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                         Versicherungsfremde Leistungen und "Bundeszuschuss" 
    
Seit 1957 wurden 909 Milliarden Euro (2020, ADG s.u.) für "versicherungsfremde Leistungen" aus der Rentenkasse zweckentfremdet.
       Die "Bundeszuschüsse" für die Rentenversicherung waren immer niedriger als die Entnahmen für versicherungsfremde Leistungen.
 
       
Behauptungen von bestimmten Politikern und Medien "Die Rentenversicherung wird vom Staat mit vielen Millionen bezuschusst" sind
       nicht wahr, oftmals bewusste Täuschung. Im Gegenteil: Der Staat entnimmt seit Jahrzehnten Milliardenbeträge aus der Rentenkasse.

 


Versicherungsfremde Leistungen sind gesellschaftspolitisch begründete Leistungen, die aus dem Staatshaushalt zu finanzieren sind.
Deren Finanzierungsabwicklung vom Staat der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen wurde, ohne die damit verbundenen Ausgaben der Rentenversicherung vollständig zu erstatten.

Darunter fallen zum Beispiel Rentenzahlungen an Spätaussiedler, seit 1992 an Bürger der ehemaligen DDR, Kindererziehungszeiten (Mütterrenten), Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit, sowie früher die Renten für Millionen Kriegsteilnehmer und -witwen.   Mehr unter Pkt.4.

Versicherungsfremde Leistungen werden auch als "Fremdleistungen" oder "nicht beitragsgedeckte Leistungen" der gesetzlichen Sozialversicherungen bezeichnet.
Auch aus Kranken- und Arbeitslosenkasse werden versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet



Offizielle Berichte und Zahlen zu Versicherungsfremden Leistungen  in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten von VDR* , Bundesregierung, Sachverständigenrat der Bundesregierung:
*
Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR. Im Jahre 2002 umorganisiert und umbenannt in Deutsche Rentenversicherung Bund
VDR-Tabelle von 1995, Seite 4  
Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13. August 2004  Tab. 1, Seite 379 (11)
Jahresgutachten 2005/06 des Sachverständigenrates der Bundesregierung, Tab.38, S. 375

Siehe auch:
Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen  
 

 

Inhaltsverzeichnis

1  Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die gesetzliche Rentenversicherung

2  Diagramm Rentenkassenplünderung

3  Gesetzliche Rentenversicherung: Der Staat bedient sich

4  Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie sie den Beitragssatz erhöhen

5  Bericht der Bundesregierung 2004 zur Entwicklung der versicherungsfremden Leistungen

6  ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen für versicherungsfremde Leistungen

7  Fehlinformationen - Halbwahrheiten - Lügen. Zur Finanzlage der Rentenkasse

 



1   Milliardenschwere Fremdleistungen belasten auch die Gesetzliche Rentenversicherung
 

Es gibt keine Zuschüsse des Bundes zur Rentenversicherung! Die sogenannten Bundeszuschüsse gleichen nicht einmal die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse aus. 
Über 909 Milliarden Euro wurden seit 1957 (Stand 2020) von den Beiträgen der Rentenversicherten für "versicherungsfremde Leistungen" verwendet. Die "Bundeszuschüsse" sind dabei schon berücksichtigt. Die sogenannten Bundeszuschüsse sind auch heute noch niedriger als die aus der Rentenkasse gezahlten "versicherungsfremden Leistungen". Dabei sollten die sogenannten "Bundeszuschüsse" nicht nur dem Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen dienen!
Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund - wies bereits 1994 öffentlich auf die versicherungsfremden Leistungen hin
siehe unten, insbesondere auf die unvollständige Erstattung aus dem Bundeshauhalt. Dieser milliardenhohe Betrug an den Rentenversicherten wird merkwürdigerweise weder von den Sozialverbänden noch von den Oppositionsparteien einschliesslich der Linken öffentlich diskutiert oder gar kritisiert ...

Schon am 21.11.1994 in Würzburg kritisierte der damalige VDR-Präsident Professor Franz Ruland:
„Die Problematik der der Sozialversicherung aufgebürdeten versicherungsfremden Leistungen bekommt zunehmend eine politische Dimension. Das liegt zum einen an den Summen, um die es geht. Das Institut der deutschen Wirtschaft stellt hierzu fest, dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen.
Der Bund als Verursacher dieser Zahlungen beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM, auf den restlichen 100 Milliarden DM blieben mithin die Beitragszahler sitzen, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Würden auch die restlichen 100 Milliarden DM über Steuermittel und nicht aus Beiträgen finanziert, könnten, so das Institut - die Beitragssätze zur Sozialversicherung um mehr als 8 Prozentpunkte gesenkt werden.
Die sich daraus für die Versicherten und ihre Arbeitgeber ergebende Entlastung würde zwar - allerdings nur zu einem Teil - durch höhere Steuern wieder verloren gehen. Die dennoch verbleibenden ordnungspolitischen Argumente sind zum anderen aber so eindeutig, dass die Forderung, zwischen Beitrags- und Steuerfinanzierung klar zu differenzieren, endlich realisiert werden muss.“

Eine eindeutige gesetzliche Abgrenzung und Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen ist schon lange überfällig.
Ihr Ausbleiben fördert die Manipulation der Rentenkasse durch die Politik. Ob unter der Regierung Merkel, Schröder oder Kohl, oft wurde und wird auf die hohen "Bundeszuschüsse" verwiesen, ohne die noch höheren versicherungsfremden Leistungen zu erwähnen, die in Milliardenhöhe der Rentenkasse entnommen werden. Das erleichtert Leistungskürzungen und Rentenniveau-Senkungen als "notwendige Reformen" darzustellen.

Siehe auch Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen der Regierung Merkel


2  Diagramm Rentenkassenplünderung

 

3  Gesetzliche Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
Von Immanuel Schaich, ADG, 05.03.2010
Der Staat behandelt die Rentenversicherung wie sein Eigentum und verfügt über Milliardenbeträge, die zum Vermögen der Rentenkasse gehören. Die Rentengesetze mit einigen hundert Paragrafen enthalten keine Regelungen über die Erfassung, Behandlung und Verrechnung von beitragsfremden Leistungen. Es ist nicht geregelt, wie die Rentenversicherung für die hohen Fremdleistungen entschädigt werden soll. Das lässt vermuten, dass man gar nie die Absicht hatte, diese Ausgaben korrekt zu erstatten.
Nach § 29 Sozialgesetzbuch IV ist für die Rentenversicherung die Selbstverwaltung bestimmt. Zu einer geordneten Selbstverwaltung gehört, dass die Ausgaben für Renten, die nicht auf Grund von Beiträgen gezahlt werden, genau erfasst werden. Dies ist überhaupt noch nie geschehen. Die Rentenkasse hat auf diese Art schon hunderte von Milliarden verloren.
Den Schaden haben die 50 Millionen Rentner und Beitragszahler in Form von höheren Beiträgen oder geringerer Rente.
Verantwortlich dafür sind die Organe der Rentenversicherung - Vorstand und Geschäftsführer - sie sind weitgehend den Weisungen des Arbeitsministeriums unterworfen...     
Zur Quelle    
Siehe auch
Schwarzbuch Rentenversicherung   
 

Strafanzeige gegen BMAS von der Leyen wegen falscher Berichterstattung im Rentenversicherungsbericht 2013
Pressemitteilung
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. vom 28.01.2014   

Strafanzeige gg. Rentenversicherung - zurückgewiesen. Doch der Widerstand bleibt ungebrochen. Von H. Schimpf 
Im Dezember 2010 hinzu gekommen:  Offener Brief von H. Schimpf an Bundespräsident Wulff
 
 



4  Was "versicherungsfremde Leistungen" sind und wie sie den Beitragssatz erhöhen

Lohnnebenkosten könnten um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte sinken
Die Größenordnung der als versicherungsfremd angesehenen Leistungen beziffert
Schmähl für 1995 im Gesamtvolumen auf 135 Mrd. DM. Andere Schätzungen, z.B. die vom Institut für Wirtschaftsforschung oder vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger gelangen zu einem ähnlichen Volumen. Schmähl kommt zu dem Ergebnis, „dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die Beiträge (sozial-) versicherungsbezogen verwendet würden.
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf
Prof. Dr. Winfried Schmähl, 1984 - 2000: Mitglied des Sozialbeirats für die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung der Bundesregierung, ab Juli 1986 dessen Vorsitzender

 

 

          
          VDR*-Information aus dem Jahr 1998 zu „Versicherungsfremde Leistungen“ und Bundeszuschuss in:
          
*Der frühere Dachverband der Rentenversicherungs-Träger VDR - 2002 umorganisiert und umbenannt in DRV Bund
          Fakten und Argumente     Versicherungsfremde Leistungen – sachgerecht finanzieren!
          Auszüge:
 

1. Was sind "versicherungsfremde Leistungen"?

1.1 Abgrenzung umstritten

Die Abgrenzung der versicherungsfremden von den versicherungskonformen Leistungen der Rentenversicherung ist äußerst umstritten…..
…….

Eine eindeutige Bestimmung des Fremdleistungsbegriffs ermöglicht letztlich nur das Kriterium der individuellen Beitrags-/Leistungsäquivalenz. Der Sozialversicherungsbeitrag ist der Preis für die gehobene soziale Sicherung, die die Sozialversicherung im Vergleich zur staatlichen Fürsorge bietet. Die Zahlung dieses Beitrages stellt für die Versicherten nur dann kein unzulässiges Sonderopfer dar, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles eine auch der Höhe nach äquivalente Gegenleistung auslöst. Nicht beitragsäquivalente Leistungen fallen in den Bereich der staatlichen, aus Steuermitteln zu finanzierenden Sozialpolitik. Damit sind alle Leistungen der Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Ganz überwiegend gehören diese Leistungen auch nicht zum ursprünglichen Aufgabenkatalog der Rentenversicherung; sie wurden vielfach erst in neuerer Zeit - zuletzt vor allem im Zusammenhang mit der deutschen Vereinigung - eingeführt.

 

1.2 Fallgruppen

Anrechnungszeiten

Zu den Anrechnungszeiten zählen u.a. Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Diese Zeiten sind versicherungsfremd, weil über sie Risiken abgedeckt werden, die anderen Sozialleistungsträgern - der Kranken- und der Arbeitslosenversicherung - zuzuordnen sind. Die Rentenreform 1992 hat die beitragsfreien Anrechnungszeiten bereits begrenzt. Weitere Einschränkungen ergeben sich aus dem zum 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz. Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit ohne Leistungsbezug bleiben zwar Anrechnungszeiten; sie haben jedoch nur noch anwartschaftserhaltende Wirkungen und führen nicht mehr unmittelbar zu einer Erhöhung der Rente. Auch hinsichtlich der Ausbildungs-Anrechnungszeiten (Zeiten des Schul-, Fachschul- oder

Hochschulbesuchs) sieht das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz eine Stärkung des Versicherungsprinzips vor. Diese Zeiten werden nur noch bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren (statt bisher 7 Jahren) angerechnet. Der Gesetzgeber hat damit die in den Ausbildungs-Anrechnungszeiten besonders deutliche Umverteilung von "unten nach oben" eingeschränkt. Ausbildungs- Anrechnungszeiten sind versicherungsfremd, weil ihre Berücksichtigung die Gleichheit im Risiko, die eine Versicherung zwangsläufig voraussetzt, verletzt. Den länger Ausgebildeten steht im Versicherungsfall bei gleicher Beitragsleistung eine höhere Rente zu als Personen mit kürzeren Ausbildungszeiten.

Kriegsfolgelasten

Versicherungsfremd sind ferner die beitragsfreien Ersatzzeiten (z. B. Zeiten des militärischen Dienstes, der Kriegsgefangenschaft oder Flucht). Diese Zeiten haben Entschädigungscharakter. Auch der rentenrechtliche Ausgleich von NS-Unrecht, der Nachteilsausgleich nach dem 2. SED Unrechtsbereinigungsgesetz sowie die - durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz ebenfalls eingeschränkten - Leistungen nach dem Fremdrentengesetz beruhen auf staatlicher Entschädigung. Für alle diese Tatbestände gilt: Die Finanzierung von Entschädigungsleistungen kann nur gesamtgesellschaftlich erfolgen; sie darf nicht auf einzelne Personengruppen begrenzt werden.

Zurechnungszeit - systemimmanent

Über die Zurechnungszeit wird bei Frühinvalidität oder bei frühem Tod zugunsten des Versicherten oder seiner Hinterbliebenen die Versicherungsdauer fiktiv bis zum 60. Lebensjahr verlängert. Obwohl es sich um eine beitragsfreie Zeit handelt, ist sie systemimmanent. Als Versicherungselement dient sie der Kompensation der versicherten Risiken.

Familienlastenausgleich

Versicherungsfremd sind hingegen die Aufwendungen der Rentenversicherung für die 1986 eingeführten Kindererziehungszeiten, die Kindererziehungsleistungen an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921, die Kinderberücksichtigungszeiten und die - auslaufenden - Kinderzuschüsse. Daß es sich bei diesen Leistungen um solche des allgemeinen Familienlastenausgleichs handelt, ist vom Gesetz-geber mehrfach anerkannt worden. Sie gehören damit zu den staatlichen Aufgaben, die gleichheits-gerecht nur aus dem Steueraufkommen finanziert werden können. Würden für die Finanzierung Beitragsmittel eingesetzt, wären z. B. Beamte, Selbständige und Personen mit Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder aus Vermögen am Familienlastenausgleich nicht beteiligt, obwohl auch ihre Alterssicherung von der nachwachsenden Generation erwirtschaftet wird.

Sozialpolitische Korrektur der Fakten

Versicherungsfremd sind Leistungen der Rentenversicherung auch dann, wenn sie höher sind, als es durch die eingezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre. Beispiel hierfür ist die Regelung über "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt" ("Rente nach Mindesteinkommen"). Danach werden bei Personen, die der Rentenversicherung 35 Jahre oder länger angehört haben, niedrige Pflichtbeiträge aus Zeiten bis 1991 unter bestimmten Voraussetzungen angehoben. Ziel dieser erst 1972 eingeführten Regelung ist es zu verhindern, daß niedrige (Frauen-) Löhne die Höhe der späteren Renten negativ beeinflussen. Eine solche sozialpolitische Korrektur der Fakten ist einer Versicherung jedoch fremd.

Eine ähnliche Korrektur der Fakten erfolgt durch die Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Berufsausbildung und durch die Anrechnung von Sachbezügen vor dem 1. Januar 1957. Die Rentenversicherung muß auch in diesen Fällen zur Entlastung der staatlichen Sozialhilfe individuelle Versicherungsverläufe aufbessern, um ein angemessenes Sicherungsniveau zu gewährleisten. Das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz hat die Sonderbewertung der Zeiten einer beruflichen Ausbildung ebenfalls deutlich eingeschränkt.

Rentenrechtliche Absicherung des Risikos der Arbeitslosigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung versichert den Ausfall der Erwerbsfähigkeit, nicht den der Erwerbstätigkeit. Dennoch entlastet sie - vor allem über Frühverrentungen wegen Arbeitslosigkeit - die Arbeitslosenversicherung in erheblichem Umfang. Die Förderung der Altersteilzeitarbeit und die zwischen 1997 und 2001 erfolgende Anhebung der Altersgrenze für die "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit" von 60 auf 65 Jahre werden diese Entwicklung erst längerfristig eindämmen, da wegen der Vertrauensschutzregelung nach wie vor eine große Zahl von Versicherten vorzeitig in Rente geht. Versicherungsfremd sind ferner die Folgekosten, die sich als Konsequenz der konkreten Betrachtungsweise des Bundessozialgerichts aus der Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei den Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten ergeben.

Bestandsschutz in den neuen Bundesländern

Die von der Rentenversicherung gezahlten Auffüllbeträge sowie Renten- und Übergangszuschläge zu

Renten in den neuen Bundesländern sind ebenfalls versicherungsfremd. Diesen Leistungen stehen keine Beiträge (auch keine Beitragszahlungen an das Sozialversicherungssystem der DDR) gegenüber. Der Bestandsschutz ist eine direkte Folge der deutschen Vereinigung und damit aus Steuermitteln zu finanzieren.
2. Finanzielles Volumen

Der Abschätzung der versicherungsfremden Leistungen liegt als Basis das Rentenvolumen des Jahres 1995 zugrunde. 1995 hat die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten insgesamt rund 298 Mrd. DM an Renten einschließlich der Leistungen für Kindererziehung gezahlt. Über 34 Prozent des Rentenvolumens (= rund 102 Mrd. DM) entfielen auf versicherungsfremde Leistungen. 14,3 Prozent des Rentenvolumens (= rund 42,7 Mrd. DM) waren durch den Bundeszuschuß nicht gedeckt (vgl. Tabelle).

………

Nicht als versicherungsfremd werden der sog. *West-Ost-Transfer (1995: 15,896 Mrd. DM), die

Zurechnungszeiten und die Hinterbliebenenrenten angesehen.
*Anmerkung K.A.: Wurde 2004 widerlegt, siehe Bericht der Bundesregierung, weiter unten

1. Einseitige Belastung des Faktors Arbeit

Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen hat eine einseitige Belastung und Verteuerung des Faktors Arbeit zur Folge. Die Beiträge zur Sozialversicherung und damit auch die Personalzusatzkosten wären bei einer Steuerfinanzierung niedriger als bei der Beitragsfinanzierung….

……

.......

10. "Multifunktionalität" des Bundeszuschusses

Bei der Bemessung des Bundeszuschusses ist ferner zu berücksichtigen, daß die Zahlungen des Bundes nicht nur dem Ausgleich versicherungsfremder Leistungen dienen. Der Bund ist auch verpflichtet, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung aufrechtzuerhalten. Diese allgemeine, durch die Bundesgarantie ergänzte Sicherungsfunktion des Bundeszuschusses bringt die Haftung des Bundes als letztverantwortlicher Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck. Die Neuregelung des Bundeszuschusses durch das Rentenreformgesetz 1992 soll nach der Gesetzesbegründung zudem sicherstellen, "daß sich der Bund an den Belastungen, die sich aus dem absehbaren Wandel der Bevölkerungsstruktur im Bereich der Rentenversicherung ergeben werden, angemessen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln beteiligt" (BT-Drucks. 11/4124, S. 193).

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind dann als versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht beitragsäquivalent sind. Versicherungsfremd ist die Berücksichtigung von Zeiten, für die keine Beiträge gezahlt worden sind (z. B. Ersatzzeiten, Bestandsschutz in den neuen Bundesländern).

Versicherungsfremd ist aber auch die Gewährung höherer Leistungen, als es aufgrund der gezahlten Beiträge gerechtfertigt wäre (z. B. Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt, Höherbewertung der Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung). Der gesetzlichen Rentenversicherung geht damit das Merkmal des "Sozialen" nicht verloren; gute und schlechte Risiken werden unabhängig vom individuellen Risiko in einer Zwangsversicherung zusammengefaßt. Der Staat kann die Rentenversicherung auch weiterhin im Rahmen des sozialen Ausgleichs als "Umverteilungsmittler" einsetzen; die daraus resultierenden Mehraufwendungen sind allerdings aus Steuermitteln zu finanzieren.

Gegen eine Beitragsfinanzierung versicherungsfremder Leistungen spricht vor allem, daß sie zu einer ungleichen Lastenverteilung in der Gesellschaft führt, die Umverteilung von "unten nach oben" verstärkt und dem Faktor Arbeit einseitig Kosten auferlegt. Im Falle einer Anhebung des Bundeszuschusses von derzeit rund 20 Prozent auf etwa 30 Prozent der Rentenausgaben könnte der Beitrags-satz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 2 Prozentpunkte verringert werden. Würden zumindest die seit 1992 hinzugekommenen Fremdleistungen aus Steuermitteln finanziert, hätte dies - vor dem Hintergrund der aktuellen Reformdiskussion - auch eine gesteigerte Akzeptanz des Systems zur Folge.

Vollständiger Beitrag
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_34460/sid_648A2E38C5C87FF74DD2C13181BAAA02/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Archiv__VDR/VDR__info/1998/5/Hinweis__der__Redaktion.html

(http://www.vdr.de/internet/vdr/infopool.nsf/($URLRef)/6C2A72235845FB91C1256A0F00437412/$FILE/verfrem.pdf )

 

 



5  Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen vom 13.8.2004

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung im November 2003 Fragen zum Stand und zur langfristigen Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gestellt. Gleichzeitig war die Bundesregierung aufgefordert worden, die zu erwartende Entwicklung der Leistungen darzustellen. Diese Fragen und die Antworten der Bundesregierung vom 13. August 2004 sind hier einzusehen.

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Bericht der Bundesregierung:
1. Die Definition von nicht beitragsgedeckten Leistungen muss für aktuelle und künftige Bewertungen dringend aktualisiert und erweitert werden.
Zitate aus dem Bericht,  Seite 2:
"die frühere Auswertung, basierend auf dem Stichtag 1. Januar 1986,....Diese Datenbasis ist zwischenzeitlich, nicht zuletzt auf Grund vielfältiger Rechtsänderungen, überholt und auch nicht mehr fortschreibungsfähig. Dies gilt sowohl für den aktuellen Zeitraum und erst recht für die mittel- und längerfristige Perspektive."
"ist zu beachten, dass insbesondere die aufgeführten Werte für die zukünftige Entwicklung aufgrund des gegebenen Zeitrahmens nur Orientierungsgrößen darstellen.
Während die Schätzungen für den Mittelfristzeitraum (bis 2007) noch als einigermaßen belastbar einzustufen sind, sind die weiteren Abschätzungen mit erheblicher Unsicherheit behaftet."
"Da der Haushaltsausschuss in seiner Frage1 um eine Fortschreibung der nicht beitragsgedeckten Leistungen auf Basis der VDR-Analyse aus dem Jahr 1995 bittet, wird im vorliegenden Bericht in einem ersten Schritt entsprechend verfahren.
Seit der nunmehr fast zehn Jahre zurückliegenden VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Änderungen stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus über die aktuelle Diskussion einer e r w e i t e r t e n Definition von nicht beitragsgedeckten bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten."
2. West-Ost-Transfer eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung"
Zitate aus dem Bericht, Seite 7/8 und 9  (Kap. 3.3.1)
"In der Abgrenzung nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet sich keine Kategorie „West-Ost-Transfer“. Dem lag die Absicht zu Grunde, die damals sehr intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der Einigung Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen Angleichungsphase und nur vorübergehenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten ausgegangen wurde. In der Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West- und Ostdeutschland – die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet. Der entsprechende Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus den Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern dar. Durch den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich ergibt, weil in den neuen Ländern die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu decken."
"Insgesamt zeigen die angeführten Strukturunterschiede und rechtlichen Besonderheiten,  dass die Rentenversicherung in den neuen Ländern ein Sondersystem darstellt, dessen von den eigenen Einnahmen nicht gedeckter Finanzbedarf den „normalen“ regionalen Finanzausgleich der Gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern weit übersteigt."

 

  

 

 

         
         
         
6  ADG-Dokumentation - Milliarden aus Versicherten-Beiträgen für versicherungsfremde Leistungen      

         Jährliche versicherungsfremde Leistungen seit 1957 – "Teufel-Tabelle"  
          Zuletzt aktualisiert: 05. Oktober 2021      

         Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung      

         Versicherungsfremde Leistungen in der Rentenversicherung   
         
ADG-Dokumentation Jan. 2010 Verfasser: Otto W. Teufel  
         (
Die Tabelle auf Seite 11 ist überholt. Aktuelle Tabelle von 2020 siehe oben.)
         
Aus dem Inhalt: Zusammenfassung - Versicherungsfremde Leistungen - Die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung -
         Übertragung weiterer Aufgaben an die gesetzliche Rentenversicherung - Umfang der versicherungsfremden Leistungen -
         Aus der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) - Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen
         Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung  
         

         Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V  ADG  
 

Wer weiß heute noch, dass der Gesetzgeber 1955 im Zusammenhang mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den Rentenversicherungsträgern hatte, mit der Begründung verweigerte, dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten? Das waren immerhin etwa 14,5 Mrd. Mark, bei einem Haushaltsvolumen 1956 von etwa 30 Mrd. Mark (Quellen: Bundestagsdrucksache 1659, S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1).
In den Folgejahren hat der Gesetzgeber der gesetzlichen Rentenversicherung eine Reihe von Aufgaben übertragen (sog. versicherungsfremde Leistungen), ohne die entsprechenden Mittel dafür in voller Höhe bereitzustellen. Dadurch werden seit mehr als 40 Jahren und auch heute noch die Überschüsse der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Staatskasse abgeschöpft.

Quelle:  Rentenreformen seit 1998 Anmerkungen (September 2004) Eine Dokumentation des ADG   

 



7  Mit Fehlinformationen, Halbwahrheiten und Lügen wird der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild über die Finanzsituation der Rentenkasse vermittelt.

Einige Beispiele:

Griffe in die Rentenkasse – Fadenscheinige Begründungen
5.März 2013. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird seit Jahren untergraben; der Staat selbst verfälscht und belastet die Finanzlage der Rentenkasse. Über 600 Milliarden Euro wurden seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten für staatliche Aufgaben, den “versicherungsfremden (nicht beitragsgedeckten) Leistungen” verwendet. Die offiziellen Begründungen auch der Regierung Merkel sind mehr als  fadenscheinig. Antwort der Bundesregierung auf die Frage 42. Abgeordneter Matthias W. Birkwald: “Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Neuberechnung des Verhältnisses nicht beitragsgedeckter Leistungen und der Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung, nach dem für das Jahr 2009 eine Unterdeckung von 13,4 Mrd. Euro bestand, und welchen finanzpolitischen Handlungsbedarf zur Behebung dieser Unterdeckung sieht sie?
Zitate aus der Antwort der Bundesregierung: 1. “Zum Begriff der nicht beitragsgedeckten Leistungen existiert keine einheitliche Abgrenzung.” … Zum Weiterlesen bitte Titel anklicken  

Merkels Arbeits- und Sozialministerin informiert falsch über "Staatszuschuss" anstatt Rückerstattung an Rentenkasse  13. Januar 2013
In der Sendung "Hart aber fair" vom 26.11.2012 war das Hauptthema die Altersrente für die gesetzlich Versicherten. In der Diskussionsrunde verteidigte Bundesministerin von der Leyen die private Altersvorsorge unter anderem mit der Aussage, "Der Staat zahlt schon einen Zuschuss von über 80 Milliarden Euro pro Jahr in die gesetzliche Rentenkasse ein". Diese Aussage untermauerte die Ministerin mit dem Nachsatz "Dies ist fast ein Viertel des Bundeshaushaltes"!
In der Öffentlichkeit wird damit wieder der falsche Eindruck erweckt, mit diesen 80 Milliarden Euro würde die gesetzliche Rentenkasse subventioniert. Dass aus den Beiträgen der Versicherten aber weit mehr als diese 80 Milliarden Euro allein für versicherungsfremde Leistungen von der Rentenkasse ausbezahlt wurden, unterschlug von der Leyen...   Zur Quelle "Altersdiskriminierung", bitte Titel anklicken

Von der Leyen will versicherungsfremde Leistungen erhöhen  23. Mai 2011
Bundesarbeitsministerin von der Leyen setzt ihre gnadenlose Politik gegen Jung und Alt fort, nachdem sie in 2010 die Rente ab 67 trotz hoher Alters-Arbeitslosigkeit durchgepeitscht hat. Von der Leyen will die Sozialkassen mit weiteren versicherungsfremden Leistungen belasten, um den Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu sanieren. Künftig sollen Arbeitslosen- und Rentenversicherung - anstelle des Bundes und damit Unternehmen, Kapitalerträge und alle Steuerzahler - die Rentenbeiträge der Behinderten in Werkstätten übernehmen. Der Sparbeitrag summiert sich auf rund 155 Millionen Euro im Jahr. Hinzu kommen auf einen Schlag mehr als 500 Millionen Euro, weil die neue Regelung nach dem Willen von der Leyens für drei Jahre rückwirkend gelten soll. Die Deutsche Rentenversicherung nennt eine rückwirkende Änderung „verfassungswidrig“.
Es darf nicht sein, dass sich der Bund zu Lasten der Sozialversicherung von seiner finanziellen Verantwortung für die rentenrechtliche Absicherung von Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt sind, entledigt. Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen Aufgaben. Somit ist der Bund für diese Rentenversicherungsbeiträge zuständig.       Zur Quelle
, bitte Titel anklicken

Stuttgarter Zeitung stellt die Finanzlage der Rentenversicherung wahrheitswidrig schlecht dar.
Stuttgarter Zeitung am 25.6.2010: „Zum ersten Mal seit fünf Jahren übersteigen die Ausgaben für die Renten wieder die Einnahmen.“
Diese Berichterstattung ist definitiv falsch, weil die Ausgaben der Rentenversicherung nicht die Ausgaben für die Renten sind.
BRR hat die Stuttgarter Zeitung noch am gleichen Tag auf diese Falschmeldung hingewiesen und eine Gegendarstellung mit den richtigen Zahlen verlangt, was diese jedoch ablehnte. Am 29.Juli hat BRR eine Beschwerde beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung eingebracht, die am 2.September mit einer abenteuerlichen Begründung abgelehnt wurde.  Mehr: Titel anklicken

Für dumm verkauft und belogen   Oktober 2010
Wie die CDU, hier MdB Jens Spahn, moderat und freundlich im Ton, Junge wie Alte der gesetzlichen Rentenversicherung zu täuschen versucht. Insbesondere über den sogenannten Bundeszuschuss, der gar kein Zuschuss ist, sondern nur eine Teilrückzahlung der aus der GRV zuvor entwendeten Beiträge zur Entlastung des Bundeshaushaltes. Auch versucht MdB Spahn wieder in demagogischer Weise Alt und Jung gegeneinander auszuspielen und damit die finanzielle Verantwortung für das Funktionieren des Umlageverfahrens vom Staat auf die Versicherten abzuwälzen.
Lesen Sie selbst wie CDU-MdB Spahn auf eine besorgte Anfrage eines Rentners antwortet, sowie zwei weitere sehr informative Erwiderungen an MdB Spahn direkt gerichtet.    Mehr: Titel anklicken

Monatsbericht des BMF Mai 2010 - Ausgaben des Bundes für Soziale Sicherung  (Seite 48ff)
Auch in den Berichten des BMF ist die Nennung von Zahlungen an die Gesetzliche Rentenversicherung irreführend, so dass der falsche Eindruck entsteht, dass das BMF an die GRV der Arbeiter und Angestellten zuzahlt aus des Steuerzahlers Tasche und nicht umgekehrt. Ein typisches Beispiel ist der Monatsbericht des Bundesfinanzministerium Mai 2010, Seite 48ff. Es werden verschiedenste Zuschüsse unkommentiert mit Beitragszahlungen  gemeinsam aufgeführt: Die Beiträge für Kindererziehungszeiten (11,6 Milliarden Euro), die zusätzliche gesellschaftliche Leistungen sind, die aus dem Steueraufkommen und gar nicht von den Rentenversicherten zu finanzieren sind. Den Bundeszuschuss (6,0 Milliarden Euro) an die Knappschaftlichen Rentenversicherung gemeinsam mit Zuschuss und Bundeszuschuss an die RV der Arbeiter und Angestellten, ohne die Ausgleichsfunktion dieser Zuschüsse (59,0 Milliarden Euro) für die vom Staat zu finanzierenden versicherungsfremden Leistungen zu nennen. Mehr: Titel anklicken

Bund "bezuschusst" die Rentenkasse.  Deutschlandfunk - Sendung: Informationen am Morgen, 31.5.2010  7:27
Bund zahlt 80 Mrd in die Rentenkasse.
 Deutschlandfunk - Interview mit CDU- Finanzexperte Kampeter, oder hier 7.11.2005  
Auch hier wird ausschliesslich von staatlichen Zuschüssen gesprochen, ohne einen einzigen Hinweis auf die hohen versicherungsfremden Leistungen, mit denen die Sozialversicherungen vom Staat belastet werden

Stellungnahmen von Bundestagsabgeordneten zum Brief vom AK Solides Rentensystem  "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme"  
Eine s
ehr informative Auseinandersetzung mit Politikerphrasen, auch zu "Generationenvertrag", "Demographie", "Bundeszuschuss", "Rentengerechtigkeit", "notwendige Rentenniveau-Senkung" ...      Mehr auf der Seite "Worum es geht"  

„Die Finanzierung der Gesundheits- und Rentenkosten durch Steuerzuschüsse belastet alle Arbeitnehmer, auch die Beamten“
Peter Heesen, Chef des Beamtenbundes, am 2.11.2009 im
Interview der Stuttgarter Zeitung:
Auszüge aus offenem Brief des BRR Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V. an P. Heesen:
"Es müsste auch Ihnen bekannt sein, dass die sogenannten „Steuerzuschüsse“ an die Rentenversicherung für gesetzlich erzwungene, aber nicht rentenrelevante, Leistungen stehen."
"Nutznießer dieser ungerechten und unserer Meinung nach verfassungswidrigen Verwendung von Beiträgen zur Sozialversicherung sind alle die, die nicht zwangsweise Beiträge in die Sozialsysteme einzahlen müssen. Denn: Wenn diese Lasten zum Beispiel aus Steuern auf Erwerbseinkommen erbracht werden müssten, müssten alle Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte und Politiker deutlich höhere Steuern auf ihre Einkünfte bezahlen. Dagegen würden die gesetzlich Versicherten durch einen entsprechend niedrigeren Sozialversicherungsbeitrag entlastet.
Ergänzender Hinweis:
An einer Steuerfinanzierung wären vor allem auch unsere
finanzkräftigen Wirtschaftskonzerne, Betriebe und Vermögende beteiligt. Das ist weit entfernt von (der bei Politikern so beliebten Verharmlosung dieses Punktes:) einer Finanzierung statt von linker aus rechter Tasche.
 

Bundeszuschuß zur Rente steigt stetig weiter  welt.de  2. März 2006
Allen Sparbekenntnissen zum Trotz wird der Bund auch in den kommenden Jahren der gesetzlichen Rentenversicherung einen immer höheren Bundeszuschuß gewähren. Dies geht aus dem bisher noch unveröffentlichten Rentenversicherungsbericht von Bundessozialminister Franz Müntefering (SPD) hervor, der am kommenden Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll. Um den Beitragssatz knapp unter der Marke von 20 Prozent zu halten, soll der Bundeszuschuß künftig jährlich um ein Prozent steigen. 2008 wird der Bund darüber hinaus zusätzlich 600 Mio. Euro zahlen, um ein drohendes Rentenloch zu schließen...   Mehr: Titel anklicken
Usw., usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier wieder unterschlagen!

Gesetzliche Rente benötigt vorzeitigen Bundeszuschuss      
vorsorge & finanzen  Ratgeber-Altersvorsorge  27.7.2005
Die pünktliche Zahlung der Renten muss wahrscheinlich bereits im September durch einen vorgezogenen Bundeszuschuss sicher gestellt werden. Das berichtet das Handelsblatt unter Berufung auf die deutschen Rentenversicherungsträger. Erstmals seit 1985 haben die Rentenkassen im September nicht genügend Geld, um die Rentenzahlung sicherzustellen. Das ist kein Alarmsignal für die Rentner selbst, deren Rente durch den Sicherungsmechanismus „Bundeszuschuss“ definitiv überwiesen wird. Allerdings werden durch solche Meldungen die massiven Probleme unseres Rentensystems offenbar. Die schlechte Einnahmeentwicklung aufgrund der Arbeitsmarktlage und die ungünstige Demographie haben den Generationenvertrag an seine Grenzen geführt.
Trotz möglicher Anhebung des Rentenalters: Privat vorsorgen tut Not. Derweil hat die Debatte um einen Anstieg des Rentenalters auf 67 Jahre wieder begonnen...     Mehr: Titel anklicken
Usw., usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier wieder unterschlagen!  

Bundeszuschuß zur Rentenversicherung    ACIO  Private Altersvorsorge Lexikon
Da die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nur aus den Beiträgen gezahlt werden können, leistet der Bund aus allgemeinen Steuermitteln einen Zuschuß zur Finanzierung der Rentenversicherung. Dieser Zuschuß erreicht ca. 20 % der Ausgaben der Rentenversicherung.  
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Usw., usw., die versicherungsfremden Leistungen werden auch hier wieder unterschlagen!

Döring fordert rigorose Sanierung der gesetzlichen Rente          FDP Baden-Württemberg
Es ist ein unverzeihlicher Fehler der Bundesregierung, dass mit Einführung der Ökosteuer die dramatischen Strukturprobleme der Rentenversicherung durch steigende Bundessubventionen für die Rente zugekleistert wurden. Insbesondere wurde versäumt, mit aller Entschlossenheit gegen den verbreiteten Trend zur Frühverrentung vorzugehen. Die verheerende Wirkung dieser Politik ist die Erdrosselung jeglichen Wachstums in Deutschland. Die Rechnung dafür wird Monat für Monat mit dem stetigen Anstieg der Arbeitslosigkeit präsentiert."
Die Beitragsexplosion in der Rentenversicherung verursache einen Anstieg der Lohnnebenkosten und sei damit direkt verantwortlich für die Rekordzahlen bei der Arbeitslosigkeit. Außerdem habe der Bundeszuschuss zu der Rentenversicherung Schwindel erregende Höhen erreicht, welche die Handlungsfähigkeit des Bundes für wachstumsfördernde Maßnahmen, insbesondere für Steuersenkungen und für notwendige Infrastrukturmaßnahmen weitestgehend lähmten. Wie Döring weiter ausführte...    Mehr: Titel anklicken
Usw., usw.,Demagogie pur! Die versicherungsfremden Leistungen werden erst recht auch hier wieder unterschlagen!

 

         

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