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Rentenniveau
Über Jahrzehnte war das Rentenniveau eine klare Vergleichsgröße und stabile Basis der Lebensstandardsicherung.
Das Netto-Standardrentenniveau von 70 Prozent bzw. das Brutto-Standardrentenniveau von 50 Prozent waren Garant der Lebensstandardsicherung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Das verhinderte Altersarmut wirksamer als je zuvor.
Das Rentenniveau wurde für die konkrete Rentenhöhe als Maßstab vernebelt, ist aber weiterhin entscheidendes Maß für die Kopplung der Rente an die Lohn/Preisentwicklung.   
Einen konkreten Überblick über die bisher erworbenen Rentenansprüche und die zu erwartenden Leistungen bietet die jährliche
Renteninformation. Sie wird an Versicherte ab dem 27. Lebensjahr, wenn sie mindestens 5 Beitragsjahre haben, von der Rentenversicherung verschickt

 

Mit politisch/gesetzlich beschlossenem sinkenden Rentenniveau sinkt die Kaufkraft künftiger Renten:
Weniger Geld für Rentner trotz steigender Rente,
weil die Rentenerhöhung geringer ausfällt als der jährliche Lohn- und Preisanstieg.

Das Rentenniveau muss dringend wieder angehoben werden

 

Rentenniveau-Senkung der Riesterreform  - Wesentliche Ursache für steigende Altersarmut   
Durch die
Riester-Rentenreform von 2001 wurde ein

schleichender Kaufkraft-Verlust unserer Renten von 20% bis zum Jahr 2030

gesetzlich festgelegt. Mit Einführung der "Riester-Rente" durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und Einführung von Riester-Faktor und Beitragssatz-Deckelung des Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)  wurde das Rentenniveau von 53,6% (1998, Start von Rot-Grün) bis 2030 auf 43% gesetzlich abgesenkt. Als gemeinsames Werk der Regierungsparteien SPD und Grüne,  kräftig unterstützt von CDU/CSU und FDP, wurde das Sicherungsziel "Erhalt des Lebensstandards" gesetzlich abgeschafft und ersetzt durch das Ziel der "Beitragsstabilität" (bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent). Auch das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung in der GRV wurde gebrochen.

Rentenniveau-Senkung durch die Riesterreform ist ursächlich für steigende Altersarmut   Hintergrund
Trotz gleichbleibender Beitragshöhe wird die zukünftige Rentenhöhe der Jungen (Beitragszahler) - aber auch der jetzigen RentnerInnen und Rentner - abgesenkt von 53% auf 43% bis 2030.

Dieser 20 prozentige Kaufkraftverlust der Renten wird verschärft durch die staatlich geförderte Lohnniveausenkung: Niedriglohnjobs, andauernde hohe Arbeitslosigkeit, Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte wg.
angeblichem Fachkräftemangel. Dadurch sinken die Beitragszahlungen und führen zu entsprechend niedrigeren Rentenansprüchen zusätzlich zum rund 20 prozentigen Kaufkraftverlust bis 2030 und zusätzlich zur höheren Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz.

Die Jungen (Beitragszahler) sollen durch die *Beitragssatzbegrenzung entlastet werden. Das Gegenteil trifft zu:
Die Beitragszahler erhalten zukünftig eine niedrigere Rente bei gleich hohen Beiträgen. Wollen Sie wieder ein Rentenniveau das ihren **Lebensstandard im Alter sichert, müssen sie - sofern sie die Mittel dafür aufbringen können - eine viel teuere private Rentenversicherung (Riesterrente) zusätzlich finanzieren. Allerdings jetzt ohne Kostenbeteiligung ihrer Arbeitgeber. Und durch die ständigen Renditeverschlechterungen durch die Jahre währenden Finanzmarkt-Verluste (ganz zu schweigen von Totalausfällen bei Wertpapieranlagen (Fonds, Aktien, ...) sind private kapitalgedeckte Anlagen mittlerweile besonders verlustgefährdet. Auch die Riesterrente gewährleistet nur die eingezahlten Beiträge. Das bedeutet schlimmstenfalls Rendite 0 oder sogar negativ.   

Die Riesterreform und die weiteren Kürzungsfaktoren bewirken auch eine Niveauabsenkung bestehender Renten (der Alten) über die jährlichen Rentenanpassungen. Und das, obwohl sie ihre Beiträge unter der Bedingung einer lebensstandardsichernden Rente geleistet haben.
*Beitragssatzstabilität der Sozialversicherung >>Umschreibung für Senkung der Unternehmenskosten, der Arbeitgeberanteile.
**Die Lebensstandardsicherung, ein Grundpfeiler der 1957 eingeführten "Dynamischen Rente" und der Umlagefinanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch konnte seitdem Altersarmut wirksamer verhindert werden als je zuvor.  


Licht in das Rentenniveau-Tohuwabohu
(hebr. „wüst und wirr“)
Bruttorentenniveau, Sicherungsniveau vor Steuern,
steuerbereinigte Nettorentenniveau, Nettorentenniveau vor oder nach Steuern, steuerbereinigt oder nicht, 70, 67, 53, 50, 46 und 43 Prozent. Begriffe und Zahlen irren im Nebel der Rentendiskussion durcheinander. Durch die Rentenreformen der letzten zwei Jahrzehnte gibt es neue Definitionen und neue Berechnungsregeln, die Rentenniveau-Angaben sind direkt nicht mehr vergleichbar. Für „Normalsterbliche“ wird die Angabe des Rentenniveaus unüberschaubar.
Ein Überblick:

Das Standardrentenniveau, auch einfach Rentenniveau, bezeichnet das Verhältnis zwischen einer Standardrente (auch Eckrente genannt) und dem Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben Jahr. Die für die Berechnung zugrunde gelegte Standardrente entspricht einer abschlagsfreien Altersrente mit exakt 45 Entgeltpunkten, d.h. durchschnittliches Einkommen über 45 Versicherungsjahre.  
Je nach persönlichem Verdienst und entsprechenden Beitragszahlungen ist die persönliche Rente niedriger oder höher als die Standardrente (Eckrente).

Das Standard-Rentenniveau kann angegeben werden als Brutto-Rentenniveau, Nettorentenniveau, Nettorentenniveau vor Steuern, Nettorentenniveau nach Steuern.

Das Bruttorentenniveau setzt die Brutto-Standardrente (ohne jegliche Abzüge) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt (ohne jegliche Abzüge) desselben Jahres.

Das frühere Nettorentenniveau setzt die Netto-Standardrente (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen Nettoentgelt (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen) desselben Jahres.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde im Jahr 2005 mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung bei der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen. Da von 2005 bis 2040 jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente versteuern muss, ist die Berechnung des Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr einheitlich möglich. Daher wird das Nettorentenniveau seit 2005 nicht mehr verwendet.
Seit der Änderung auf die nachgelagerte Renten-Besteuerung, also ab 2005
bedeutet "Netto" ausschliesslich "Sozialabgaben abgezogen"
.

Nettorentenniveau mit Steuerabzügen (früheres Nettorentenniveau) wird zu Nettorentenniveau nach Steuern, bis E. 2004

Bruttorentenniveau ohne Steuerabzüge aber Sozialabgaben abgezogen wird zu Nettorentenniveau vor Steuern bzw. "Sicherungsniveau vor Steuern", ab 2005.
Das Sicherungsniveau vor Steuern setzt also eine Standard-Bruttorente abzüglich der darauf anfallenden Sozialabgaben (Kranken und Pflegeversicherung) ins Verhältnis zum Brutto-Durchschnittsverdienst desselben Jahres abzüglich der darauf anfallenden durchschnittlichen Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen Altersvorsorge (z.B. Beiträge zur Riesterrente). Die Steuern bleiben beim Nettorentenniveau vor Steuern außer Betracht.
Bis heute
(März 2013) gilt das "Sicherungsniveau vor Steuern" (Standard-Nettorentenniveau vor Steuern), § 154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI.

Aktuelle Höhe des „Sicherungsniveau vor Steuern“.
Es beträgt nach "Rentenversicherungsbericht 2012" für das Jahr 2011: 50,1%, 2012: 49,6 % und soll in 2013 auf 48,9 % sinken.
Das Sicherungsniveau vor Steuern in 2011 von 50,1% entspricht einem Standardrentenniveau Brutto von 46,0% nach "DRV in Zahlen 2012" .
(Zahlenangaben beziehen sich auf alte Bundesländer).

Für eine korrekte Bewertung der Renten- zur Lohnentwicklung ist allerdings das verfügbare Einkommen, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben, unerlässlich. Das Sicherungsniveau vor Steuern leistet das nicht, kaum besser das Brutto-Rentenniveau.

Die auch jetzt wieder diskutierten Altersarmutssenkungsstrategien sind ebenfalls, wie die bisherigen "Rentenreformen", unzureichendes Flickwerk. Es müssen die wirklichen Ursachen angegangen werden, wie am Beispiel einer nachhaltigen Rentenreform, der "GRV für alle" dargestellt.

 

Weitere Berichte zum Thema  

Rentenniveau Informationen der Deutschen Rentenversicherung DRV   Aktuell

Sinkendes Rentenniveau erhöht Altersarmutsrisiko deutlich DIW-Studie   Pressemitteilung vom 29. Mai 2019

Neue Berechnung des Rentenniveaus von Johannes Steffen Juli 2018

Mehrheit will stabiles Rentenniveau
dgb, 18.02.2013. Zur aktuellen Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung zur Rente sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin: „Die Bertelsmann-Umfrage zur Rente zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der Menschen der gesetzlichen Rentensicherung vertraut und bereit ist, etwas höhere Beiträge zu zahlen, wenn dafür das Rentenniveau nicht abgesenkt wird...   

Aktueller Begriff: Rentenniveau als Sicherungsziel in der Alterssicherung 2012  
In der laufenden Diskussion über die drohende Altersarmut ist häufig die Rede vom sinkenden Rentenniveau. Mit dem Rentenniveau eng verknüpft ist das Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Sicherungsziel der bruttolohnbezogenen dynamischen Rentenversicherung galt einst, dass die Versicherten als Rentner unter Berücksichtigung verminderter Bedürfnisse den Lebensstandard aufrechterhalten können, den sie im Durchschnitt ihres Arbeitslebens hatten. Nach einem erfüllten Arbeitsleben wurde früher ein Nettorentenniveau von 65 bis 70 Prozent als angemessen angesehen. Im Jahr 2001 fand dann ein Paradigmenwechsel hin zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik statt: Durch eine modifizierte Rentenanpassung sollte das Nettorentenniveau zugunsten eines stabilen Beitragssatzes allmählich gesenkt werden. Das zuvor gebräuchliche Nettorentenniveau ist in der aktuellen Diskussion vom Sicherungsniveau vor Steuern zu unterscheiden und darf nicht synonym verwandt werden. Seit 1970 ergibt sich auszugsweise folgendes Bild:
     Jahr       Nettorentenniveau       Sicherungsniveau vor Steuern  
    1970              63,9 %                       55,2 %  
    1980              70,3 %                       57,6 %
    1990              67,6 %                       55,0 %  
    2000              69,7 %                       52,9 %  
    2010                 ./.                            51,6 %  
    2020                 ./.                            47,8 %
    (Zahlen aus: Rentenversicherung in Zeitreihen 2005, Rentenversicherungsbericht 2011, Bundestags-Drucksache 17/7770.)
 Quelle:  Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, Oktober 2012.

 

Absenkung des Rentenniveaus und Aufgabe der Lebensstandardsicherungsfunktion der Rente  
bpb, 31.8.2012. Seit 2001 ist in der Rentenpolitik das Ziel einer Lebensstandardsicherung alleine durch die gesetzliche Rente aufgegeben worden. Um eine Stabilität der Beitragssätze zu erreichen, wird das Rentenniveau abgesenkt. Die zu erwartenden Erhöhungen des Beitragssatzes und damit die Belastungen für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sollen hinausgezögert werden. Als Maxime der Rentenpolitik seit 2001 gilt die Maßgabe, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu halten...
 
(Anmerkung K.A: Das ist eine obskure Begründung. Beitragssatz wird begrenzt, um damit die Belastungen für Arbeitnehmer zu senken. Um die Rentenverluste auszugleichen müssen Arbeitnehmer aber nun eine zusätzliche Privatversicherung finanzieren. Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer wird höher durch die Riesterreform).  

Das Rentenniveau sinkt weiter  
Kölner Stadt-Anzeiger, 31.08.2011. Mit den Reformen der Jahre 2001 und 2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung bewusst die mittelfristige Rentenentwicklung beschnitten. Durch die Einführung des Riester- und des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel wurde die jährliche Anpassung der Altersbezüge von der Lohnentwicklung etwas entkoppelt. Die rot-grüne Bundesregierung begründete das im Gesetz von 2004 mit der Generationengerechtigkeit in einer alternden Gesellschaft: „Die Jüngeren dürfen nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden.“
Das Paragrafenwerk formulierte Grenzen, in denen die Entwicklung der gesetzlichen Altersvorsorge verlaufen solle: So dürfte der Beitrag bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent des Bruttogehalts klettern. Gleichzeitig sollte das Rentenniveau bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent sinken...

Reformvorschläge für die Rente    Dr. Johannes Steffen – 01/2013
Die Wirkung ausgewählter Instrumente und Maßnahmen auf die Höhe der Renten im Rentenbestand, beim Rentenzugang und für Rentenanwartschaften.
In der Debatte darüber, wie in Zukunft womöglich wieder steigende Altersarmut vermieden werden kann, streiten die Parteien derzeit um die »richtigen« Konzepte. In den Programm-Angeboten findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, die (je für sich) mal mehr, mal weniger geeignet erscheinen, einen Beitrag zur Lösung des Problems zu liefern. Hierbei sind die strukturellen Ursachen von Altersarmut bzw. von nicht existenzsichernden Renten trotz erwerbslebenslanger Zugehörigkeit zur sozialen Rentenversicherung weitgehend unstrittig. Die wesentlichen Gründe sind:
 o die Ausbreitung des Niedriglohnsektors,
 o die zunehmende Bedeutung sozialversicherungspflichtiger, aber häufig unfreiwilliger Teilzeitarbeit
 o häufig aufgrund mangelhafter Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
 o Langzeiterwerbslosigkeit sowie unstetige Beschäftigung,
 o die Zunahme versicherungsfreier Beschäftigungen und Tätigkeiten und
 o der Eintritt von Erwerbsminderung als eigenständiges Armutsrisiko – auch für die anschließende Altersrente.
Politisch gerne vergessen oder doch stark relativiert wird bei der Benennung der Ursachen allerdings
 o die drastische Senkung des Rentenniveaus um rund ein Fünftel von 53 Prozent um die Jahrhundertwende auf perspektivisch nur noch 43 Prozent in den 2030er Jahren.
Mancher parteipolitische Vorschlag vermittelt dabei den Eindruck ...  
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Renten wurden zu stark gekürzt Interview mit Dr. Johannes Steffen Seite 8


Grundsicherung im Alter und die "Riester"-Rente

Johannes Steffen, Bremen, Januar 2008. Das Sicherungsniveau vor Steuern betrug 1998 – beim Start der rot-grünen Koalition – 53,6%; das entsprach einem Standardnettorentenniveau von rd. 70%. Damit war, so die Konvention, der Lebensstandard im Alter über die paritätisch finanzierte gesetzliche Rente gesichert (Sicherungsziel). Infolge des unter der Schröder-Regierung eingeleiteten Systemwechsels in der Alterssicherungspolitik sinkt das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente bis zum Jahre 2021 auf nur noch 46,1%; so der Rentenbericht 2007 der Bundesregierung. Bis zum Jahre 2030 ist ein weiterer Absturz auf 43% politisch gewollt. Das Leistungsniveau der sozialen Rentenversicherung läuft selbst für langjährig versicherte Durchschnittsverdiener in Richtung Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen Leistungen trotz erwerbslebenslanger Beitragszahlung in der Nähe oder gar unterhalb des Fürsorgeniveaus liegen, verliert unweigerlich seine politische Legitimation...

 SPD will Höhe des Rentenniveaus nicht vor 2020 ändern.   
SPD will Rentenniveau von 50 Prozent des letzten Einkommens. Die letzte Entscheidung über die genaue Höhe soll allerdings auf das Jahr 2020 vertagt werden. Die geltende Rechtslage erlaubt ein Absinken des Rentenniveaus auf 46 Prozent eines Durchschnittlohns bis zum Jahr 2020 und auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030...

Entscheidung über Rentenniveau erst 2020 - Breite Zustimmung im SPD-Vorstand zu Kompromiss
30.10.2012. Die SPD wird voraussichtlich an ihrem einst in der rot-grünen Bundesregierung gefassten Beschluss festhalten, wonach das Rentenniveau von derzeit 50,4 Prozent bis zum Jahr 2020 auf 46 Prozent absinken kann, ohne dass dann der Gesetzgeber intervenieren muss. An dem Beschluss des mitgliederstärksten Landesverbandes wolle sich nun auch die Bundespartei orientieren, kündigte SPD-Chef Sigmar Gabriel gestern nach einer Sitzung des Vorstands an, der mit breiter Zustimmung auf das Konzept reagierte. Demnach soll eine Neubewertung des Niveaus erst im Jahr 2020 vorgenommen werden. Nach der jetzigen Gesetzeslage kann das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent absinken...

SPD-Rentenkonzept ist Mogelpackung  
24.11.2012. Berlin (dpa) - Linke-Chef Bernd Riexinger hat das gerade beschlossene SPD-Rentenkonzept als Mogelpackung bezeichnet. Es sei einfach nur absurd, die Sicherung des Rentenniveaus bei 50 Prozent zu versprechen, wenn es dank der rot-grünen Rentenkürzungsprogramme schon jetzt nach amtlicher Berechnung unter 50 Prozent liege, sagte Riexinger. Ein kleiner SPD-Parteitag hatte beschlossen, die Frage des künftigen Rentenniveaus erst bis 2020 zu klären...

Rechenfehler beim Rentenniveau  
Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA (finanziert von Deutscher Bank und Versicherungen) kritisiert mangelnde Verständlichkeit und Rechenfehler.
25.01.2013. Das Rentenniveau wird zum Argument in der Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Gesetzlichen Rente. Dabei sei dies ein Begriff, der für Bürger einerseits völlig unverständlich sei und andererseits wegen Rechenfehlern die tatsächlichen Verhältnisse nicht wider spiegele, bemängelt das DIA und fordert die Rückkehr zum Bruttorentenniveau.
„Die Diskussion der Parteien und Politiker über die künftige Entwicklung des Niveaus der gesetzlichen Rente ist ein politischer Schaukampf, der mit der Lebensrealität der Menschen wenig zu tun hat“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Diese Rechengröße enthalte in ihrer Berechnung einen grundsätzlichen Fehler, der zu Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen führe. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden dabei in Relation zum Bruttoentgelt aller abhängig Beschäftigten gestellt. Allerdings einschließlich der Beamten, die zahlen aber keine Beiträge in die Sozialversicherungssysteme.
„Die Argumentation mit einer Kennzahl, die niemand begreift, fördert die Altersvorsorge nicht, sondern nährt lediglich Unsicherheit“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Schon der Sozialbeirat der Bundesregierung habe 2004 Bedenken zum „Nettorentenniveau vor Steuern“ beziehungsweise „steuerbereinigten Nettorentenniveau“ geäußert, das dann später in „Sicherungsniveau vor Steuern“ umbenannt wurde, und für das Bruttorentenniveau plädiert.

 

Brutto oder netto, vor oder nach Steuern und viele Prozentzahlen - eine Aufklärung
Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 11.03.2004. Von Kerstin Schwenn.
Bruttorentenniveau, Nettorentenniveau, steuerbereinigt oder nicht, 67, 53, 46 und 43 Prozent - Begriffe und Zahlen gehen in der Rentendiskussion bunt durcheinander und bedürfen der Erläuterung. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Rentenversicherer (VDR) liegt das Nettostandardrentenniveau derzeit bei knapp 68 Prozent. Das bedeutet:
Ein "Standardrentner", der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge gezahlt hat, bekommt heute 68 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes aller Beschäftigten im Kalenderjahr der Berechnung. Heute sind dies im Durchschnitt netto 1080 Euro monatlich im Westen und 950 Euro im Osten Deutschlands. Abgezogen sind von diesem Wert schon Sozialbeiträge und Steuern. Die bereits beschlossenen und die geplanten Änderungen im Rentenrecht (beispielsweise Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten) führen dazu, dass das
Nettorentenniveau bis 2030 deutlich auf 58,5 Prozent sinkt. Doch damit ist die Talfahrt des Rentenniveaus noch nicht beendet: Mit dem geplanten Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung verliert das Nettorentenniveau zunehmend an Aussagekraft. Denn von 2005 an sollen die Rentenbeiträge der Versicherten schrittweise von der Steuerpflicht befreit werden. Das sieht das Alterseinkünftegesetz vor, das im Sommer beschlossen werden soll. Die Steuerpflicht wird auf die Rentenzeit verlagert. Die gesetzliche Rente unterliegt dann zu einem immer größeren Teil der Besteuerung. Damit soll die Rentenbesteuerung der Besteuerung der Beamtenpensionen angeglichen werden, wie das Bundesverfassungsgericht dies verlangt hat. Die individuelle Besteuerung variiert dann je nach Zugangsjahr zur Rente sowie in Abhängigkeit von der Höhe der gesetzlichen Rente und zusätzlicher Einkommen (Betriebsrenten, Mieten, Zinsen, Pachten). Ein allgemeingültiges Nettorentenniveau lässt sich somit nicht mehr bestimmen.
Ebenfalls weniger aussagekräftig wird das Bruttorentenniveau - also die Höhe der Bruttoeckrente im Vergleich zum Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer, jeweils ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Das Bruttorentenniveau verringert sich durch die Rechtsänderungen von 2005 bis 2030 von 47 auf 39,2 Prozent. Im Jahr 2003 lag es bei 48,5 Prozent.
Die Rentenversicherer nutzen heute den Begriff des "steuerbereinigten Nettorentenniveaus" oder der "Nettorente vor Steuern". Der Wert beschreibt das Verhältnis der Bruttoeckrente unter Abzug der Sozialbeiträge (für Krankenkasse und Pflege) zu den Bruttoeinkommen der aktiven Beschäftigten, von denen Sozialbeiträge (für Krankenkasse, Pflege, Arbeitslosenversicherung und Rente) und Kapitalvorsorgeanteil (für die "Riester-Rente") abgezogen werden. Heute liegt das steuerbereinigte Nettorentenniveau bei rund 53 Prozent. Allein durch die Reform von 2001, die mit der "Riester-Rente" den Einstieg in die zweite, kapitalgedeckte Säule der Alterssicherung brachte, sowie die jüngsten Notoperationen sänke das steuerbereinigte Nettorentenniveau bis 2030 auf 46,6 Prozent. Das übrige bewirkt von 2005 an der neue Nachhaltigkeitsfaktor, der den Anstieg der Renten weiter dämpft. Er berücksichtigt das Verhältnis der sinkenden Zahl von Arbeitnehmern zur steigenden Zahl der Rentner sowie die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Er lässt das steuerbereinigte Nettorentenniveau auf 43,2 Prozent 2030 sinken - den Wert, der nun als Mindestniveau ins Gesetz kommen soll.
Läge das steuerbereinigte Niveau schon heute nicht mehr bei 53, sondern bei 43 Prozent, müsste man von der Durchschnittsrente von 1080 Euro noch einmal rund 16 Prozent abziehen, um einen Vergleichswert zu erhalten. Die Rentenversicherer warnen aber vor solchen Hochrechnungen. VDR-Sprecher Dirk von der Heide verweist darauf, dass nach den Prognosen der Wirtschaftsforscher die Rentenanpassungen auch in den nächsten 25 Jahren höher ausfielen als die Inflationsrate. Damit steige auch die Kaufkraft der Renten - wenn auch nicht so stark wie die der Arbeitnehmerentgelte. Die entstehende Lücke müssten die künftigen Rentner über die zusätzliche Altersvorsorge schließen.
Heute liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer bei gut 28000 Euro im Jahr (im Osten 21 800 Euro). Wo es 2030 liegen wird und in welcher Höhe sich dementsprechend die Renten bewegen werden, weiß niemand. In den Modellrechnungen, die den individuellen Renteninformationen zugrunde liegen, haben die Rentenversicherer bisher mit zwei Größen kalkuliert: mit einem Lohnzuwachs um jährlich 2 und 4 Prozent. Da dies nach den neuen Prognosen der Regierung als nicht mehr realistisch erscheint, rechnen die Fachleute künftig mit 2,2 und 3,2 Prozent Einkommenswachstum im Jahr -
die Rentenrechnung für 2030 bleibt eine Rechnung mit vielen Unbekannten.

 

 

Studie: Renten werden deutlich sinken   Hintergrund ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor  
HANDELSBLATT, Dienstag, 29. März 2005   
Künftige Rentner müssen sich nach einer Studie der Dresdner Bank im Schnitt mit rund 15 Prozent weniger Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenkasse abfinden. Dies sei unter anderem das Ergebnis der Rentenreform der Bundesregierung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist.
Die Bürger hätten bisher keine Möglichkeit, den Unterschied zwischen dem heutigen und dem gesetzlichen Rentenniveau etwa im Jahr 2050 zu beziffern, um dann entsprechend privat vorzusorgen. „Niemand sagt einem, was die Rentenreform netto wirklich bedeutet“, betont Jürgen Stanowsky, Volkswirt bei der Dresdner Bank und dem Mutterkonzern Allianz.
Laut der Studie würde zum Beispiel ein Koch, der heute in Rente geht und bei einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen von 2000 Euro 40 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung eine Rente von 775 Euro monatlich beziehen.
Ein Koch, der in diesem Jahr anfängt zu arbeiten und dann ebenso lange in die Rentenkasse einzahlt, komme später nur noch auf 659 Euro. Bei einem Dolmetscher mit 4000 Euro Monatseinkommen stehe dem derzeitigen Rentenniveau von 1549 Euro ein künftiges von 1318 Euro gegenüber. Hintergrund für den deutlichen Rückgang ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der die Berechnung der Rentenerhöhungen auch von der demographischen Entwicklung abhängig macht. Die Dresdner Bank hat in ihrer Untersuchung eine Inflationsrate von 1,5 Prozent berücksichtigt - die Euro-Beträge sind gemessen an der Kaufkraft also direkt vergleichbar. Nicht einbezogen ist die ebenfalls per 1. Januar geänderte Besteuerung der Renten, weil sie vom individuellen Steuersatz abhängig sei...  
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