Antworten zum Brief "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme":



Antwort des Bundestagsabgeordneten Eberhard Gienger (CDU)


Antwort des Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)


Antwort von Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Bundesvorstand


Antwort des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU)

Petition "Pet 3-16-11-8216-045549"  
Ergebnis und Stellungnahme des AK Solide Rente
Der Brief  "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme"
wurde vom Bundestagspräsidenten als o.a. Petition an den Petitionsausschuss geleitet.



Antwort der SPD - Bundestagsfraktion


Antwort der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU)


Antwort von Sozialverband Deutschland (SoVD)


Antwort von Bündnis 90/Die Grünen - Info-Service der Bundestagsfraktion


1. Antwort des Bundestagsabg. G. Duin (SPD) vom 10.12.08 (vor BT-Wahl)


2. Antwort des Bundestagsabg. G. Duin (SPD) vom 15.12.09 (nach BT-Wahl)


Antwort des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathi (SPD)


Antwort des Bundestagsabgeordneten Volker Schneider (Die Linke)


Antwort des Bundestagsabgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FPD)


Antwort der Bundestagsabgeordneten Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen)


Antwort der Bundestagsabgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke)



FDP zu Rente und  versicherungsfremde Leistungen auf Abgeordnetenwatch.de
Auf die Benachteiligungen und krassen Ungerechtigkeiten bei der Gesetzlichen Rentenversicherung
konkret angesprochen auch auf Abgeordnetenwatch.de, gibt es leider ebenfalls fast nur ausweichende,
gar keine Antworten oder falsche Behauptungen.


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Antwort des Bundestagsabgeordneten Eberhard Gienger (CDU)         20.Nov.2008

Sehr geehrter Herr Albrecht,  

vielen Dank für Ihr Schreiben und den Brief, in dem u.a. die versicherungsfremden Leistungen und die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert werden.

Eine Rückerstattung von Beiträgen ab 1957 wird es nicht geben und ich sehe darin auch keine Notwendigkeit. Viele der von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen sind aus gutem Grund von der Rentenversicherung übernommen worden. Wie Sie ja wissen erhalten die Versicherten nicht ihre Beiträge als Rente ausbezahlt sondern diejenigen, welche die nächste Generation einbezahlt. Mit der Übernahme von Aussiedlern und ehemaligen DDR Bürgern in die Rentenversicherung beziehen auch Menschen eine Rente, die nie einbezahlt haben. Auf der anderen Seite gibt es auch Aussiedler und ehemalige DDR-Bürger, die arbeiten und in die Versicherung einbezahlen, so dass hier ein Ausgleich statt findet.

Ich kann Ihnen versichern, dass die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Alterssicherung bleibt. Allerdings muss das Niveau der gesetzlichen Renten mit Blick auf die demografische Entwicklung kontinuierlich abgesenkt werden. Darüber hinaus haben wir weitere Maßnahmen getroffen, um die gesetzliche Rente sicher zu stellen. Dazu gehören ein moderat steigender Bundeszuschuss, die Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags sowie die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 auf 67 Jahre für diejenigen, die mit 65 keine 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung haben.

Das war nötig, da die Menschen in Deutschland erfreulicherweise immer älter werden. Damit müssen Renten aber auch länger bezahlt werden. So ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 1960 bis heute um 70 Prozent gestiegen - von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre. Das heißt: Die Rentenkasse hat deutlich höhere Ausgaben. Da wir aber immer mehr Rentner haben werden und die jüngeren Jahrgänge im Verhältnis dazu kleiner werden, ist es wahrscheinlich, dass die Junge Generation eine niedrigere Rente erhält als zum Beispiel noch ihre Väter. Die demographische Lage wird von der Politik keinesfalls verzerrt dargestellt, sie ist real. Dass auch die geburtenschwachen Jahrgänge in 40-50 Jahren in Rente gehen und so die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung gemindert werden bestreitet keiner, nur haben wir in den nächsten 20 Jahren eben deutlich mehr Rentner als Arbeitnehmer, Experten prognostizieren dass ein Arbeitnehmer im Jahre 2030 einen Rentner finanziert. Um den Lebensstandard zu sichern ist aus meiner Sicht hier eine private Zusatzrente unbedingt notwendig. Hier sehe ich die Riester Rente als gute Möglichkeit und halte auch den Zuschuss für wichtig und richtig.
Gerne steh ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger



24. November 2008
Sehr geehrter Herr Gienger,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Email vom 10.11.2008 und zum Brief "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme" engagierter Bürger an alle Bundestagsabgeordneten per email vom 12.11.2008.

Ihre Antwort enthält allerdings wesentliche Aussagen (fett gedruckt), die nicht unwidersprochen bleiben können:

Eine Rückerstattung von Beiträgen ab 1957 wird es nicht geben und ich sehe darin auch keine Notwendigkeit
Wenn etwas weggenommen wird, muss es zurückgegeben werden, lernen bei uns schon kleine Kinder.
Konkret: Nach wie vor werden Fremdleistungen anstatt aus dem Steueraufkommen aus den Beiträgen der Versicherten (einschließlich Arbeitgeberanteile) finanziert. 2007 zum Beispiel betrugen sie 36,9 Prozent der Gesamtrentenausgaben von 200,6 Milliarden Euro. Trotz Bundeszuschuss und Transferleistungen aus dem Steueraufkommen verblieben der Rentenkasse 15.875 Milliarden Euro Fremdleistungen. So sind über fünfzig Jahre, von 1957 bis heute, insgesamt 525 Milliarden aus der Rentenkasse zweckentfremdet worden. Jetzt ist es an der Zeit Jahr für Jahr der Rentenkasse wieder Geld zurück zu zahlen.
Sie, Herr Gienger und die CDU sind also dafür, Geld der Rentenkasse zu entziehen, um dann geringere Renten zu zahlen "weil das Geld fehlt".

Viele der von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen sind aus gutem Grund von der Rentenversicherung übernommen worden.
Sie sind nicht "von der Rentenversicherung übernommen worden", sondern der Staat, konkret die Regierungsparteien, haben so entschieden. Die soziale Notwendigkeit dieser Leistungen wird gar nicht bestritten, sondern ihre Finanzierung aus der Rentenkasse anstatt aus Steuermitteln.

Wie Sie ja wissen erhalten die Versicherten nicht ihre Beiträge als Rente ausbezahlt sondern diejenigen, welche die nächste Generation einbezahlt.
Die Rentenhöhe der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Versicherten der Gesetzliche Rentenversicherung GRV bemisst sich an der Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge (einschließlich Arbeitgeberanteile). Dieser beitragsabhängige Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt.
Die Art der Finanzierung, ob kapitalgebundenes oder Umlage-Verfahren, ist hierbei völlig unerheblich. Es ist völlig ohne Belang in welcher Generation gerade Beiträge einbezahlt oder gerade Rente bezogen werden. Wie Sie ja wissen wird der so genannte "Generationenvertrag", einen solchen Vertrag hat niemand abgeschlossen, gerne zum Herbeireden eines "Generationenkrieges" alt gegen jung benutzt, um von den Verantwortlichen für die Leistungskürzungen abzulenken.

Auf der anderen Seite gibt es auch Aussiedler und ehemalige DDR-Bürger, die arbeiten und in die Versicherung einbezahlen, so dass hier ein Ausgleich statt findet.
Allenfalls eine momentane Entlastung, aber kein Ausgleich, da diesen Beiträgen später auch entsprechende Rentenzahlungen gegenüberstehen.

Allerdings muss das Niveau der gesetzlichen Renten mit Blick auf die demografische Entwicklung kontinuierlich abgesenkt werden  
Das ist keinesfalls zwangsläufig. Die Senkung der Rentenhöhe unter den bisherigen Alterssicherungs-Standard, fast bis auf Sozialhilfe-Niveau, ist ungerecht und unnötig.
Ich bin immer wieder enttäuscht und schockiert über eine solch extrem unsoziale Vorgehensweise und Rechtfertigung. Eine solch einschneidende Minderung der Lebensqualität nach zwangsweise und lebenslang eingezahlten - immer noch hohen - Beiträgen ist empörend. Ganz besonders im Vergleich zu der üppigen Altersversorgung, die Sie als MdB, bzw. Politiker für sich beanspruchen, oder dem so genannten "Rettungspaket" mit Milliardenhilfen für die Banken.
Die Argumentation mit der demografischen Entwicklung ist verzerrt und einseitig. Sie lenkt ab von der Hauptursache Massenarbeitslosigkeit. Verschärft durch Förderung prekärer Arbeitsverhältnisse insbesondere durch die CDU (wie Abbau von Kündigungsschutz, Verhinderung von Mindestlohn in Deutschland (Mindestlohn gibt es in fast allen EU-Ländern), steuerl. Förderung von Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland, ...). Wer nichts oder wenig verdient, zahlt nichts oder wenig in die GRV, bzw. gesetzlichen Solidarsysteme. Das ist neben der Belastung durch die Fremdleistungen das Hauptfinanzierungsproblem der GRV.
Konkrete Lösungsvorschläge finden Sie hier   

...weitere Maßnahmen... die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 auf 67 Jahre.
Bekanntlich werden seit Jahren schon 50jährige in vielen Firmen aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt. Die Anhebung bei Massenarbeitslosigkeit ist nichts als gnadenloses Abschieben in Arbeitslosigkeit und soziale Not. Sie müssen über entsprechend längere Zeiten aus der Sozialhilfe finanziert werden. Die Arbeitsplätze, die Ältere tatsächlich besetzen, fehlen Jüngeren.

Dass auch die geburtenschwachen Jahrgänge in 40-50 Jahren in Rente gehen und so die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung gemindert werden bestreitet keiner, nur haben wir in den nächsten 20 Jahren eben deutlich mehr Rentner als Arbeitnehmer
Für diese Übergangszeit kann rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, z.B. durch:
GRV-Entlastung von Fremdleistungen s. o.
Sondererhebungen für die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige, Beamte, Kapitalvermögen sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen. Ähnlich dem Solidaritätszuschlag.
Ergänzung der arbeitsplatzbezogenen Beiträge durch eine Wertschöpfungssteuer
Ausreichende Rücklagenbildung wieder einführen.
"1969 wurde - ein Gemeinschaftswerk der Volksparteien - die bis dahin bestehende Gesetzespflicht, die finanzielle Deckung der Rente für zehn Jahre sicherzustellen, abgeschafft. Dafür wurde das bloße Umlageverfahren eingeführt, für das nur noch Rückstellungen für 3 Monate (heute unter 1 Monat) gefordert wurden".
...

Experten prognostizieren dass ein Arbeitnehmer im Jahre 2030 einen Rentner finanziert.
Siehe oben
Im Übrigen haben Langzeit-Prognosen aufgrund der unterstellten Annahmen zwangsläufig die Qualität von Kaffeesatzleserei. Langzeitprognosen der Vergangenheit bestätigen die hohe Unzuverlässigkeit: "Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt". Es sei denn, heutige „Prognose-Experten“ verfügten über hellseherische Fähigkeiten.

Um den Lebensstandard zu sichern ist aus meiner Sicht hier eine >>private Zusatzrente<< unbedingt notwendig. Hier sehe ich die Riester Rente als gute Möglichkeit und halte auch den Zuschuss für wichtig und richtig
Bei Geringverdienern ist das kaum möglich. Sinnvoller und viel sicherer (aktueller Beleg Finanzmarktkrise) ist, die GRV-Beiträge zu erhöhen (soweit erforderlich nach o. a. Korrekturen), hier verteilt sich die Erhöhung solidarisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Siehe auch "Die Vorteile gesetzlicher Vorsorge".

Mit freundlichen Grüßen
Knut Albrecht

PS: Ihre Antwort und meine Erwiderung veröffentliche ich auf meiner Webseite " Rentenreform - Alternative "
 
zum Anfang


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Antwort des Bundestagsabgeordneten  Dr. Ralf Brauksiepe  (CDU)        27.11.2008

an Herrn Köhler:
"Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang (versicherungsfremde Leistungen) allerdings darauf aufmerksam machen, dass der Bundeshaushaltsplan 2009 als Leistung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung für 2009 insgesamt einen Beitrag in Höhe von 79 Mrd. Euro vorsieht. Dieser Betrag steigt bis 2012 auf 82,2 Mrd. an. Neben dem allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss setzt sich dieser Betrag u.a. aus Erstattungen von einigungsbedingten Leistungen und aus Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten zusammen. das entspricht rd. 1/3 der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (rd. 240 Mrd. Euro im Jahr 2009). Angesichts dieses Anteils an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung ist davon auszugehen, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung inzwischen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Auch die Rentenversicherung fordert - anders als noch in 90er Jahren -keine weiteren Bundesmittel mehr."                  zur Originalfassung


Erwiderung auf o.a. Antwort Dr. Brauksiepe von:

Jörg Köhler
Elmar Feige
Anne Fröhner
Antje Poelmann
 

Fax an 030/227 – 76780
E-Mail: ralf.brauksiepe@bundestag.de                                                                    15. Dezember 2008

Herrn  MdB
Dr. Ralf Brauksiepe
Vorsitzender für die CDU/CSU der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin

Organisation der Rentenkasse
  "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See"

Bezug:
a) Eingabe an alle Mitglieder des Deutschen Bundestages von Oktober 2008
b) Ihre Antwort
  -ohne Az.- vom 27.11.2008
Anlage: Demografie-Tabelle des Bundesamtes für Statistik -V II B- 173


Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe

zunächst freundlichen Dank für Ihre umgehende Erwiderung vom 27.11.08 .
 

Bedauerlicherweise sind Sie jedoch im Ergebnis auf unsere konkret in 5 Punkten  vorgetragenen Anliegen nicht eingegangen, die aus gegebener Veranlassung wie folgt lauteten:

1. Rückzahlung aus dem Bundeshauhalt an die Rentenkasse der seit 1957 unzulässig für Staatsaufgaben entnommenen über 500 Mrd. Euro zuzüglich Verzinsung mind. 400 Mrd. Euro

2. Verankerung der Rentenkasse als autonomes Selbstverwaltungsorgan in der Verfassung zur zukünftigen Sicherung gegen Übergriffe von Seiten Dritter (unzulässige "Anleihen" oder sonstige
  zweckentfremdete "Entnahmen" unter jedwedem Vorwand) durch staatliche und sonstige Organe.

3. Eindeutige
  gesetzliche Festlegung dessen, was als Rentenleistung im Sinne der Pflicht-Beitragszahler aus der Solidarkasse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu werten und zu leisten ist.

4. Beendigung der Bezuschussung von Riesterrentenverträgen aus der Staatskasse und Einzahlung dieser Milliardenmittel direkt in die gesetzliche Rentenkasse, so dies denn überhaupt sachlich finanziell notwendig und geboten sein sollte, da bisher hierzu
 nachweislich überhaupt keine finanziell-sachliche Notwendigkeit bestand, weil die Rentenkasse nicht notleidend war und ist. Es dürfte im Übrigen nicht erkennbar sein, weshalb der Staat auf Kosten aller Bürger Milliarden-Kredite zur Finanzierung der Riesterzuschüsse bei den Finanzkonzernen  aufnimmt (denn die Staatskasse ist ja angeblich leer), um sie als "Zuschüsse" über die Riesterrentner und  Riester-Vertragsabschluss-Provisionen den privaten  Finanz-Konzernen wieder zuzuführen, und dem Riesterrentner sowie  dem Gesamtstaat lebenslang bis zu den Enkeln die Zinsen für diese Milliarden-Kredite an die Privaten Konzerne aufzubürden.    

5. Offizielle Beendigung der unwahren Behauptung und somit Täuschung der arbeitenden Bevölkerung, die Rentenkürzungen und die  Rentenprivatvorsorge würden sich zwingend  notwendig aus der demographischen Entwicklung ergeben. Diese Behauptung entbehrt sachlich jeder Grundlage, weil sie auf der offensichtlich ziel- und zweckgerichteten  unrichtigen Voraussage aus dem Hause des Prof. Meinhard Miegel  (privater eingetragener Verein, getarnt als "Institut für   Wirtschaft und Gesellschaft (IWG) " in Bonn aus den 70er Jahren herrührt, wonach um das Jahr   2000 die Bevölkerung angeblich um ca. 4 Mio. Menschen "geschrumpft" sein sollte. Diese Propaganda wurde flankierend abgestimmt öffentlich verbreitet durch die  als "Deutsches Institut für Altersvorsorge (DIA)" getarnte und in Köln etablierte 100% -Tochter-GmbH der "Deutschen Bank  AG". Professor Meinhard Miegel vom  vorgenannten IWG wiederum ist "Berater" in dieser privaten, als "Institut" getarnten,  Deutsche-Bank-GmbH, die dann die Riesterrentenverträge verkauft.

Die Bevölkerung ist jedoch, zum damaligen Zeitpunkt,
 gem.  Bundesamt für Statistik lt. dessen Mitteilung vom 3.12.2003 -VII B- 173, nicht um 4Mio Menschen geschrumpft, sondern um 4Mio Menschen angewachsen. Die entspr. Demographie-Tabelle  des Bundesamts für Statistik ist Ihnen hier beigefügt  (siehe Anlage)

Im Übrigen spielt
  die demographische Entwicklung infolge der industriellen Wirtschaftssteigerung und -kraft nicht die geringste Rolle hinsichtlich der Versorgung unserer Alten. Die gesamte Rentenreform hat damit die vorgeblich tragende Begründung der schrumpfenden Bevölkerung verloren, und somit ist auch der gesamten, künstlich, geschaffene Riesterrenten-Organisation jegliche Berechtigung entzogen. Sie ist deshalb ersatzlos auslaufen zu lassen.

Im Wesentlichen liegt eine unseriöse Täuschung bezüglich des Riesterrentengebarens auch darin begründet, dass den arbeitenden Menschen vorgetäuscht wird, durch Beiträge zur privaten Rentenversicherung ihren Sozialstatus im Alter sichern zu können. Der offensichtliche Betrug wird darin gesehen, dass rein tatsächlich der Status durch die Solidarkasse mit völlig geringeren Beitragserhöhungen gesichert wäre als es die Beträge zur Privatversicherung ausmachten, und somit schon während des Arbeitslebens höhere Einkommensverluste eintreten, ganz abgesehen davon, dass die einbezahlten Privat- Beiträge durch Inflation und spätere Besteuerung in noch unbekannter und dann willkürlich festgesetzter Höhe weitestgehend aufgebraucht werden, und zwar definitiv, da eine diesbezügliche Auszahlungsdynamisierung weder vorgesehen noch möglich ist.

Würden die 5 vorgetragenen
 Forderungen in die Tat umgesetzt, dürften sich die damit zusammenhängenden, künstlich, geschaffenen Rentenprobleme zum größten Teil ganz von selbst erledigen.
Allerdings könnten die Konzerne und Annex-Nutznießer nicht mehr die Milliarden in ihre privaten Taschen umleiten, was wiederum der Volkswirtschaft und dem Arbeitsmarkt zur erheblichen Gesundung verhelfen würde, was einfach von jedem interessierten Laien zweifelsfrei zu erkennen sein müsste. Im Einzelnen dürfen wir daher zu Ihrer Replik vom 27.11.2008 wie folgt Stellung nehmen:

1. Ihre Antwort vermengt allgemeine "Leistungen" (welcher Natur?) des Staatshaushalts an die Rentenversicherungskasse, als sich aus einem "allgemeinen" und "zusätzlichen" so genannten "Bundeszuschuss" zusammensetzend und im Übrigen aus "einigungsbedingten Leistungen" sowie aus "Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten". Damit ist nichts klar verifizierbar.
Es werden hierzu Zahlungsbeträge genannt, nach denen nicht gefragt wurde, und die sich in Hinsicht auf die 5-Punkteforderung eher als
  irrelevant darstellen dürften. Wir wollen hierzu jedoch z.B. eine genaue Buchführungspflicht über diese Zahlenwerke etabliert sehen. Dazu ist nichts gesagt.

2. Sie "
gehen davon aus", dass die "rentenfremden Leistungen zwischenzeitlich vollständig aus Steuermitteln (also der Staatskasse) finanziert werden. Unsere Frage war jedoch, was nachprüfbar tatsächlich
 genau an Geldern wohin und woher geflossen ist. Und dazu brauchen wir nun einmal eine ordentliche Buchführung, damit exakt nachgewiesen wird, was wie wo wann wofür in welcher Höhe gezahlt wurde und nicht, wovon wir "ausgehen müssen", weil  wir ansonsten weiterhin gehalten sind, den Ausgabenanteil für gar nicht klar definierte Fremdleistungen im Rahmen gewisser "Kaffeesatzleserei" zu ermitteln.

Jeder Kleinstgewerbetreibende hat mit
 strafrechtlicher Sanktionen zu rechnen für den Fall des Unterlassens, eine "ordnungsgemäße Buchführung" über seine Ein- und Ausgaben vorzulegen, und auch die staatliche Fiskal-Verwaltung weist durchgängig im Rahmen ihrer Buchführung  durch "Einzelpläne", "Kapitel" und "Titel"  exakt jede Einnahme und Ausgabe nach Zweckbestimmung und Höhe im einzelnen nach. Das Weglassen dieser Buchführung im Rentenkassenbereich stellt sich deshalb offenbar als zielgerichtete Verschleierung unseriösen Finanzgebarens dar und wäre unverzüglich und  endlich zu beenden. Dazu haben Sie leider nichts ausgeführt.

3.
Im Gesetz muss klar definiert sein, was den originären Rentenleistungen zuzurechnen ist, damit für jedermann klar erkennbar wird, wofür er seine Rentenbeiträge leistet, und es der Beliebigkeit der politisch Verantwortlichen entzogen wird, nach Bundeskassenlage zu definieren, was angeblich ebenfalls "rentenspezifische Leistung aus Beiträgen" zu sein hat und was nicht.
Es wäre deshalb und nunmehr Aufgabe des Parlaments,
gesetzgeberisch dazu Klarheit zu schaffen, und nicht dazu beizutragen, die Klarstellung zu verhindern.

4 .Ebenso muss aus vorstehenden Gründen
in der Verfassung festgeschrieben sein, dass die Selbstverwaltungseinrichtung "Rentenkasse" 1. autonom ist und 2., wie die Bundesbank, absolut keine Eingriffe der Politiker mehr zulässt, um das Herausnehmen von "Anleihen" und ähnlichen Betrugs- und
 Veruntreuungs- handlungen zugunsten unberechtigter Dritter und zum Nachteil der zwangs-versicherten Beitragzahler zu unterbinden. Hierzu haben Sie leider ebenfalls keine Ausführungen getätigt.

5. Wir brauchen keine Vernebelungsinformationen, sondern genaue Antworten auf unsere eindeutig umrissene 5-Punkte- Forderung. Die gesamte Riestergeschichte ist, wie bereits erwähnt, eine einzige Täuschung über den tatsächlichen Zustand der Rentenversicherungsorganisation. Einen Nutzen aus dem Wust der undurchschaubaren Riester- und Rürupprodukte ziehen allein die Namensgeber und die daraus profitierenden Versicherungs- und Finanzdienstleister. Die Folgen einer auf privat ausgerichteten Altersversorgung außerhalb des gesetzlichen und solidarischen Rentensystems sind seit geraumer Zeit weltweit bei den Menschen zu sehen, die gerade ihre eingezahlten Gelder durch solche staatlich geförderte Betrugssystem verloren haben (siehe England, Chile, USA, Argentinien) und anstatt in Rente wieder zur Arbeit gehen.

6. Letztlich gibt Ihre vorgenannte Erwiderung keine Auskunft darüber, inwieweit die nachweislich unrechtmäßig seit 1957 der Kasse für Fremdzwecke entnommenen Gelder in Höhe von über 500 Mrd. Euro wann und wieder an die Solidargemeinschaft zurückgegeben werden.

Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass z.Zt. völlig unverständlicherweise gerade den Banken und Großkonzernen 100derte von Milliarden zur Verfügung gestellt werden, und dies auch wieder auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung, die die Mrd. von Zinsen an die Banken, von denen Sie die "Beihilfen" ja erst als Kredite aufnehmen, zu erwirtschaften und zu erbringen hat.
 

Sollte also nicht im Hinblick auf die gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Demontage unserer verfassungspostulierten Sozialstaatlichkeit das Strafrecht analog der staatlichen Weiterentwicklung den Demontagevorgängen der sozialen Solidarsysteme angepasst werden durch Einführung einer fälligen Strafrechtsnorm? Damit die planmäßige Demontage der Sozialsysteme und des Sozialstaates unter Vortäuschung falscher Tatsachen und Falschgutachten als schwerwiegend rechtswidrig (wegen der systematischen Entreicherung der Beitragszahler in gigantischen Größenordnungen) auch strafrechtlich  geahndet werden kann?

Aus vorgenannten Gründen
 werden Sie erneut gebeten, zu den vorgetragenen  5-Punkte-Forderungen sowie den hier gemachten Ausführungen noch einmal Stellung zu nehmen und im Weiteren sich für die Verwirklichung derselben im Parlament nachhaltig einzusetzen.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir
mit nach wie vor außerordentlich besorgten Grüßen


Unterschriften

gez. J. Köhler

stellvertretend für die im Briefkopf genannten Personen


Nachsatz:
Die Vorteile der solidarischen, gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie u.a. hier:
http://www.rentenreform-alternative.de/vorteile.htm

Anlage


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Kommentar zur Antwort Dr. Brauksiepe vom 11. November:
Die Antwort des Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) beschränkt sich auf Vermutungen, bzw. Annahmen, für den künftigen Bundeshaushaltsplan 2009. Warum er auf die "fünf wichtigen Forderungen an die Politik" des Briefes erst gar nicht eingeht, spricht wohl für sich selbst.
Ein "kleiner Hinweis", warum die bisher "entnommenen" 500 Milliarden aus der Rentenkasse nicht zurückgezahlt werden, angesichts künftig erwarteter Finanzierungslöcher in der Übergangsphase, wäre schon angemessen. Die Renten zu kürzen, der Jungen bis auf Sozialhilfeniveau, ist ungerecht, unsozial und unnötig. Zur Zeit wirft SchwarzRot mit den Milliarden ja nur so um sich, allerdings nur für das Bankgewerbe: Wer am schlimmsten gezockt hat, erhält das meiste Geld.
Selbst wenn es im Wahljahr 2009 Wirklichkeit werden sollte, dass erstmalig "die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert werden", wäre noch kein einziger Euro aus dem Steueraufkommen zum Ausgleich der Fehlbeträge aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Einflüsse Massenarbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigungsverhältnisse oder aufgrund der prognostizierten Demografieverhältnisse in die GRV geflossen.
Knut Albrecht


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Antwort von Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Bundesvorstand        1.12.2008

Sehr geehrte Frau Poelmann,
vielen Dank für Ihre engagierte Mail. Auch wenn wir nicht in jeder Einzelfrage übereinstimmen, sind wir in der grundsätzlichen Linie einer Meinung: Und zwar, dass wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken müssen. Wir dürfen uns aber nicht in die Tasche lügen: Selbst, wenn das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgesenkt werden würde, hätten wir ein Problem mit der Lebensstandardsicherung. Die war, wenn man sich das ernsthaft anschaut, nie allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen. Schon immer haben die Menschen für das Alter zusätzlich vorgesorgt. Warum wir die Arbeitnehmer/innen dann nicht auf die Fördermöglichkeiten und sinnvolle Produkte hinweisen sollen, verstehe ich dann nicht. Der Weg der ersten Wahl bleibt für uns allerdings die betriebliche Altersversorgung. Dort besteht ein besonders hoher Schutz der Einlagen, und dort erreichen wir häufig auch die Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und viel Energie!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Nürnberger
Politischer Referent für Alterssicherung und Rehabilitation  / Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand


Kommentar (K.A.):
Millionen Rentner, bzw. Rentenversicherte wären froh und glücklich wenn auch vom DGB gefordert und erreicht würde, dass das Rentenniveau nicht abgesenkt werden würde. Das "Problem mit der Lebensstandardsicherung" wäre um ein vielfaches kleiner.
Wer es sich leisten kann, soll und wird sich für das Alter zusätzlich absichern.
Für uns abhängig Beschäftigte ist es aber zwingend notwendig dass unsere zwangsweise eingezahlten hohen GRV-Beitragsleistungen (einschliesslich der Arbeitgeberbeiträge), die einen erheblichen Teil unseres Einkommens beanspruchen, nicht für Fremdleistungen verwendet werden und die vereinbarte Rente nicht nachträglich gekürzt wird. Besonders Durchschnitts- und geringeren Einkommen bleibt über den Bedarf für den Lebensunterhalt und einem kulturellen Grundbedarf weniger bis nichts übrig.
So auch eindeutig im, vom DGB mitgetragenen, Konzept
Erwerbstätigenversicherung: Rente mit Zukunft  >> siehe Ziele:
"Ziel der Alterssicherung in Deutschland ist es, das im Alter, bei Erwerbsminderung oder Tod wegfallende Erwerbseinkommen zu ersetzen und einen angemessenen Lebensstandard sicherzustellen"
"Der Abbau der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer sich daraus ergebenden weitergehenden Ersetzung der gesetzlichen Rentenversicherung durch kapitalgedeckte Altersvorsorge wird aber die sozialen Unterschiede im Alter ausweiten und ist daher abzulehnen."



Erwiderung von Frau Antje Poelmann
          Email an DGB/Ingo Nürnberger,  Mon, 19 Jan 2009

Sehr geehrter Herr Nürnberger,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn auch spät so möchte ich doch gern noch auf Ihre Mail vom 1. Dez. 08 antworten.

Sicher hätten wir gern gewußt, warum Sie uns zu welchen Punkten nicht zutimmen können.

Was aber besonders erschreckend ist (besonders für mich als Ver.di.Mitglied), ist die Unterstützung des DGB und ver.di für die Riesterrente. Dass läßt vermuten, wie verstrickt auch die Gewerkschaften mit der Versicherunsgwirtsschaft sind. Dass die Riester-Rüruprenten ein reines Betrugsystem sind, ist mittlerweile durch viel Fakten belegt. Dass ausgerechnet die Gewerkschaften mit der Unterstützung für die private Versicherungswirtschaft den abhängig Beschäftigten Pflichtversicherten in den Rücken fallen, ist nicht nachvollziehbar. Herr Rürup, ein sogenannter Wirtschaftsweiser, ist nun zu einem Initiator und Profiteur der Riesterrente, dem Finanzdienstleister AWD, gewechselt.

Jeder Steuercent, der für die Riesterrente aufgewandt wird, fehlt der solidarischen GRV, und füllt allenfalls die Kassen der Finanz- und Versicherungsindustrie und natürlich die von Herrn Riester und Herrn Rürup.

Zu unserem Rentenforderungsbrief an alle Abgeordneten, sind einige Antworten eingegangen, die Sie hier mit unseren sorgfältig recherchierten Entgegnungen und vielen Informationen nachlesen können:

http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm

Mit freundlichen Grüßen

Antje Poelmann



zum Anfang






























































Antwort des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU)         4.12.2008

Keine persönliche Antwort gegeben;
aus Zeitmangel Brief als Petition (Akt-Z.: Pet 3-16-11-8216-045549) an Petitionsausschuss  weiter geleitet und:  „bitte ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch nehmen kann.“       Original-Antwortschreiben

Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Petition und Stellungnahme des Petenten

Kurzfassung
Kernpunkte des Briefes / der Petition. Forderungen an die Politik:
1. Rückerstattung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. Von 1957 bis 2007  wurden rund 524 Milliarden Euro den GRV-Beiträgen entnommen und nicht wieder erstattet.
2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, zur künftigen Vermeidung jeglichenr Eingriffes zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen.
3. Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus der GRV zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
4. Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Diese Bezuschussung direkt in die GRV umleiten, zur Beseitigung der "künftigen Finanzierungsprobleme" der GRV.
5. Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.

Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Petition:
Zu 1. Nicht beantwortet
Zu 2*. Nicht beantwortet insbesondere die Kernforderung: "..so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist"
Zu 3. Petitions-Ausschuss behauptet unzutreffend: "Die Versicherungsträger ... stellen auf der Grundlage der Rechnungslegung eine Jahresrechnung auf. Insoweit findet die vom Petenten geforderte ordnungsgemäße Buchführung statt."
Im krassen Gegensatz hierzu der DRV in einem Schreiben vom 16.9.2008: "Eine Auflistung der versicherungsfremden Leistungen in Euro für die Zeit von 1950-2007 können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Eine solche Erhebung liegt uns nicht vor."
Zu 4. Abgelehnt mit Demographie-Prognosen Argumentation
Zu 5. Wiederholung der Demographie-Prognosen Argumentation

*(Anmerkung von K. Albrecht. Die Aussage: "Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Problem der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch bereits in der Vergangenheit in Kraft getretene entsprechende gesetzliche Regelungen zufriedenstellend gelöst worden." steht auch im krassen Widerspruch zum Bericht der Bundesregierung  zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen vom 13. August 2004. Zitat: "Seit der nunmehr fast zehn Jahre zurückliegenden VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Änderungen stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus über die aktuelle Diskussion einer erweiterten Definition von nicht beitragsgedeckten bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten". Von einer solchen aktualisierten und erweiterten Definition ist seither nichts bekannt.)

Nachfolgend die Dokumente im Wortlaut:


Ergebnis der parlamentarischen Prüfung der Petition:

Pet 3-16-11-8216-045549         26605 Aurich

Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung

Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen

Begründung
Mit der Petition wird insbesondere die Finanzierung so genannter versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung kritisiert.
Den gesetzlichen Rentenversicherungskassen sei seit 1957 Kapital in Höhe von über 524 Mrd. Euro für allgemeine Staatsverpflichtungen entnommen worden. Diese müssten entsprechend zurückerstattet werden. Die gesetzliche Rentenversicherung solle als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grundgesetz verankert werden, um weitere Eingriffe zu unterbinden. Hierzu müsse eine gesetzliche Festlegung der von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringenden Rentenleistungen erfolgen und eine ordnungsgemäße Buchführung stattfinden, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachgewiesen werden kann.
Ferner solle die Bezuschussung der Riester-Rentenverträge durch Steuermittel beendet werden und diese Mittel in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen. Die Anzahl der Sterbefälle übersteige die Anzahl der Geburten, so dass sich der angebliche Rentnerberg bereits abbaue.
Das Anliegen wurde neben dem Petenten von drei Bürgerinnen und Bürgern, die das Anliegen unterstützen, unterschrieben.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens des Petenten lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wie folgt zusammenfassen:
Der Begriff der versicherungsfremden Leistungen hat sich in der sozialpolitischen Diskussion überholt. Es wird heute vielmehr zwischen beitragsgedeckten und nicht beitragsgedeckten Leistungen der Rentenversicherung unterschieden.
Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein auf Leistung und Gegenleistung beruhender versicherungsmathematischer Risikoausgleich, der nach dem Soli-darprinzip durch einen sozialen Ausgleich aufgrund sozialpolitischer Erwägungen ergänzt wird. Der Leistungskatalog beinhaltet daher sowohl beitragsgedeckte als auch nicht beitragsgedeckte Leistungen. Der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist immer auch Ergebnis eines politischen Werturteils darüber, wie umfangreich das Ziel des sozialen Ausgleichs definiert wird. Die Bewilligung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt ausschließlich auf einer gesetzlichen Grundlage.
Die Argumentation, der gesetzlichen Rentenversicherung seien Beträge für fremde Zwecke entnommen worden, übersieht, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Umlageverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Jahres grundsätzlich aus den Einnahmen des gleichen Jahres bestritten werden, insbesondere aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie aus den Zuschüssen des Bundes. Es ist nicht zu bestreiten, dass der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit in erheblichem Umfang gesamtgesellschaftliche Aufgaben zugewiesen worden sind. Der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist aber in den letzten 25 Jahren zurückgegangen und wird in der Zukunft noch weiter zurückgehen.
Sozialpolitisch gewünschte Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wie zum Beispiel die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung oder die Überleitung der Zusatz- und Sonderversorgung aus der DDR werden durch Beitragsleistungen und Erstattungen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Steuern finanziert. Hinzu kommen weitere steuerfinanzierte Zuwendungen des Bundes, deren Anteil rund 25 v. H. der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Insoweit tragen alle Steuerzahler, zu denen auch Beamte und nicht versicherte Selbständige zählen, die nicht beitragsgedeckten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich mit.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Problem der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch bereits in der Vergangenheit in Kraft getretene entsprechende gesetzliche Regelungen zufriedenstellend gelöst worden.
Soweit der Petent die Selbstverwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer fordert, ist festzustellen, dass dies bereits der Fall ist. Aus Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 29 ff. des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) ergibt sich, dass die Rentenversicherungsträger bundes- bzw. landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes mit sozialer Selbstverwaltung sind. Soziale Selbstverwaltung bedeutet, dass den Sozialversicherten die Regelung von Angelegenheiten, die sie am sachkundigsten selbst beurteilen können, eigenverantwortlich überlassen ist. Im Wesentlichen ist zwar gesetzlich zu regeln, ob und in welchem Umfang Leistungen aus der Rentenversicherung zu erbringen sind. Die Entscheidungen darüber, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen jedoch durch die Betroffenen selbst. Die Selbstverwaltung bietet den Verantwortlichen in der Verwaltung die auch Möglichkeit, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Dies war zum Beispiel gerade bei der durch den Peten-ten kritisierten Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen durch Bundesmittel der Fall.
Die Haushaltsführung obliegt ebenfalls den Organen der Selbstverwaltung. Die Mittel, die zur Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung erforderlich sind, werden durch die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane festgestellt. Die Versicherungsträger schließen für jedes Kalenderjahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher ab und stellen auf der Grundlage der Rechnungslegung eine Jahresrechnung auf. Insoweit findet die vom Petenten geforderte ordnungsgemäße Buchführung statt.
Die vom Petenten kritisierte steuergeförderte zusätzliche Alterssicherung ist im Hinblick auf die anhaltend niedrige Geburtenrate und weiter wachsende Lebenserwartung eingeführt worden. Aufgrund dieser demographischen Entwicklung war es geboten, die Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung künftig auch verstärkt durch individuelle Vorsorge zu gewährleisten. Hierfür wurde eine staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuerermäßigungen geschaffen.
Entgegen der Ansicht des Petenten stellt die Gegenüberstellung der Anzahl der Geborenen zu den Gestorbenen kein geeignetes Maß dar, das Rückschlüsse auf die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in der Zukunft erlaubt. Die Anzahl der älteren Menschen in Deutschland wird nicht nur von den Geburten und Sterbefällen beeinflusst. Zum einen blendet eine solche Sichtweise die jährlichen Wanderungssalden aus. Seit 1991 hat die Nettozuwanderung von mehr als 4 Mio. Personen den Gestorbenenüberhang mehr als kompensiert. Zum anderen führt die auch künftig weiter steigende Lebenserwartung dazu, dass die Sterbefälle später als in der Vergangenheit stattfinden werden. Aufgrund der Altersstruktur werden künftig immer mehr jetzt noch Erwerbstätige in diesen Altersbereich hineinwachsen.
Nach einer mittleren Variante der 11. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung von rd. 82,2 Mio. Personen im Jahre 2007 auf rd. 74 Mio. Personen im Jahr 2050 zurückgehen. Dabei wird sich der Anteil der über 65-jährigen im Verhältnis zu den 20 bis 64-jährigen nahezu verdoppeln. Dieser Anstieg zeigt auf, vor welchen Herausforderungen die Alterssicherungssysteme in der Zukunft stehen werden.
Nach den vorangegangenen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen des Petenten zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.




Stellungnahme des Petenten / Arbeitskreis "Solide Rente"
08. März 2010
Jörg Köhler                    Anne Fröhner                         Antje Poelmann

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
PET: 3-16-11-8216-045549  
14. Januar 2010                                  
Forderung zur Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Antwort vom 14. Januar 2010 ist aus folgenden Gründen zu widersprechen:

Nach Art. 87(2) GG ist die gesetzlichen Rentenversicherung nicht als autonomes Organ an die Verfassung angehängt, sondern als "bundesunmittelbare Körperschaft". Die Selbstverwaltung ist lediglich im Gesetz, also unterhalb der Verfassung im §29 SGB IV postuliert.

Der Hinweis, die versicherungsfremden Leistungen hießen nun "nicht beitragsgedeckte Leistungen“ ist reiner Etikettenschwindel. Tatsache bleibt: Aus der Rentenversicherung  werden Gelder für staatliche Aufgaben entnommen unter dem  Vorwand, die Rentner müssten eben auch andere staatliche Leistungen finanzieren. Noch in keinem Jahr wurde durch den Bundeszuschuss die vorher entnommenen Gelder vollständig ausgeglichen.

Das ist jedoch ein Skandal: Staatliche Leistungen sind aus Steuermitteln aller Bürger zu  finanzieren. Hier wird den Pflichtversicherten quasi eine Sondersteuer auferlegt.
Mit welchem Recht werden Beiträge der übrigen Versicherten ausschließlich für ihre Rente verwandt, während die Pflichtversicherten gezwungen werden, mit ihren Leistungen auch  noch Staatsaufgaben zu finanzieren?

Deshalb geht die Antwort des Pet.-Ausschusses auch an der Forderung einfach vorbei, der zufolge durch Gesetz endlich festgelegt wird, dass durch die Beitragszahlungen ausschließlich auch die entsprechenden Renten gezahlt werden.

Die Aussage zur Buchführung ist Täuschung: Es wurde gefordert, eine Buchführung einzurichten, aus der ersichtlich ist, welche Ausgaben speziell für staatliche Aufgaben geleistet wurden. Genau diese Buchführung gibt es eben nicht s. Anhang!
Es wurde überhaupt nicht auf die Aufforderung eingegangen, verfassungsmäßig zu regeln, dass von staatlicher Seite keinerlei Eingriffe in die gesetzliche Rentenversicherung  zu erfolgen haben; insbesondere dass es keine "Zwangsanleihen" und ähnliche Raubvorgänge mehr  geben darf.
Es wurde völlig ignoriert, dass der Rentenversicherung die entnommenen  700 Mrd. zurück zu erstatten sind, die seit 1957 zwangsenteignet  wurden (Kapitalstöcke unserer Eltern).

Auch die demographischen Veränderungen sind vom Umlageverfahren zu bewältigen. Dafür sorgt die gleichzeitig eintretende Entlastung durch die weniger zu versorgende  Jugend, genauso wie die steigende Produktivität. Das Umlageverfahren ist schon mit ganz anderen Problemen fertig geworden. Und eines ist ganz klar, wenn es ein demographisches Problem gibt, dann werden die Privatvorsorgesysteme damit keinesfalls besser fertig.
Im Übrigen sind die Ausführungen zur Bevölkerungsentwicklung reine Spekulation. Auch das Bundesamt für Statistik kann nicht die Zukunft voraussagen.

Riesterrenten sind reine private Rentenversicherungsprodukte und es darf nicht zu Lasten der Beitragszahler des Selbstverwaltungsorgans der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gehen, die Interessen der Versicherungskonzerne zu vertreten.

In einem Artikel der „Zeit“ Ausgabe 26, vom 21. Juni 2000,
(  http://www.zeit.de/2000/26/200026.private_rente_.xml ) wurde ein Marktwert über 3 Billionen DM ermittelt. So entstand die ganz gezielte Logistik der Vermarktung schon vor 2000 mit „entsprechend beeinflussten Politikern“ und so genannten Rentenexperten mit Professorentitel.

Was mit der GRV passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar, wenn es übergroße Ausmaße annimmt.

Die Antworten auf unsere Forderungen, sowie den angefügten Nachweisen, gehen an der Sache vorbei und belegen in erschreckender Weise die Unkenntnis und den fehlenden Willen, die einzig sichere Altersversorgung der Bevölkerung zu sichern und vor Missbrauch zu schützen.


Mit nach wie vor entsetzten Grüßen
für den Arbeitskreis
Antje Poelmann


Anlagen

Keine (!) Buchführung der versicherungsfremden Leistungen
Bundeszuschuss
Fakten und Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen
Zahlen des statistischen Bundesamtes


zum Anfang


























































Antwort der  SPD - Bundestagsfraktion                                    


ARBEITSGRUPPE ARBEIT UND SOZIALES               SPD
                                                    Mitarbeiterin              BUNDESTAGS
                                                  Andrea Timm              FRAKTION

                                                                                                                                                     
SPD-BUNDESTAGSFRAKTION PLATZ DER REPUBLIK 1  11011 BERLIN
Herrn
Jörg Köhler
.....
......                                                                                     Berlin 11. Dezember 2008


Gesetzliche Rentenversicherung, Versicherungsfremde Leistungen

Ihr Schreiben vom Oktober 2008 an die SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Peter
Struck, MdB

Sehr geehrte Frau Poelmann,
Sehr geehrte Frau Fröhner,
Sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Feige,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie sich mit der Frage der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung befassen. Peter Struck hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Soweit viele Jüngere in den derzeitigen Diskussionen die Belastungen der heutigen Altersrentner - in derem Arbeitsleben - mit ihren heutigen Belastungen als Arbeitnehmer vergleichen, zeigt dies natürlich, dass gesellschaftliche Entwicklungen wie Arbeitsmarkt und Wirtschaft aber auch demografische Entwicklungen sich in der Entwicklung der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme wiederfinden, und wiederfinden müssen. Jedoch verkennen sie dabei, dass die heutigen Rentner - mit ihren« Renteneinkünften, die niedriger sind als ein Arbeitseinkommen - einen Teil dieser Abgaben tatsächlich auch leisten müssen. Das gilt sowohl für den Pflegeversicherungsbeitrag, den Rentner voll zahlen, für Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen, die es früher nicht gab, für Zuzahlungen bei Heil- und Hilfsmittel und seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch für die Besteuerung von Alterseinkünften. Die Lebenserhaltungskosten sind natürlich auch für alle Bürger gleichermaßen gestiegen. Allein die Frage, was heute auch von den Rentnern an Belastungen abverlangt wird, ist maßgeblich dafür, dass es wichtig ist, die Altersrenten entsprechend aller verfügbaren gesetzlichen Möglichkeiten anzupassen.

Eine Anpassung z.B in Höhe der Inflationsrate, wie sie derzeit als Mindestforderung von vielen gefordert wird, würde allerdings die gesetzlich geregelte Berechnung von Rentenanpassungen (Abweichen von der Rentenformel) verletzen und insbesondere durch die damit verbundenen Kosten die Beitragszahler zusätzlich belasten, denn sie müsste durch Beitragserhöhungen finanziert werden. Es wäre außerdem eine soziale Ungerechtigkeit, denn auch die Beitragszahler sind von der Inflationsrate betroffen und nicht überall gab es Gehaltserhöhungen, die die gestiegenen Kosten oder Preise kompensieren könnten.

Mit den Rentenreformen der vergangenen Jahren haben wir die gesetzliche Rentenversicherung in ihrer langfristigen Plausibilität gestärkt und die Belastungen für die Jüngeren begrenzt. Das bescheinigen uns alle Rentenexperten. Auch mit den Veränderungen werden wir unsere Ziele erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 % liegt und dass gleichzeitig das gesetzlich fixierte Mindestsi-cherungsniveau vor Steuern von 46 % bis 2020 und von 43 % bis 2030 nicht unterschritten wird. Die generationengerechte Ausgestaltung und die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben gewahrt.

Derzeit wird sehr viel über die Frage der Armut diskutiert. Die Formulierung „den Rentnern gehe es so gut wie nie zuvor" ist auch aus meiner Sicht sehr unglücklich und auch faktisch nicht zutreffend, da alle Bürger gleichermaßen mit höheren Kosten zurechtkommen müssen. Zum 1. Januar 2003 haben wir die bedarfsorientierte "Grundsleherung im Alter und bei Erwerbsminderung" als eigenständige Sozialleistung auf der Grundläge des Grundsicherungsgesetzes (GSiG) eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen - wenn auch nicht in allen - Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt. Von den derzeitigen Rentner sind in den alten Bundesländern ca. 2 % und in den neuen Bundesländern lediglich 1 % auf Leistungen der Grundsicherung (ca. 650 €) angewiesen. Dies zeigt natürlich deutlich, dass diese sehr niedrige Schwelle, die auch mit Armut einhergeht derzeit von extrem wenigen Rentner unterschritten wird.

Ich möchte nun näher auf die auch von Ihnen problematisierte Frage der sogenannten versicherungsfremden Leistungen ausführlicher eingehen, da hier regelmäßig die meisten Fragen bestehen. Viele sehen hierin die Ursache für finanzielle Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Finanzierung sogenannter versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit Jahrzehnten in der politischen Diskussion. Was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach heutigem Verständnis - aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen. Dieses sind insbesondere:

Kriegsfolgelasten
Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder   wegen Krankheit
Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen erbracht werden)
Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
Renten für Aussiedler
Ausgleich von NS-Unrecht
Ausgleich von SED-Unrecht.

Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr oder minder - Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d.h. mit ihrer Gewährung setzt sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der Gesellschaft als Gesamtheit zu leisten wären. Wenn nunmehr versucht wird darzustellen, dass seit 45 Jahren die „Rentenkasse" systematisch durch die Politiker für versicherungsfremde Leistungen geplündert wird - dieser Argumentation sind auch sie gefolgt - und dass diese meist gesamtgesellschaftlichen Ausgaben aus Steuergeldern hätten finanziert werden müssen, so ist hier eine Klarstellung dringend nötig.

Richtig ist zumindest, dass in der Vergangenheit vielfach die Leistungen des Bundes rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die Ausgaben durch versicherungsfremde Leistungen vollständig zu decken. Dieser Zustand ist seit einigen Jahren beseitigt.

Durch die seit 1998 auf Initiative der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen wurde insgesamt erreicht, dass die Beitragszahler heute nicht mehr an der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben (= „versicherungsfremde Leistungen") beteiligt sind. Das Thema sachge-rechte Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen ist auch aus der Sicht der Renten-versicherungsträger somit erledigt, nachdem der „zusätzliche Bundeszuschuss" (ein Prozentpunkt des Umsatzsteueraufkommens seit 1998) eingeführt wurde, faktisch das gesamte Aufkommen aus der Öko-Steuer an die Rentenversicherung fließt und der Bund echte Beiträge für die rentensteigernde Anrechnung von Kindererziehungszeiten zahlt. Das Gesamtvolumen aller Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung liegt heute bei ca. 34 Prozent. In dieser Größenordnung waren die Ausgaben der Rentenversicherung immer bundesfinanziert, wie auch der von Ihnen beigelegte Beitrag belegt.

Diese „Unterdeckung" hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe der „Rentenkasse". Das derzeitige System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich nicht durch Kapitaldeckung sondern durch ein Umlageverfahren (s.o.). Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger - Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert wird.

Die Entscheidung des Gesetzgebers nach dem zweiten Weltkrieg für die Einführung des Umlageverfahrens ist vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gut zu verstehen. Der Gesetzgeber hat sich vor dem Hintergrund eines zweimaligen Verlustes der angesammelten Kapitalanlagen der Rentenversicherung - zum ersten Mal durch den l. Weltkrieg (Kriegsanleihen) und die große Inflation in den Jahren 1922 und 1923 und zum zweiten Mal durch den II. Weltkrieg und die anschließende Währungsreform - gerade von der Kapitaldeckung des Systems abgewandt. Erst durch die jetzige sozialdemokratische Regierung ist mit der Rentenreform 2001 ein erster kleiner Schritt zu einer Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge vollzogen worden („Riesterrente"). Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die nicht vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stände die Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger dar.

Sofern Sie die Riesterrente als solche in Frage stellen, möchte ich folgendes bemerken:
Seit einigen Jahren ist allen klar, dass die Menschen angesichts der demografischen Entwicklung in Zukunft stärker privat und betrieblich versorgen müssen, um den in jüngeren Jahren erworbenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Bundesregierung fördert deshalb bereits seit dem Jahr 2002 sowohl die betriebliche als auch die private ergänzende Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile in erheblichem Umfang. Im letzten Jahr wurden zudem die Steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge nochmals verbessert. Gleichzeitig wurde die staatlich geförderte private „Riester-Rente" flexibler und bürgerfreundlicher ausgestaltet. Mit den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen ist eine langsame Absenkung des Rentenniveaus verbunden, und entsprechend müssen die Bemühungen um private und betriebliche Altersvorsorge verstärkt werden, um die sogenannte Rentenlücke entsprechend klein zu halten. Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so gewollt, um auch für die jüngeren Arbeitnehmer die Beitragsstabilität in der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Damit sind Einkommensbestandteile, die sonst für höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgebracht werden müssten, flexibel einsetzbar für die Absicherung im Alter. Dies gibt den heute jungen Menschen eine größere Planungssicherheit für die Zukunft.

Ich möchte noch kurz auf den von Ihnen gemachten demographischen Exkurs eingehen, der nicht dazu geeignet ist, die für die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung relevanten zu Grunde liegenden Daten zu entkräften.

Wer heute über die Folgen der Anhebung des Renteneintrittsalters spricht, darf insbesondere nicht allein die heutigen Arbeitsmarktverhältnisse seiner Analyse zugrunde legen. Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in einigen Jahre grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Das Erwerbspersonenpotential (EPP) wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere aufgrund der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge dramatisch abnehmen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) wird sich von 2005 bis 2050 von ca,50 Millionen auf ca. 39 Millionen Menschen verringern. Dazu kommt die steigende Lebenserwartung der Menschen, aufgrund derer sich die Rentenzahldauer verlängert. Ein relatives Gleichgewicht bzw. ein kleiner Überhang zwischen Geburten und Sterbefällen, verändert diese Entwicklung vorerst nicht.

Abschließend darf ich Ihnen folgendes hinsichtlich der Krankenversicherung von Hartz IV Beziehern mitteilen:

Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger waren in der Vergangenheit nicht in den Schutz der Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Dies haben wir mit dem SGB II geändert. Für diese Menschen gilt jetzt auch der Schutz in der Sozialversicherung. Sie erhalten die gleichen Leistungen im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit wie Arbeitnehmer auch. Lücken im Versicherungsschutz werden durch die Beitragszahlung verhindert, auch sind die Zeiten während des Bezuges von Arbeitslosengeld II vollwertige Zeiten in der Rentenversicherung, wenn es zum Beispiel darum geht, bestimmte rentenrechtliche Zeiten zu erfüllen, bevor eine Rente z.B. wegen Alters beantragt werden kann.

In der Tat sind die tatsächlichen eigenen Beiträge dieser Versicherten nicht hoch. Unser Ziel ist es jedoch, durch eine intensive Förderung und ein gezieltes Fallmanagement die Dauer der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten. Ein dauerhafter Verbleib in der Sozialhilfe, wie zuvor, hätte auch die dauerhafte Zahlung von Krankenhilfe aus Steuergeldern zur Folge und seltenst die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Dies ist nicht das Ziel sozialdemokratischer Politik.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Timm



Kommentar zur Antwort der SPD-Bundestagsfraktion vom 11.12.08

Leider auch in dieser Textstein-Antwort viele altbekannte Gemeinplätze, keine wirkliche Beantwortung zu den konkreten Fragen und Geldentnahmen aus der Rentenkasse.

Kommentar zu den wesentlichen Aussagen (fettgedruckt) der SPD Bundestagsfraktion:

„Eine Anpassung z. B. in Höhe der Inflationsrate, ..,

würde allerdings die gesetzlich geregelte Berechnung von Rentenanpassungen (Abweichen von der Rentenformel) verletzen,..“
Verletzen?  Die SPD hat diese Gesetze selbst beschlossen, sie kann auch Korrekturen beschließen.

denn sie müssten durch Beitragserhöhungen finanziert werden.“
Das ist keinesfalls zwangsläufig.
Wenn das Geld für heutige Rentenzahlungen nicht reicht, müssen die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV für den Ausgleich aus dem Staatshaushalt sorgen. Aber nicht die Versicherten:
Weder die (Jungen) Beitragszahler: Ihre Beitragshöhe bestimmt die Rentenhöhe ihres künftigen Rentenanspruches.
Noch die (Alten) Rentenbezieher: Durch die gesetzlich festgelegten Beitragszahlungen über viele Jahrzehnte für eine ausreichende Altersversorgung (zur Zeit dieser Beitragszahlungen galt ein Rentenniveau von 70 % vom Nettolohn) haben Sie ihre entsprechenden Rentenansprüche längst finanziert.

Die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV, das sind Bundesregierung und Parlament mit ihren Beschlüssen der jeweiligen Mehrheit der Regierungsparteien, haben mit Einführung des Umlageverfahrens lange Zeit hohe Überschüsse erzielt und diese für nicht beitragsgedeckte Ausgaben (versicherungsfremde Leistungen) der Rentenkasse verwendet.
Aus diesem Grund besteht der Anspruch auf Ausgleich aus dem Bundes-Haushalt.

Weitere Ansprüche auf Ausgleich aus dem Haushalt bedingen Mindereinnahmen der Rentenkasse durch gesamtgesellschaftliche Veränderungen, wie hohe Massenarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhält nisse, sowie die prognostizierten demografischen Veränderungen, wenn sie so eintreffen.
Zur Erinnerung:
Der Gesetzgeber hatte 1955 im Zusammenhang mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den Rentenversicherungsträgern, mit der Begründung verweigert, dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten. Das waren immerhin etwa 50% des Haushaltsvolumens 1956 von etwa 30 Mrd. Mark
(Quellen: Bundestagsdrucksache 1659, S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1).

Was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach heutigem Verständnis - aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen.…Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr oder minder - Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d.h. mit ihrer Gewährung setzt sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der Gesellschaft als Gesamtheit zu leisten wären.
Schön, dass in diesem wesentlichen Punkt Konsens besteht:
Versicherungsfremde Leistungen der GRV sind Ausgaben, für die die Beiträge der Versicherten nicht vorgesehen sind („nicht beitragsgedeckte Leistungen“). Korrekterweise sind sie von der Gesellschaft als Gesamtheit, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen, zu leisten.

Richtig ist zumindest, dass in der Vergangenheit vielfach die Leistungen des Bundes rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die Ausgaben durch versicherungsfremde Leistungen vollständig zu decken. Dieser Zustand ist seit einigen Jahren beseitigt.
D
ieser Zustand ist bis heute nicht beseitigt. Die vollständige Deckung ist offensichtlich auch von der SPD-Bundestagsfraktion nicht zu belegen. 

Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die nicht vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stände die Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger dar.
Wie bereits oben ausgeführt:
Die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV, das sind Bundesregierung und Parlament mit ihren Beschlüssen der jeweiligen Mehrheit der Regierungsparteien, haben mit Einführung des Umlageverfahrens lange Zeit hohe Überschüsse der GRV erzielt und diese für nicht beitragsgedeckte Ausgaben (versicherungsfremden Leistungen) der Rentenkasse verwendet. Aus diesem Grund besteht der Anspruch auf Ausgleich aus dem Haushalt.
Ganz offensichtlich würden diese zusätzlichen Zahlungen, es geht um etwa 500 Milliarden Euro, aus dem Haushalt die Rentenversicherung heute finanziell leistungsfähiger dastehen lassen.

Mit den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen ist eine langsame Absenkung des Rentenniveaus verbunden, und entsprechend müssen die Bemühungen um private und betriebliche Altersvorsorge verstärkt werden, um die so genannte Rentenlücke entsprechend klein zu halten.
Besonders unsozial und Bestandsrentner haben diese Möglichkeit gar nicht.

Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so gewollt, um auch für die jüngeren Arbeitnehmer die Beitragsstabilität in der ge­setzlichen Rentenversicherung zu sichern.
Von Beitragsstabilität kann keine Rede sein, durch die „Bemühungen um private und betriebliche Altersvorsorge“ steigen die Beiträge der Versicherten insgesamt.
Bei Geringverdienern ist private Altersvorsorge kaum möglich. Sinnvoller und viel sicherer (aktueller Beleg Finanzmarktkrise) ist, die GRV-Beiträge zu erhöhen (soweit erforderlich nach o. a. Korrekturen), hier verteilt sich die Erhöhung solidarisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Siehe auch "Die Vorteile gesetzlicher Vorsorge".

Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in einigen Jahren grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Das Erwerbspersonenpotential (EPP) wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere aufgrund der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge dramatisch abnehmen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) wird sich von 2005 bis 2050 von ca, 50 Millionen auf ca. 39 Millionen Menschen verringern. Dazu kommt die steigende Lebenserwartung der Menschen, aufgrund derer sich die Rentenzahldauer verlängert.
Langzeit-Prognosen haben aufgrund der unterstellten Annahmen zwangsläufig die Qualität von Kaffeesatzleserei. Langzeitprognosen der Vergangenheit bestätigen die hohe Unzuverlässigkeit: "Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt". Es sei denn, heutige „Prognose-Experten“ verfügten über hellseherische Fähigkeiten.
Selbst wenn diese prognostizierten Wirkungen so zuträfen (was ist mit Ein- und Zuwanderung? EU-Erweiterungen? Produktivitätssteigerungen? veränderte Geburtenrate entgegen prognostizierter? …) kommen auch die geburtenschwachen Jahrgänge ins Rentenalter, die Verhältnisse normalisieren sich wieder. Für diese Übergangszeit kann rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, z.B. durch:
GRV - Entlastung von Fremdleistungen s. o.
Sondererhebungen für die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige, Beamte, Kapitalvermögen sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen. Ähnlich dem Solidaritätszuschlag.
Ergänzung der arbeitsplatzbezogenen Beiträge durch eine Wertschöpfungssteuer
Ausreichende Rücklagenbildung wieder einführen.
"1969 wurde - ein Gemeinschaftswerk der Volksparteien - die bis dahin bestehende Gesetzespflicht, die finanzielle Deckung der Rente für zehn Jahre sicherzustellen, abgeschafft. Dafür wurde das bloße Umlageverfahren eingeführt, für das nur noch Rückstellungen für 3 Monate (heute unter 1 Monat) gefordert wurden".

Dass demografische Veränderungen in 50 Jahren als Begründung für heutige Rentenniveau-Senkungen herhalten müssen, macht überdeutlich wie unseriös diese Demografie-Diskussion ist. Heute gibt es soviel Menschen im erwerbsfähigen Alter wie noch nie, aber zu wenig Arbeitsplätze und immer weniger Vollzeitarbeitsplätze mit ausreichendem Einkommen
Nicht in 50 Jahren, schon seit Jahren wird die
 Rentenanpassungsformel manipuliert (Beitragssatzfaktor, Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Nachholfaktor, Anpassungsfaktor)  mit dem Ergebnis dass bereits die heutigen Renten niedriger ausfallen.
Mehr Informationen zu den kontinuierlichen Senkungen des Rentenniveaus seit den Achtzigern
hier, da zu umfangreich an dieser Stelle.
Knut Albrecht



zum Anfang























































Antwort der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann

 

Die freundliche Antwort der CDU-Abgeordneten zeigt leider so gut wie kein Verständnis für das berechtigte Anliegen der besorgten Bürger und Bürgerinnen: Sorgen über reale und künftige Renten-Einbußen und vielfach drohende Altersarmut.  
Frau Connemanns Antwort macht zu vielen Punkten eine klarstellende Erwiderung unerlässlich:

Erwiderung von Frau Poelmann und den Mitinitiatoren
 


                                                        zum Anfang









































Antwort von Sozialverband Deutschland (SoVD)               19. Dez. 2008

Von: Irene Moritz <Irene.Moritz@sovd.de>

Sehr geehrte Frau Poelmann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 25. November, mit der Sie uns einen Offenen Brief sowie Ihre Rentenauskunft vom November dieses Jahres zugesandt haben.
Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten und bitte hierfür um Ihr Verständnis. Gleichwohl kann ich Ihnen aber versichern, dass wir Ihre Ausführungen und insbesondere Ihren Offenen Brief mit großem Interesse gelesen haben.

Sie sprechen in Ihrem Offenen Brief sehr wichtige und drängende rentenpolitische Fragen an. Soweit Sie sich in Sachen versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den Sachverständigen der Bundesregierung Prof. Dr. Dr. Bert Rürup beziehen, möchte ich allerdings zu bedenken geben, dass den hier verwendeten Zahlen eine sehr weite Definition des Begriffs „versicherungsfremde Leistungen“ zugrunde liegt. So klassifiziert der Sachverständige – im Gegensatz zum SoVD – auch die Witwenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung als „versicherungsfremde Leistungen“. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Angriffe der vergangenen Jahre aus der Politik auf die Witwenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung halten wir eine verstärkte Diskussion der Problematik der versicherungsfremden Leistungen daher nicht für ungefährlich.

In Ergänzung zu Ihrem Schreiben möchten wir darauf hinweisen, dass die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gerade im Licht der aktuellen Finanzkrise sehr deutlich wird. Im Rahmen einer Veranstaltung bei ver.di hat SoVD-Präsident Adolf Bauer kürzlich erst darauf hingewiesen, dass die aktuelle Finanzkrise uns drastisch vor Augen führe, dass die Kapital gedeckte Altersvorsorge mit Nichten die Superrenditen einhalten könne, die den Vorsorgesparern immer wieder in Aussicht gestellt würden. Ausgerechnet unsere „gute alte Rentenversicherung“, die in den vergangenen Jahren von den Finanzdienstleistungsunternehmen und ihren Lakaien immer wieder schlecht geredet worden sei, erweise sich in der aktuellen Finanzkrise als ein außerordentlich stabiles Rentensystem. Dies – so der SoVD-Präsident weiter – sollte allen, vor allem auch den Politikern, die die Risterreform als Jahrhundertwerk feiern, zu denken geben.

Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre Ausführungen bei den weiteren sozialpolitischen Beratungen des SoVD berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ragnar Hoenig
 
Referent        

Irene Moritz   
Sekretariat
Sozialpolitik/Presse
    

Sozialverband Deutschland e.V.     Stralauer Str. 63           10179 Berlin





Erwiderung von Frau Antje Poelmann

An: Irene Moritz <Irene.Moritz@sovd.de>
                                                                                              19. Januar 2009
Sozialverband Deutschland e.V.

Sehr geehrte Frau Moritz,
Sehr geehrter Herr Hoenig,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 19. Dezember 2008 auf meine E-Mail vom 25. Nov. 08.

Wir freuen uns, dass Sie unsere Ausführungen mit berücksichtigen, sie sind sorgfältig recherchiert.

Die Publikationen des DGB und auch Ver.di enthalten nach wie vor massiv Werbung für die Riesterrente. In Anbetracht der Fakten, ist das nicht mehr nachvollziehbar. Damit fallen ausgerechnet die Gewerkschaften den unselbständig arbeitenden Pflichtversicherten in den Rücken.

Die Antwort des DGB wie auch alle anderen bisher eingegangen Antworten (die erschreckend sind) zu unsern Rentenforderungen und noch viel mehr Informationen, können Sie hier:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
nachlesen und nutzen.

Gern möchten wir noch auf die von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen bezüglich der Witwenrenten, antworten.

Partner- oder Witwen-(r)renten werden aus der Leistung des Ehepartners versorgt, sind also eindeutig keine versicherungsfremden Leistungen. Die in unserem Brief aufgeführten versicherungsfremden Leistungen beinhalten wohlweißlich nicht die Witwenrenten, weil es keine sind.

Dass die Rürups das gerne so hätten, ist offen willkürlich und sachfremd in die Welt gesetzt, dass man unterstellen muss, dass weiter über die Abschaffung der Partnerrente, auf die Witwen abzielend, diese zu nötigen beabsichtigt, eine private Witwenrentenvorsorge abzuschließen (unseriös zielgerichtetes Gewinnstreben Einzelner).

Dieses widerspricht der gesamten sozialen Rechts- und Wirtschaftslogik, da der überlebende Partner aus der Quelle welcher er versorgt wird, ihm bisher über seinen Partner gemeinsam rechtlich zustand. So z.B. bei Scheidungen, Beitragsausgleich bezw. gegenseitiger Rentenanspruchausgleich.

Schon aus bürgerlich- und grundrechtlichen Gründen haben sich Ehepartner gegenseitig zu unterhalten. Die soziale Fürsorgepflicht füreinander ist fundamentale Grundlage unseres Staates.

Die Sicherung von Ehe, Familie und Kindern unterliegt dem besonderen Schutz, gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes. Wer an diesen Grundfesten rüttelt hat nicht den Schutz der Familie im Sinn sondern allein private Profitinteressen. Dass gerade ein sogenannter Wirtschaftsweiser wie Herr Rürup gegen die Witwenrente agiert, ist um so besser zu verstehen, nachdem Herr Rürup zum Finanzdienstleister AWD gewechselt ist.

Das Absichern von Lebensrisiken durch einen starken Gemeinschaftsverband, macht das Lebensrisiko des Einzelnen, aus dem sozialen, wirtschaftlichen Leben und der Menschenwürde ausgeschlossen zu sein, um so kleiner, je größer dieser ist.

Den SoVD gilt es zu unterstützen, besonders wenn er sich für das solidarische gesetzliche Rentensystem stark macht, und das Betrugsystem der Riesterrente deutlich als solches kennzeichnet. Fakten dazu gibt es genug.


Mit freundlichen Grüßen auch für die anderen Mitinitiatoren der Rentenforderungen

Antje Polemann



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Antwort von Bündnis 90/Die Grünen - Info-Service der Bundestagsfraktion    


Ihr Schreiben an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen     Berlin, den 07.01,09

Sehr geehrte Herr Köhler,

vielen Dank für Ihren Brief zur Belastung der Rentnerinnen und Rentner durch den Anstieg des Krankenversicherungsbeitrags.
Wir teilen Ihre Auffassung, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln gezahlt werden sollten. Unsere Fraktion hat sich in diesem Sinne auch immer verhal­ten; etwa bei der Einführung der Beitragszahlungen für Zeiten der Kinderziehung. Der­zeit gehen aber bereits annähernd 80 Mrd.
an Steuern in die Rentenversicherung, das ist mehr als ein Drittel aller Ausgaben der Rentenversicherung,

Wir möchten zudem zu bedenken geben: Zwischen der Diskussion um die versicherungsfremden Leistungen und der Diskussion um die solidarische Sozialversicherung besteht eine gewisse Spannung - wenn, wie oft in der Diskussion, solidarische Leis­tungen der Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet wer­den, So wird der Ausgleich zwischen den alten und den neuen Bundesländern häufig als versicherungsfremd bezeichnet, unseres Erachtens gehört der regionale Ausgleich aber zum Kern des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung, es gibt schließlich auch große unterschiede zwischen Ostfriesland und Bayern.

Mit freundlichen Grüßen,

C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen     
       zur Originalfassung 




Erwiderung von Herrn Jörg Köhler

______________________________________________________________________________________
Anne Fröhner             Elmar Feige                Jörg Köhler              Antje Poelmann


An den Fraktionsvorstand

der Bundestagsfraktion GRÜNE
Platz der Republik 1
11011 Berlin
                                                                                               20. Januar 2009


Ihr Schreiben vom 07.01.2009 – betreff Antwort auf unser Schreiben vom Oktober 2008


Sehr geehrte Frau Künast, sehr geehrter Herr Kuhn!

Im Oktober des vergangenen Jahres haben wir alle MdB´s des Deutschen Bundestags angeschrieben. Es ging dabei um die Organisation der Rentenkasse DRV/Knappschaft Bahn-See.
Wir missbilligen zunächst die Form und Stil Ihres Antwortschreibens. Wir erhalten eine Antwort vom Infodienst Ihrer Fraktion, die so von uns nicht akzeptiert werden kann. Wir haben uns in wochenlanger Arbeit die Mühe gemacht, Fakten zusammen zu tragen, hieraus resultierend konkrete Fragen an Anregungen(Forderungen an die Politik) gerichtet und Sie antworten – z.T. auch noch falsch in der Ausführung – in Form eines Automaten. Zudem wurde der Brief lediglich mit C. Illawa unterzeichnet, was uns nicht die Möglichkeit direkt zu antworten. Ist Illawa männlich, weiblich? Wir antworten eigentlich gerne mit sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr. Hier allerdings Fehlanzeige und deshalb ergeht die Antwort auf das Ihrige Schreiben auch an Sie.

Jedoch zum Inhalt unseres Anliegens bzw. die Antwort auf Ihre Infodienst-Antwort.
Das Thema unseres Schreibens war nicht die „Belastung der Rentnerinnen und Rentner durch den Anstieg des Krankenversicherungsbeitrags“, sondern: Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Rentenversicherungskassen.

Sie teilen unsere Auffassung, dass versicherungsfremde Leistungen, wie z.B. auch die Zeiten der Kindererziehung, aus Steuermitteln finanziert werden sollen.
Bündnis 90/Die Grünen haben jedoch bei der Einführung der Riesterreform mit beschlossen, dass die Beitragsbegrenzung auf 22% der GRV festgesetzt wurden. Hätten SIE sich dafür eingesetzt, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu zahlen, hätten die Beiträge um 7-8 Punkte niedriger sein können – ohne Rentenkürzungen und ohne Absenkung des Rentenniveaus.
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen von Herrn Schmähl –
http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf
Sie sagen, annähernd 80 Milliarden an Steuern wurden bereits an die Rentenversicherung bezahlt, mehr als ein Drittel aller Ausgaben der GRV.
Wir behaupten weiterhin, Jahr für Jahr von 1957 bis heute waren die versicherungsfremden Leistungen immer höher als die Summe der verschiedenen Bundeszuschüsse. 524 Milliarden Euro nicht abgedeckter Leistungen haben sich in diesem Zeitraum aufsummiert.

Herr Teufel, AdG hat an anderer Stelle hierzu geschrieben.
Ein Blick in den Haushaltsplan 2008 zeigt, dass die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen 56,4 Mrd. Euro betragen, das sind etwa 24 Prozent der Rentenausgaben. (BMF-Finanzbericht November 2008, S.51). Die versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen aber mindestens 29 Prozent (Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004). Dazu kommen noch die so genannten Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008, S. 31/32), für die ebenfalls die Beitragszahler aufkommen müssen.

Wir möchten festgehalten wissen, dass wir die versicherungsfremden Leistungen in keiner Weise in Frage stellen, sondern es uns um die Finanzierung geht; diese dürfen nicht den Sozialversicherten aufgebürdet werden, sondern die Mittel müssen aus Steuermitteln entnommen werden.

Noch ein Wort zum Ausgleich zwischen Ost und West, Süd und Nord:
Die Renten der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bemessen sich an den eingezahlten Beiträgen. Für sie gilt: Wer keine Beiträge eingezahlt hat, erhält auch keine Rente aus der GRV, allenfalls Leistungen aus der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung. Deshalb sind auch Renten für Versicherte der ehemaligen DDR, als nicht beitragsgedeckte Leistungen der GRV, aus Steuermitteln zu finanzieren. Das hat ganz offensichtlich nichts zu tun mit „sozialen Ausgleich in der Rentenversicherung“ oder „große Unterschiede zwischen Ostfriesland und Bayern“.

Wir halten ergänzend aber auch dieses nochmals grundsätzlich fest:

Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben Sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.

Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und rechtlich vergleichbar war mit einer sogenannten berufsständischen Versorgung.
Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent.

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.

Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005
  vier Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.

Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Altersvorsorge und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Menschenrechte.

Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst auch ein Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.

Was wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenver­sicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte, wir fordern lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.

Wir sind deshalb maßlos enttäuscht darüber, wie schnell auch die Politiker von B90/Die Grünen dieses Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner für sich akzeptiert und übernommen haben.

In der Hoffnung auf eine nun angemessene Antwort sowie auf eine hoffentlich konstruktive Diskussion, gerade auch in diesem Wahljahr

verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Köhler, im Namen der oben genannten


P.S. der Unterzeichner hätte es als ehemaliger Mitarbeiter Ihrer Fraktion nie gewagt eine Antwort in Form und Stil dergestalt zu versenden. So geht man mit engagierten BürgerInnen nicht um.



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1. Antwort des Bundestagsabgeordneten Garrelt Duin (SPD)

                                                                                                               Berlin, 10. Dezember 2008
S
ehr geehrte Frau Fröhner,

ich danke Ihnen für den von Ihnen und anderen verfassten Brief, in dem Sie Ihre
Besorgnis bezüglich der Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch
versicherungsfremde Leistungen zum Ausdruck bringen. Ich beantworte diesen Brief
auch im Namen der von Ihnen angeschrieben Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion,

Ich kann Ihre diesbezüglichen Sorgen voll und ganz nachvollziehen. Die gesetzliche Rentenversicherung muss auch weiterhin allen darin Versicherten die Möglichkeit
bieten, den verdienten Ruhestand finanziell abgesichert zu verleben.

Die Finanzierung sogenannter versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist seit Jahrzehnten in der politischen Diskussion, Was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach heutigem Verständnis - aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung stehen. Dieses sind insbesondere;
1. Kriegsfolgelasten
2. Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
3. Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
4. Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund
    Pflichtbeitragsleistungen erbracht werden)
5. Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
6. Absicherung des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
7. Bestandsschutz für Renten in den neuen Bundesländern
8. Renten für Aussiedler
9. Ausgleich von NS-Unrecht
10. Ausgleich von SED-Unrecht.

Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr oder minder - Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d. h. mit ihrer Gewährung setzt sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der Gesellschaft als Gesamtheit zu leisten wären.

Wenn nunmehr versucht wird darzustellen, dass seit 45 Jahren die „Rentenkasse" systematisch durch die Politiker für versicherungsfremde Leistungen geplündert wird, und dass diese meist gesamtgesellschaftlichen Ausgaben aus Steuergeldern hätten finanziert werden müssen, so ist hier eine Klarstellung dringend nötig. Richtig ist zumindest, dass in der Vergangenheit vielfach die Leistungen des Bundes rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die Ausgaben durch versicherungsfremde Leistungen vollständig zu decken. Dieser Zustand ist seit einigen Jahren beseitigt.

Durch die seit 1998 auf Initiative der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen wurde insgesamt erreicht, dass die Beitragszahler heute nicht mehr an der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben (= „versicherungsfremde Leistungen") beteiligt sind. Das Thema sachgerechte Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen ist auch aus der Sicht der Rentenversicherungsträger somit erledigt, nachdem der „zusätzliche Bundeszuschuss" (ein Prozentpunkt des Umsatzsteueraufkommens seit 1998) eingeführt wurde, faktisch das gesamte Aufkommen aus der Öko-Steuer an die Rentenversicherung fließt und der Bund echte Beiträge für die rentensteigernde Anrechnung von Kindererziehungszeiten zahlt. Das Gesamtvolumen aller Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung liegt heute bei ca. 34 Prozent.
Diese „Unterdeckung" hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe der "Rentenkasse". Das derzeitige System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich nicht durch Kapitaldeckung sondern durch ein Umlageverfahren.
Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger - Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration finanziert wird. Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die nicht vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stände die Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger dar.

Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Themenkomplex haben, lade ich Sie herzlich ein, sich erneut mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Garrelt Duin, MdB                         zur Originalfassung




Frau Fröhner hatte Herrn Duin schriftlich um das angebotene Gespräch gebeten. Da sie keine Antwort erhielt, im Nachfolgenden die
Erwiderung von Frau Anne Fröhner:

Antje Poelmann                    Jörg Köhler                Elmar Feige             Anne Fröhner



An                                                                                30. Januar 2009
Herrn Garrelt Duin, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Sehr geehrter Herr Duin,
                    

vielen Dank für Ihre Antwort vom 10. Dezember 2008.

Sie haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch weiterhin allen Versicherten die Möglichkeit bieten muss, den verdienten Ruhestand finanziell abgesichert zu verleben. Nur ist das leider schon lange nicht mehr so. Die durchschnittliche Altersrente für Männer, die 2006 neu in Rente gegangen sind, lag nach VDR/DRV bei netto 817 Euro, für Frauen bei 411 Euro, da klingen diese Politikersprüche wie Hohn.

Sie schreiben, „was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist, ist umstritten“. Das ist ein Armutszeugnis für einen Politiker, dem treuhänderisch Milliarden von Versichertenbeiträgen anvertraut werden. Kein Hausverwalter dürfte sich das leisten. Es gibt im Übrigen eine ganz eindeutige Definition dieses Begriffes durch den VDR: „
Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“
Wir stellen nicht diese Leistungen in Frage, sondern nur die Art der Finanzierung.

Es wird nicht versucht, darzustellen, dass seit 1957 die Rentenkasse geplündert wird, das ist traurige Realität (s. Teufelstabelle!). Der Zustand ist im übrigen keineswegs beseitigt. Wenn Sie sich die Mühe machen würden, einen Blick in den Haus­haltsplan 2008 zu werfen; so werden Sie feststellen, dass die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen insgesamt 56,4 Mrd. Euro betragen. Das sind etwa 24 Prozent der Rentenausgaben (BMF-Finanzbericht November 2008, S. 51). Die versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen aber mindestens 29 Prozent (Bericht der Bundes­regierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004), dazu kommen noch die sogenannten Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008, S. 31/32).

Dass die Beitragszahler heute nicht mehr an der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben beteiligt sind, ist eine unglaubliche Behauptung. Die sogenannten fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem Bericht an die Bundesregierung im November 2005 festgestellt, dass zur vollständigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65 Mrd. Euro jährlich an Bundesmitteln erforderliche seien. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer und Rentner finanzieren mit ihren Beiträgen seit Jahrzehnten mehr als zehn Prozent des Bundeshaushalts über ihre Sozialversicherungsbeiträge.

Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche politische Entscheidung, die, wie man heute weiß, ausschließlich dazu diente, den Bundeshaushalt auf Kosten der Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, um eine gigantische Umverteilung von unten nach oben zu kaschieren.

Und wenn Sie schreiben, dass ja diese Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler (das sind wir!) ausgeglichen wurde und daraus ableiten, dass ohne diese Fehlfinanzierung die Rentenversicherung heute keinesfalls finanziell leistungsfähiger dastände, so können wir über so viel Ignoranz nur den Kopf schütteln. Denn genau das ist das Problem!
Die Fehlfinanzierung summiert sich schließlich bis heute- vorsichtig gerechnet- auf weit mehr als 500 Mrd. Euro, ohne Zinsen.


Es bleibt auf jeden Fall folgendes klar zu stellen:

Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.

Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und rechtlich vergleichbar war mit einer sogenannten berufsständischen Versorgung.

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent!

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.

Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind uns allein seit 2005 vier Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.

Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Alters­vorsorge und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Menschenrechte.
Was wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenver­sicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte; wir fordern lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.


Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst auch ein Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.

Zum 4. Punkt unserer Forderungen, beziehen Sie keine Stellung.

Müssen wir davon ausgehen, dass auch Sie den Interessen der privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister Vorrang einräumen?

Antworten anderer Parlamentarier und weitere Hintergrundinformationen:   
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm

Wie Ihnen bereits mitgeteilt, nehmen wir Ihr Gesprächsangebot gern an und erwarten Ihren Terminvorschlag.


Mit freundlichen Grüßen!

Für die oben genannten Mitglieder des Arbeitskreises

Anne Fröhner


Anhang   Teufels-Tabelle










































2. Antwort des Bundestagsabgeordneten Garrelt Duin (SPD)

                                                                                                               Berlin, 15. Dezember 2009
S
ehr geehrte Frau Poelmann,
auf dem Bundesparteitag in Dresden war unsere sozialdemokratische Alterssicherungspolitik ein wichtiger Punkt. Wir haben ausführlich über unsere künftige Ausrichtung zu diesem Thema diskutiert.

Die öffentliche Diskussion um die gesetzliche Rentenversicherung hat zu einem erheblichen Akzeptanzverlust sozialdemokratischer Alterssicherungspolitik geführt. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wurde bei vielen Beschäftigten als direkter Eingriff in die persönliche Lebensplanung wahrgenommen. Die Sorge vor Altersarmut ist gewachsen. Dies müssen und werden wir in unsere neue Konzeption einbeziehen.

Wir werden uns in unserer Alterssicherungspolitik für eine solidarische gesetzliche Rentenversicherung stark machen. Dies schließt selbstverständlich die Prüfung der rentenpolitischen Maßnahmen seit 2001 ein. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bewährt und ist ihrer Aufgabe, den Menschen eine auskömmliche Altersversorgung zu gewährleisten, für lange Zeit gerecht geworden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist gegenüber allen bekannten ausschließlich kapitalgedeckten Systemen im Vorteil. Sie ist solidarischer und sozial gerechter, denn sie bezieht die Arbeitgeber in die Verantwortung für ihre Beschäftigten ein, berücksichtigt

Nichterwerbszeiten etwa für Kindererziehung und bietet Leistungen (z.B. die Erwerbsminderungsrente), die bei anderen Anlageformen nicht oder nur sehr teuer versichert werden können. Sie weist also einen soliden Sicherheits- und Stabilitätsfaktor auf und übernimmt bei relativ hoher Rentabilität zugleich gesamtgesellschaftliche Aufgaben.

Aus Sicht der SPD gibt es keine Alternative zu der gesetzlichen Rentenversicherung mit ihren Elementen des sozialen Ausgleichs. Deswegen muss die gesetzliche Rentenversicherung tragende Säule der Altersversorgung der Menschen bleiben.

Moderne Alterssicherungspolitik muss sich an dem Ziel orientieren, den Lebensunterhalt im Alter und bei Invalidität in ausreichendem Maße zu sichern. Sie muss zugleich Altersarmut vermeiden sowie eine nachhaltige Rentenfinanzierung durch eine größere Verteilungsgerechtigkeit im System erzielen. Die bisherige Diskussion über die langfristige Stabilisierung der Rentenfinanzen orientiert bislang an einer Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigen Versicherung. Dies ist auch Beschlusslage der SPD. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die bloße Ausweitung des Versichertenkreises, so richtig sie auch ist, den zentralen Herausforderungen der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung gerecht wird.

Zu klären sind darüber hinaus insbesondere folgende Fragen:
Wie reagiert moderne Alterssicherungspolitik auf zunehmend gebrochene Erwerbsbiographien? Wie gehen wir mit dem zunehmenden Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit und insbesondere der steigenden Zahl Solo-Selbständiger um? Ist vor diesem Hintergrund die Begrenzung der Versicherungspflicht auf im Wesentlichen abhängige Beschäftigung noch zeitgemäß oder brauchen wir nicht ein Alterssicherungssystem für die gesamte Bevölkerung? Ist die Beitragsbemessungsgrenze angesichts der sich verändernden Einkommensverteilung noch gerechtfertigt, oder müssen hohe Einkommen nicht stärker in die Solidarität einbezogen werden? Ist die Rentenversicherung armutsfest? MUSS für langjährige Beitragszahler nicht eine Mindestrente oberhalb der heutigen Grundsicherung gewährleistet sein?

Wir werden uns zum Thema „Rente mit 67" im nächsten Jahr konkret äußern, wenn die Bundesregierung den Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze gibt. Unser Regierungsprogramm war eindeutig: Wir brauchen flexible Rentenübergänge, die weitere Förderung der Altersteilzeit und die Kombination mit der Teilrente. Und wir brauchen bessere Erwerbsminderungsrenten und mehr garantierte Beschäftigungsmöglichkeiten für Ältere. Über diesen Gesellschaftsentwurf für die kommenden Jahrzehnte wollen wir im Rahmen der Initiative „Gut und sicher leben" miteinander in der Breite der Partei, mit der interessierten Öffentlichkeit und mit Wissenschaftlern und Praktikern diskutieren. Im Jahr 2010 wollen wir dazu ein zielführendes Zwischenergebnis haben

Ich werde Ihre Vorschläge mit in diese Arbeit einbeziehen.

Mit freundlichen Grüße
Duin, MdB




Stellungnahme vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“  zu o.a. Brief            29.12.2009
Verfasser  Otto W. Teufel

Liebe Frau Poelmann,
nochmals vielen Dank für die Kopie des Briefes Ihres Abgeordneten Garrelt Duin von der SPD.
Hier meine Stellungnahme:

Teil 1: Zum Inhalt des Briefes

Wir begrüßen es, wenn sich die SPD mit dem Thema Altersversorgung in Deutschland auseinandersetzt.

Die Aussage „Wir werden uns in unserer Alterssicherungspolitik für eine solidarische gesetzliche Rentenversicherung stark machen“ ist unglaubwürdig. Das hat die SPD schon oft gesagt, aber außer schönen Worten ist nichts passiert. Beispiel: Wahlkampf 1998 – Rettet die Rente – und die anschließende Rentenpolitik der SPD-Regierung.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist weder solidarisch noch gerecht, weil sich die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten nicht nur nicht beteiligen, sie haben auch seit über 50 Jahren alle Sozialfälle der Gesellschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet, ohne auch nur in einem einzigen Jahr die Kosten für diese versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang aus Steuermitteln zu ersetzen (s. Teufels-Tabelle). Außerdem haben diese Eliten die politische Beliebigkeit zum Rechtsprinzip für die Rentenversicherung gemacht, während sie für ihre eigenen sehr viel besseren Altersversorgungssysteme selbstverständlich die Rechtsnormen des Grundgesetzes und des Rechtsstaats zur Anwendung bringen. Hier besteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit, der wesentlich zum Verlust der Glaubwürdigkeit der SPD bei Arbeitnehmern und Rentnern beigetragen hat.

Die Kindererziehungszeiten für die Frauen, die heute Rente beziehen (1 Jahr pro Kind), wurden 1986 eingeführt. Durch die sogenannten Reformen der 90-er Jahre wurde denselben Frauen soviel wieder genommen, dass sie mindestens vier Kinder haben müssen, um sich nicht schlechter zu stellen, als vor der Einführung der Kindererziehungszeiten (s. SPD-Wahlprogramm von 1998 – Rettet die Rente).

In der berufsständischen Versorgung sind ebenfalls Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente abgedeckt. Trotzdem bekommen die Versicherten im Durchschnitt eine um rund 80 Prozent höhere Altersversorgung. Dabei gelten die gleichen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen. Die Rentabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Vergleich zur berufstätigen Versorgung bzw. zur Beamtenversorgung ausgesprochen schlecht.

Warum muss nur die gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen? Hier fehlt jegliche Transparenz. Die Elemente des sozialen Ausgleichs haben in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann ihre Berechtigung, wenn die gesamte erwerbstätige Bevölkerung eingebunden ist, und sie damit tragende Säule der Altersversorgung aller Bürger ist.

Selbstverständlich ist die Ausweitung des Versichertenkreises auf alle Bürger Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Rentenversicherung den zentralen Herausforderungen der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung gerecht wird. Es ist ganz offensichtlich der einzige Weg, um endlich eine faire Diskussion über die Altersversorgung in Deutschland in Gang zu bringen, eine Diskussion, die Union und SPD bisher gezielt unterdrückt haben. Erst dann lassen sich alle anderen offenen Fragen gerecht klären.


Teil 2: Argumente zur Diskussion

Bei der Altersversorgung in Deutschland haben wir nicht nur ein Mehr-Klassensystem (Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung), sondern auch ein Zwei-Klassenrecht. Die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten haben für sich selbst nach 1945 nicht nur andere, wesentlich bessre Regelungen geschaffen, sie nehmen für ihre Regelungen selbstverständlich die Normen des Rechtsstaats und des Grundgesetzes in Anspruch. Wo für die berufsständische Versorgung Vertragsrecht mit Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot und Zweckbindung der Beiträge gilt, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 30 Jahren die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (politische Willkür). Wo in der Beamtenversorgung die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums Verfassungsrang haben, gilt für die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls die politische Beliebigkeit als Rechtsstaatsprinzip. Das heißt für Arbeitnehmer und Rentner sind in Bezug auf die Altersversorgung Artikel 3 GG (Gleichheitssatz), Artikel14 GG (Eigentumsschutz) und Artikel 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) außer Kraft gesetzt.

Diese Feststellungen lassen sich mit dem Urteil des BVerfG vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) belegen, das im übrigen die wesentlichen Argumente der BVerfG-Entscheidung vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77) übernommen hat. Drei Beispiele:
Zitat 1:
„Soweit in schon bestehende Anwartschaften eingegriffen wird, ist zu berücksichtigen, dass in ihnen von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist. Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspricht dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auch auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht.“ (Absatz 53)
Zitat 2:
„Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Damit ist dem Gesetzgeber allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt. Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten.“ (Absatz 70)
Zitat 3:
„Knüpft der Gesetzgeber - wie hier - an ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat.“ (Absatz 55)

Bezieht man diese Aussagen auf die jeweils betroffenen Personen, so sagt das BVerfG folgendes:
1.
Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung nicht die gleichen Grundrechte wie für andere Bürger, weil
2.
zwischen Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und anderen Bürgern andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass es gerechtfertigt ist für die einen die Normen des Rechtsstaats zur Anwendung zu bringen, und für die anderen die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip zu erheben.
3.
Der Eigentumsschutz des Grundgesetzes gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit für Arbeitnehmer und Rentner nicht.

-Das BVerfG begründet die unterschiedliche Behandlung – ebenso wie die Politiker – mit den unterschiedlichen Systemen, die angeblich nicht miteinander zu vergleichen seien. Dabei sind diese heutigen Unterschiede im wesentlichen auf zwei willkürliche Festlegungen der Politik nach 1945 zurückzuführen.
1.
Die Festlegung, auch im neuen Staatswesen für die Altersversorgung die Strukturen des Feudalstaats des 19. Jahrhunderts beizubehalten. Es spricht für sich, dass es keinen demokratischen Rechtsstaat in Europa gibt, in dem nicht alle erwerbstätigen Bürger Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
2.
Die Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren ab 1957. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass sich ohne diese Umstellung und ohne die Eingriffe der Politiker in die Rentenversicherung bzw. in die Rentenkassen die Angestelltenversicherung anders entwickelt hätte wie die berufsständischen Versorgungen.

Mit anderen Worten: Das BVerfG hätte die unterschiedliche Behandlung genauso gut  mit der unterschiedlichen Augenfarbe begründen können.

-Die gesetzliche Rentenversicherung wird seit 1957 mit sämtlichen Sozialfällen der Gesellschaft belastet, den sogenannten versicherungsfremden Leistungen, ohne dass auch nur in einem Jahr eine ausreichende Zahlung des Bundes erfolgt wäre, um der gesetzlichen Rentenversicherung den dafür notwendigen Aufwand in vollem Umfang zu ersetzen. Das heißt seit mehr als 50 Jahren gibt es einen Schattenhaushalt des Bundes, der allein aus Versichertenbeiträgen finanziert wird. Warum schafft denn die SPD hier keine Transparenz? Nach den Zahlen des VDR summiert sich der Fehlbetrag zu Lasten der Versicherten allein in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1957 auf rund 700 Milliarden Euro.
Auf die Größe dieses Schattenhaushalts hat schon 1994 Herr Prof. Ruland (VDR) hingewiesen, er betrug damals 100 Mrd. DM pro Jahr, zu Lasten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Die SPD hat das im Wahlkampf 1998 aufgegriffen und angeprangert, Thema: Rettet die Rente. Im Jahr 2005 haben die fünf Wirtschaftsweisen einen entsprechenden Betrag von 65 Mrd. Euro pro Jahr errechnet, das heißt mit rund zehn Prozentpunkten ihrer Versichertenbeiträge (1/4 des Gesamtbeitrags) finanzieren Arbeitnehmer und Rentner einen Schattenhaushalt des Bundes, der mehr als 20 Prozent des offiziellen Bundeshaushalts ausmacht.

Kein Wunder also, dass auch SPD-Politiker nicht wirklich ein gemeinsames wirklich solidarisches Altersversorgungssystem für alle erwerbstätigen Bürger haben wollen.

-In der gesetzlichen Rentenversicherung findet kein sozialer Ausgleich statt, sondern eine gigantische Umverteilung von unten nach oben, von der SPD-Politiker genau so profitieren wie Verfassungsrichter u.a.  Die Größe dieses persönlichen Vorteils trübt offensichtlich nicht nur den Politikern, sondern auch der Justiz den Blick für Recht und Gerechtigkeit.

Fazit:
Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere Politiker ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben, das sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die UN- bzw. gegen die EU-Menschenrechts-Charta verstößt.

Man stellt sich unwillkürlich die Frage: In was für einem Land leben wir eigentlich?


Viele Grüße
Otto W. Teufel



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Antwort des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathi (SPD)

Dem SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy ist eine eigene Stellungnahme zum Thema Rente und ihrer Fremdlasten offensichtlich nicht wichtig. Er verweist auf die  Antwort seines Bundestagskollegen Duin   
 Zur Originalfassung




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Antwort des Bundestagsabgeordneten Volker Schneider (Die Linke)

Volker Schneider    
Mitglied des Deutschen Bundestages  Fraktion DIE LINKE.  Wissenschaftspolitischer Sprecher    Rentenpolitischer Sprecher



Frau                                                                      Berlin, 9. Januar 2009
Antje Poelmann


Ihr Schreiben an die Mitglieder Fraktion DIE LINKE, zur Rückerstattung von sogenannten "Versicherungsfremden Leistungen" in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Poelmann,

vielen Dank für ihr Schreiben an die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, im Bundestag. Als rentenpolitischer Sprecher wurde ich von meinen Kolleginnen und Kollegen gebeten Ihr Schreiben zu beantworten. Ihr Hauptanliegen können wir in mehrfacher Hinsicht nicht unterstützen. Ein gleichnamiges Schreiben wird auch den anderen Unterzeichnern Ihrer Forderungen zu gehen.

Sie kritisieren die Ihrer Meinung nach die bestehende Fehlfinanzierungen, vor allem also die so genannten versicherungsfremden - exakter formuliert: nicht beitragsgedeckten -Leistungen der Rentenversicherung. Bei der Definition und Quantifizierung dieser Leistungen ergeben sich allerdings teilweise erhebliche Abgrenzungsprobleme, die zum einen aus der Sichtweise des jeweiligen Betrachters resultieren, ihre Ursache zum anderen aber auch in den komplexen Sachzusammenhängen und der Definitionsfrage haben. Der letzte Quantifizierungsversuch wurde 2004 in einem Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages unternommen.

In einer Sozialversicherung kommt Elementen des Solidarausgleichs und der Umverteilung eine besondere Bedeutung zu. Zudem wurden der Rentenversicherung im Laufe der Jahr­zehnte eine Reihe allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben - und damit auch Ausgaben -übertragen, deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) und nicht alleine dem (kleineren) Kreis der Beitragspflichtigen obliegt. Zu deren Finanzierung gehören die unterschiedlichen Bundeszuschüsse. Sie haben deshalb aus den o.g. Gründen keinen Subventionscharakter, sondern ist eine eigenständige - neben den Beiträgen die wichtigste -Finanzierungsquelle der Rentenversicherung. Sie haben eine Entlastungs- und Ausgleichs­funktion sowohl für die der Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Auf­gaben wie auch hinsichtlich der „für" andere Sozialleistungsträger übernommenen Sicherungs­funktionen - z.B. Altersrenten für Schwerbehinderte und Arbeitslose -und schließlich für die nachträgliche, in der Altersphase Platz greifende (Teil-) Kompensation besonderer Lebenslagen. Die Etablierung eines
Pflichtversicherungssystems ohne individuelle Risikoprüfung und ohne risikoabhängige Beitragsstaffelung sowie mit notwendigen Elementen sozialen Aus­gleichs erlegt dem Gesetzgeber deshalb eine besondere Pflicht auf. Mit der Übernahme ei­nes angemessenen Finanzierungsanteils durch die Bundeszuschüsse wird damit Sorge ge­tragen, dass das Verhältnis von Beitrag und Leistung - verglichen mit anderen Vorsorgefor­men - nicht in eine unakzeptable Schieflage gerät. Von einer „Umverteilung zugunsten der allgemeinen Staatsverpflichtungen, die seit 1957 bis heute allein die abhängig Beschäftigten zu tragen haben" kann deshalb keine Rede sein.

Ihren Forderungen nach Beendigung der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen so­wie der ständige Hinweis, dass auf Grund der demografischen Entwicklung, die jüngerer Generation nicht stärker belastet werden dürfen tragen wir dagegen voll mit. Allerdings ist zu Fragen, wie mit den bereits 12 Millionen abgeschlossenen Riester-Rentenverträgen dann umzugehen ist. Es muss meiner Meinung nach ein Weg gefunden werden, wie einerseits die Riester-Renten dem privaten Kapitalmarkt entzogen werden können, ohne damit anderseits die Altersvorsorge vieler Menschen zu gefährden, die bereits Beiträge in ihre Riester-Rentenversicherungen eingezahlt haben. Vorstellbar wäre etwa eine Einbeziehung der bis­her abgeschlossenen Riester-Rentenverträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Frau Poelmann, ich hoffe, dass ich in der Frage nach der Finanzierung und Bedeutung der der „versicherungsfremden Leistungen" etwas Klarheit schaffen konnte. Dem Schreiben ha­be ich zudem den oben erwähnten Bericht aus dem Jahre 2004 beigelegt.

Mit freundlichen grüßen

gez. Volker Schneider



Handschriftliche Ergänzung im Originalschreiben:

in der Anlage   Heft 10   Oktober 2004
Deutsche Rentenversicherung:
Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht
beitragsgedeckten Leistungen  und der Bundesleistungen an die
Rentenversicherung vom 13. August 2004
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 5. November 2003
                                                                               A-Drs. 1005
(17 Seiten)
Kann, wenn gewünscht als PDF-Datei nachgereicht werden





Erwiderung vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“  
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann        Jörg Köhler                Elmar Feige              Anne Fröhner


An
Herrn Volker Schneider, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin


E-Mail: volker.schneider@bundestag.de        volker.schneider@wk.bundestag.de                       

                                                                                         
16 . Februar 2009

Sehr geehrter Herr Schneider,

freundlichen Dank für Ihre Antwort vom 9.1.2009 auf unserem Brief vom Oktober 2008.

Dass die Partei „Die Linke“ unser Hauptanliegen, die Punkte 1 bis 3 des Briefes an die Bundestags-Abgeordneten, laut Ihren Aussagen, nicht unterstützen kann, ist sehr bedauerlich und auch nicht nachvollziehbar, da wir mit den Aussagen zur Rente mit den Linken die meisten Übereinstimmungen haben.

Um Missverständnisse zu vermeiden:

- Es werden nicht die sogenannten versicherungsfremden Leistungen einschließlich der Tansferleistungen in Frage gestellt, sondern ausschließlich deren teilweise Finanzierung durch Beiträge der Zwangsver­sicherten.

- Der derzeitige Zustand öffnet Tür und Tor zur Manipulation und wird emsig von interessierter Seite in Politik und Wirtschaft genutzt. Der ständige Hinweis auf hohe Bundeszuschüsse ohne Verweis auf den noch höheren Anteil der nicht beitragsgedeckten Leistungen hinterlässt den offensichtlich gewollten Eindruck einer „maroden Rentenversicherung, die vom Staat nicht noch höher bezuschusst werden kann“. Das Gegenteil ist wahr!

- Es gibt eine klare Definition vom VDR (heute DRV), was versicherungsfremde Leistungen sind (s. Anlage mit Quellenangaben). Es ist ein Armutszeugnis für alle Politiker, wenn sie behaupten, dass das nicht klar und eindeutig ist, oder sie treiben hier bewusst eine Verschleierungstaktik zu Lasten der Betroffenen. Wenn Politiker schon frei über die Beiträge der Zwangsversicherten verfügen, wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, hierüber auch Transparenz zu schaffen. Das wird seit 50 Jahren konsequent vermieden, aus „gutem“ Grund, offensichtlich um die wahren Dimensionen des Missbrauchs zu verschleiern.

Der letzte Quantifizierungsversuch, den Sie ansprechen, hat einen Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben (nach VDR) von 29 Prozent   -  ergeben, dem stehen die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen in Höhe von 56,4 Milliarden Euro gegenüber, das sind etwa 24 Prozent der Rentenaus­gaben (Monatsbericht des BMF November 2008, S. 51). Dazu kommen noch die so genannten Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversiche­rungsbericht der Bundesre­gierung 2008, S. 31/32), für die ebenfalls die Beitragszahler allein aufkommen müssen, obwohl das eindeutig eine gesamtgesellschaft­liche Aufgabe ist.
Die so genannten „Fünf Wirtschaftsweisen“ haben in ihrem Bericht an die Bundesregierung im November 2005 festgestellt, dass zur vollständigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65 Mrd. Euro jährlich an Bundesmitteln erforderliche seien. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer und Rentner finanzieren mit ihren Beiträgen seit Jahrzehnten mehr als zehn Prozent des Bundeshaushalts über ihre Sozialversicherungsbeiträge. Eine „Sondersteuer“, die nur den Beitragszahlern abverlangt wird.

- Solidarsystem: Wir haben weder bei der Altersvorsorge noch bei der Krankenversicherung ein Solidarsystem, da sich die Eliten einerseits aus diesen Systemen ausgeklinkt haben, sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese Systeme abschieben, ohne dafür ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen (90% der ehemaligen Sozialhilfeempfänger mit einem Minimalbeitrag). Mit dem Begriff wird seit Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung von Arbeitnehmern und Rentnern hin zu den politischen und gesellschaftlichen Eliten kaschiert.

- Demografische Entwicklung: Solange die Volkswirtschaft wächst, die Bevölkerung aber eher weniger wird, handelt es sich in erster Linie um ein Verteilungsproblem. Das sieht man auch daran, dass die Demografie weder bei der berufsständischen Versorgung noch bei der Politiker- oder Beamtenversorgung eine Rolle spielt. Eine nachhaltige und weitsichtige Politik würde einen gerechten Ausgleich in unserer Gesellschaft schaffen. Die unterschied­lichen Systeme, wie wir sie heute haben, sind von der Politik bewusst so gestaltet worden. Und wenn Sie in diesem Zusammenhang davon sprechen, dass wegen der Rentner die jüngere Generation nicht stärker belastet werden darf, übersehen Sie mehrere Dinge.

- Erstens: Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapital­deckungs- auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche politische Entscheidung zur Entlastung des Bundeshaushalts.

- Zweitens: Anlässlich der Enteignung der Rücklagen der Rentenversicherungsträger 1955 hat sich der Gesetzgeber verpflichtet, in Zukunft für die Defizite der gesetzlichen Rentenversicherung aufzukommen (Bundestagsdrucksache Nr. 1659 vom 08.09.1955, S. 67).

- Drittens: Jeder Eingriff in Rentenanspruch und Rentenhöhe wirkt sich gleichermaßen auf die Ansprüche der Beitragszahler aus, das heißt die Beiträge werden entsprechend entwertet.

- Jeder einigermaßen intelligente Volksschüler der 4. Klasse kann ausrechnen, dass bei gleichen Beiträgen diejenige Versicherung die höheren Leistungen zahlen kann, die die geringeren Kosten hat. Das ist hier eindeutig die gesetzliche RV, da sie keine Zahlungen an Politiker und Parteien, keine Abschlussgebühren und keine Gewinnausschüttungen kennt. Um so perfider ist es, wenn der Bertelsmannkonzern für den Schulunterricht Richtlinien für die private Altersversorgung entwirft.

Es bleibt deshalb folgendes klar zu stellen:

Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.

Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und rechtlich vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent!

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen Versorgung noch in der
Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.

Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005
  vier Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.

Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Alters­vorsorge und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Menschenrechte.

Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-Klassen­system in der Altersvorsorge, wir haben längst ein Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.


Was wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenversicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte, wir fordern lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.

Wir sind deshalb maßlos enttäuscht darüber, wie schnell auch die Politiker der Linken dieses Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner für sich akzeptiert und hingenommen haben.

S. auch: http://www.adg-ev.de/index.htm


Es ist nicht nur unser Recht sondern auch vorrangig unsere Pflicht, als mündige Staatsbürger, notwendiges Handeln von unseren Volksvertretern einzufordern.

Notwendige  Informationen und weitere Antworten anderer Parlamentarier des Deutschen Bundestages sind hier zu finden.

http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm


Mit freundlichen Grüßen

für den Arbeitskreis „Solides Rentensystem“


Antje Poelmann



Anmerkungen:

Zitat aus "Der aktuelle Begriff", Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:
„Schmähl kommt (1995) zu dem Ergebnis, „dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der Sozialversicherung bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8 Beitragssatzpunkte niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die Beiträge (sozial-)versicherungsbezogen verwendet würden...“   
Dieser Anspruch auf Rückzahlung der versicherungsfremden Leistungen muss zumindest dazu führen, dass, wie bisher, eine Standardrente von 70% des Nettoeinkommens gewährleistet ist. Doch dafür ist es nicht zu spät!

Aufgrund ihres hohen Anteiles von
etwa 30% (einschließlich des West-Ost-Transfers, Begründung siehe unten*) an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unerlässlich, die versicherungsfremden Leistungen eindeutig gesetzlich zu definieren und aktualisieren, ebenso wie die Bundeszuschuss-Anteile für eine allgemeine Sicherungsfunktion.
*West-Ost-Transfer eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung",
siehe auch Zitate aus dem Bericht der Bundesregierung A-Drs1005 von 2004, Seite 7/8 und 9
  (Kap. 3.3.1):
Das wird auch im Bericht der Bundesregierung, A-Drs1005 deutlich, Zitate:

 „Seit der nunmehr fast zehn Jahre zurückliegenden VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus über die aktuelle Diskussion einer erweiterten Definition von nicht beitragsgedeckten bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten.“

"Die frühere Auswertung, basierend auf dem Stichtag 1. Januar 1986,....
Diese Datenbasis ist zwischenzeitlich, nicht zuletzt auf Grund vielfältiger Rechtsänderungen, überholt und auch nicht mehr fortschreibungsfähig. Dies gilt sowohl für den aktuellen Zeitraum und erst recht für die mittel- und längerfristige Perspektive."


" . . ist zu beachten, dass insbesondere die aufgeführten Werte für die zukünftige Entwicklung aufgrund des gegebenen Zeitrahmens nur Orientierungsgrößen darstellen.
Während die Schätzungen für den Mittelfristzeitraum (bis 2007) noch als einigermaßen belastbar einzustufen sind, sind die weiteren Abschätzungen mit erheblicher Unsicherheit behaftet."

Bundeszuschüsse auch weiterhin geringer als die nicht beitragsgedeckten Leistungen!
Dies ist auch durch den Bericht der Bundesregierung A-Drs1005 bestätigt.
 Zitat:, wie schon der VDR bemerkt:
"Die Antworten zeigen, dass sich das Volumen der Ausgaben für nicht beitragsgedeckte Leistungen in der Abgrenzung des VDR aus dem Jahr 1995 einerseits und der Bundesmittel andererseits aktuell in etwa die Waage halten."

Es darf aber nicht die Summe der Bundeszuschüsse einschließlich der Anteile für eine allgemeine Sicherungsfunktion den nicht beitragsgedeckten Leistungen gegenüber gestellt werden.
Daraus resultiert, dass der relevante Anteil der Bundeszuschüsse (ohne allgemeine
  Sicherungsfunktion) auch weiterhin geringer ist als die nicht beitragsgedeckten Leistungen.


*West-Ost-Transfer eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung", Zitate aus Seite 7/8 und 9  (Kap. 3.3.1):

"In der Abgrenzung nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet sich keine Kategorie „West-Ost-Transfer“. Dem lag die Absicht zu Grunde, die damals sehr intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der Einigung Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen Angleichungsphase und nur vorübergehenden wirtschaftlichen  Ungleichgewichten ausgegangen wurde. In der Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West- und Ostdeutschland – die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung in den neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet.“

„Der entsprechende Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus den Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Ländern dar. Durch den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung West an die Rentenversicherung Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich ergibt, weil in den neuen Ländern die Einnahmen nicht ausreichen, um die Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu decken."

"Insgesamt zeigen die angeführten Strukturunterschiede und rechtlichen Besonderheiten,
  dass die Rentenversicherung in den neuen Ländern ein Sondersystem darstellt, dessen von den eigenen Einnahmen nicht gedeckter Finanzbedarf den „normalen“ regionalen Finanzausgleich der Gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern weit übersteigt."



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Antwort des Bundestagsabgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)

Dr. Heinrich L. Kolb
Mitglied des Deutschen Bundestages     Sozialpolitischer Sprecher
Vorsitzender des Arbeitskreises III der FDP-Bundestagsfraktion

                                                                                                  Berlin, 13. Januar 2009
                                                                                                  hlk/bre    

Sehr geehrte Frau Poelmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom November 2008, welches ich im Namen der FDP-Bundestagsfraktion beantworten möchte.

Tatsächlich gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch den anderen Zweigen der Sozialversicherung so genannte versicherungsfremde Leistungen. Diese werden nicht vollumfänglich über Steuermittel finanziert, sondern teilweise auch durch die Beitragszahler. Die versicherungsfremden Leistungen kommen den Versicherten in den Sozialversicherungszweigen zugute und sind oft Instrumente einer politisch gewollten Umverteilung.

Ich bin der Ansicht, dass nicht noch mehr Steuermittel zur Finanzierung in die sozialen Sicherungssysteme geleitet  werden   sollten.   Beispielsweise   wird   heute   die Rentenversicherung mit jährlich fast 80 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bezuschusst. Dies ist der größte Einzelposten im Bundeshaushalt. Der richtige Weg zu einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme kann daher nur darin liegen, die Umverteilung innerhalb der sozialen Sicherungssysteme darauf hin zu durchleuchten, ob sie wirklich notwendig sind.

Betreffend die Frage der Generationengerechtigkeit kann ich mich Ihren Überlegungen nicht anschließen. Die heutigen Rentner haben in Ihrem Arbeitsleben im Vergleich geringe Rentenbeiträge gezahlt, im Durchschnitt um die 17,5 Prozent. Die heutigen Versicherten müssen bereits 19,9 Prozent zahlen und werden in Zukunft noch höhere Beiträge entrichten, bei sinkenden Leistungen aus der Rentenversicherung. Dieses System ist nicht generationengerecht. Denn die heutigen Rentner haben zu wenige Kinder großgezogen, um die große Zahl der Rentner noch finanzieren zu können. Sie haben ihre Finanzmittel stattdessen entweder konsumiert oder für sich zurückgelegt. Denselben Fehler begeht übrigens auch die heutige Generation der Beitragszahler. Bereits heute zahlen daher 27 Mio. Beitragszahler die Renten der 20 Mio. Rentner. Angesichts dieser Entwicklung ist es  generationengerecht, wenn nun eingeführt wird, dass jede jüngere Generation der älteren Generation eine Standardabsicherung im Umlagesystem finanziert, die Lebensstandardsicherung aber über eigene Ersparnisse vorgenommen wird. Dass wie von Ihnen angeführt mehr ältere Menschen sterben als junge geboren werden zeigt im Übrigen nur, dass die älteren Jahrgänge deutlich stärker besetzt sind als die jüngeren Jahrgänge.

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Dr. Heinrich L. Kolb





Erwiderung vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“  
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann        Jörg Köhler                Elmar Feige              Anne Fröhner


An
Herrn Dr. H.L. Kolb MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin




Sehr geehrter Herr Dr. Kolb,                                                            16. Februar 2009

dank Ihrer Antwort vom 13. Januar 2009 auf unsere notwendigen Forderungen zur Sicherung der gesetzlichen, solidarischen Rente, wissen wir nun, dass auch Sie nicht an einer eben solchen interessiert sind und das Geschäft
  der privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister in Ihrer Funktion als Volksvertreter unterstützen.

Unseren folgerichtigen Forderungen und Nachweisen ist zu entnehmen, dass unser Anliegen ernsthaft ist und wir seit Jahrzehnten bestens über die gesamte Entwicklung der umlagefinanzierten, solidarisch-gesetzlichen Rente informiert sind.
Ihre Antwort an uns erweckt leider den Eindruck, dass Sie weder den Ernst der Lage noch die Folgen des Ausverkaufs eines funktionierenden Rentensystems erkennen wollen.

Ihre Aussagen zu den Folgen der demografischen Entwicklung und dem „angeblich“ fehlenden Nachwuchs sind in vielfacher Weise von anerkannten Experten widerlegt, die allerdings nicht im Dienste der Versicherungs- und Finanzindustrie stehen.

Ihre Behauptungen belegen in erschreckender Weise, dass auch Sie nicht aus der Geschichte gelernt haben, denn wer in die Zukunft schreiben will zum Wohle Aller, der muss in der Vergangenheit buchstabieren!

Auf Erfahrung und Fakten beruhende Tatsachen können Sie hier zurückgreifen, sowie auch auf die Antworten anderer Parlamentarier:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
http://www.ihre-vorsorge.de/Die-Rente-ist-sicher-vor-dubiosen-Studien.html?nwsl=y


Mit freundlichen Grüßen

für den Arbeitskreis


Antje Poelmann



__________________________
Email: solide.rente@email.de




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Antwort der Bundestagsabgeordneten Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen)

Dr. Thea Dückert Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Geschäftsführerin Bündnis 90/Die Grünen

Dr.Thea Dückert. MdB -Platz der Republik l, 11011 Berlin

                                                                                             Berlin, den 30. Januar 2009

Sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Frau Poelmann,
sehr geehrte Frau Fröhner, sehr geehrter Herr Feige,

vielen Dank für Ihren Brief zum Thema Rente, der eine ganze Menge Themen anspricht.

Versicherungsfremde Leistungen - Steuerfinanzierung
Ich sehe die Rentenversicherung als Sozialversicherung, in welcher große Risiken des Lebens auf Gegenseitigkeit abgesichert sind. Anders gesagt: Die Rente soll erfolgreich gegen Altersarmut helfen. Dazu gehört auch ein erweiterter sozialer Ausgleich über Steuern, um eben auch versicherungsfremde Leistungen bezahlen zu können. Sicher ist der demographische Wandel mit der gestiegen Lebenserwartung und der sinkenden Zahl an Beitragszahlern gegenüber den Rentenempfängern eine Herausforderung für die Rentenversicherung. Darauf hat die rotgrüne Bundesregierung mit umfangreichen Maßnahmen reagiert. Die Rentenversicherung ist inzwischen so stabilisiert, dass die heutigen und die künftigen Beitragszahlerinnen deutlich entlastet werden und der Beitragssatz nicht unverhältnismäßig ansteigt.

Durch die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit geringen Löhnen in vielen Bereichen, einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit, vielen Erwerbsunterbrechungen, einer steigenden Anzahl von untypischen Arbeitsverhältnissen wie z.B. kleiner Selbständigkeit und befristeter Beschäftigung oder vermehrter Teilzeittätigkeit steigt für bestimmte Gruppen das Risiko der Altersarmut. Besonders brisant: Trotz langjähriger Vollzeitbeschäftigung erreichen in Zukunft immer mehr Geringverdienende keine armutsfesten Renten und sind auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen. Natürlich müssen wir hier vor allem vorsorgend tätig werden, d.h. durch Mindestlöhne, Qualifizierung und verbesserte Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dennoch wird sich nie ganz ausschließen lassen, dass Menschen, die keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben, aus steuerlichen Mitteln unterstützt werden müssen. Und ich glaube, dass man das besser innerhalb des Rentensystems macht als durch Sozialtransfers. Jeder soll die Chance haben, eigenständige Rentenansprüche zu erwerben und gegebenenfalls dabei unterstützt werden. Dazu könnten die Rentenansprüche hochgewertet werden. Als letztes Sicherungsnetz soll die Grundsicherung im Alter erhalten bleiben.

Riester und staatliche Bezuschussung
Sie wollen, dass die steuerliche Bezuschussung von Riester-Verträgen abgeschafft wird. Ich sehe die Riesterrente als einen Teil der Lösungen gegen Altersarmut, wenn sie zusammen mit unseren anderen Maßnahmen gesehen wird. Es ist richtig, dass es Menschen gibt, die so wenig verdienen, dass sie im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden. Und bei diesen Menschen würden dann auch die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge auf die Grundsicherung angerechnet. Aber damit das nicht mehr passiert, damit die Menschen auch bei geringem Verdienst, bei unsteten Erwerbsverläufen und längeren Phasen von Arbeitslosigkeit eine Rente über Grundsicherungsniveau erhalten, wollen wir ihre Rentenansprüche hochwerten. Dann lohnt sich auch die zusätzliche private Vorsorge, die ja auch zusätzlich noch gefördert wird, gerade für Geringverdiener. Und dieses Angebot wird angenommen. Es sind, laut Berieht der Zentralen Zulagenstelle für die Riesterförderung, sogar mindestens zwei Drittel der Riesterverträge von Menschen abgeschlossen worden, deren Einkommen unterhalb des Durchschnittverdienstes liegt. 27% aller Verträge sind sogar von Menschen mit einem Jahreseinkommen unter 10.000 EUR abgeschlossen worden. Und der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe steigt sogar.

Einbeziehung Beamte
Die Bürger kritisieren zu Recht die Privilegien der Beamten. Die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung ist zwar gerecht und wird deshalb langfristig von uns angestrebt. Kurzfristig scheitert dieses Vorhaben an politischen Mehrheiten, weil dafür das Grundgesetz mit einer zwei Drittel-Mehrheit geändert werden muss. Außerdem müssten aktuell hohe Summen durch den Bund sowie die Länder und Kommunen aufgebracht werden, um bereits bestehende Anwartschaften  zu bedienen. Deshalb setzten wir uns kurzfristig zum einen weiterhin für die Angleichung der Pensionen an die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Zum anderen wollen wir einen neuen Anlauf für ein einheitliches Dienstrecht im öffentlichen Dienst, so dass es „Beamte" im alten Sinne nicht mehr geben würde.


Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Thea Dückert





Erwiderung vom Arbeitskreis Solides Rentensystem  
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann        Jörg Köhler                Elmar Feige              Anne Fröhner


Frau
Dr. Thea Dückert, MdB
Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin
                                                                                                    22. Februar 2009



Sehr geehrte Frau Dr. Dückert,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2009.

Leider wissen wir nicht ob Sie sich auf unser Schreiben vom Oktober 2008 beziehen oder auf das vom 19.1.09 an die Fraktionsvorsitzenden Künast und Kuhn?

Wir können Ihre Antwort in keiner Weise nachvollziehen, da Sie nirgendwo auch nur ansatzweise auf die darin enthaltenen fünf Forderungen eingehen.

Auch die „Grünen“ sehen keine Fehler in der Einführung der Riesterrente?
Wir empfehlen hierzu auch wieder ergänzend einen „Warnhinweis“ von Herrn Jungbluth (Die Zeit) in zeitonline vom 29.1.09. Hier können Sie ganz wunderbar erfahren, was mit einer Riesterrente geschieht.
Offensichtlich (die Antworten Ihrer Kollegen aus den anderen Fraktionen bestätigen dies indirekt), will man sich langfristig aus der gesetzlichen Rente verabschieden. Die FDP macht es gerade vor mit dem Antrag Drucksache 16/11879, der letztlich zum Inhalt hat, die Krankenversicherung gänzlich in private Hände zu übertragen.

Bedauerlich, dass gerade auch die Grünen nicht gegenhalten (gegründet wurden die Grünen auch mit der Säule SOZIAL).

Sie sprechen im dritten Absatz den Punkt Einbeziehung der Beamten an, davon war in den fünf Forderungspunkten überhaupt nicht die Rede.

Sehr geehrte Frau Dr. Dückert, wir betonen nochmals unser Bedauern über Ihre Antwort, die für uns sehr unbefriedigend ist. Wir müssen unterstellen, dass Sie unser Schreiben und die darin enthaltenen Fakten, die in Jahrszehnten sorgfältig recherchiert sind, nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Wir verweisen auf diese Internetseiten mit sämtlichen Hintergrundinformationen:
www.rentenreform-alternative.de  
www.ihre-vorsorge.de/Die-Rente-ist-sicher-von.dubiosen-Studien.html?nwsl=y     

Sie sollten wissen, dass immer mehr Menschen große Bedenken haben was bzgl. der Rente in Deutschland geschieht. Viele haben resigniert, viele können ihre Sorgen nicht artikulieren und haben leider nicht die Informationen, die sie aufklären würden.
Es kann und darf nicht sein, dass von der Politik den Mietmäulern wie Prof. Raffelhüschen, Miegel, Klöckner u.a. die das Geschäft der privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister betreiben (täuschend das Institut für Altersvorsorge, eine Tochter der Deutschen Bank) die Gestaltung unserer Rente vorwiegend beeinflussen.
Sie sind und werden bezahlt von der Versicherungswirtschaft und sind somit nicht neutral, nicht objektiv.

Offensichtlich ist unser Anliegen nicht deutlich geworden. Angefügt ist noch einmal zum Verständnis worum es geht. Diese eindeutig belegten Fakten lassen keine oberflächlichen Stellungnahmen zu.


Wir erwarten Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Jörg Köhler

Arbeitskreis Solides Rentensystem  
___________________
solide.rente@email.de




Wenn es den Grünen wirklich ernst damit wäre, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu bezahlen sind, müssten sie zuallererst einmal Transparenz in dieser Frage herstellen. Es gibt eine klare Definition vom VDR (heute DRV), was versicherungsfremde Leistungen sind (s. Anlage mit Quellenangaben). Es ist ein Armutszeugnis für alle Politiker, wenn sie behaupten, dass das nicht klar und eindeutig ist, oder sie treiben hier bewusst eine Verschleierungstaktik zu Lasten der Betroffenen. Wer sich die Mühe macht und einen Blick in den Haus­haltsplan 2008 wirft, so wird er feststellen, dass die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen insgesamt 56,4 Mrd. Euro betragen, das sind etwa 24 Prozent der Rentenaus­gaben. (BMF-Finanzbericht November 2008, S. 51). Die versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen aber mindestens 29 Prozent (Bericht der Bundes­regierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung vom 13.08.2004). Dazu kommen noch die sogenannten Transfer­leistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversicherungsbericht der Bundesre­gierung 2008, S. 31/32), für die ebenfalls die Beitragszahler aufkommen müssen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist keineswegs ein Solidarsystem, da sich die politischen und gesellschaftlichen Eliten einerseits aus diesen Systemen ausgeklinkt haben, sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese Systeme abschieben, ohne dafür ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit dem Begriff wird seit fünf Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung von Arbeitnehmern und Rentnern hin zu diesen Eliten kaschiert.

Der Ausgleich zwischen den alten und neuen Bundesländern sollte, eigentlich selbstverständlich, ein Akt der Solidarität sein, ist es aber nicht, da sich die politischen und gesellschaftlichen Eliten auch hier vornehm zurückhalten. Solange allein die Versicherten dafür aufkommen müssen, ist der West-Ost-Transfer zweifellos eine versicherungsfremde Leistung. Dazu kommt, dass allein der Bundesfinanzminister nach der Wiedervereinigung das Vermögen der DDR, das ja auch die Rückstellungen für die Renten enthielt, einkassiert hat. Außerdem erhalten heute alle ehemaligen Staatsdiener der DDR eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aber deren Nachfolger zahlen keine Beiträge mehr.

Es bleibt auf jeden Fall folgendes klar zu stellen:

Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.

Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und rechtlich vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent!

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.

Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005  vier Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.

Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Alters­vorsorge und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Menschenrechte.

Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-Klassen­system in der Altersvorsorge, wir haben längst auch ein Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.

Was wir fordern, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenver­sicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte, wir fordern lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.

Wir sind deshalb maßlos enttäuscht darüber, wie schnell auch die Politiker von „B90/Die Grüne“ dieses Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner für sich akzeptiert und übernommen haben.

______________________________________
Arbeitskreis Solides Rentensystem  




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Antwort der Bundestagsabgeordneten Dr.Gesine Lötzsch (Die Linke)

Dr. Gesine Lötzsch   
Mitglied des Deutschen Bundestages  Fraktion DIE LINKE.  Stellvertretende Fraktionsvorsitzende,    Haushaltspolitische Sprecherin




Sehr geehrte Frau Poelmann, sehr geehrte Frau Fröhner,
sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrter Herr Feige,


vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. November 2008.

Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit meines Antwortschreibens.

In einem Punkt stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Die öffentliche Bezuschussung der Riester-Rentenverträge stützt allein die private Finanzindustrie und nicht die Interessen der Versicherten. Wir sind der Meinung, dass nicht die Förderung der privaten Altersvorsorge im Mittelpunkt politischen Handelns stehen sollte, sondern die Stärkung des öffentlichen Systems - vor allen Dingen angesichts der Krise auf dem Finanzmarkt.

Darum fordert DIE LINKE einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik. Die gesetzliche Rente muss wieder zum Zentrum der Alterssicherungspolitik werden und den Lebensstandard im Alter sichern. Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen wieder Renten erhalten, die einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. Dazu müssen sämtliche Kürzungen aus der Rentenformel gestrichen werden. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf über 67 Jahre lehnen wir ab, weil sie für die meisten zu hohen Abschlägen führen wird und deswegen nichts außer einer weiteren Kürzung der Renten bewirkt. Stattdessen wollen wir flexible Übergänge in die Rente vor dem 65. Lebensjahr ermöglichen.
Die gesetzliche Rente soll in Zukunft alle Erwerbstätigen erfassen. Auch Selbständige, Beamte und Politiker/innen sollen in sie einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir aufheben. Dadurch wird mehr Geld in die Rentenkasse eingezahlt, das dann gerechter verteilt werden kann. Das Rentensystem in der Schweiz beweist, dass es möglich ist, auch Millionäre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu lassen.

Die Basis des öffentlichen Rentensytems soll erweitert werden, damit in Zukunft die Finanzierung einer angemessenen Altersversorgung für alle möglich ist.
Hierzu gehört, dass Phasen der Erwerbslosigkeit oder Kinderbetreuung und niedrige Löhne nicht in die Altersarmut führen dürfen. Insbesondere sollen für Arbeitslosengeld II-Beziehende höhere Beiträge zur Rentenkasse geleistet und die Rentenansprüche von Geringverdienenden aufgewertet werden. Ungerechte Berechnungsgrundlagen in der Rente zwischen Ost und West müssen 19 Jahre nach der deutschen Einheit endlich beseitigt werden. Kein Mensch soll im Alter weniger als 800 Euro aus der Rente oder Grundsicherung haben. All dies muss von einer Politik für gute Arbeit und gute Löhne flankiert werden. Dies sind unsere Grundsätze einer gerechten Rentenpolitik. Wie Sie sehen, wollen wir das gesamte Rentensystem reformieren, um für alle Menschen ein würdevolles Leben im Alter zu garantieren.

Zu guter Letzt erlaube ich mir noch eine Bemerkung zur dem Anhang Ihres Schreibens. Dort listen Sie versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung auf, wobei auch die Überführung   der   Rentenversicherung   der   DDR   einschließlich   Zusatz-   und Sonderversorgungssysteme merkwürdigerweise erwähnt wird.
Erstens stimmt das in dieser Form nicht. Denn es war doch gerade so, dass mit dem Rentenüberleitungsgesetz zum 1. Januar 1992 viele Anwartschaften und Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen in der DDR teilweise nicht oder nur ungenügend anerkannt wurden. Die LINKE bezeichnet die als Versorgungsunrecht, da bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige von Bahn und Post mit ihren Zusatzversorgungen nicht angemessen berücksichtigt worden sind.
Zweitens ist es prinzipiell merkwürdig, die Renten ehemaliger DDR-Bürger als versicherungsfremde Leistungen zu deklarieren. Freilich hätte diese Aufgabe aus Steuermitteln finanziert und nicht allein vom Versicherten geleistet werden müssen, nichtsdestotrotz sind die Rentenansprüche aus dem Rentensystem der DDR anzuerkennen. Alles andere wäre einer staatlichen Einheit unwürdig.

Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Ihre
gez. Gesine Lötzsch, MdB


PS: Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit im Bundestag informiert werden wollen, dann bestellen Sie doch einfach mit einem Klick meinen Newsletter auf
  http://www.gesine-loetzsch.de      



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Es ist schon erstaunlich, wie von allen PolitikerInnen zwei zentrale Anliegen missverstanden werden und auch hier
wieder der Klarstellung bedürfen:
1. Der Begriff  "versicherungsfremde Leistungen" vom Verband der Rentenversicherungsträger früher VDR (heute
    DRV) eindeutig und unmissverständlich definiert:
    „Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd anzusehen,
    die nicht oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“
2. Die Finanzierung "versicherungsfremden  Leistungen" aus der Rentenkasse
    Von uns wird nicht die Notwendigkeit dieser  "versicherungsfremden  Leistungen" bestritten.
    Sondern ihre Finanzierung aus der Rentenkasse anstatt aus Steuermitteln

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Erwiderung vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“  
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann        Jörg Köhler                Elmar Feige              Anne Fröhner


Frau
Dr. Gesine Lötzsch, MdB
persönlich
Platz der Republik 1
11011 Berlin
                                                                             09. April 2009




Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 25. März 2009 auf unser Schreiben vom
26. November 2008, wir freuen uns über jede Antwort- auch wenn sie später kommt,
zumal wir mit den Aussagen der Partei „Die Linke“ die meisten Übereinstimmungen
haben.

Unserem Arbeitskreis geht es vorrangig um den Erhalt und Stärkung des
umlagefinanzierten, gesetzlichen-solidarischen Rentensystems, sowie um eine
weitere Verhinderung der progressiven Demontage dieses bewährten wie
friedenssichernden Systems.

Weiter stellen wir klar, dass an der Notwendigkeit der Finanzierung der
angesprochenen versicherungsfremden Leistungen keinerlei Kritik geübt wurde,
sondern lediglich daran, dass die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen
eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung darstellt und die Beiträge der Zwangs-
versicherten nicht zur Entlastung des Bundeshaushaltes missbraucht werden durften
und dürfen.

Daraus resultieren die „Fünf Forderungen“ an die Politik, die Ihnen schon vorliegen.

Die versicherungsfremden Leistungen sind klar definiert,
denn die Definition wurde
eindeutig von den  Rentenversicherungsträgern festgelegt:

„Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd
anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der
Versicherten gedeckt sind.“

Deshalb sind auch die Leistungen aus der Rentenversicherung für ehemalige DDR-
Bürger sehr wohl versicherungsfremd
ohne deren Anspruch in Frage zu stellen.

Es kann erwartet werden, dass einem Politiker ein Differenzierungsvermögen zu
eigen ist, hier zwischen den Fragen,
ob gezahlt werden muss, oder aus welcher
Kasse
diese Zahlungen zu leisten sind, zu unterscheiden
.


-  Es werden nicht die sogenannten versicherungsfremden Leistungen einschließlich
   der Transferleistungen in Frage gestellt, sondern ausschließlich deren teilweise
   Finanzierung durch Beiträge der Zwangsversicherten.

-  Der derzeitige Zustand öffnet Tür und Tor zur Manipulation. Und wird emsig von
   interessierter Seite in Politik und Wirtschaft genutzt. Der ständige Hinweis auf hohe
   Bundeszuschüsse ohne Verweis auf den noch höheren Anteil der nicht
   beitragsgedeckten Leistungen hinterlässt den offensichtlich gewollten Eindruck
   einer „maroden Rentenversicherung, die vom Staat nicht noch höher bezuschusst
   werden kann“. Das Gegenteil ist wahr.

-  Es gibt eine klare Definition vom VDR (heute DRV), was versicherungsfremde
   Leistungen sind (s. Anlage mit Quellenangaben). Es ist ein Armutszeugnis für alle
   Politiker, wenn sie behaupten, dass das nicht klar und eindeutig ist, oder sie treiben
   hier bewusst eine Verschleierungstaktik zu Lasten der Betroffenen. Wenn Politiker
   schon frei über die Beiträge der Zwangsversicherten verfügen, wäre es eigentlich eine    Selbstverständlichkeit, hierüber auch Transparenz zu schaffen. Das wird seit
   50 Jahren konsequent vermieden, aus „gutem“ Grund, offensichtlich um die wahren
   Dimensionen des Missbrauchs zu verschleiern.

-  Der letzte Quantifizierungsversuch hat einen Anteil der versicherungsfremden
   Leistungen an den Rentenausgaben (nach VDR) von 29 Prozent ergeben, dem
   stehen die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen in
   Höhe von 56,4 Milliarden Euro gegenüber, das sind etwa 24 Prozent der
   Rentenausgaben (Monatsbericht des BMF November 2008, S. 51)
. Dazu kommen
   noch die so genannten Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro
   (Rentenversiche­rungsbericht der Bundesre­gierung 2008, S. 31/32), für die ebenfalls
   die Beitragszahler allein aufkommen müssen, obwohl das eindeutig eine
   gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
   
Die so genannten fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem Bericht an die
   Bundesregierung im November 2005 festgestellt, dass zur vollständigen
   Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und
   Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65 Mrd. Euro jährlich an Bundesmitteln
   erforderliche seien. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer und Rentner finanzieren mit
   ihren Beiträgen seit    Jahrzehnten mehr als zehn Prozent des Bundeshaushalts über
   ihre Sozialversicherungsbeiträge.

-  Solidarsystem: Wir haben weder bei der Altersvorsorge noch bei der
   Krankenversicherung ein Solidarsystem, da sich die Eliten einerseits aus diesen
   Systemen ausgeklinkt haben, sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese
   Systeme abschieben, ohne dafür ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu
   stellen. Mit dem Begriff wird seit Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung von
   Arbeitnehmern und Rentnern hin zu den politischen und gesellschaftlichen Eliten
   kaschiert.

-  Demografische Entwicklung: Solange die Volkswirtschaft wächst, die Bevölkerung
   aber eher weniger wird, handelt es sich in erster Linie um ein Verteilungsproblem.
   Das sieht man auch daran, dass die Demografie weder bei der berufsständischen
   Versorgung noch bei der Politiker- oder Beamtenversorgung eine Rolle spielt. Eine
   nachhaltige und weitsichtige Politik würde einen gerechten Ausgleich in unserer
   Gesellschaft schaffen. Die unterschiedlichen Systeme, wie wir sie heute haben,

   
sind von der Politik bewusst so gestaltet worden. Und wenn in diesem
   Zusammenhang davon gesprochen wird, dass wegen der Rentner die jüngere
   Generation nicht stärker belastet werden darf, werden mehrere Dinge übersehen:
   Erstens, die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapital­
   deckungs- auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche politische
   Entscheidung zur Entlastung des Bundeshaushalts. Zweitens, anlässlich der
   Enteignung der Rücklagen der Rentenversicherungsträger 1955 hat sich der
   Gesetzgeber verpflichtet, in Zukunft für die Defizite der gesetzlichen
   Rentenversicherung aufzukommen (Bundestagsdrucksache Nr. 1659 vom
   08.09.1955, S. 67). Drittens, jeder Eingriff in Rentenanspruch und Rentenhöhe wirkt
   sich gleichermaßen auf die Ansprüche der Beitragszahler aus, das heißt der
   Beiträge werden entsprechend entwertet.

-  Jeder einigermaßen intelligente Volksschüler der 4. Klasse kann ausrechnen, dass
   bei gleichen Beiträgen diejenige Versicherung die höheren Leistungen zahlen kann,
   die die geringeren Kosten hat. Das ist hier eindeutig die gesetzliche RV, da sie
   keine Zahlungen an Politiker und Parteien, keine Abschlussgebühren und keine
   Gewinnausschüttungen kennt.

Es bleibt deshalb folgendes klar zu stellen:

Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des
ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen
Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen
haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt.
Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht
geschaffen.

Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und
rechtlich vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche
Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der
Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen
hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser
versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30
Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat,
Ergebnis: 35,4 Prozent!

Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in
bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten
vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der
berufsständischen Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat
dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen
Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw.
Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.

Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine
einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren
Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder
unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005
  vier
Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem
Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.


Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der
Altersvorsorge und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3
des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der
allgemeinen Menschenrechte.

Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-
Klassen­system in der Altersvorsorge, wir haben längst ein Zwei-Klassenrecht und
eine Zwei-Klassenjustiz.

Was wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches
Rentenversicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen
könnte, wir fordern lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche
Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.

Herr Teufel steht jederzeit für Fragen zur Verfügung! Warum laden Sie ihn nicht einfach mal
zu einer Anhörung ein?
Weitere Antworten anderer Parlamentarier, die völlig den Aussagen der Partei „Die Linke“
entgegenstehen, sind hier zu finden:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm


Wir betonen noch einmal, dass nicht der Anspruch der ehemaligen DDR-Bürger in Frage
gestellt wird!


Mit freundlichen Grüßen

Für den Arbeitskreis
gez.   Antje Poelmann


Anlagen: Otto W. Teufel: Fremdleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung                
sowie  Quellenangaben




Antwort von Frau Dr. Gesine Lötzsch zur obigen Erwiderung

Dr. Gesine Lötzsch   
Mitglied des Deutschen Bundestages  Fraktion DIE LINKE.  Stellvertretende Fraktionsvorsitzende,    Haushaltspolitische Sprecherin



Sehr geehrte Frau Poelmann, sehr geehrte Frau Fröhner,
sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrter Herr Feige,


vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. April


Zunächst bin ich sehr erfreut, dass Sie die Anwartschaften und Ansprüche, aus dem Rentenversicherungssystem der DDR nicht in Frage stellen.

Meine Position zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen in der Rentenpolitik habe ich bereits in meinem letzten Schreiben dargelegt. Ich möchte jedoch Folgendes ergänzen, indem ich mich auf den letzten Abschnitt Ihres Schreibens beziehe. Dort kritisieren Sie allgemein, dass die „Politik und Justiz in der Altersvorsorge und in der Krankenversicherung" die Grundrechte der Verfassung außer Kraft gesetzt hätten. Dem muss ich zum Teil widersprechen. Es war die jeweilige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit des Bundestages, die dem neoliberalen Zeitgeist folgten und reale Minusrunden für Rentner und Leistungskürzungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen. Es war nicht die Politik, sondern die Mehrheit der politischen Klasse, die eine falsche Politik machte, weil sie eine Umverteilung von unten nach oben organisierte.

Dagegen hat DIE LINKE immer protestiert und ein System der Bürgerversicherung in allen Sozialversicherungen vorgeschlagen. Wir wollen nämlich - wie Sie - die Überwindung des Zwei-Klassen-Systems in der Altersvorsorge und im Gesundheitsbereich. Wir streben mit unseren parlamentarischen Möglichkeiten nach diesbezüglichen Veränderungen des gesellschaftlichen Lebens. Bisweilen jedoch stehen die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dem entgegen.

Ich wünsche Ihnen mit Ihrem Anliegen (das auch das Unsrige ist), Ungerechtigkeiten im Rentensystem zu überwinden, alles Gute.
DIE LINKE wird Sie im Parlament auch weiterhin diesbezüglich vertreten.


Mit den besten Wünschen für Ihre Zukunft und mit

freundlichen Grüßen verbleibt

gez. Dr. Gesine Lötzsch, MdB



PS: Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit im Bundestag informiert werden wollen, dann bestellen
Sie doch einfach mit einem Klick meinen Newsletter auf
 http://www.gesine-loetzsch.de





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