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Rentenniveau
Über Jahrzehnte war das Rentenniveau eine klare
Vergleichsgröße und stabile Basis der
Lebensstandardsicherung.
Das Netto-Standardrentenniveau von 70 Prozent bzw.
das Brutto-Standardrentenniveau von 50 Prozent waren
Garant der Lebensstandardsicherung im Alter durch
die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Das
verhinderte Altersarmut wirksamer als je zuvor.
Das Rentenniveau wurde für die konkrete Rentenhöhe
als Maßstab vernebelt, ist aber weiterhin
entscheidendes Maß für die Kopplung der Rente an die
Lohn/Preisentwicklung.
Einen konkreten Überblick über die bisher erworbenen
Rentenansprüche und die zu erwartenden Leistungen
bietet die jährliche Renteninformation. Sie wird an Versicherte ab
dem 27. Lebensjahr, wenn sie mindestens 5
Beitragsjahre haben, von der Rentenversicherung
verschickt
Mit politisch/gesetzlich
beschlossenem sinkenden Rentenniveau sinkt die
Kaufkraft künftiger Renten:
Weniger Geld für Rentner trotz steigender Rente,
weil die Rentenerhöhung geringer ausfällt als der
jährliche Lohn- und Preisanstieg.
Das Rentenniveau muss
dringend wieder angehoben werden
Rentenniveau-Senkung
der Riesterreform -
Wesentliche Ursache für steigende Altersarmut
Durch die Riester-Rentenreform von 2001
wurde ein
schleichender
Kaufkraft-Verlust unserer Renten von 20% bis zum
Jahr 2030
gesetzlich
festgelegt. Mit Einführung der "Riester-Rente" durch das
Altersvermögensgesetz (AVmG) und Einführung von
Riester-Faktor und Beitragssatz-Deckelung des
Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) wurde
das Rentenniveau von 53,6% (1998, Start von
Rot-Grün) bis 2030 auf 43% gesetzlich abgesenkt. Als
gemeinsames Werk der Regierungsparteien SPD und
Grüne, kräftig unterstützt
von CDU/CSU und FDP, wurde das
Sicherungsziel "Erhalt des Lebensstandards"
gesetzlich abgeschafft und ersetzt durch das Ziel
der "Beitragsstabilität" (bis 2020 nicht über 20
Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent). Auch
das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung in
der GRV wurde gebrochen.
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Rentenniveau-Senkung
durch die Riesterreform
ist ursächlich für steigende Altersarmut
Hintergrund
Trotz gleichbleibender Beitragshöhe wird
die zukünftige Rentenhöhe der Jungen
(Beitragszahler) - aber auch der
jetzigen RentnerInnen und Rentner -
abgesenkt von 53% auf 43% bis 2030.
Dieser 20 prozentige Kaufkraftverlust
der Renten wird verschärft durch die
staatlich geförderte Lohnniveausenkung:
Niedriglohnjobs, andauernde hohe
Arbeitslosigkeit, Anwerbung ausländischer
Arbeitskräfte wg. angeblichem
Fachkräftemangel.
Dadurch sinken die Beitragszahlungen und
führen zu entsprechend niedrigeren
Rentenansprüchen zusätzlich zum rund 20
prozentigen Kaufkraftverlust bis 2030 und zusätzlich
zur höheren Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz.
Die Jungen (Beitragszahler) sollen
durch die *Beitragssatzbegrenzung
entlastet werden. Das Gegenteil trifft
zu:
Die Beitragszahler erhalten zukünftig eine
niedrigere Rente bei gleich hohen
Beiträgen. Wollen Sie wieder ein
Rentenniveau das ihren **Lebensstandard im
Alter sichert, müssen sie - sofern sie die
Mittel dafür aufbringen können - eine viel
teuere private Rentenversicherung
(Riesterrente) zusätzlich finanzieren.
Allerdings jetzt ohne Kostenbeteiligung
ihrer Arbeitgeber. Und durch die ständigen
Renditeverschlechterungen durch die Jahre
währenden Finanzmarkt-Verluste (ganz zu
schweigen von Totalausfällen bei
Wertpapieranlagen (Fonds, Aktien, ...)
sind private kapitalgedeckte Anlagen
mittlerweile besonders verlustgefährdet.
Auch die Riesterrente gewährleistet nur
die eingezahlten Beiträge. Das bedeutet
schlimmstenfalls Rendite 0 oder sogar
negativ.
Die Riesterreform und die weiteren
Kürzungsfaktoren bewirken auch eine
Niveauabsenkung bestehender Renten (der
Alten) über die jährlichen
Rentenanpassungen. Und das, obwohl
sie ihre Beiträge unter der Bedingung
einer lebensstandardsichernden Rente
geleistet haben.
*Beitragssatzstabilität
der Sozialversicherung
>>Umschreibung für Senkung der
Unternehmenskosten, der
Arbeitgeberanteile.
**Die
Lebensstandardsicherung, ein Grundpfeiler
der 1957 eingeführten "Dynamischen Rente"
und der Umlagefinanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch
konnte seitdem Altersarmut wirksamer
verhindert werden als je zuvor.
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Licht in das Rentenniveau-Tohuwabohu (hebr. „wüst und wirr“)
Bruttorentenniveau, Sicherungsniveau vor Steuern, steuerbereinigte
Nettorentenniveau, Nettorentenniveau vor oder
nach Steuern, steuerbereinigt oder nicht, 70, 67,
53, 50, 46 und 43 Prozent. Begriffe und Zahlen irren
im Nebel der Rentendiskussion durcheinander. Durch
die Rentenreformen der letzten zwei Jahrzehnte gibt
es neue Definitionen und neue Berechnungsregeln, die
Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr
vergleichbar. Für „Normalsterbliche“ wird die Angabe
des Rentenniveaus unüberschaubar.
Ein Überblick:
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Das
Standardrentenniveau, auch einfach
Rentenniveau, bezeichnet das
Verhältnis zwischen einer Standardrente
(auch Eckrente genannt) und dem
Durchschnittseinkommen der
Erwerbstätigen im selben Jahr. Die
für die Berechnung zugrunde gelegte
Standardrente entspricht einer
abschlagsfreien Altersrente mit exakt 45
Entgeltpunkten, d.h.
durchschnittliches Einkommen über 45
Versicherungsjahre.
Je nach persönlichem Verdienst und
entsprechenden Beitragszahlungen ist die
persönliche Rente niedriger oder höher als
die Standardrente (Eckrente).
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Das
Standard-Rentenniveau kann angegeben werden
als Brutto-Rentenniveau, Nettorentenniveau,
Nettorentenniveau vor Steuern, Nettorentenniveau
nach Steuern.
Das
Bruttorentenniveau setzt die
Brutto-Standardrente (ohne jegliche Abzüge) ins
Verhältnis mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt
(ohne jegliche Abzüge) desselben Jahres.
Das
frühere Nettorentenniveau setzt die
Netto-Standardrente (Steuern und Sozialbeiträge
abgezogen) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen
Nettoentgelt (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen)
desselben Jahres.
Mit
dem Alterseinkünftegesetz wurde
im Jahr 2005 mit der Umstellung auf die
nachgelagerte Besteuerung bei der gesetzlichen
Rentenversicherung begonnen. Da von 2005 bis 2040
jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des
Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente
versteuern muss, ist die Berechnung des
Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr einheitlich
möglich. Daher wird das Nettorentenniveau seit
2005 nicht mehr verwendet.
Seit der Änderung auf die nachgelagerte
Renten-Besteuerung, also ab 2005
bedeutet "Netto" ausschliesslich "Sozialabgaben
abgezogen".
Nettorentenniveau
mit Steuerabzügen (früheres Nettorentenniveau)
wird zu Nettorentenniveau nach Steuern, bis
E. 2004
Bruttorentenniveau
ohne Steuerabzüge aber Sozialabgaben abgezogen
wird zu Nettorentenniveau vor Steuern bzw. "Sicherungsniveau
vor Steuern", ab 2005.
Das Sicherungsniveau vor Steuern setzt also
eine Standard-Bruttorente abzüglich
der darauf anfallenden Sozialabgaben
(Kranken und Pflegeversicherung) ins Verhältnis
zum Brutto-Durchschnittsverdienst desselben
Jahres abzüglich der darauf anfallenden durchschnittlichen
Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung) einschließlich des durchschnittlichen
Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge (z.B.
Beiträge zur Riesterrente). Die Steuern bleiben beim
Nettorentenniveau vor Steuern außer Betracht.
Bis heute (März 2013) gilt das "Sicherungsniveau
vor Steuern" (Standard-Nettorentenniveau vor
Steuern), § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI.
Aktuelle
Höhe des „Sicherungsniveau vor Steuern“.
Es beträgt nach "Rentenversicherungsbericht 2012"
für das Jahr 2011: 50,1%, 2012: 49,6 % und
soll in 2013 auf 48,9 % sinken.
Das Sicherungsniveau vor Steuern in 2011 von
50,1% entspricht einem Standardrentenniveau
Brutto von 46,0% nach "DRV in Zahlen 2012" .
(Zahlenangaben
beziehen sich auf alte Bundesländer).
Für
eine korrekte Bewertung der Renten- zur
Lohnentwicklung ist allerdings das verfügbare
Einkommen, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben,
unerlässlich. Das Sicherungsniveau vor Steuern
leistet das nicht, kaum besser das
Brutto-Rentenniveau.
Die
auch jetzt wieder diskutierten Altersarmutssenkungsstrategien
sind ebenfalls, wie die bisherigen
"Rentenreformen", unzureichendes Flickwerk. Es
müssen die wirklichen Ursachen angegangen
werden, wie am Beispiel einer
nachhaltigen Rentenreform, der "GRV für alle"
dargestellt.
Weitere
Berichte zum Thema
Rentenniveau
Informationen der Deutschen Rentenversicherung
DRV
Aktuell
Sinkendes
Rentenniveau erhöht Altersarmutsrisiko
deutlich DIW-Studie
Pressemitteilung vom 29. Mai 2019
Neue Berechnung des
Rentenniveaus von
Johannes Steffen Juli 2018
Mehrheit will
stabiles Rentenniveau
dgb, 18.02.2013. Zur aktuellen Umfrage im Auftrag
der Bertelsmann-Stiftung zur Rente sagte Annelie
Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in
Berlin: „Die Bertelsmann-Umfrage zur Rente zeigt,
dass eine überwältigende Mehrheit der Menschen der
gesetzlichen Rentensicherung vertraut und bereit
ist, etwas höhere Beiträge zu zahlen, wenn dafür
das Rentenniveau nicht abgesenkt wird...
Aktueller Begriff:
Rentenniveau als Sicherungsziel in der
Alterssicherung 2012
In der laufenden Diskussion über die drohende
Altersarmut ist häufig die Rede vom sinkenden
Rentenniveau. Mit dem Rentenniveau eng verknüpft
ist das Sicherungsziel der gesetzlichen
Rentenversicherung. Als Sicherungsziel der
bruttolohnbezogenen dynamischen Rentenversicherung
galt einst, dass die Versicherten als Rentner
unter Berücksichtigung verminderter Bedürfnisse
den Lebensstandard aufrechterhalten können, den
sie im Durchschnitt ihres Arbeitslebens hatten.
Nach einem erfüllten Arbeitsleben wurde früher ein
Nettorentenniveau von 65 bis 70 Prozent als
angemessen angesehen. Im Jahr 2001 fand dann ein
Paradigmenwechsel hin zu einer
einnahmeorientierten Ausgabenpolitik statt: Durch
eine modifizierte Rentenanpassung sollte das
Nettorentenniveau zugunsten eines stabilen
Beitragssatzes allmählich gesenkt werden. Das
zuvor gebräuchliche Nettorentenniveau ist in der
aktuellen Diskussion vom Sicherungsniveau vor
Steuern zu unterscheiden und darf nicht synonym
verwandt werden. Seit 1970 ergibt sich
auszugsweise folgendes Bild:
Jahr
Nettorentenniveau
Sicherungsniveau
vor Steuern
1970
63,9
%
55,2
%
1980
70,3
%
57,6
%
1990
67,6
%
55,0
%
2000
69,7
%
52,9
%
2010
./.
51,6
%
2020
./.
47,8
%
(Zahlen aus:
Rentenversicherung in Zeitreihen 2005,
Rentenversicherungsbericht 2011,
Bundestags-Drucksache 17/7770.)
Quelle: Wissenschaftliche Dienste
Deutscher Bundestag, Oktober 2012.
Absenkung des
Rentenniveaus und Aufgabe der
Lebensstandardsicherungsfunktion der Rente
Bundeszentrale für politische Bildung bpb,
31.8.2012. Seit 2001 ist in der Rentenpolitik das
Ziel einer Lebensstandardsicherung alleine durch
die gesetzliche Rente aufgegeben worden. Um eine
Stabilität der Beitragssätze zu erreichen, wird
das Rentenniveau abgesenkt. Die zu erwartenden
Erhöhungen des Beitragssatzes und damit die
Belastungen für die Arbeitgeber und die
Arbeitnehmer sollen hinausgezögert werden. Als
Maxime der Rentenpolitik seit 2001 gilt die
Maßgabe, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter
20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu
halten...
(Anmerkung
K.A: Das ist eine obskure Begründung. Beitragssatz
wird begrenzt, um damit die Belastungen für
Arbeitnehmer zu senken. Um die Rentenverluste
auszugleichen müssen Arbeitnehmer aber nun eine
zusätzliche Privatversicherung finanzieren. Die
Gesamtbelastung für Arbeitnehmer wird höher durch
die Riesterreform).
Das Rentenniveau
sinkt weiter
Kölner Stadt-Anzeiger, 31.08.2011. Mit den
Reformen der Jahre 2001 und 2004 hatte die
damalige rot-grüne Bundesregierung bewusst die
mittelfristige Rentenentwicklung beschnitten.
Durch die Einführung des Riester- und des
Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel wurde
die jährliche Anpassung der Altersbezüge von der
Lohnentwicklung etwas entkoppelt. Die rot-grüne
Bundesregierung begründete das im Gesetz von 2004
mit der Generationengerechtigkeit in einer
alternden Gesellschaft: „Die Jüngeren dürfen nicht
durch zu hohe Beiträge überfordert werden.“
Das Paragrafenwerk formulierte Grenzen, in denen
die Entwicklung der gesetzlichen Altersvorsorge
verlaufen solle: So dürfte der Beitrag bis 2020
nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22
Prozent des Bruttogehalts klettern. Gleichzeitig
sollte das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46
Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent
sinken...
Reformvorschläge
für die Rente Dr. Johannes
Steffen – 01/2013
Die Wirkung ausgewählter Instrumente und Maßnahmen
auf die Höhe der Renten im Rentenbestand, beim
Rentenzugang und für Rentenanwartschaften.
In der Debatte darüber, wie in Zukunft womöglich
wieder steigende Altersarmut vermieden werden
kann, streiten die Parteien derzeit um die
»richtigen« Konzepte. In den Programm-Angeboten
findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher
Instrumente, die (je für sich) mal mehr, mal
weniger geeignet erscheinen, einen Beitrag zur
Lösung des Problems zu liefern. Hierbei sind die
strukturellen Ursachen von Altersarmut bzw. von
nicht existenzsichernden Renten trotz
erwerbslebenslanger Zugehörigkeit zur sozialen
Rentenversicherung weitgehend unstrittig. Die
wesentlichen Gründe sind:
o die Ausbreitung des Niedriglohnsektors,
o die zunehmende Bedeutung
sozialversicherungspflichtiger, aber häufig
unfreiwilliger Teilzeitarbeit
o häufig aufgrund mangelhafter Möglichkeiten
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
o Langzeiterwerbslosigkeit sowie unstetige
Beschäftigung,
o die Zunahme versicherungsfreier
Beschäftigungen und Tätigkeiten und
o der Eintritt von Erwerbsminderung als
eigenständiges Armutsrisiko – auch für die
anschließende Altersrente.
Politisch gerne vergessen oder doch stark
relativiert wird bei der Benennung der Ursachen
allerdings
o die drastische Senkung des Rentenniveaus
um rund ein Fünftel von 53 Prozent um die
Jahrhundertwende auf perspektivisch nur noch 43
Prozent in den 2030er Jahren.
Mancher parteipolitische Vorschlag vermittelt
dabei den Eindruck ...
Renten wurden zu stark
gekürzt Interview mit Dr. Johannes Steffen Seite 8
Grundsicherung im Alter und die
"Riester"-Rente
Johannes Steffen, Bremen, Januar 2008. Das
Sicherungsniveau vor Steuern betrug 1998 – beim
Start der rot-grünen Koalition – 53,6%; das
entsprach einem Standardnettorentenniveau von rd.
70%. Damit war, so die Konvention, der
Lebensstandard im Alter über die paritätisch
finanzierte gesetzliche Rente gesichert
(Sicherungsziel). Infolge des unter der
Schröder-Regierung eingeleiteten Systemwechsels in
der Alterssicherungspolitik sinkt das
Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis zum
Jahre 2021 auf nur noch 46,1%; so der
Rentenbericht 2007 der Bundesregierung. Bis zum
Jahre 2030 ist ein weiterer Absturz auf 43%
politisch gewollt. Das Leistungsniveau der
sozialen Rentenversicherung läuft selbst für
langjährig versicherte Durchschnittsverdiener in
Richtung Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen
Leistungen trotz erwerbslebenslanger
Beitragszahlung in der Nähe oder gar unterhalb des
Fürsorgeniveaus liegen, verliert unweigerlich
seine politische Legitimation...
SPD will Höhe des
Rentenniveaus nicht vor 2020 ändern.
SPD will Rentenniveau von 50 Prozent des letzten
Einkommens. Die letzte Entscheidung über die
genaue Höhe soll allerdings auf das Jahr 2020
vertagt werden. Die geltende Rechtslage erlaubt
ein Absinken des Rentenniveaus auf 46 Prozent
eines Durchschnittlohns bis zum Jahr 2020 und auf
43 Prozent bis zum Jahr 2030...
Rechenfehler beim
Rentenniveau
Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA
(finanziert von Deutscher Bank und Versicherungen)
kritisiert mangelnde Verständlichkeit und
Rechenfehler.
25.01.2013. Das Rentenniveau wird zum Argument in
der Diskussion um die künftige Ausgestaltung der
Gesetzlichen Rente. Dabei sei dies ein Begriff,
der für Bürger einerseits völlig unverständlich
sei und andererseits wegen Rechenfehlern die
tatsächlichen Verhältnisse nicht wider spiegele,
bemängelt das DIA und fordert die Rückkehr zum
Bruttorentenniveau.
„Die Diskussion der Parteien und Politiker über
die künftige Entwicklung des Niveaus der
gesetzlichen Rente ist ein politischer Schaukampf,
der mit der Lebensrealität der Menschen wenig zu
tun hat“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus
Morgenstern. Diese Rechengröße enthalte in ihrer
Berechnung einen grundsätzlichen Fehler, der zu
Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen
führe. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen
werden dabei in Relation zum Bruttoentgelt aller
abhängig Beschäftigten gestellt. Allerdings
einschließlich der Beamten, die zahlen aber keine
Beiträge in die Sozialversicherungssysteme.
„Die Argumentation mit einer Kennzahl, die niemand
begreift, fördert die Altersvorsorge nicht,
sondern nährt lediglich Unsicherheit“, erklärt
DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Schon der
Sozialbeirat der Bundesregierung habe 2004
Bedenken zum „Nettorentenniveau vor Steuern“
beziehungsweise „steuerbereinigten
Nettorentenniveau“ geäußert, das dann später in
„Sicherungsniveau vor Steuern“ umbenannt wurde,
und für das Bruttorentenniveau plädiert.
Brutto oder netto, vor oder nach
Steuern und viele Prozentzahlen - eine
Aufklärung
Frankfurter Allgemeine
Zeitung, vom 11.03.2004. Von Kerstin Schwenn.
Bruttorentenniveau, Nettorentenniveau,
steuerbereinigt oder nicht, 67, 53, 46
und 43 Prozent - Begriffe und Zahlen gehen in der
Rentendiskussion bunt
durcheinander und bedürfen der Erläuterung. Nach
Angaben des Verbandes
Deutscher Rentenversicherer (VDR) liegt das
Nettostandardrentenniveau derzeit
bei knapp 68 Prozent. Das bedeutet: Ein
"Standardrentner", der 45
Jahre lang durchschnittlich verdient und
Beiträge gezahlt hat, bekommt heute 68
Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes
aller Beschäftigten im
Kalenderjahr der Berechnung. Heute
sind dies im Durchschnitt netto 1080 Euro
monatlich im Westen und 950 Euro im Osten
Deutschlands. Abgezogen sind von
diesem Wert schon Sozialbeiträge und Steuern. Die
bereits beschlossenen und die
geplanten Änderungen im Rentenrecht
(beispielsweise Riester-Faktor,
Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von
Ausbildungszeiten) führen dazu,
dass das Nettorentenniveau
bis 2030 deutlich auf 58,5 Prozent sinkt. Doch damit
ist die Talfahrt des Rentenniveaus noch nicht
beendet: Mit dem geplanten
Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung verliert
das Nettorentenniveau zunehmend
an Aussagekraft. Denn von 2005 an sollen die
Rentenbeiträge der Versicherten
schrittweise von der Steuerpflicht befreit werden.
Das sieht das
Alterseinkünftegesetz vor, das im Sommer
beschlossen werden soll. Die
Steuerpflicht wird auf die Rentenzeit verlagert.
Die gesetzliche Rente
unterliegt dann zu einem immer größeren Teil der
Besteuerung. Damit soll die Rentenbesteuerung
der Besteuerung der Beamtenpensionen angeglichen
werden, wie das
Bundesverfassungsgericht dies verlangt hat. Die
individuelle Besteuerung
variiert dann je nach Zugangsjahr zur Rente sowie
in Abhängigkeit von der Höhe
der gesetzlichen Rente und zusätzlicher Einkommen
(Betriebsrenten, Mieten, Zinsen,
Pachten). Ein allgemeingültiges Nettorentenniveau
lässt sich somit nicht mehr
bestimmen.
Ebenfalls weniger aussagekräftig wird das
Bruttorentenniveau - also die Höhe
der Bruttoeckrente im Vergleich zum
Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer, jeweils
ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und
Steuern. Das Bruttorentenniveau
verringert sich durch die Rechtsänderungen von
2005 bis 2030 von 47 auf 39,2
Prozent. Im Jahr 2003 lag es bei 48,5 Prozent.
Die Rentenversicherer nutzen heute den
Begriff des "steuerbereinigten
Nettorentenniveaus" oder der "Nettorente vor
Steuern". Der Wert
beschreibt das Verhältnis der Bruttoeckrente
unter Abzug der Sozialbeiträge
(für Krankenkasse und Pflege) zu den
Bruttoeinkommen der aktiven Beschäftigten,
von denen Sozialbeiträge (für Krankenkasse,
Pflege, Arbeitslosenversicherung
und Rente) und Kapitalvorsorgeanteil (für die
"Riester-Rente") abgezogen
werden. Heute liegt das
steuerbereinigte Nettorentenniveau bei rund 53
Prozent.
Allein durch die Reform von 2001, die mit der
"Riester-Rente" den
Einstieg in die zweite, kapitalgedeckte Säule der
Alterssicherung brachte,
sowie die jüngsten Notoperationen sänke das
steuerbereinigte Nettorentenniveau
bis 2030 auf 46,6 Prozent. Das übrige bewirkt von
2005 an der neue Nachhaltigkeitsfaktor,
der den Anstieg der Renten weiter dämpft. Er
berücksichtigt das Verhältnis der
sinkenden Zahl von Arbeitnehmern zur steigenden
Zahl der Rentner sowie die
Situation auf dem Arbeitsmarkt. Er
lässt das steuerbereinigte Nettorentenniveau
auf 43,2 Prozent 2030 sinken - den
Wert, der nun als Mindestniveau ins
Gesetz
kommen soll.
Läge das steuerbereinigte Niveau schon heute nicht
mehr bei 53, sondern bei 43
Prozent, müsste man von der Durchschnittsrente von
1080 Euro noch einmal rund
16 Prozent abziehen, um einen Vergleichswert zu
erhalten. Die Rentenversicherer
warnen aber vor solchen Hochrechnungen.
VDR-Sprecher Dirk von der Heide
verweist darauf, dass nach den Prognosen der
Wirtschaftsforscher die
Rentenanpassungen auch in den nächsten 25 Jahren
höher ausfielen als die
Inflationsrate. Damit steige auch die Kaufkraft
der Renten - wenn auch nicht so
stark wie die der Arbeitnehmerentgelte. Die
entstehende Lücke müssten die
künftigen Rentner über die zusätzliche
Altersvorsorge schließen.
Heute liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen
der Arbeitnehmer bei gut 28000 Euro im Jahr (im
Osten 21 800 Euro). Wo es 2030 liegen wird und in
welcher
Höhe sich dementsprechend die Renten bewegen
werden, weiß niemand. In den
Modellrechnungen, die den individuellen
Renteninformationen zugrunde liegen,
haben die Rentenversicherer bisher mit zwei Größen
kalkuliert: mit einem
Lohnzuwachs um jährlich 2 und 4 Prozent. Da dies
nach den neuen Prognosen der
Regierung als nicht mehr realistisch erscheint,
rechnen die Fachleute künftig
mit 2,2 und 3,2 Prozent Einkommenswachstum im Jahr
- die Rentenrechnung für
2030 bleibt eine Rechnung mit vielen
Unbekannten.
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