschen ohne Job sein werden.
Quelle: n-tv
2
Bessere Lösungen als die Rente mit
67 Die Rente ab 67 ist nicht alternativlos! Auch
wenn das als Kernaussage einer unehrlichen Politik immer wieder
behauptet wird. Nicht nur eine Alternative, im Nachfolgenden sind
mehrere wirksame Lösungen beispielhaft aufgeführt.
Renten-Altersgrenze
senken durch volle Erstattung der versicherungsfremden Leistungen Heutigen
Beitragssatz beibehalten und Renten-Altersgrenze um soviel Jahre
senken entsprechend der Entlastung der GRV durch die volle Finanzierung
der versicherungsfremden Leistungen aus dem Bundeshaushalt. Der
heutige Beitragssatz in der GRV könnte um mehrere Beitragssatz-Prozentpunkte
gesenkt werden, würde der Bund seinen Pflichten nachkommen.
Mehr zu Versicherungsfremde
Leistungen
Rente
mit 65 beibehalten und Beitragssatz bei tatsächlichem Bedarf
um 0,25 Prozentpunkte erhöhen Auf
eine Anfrage der Linken stellt die Bundesregierung fest, dass der
Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte bis in 2030 erhöht werden
muss, würde die Renten-Altersgrenze 65 Jahr beibehalten. Siehe
oben.
Erwerbstätigen-Versicherung
für alle einführen und neue Renten-Altersgrenze
festlegen Die
Gesetzliche Rentenversicherung GRV mit sozialem Augenmaß zukunftssicher
reformieren und erweitern
auf eine Erwerbstätigen-Versicherung für alle:
Als
Grundvoraussetzung
Renten- und
Beitragshöhe ausschliesslich am Ziel der Alterssicherung als
alleinige Lebensstandardsicherung bemessen. Keine rückwirkenden Änderungen der
GRV-Leistungen und keine
Belastungen der GRV-Versicherten durch versicherungsfremde Leistungen,
sowie eine steuerfinanzierte
Ergänzung der wieder paritätischen
Beitragsfinanzierung.
Sofortmaßnahmen bzw.
Rückänderungen: Alle Kürzungsfaktoren in der Rentenformel mit
sofortiger Wirkung streichen. Die Rentenanpassung muss sich strikt an der
Lohnentwicklung orientieren. Abschaffung der Rente
mit 67.
Rückabwicklung der Riesterreform:
Eine nachhaltige Reform
muss endlich die Ursachen der GRV-Probleme angehen, Massenarbeitslosigkeit
und Finanzierungsbasis:
Arbeitslosigkeit
und prekäre Beschäftigung durch staatliche Arbeitsförderung
abbauen und die Finanzierungsbasis der sozialen Sicherung verbreitern:
Wertschöpfungsabgabe einführen
und Kapitaleinkünfte einbeziehen, sowie hohe Einkommen
durch Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angemessen
beteiligen (Beispiel Schweiz).
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für alle: Die
GRV ist auf alle Erwerbstätigen (einschliesslich Beamte, Richter,
Professoren, alle Selbstständigen sowie alle Politiker, nicht
nur Abgeordnete, auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene) zu erweitern.
Rentenniveau, frühester Renten/Pensionsanspruch, jährliche
Rentenanpassung, etc muss für alle gleich gelten. Unter diesen
Bedingungen ist eine hohe Sicherheit der Alterssicherung gewährleistet,
gegenüber sozial ungerechten einseitigen Belastungen der abhängig
Beschäftigten und politisch willkürlichen Eingriffen in
die gesetzliche Rentenversicherung. mehr
Altersteilzeit verstärkt
fördern für einen Vorruhestand ab 60 Mit dem Alter schwindet bei vielen Menschen die Fähigkeit sowie
die Motivation, den Belastungen - oft durch Herausmobben - am Arbeitsplatz
standzuhalten. Dennoch erscheint den meisten Areitnehmern der gänzliche
Verzicht auf Arbeit sowohl aus finanziellen als auch aus persönlichen
Gründen wenig attraktiv. Altersteilzeit ist deswegen eine für immer
mehr Mitarbeiter attraktive Möglichkeit. Verstärkte steuerliche Finanzierung
durch z.B. eine Wertschöpfungsabgabe.
Rente
mit 60 Unsere Bundestagsabgeordneten können bereits nach 18 Jahren
mit 57 in Rente,
s. (3). Erst
2014 wurde das Mindestalter
von 57 auf 63 Jahre angehoben.
Gesetzliches Renteneintrittsalter
60 Jahre bei hoher Massenarbeitslosigkeit und Produktivitätssteigerung.
Der Sozialwissenschaftler Rainer Roth erklärt, warum das
Rentenalter nicht erhöht, sondern gesenkt werden sollte auf 60 Jahre und wie das
finanzierbar ist: Maßstab für
die objektive Möglichkeit, ab 60 die volle Rente zu zahlen,
ist das von Erwerbstätigen erwirtschaftete Volkseinkommen.
Das Volkseinkommen (die Summe aller Löhne, Gewinne, Mieteinnahmen
usw.) stieg von 1950 bis 2009 um das 23-fache, von 2.007 auf 46.194
Euro pro Erwerbstätigem (Lohnabhängige und Selbstständige).
Die Produktivität pro Erwerbstätigem ist also enorm gestiegen. Die
Zahl der Erwerbstätigen wiederum stieg von 19,57 Millionen
auf 40,265 Millionen. Allein vom Umfang des gesellschaftlichen Reichtums
wäre es durchaus möglich, der wachsenden Zahl der Rentnerinnen
und Rentner ein auskömmliches Leben zu ermöglichen. Die
wachsende Arbeitsproduktivität macht es also objektiv möglich,
erheblich mehr Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren als früher.
Die wachsende Arbeitsproduktivität erzeugt unter kapitalistischen
Bedingungen genau das, was als das eigentliche Problem der Rentenversicherung
angesehen werden kann, die sinkende Nachfrage nach Arbeitskraft
sowie die Tendenz zu Lohnsenkungen und prekärer Beschäftigung.
Die steigende Produktivität vermehrt einerseits den gesellschaftlichen
Reichtum, der sich als Kapital verwerten will und muss, und entzieht
der Rentenversicherung andererseits die Einnahmen, die sie braucht,
um die Renten für eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und
Rentnern zu finanzieren. Zwischen 1991 und 2008 stieg der Anteil
der Nettounternehmensgewinne und Nettovermögenseinkommen am
Nettovolkseinkommen von 37,5 Prozent auf 47 Prozent, der Anteil
der Nettogewinne am Gesamtzuwachs des Nettovolkseinkommens in dieser
Zeit dagegen wuchs von 38,5 Prozent in den Jahren 1991-2000 auf
75,6 Prozent in den Jahren 2000-2008. Das Kapital ist nicht bereit,
die Löcher der Rentenversicherung, die es selbst produziert,
aus seinen Gewinnen zu finanzieren. Um die Notwendigkeit der
Rente mit 67/70 zu beweisen, setzen alle Ideologen des Kapitals
als wichtigstes Thema die drohende "demografische Katastrophe",
die eigentlich nur eine Katastrophe für die Kapitalverwertung
ist, der es nicht gefällt, dass Menschen älter werden,
ohne dass sie noch verwertbar sind. Die gestiegene Produktivität
und der gestiegene gesellschaftliche Reichtum werden dabei ebenso
ausgeklammert wie das Sonderinteresse der Kapitaleigentümer
an einer Wiederbelebung ihrer Profitraten. Wir sollten uns von diesen
Sonderinteressen, die sich als Allgemeininteresse aufspielen, nicht
beeindrucken lassen, sondern, wie gesagt, ihnen zum einen unsere
Interessen entgegenstellen, uns zum anderen aber kritisch mit den
vermeintlichen Sachzwängen des Sozialabbaus auseinandersetzen.
zur Quelle
Flugblatt zur Rente mit 60 von KLARtext.eV.
Die Broschüre "Rente mit 60" ist bei KLARtext.eV. über das Bestellformular erhältlich.
Das Rentenalter beträgt in Frankreich für das allgemeine Rentensystem 60
bzw. 62 Jahre. 62 Jahre für diejenigen, die nach dem 1.1.1955 geboren sind. Für die nach dem
1.1.1950 geborenen Jahrgänge bestehen Übergangsregelungen aufgrund der Anhebung
des allgemeinen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre. Der Erhalt der vollen Rente erfordert aber 41 Jahre Beitragszahlung. Ab 67 Jahren wird die Rente automatisch in voller Höhe
gezahlt. Arbeitnehmer, die schon früh berufstätig waren, haben das Recht, schon mit 60
Jahren in die Rente zu gehen, wenn sie die geforderte Anzahl an Beitragsjahren
erfüllt haben. 1956 wurde in Frankreich eine Mindestrente für alle in Frankreich lebenden
Senioren eingeführt, die keine Anwartschaft für die Sozialversicherung erworben
haben. (Letzte Änderung 04.12.2012)
Quelle Botschaft
Frankreich
Rente mit 60: Beispiel Lammert -
Bundestagspräsident ist Pensionsmillionär 01.04.2006
Norbert Lammert (CDU), der heute 57 ist und seit 1980 im Bundestag
sitzt gab unter drei Ministern den Staatssekretär, von 2002
bis 2005 den Vizepräsidenten des Bundestags, seitdem ist er Präsident.
Wie der Bund der Steuerzahler ausgerechnet hat, steht ihm vom 60.
und nicht etwa vom 67. Lebensjahr an eine monatliche Pension von
8.378 Euro zu. Claudia Nolte, die unter Kohl eine Legislaturperiode
Familienministerin war, stehen für diese Zeit monatlich 3.700 Euro
Pension zu. Dazu kommt für ihre Zeit als Bundestagsabgeordnete noch
so viel, dass ihr im zarten Alter von 60 Jahren monatliche Pensionsansprüche
von 6.700,00 Euro bleiben. Quelle: FAZ 1.4.2006, gefunden auf altersdiskriminierung.de
3
Rente mit 67 - Was beschlossen wurde Trotz
heftiger Proteste von Versicherten, Gewerkschaften,
Sozialverbänden und der Linken beschloss Schwarz-Rot
2007 unter Bundeskanzlerin Merkel und dem zuständigen
Arbeitsminister Müntefering (SPD) das Rentenalter von
65 auf 67 Jahre anzuheben. Ab
dem Jahre 2012 wird die Regelaltersgrenze von bisher
65 Jahre in Stufen auf 67 Jahre (2029) angehoben. Die
Anhebung beträgt für Versicherte der Geburtsjahrgänge
1947 bis 1958 zunächst einen Monat pro Jahrgang (Anhebung
der Regelaltersgrenze von 65 auf 66 Jahre) und ab dem
Geburtsjahr 1959 zwei Monate pro Jahrgang (Anhebung
der Regelaltersgrenze von 66 auf 67 Jahre). In dieser
Übergangsphase von 2012 bis 2028 wird somit die maßgebliche
Regelaltersgrenze abhängig vom jeweiligen Geburtsjahr
bestimmt. Wer früher in Rente geht (in der Regel wird
dies frühestens nach Vollendung des 63. Lebensjahres
möglich sein), erhält pro Monat vorverlegten Rentenbezugs
eine dauerhafte Kürzung der Altersbezüge um 0,3% - maximal
also 14,4%. Wer auf insgesamt 45 Jahre an Pflichtbeitragszeiten kommt, kann
unter bestimmten Voraussetzungen auch in
Zukunft mit 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente erhalten.
Pflichtbeitragszeiten wegen *Arbeitslosigkeit zählen
allerdings nicht. *darunter
fallen auch Zeiten für Umschulungen und Ausbildungsmaßnahmen
der BA. Nur
wenige Arbeitnehmer schaffen es tatsächlich auf 45 Beitragsjahre
- laut Spiegel vom 9.3.2007 bei den Männern 28 Prozent, bei
Frauen sogar nur vier Prozent. Aktuell: ???
Bundestag
Rente mit 67 beschlossen n-tv März 2007
Liste
der namentlichen Abstimmung CDU/CSU:
215 Ja, 10 na, SPD: 193 Ja, 11 Nein, 4 Enth,14 na, Linke:
51 Nein, 2 na, FDP: 54 Nein, 7 na,
Grüne:51 Nein fraktionslose 2 Nein
na
= Stimme nicht abgegeben
3.1
Kritik und Ablehnung von Anfang an
Die
Rente mit 67 war selbst
innerhalb SchwarzRot umstritten 27. Juni 2005 "Es
macht keinen Sinn, über eine Erhöhung des Rentenzugangsalters von
65 auf 67 Jahre zu reden, wenn das tatsächliche Renteneintrittsalter
im Schnitt bei etwa 60 Jahren liegt", sagte der saarländische
Ministerpräsident Peter Müller (CDU).
Auch Familienministerin Schmidt (SPD) erteilte der Rente
mit 67 erneut eine Absage. "Wenn nur erst alle Arbeit bis 65
Jahre hätten, wäre ich schon froh". Zur
Quelle
Regierungsberater
halten Rente mit 67 für falsch. „Eine generelle Heraufsetzung
des abschlagfreien Rentenalters hält die Kommission aus mehreren
Gründen nicht für zielführend.“ Wegen der hohen Arbeitslosigkeit
sei schon heute nur „eine Minderheit“ bis 65 beschäftigt. Angesichts
der hohen körperlichen und gesundheitlichen Belastungen könnten
zudem viele nicht bis 65 oder gar darüber hinaus arbeiten. Aus dem
„Altenbericht“ einer Expertenkommission, die die Bundesregierung
selbst eingesetzt hat. Zur
Quelle
Arbeitsmarktexperten
warnen vor Rente mit 67 Arbeitsmarktexperten
befürchten, dass die Einführung der Rente mit 67 bis zum Jahr 2030
mit einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit einhergehen
würde. Vor allem Jüngere und Niedrigqualifizierte wären die Verlierer
einer solchen Entlastung der Rentenkassen. Nach einer Studie des
Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) müssten bis
zu drei Millionen Jobs zusätzlich entstehen, um die Reform am Arbeitsmarkt
verkraften zu können. Die von 2012 an geplante schrittweise Anhebung
der Altersgrenze würde ausgerechnet die geburtenstarken Jahrgänge
der sechziger Jahre besonders stark treffen. Zur
Quelle
Versteckte Rentenkürzung "Es
geht bei der Rente mit 67 nicht darum, dass auch länger gearbeitet
wird." Tatsächlich sei das Ziel einer solchen Maßnahme, dass
die Arbeitnehmer höhere Abschläge auf ihre vorgezogenen Renten in
Kauf nehmen. Wer den Wunsch habe, mit 65 Jahren in den Ruhestand
zu gehen, erhalte dann zweimal 3,6 Prozent weniger jährliche Rente.
"Das ist eine versteckte Rentenkürzung, so ehrlich muss man
sein." erklärte sogar Privatversicherungs-Lobbyist und
Talkshow-"Rentenexperte" Prof.Dr.Raffelhüschen
in einem Interview Ende Oktober 2005
Rente ab 67 mit
Entschiedenheit abgelehnt Ein weiterer Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und ein deutlich höheres
Risiko der Vorruhestands- und Altersarmut wären die Folgen. Um die
Langzeitarbeitslosigkeit zu überbrücken, würden viele Betroffene in die ihnen
verbliebenen Frühverrentungsmöglichkeiten gedrängt und müssten lebenslange
Abschläge von bis zu 14 Prozent in Kauf nehmen. Die Anhebung der Altersgrenzen
ist in diesen Fällen nichts anderes als eine weitere Rentenkürzung. Die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten sind systemwidrig, weil der
Eintritt einer Erwerbsminderung - anders als beim Bezug einer vorgezogenen
Altersrente - nicht zur Disposition der Betroffenen steht.
ErwerbsminderungsrentnerInnen sind aus gesund- heitlichen Gründen
gezwungen, aus dem Berufsleben auszutreten und eine Rente in Anspruch zu nehmen.
vollständige
Stellungnahme-SoVD
Volkssolidarität lehnt Rente mit 67 ab 19.2.2007 Die Volkssolidarität
weist darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren eingeleiteten
Renten-„Reformen“ sich bereits heute spürbar negativ auf Rentenansprüche
und Renteneinkünfte auswirken. Diese Entwicklung und die Langzeitfolgen
einer immer noch hohen Massenarbeitslosigkeit führen dazu,
dass die Gefahr von Altersarmut zunimmt. Vor diesem Hintergrund
macht die Volkssolidarität gegen den o. g. Gesetzentwurf grundlegende
Einwände geltend, die dazu Anlass geben, ihn abzulehnen. I Die
Volkssolidarität fordert, den o. g. Gesetzentwurf zurückzuziehen
und stattdessen im Jahre 2010 auf der Grundlage überprüfbarer
Kriterien (insbesondere der Arbeitsmarktlage und der Beschäftigungssituation
älterer Arbeitnehmer) eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob
und unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei den Altersgrenzen
erfolgen könnten. mehr
Rente
mit 67 - überflüssig und schädlich Was aber bringt die »Rente mit 67« für Beitragssatz, Renten
und Arbeitsmarkt tatsächlich? Der Beitragssatz wird im Jahre
2030 um 0,5%-Punkte niedriger ausfallen als ohne die Anhebung der
Altersgrenze; in der Logik der Befürworter »entlastet« dies die
Jüngeren und deren Arbeitgeber »deutlich« um jeweils 0,25%-Punkte
(der Durchschnittsverdiener würde 2030 nach heutigen Werten 6,11
€ monatlich »sparen«). Dafür müssen die Jüngeren allerdings zwei
Jahre länger bis zur abschlagsfreien Rente warten. Die finanziellen
Belastungen durch zusätzliche Arbeitslosigkeit und erforderliche
zusätzliche Beschäftigungsförderung werden also schnell die marginale
Beitragsentlastung der »Rente mit 67« übersteigen. vollständige
Stellungnahme - Arbeitnehmerkammer Bremen
Artikel
auf Nachdenkseiten zu Rente mit 67 sowie zu Privatvorsorge
3.2
Bestandsprüfungsklausel - Gesetzlicher Einführungsvorbehalt Angesichts
der hohen Altersarbeitslosigkeit wurde 2007 im Gesetz zur
Rente mit 67 festgelegt, alle vier Jahre zu überprüfen
ob die Rente ab 67 künftig weiter bestehen bleiben kann: "Die
Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften
vom Jahre 2010 an alle vier Jahre über die Entwicklung
der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten
und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung
der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und
sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar
erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen
bestehen bleiben können." SGB
VI § 154 Abs.4 Auf eindeutige Kriterien, z.B. mindestens
90% der 63 und 64 jährigen in sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung, entsprechend der offiziellen Gesamt-Arbeitslosenquote,
wurde (vorsichtshalber) verzichtet
3.3
Einführungsüberprüfung 2010 Rente
mit 67 - Mehr arbeitslos Manager Magazin Die
Bundesregierung hat bessere Beschäftigungschancen für ältere Arbeitnehmer
zur Voraussetzung für die Rente mit 67 erklärt. Dazu ist ein Regierungsbericht
erstellt worden, um der im Gesetz verankerten Überprüfungsklausel
nachzukommen. Gut ein Jahr vor dem Einstieg in die Rente mit 67
sind in Deutschland einer Studie zufolge immer mehr Arbeitnehmer
zwischen 60 und 64 Jahren arbeitslos. Das Risiko, kurz vor Eintritt
in den Ruhestand den Job zu verlieren, habe sich in den vergangenen
drei Jahren stark erhöht. Bundesarbeitsministerin von der Leyen
sagte, an der Rente mit 67 führe kein Weg vorbei. Alternativen wären,
die Rente zu kürzen oder die Beiträge für die Jungen drastisch zu
erhöhen. mehr
Rente mit 67 - Zu wenig Arbeitsplätze
und zu wenig gute Arbeit für ein Arbeiten bis 67. Vierter
Monitoring-Bericht des Netzwerks für eine gerechte Rente Paritätischer, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB (09/2010)
Fazit (Auszüge)
1. Die arbeitsmarktpolitischen Voraussetzungen für die
Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ab 2012 liegen nicht vor:
Die Arbeitslosigkeit insgesamt ist viel zu hoch, die Erwerbsbeteiligung
und die Erwerbschancen Älterer sind trotz leichter Verbesserungen
katastrophal schlecht. Noch nicht einmal jeder Zehnte schafft es,
bis zur Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Arbeit
zu bleiben...
Bericht der Bundesregierung
zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (11/2010) PDF-Publikation
155 Seiten Siehe auch Bericht der Bundesregierung
gemäß § 154 Absatz 4 SGB VI zur Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, BT-Drs 17/3814 S.56:
Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nach Alter in ausgewählten Jahren, zB Anteil Beschäftigter
im Alter 60-65 von Erwerbstätigen in 2009 ca 59%, aber keine Angaben
zu 63, 64, 65 Jährigen. Diese Zahlen sagen nichts über den Beschäftigungsgrad
der sozialversicherungspflichtigen Älteren 60 bis unter 65Jahren aus. Bezug lediglich
auf
Beschäftigte statt auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
zwischen 60 und 65. Beschäftigte. D.h. einschliesslich Selbstständige
und Beamte, die allgemein länger arbeiten, aber mit der GRV nichts zu tun haben. Abnehmende
Beschäftigung wegen steigender Produktivität, heutige
und zunehmende Arbeitslosigkeit, Verweigerung der Wirtschaft Ältere
zu beschäftigen, Abschieben in Vorruhestand und Frühverrentung,
statistisch nicht erfasste ältere Arbeitslose, stetig steigende prekäre
Beschäftigung, all das wird im Bericht ignoriert.
Altersübergangs-Report
Martin Brussig, 2011-02
http://www.iaq.uni-due.de/auem-report/2011/2011-02/auem2011-02.pdf
Auf einen Blick … · Noch nie waren so
viele Ältere ab 50 wie heute. Im Jahr 2010 war bzw. über ein Viertel
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (26,2 Prozent mindestens
50 Jahre alt. Das sind über eine Million Personen mehr als 2006
(5,9 Mio, 22,7 Prozent) und zwei Millionen mehr als vor gut 10 Jahren
(1999: 5,2 Mio, 17,9 Prozent). · Obwohl die Zahl derjenigen,
die jenseits des 60. Lebensjahres sozialversicherungspflichtig beschäftigt
sind, stark gestiegen ist, geht sie auch in den derzeit jüngsten
Kohorten mit jedem zusätzlichen Lebensjahr deutlich zurück. Nach
wie vor wird die heutige Regelaltersgrenze von 65 Jahren nur von
einer Minderheit in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
erreicht.
3.4 Gesetzestext
und DRV Informationen
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
vom 20. April 2007 Gesetz
zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische
Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
Veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 16, ausgegeben
zu Bonn am 30. April 2007 Siehe
auch Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD BT-Drs.
16/3794
Gesetzentwurf der Bundesregierung samt Stellungnahme des
Bundesrates BT-Drs. 16/4372 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
BT-Drs.
16/4583
Informationen
der Deutschen Rentenversicherung DRV: Rente
mit 67
Rente
mit 67 Wie Sie Ihre Zukunft planen können Mehr
Details, auch zur Rente mit 67: DRV-Broschüre
Die richtige Altersrente für Sie
6. Auflage (5/2011) Altersrente
für besonders langjährig (45 Beitr-Jahre) Versicherte
DRV-Lexikon
- Deutschsprachiges Lexikon mit Fachbegriffen aus der
Rentenversicherung
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