Rentenniveau
Über Jahrzehnte war das Rentenniveau eine klare Vergleichsgröße
und stabile Basis der Lebensstandardsicherung. Das Netto-Standardrentenniveau von 70 Prozent
bzw. das Brutto-Standardrentenniveau
von 50 Prozent
waren Garant der Lebensstandardsicherung im Alter durch die gesetzliche
Rentenversicherung (GRV). Das verhinderte Altersarmut wirksamer
als je zuvor. Das Rentenniveau wurde für die konkrete Rentenhöhe
als Maßstab vernebelt, ist aber weiterhin entscheidendes Maß für
die Kopplung der Rente an die Lohn/Preisentwicklung. Einen
konkreten Überblick über die bisher erworbenen Rentenansprüche und
die zu erwartenden Leistungen bietet die jährliche Renteninformation.
Sie wird an Versicherte ab dem 27. Lebensjahr, wenn sie mindestens
5 Beitragsjahre haben, von der Rentenversicherung verschickt
Mit
politisch/gesetzlich beschlossenem sinkenden Rentenniveau sinkt
die Kaufkraft künftiger Renten: Weniger Geld für Rentner trotz
steigender Rente, weil die Rentenerhöhung geringer ausfällt
als der jährliche Lohn- und Preisanstieg. Das
Rentenniveau muss dringend wieder angehoben werden
Rentenniveau-Senkung
der Riesterreform
- Wesentliche Ursache für steigende Altersarmut Durch
die Riester-Rentenreform
von 2001 wurde ein
schleichender Kaufkraft-Verlust unserer Renten
von 20% bis zum Jahr 2030
gesetzlich festgelegt. Mit Einführung
der "Riester-Rente"
durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) und Einführung von Riester-Faktor
und Beitragssatz-Deckelung des Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)
wurde das Rentenniveau von 53,6% (1998, Start von Rot-Grün)
bis 2030 auf 43% gesetzlich abgesenkt. Als gemeinsames Werk der
Regierungsparteien SPD und Grüne, kräftig
unterstützt von CDU/CSU und FDP, wurde das Sicherungsziel "Erhalt des Lebensstandards"
gesetzlich abgeschafft und ersetzt durch das Ziel der "Beitragsstabilität"
(bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent).
Auch das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung in der GRV
wurde gebrochen.
Rentenniveau-Senkung
durch die Riesterreform
ist ursächlich für steigende Altersarmut Hintergrund
Trotz
gleichbleibender Beitragshöhe wird die zukünftige Rentenhöhe
der Jungen (Beitragszahler) - aber auch der jetzigen RentnerInnen
und Rentner - abgesenkt von 53%
auf 43% bis 2030.
Dieser 20 prozentige Kaufkraftverlust der
Renten wird verschärft durch die staatlich geförderte
Lohnniveausenkung: Niedriglohnjobs, andauernde hohe
Arbeitslosigkeit, Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte
wg. angeblichem
Fachkräftemangel.
Dadurch sinken die Beitragszahlungen und führen zu entsprechend
niedrigeren Rentenansprüchen zusätzlich zum rund 20 prozentigen
Kaufkraftverlust bis 2030 und zusätzlich zur höheren Besteuerung
durch das Alterseinkünftegesetz.
Die Jungen (Beitragszahler)
sollen durch die *Beitragssatzbegrenzung entlastet
werden. Das Gegenteil trifft zu: Die
Beitragszahler erhalten zukünftig eine niedrigere Rente
bei gleich hohen Beiträgen. Wollen Sie wieder ein Rentenniveau
das ihren **Lebensstandard im Alter sichert, müssen sie
- sofern sie die Mittel dafür aufbringen können - eine
viel teuere private Rentenversicherung (Riesterrente)
zusätzlich finanzieren. Allerdings jetzt ohne Kostenbeteiligung
ihrer Arbeitgeber. Und durch die ständigen Renditeverschlechterungen
durch die Jahre währenden Finanzmarkt-Verluste (ganz
zu schweigen von Totalausfällen bei Wertpapieranlagen
(Fonds, Aktien, ...) sind private kapitalgedeckte Anlagen
mittlerweile besonders verlustgefährdet. Auch die Riesterrente
gewährleistet nur die eingezahlten Beiträge. Das bedeutet
schlimmstenfalls Rendite 0 oder sogar negativ.
Die Riesterreform
und die weiteren Kürzungsfaktoren bewirken auch eine
Niveauabsenkung bestehender Renten (der Alten) über
die jährlichen Rentenanpassungen. Und das, obwohl
sie ihre Beiträge unter der Bedingung einer lebensstandardsichernden
Rente geleistet haben. *Beitragssatzstabilität der Sozialversicherung
>>Umschreibung für Senkung der Unternehmenskosten,
der Arbeitgeberanteile. **Die
Lebensstandardsicherung, ein Grundpfeiler der 1957 eingeführten
"Dynamischen Rente" und der Umlagefinanzierung
der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch konnte
seitdem Altersarmut wirksamer verhindert werden als
je zuvor.
|
Licht
in das Rentenniveau-Tohuwabohu (hebr.
„wüst und wirr“) Bruttorentenniveau,
Sicherungsniveau vor Steuern, steuerbereinigte Nettorentenniveau,
Nettorentenniveau
vor oder nach Steuern, steuerbereinigt oder nicht, 70, 67, 53, 50,
46 und 43 Prozent. Begriffe und Zahlen irren im Nebel der Rentendiskussion
durcheinander. Durch die Rentenreformen der letzten zwei Jahrzehnte
gibt es neue Definitionen und neue Berechnungsregeln, die Rentenniveau-Angaben
sind direkt nicht mehr vergleichbar. Für „Normalsterbliche“ wird
die Angabe des Rentenniveaus unüberschaubar. Ein Überblick:
Das
Standardrentenniveau, auch einfach Rentenniveau, bezeichnet
das Verhältnis zwischen einer Standardrente
(auch Eckrente genannt) und dem
Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen im selben
Jahr. Die für die Berechnung zugrunde gelegte
Standardrente entspricht einer abschlagsfreien Altersrente
mit exakt 45 Entgeltpunkten, d.h. durchschnittliches
Einkommen über 45 Versicherungsjahre. Je
nach persönlichem Verdienst und entsprechenden Beitragszahlungen
ist die persönliche Rente niedriger oder höher als die
Standardrente (Eckrente).
|
Das Standard-Rentenniveau
kann angegeben werden als Brutto-Rentenniveau, Nettorentenniveau,
Nettorentenniveau vor Steuern, Nettorentenniveau nach Steuern.
Das Bruttorentenniveau
setzt die Brutto-Standardrente (ohne jegliche Abzüge) ins Verhältnis
mit dem durchschnittlichen Bruttoentgelt (ohne jegliche Abzüge)
desselben Jahres.
Das frühere
Nettorentenniveau setzt die Netto-Standardrente (Steuern und
Sozialbeiträge abgezogen) ins Verhältnis mit dem durchschnittlichen
Nettoentgelt (Steuern und Sozialbeiträge abgezogen) desselben Jahres.
Mit dem Alterseinkünftegesetz
wurde im Jahr 2005 mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung
bei der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen. Da von 2005 bis
2040 jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs)
einen steigenden Anteil der Rente versteuern muss, ist die Berechnung
des Nettoniveaus (nach Steuern) nicht mehr einheitlich möglich.
Daher wird das Nettorentenniveau seit 2005 nicht mehr verwendet.
Seit der Änderung auf die nachgelagerte Renten-Besteuerung,
also ab 2005 bedeutet "Netto" ausschliesslich "Sozialabgaben
abgezogen".
Nettorentenniveau
mit Steuerabzügen (früheres Nettorentenniveau) wird zu Nettorentenniveau
nach Steuern, bis
E. 2004
Bruttorentenniveau
ohne Steuerabzüge aber Sozialabgaben abgezogen wird zu Nettorentenniveau vor Steuern
bzw. "Sicherungsniveau vor Steuern",
ab 2005. Das
Sicherungsniveau vor Steuern
setzt also eine Standard-Bruttorente abzüglich der darauf
anfallenden Sozialabgaben (Kranken und Pflegeversicherung)
ins Verhältnis zum Brutto-Durchschnittsverdienst desselben
Jahres abzüglich der darauf anfallenden durchschnittlichen
Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
einschließlich des durchschnittlichen Aufwands zur zusätzlichen
Altersvorsorge (z.B. Beiträge zur Riesterrente). Die Steuern bleiben
beim Nettorentenniveau vor Steuern außer Betracht. Bis heute
(März
2013)
gilt das "Sicherungsniveau vor Steuern" (Standard-Nettorentenniveau
vor Steuern), §
154 Abs. 3 Nr. 2 SGB VI.
Aktuelle
Höhe des „Sicherungsniveau vor Steuern“. Es beträgt nach
"Rentenversicherungsbericht 2012" für das Jahr 2011: 50,1%,
2012: 49,6 % und soll in 2013 auf 48,9 %
sinken. Das Sicherungsniveau vor Steuern in 2011 von 50,1%
entspricht einem Standardrentenniveau
Brutto von 46,0% nach "DRV in Zahlen 2012" . (Zahlenangaben
beziehen sich auf alte Bundesländer).
Für eine korrekte
Bewertung der Renten- zur Lohnentwicklung ist allerdings das verfügbare
Einkommen, also abzüglich Steuern und Sozialabgaben, unerlässlich.
Das Sicherungsniveau vor Steuern leistet das nicht, kaum besser
das Brutto-Rentenniveau.
Die auch jetzt
wieder diskutierten Altersarmutssenkungsstrategien sind ebenfalls,
wie die bisherigen "Rentenreformen", unzureichendes Flickwerk.
Es müssen die wirklichen Ursachen angegangen werden, wie am Beispiel
einer nachhaltigen Rentenreform, der "GRV für alle"
dargestellt.
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Rentenniveau
Informationen der Deutschen Rentenversicherung DRV
Aktuell
Sinkendes
Rentenniveau erhöht Altersarmutsrisiko deutlich DIW-Studie
Pressemitteilung vom 29. Mai 2019
Neue
Berechnung des Rentenniveaus
von Johannes Steffen Juli 2018
Mehrheit
will stabiles Rentenniveau
dgb, 18.02.2013. Zur aktuellen Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung
zur Rente sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag
in Berlin: „Die Bertelsmann-Umfrage zur Rente zeigt, dass eine überwältigende
Mehrheit der Menschen der gesetzlichen Rentensicherung vertraut
und bereit ist, etwas höhere Beiträge zu zahlen, wenn dafür das
Rentenniveau nicht abgesenkt wird...
Aktueller
Begriff: Rentenniveau als Sicherungsziel in der Alterssicherung
2012
In der laufenden Diskussion über die drohende Altersarmut
ist häufig die Rede vom sinkenden Rentenniveau. Mit dem Rentenniveau
eng verknüpft ist das Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung.
Als Sicherungsziel der bruttolohnbezogenen dynamischen Rentenversicherung
galt einst, dass die Versicherten als Rentner unter Berücksichtigung
verminderter Bedürfnisse den Lebensstandard aufrechterhalten können,
den sie im Durchschnitt ihres Arbeitslebens hatten. Nach einem erfüllten
Arbeitsleben wurde früher ein Nettorentenniveau von 65 bis 70 Prozent
als angemessen angesehen. Im Jahr 2001 fand dann ein Paradigmenwechsel
hin zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik statt: Durch eine
modifizierte Rentenanpassung sollte das Nettorentenniveau zugunsten
eines stabilen Beitragssatzes allmählich gesenkt werden. Das zuvor
gebräuchliche Nettorentenniveau ist in der aktuellen Diskussion
vom Sicherungsniveau vor Steuern zu unterscheiden und darf nicht
synonym verwandt werden. Seit 1970 ergibt sich auszugsweise folgendes
Bild: Jahr Nettorentenniveau
Sicherungsniveau vor Steuern
1970 63,9
% 55,2
% 1980 70,3
% 57,6
% 1990 67,6
% 55,0
% 2000 69,7
% 52,9
% 2010 ./.
51,6
% 2020 ./.
47,8
% (Zahlen aus: Rentenversicherung in
Zeitreihen 2005, Rentenversicherungsbericht 2011, Bundestags-Drucksache
17/7770.) Quelle: Wissenschaftliche Dienste Deutscher
Bundestag, Oktober 2012.
Absenkung
des Rentenniveaus und Aufgabe der Lebensstandardsicherungsfunktion
der Rente
bpb, 31.8.2012. Seit 2001 ist in der Rentenpolitik das
Ziel einer Lebensstandardsicherung alleine durch die gesetzliche
Rente aufgegeben worden. Um eine Stabilität der Beitragssätze zu
erreichen, wird das Rentenniveau abgesenkt. Die zu erwartenden Erhöhungen
des Beitragssatzes und damit die Belastungen für die Arbeitgeber
und die Arbeitnehmer sollen hinausgezögert werden. Als Maxime der
Rentenpolitik seit 2001 gilt die Maßgabe, den Beitragssatz bis zum
Jahr 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu halten...
(Anmerkung
K.A: Das ist eine obskure Begründung. Beitragssatz wird begrenzt,
um damit die Belastungen für Arbeitnehmer zu senken. Um die Rentenverluste
auszugleichen müssen Arbeitnehmer aber nun eine zusätzliche Privatversicherung
finanzieren. Die Gesamtbelastung für Arbeitnehmer wird höher durch
die Riesterreform).
Das
Rentenniveau sinkt weiter Kölner
Stadt-Anzeiger, 31.08.2011. Mit den Reformen der Jahre 2001 und
2004 hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung bewusst die mittelfristige
Rentenentwicklung beschnitten. Durch die Einführung des Riester-
und des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel wurde die jährliche
Anpassung der Altersbezüge von der Lohnentwicklung etwas entkoppelt.
Die rot-grüne Bundesregierung begründete das im Gesetz von 2004
mit der Generationengerechtigkeit in einer alternden Gesellschaft:
„Die Jüngeren dürfen nicht durch zu hohe Beiträge überfordert werden.“
Das Paragrafenwerk formulierte Grenzen, in denen die Entwicklung
der gesetzlichen Altersvorsorge verlaufen solle: So dürfte der Beitrag
bis 2020 nicht über 20 Prozent und bis 2030 nicht über 22 Prozent
des Bruttogehalts klettern. Gleichzeitig sollte das Rentenniveau
bis 2020 nicht unter 46 Prozent und bis 2030 nicht unter 43 Prozent
sinken...
Reformvorschläge
für die Rente Dr. Johannes Steffen – 01/2013
Die Wirkung ausgewählter Instrumente und Maßnahmen auf die Höhe
der Renten im Rentenbestand, beim Rentenzugang und für Rentenanwartschaften.
In der Debatte darüber, wie in Zukunft womöglich wieder steigende
Altersarmut vermieden werden kann, streiten die Parteien derzeit
um die »richtigen« Konzepte. In den Programm-Angeboten findet sich
eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, die (je für sich) mal
mehr, mal weniger geeignet erscheinen, einen Beitrag zur Lösung
des Problems zu liefern. Hierbei sind die strukturellen Ursachen
von Altersarmut bzw. von nicht existenzsichernden Renten trotz erwerbslebenslanger
Zugehörigkeit zur sozialen Rentenversicherung weitgehend unstrittig.
Die wesentlichen Gründe sind: o die Ausbreitung des Niedriglohnsektors, o
die zunehmende Bedeutung sozialversicherungspflichtiger, aber häufig
unfreiwilliger Teilzeitarbeit o häufig aufgrund mangelhafter
Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, o
Langzeiterwerbslosigkeit sowie unstetige Beschäftigung, o
die Zunahme versicherungsfreier Beschäftigungen und Tätigkeiten
und o der Eintritt von Erwerbsminderung als eigenständiges
Armutsrisiko – auch für die anschließende Altersrente. Politisch
gerne vergessen oder doch stark relativiert wird bei der Benennung
der Ursachen allerdings o die drastische Senkung des Rentenniveaus
um rund ein Fünftel von 53 Prozent um die Jahrhundertwende auf perspektivisch
nur noch 43 Prozent in den 2030er Jahren. Mancher parteipolitische
Vorschlag vermittelt dabei den Eindruck ... mehr
Renten
wurden zu stark gekürzt Interview mit Dr. Johannes Steffen
Seite 8
Grundsicherung
im Alter und die "Riester"-Rente
Johannes Steffen, Bremen, Januar 2008. Das Sicherungsniveau
vor Steuern betrug 1998 – beim Start der rot-grünen Koalition –
53,6%; das entsprach einem Standardnettorentenniveau von rd. 70%.
Damit war, so die Konvention, der Lebensstandard im Alter über die
paritätisch finanzierte gesetzliche Rente gesichert (Sicherungsziel).
Infolge des unter der Schröder-Regierung eingeleiteten Systemwechsels
in der Alterssicherungspolitik sinkt das Sicherungsniveau der gesetzlichen
Rente bis zum Jahre 2021 auf nur noch 46,1%; so der Rentenbericht
2007 der Bundesregierung. Bis zum Jahre 2030 ist ein weiterer Absturz
auf 43% politisch gewollt. Das Leistungsniveau der sozialen Rentenversicherung
läuft selbst für langjährig versicherte Durchschnittsverdiener in
Richtung Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen Leistungen trotz
erwerbslebenslanger Beitragszahlung in der Nähe oder gar unterhalb
des Fürsorgeniveaus liegen, verliert unweigerlich seine politische
Legitimation...
SPD
will Höhe des Rentenniveaus nicht vor 2020 ändern.
SPD will Rentenniveau von 50 Prozent des letzten
Einkommens. Die letzte Entscheidung über die genaue Höhe soll allerdings
auf das Jahr 2020 vertagt werden. Die geltende Rechtslage erlaubt
ein Absinken des Rentenniveaus auf 46 Prozent eines Durchschnittlohns
bis zum Jahr 2020 und auf 43 Prozent bis zum Jahr 2030...
Entscheidung
über Rentenniveau erst 2020 - Breite Zustimmung im SPD-Vorstand
zu Kompromiss
30.10.2012. Die SPD wird voraussichtlich an ihrem einst in der
rot-grünen Bundesregierung gefassten Beschluss festhalten, wonach
das Rentenniveau von derzeit 50,4 Prozent bis zum Jahr 2020 auf
46 Prozent absinken kann, ohne dass dann der Gesetzgeber intervenieren
muss. An dem Beschluss des mitgliederstärksten Landesverbandes wolle
sich nun auch die Bundespartei orientieren, kündigte SPD-Chef Sigmar
Gabriel gestern nach einer Sitzung des Vorstands an, der mit breiter
Zustimmung auf das Konzept reagierte. Demnach soll eine Neubewertung
des Niveaus erst im Jahr 2020 vorgenommen werden. Nach der jetzigen
Gesetzeslage kann das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 auf 43 Prozent
absinken...
SPD-Rentenkonzept
ist Mogelpackung
24.11.2012. Berlin (dpa) - Linke-Chef Bernd Riexinger
hat das gerade beschlossene SPD-Rentenkonzept als Mogelpackung bezeichnet.
Es sei einfach nur absurd, die Sicherung des Rentenniveaus bei 50
Prozent zu versprechen, wenn es dank der rot-grünen Rentenkürzungsprogramme
schon jetzt nach amtlicher Berechnung unter 50 Prozent liege, sagte
Riexinger. Ein kleiner SPD-Parteitag hatte beschlossen, die Frage
des künftigen Rentenniveaus erst bis 2020 zu klären...
Rechenfehler
beim Rentenniveau
Deutsche Institut für Altersvorsorge DIA (finanziert von Deutscher Bank und Versicherungen)
kritisiert mangelnde Verständlichkeit und Rechenfehler. 25.01.2013.
Das Rentenniveau wird zum Argument in der Diskussion um die künftige
Ausgestaltung der Gesetzlichen Rente. Dabei sei dies ein Begriff,
der für Bürger einerseits völlig unverständlich sei und andererseits
wegen Rechenfehlern die tatsächlichen Verhältnisse nicht wider spiegele,
bemängelt das DIA und fordert
die Rückkehr zum Bruttorentenniveau. „Die Diskussion der Parteien
und Politiker über die künftige Entwicklung des Niveaus der gesetzlichen
Rente ist ein politischer Schaukampf, der mit der Lebensrealität
der Menschen wenig zu tun hat“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Diese Rechengröße enthalte in ihrer Berechnung einen grundsätzlichen
Fehler, der zu Abweichungen von den tatsächlichen Verhältnissen
führe. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden dabei
in Relation zum Bruttoentgelt aller abhängig Beschäftigten
gestellt. Allerdings einschließlich der Beamten, die zahlen aber keine
Beiträge in die Sozialversicherungssysteme. „Die Argumentation
mit einer Kennzahl, die niemand begreift, fördert die Altersvorsorge
nicht, sondern nährt lediglich Unsicherheit“, erklärt DIA-Sprecher
Klaus Morgenstern. Schon der Sozialbeirat der Bundesregierung habe
2004 Bedenken zum „Nettorentenniveau vor Steuern“ beziehungsweise
„steuerbereinigten Nettorentenniveau“ geäußert, das dann später
in „Sicherungsniveau vor Steuern“ umbenannt wurde, und für das Bruttorentenniveau
plädiert.
Brutto oder netto, vor oder nach Steuern und viele Prozentzahlen - eine
Aufklärung
Frankfurter Allgemeine
Zeitung, vom 11.03.2004. Von Kerstin Schwenn.
Bruttorentenniveau, Nettorentenniveau, steuerbereinigt oder nicht, 67, 53, 46
und 43 Prozent - Begriffe und Zahlen gehen in der Rentendiskussion bunt
durcheinander und bedürfen der Erläuterung. Nach Angaben des Verbandes
Deutscher Rentenversicherer (VDR) liegt das Nettostandardrentenniveau derzeit
bei knapp 68 Prozent. Das bedeutet: Ein "Standardrentner", der 45
Jahre lang durchschnittlich verdient und Beiträge gezahlt hat, bekommt heute 68
Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes aller Beschäftigten im
Kalenderjahr der Berechnung. Heute sind dies im Durchschnitt netto 1080 Euro
monatlich im Westen und 950 Euro im Osten Deutschlands. Abgezogen sind von
diesem Wert schon Sozialbeiträge und Steuern. Die bereits beschlossenen und die
geplanten Änderungen im Rentenrecht (beispielsweise Riester-Faktor,
Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten) führen dazu,
dass das Nettorentenniveau bis 2030 deutlich auf 58,5 Prozent sinkt. Doch damit
ist die Talfahrt des Rentenniveaus noch nicht beendet: Mit dem geplanten
Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung verliert das Nettorentenniveau zunehmend
an Aussagekraft. Denn von 2005 an sollen die Rentenbeiträge der Versicherten
schrittweise von der Steuerpflicht befreit werden. Das sieht das
Alterseinkünftegesetz vor, das im Sommer beschlossen werden soll. Die
Steuerpflicht wird auf die Rentenzeit verlagert. Die gesetzliche Rente
unterliegt dann zu einem immer größeren Teil der Besteuerung. Damit soll die Rentenbesteuerung
der Besteuerung der Beamtenpensionen angeglichen werden, wie das
Bundesverfassungsgericht dies verlangt hat. Die individuelle Besteuerung
variiert dann je nach Zugangsjahr zur Rente sowie in Abhängigkeit von der Höhe
der gesetzlichen Rente und zusätzlicher Einkommen (Betriebsrenten, Mieten, Zinsen,
Pachten). Ein allgemeingültiges Nettorentenniveau lässt sich somit nicht mehr
bestimmen.
Ebenfalls weniger aussagekräftig wird das Bruttorentenniveau - also die Höhe
der Bruttoeckrente im Vergleich zum Bruttoeinkommen aller Arbeitnehmer, jeweils
ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Das Bruttorentenniveau
verringert sich durch die Rechtsänderungen von 2005 bis 2030 von 47 auf 39,2
Prozent. Im Jahr 2003 lag es bei 48,5 Prozent.
Die Rentenversicherer nutzen heute den Begriff des "steuerbereinigten
Nettorentenniveaus" oder der "Nettorente vor Steuern". Der Wert
beschreibt das Verhältnis der Bruttoeckrente unter Abzug der Sozialbeiträge
(für Krankenkasse und Pflege) zu den Bruttoeinkommen der aktiven Beschäftigten,
von denen Sozialbeiträge (für Krankenkasse, Pflege, Arbeitslosenversicherung
und Rente) und Kapitalvorsorgeanteil (für die "Riester-Rente") abgezogen
werden. Heute liegt das steuerbereinigte Nettorentenniveau bei rund 53 Prozent.
Allein durch die Reform von 2001, die mit der "Riester-Rente" den
Einstieg in die zweite, kapitalgedeckte Säule der Alterssicherung brachte,
sowie die jüngsten Notoperationen sänke das steuerbereinigte Nettorentenniveau
bis 2030 auf 46,6 Prozent. Das übrige bewirkt von 2005 an der neue Nachhaltigkeitsfaktor,
der den Anstieg der Renten weiter dämpft. Er berücksichtigt das Verhältnis der
sinkenden Zahl von Arbeitnehmern zur steigenden Zahl der Rentner sowie die
Situation auf dem Arbeitsmarkt. Er lässt das steuerbereinigte Nettorentenniveau
auf 43,2 Prozent 2030 sinken - den Wert, der nun als Mindestniveau ins Gesetz
kommen soll.
Läge das steuerbereinigte Niveau schon heute nicht mehr bei 53, sondern bei 43
Prozent, müsste man von der Durchschnittsrente von 1080 Euro noch einmal rund
16 Prozent abziehen, um einen Vergleichswert zu erhalten. Die Rentenversicherer
warnen aber vor solchen Hochrechnungen. VDR-Sprecher Dirk von der Heide
verweist darauf, dass nach den Prognosen der Wirtschaftsforscher die
Rentenanpassungen auch in den nächsten 25 Jahren höher ausfielen als die
Inflationsrate. Damit steige auch die Kaufkraft der Renten - wenn auch nicht so
stark wie die der Arbeitnehmerentgelte. Die entstehende Lücke müssten die
künftigen Rentner über die zusätzliche Altersvorsorge schließen.
Heute liegt das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer bei gut 28000 Euro im Jahr (im Osten 21 800 Euro). Wo es 2030 liegen wird und in welcher
Höhe sich dementsprechend die Renten bewegen werden, weiß niemand. In den
Modellrechnungen, die den individuellen Renteninformationen zugrunde liegen,
haben die Rentenversicherer bisher mit zwei Größen kalkuliert: mit einem
Lohnzuwachs um jährlich 2 und 4 Prozent. Da dies nach den neuen Prognosen der
Regierung als nicht mehr realistisch erscheint, rechnen die Fachleute künftig
mit 2,2 und 3,2 Prozent Einkommenswachstum im Jahr - die Rentenrechnung für
2030 bleibt eine Rechnung mit vielen Unbekannten.
Studie: Renten werden deutlich sinken
Hintergrund ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor
HANDELSBLATT,
Dienstag, 29. März 2005 Künftige Rentner müssen sich nach einer Studie der
Dresdner Bank im Schnitt mit rund 15 Prozent weniger Einnahmen aus der
gesetzlichen Rentenkasse abfinden. Dies sei unter anderem das Ergebnis der Rentenreform
der Bundesregierung, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Die Bürger hätten bisher keine Möglichkeit, den Unterschied
zwischen dem heutigen und dem gesetzlichen Rentenniveau etwa im Jahr 2050 zu
beziffern, um dann entsprechend privat vorzusorgen. „Niemand sagt einem, was
die Rentenreform netto wirklich bedeutet“, betont Jürgen Stanowsky, Volkswirt
bei der Dresdner Bank und dem Mutterkonzern Allianz. Laut der Studie würde zum Beispiel ein Koch, der
heute in Rente geht und bei einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen von 2000
Euro 40 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, nach Abzug von Kranken- und
Pflegeversicherung eine Rente von 775 Euro monatlich beziehen. Ein Koch, der in
diesem Jahr anfängt zu arbeiten und dann ebenso lange in die Rentenkasse
einzahlt, komme später nur noch auf 659 Euro. Bei einem Dolmetscher mit 4000
Euro Monatseinkommen stehe dem derzeitigen Rentenniveau von 1549 Euro ein
künftiges von 1318 Euro gegenüber. Hintergrund für den deutlichen Rückgang ist der so
genannte Nachhaltigkeitsfaktor, der die Berechnung der Rentenerhöhungen auch
von der demographischen Entwicklung abhängig macht. Die Dresdner Bank hat in
ihrer Untersuchung eine Inflationsrate von 1,5 Prozent berücksichtigt - die
Euro-Beträge sind gemessen an der Kaufkraft also direkt vergleichbar. Nicht
einbezogen ist die ebenfalls per 1. Januar geänderte Besteuerung der Renten,
weil sie vom individuellen Steuersatz abhängig sei... mehr
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