Versicherungsfremde
Leistungen und "Bundeszuschuss" Seit
1957 wurden 909 Milliarden Euro (2020, ADG s.u.) für "versicherungsfremde
Leistungen" aus der Rentenkasse zweckentfremdet. Die
"Bundeszuschüsse" für die Rentenversicherung waren immer
niedriger als die Entnahmen für versicherungsfremde Leistungen.
Behauptungen
von bestimmten Politikern und Medien "Die Rentenversicherung
wird vom Staat mit vielen Millionen bezuschusst" sind
nicht wahr, oftmals bewusste
Täuschung. Im Gegenteil: Der Staat entnimmt seit Jahrzehnten Milliardenbeträge
aus der Rentenkasse.
Versicherungsfremde
Leistungen sind gesellschaftspolitisch begründete Leistungen,
die aus dem Staatshaushalt zu finanzieren sind. Deren
Finanzierungsabwicklung vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung
übertragen wurde, ohne die damit verbundenen Ausgaben
der Rentenversicherung vollständig zu erstatten.
Darunter fallen zum Beispiel Rentenzahlungen an Spätaussiedler, seit 1992 an Bürger der ehemaligen DDR,
Kindererziehungszeiten (Mütterrenten), Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit,
sowie früher die Renten für Millionen
Kriegsteilnehmer und -witwen.
Mehr unter Pkt.4.
Versicherungsfremde
Leistungen werden auch als "Fremdleistungen" oder "nicht
beitragsgedeckte Leistungen" der gesetzlichen Sozialversicherungen
bezeichnet. Auch aus Kranken- und Arbeitslosenkasse werden versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet
Offizielle
Berichte und Zahlen zu Versicherungsfremden Leistungen
in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
von VDR* , Bundesregierung, Sachverständigenrat der
Bundesregierung: *Der
frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR.
Im Jahre 2002 umorganisiert und umbenannt in Deutsche
Rentenversicherung Bund VDR-Tabelle
von 1995, Seite
4 Bericht
der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten
Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung
vom 13. August 2004
Tab.
1, Seite 379 (11) Jahresgutachten
2005/06 des Sachverständigenrates der Bundesregierung,
Tab.38, S. 375
Siehe auch: Griffe
in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen
|
Inhaltsverzeichnis
1
Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die gesetzliche
Rentenversicherung
2
Diagramm Rentenkassenplünderung
3
Gesetzliche Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
4
Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie
sie den Beitragssatz erhöhen
5
Bericht der Bundesregierung 2004 zur Entwicklung der versicherungsfremden
Leistungen
6
ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen
für versicherungsfremde Leistungen
7
Fehlinformationen - Halbwahrheiten - Lügen. Zur Finanzlage
der Rentenkasse
1
Milliardenschwere Fremdleistungen
belasten auch die Gesetzliche Rentenversicherung
Es gibt keine Zuschüsse
des Bundes zur Rentenversicherung! Die sogenannten Bundeszuschüsse
gleichen nicht einmal die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen
aus der Rentenkasse aus. Über 909 Milliarden Euro
wurden seit 1957 (Stand 2020) von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde
Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind
dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als
die aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden
Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich
der versicherungsfremden Leistungen
dienen! Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR
- 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1994
öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin siehe
unten, insbesondere auf die unvollständige Erstattung
aus dem Bundeshauhalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten
wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den
Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert
oder gar kritisiert ...
Schon
am 21.11.1994 in Würzburg kritisierte der damalige VDR-Präsident
Professor Franz Ruland:
„Die Problematik der der Sozialversicherung aufgebürdeten
versicherungsfremden Leistungen bekommt zunehmend eine
politische Dimension. Das liegt zum einen an den Summen,
um die es geht. Das Institut der deutschen Wirtschaft
stellt hierzu fest, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung
für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr
als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der Bund
als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran
nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden
DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer
und Arbeitgeber. Würden auch die restlichen 100
Milliarden DM über Steuermittel und nicht aus Beiträgen
finanziert, könnten, so das Institut - die Beitragssätze
zur Sozialversicherung um mehr als 8 Prozentpunkte gesenkt
werden. Die sich daraus für die Versicherten und
ihre Arbeitgeber ergebende Entlastung würde zwar - allerdings
nur zu einem Teil - durch höhere Steuern wieder verloren
gehen. Die dennoch verbleibenden ordnungspolitischen
Argumente sind zum anderen aber so eindeutig, dass die
Forderung, zwischen Beitrags- und Steuerfinanzierung
klar zu differenzieren, endlich realisiert werden muss.“
|
Eine eindeutige gesetzliche
Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen ist schon
lange überfällig. Ihr Ausbleiben fördert die Manipulation der Rentenkasse
durch die Politik. Ob unter der Regierung Merkel, Schröder oder Kohl,
oft wurde und wird auf die hohen "Bundeszuschüsse" verwiesen,
ohne die noch höheren versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen,
die in Milliardenhöhe der Rentenkasse entnommen werden.
Das erleichtert Leistungskürzungen und Rentenniveau-Senkungen
als "notwendige Reformen" darzustellen.
Siehe
auch Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen
der Regierung Merkel
2
Diagramm Rentenkassenplünderung
3
Gesetzliche Rentenversicherung:
Der Staat bedient sich Von
Immanuel Schaich, ADG, 05.03.2010 Der
Staat behandelt die Rentenversicherung wie sein Eigentum und verfügt
über Milliardenbeträge, die zum Vermögen der Rentenkasse gehören.
Die Rentengesetze mit einigen hundert Paragrafen enthalten keine
Regelungen über die Erfassung, Behandlung und Verrechnung von beitragsfremden
Leistungen. Es ist nicht geregelt, wie die Rentenversicherung für
die hohen Fremdleistungen entschädigt werden soll. Das lässt vermuten,
dass man gar nie die Absicht hatte, diese Ausgaben korrekt zu erstatten.
Nach § 29 Sozialgesetzbuch IV ist für die Rentenversicherung
die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung
gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht auf Grund von Beiträgen
gezahlt werden, genau erfasst werden. Dies ist überhaupt noch nie
geschehen. Die Rentenkasse hat auf diese Art schon hunderte von
Milliarden verloren. Den Schaden haben die 50 Millionen Rentner
und Beitragszahler in Form von höheren Beiträgen oder geringerer
Rente. Verantwortlich dafür sind die Organe der Rentenversicherung
- Vorstand und Geschäftsführer - sie sind weitgehend den Weisungen
des Arbeitsministeriums unterworfen... Zur
Quelle Siehe auch Schwarzbuch
Rentenversicherung
Strafanzeige
gegen BMAS von der Leyen wegen falscher Berichterstattung im Rentenversicherungsbericht
2013 Pressemitteilung
Bündnis
für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
vom 28.01.2014
Strafanzeige
gg. Rentenversicherung - zurückgewiesen. Doch der Widerstand bleibt
ungebrochen. Von H. Schimpf
Im
Dezember 2010 hinzu gekommen: Offener Brief von H. Schimpf
an Bundespräsident Wulff
4
Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie
sie den Beitragssatz erhöhen
Lohnnebenkosten
könnten um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte sinken Die
Größenordnung der als versicherungsfremd angesehenen
Leistungen beziffert Schmähl für
1995 im Gesamtvolumen auf 135 Mrd. DM. Andere Schätzungen,
z.B. die vom Institut für Wirtschaftsforschung oder
vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger gelangen
zu einem ähnlichen Volumen. Schmähl kommt zu dem Ergebnis,
„dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung
bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte
niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die
Beiträge (sozial-) versicherungsbezogen verwendet würden.
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf
Prof.
Dr. Winfried Schmähl, 1984
- 2000:
Mitglied des Sozialbeirats für die gesetzliche Renten-
und Unfallversicherung der Bundesregierung, ab Juli
1986 dessen Vorsitzender
|
VDR*-Information aus dem Jahr 1998 zu „Versicherungsfremde Leistungen“ und Bundeszuschuss
in: *Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002
umorganisiert und umbenannt in DRV Bund Fakten
und Argumente Versicherungsfremde Leistungen – sachgerecht
finanzieren! Auszüge:
1. Was
sind "versicherungsfremde Leistungen"?
1.1 Abgrenzung umstritten
Die Abgrenzung der versicherungsfremden von den
versicherungskonformen Leistungen der Rentenversicherung ist äußerst umstritten…..
…….
Eine
eindeutige Bestimmung des Fremdleistungsbegriffs ermöglicht letztlich nur das
Kriterium der individuellen
Beitrags-/Leistungsäquivalenz. Der Sozialversicherungsbeitrag ist der Preis für
die gehobene
soziale Sicherung, die die Sozialversicherung im Vergleich zur staatlichen
Fürsorge bietet. Die Zahlung dieses Beitrages stellt für die Versicherten nur
dann kein unzulässiges Sonderopfer dar, wenn der Eintritt des
Versicherungsfalles eine auch der Höhe nach äquivalente Gegenleistung auslöst.
Nicht beitragsäquivalente Leistungen fallen in den Bereich der staatlichen, aus
Steuermitteln zu finanzierenden Sozialpolitik. Damit sind alle Leistungen der
Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in
vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Ganz überwiegend
gehören diese Leistungen auch nicht zum ursprünglichen Aufgabenkatalog der
Rentenversicherung; sie wurden vielfach erst in neuerer Zeit - zuletzt vor
allem im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung - eingeführt.
1.2 Fallgruppen
Anrechnungszeiten
Zu den Anrechnungszeiten zählen u.a. Zeiten der Krankheit und
Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Diese Zeiten sind versicherungsfremd, weil über sie Risiken
abgedeckt werden, die anderen Sozialleistungsträgern - der Kranken- und der
Arbeitslosenversicherung - zuzuordnen sind. Die Rentenreform 1992 hat die beitragsfreien Anrechnungszeiten bereits
begrenzt. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus dem zum 1. Januar 1997 in
Kraft getretenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz. Zeiten der Arbeitslosigkeit und
Krankheit ohne Leistungsbezug bleiben zwar Anrechnungszeiten; sie haben jedoch
nur noch anwartschaftserhaltende Wirkungen und führen nicht mehr unmittelbar zu
einer Erhöhung der Rente. Auch hinsichtlich der Ausbildungs-Anrechnungszeiten (Zeiten des
Schul-, Fachschul- oder
Hochschulbesuchs) sieht das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz eine Stärkung des Versicherungsprinzips vor. Diese Zeiten werden nur noch bis zu
einer Höchstdauer von 3 Jahren (statt bisher 7 Jahren) angerechnet. Der Gesetzgeber hat damit die in den
Ausbildungs-Anrechnungszeiten besonders deutliche Umverteilung von "unten nach oben"
eingeschränkt. Ausbildungs- Anrechnungszeiten sind versicherungsfremd, weil ihre
Berücksichtigung die Gleichheit im Risiko, die eine Versicherung zwangsläufig
voraussetzt, verletzt. Den länger Ausgebildeten steht im Versicherungsfall bei
gleicher Beitragsleistung eine höhere Rente zu als Personen mit kürzeren
Ausbildungszeiten.
Kriegsfolgelasten
Versicherungsfremd sind ferner die beitragsfreien Ersatzzeiten (z.
B. Zeiten des militärischen Dienstes, der Kriegsgefangenschaft oder Flucht).
Diese Zeiten haben Entschädigungscharakter. Auch der rentenrechtliche Ausgleich
von NS-Unrecht, der Nachteilsausgleich nach dem 2.
SED Unrechtsbereinigungsgesetz sowie die - durch das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz ebenfalls eingeschränkten - Leistungen nach dem Fremdrentengesetz
beruhen auf staatlicher Entschädigung. Für alle diese Tatbestände gilt: Die
Finanzierung von Entschädigungsleistungen kann nur gesamtgesellschaftlich
erfolgen; sie darf nicht auf einzelne Personengruppen begrenzt werden.
Zurechnungszeit - systemimmanent
Über die Zurechnungszeit wird bei Frühinvalidität oder bei frühem
Tod zugunsten des Versicherten oder seiner Hinterbliebenen die
Versicherungsdauer fiktiv bis zum 60. Lebensjahr verlängert. Obwohl es sich um
eine beitragsfreie Zeit handelt, ist sie systemimmanent. Als
Versicherungselement dient sie der Kompensation der versicherten Risiken.
Familienlastenausgleich
Versicherungsfremd sind hingegen die Aufwendungen der
Rentenversicherung für die 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten, die Kindererziehungsleistungen
an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, die Kinderberücksichtigungszeiten und
die - auslaufenden - Kinderzuschüsse. Daß es sich bei diesen Leistungen um
solche des allgemeinen Familienlastenausgleichs handelt, ist vom Gesetz-geber mehrfach
anerkannt worden. Sie gehören damit zu den staatlichen Aufgaben, die
gleichheits-gerecht nur aus dem Steueraufkommen finanziert werden können.
Würden für die Finanzierung Beitragsmittel eingesetzt, wären z. B. Beamte,
Selbständige und Personen mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
oder aus Vermögen am Familienlastenausgleich nicht beteiligt, obwohl auch ihre
Alterssicherung von der nachwachsenden Generation erwirtschaftet wird.
Sozialpolitische Korrektur der Fakten
Versicherungsfremd sind Leistungen der Rentenversicherung auch
dann, wenn sie höher sind, als es durch die eingezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre. Beispiel
hierfür ist die Regelung über "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt"
("Rente nach Mindesteinkommen"). Danach werden bei Personen, die der
Rentenversicherung 35 Jahre oder länger angehört haben, niedrige
Pflichtbeiträge aus Zeiten bis 1991 unter bestimmten Voraussetzungen angehoben.
Ziel dieser erst 1972 eingeführten Regelung ist es zu verhindern, daß niedrige
(Frauen-) Löhne die Höhe der späteren Renten negativ beeinflussen. Eine solche
sozialpolitische Korrektur der Fakten ist einer Versicherung jedoch fremd.
Eine ähnliche Korrektur der Fakten erfolgt durch die
Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Berufsausbildung und
durch die Anrechnung von Sachbezügen vor dem 1. Januar 1957. Die
Rentenversicherung muß auch in diesen Fällen zur Entlastung der staatlichen
Sozialhilfe individuelle Versicherungsverläufe aufbessern, um ein angemessenes
Sicherungsniveau zu gewährleisten. Das Wachstums- und
Beschäftigungsförderungsgesetz hat die Sonderbewertung der Zeiten einer
beruflichen Ausbildung ebenfalls deutlich eingeschränkt.
Rentenrechtliche Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung versichert den Ausfall der
Erwerbsfähigkeit, nicht den der Erwerbstätigkeit. Dennoch entlastet sie - vor allem über
Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit - die Arbeitslosenversicherung in erheblichem Umfang. Die Förderung der
Altersteilzeitarbeit und die zwischen 1997 und 2001 erfolgende Anhebung der
Altersgrenze für die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach
Altersteilzeitarbeit" von 60 auf 65 Jahre werden diese Entwicklung erst
längerfristig eindämmen, da wegen der Vertrauensschutzregelung nach wie vor
eine große Zahl von Versicherten vorzeitig in Rente geht. Versicherungsfremd
sind ferner die Folgekosten, die sich als Konsequenz der konkreten Betrachtungsweise
des Bundessozialgerichts aus der Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei den Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten ergeben.
Bestandsschutz in den neuen Bundesländern
Die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge sowie
Renten- und Übergangszuschläge zu
Renten in den neuen Bundesländern sind ebenfalls versicherungsfremd.
Diesen Leistungen stehen keine Beiträge (auch keine Beitragszahlungen an das
Sozialversicherungssystem der DDR) gegenüber. Der Bestandsschutz ist eine
direkte Folge der deutschen Vereinigung und damit aus Steuermitteln zu finanzieren.
2. Finanzielles Volumen
Der Abschätzung der versicherungsfremden Leistungen liegt als
Basis das Rentenvolumen des Jahres 1995 zugrunde. 1995 hat die
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten insgesamt rund 298 Mrd. DM an
Renten einschließlich der Leistungen für Kindererziehung gezahlt. Über 34
Prozent des Rentenvolumens (= rund 102 Mrd. DM) entfielen auf
versicherungsfremde Leistungen. 14,3 Prozent des Rentenvolumens (= rund 42,7
Mrd. DM) waren durch den Bundeszuschuß nicht gedeckt (vgl. Tabelle).
………
Nicht als versicherungsfremd
werden der sog. *West-Ost-Transfer (1995: 15,896 Mrd. DM), die
Zurechnungszeiten
und die Hinterbliebenenrenten angesehen.
*Anmerkung K.A.:
Wurde 2004 widerlegt, siehe Bericht der Bundesregierung, weiter
unten
1. Einseitige Belastung des Faktors Arbeit
Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberbeiträgen hat eine einseitige Belastung und Verteuerung des
Faktors Arbeit zur Folge. Die Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch
die Personalzusatzkosten wären bei einer Steuerfinanzierung niedriger als bei
der Beitragsfinanzierung….
……
.......
10.
"Multifunktionalität" des Bundeszuschusses
Bei der Bemessung des Bundeszuschusses ist ferner zu
berücksichtigen, daß die Zahlungen des Bundes nicht nur dem Ausgleich
versicherungsfremder Leistungen dienen. Der Bund ist auch verpflichtet, die
Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung aufrechtzuerhalten.
Diese allgemeine, durch die Bundesgarantie ergänzte Sicherungsfunktion des
Bundeszuschusses bringt die Haftung des Bundes als letztverantwortlicher
Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck. Die Neuregelung
des Bundeszuschusses durch das Rentenreformgesetz 1992 soll nach der
Gesetzesbegründung zudem sicherstellen, "daß sich der Bund an den
Belastungen, die sich aus dem absehbaren Wandel der Bevölkerungsstruktur im Bereich
der Rentenversicherung ergeben werden, angemessen mit zusätzlichen finanziellen
Mitteln beteiligt" (BT-Drucks. 11/4124, S. 193).
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind dann als
versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht beitragsäquivalent sind.
Versicherungsfremd ist die Berücksichtigung von Zeiten, für die keine Beiträge
gezahlt worden sind (z. B. Ersatzzeiten, Bestandsschutz in den neuen
Bundesländern).
Versicherungsfremd ist aber auch die Gewährung höherer Leistungen,
als es aufgrund der gezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre (z. B. Mindestentgeltpunkte bei
geringem Arbeitsentgelt, Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten für eine
Berufsausbildung). Der gesetzlichen Rentenversicherung geht damit das Merkmal
des "Sozialen" nicht verloren; gute und schlechte Risiken werden
unabhängig vom individuellen Risiko in einer Zwangsversicherung zusammengefaßt.
Der Staat kann die Rentenversicherung auch weiterhin im Rahmen des sozialen
Ausgleichs als "Umverteilungsmittler" einsetzen; die daraus resultierenden
Mehraufwendungen sind allerdings aus Steuermitteln zu finanzieren.
Gegen eine Beitragsfinanzierung versicherungsfremder Leistungen
spricht vor allem, daß sie zu einer ungleichen Lastenverteilung in der Gesellschaft führt, die
Umverteilung von "unten nach oben" verstärkt und dem Faktor Arbeit
einseitig Kosten auferlegt. Im Falle einer Anhebung des Bundeszuschusses von derzeit
rund 20 Prozent auf etwa 30 Prozent der Rentenausgaben könnte der Beitrags-satz
in der gesetzlichen Rentenversicherung um 2 Prozentpunkte verringert werden.
Würden zumindest die seit 1992 hinzugekommenen Fremdleistungen aus
Steuermitteln finanziert, hätte dies - vor dem Hintergrund der aktuellen
Reformdiskussion - auch eine gesteigerte Akzeptanz des Systems zur Folge.
Vollständiger
Beitrag
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/sid_648A2E38C5C87FF74DD2C13181BAAA02/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Archiv__VDR/VDR__info/1998/5/Hinweis__der__Redaktion.html
(http://www.vdr.de/internet/vdr/infopool.nsf/($URLRef)/6C2A72235845FB91C1256A0F00437412/$FILE/verfrem.pdf )
5
Bericht
der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen vom
13.8.2004
Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung im November
2003 Fragen zum Stand und zur langfristigen Entwicklung der nicht beitragsgedeckten
Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gestellt. Gleichzeitig
war die Bundesregierung aufgefordert worden, die zu erwartende Entwicklung der
Leistungen darzustellen. Diese Fragen und die Antworten der Bundesregierung
vom 13. August 2004 sind hier
einzusehen.
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Bericht
der Bundesregierung: 1. Die Definition von nicht beitragsgedeckten Leistungen
muss für aktuelle und künftige Bewertungen dringend aktualisiert und erweitert
werden. Zitate aus dem Bericht, Seite 2: "die frühere Auswertung,
basierend auf dem Stichtag 1. Januar 1986,....Diese Datenbasis ist zwischenzeitlich,
nicht zuletzt auf Grund vielfältiger Rechtsänderungen, überholt und auch nicht
mehr fortschreibungsfähig. Dies gilt sowohl für den aktuellen Zeitraum und erst
recht für die mittel- und längerfristige Perspektive." "ist zu
beachten, dass insbesondere die aufgeführten Werte für die zukünftige Entwicklung
aufgrund des gegebenen Zeitrahmens nur Orientierungsgrößen darstellen. Während
die Schätzungen für den Mittelfristzeitraum (bis 2007) noch als einigermaßen
belastbar einzustufen sind, sind die weiteren Abschätzungen mit erheblicher
Unsicherheit behaftet." "Da der Haushaltsausschuss in seiner Frage1
um eine Fortschreibung der nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Basis der
VDR-Analyse aus dem Jahr 1995 bittet, wird im vorliegenden Bericht in einem
ersten Schritt entsprechend verfahren. Seit der nunmehr fast zehn Jahre zurückliegenden
VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Änderungen
stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus über die
aktuelle Diskussion einer e r w e i t e r t e n Definition von nicht beitragsgedeckten
bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten." 2.
West-Ost-Transfer eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung" Zitate
aus dem Bericht, Seite 7/8 und 9 (Kap. 3.3.1) "In der Abgrenzung
nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet sich keine
Kategorie „West-Ost-Transfer“. Dem lag die Absicht zu Grunde, die damals sehr
intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der Einigung
Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen Angleichungsphase
und nur vorübergehenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten ausgegangen wurde.
In der Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West-
und Ostdeutschland – die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung
in den neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet. Der entsprechende
Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus den Einnahmen
und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern dar. Durch
den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung
Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich ergibt, weil in den neuen Ländern
die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu
decken." "Insgesamt zeigen die angeführten Strukturunterschiede
und rechtlichen Besonderheiten, dass die Rentenversicherung in den neuen
Ländern ein Sondersystem darstellt, dessen von den eigenen Einnahmen nicht gedeckter
Finanzbedarf den „normalen“ regionalen Finanzausgleich der Gesetzlichen Rentenversicherung
in den alten Bundesländern weit übersteigt."
6
ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen
für versicherungsfremde Leistungen
Jährliche
versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – "Teufel-Tabelle"
Zuletzt
aktualisiert: 05. Oktober 2021
Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung
Versicherungsfremde Leistungen in
der Rentenversicherung
ADG-Dokumentation
Jan. 2010 Verfasser: Otto W.
Teufel
(Die
Tabelle
auf Seite 11 ist überholt. Aktuelle
Tabelle von 2020 siehe oben.) Aus
dem Inhalt: Zusammenfassung
- Versicherungsfremde Leistungen - Die Geschichte der gesetzlichen
Rentenversicherung - Übertragung
weiterer Aufgaben an die gesetzliche Rentenversicherung - Umfang
der versicherungsfremden Leistungen - Aus
der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - Versicherungsfremde
Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
und in der Arbeitslosenversicherung
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V
ADG
Wer weiß heute noch, dass der Gesetzgeber 1955 im Zusammenhang
mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum
Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den
Rentenversicherungsträgern hatte, mit der Begründung verweigerte,
dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn
die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten?
Das waren immerhin etwa 14,5 Mrd. Mark, bei einem Haushaltsvolumen
1956 von etwa 30 Mrd. Mark (Quellen: Bundestagsdrucksache 1659,
S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1). In
den Folgejahren hat der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Reihe von Aufgaben übertragen (sog. versicherungsfremde Leistungen),
ohne die entsprechenden Mittel dafür in voller Höhe bereitzustellen.
Dadurch werden seit mehr als 40 Jahren und auch heute noch die Überschüsse
der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Staatskasse abgeschöpft. Quelle:
Rentenreformen
seit 1998 Anmerkungen (September 2004) Eine Dokumentation des ADG
|
7
Mit Fehlinformationen, Halbwahrheiten und Lügen wird der Öffentlichkeit
ein völlig falsches Bild über die Finanzsituation der Rentenkasse
vermittelt.
Einige Beispiele:
Griffe
in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen 5.März
2013. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird seit
Jahren untergraben; der Staat selbst verfälscht und belastet die
Finanzlage der Rentenkasse. Über 600 Milliarden Euro wurden seit
1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für staatliche Aufgaben,
den “versicherungsfremden (nicht beitragsgedeckten) Leistungen”
verwendet. Die offiziellen Begründungen auch der Regierung Merkel
sind mehr als fadenscheinig. Antwort der Bundesregierung auf
die Frage 42. Abgeordneter Matthias W. Birkwald: “Wie bewertet die
Bundesregierung das Ergebnis der Neuberechnung des Verhältnisses
nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen
Rentenversicherung, nach dem für das Jahr 2009 eine Unterdeckung
von 13,4 Mrd. Euro bestand, und welchen finanzpolitischen Handlungsbedarf
zur Behebung dieser Unterdeckung sieht sie? Zitate aus der Antwort
der Bundesregierung: 1. “Zum Begriff der nicht beitragsgedeckten
Leistungen existiert keine einheitliche Abgrenzung.” … Zum Weiterlesen
bitte Titel anklicken
Merkels
Arbeits- und Sozialministerin informiert falsch über "Staatszuschuss"
anstatt Rückerstattung an Rentenkasse
13. Januar 2013 In
der Sendung "Hart aber fair" vom 26.11.2012 war das Hauptthema
die Altersrente für die gesetzlich Versicherten. In der Diskussionsrunde
verteidigte Bundesministerin von der Leyen die private Altersvorsorge
unter anderem mit der Aussage, "Der Staat zahlt schon einen
Zuschuss von über 80 Milliarden Euro pro Jahr in die gesetzliche
Rentenkasse ein". Diese Aussage untermauerte die Ministerin
mit dem Nachsatz "Dies ist fast ein Viertel des Bundeshaushaltes"!
In der Öffentlichkeit wird damit wieder der falsche Eindruck
erweckt, mit diesen 80 Milliarden Euro würde die gesetzliche Rentenkasse
subventioniert. Dass aus den Beiträgen der Versicherten aber weit
mehr als diese 80 Milliarden Euro allein für versicherungsfremde
Leistungen von der Rentenkasse ausbezahlt wurden, unterschlug von
der Leyen... Zur Quelle "Altersdiskriminierung",
bitte Titel anklicken
Von der Leyen will versicherungsfremde
Leistungen erhöhen 23. Mai 2011 Bundesarbeitsministerin
von der Leyen setzt ihre gnadenlose Politik gegen Jung und Alt fort,
nachdem sie in 2010 die Rente ab 67 trotz hoher Alters-Arbeitslosigkeit
durchgepeitscht hat. Von der Leyen will die Sozialkassen
mit weiteren versicherungsfremden Leistungen belasten, um den Bundeshaushalt
auf Kosten der Beitragszahler zur Renten- und Arbeitslosenversicherung
zu sanieren. Künftig sollen Arbeitslosen- und Rentenversicherung
- anstelle des Bundes und damit Unternehmen, Kapitalerträge und
alle Steuerzahler - die Rentenbeiträge der Behinderten in Werkstätten
übernehmen. Der Sparbeitrag summiert sich auf rund 155 Millionen
Euro im Jahr. Hinzu kommen auf einen Schlag mehr als 500 Millionen
Euro, weil die neue Regelung nach dem Willen von der Leyens für
drei Jahre rückwirkend gelten soll. Die Deutsche Rentenversicherung
nennt eine rückwirkende Änderung „verfassungswidrig“. Es darf
nicht sein, dass sich der Bund zu Lasten der Sozialversicherung
von seiner finanziellen Verantwortung für die rentenrechtliche Absicherung
von Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt
sind, entledigt. Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen
Aufgaben. Somit ist
der Bund für diese Rentenversicherungsbeiträge zuständig. Zur
Quelle,
bitte Titel anklicken
Stuttgarter
Zeitung stellt die Finanzlage der Rentenversicherung wahrheitswidrig
schlecht dar. Stuttgarter Zeitung am 25.6.2010:
„Zum ersten Mal seit fünf Jahren übersteigen die Ausgaben für die
Renten wieder die Einnahmen.“ Diese Berichterstattung ist definitiv
falsch, weil die Ausgaben der Rentenversicherung nicht die Ausgaben
für die Renten sind. BRR hat
die Stuttgarter Zeitung noch am gleichen Tag auf diese Falschmeldung
hingewiesen und eine Gegendarstellung mit den richtigen Zahlen verlangt,
was diese jedoch ablehnte. Am 29.Juli hat BRR eine
Beschwerde beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der
Stuttgarter Zeitung eingebracht, die am 2.September mit einer abenteuerlichen
Begründung abgelehnt wurde. Mehr: Titel anklicken
Für dumm verkauft und belogen Oktober
2010 Wie die
CDU, hier MdB Jens Spahn, moderat und freundlich im Ton, Junge wie Alte der
gesetzlichen Rentenversicherung zu täuschen versucht. Insbesondere
über den sogenannten Bundeszuschuss, der gar kein Zuschuss ist,
sondern nur eine Teilrückzahlung der aus der GRV zuvor entwendeten
Beiträge zur Entlastung des Bundeshaushaltes. Auch versucht MdB
Spahn wieder in demagogischer Weise Alt und Jung gegeneinander auszuspielen
und damit die finanzielle Verantwortung für das Funktionieren des
Umlageverfahrens vom Staat auf die Versicherten abzuwälzen. Lesen Sie selbst wie
CDU-MdB Spahn auf eine besorgte Anfrage eines Rentners antwortet, sowie zwei
weitere sehr
informative Erwiderungen an MdB Spahn direkt gerichtet. Mehr: Titel anklicken
Monatsbericht
des BMF Mai 2010 - Ausgaben des Bundes für Soziale Sicherung (Seite
48ff)
Auch in den
Berichten des BMF ist die Nennung von Zahlungen an die Gesetzliche
Rentenversicherung irreführend, so dass der falsche Eindruck entsteht, dass
das BMF an die GRV der Arbeiter und Angestellten zuzahlt aus des Steuerzahlers Tasche und nicht
umgekehrt. Ein typisches Beispiel ist der Monatsbericht des Bundesfinanzministerium
Mai 2010, Seite 48ff. Es werden verschiedenste Zuschüsse unkommentiert
mit Beitragszahlungen gemeinsam aufgeführt: Die Beiträge für
Kindererziehungszeiten (11,6 Milliarden Euro), die zusätzliche
gesellschaftliche Leistungen sind, die aus dem Steueraufkommen und
gar nicht von den Rentenversicherten zu finanzieren sind.
Den Bundeszuschuss (6,0 Milliarden Euro) an die Knappschaftlichen Rentenversicherung
gemeinsam mit Zuschuss und Bundeszuschuss an die RV der Arbeiter
und Angestellten, ohne die Ausgleichsfunktion dieser Zuschüsse (59,0
Milliarden Euro) für die vom Staat zu finanzierenden versicherungsfremden
Leistungen zu nennen. Mehr: Titel anklicken
Bund "bezuschusst" die Rentenkasse.
Deutschlandfunk - Sendung: Informationen am
Morgen, 31.5.2010 7:27 Bund zahlt
80 Mrd in die Rentenkasse.
Deutschlandfunk -
Interview
mit CDU- Finanzexperte Kampeter,
oder
hier 7.11.2005 Auch
hier wird ausschliesslich von staatlichen Zuschüssen gesprochen,
ohne einen einzigen Hinweis auf die hohen versicherungsfremden Leistungen,
mit denen die Sozialversicherungen vom Staat belastet werden Stellungnahmen
von Bundestagsabgeordneten zum Brief vom AK Solides Rentensystem
"Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen
der gesetzlichen Solidarsysteme" Eine
sehr informative Auseinandersetzung mit Politikerphrasen,
auch zu "Generationenvertrag", "Demographie",
"Bundeszuschuss", "Rentengerechtigkeit", "notwendige
Rentenniveau-Senkung" ...
Mehr
auf der Seite "Worum es geht"
„Die Finanzierung der Gesundheits-
und Rentenkosten durch Steuerzuschüsse belastet alle Arbeitnehmer,
auch die Beamten“ Peter Heesen, Chef des Beamtenbundes,
am 2.11.2009 im Interview
der Stuttgarter Zeitung: Auszüge
aus offenem
Brief des BRR
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. an
P. Heesen: "Es müsste
auch Ihnen bekannt sein, dass die sogenannten „Steuerzuschüsse“
an die Rentenversicherung für gesetzlich erzwungene, aber nicht
rentenrelevante, Leistungen stehen." "Nutznießer dieser
ungerechten und unserer Meinung nach verfassungswidrigen Verwendung
von Beiträgen zur Sozialversicherung sind alle die, die nicht zwangsweise
Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Denn: Wenn diese
Lasten zum Beispiel aus Steuern auf Erwerbseinkommen erbracht werden
müssten, müssten alle Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und Politiker
deutlich höhere Steuern auf ihre Einkünfte bezahlen. Dagegen würden
die gesetzlich Versicherten durch einen entsprechend niedrigeren
Sozialversicherungsbeitrag entlastet. Ergänzender
Hinweis: An einer Steuerfinanzierung wären vor allem auch unsere
finanzkräftigen Wirtschaftskonzerne, Betriebe und Vermögende beteiligt.
Das ist weit entfernt von (der bei Politikern so beliebten Verharmlosung
dieses Punktes:) einer Finanzierung statt von linker aus rechter
Tasche.
Bundeszuschuß
zur Rente steigt stetig weiter welt.de 2. März 2006 Allen
Sparbekenntnissen zum Trotz wird der Bund auch in den kommenden
Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung einen immer höheren Bundeszuschuß
gewähren. Dies geht aus dem bisher noch unveröffentlichten Rentenversicherungsbericht
von Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) hervor, der am
kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Um den
Beitragssatz knapp unter der Marke von 20 Prozent zu halten, soll
der Bundeszuschuß künftig jährlich um ein Prozent steigen. 2008
wird der Bund darüber hinaus zusätzlich 600 Mio. Euro zahlen, um
ein drohendes Rentenloch zu schließen... Mehr: Titel anklicken Usw.,
usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier
wieder unterschlagen!
Gesetzliche Rente benötigt vorzeitigen
Bundeszuschuss vorsorge
& finanzen Ratgeber-Altersvorsorge 27.7.2005 Die
pünktliche Zahlung der Renten muss wahrscheinlich bereits im September
durch einen vorgezogenen Bundeszuschuss sicher gestellt werden.
Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die deutschen
Rentenversicherungsträger. Erstmals seit 1985 haben die Rentenkassen
im September nicht genügend Geld, um die Rentenzahlung sicherzustellen.
Das ist kein Alarmsignal für die Rentner selbst, deren Rente durch
den Sicherungsmechanismus „Bundeszuschuss“ definitiv überwiesen
wird. Allerdings werden durch solche Meldungen die massiven Probleme
unseres Rentensystems offenbar. Die schlechte Einnahmeentwicklung
aufgrund der Arbeitsmarktlage und die ungünstige Demographie haben
den Generationenvertrag an seine Grenzen geführt. Trotz möglicher Anhebung des Rentenalters: Privat
vorsorgen tut Not. Derweil hat die Debatte um einen Anstieg des
Rentenalters auf 67 Jahre wieder begonnen... Mehr: Titel anklicken Usw.,
usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier
wieder unterschlagen!
Bundeszuschuß zur Rentenversicherung
ACIO Private Altersvorsorge Lexikon Da
die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur aus den
Beiträgen gezahlt werden können, leistet der Bund aus allgemeinen
Steuermitteln einen Zuschuß zur Finanzierung der Rentenversicherung.
Dieser Zuschuß erreicht ca. 20 % der Ausgaben der Rentenversicherung.
Mehr: Titel anklicken Usw., usw., die versicherungsfremden
Leistungen werden auch hier wieder unterschlagen!
Döring fordert rigorose Sanierung
der gesetzlichen Rente
FDP Baden-Württemberg Es ist ein unverzeihlicher Fehler
der Bundesregierung, dass mit Einführung der Ökosteuer die dramatischen
Strukturprobleme der Rentenversicherung durch steigende Bundessubventionen
für die Rente zugekleistert wurden. Insbesondere wurde versäumt,
mit aller Entschlossenheit gegen den verbreiteten Trend zur Frühverrentung
vorzugehen. Die verheerende Wirkung dieser Politik ist die Erdrosselung
jeglichen Wachstums in Deutschland. Die Rechnung dafür wird Monat
für Monat mit dem stetigen Anstieg der Arbeitslosigkeit präsentiert."
Die Beitragsexplosion in der Rentenversicherung verursache einen
Anstieg der Lohnnebenkosten und sei damit direkt verantwortlich
für die Rekordzahlen bei der Arbeitslosigkeit. Außerdem habe der
Bundeszuschuss zu der Rentenversicherung Schwindel erregende Höhen
erreicht, welche die Handlungsfähigkeit des Bundes für wachstumsfördernde
Maßnahmen, insbesondere für Steuersenkungen und für notwendige Infrastrukturmaßnahmen
weitestgehend lähmten. Wie Döring weiter ausführte... Mehr: Titel anklicken Usw.,
usw.,Demagogie pur! Die versicherungsfremden Leistungen werden
erst recht auch hier wieder unterschlagen!
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