Antworten
zum Brief "Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der
gesetzlichen Solidarsysteme":
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Eberhard Gienger (CDU)
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU)
Antwort
von Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Bundesvorstand
Antwort
des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU)
Petition
"Pet 3-16-11-8216-045549" Ergebnis
und Stellungnahme des AK Solide Rente
Der
Brief
"Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen
Solidarsysteme"
wurde vom Bundestagspräsidenten als o.a. Petition an
den Petitionsausschuss geleitet.
Antwort
der SPD - Bundestagsfraktion
Antwort
der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann (CDU)
Antwort
von Sozialverband Deutschland (SoVD)
Antwort
von Bündnis 90/Die Grünen - Info-Service der Bundestagsfraktion
1.
Antwort
des Bundestagsabg. G. Duin (SPD) vom 10.12.08
(vor BT-Wahl)
2.
Antwort
des Bundestagsabg. G. Duin (SPD) vom 15.12.09 (nach BT-Wahl)
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathi (SPD)
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Volker Schneider (Die Linke)
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FPD)
Antwort
der Bundestagsabgeordneten Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen)
Antwort
der Bundestagsabgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke)
FDP
zu Rente und versicherungsfremde Leistungen auf Abgeordnetenwatch.de
Auf die Benachteiligungen und krassen Ungerechtigkeiten bei der Gesetzlichen
Rentenversicherung
konkret angesprochen auch auf Abgeordnetenwatch.de, gibt
es leider ebenfalls fast nur ausweichende,
gar keine Antworten oder falsche
Behauptungen.
zurück
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Eberhard Gienger (CDU) 20.Nov.2008
Sehr
geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihr Schreiben
und den Brief, in dem u.a. die versicherungsfremden Leistungen
und die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung thematisiert
werden.
Eine Rückerstattung von Beiträgen ab 1957 wird
es nicht geben und ich sehe darin auch keine Notwendigkeit.
Viele der von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen
sind aus gutem Grund von der Rentenversicherung übernommen worden.
Wie Sie ja wissen erhalten die Versicherten nicht ihre Beiträge
als Rente ausbezahlt sondern diejenigen, welche die nächste
Generation einbezahlt. Mit der Übernahme von Aussiedlern und
ehemaligen DDR Bürgern in die Rentenversicherung beziehen auch
Menschen eine Rente, die nie einbezahlt haben. Auf der anderen
Seite gibt es auch Aussiedler und ehemalige DDR-Bürger, die
arbeiten und in die Versicherung einbezahlen, so dass hier ein
Ausgleich statt findet.
Ich kann Ihnen versichern, dass
die gesetzliche Rente die wichtigste Säule der Alterssicherung
bleibt. Allerdings muss das Niveau der gesetzlichen Renten mit
Blick auf die demografische Entwicklung kontinuierlich abgesenkt
werden. Darüber hinaus haben wir weitere Maßnahmen getroffen,
um die gesetzliche Rente sicher zu stellen. Dazu gehören ein
moderat steigender Bundeszuschuss, die Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrags
sowie die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ab
2012 auf 67 Jahre für diejenigen, die mit 65 keine 45 Beitragsjahre
in der Rentenversicherung haben.
Das war nötig, da die
Menschen in Deutschland erfreulicherweise immer älter werden.
Damit müssen Renten aber auch länger bezahlt werden. So ist
die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 1960 bis heute um
70 Prozent gestiegen - von damals 10 Jahre auf heute 17 Jahre.
Das heißt: Die Rentenkasse hat deutlich höhere Ausgaben. Da
wir aber immer mehr Rentner haben werden und die jüngeren Jahrgänge
im Verhältnis dazu kleiner werden, ist es wahrscheinlich, dass
die Junge Generation eine niedrigere Rente erhält als zum Beispiel
noch ihre Väter. Die demographische Lage wird von der Politik
keinesfalls verzerrt dargestellt, sie ist real. Dass auch die
geburtenschwachen Jahrgänge in 40-50 Jahren in Rente gehen und
so die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung gemindert
werden bestreitet keiner, nur haben wir in den nächsten 20 Jahren
eben deutlich mehr Rentner als Arbeitnehmer, Experten prognostizieren
dass ein Arbeitnehmer im Jahre 2030 einen Rentner finanziert.
Um den Lebensstandard zu sichern ist aus meiner Sicht hier eine
private Zusatzrente unbedingt notwendig. Hier sehe ich die Riester
Rente als gute Möglichkeit und halte auch den Zuschuss für wichtig
und richtig.
Gerne steh ich Ihnen für ein persönliches
Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard
Gienger
24. November 2008
Sehr
geehrter Herr Gienger,
vielen Dank für Ihre Antwort auf
meine Email vom 10.11.2008 und zum Brief "Milliardenschwere
Fremdleistungen belasten die Kassen der gesetzlichen Solidarsysteme"
engagierter Bürger an alle Bundestagsabgeordneten per email
vom 12.11.2008.
Ihre Antwort enthält allerdings wesentliche
Aussagen (fett gedruckt), die nicht unwidersprochen bleiben
können:
Eine Rückerstattung von Beiträgen ab 1957
wird es nicht geben und ich sehe darin auch keine Notwendigkeit
Wenn
etwas weggenommen wird, muss es zurückgegeben werden, lernen
bei uns schon kleine Kinder.
Konkret: Nach wie vor werden
Fremdleistungen anstatt aus dem Steueraufkommen aus den Beiträgen
der Versicherten (einschließlich Arbeitgeberanteile) finanziert.
2007 zum Beispiel betrugen sie 36,9 Prozent der Gesamtrentenausgaben
von 200,6 Milliarden Euro. Trotz Bundeszuschuss und Transferleistungen
aus dem Steueraufkommen verblieben der Rentenkasse 15.875 Milliarden
Euro Fremdleistungen. So sind über fünfzig Jahre, von 1957 bis
heute, insgesamt 525 Milliarden aus der Rentenkasse zweckentfremdet
worden. Jetzt ist es an der Zeit Jahr für Jahr der Rentenkasse
wieder Geld zurück zu zahlen.
Sie, Herr Gienger und die CDU
sind also dafür, Geld der Rentenkasse zu entziehen, um dann
geringere Renten zu zahlen "weil das Geld fehlt".
Viele der von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden
Leistungen sind aus gutem Grund von der Rentenversicherung übernommen
worden.
Sie sind nicht "von der Rentenversicherung
übernommen worden", sondern der Staat, konkret die Regierungsparteien,
haben so entschieden. Die soziale Notwendigkeit dieser Leistungen
wird gar nicht bestritten, sondern ihre Finanzierung aus der
Rentenkasse anstatt aus Steuermitteln.
Wie Sie ja
wissen erhalten die Versicherten nicht ihre Beiträge als Rente
ausbezahlt sondern diejenigen, welche die nächste Generation
einbezahlt.
Die Rentenhöhe der in der Bundesrepublik
Deutschland geborenen Versicherten der Gesetzliche Rentenversicherung
GRV bemisst sich an der Höhe der eingezahlten Rentenbeiträge
(einschließlich Arbeitgeberanteile). Dieser beitragsabhängige
Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt.
Die Art
der Finanzierung, ob kapitalgebundenes oder Umlage-Verfahren,
ist hierbei völlig unerheblich. Es ist völlig ohne Belang in
welcher Generation gerade Beiträge einbezahlt oder gerade Rente
bezogen werden. Wie Sie ja wissen wird der so genannte "Generationenvertrag",
einen solchen Vertrag hat niemand abgeschlossen, gerne zum Herbeireden
eines "Generationenkrieges" alt gegen jung benutzt,
um von den Verantwortlichen für die Leistungskürzungen abzulenken.
Auf
der anderen Seite gibt es auch Aussiedler und ehemalige DDR-Bürger,
die arbeiten und in die Versicherung einbezahlen, so dass hier
ein Ausgleich statt findet.
Allenfalls eine momentane
Entlastung, aber kein Ausgleich, da diesen Beiträgen später
auch entsprechende Rentenzahlungen gegenüberstehen.
Allerdings
muss das Niveau der gesetzlichen Renten mit Blick auf die demografische
Entwicklung kontinuierlich abgesenkt werden
Das
ist keinesfalls zwangsläufig. Die Senkung der Rentenhöhe unter
den bisherigen Alterssicherungs-Standard, fast bis auf Sozialhilfe-Niveau,
ist ungerecht und unnötig.
Ich bin immer wieder enttäuscht
und schockiert über eine solch extrem unsoziale Vorgehensweise
und Rechtfertigung. Eine solch einschneidende Minderung der
Lebensqualität nach zwangsweise und lebenslang eingezahlten
- immer noch hohen - Beiträgen ist empörend. Ganz besonders
im Vergleich zu der üppigen Altersversorgung, die Sie als MdB,
bzw. Politiker für sich beanspruchen, oder dem so genannten
"Rettungspaket" mit Milliardenhilfen für die Banken.
Die
Argumentation
mit der demografischen Entwicklung ist verzerrt und einseitig.
Sie lenkt ab von der Hauptursache Massenarbeitslosigkeit. Verschärft
durch Förderung prekärer Arbeitsverhältnisse insbesondere durch
die CDU (wie Abbau von Kündigungsschutz, Verhinderung von Mindestlohn
in Deutschland (Mindestlohn gibt es in fast allen EU-Ländern),
steuerl. Förderung von Arbeitsplatzverlagerung ins Ausland,
...). Wer nichts oder wenig verdient, zahlt nichts oder wenig
in die GRV, bzw. gesetzlichen Solidarsysteme. Das ist neben
der Belastung durch die Fremdleistungen das Hauptfinanzierungsproblem
der GRV.
Konkrete Lösungsvorschläge finden Sie hier
...weitere Maßnahmen... die schrittweise
Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 auf 67 Jahre.
Bekanntlich werden seit Jahren schon 50jährige in vielen
Firmen aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt. Die Anhebung bei
Massenarbeitslosigkeit ist nichts als gnadenloses Abschieben
in Arbeitslosigkeit und soziale Not. Sie müssen über entsprechend
längere Zeiten aus der Sozialhilfe finanziert werden. Die Arbeitsplätze,
die Ältere tatsächlich besetzen, fehlen Jüngeren.
Dass
auch die geburtenschwachen Jahrgänge in 40-50 Jahren in Rente
gehen und so die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung
gemindert werden bestreitet keiner, nur haben wir in den nächsten
20 Jahren eben deutlich mehr Rentner als Arbeitnehmer
Für
diese Übergangszeit kann rechtzeitig Vorsorge getroffen werden,
z.B. durch:
GRV-Entlastung von Fremdleistungen s. o.
Sondererhebungen
für die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige, Beamte,
Kapitalvermögen sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen.
Ähnlich dem Solidaritätszuschlag.
Ergänzung der arbeitsplatzbezogenen
Beiträge durch eine Wertschöpfungssteuer
Ausreichende Rücklagenbildung
wieder einführen.
"1969 wurde - ein Gemeinschaftswerk
der Volksparteien - die bis dahin bestehende Gesetzespflicht,
die finanzielle Deckung der Rente für zehn Jahre sicherzustellen,
abgeschafft. Dafür wurde das bloße Umlageverfahren eingeführt,
für das nur noch Rückstellungen für 3 Monate (heute unter 1
Monat) gefordert wurden".
...
Experten
prognostizieren dass ein Arbeitnehmer im Jahre 2030 einen Rentner
finanziert.
Siehe oben
Im Übrigen haben Langzeit-Prognosen
aufgrund der unterstellten Annahmen zwangsläufig die Qualität
von Kaffeesatzleserei. Langzeitprognosen der Vergangenheit bestätigen
die hohe Unzuverlässigkeit: "Erstens kommt es anders und
zweitens als man denkt". Es sei denn, heutige „Prognose-Experten“
verfügten über hellseherische Fähigkeiten.
Um den
Lebensstandard zu sichern ist aus meiner Sicht hier eine >>private
Zusatzrente<< unbedingt notwendig. Hier sehe ich die Riester
Rente als gute Möglichkeit und halte auch den Zuschuss für wichtig
und richtig
Bei Geringverdienern ist das kaum möglich.
Sinnvoller und viel sicherer (aktueller Beleg Finanzmarktkrise)
ist, die GRV-Beiträge zu erhöhen (soweit erforderlich nach o.
a. Korrekturen), hier verteilt sich die Erhöhung solidarisch
auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Siehe auch "Die
Vorteile gesetzlicher Vorsorge".
Mit
freundlichen Grüßen
Knut Albrecht
PS: Ihre Antwort
und meine Erwiderung veröffentliche ich auf meiner Webseite
" Rentenreform
- Alternative "
zum
Anfang
_____________________________________________________________________
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) 27.11.2008
an
Herrn Köhler:
"Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang (versicherungsfremde
Leistungen) allerdings darauf aufmerksam machen, dass der Bundeshaushaltsplan
2009 als Leistung des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung für 2009
insgesamt einen Beitrag in Höhe von 79 Mrd. Euro vorsieht. Dieser Betrag steigt
bis 2012 auf 82,2 Mrd. an. Neben dem allgemeinen und zusätzlichen Bundeszuschuss
setzt sich dieser Betrag u.a. aus Erstattungen von einigungsbedingten Leistungen
und aus Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten zusammen. das entspricht
rd. 1/3 der Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (rd. 240 Mrd.
Euro im Jahr 2009). Angesichts dieses Anteils an den Gesamtausgaben der Rentenversicherung
ist davon auszugehen, dass die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung
inzwischen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Auch die Rentenversicherung
fordert - anders als noch in 90er Jahren -keine weiteren Bundesmittel mehr."
zur
Originalfassung
Erwiderung auf o.a. Antwort Dr. Brauksiepe
von:
Jörg Köhler
Elmar Feige
Anne Fröhner
Antje Poelmann
Fax an 030/227 – 76780
E-Mail: ralf.brauksiepe@bundestag.de 15. Dezember 2008
Herrn MdB
Dr. Ralf
Brauksiepe
Vorsitzender
für die CDU/CSU der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales
Deutscher
Bundestag
Platz
der Republik
11011 Berlin
Organisation der
Rentenkasse "Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See"
Bezug:
a) Eingabe an
alle Mitglieder des Deutschen Bundestages von Oktober 2008
b) Ihre Antwort -ohne Az.- vom 27.11.2008
Anlage: Demografie-Tabelle
des Bundesamtes für Statistik -V II B- 173
Sehr geehrter
Herr Dr. Brauksiepe
zunächst freundlichen
Dank für Ihre umgehende Erwiderung vom 27.11.08 .
Bedauerlicherweise
sind Sie jedoch im Ergebnis auf unsere konkret in 5 Punkten vorgetragenen Anliegen nicht eingegangen, die
aus gegebener Veranlassung wie folgt lauteten:
1. Rückzahlung
aus dem Bundeshauhalt an die Rentenkasse der seit 1957 unzulässig für
Staatsaufgaben entnommenen über 500 Mrd. Euro zuzüglich Verzinsung mind. 400
Mrd. Euro
2. Verankerung
der Rentenkasse als autonomes Selbstverwaltungsorgan in der Verfassung zur zukünftigen
Sicherung gegen Übergriffe von Seiten Dritter (unzulässige
"Anleihen" oder sonstige
zweckentfremdete "Entnahmen" unter jedwedem Vorwand) durch
staatliche und sonstige Organe.
3.
Eindeutige gesetzliche Festlegung dessen, was als Rentenleistung im
Sinne der Pflicht-Beitragszahler aus der Solidarkasse der Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu werten und zu leisten ist.
4. Beendigung
der Bezuschussung von Riesterrentenverträgen aus der Staatskasse und Einzahlung
dieser Milliardenmittel direkt in die gesetzliche Rentenkasse, so dies denn
überhaupt sachlich finanziell notwendig und geboten sein sollte, da bisher
hierzu nachweislich überhaupt keine finanziell-sachliche
Notwendigkeit bestand, weil die Rentenkasse nicht notleidend war und ist. Es dürfte
im Übrigen nicht erkennbar sein, weshalb der Staat auf Kosten aller Bürger
Milliarden-Kredite zur Finanzierung der Riesterzuschüsse bei den
Finanzkonzernen aufnimmt (denn die
Staatskasse ist ja angeblich leer), um sie als "Zuschüsse" über die
Riesterrentner und
Riester-Vertragsabschluss-Provisionen den privaten Finanz-Konzernen wieder zuzuführen, und dem Riesterrentner
sowie dem Gesamtstaat lebenslang bis zu
den Enkeln die Zinsen für diese Milliarden-Kredite an die Privaten Konzerne aufzubürden.
5. Offizielle
Beendigung der unwahren Behauptung und somit Täuschung der arbeitenden Bevölkerung,
die Rentenkürzungen und die Rentenprivatvorsorge
würden sich zwingend notwendig aus der
demographischen Entwicklung ergeben. Diese Behauptung entbehrt sachlich jeder
Grundlage, weil sie auf der offensichtlich ziel- und zweckgerichteten unrichtigen Voraussage aus dem Hause des Prof.
Meinhard Miegel (privater eingetragener
Verein, getarnt als "Institut für Wirtschaft
und Gesellschaft (IWG) " in Bonn aus den 70er Jahren herrührt, wonach um
das Jahr 2000 die Bevölkerung angeblich
um ca. 4 Mio. Menschen "geschrumpft" sein sollte. Diese Propaganda
wurde flankierend abgestimmt öffentlich verbreitet durch die als "Deutsches Institut für
Altersvorsorge (DIA)" getarnte und in Köln etablierte 100% -Tochter-GmbH
der "Deutschen Bank AG".
Professor Meinhard Miegel vom vorgenannten
IWG wiederum ist "Berater" in dieser privaten, als "Institut"
getarnten, Deutsche-Bank-GmbH, die dann
die Riesterrentenverträge verkauft.
Die Bevölkerung
ist jedoch, zum damaligen Zeitpunkt, gem. Bundesamt für Statistik lt. dessen Mitteilung
vom 3.12.2003 -VII B- 173, nicht um 4Mio Menschen geschrumpft, sondern um 4Mio
Menschen angewachsen. Die entspr. Demographie-Tabelle des Bundesamts für
Statistik ist Ihnen hier beigefügt (siehe Anlage)
Im Übrigen
spielt die demographische Entwicklung infolge
der industriellen Wirtschaftssteigerung und -kraft nicht die geringste Rolle
hinsichtlich der Versorgung unserer Alten. Die gesamte Rentenreform hat damit
die vorgeblich tragende Begründung der schrumpfenden Bevölkerung verloren, und
somit ist auch der gesamten, künstlich, geschaffene Riesterrenten-Organisation jegliche
Berechtigung entzogen. Sie ist deshalb ersatzlos auslaufen zu lassen.
Im Wesentlichen liegt eine unseriöse Täuschung bezüglich des Riesterrentengebarens
auch darin begründet, dass den arbeitenden Menschen vorgetäuscht wird, durch
Beiträge zur privaten Rentenversicherung ihren Sozialstatus im Alter sichern zu
können. Der offensichtliche Betrug wird darin gesehen, dass rein tatsächlich
der Status durch die Solidarkasse mit völlig geringeren Beitragserhöhungen
gesichert wäre als es die Beträge zur Privatversicherung ausmachten, und somit
schon während des Arbeitslebens höhere Einkommensverluste eintreten, ganz
abgesehen davon, dass die einbezahlten Privat- Beiträge durch Inflation und spätere
Besteuerung in noch unbekannter und dann willkürlich festgesetzter Höhe weitestgehend
aufgebraucht werden, und zwar definitiv, da eine diesbezügliche Auszahlungsdynamisierung
weder vorgesehen noch möglich ist.
Würden die 5
vorgetragenen Forderungen in die Tat
umgesetzt, dürften sich die damit zusammenhängenden, künstlich, geschaffenen Rentenprobleme
zum größten Teil ganz von selbst erledigen.
Allerdings
könnten die Konzerne und Annex-Nutznießer nicht mehr die Milliarden in ihre privaten
Taschen umleiten, was wiederum der Volkswirtschaft und dem Arbeitsmarkt zur erheblichen
Gesundung verhelfen würde, was einfach von jedem interessierten Laien
zweifelsfrei zu erkennen sein müsste. Im Einzelnen dürfen wir daher zu Ihrer Replik
vom 27.11.2008 wie folgt Stellung nehmen:
1. Ihre Antwort
vermengt allgemeine "Leistungen" (welcher Natur?) des Staatshaushalts
an die Rentenversicherungskasse, als sich aus einem "allgemeinen" und
"zusätzlichen" so genannten "Bundeszuschuss" zusammensetzend
und im Übrigen aus "einigungsbedingten Leistungen" sowie aus
"Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten". Damit ist nichts klar
verifizierbar.
Es werden hierzu
Zahlungsbeträge genannt, nach denen nicht gefragt wurde, und die sich in
Hinsicht auf die 5-Punkteforderung eher als
irrelevant darstellen dürften. Wir wollen hierzu jedoch z.B. eine genaue
Buchführungspflicht über diese Zahlenwerke etabliert sehen. Dazu ist nichts
gesagt.
2. Sie "gehen davon aus", dass die
"rentenfremden Leistungen zwischenzeitlich vollständig aus
Steuermitteln (also der Staatskasse) finanziert werden. Unsere Frage war jedoch,
was nachprüfbar tatsächlich genau an Geldern wohin und woher geflossen
ist. Und dazu brauchen wir nun einmal eine ordentliche Buchführung, damit exakt
nachgewiesen wird, was wie wo wann wofür in welcher Höhe gezahlt wurde und
nicht, wovon wir "ausgehen müssen",
weil wir ansonsten weiterhin gehalten
sind, den Ausgabenanteil für gar nicht klar definierte Fremdleistungen im
Rahmen gewisser "Kaffeesatzleserei" zu ermitteln.
Jeder
Kleinstgewerbetreibende hat mit strafrechtlicher Sanktionen zu rechnen für den
Fall des Unterlassens, eine "ordnungsgemäße Buchführung" über seine
Ein- und Ausgaben vorzulegen, und auch die staatliche Fiskal-Verwaltung weist durchgängig
im Rahmen ihrer Buchführung durch
"Einzelpläne", "Kapitel" und "Titel" exakt jede Einnahme und Ausgabe nach
Zweckbestimmung und Höhe im einzelnen nach. Das Weglassen dieser Buchführung im
Rentenkassenbereich stellt sich deshalb offenbar als zielgerichtete
Verschleierung unseriösen Finanzgebarens dar und wäre unverzüglich und endlich zu beenden. Dazu haben Sie leider
nichts ausgeführt.
3. Im Gesetz muss klar definiert sein, was
den originären Rentenleistungen zuzurechnen ist, damit für jedermann klar
erkennbar wird, wofür er seine Rentenbeiträge leistet, und es der Beliebigkeit der
politisch Verantwortlichen entzogen wird, nach Bundeskassenlage zu definieren, was
angeblich ebenfalls "rentenspezifische Leistung aus Beiträgen" zu
sein hat und was nicht.
Es wäre deshalb
und nunmehr Aufgabe des Parlaments, gesetzgeberisch dazu Klarheit zu schaffen,
und nicht dazu beizutragen, die Klarstellung zu verhindern.
4 .Ebenso muss aus
vorstehenden Gründen in der Verfassung
festgeschrieben sein, dass die Selbstverwaltungseinrichtung
"Rentenkasse" 1. autonom ist und 2., wie die Bundesbank, absolut
keine Eingriffe der Politiker mehr zulässt, um das Herausnehmen von
"Anleihen" und ähnlichen Betrugs- und Veruntreuungs- handlungen zugunsten
unberechtigter Dritter und zum Nachteil der zwangs-versicherten Beitragzahler zu
unterbinden. Hierzu haben Sie leider ebenfalls keine Ausführungen getätigt.
5. Wir brauchen
keine Vernebelungsinformationen, sondern genaue Antworten auf unsere eindeutig
umrissene 5-Punkte- Forderung. Die gesamte Riestergeschichte ist, wie bereits
erwähnt, eine einzige Täuschung über den tatsächlichen Zustand der
Rentenversicherungsorganisation. Einen Nutzen aus dem Wust der undurchschaubaren
Riester- und Rürupprodukte ziehen allein die Namensgeber und die daraus
profitierenden Versicherungs- und Finanzdienstleister. Die Folgen einer auf
privat ausgerichteten Altersversorgung außerhalb des gesetzlichen und solidarischen Rentensystems
sind seit geraumer Zeit weltweit bei den Menschen zu sehen, die gerade ihre eingezahlten
Gelder durch solche staatlich geförderte Betrugssystem verloren haben (siehe England,
Chile, USA, Argentinien) und anstatt in Rente wieder zur Arbeit gehen.
6. Letztlich
gibt Ihre vorgenannte Erwiderung keine Auskunft darüber, inwieweit die
nachweislich unrechtmäßig seit 1957 der Kasse für Fremdzwecke entnommenen
Gelder in Höhe von über 500 Mrd. Euro wann und wieder an die Solidargemeinschaft
zurückgegeben werden.
Dies insbesondere
im Hinblick darauf, dass z.Zt. völlig unverständlicherweise gerade den Banken und
Großkonzernen 100derte von Milliarden zur Verfügung gestellt werden, und dies
auch wieder auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung, die die Mrd. von Zinsen an
die Banken, von denen Sie die "Beihilfen" ja erst als Kredite
aufnehmen, zu erwirtschaften und zu erbringen hat.
Sollte also
nicht im Hinblick auf die gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Demontage
unserer verfassungspostulierten Sozialstaatlichkeit das Strafrecht analog der
staatlichen Weiterentwicklung den Demontagevorgängen der sozialen
Solidarsysteme angepasst werden durch Einführung einer fälligen Strafrechtsnorm?
Damit die planmäßige Demontage der Sozialsysteme und des Sozialstaates unter
Vortäuschung falscher Tatsachen und Falschgutachten als schwerwiegend rechtswidrig
(wegen der systematischen Entreicherung der Beitragszahler in gigantischen
Größenordnungen) auch strafrechtlich geahndet werden kann?
Aus vorgenannten
Gründen werden Sie erneut gebeten, zu
den vorgetragenen 5-Punkte-Forderungen
sowie den hier gemachten Ausführungen noch einmal Stellung zu nehmen und im Weiteren
sich für die Verwirklichung derselben im Parlament nachhaltig einzusetzen.
In Erwartung
Ihrer geschätzten Antwort verbleiben wir
mit nach wie vor
außerordentlich besorgten Grüßen
Unterschriften
gez. J. Köhler
stellvertretend
für die im Briefkopf genannten Personen
Nachsatz:
Die Vorteile der
solidarischen, gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie u.a. hier:
http://www.rentenreform-alternative.de/vorteile.htm
Anlage
_______________________________
Kommentar
zur Antwort Dr. Brauksiepe vom 11. November:
Die Antwort des Bundestagsabgeordneten
Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) beschränkt sich auf Vermutungen, bzw. Annahmen, für
den künftigen Bundeshaushaltsplan 2009. Warum er auf die "fünf wichtigen
Forderungen an die Politik" des Briefes erst gar nicht eingeht, spricht
wohl für sich selbst.
Ein "kleiner Hinweis", warum die bisher "entnommenen"
500 Milliarden aus der Rentenkasse nicht zurückgezahlt werden, angesichts künftig
erwarteter Finanzierungslöcher in der Übergangsphase, wäre schon angemessen.
Die Renten zu kürzen, der Jungen bis auf Sozialhilfeniveau, ist ungerecht, unsozial
und unnötig. Zur Zeit wirft SchwarzRot mit den Milliarden ja nur so um sich,
allerdings nur für das Bankgewerbe: Wer am schlimmsten gezockt hat, erhält das
meiste Geld.
Selbst wenn es im Wahljahr 2009 Wirklichkeit werden sollte,
dass erstmalig "die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung
vollständig aus Steuermitteln finanziert werden", wäre noch kein einziger
Euro aus dem Steueraufkommen zum Ausgleich der Fehlbeträge aufgrund der gesamtgesellschaftlichen
Einflüsse Massenarbeitslosigkeit
und prekärer Beschäftigungsverhältnisse oder aufgrund der prognostizierten Demografieverhältnisse
in die GRV geflossen.
Knut Albrecht
zum
Anfang
Antwort
von Deutscher Gewerkschaftsbund DGB Bundesvorstand 1.12.2008
Sehr geehrte
Frau Poelmann,
vielen Dank für Ihre engagierte Mail. Auch wenn wir nicht
in jeder Einzelfrage übereinstimmen, sind wir in der grundsätzlichen Linie einer
Meinung: Und zwar, dass wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken müssen.
Wir dürfen uns aber nicht in die Tasche lügen: Selbst, wenn das Rentenniveau
in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgesenkt werden würde, hätten
wir ein Problem mit der Lebensstandardsicherung. Die war, wenn man sich das
ernsthaft anschaut, nie allein mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.
Schon immer haben die Menschen für das Alter zusätzlich vorgesorgt. Warum wir
die Arbeitnehmer/innen dann nicht auf die Fördermöglichkeiten und sinnvolle
Produkte hinweisen sollen, verstehe ich dann nicht. Der Weg der ersten Wahl
bleibt für uns allerdings die betriebliche Altersversorgung. Dort besteht ein
besonders hoher Schutz der Einlagen, und dort erreichen wir häufig auch die
Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles
Gute und viel Energie!
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Nürnberger
Politischer
Referent für Alterssicherung und Rehabilitation / Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesvorstand
Kommentar (K.A.):
Millionen Rentner, bzw. Rentenversicherte
wären froh und glücklich wenn auch vom DGB gefordert und erreicht würde,
dass das Rentenniveau nicht abgesenkt werden würde. Das "Problem mit der
Lebensstandardsicherung" wäre um ein vielfaches kleiner.
Wer es sich
leisten kann, soll und wird sich für das Alter zusätzlich absichern.
Für
uns abhängig Beschäftigte ist es aber zwingend notwendig dass unsere zwangsweise
eingezahlten hohen GRV-Beitragsleistungen (einschliesslich der Arbeitgeberbeiträge),
die einen erheblichen Teil unseres Einkommens beanspruchen, nicht für Fremdleistungen
verwendet werden und die vereinbarte Rente nicht nachträglich gekürzt wird.
Besonders Durchschnitts- und geringeren Einkommen bleibt über den Bedarf für
den Lebensunterhalt und einem kulturellen Grundbedarf weniger bis nichts übrig.
So
auch eindeutig im, vom DGB mitgetragenen, Konzept
Erwerbstätigenversicherung:
Rente mit Zukunft >> siehe Ziele:
"Ziel
der Alterssicherung in Deutschland ist es, das im Alter, bei Erwerbsminderung
oder Tod wegfallende Erwerbseinkommen zu ersetzen und einen angemessenen Lebensstandard
sicherzustellen"
"Der Abbau der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
mit einer sich daraus ergebenden weitergehenden Ersetzung der gesetzlichen Rentenversicherung
durch kapitalgedeckte Altersvorsorge wird aber die sozialen Unterschiede im
Alter ausweiten und ist daher abzulehnen."
Erwiderung
von Frau Antje Poelmann Email
an DGB/Ingo Nürnberger, Mon, 19 Jan 2009
Sehr
geehrter Herr Nürnberger,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn auch
spät so möchte ich doch gern noch auf Ihre Mail vom 1. Dez. 08 antworten.
Sicher
hätten wir gern gewußt, warum Sie uns zu welchen Punkten nicht zutimmen können.
Was
aber besonders erschreckend ist (besonders für mich als Ver.di.Mitglied), ist
die Unterstützung des DGB und ver.di für die Riesterrente. Dass läßt vermuten,
wie verstrickt auch die Gewerkschaften mit der Versicherunsgwirtsschaft sind.
Dass die Riester-Rüruprenten ein reines Betrugsystem sind, ist mittlerweile
durch viel Fakten belegt. Dass ausgerechnet die Gewerkschaften mit der Unterstützung
für die private Versicherungswirtschaft den abhängig Beschäftigten Pflichtversicherten
in den Rücken fallen, ist nicht nachvollziehbar. Herr Rürup, ein sogenannter
Wirtschaftsweiser, ist nun zu einem Initiator und Profiteur der Riesterrente,
dem Finanzdienstleister AWD, gewechselt.
Jeder Steuercent, der für die
Riesterrente aufgewandt wird, fehlt der solidarischen GRV, und füllt allenfalls
die Kassen der Finanz- und Versicherungsindustrie und natürlich die von Herrn
Riester und Herrn Rürup.
Zu unserem Rentenforderungsbrief an alle Abgeordneten,
sind einige Antworten eingegangen, die Sie hier mit unseren sorgfältig recherchierten
Entgegnungen und vielen Informationen nachlesen können:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Mit
freundlichen Grüßen
Antje Poelmann
zum
Anfang
Antwort
des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU)
4.12.2008
Keine
persönliche Antwort gegeben;
aus Zeitmangel Brief als Petition (Akt-Z.:
Pet 3-16-11-8216-045549) an Petitionsausschuss weiter geleitet und: „bitte
ich um Verständnis, dass die Behandlung Ihrer Eingabe längere Zeit in Anspruch
nehmen kann.“ Original-Antwortschreiben
Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung der Petition und Stellungnahme
des Petenten
Kurzfassung
Kernpunkte des Briefes /
der Petition. Forderungen an die Politik:
1. Rückerstattung aller
seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge. Von 1957 bis 2007 wurden rund
524 Milliarden Euro den GRV-Beiträgen entnommen und nicht wieder erstattet.
2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan
der Arbeitnehmer und –geber, zur künftigen Vermeidung jeglichenr Eingriffes
zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen.
3. Gesetzliche
Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus der GRV zu gelten hat.
Dazu eine ordnungsgemäße Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede
Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.
4. Beendigung
der Bezuschussung von Riester-Rentenverträgen. Diese Bezuschussung direkt in
die GRV umleiten, zur Beseitigung der "künftigen Finanzierungsprobleme"
der GRV.
5. Wir fordern, dass endlich damit aufgehört wird, der jungen
Generation ein demographisches Zerrbild vorzuführen.
Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung der Petition:
Zu 1. Nicht beantwortet
Zu
2*. Nicht beantwortet insbesondere die Kernforderung: "..so dass in
Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen
untersagt ist"
Zu 3. Petitions-Ausschuss behauptet unzutreffend:
"Die Versicherungsträger ... stellen auf der Grundlage der Rechnungslegung
eine Jahresrechnung auf. Insoweit findet die vom Petenten geforderte ordnungsgemäße
Buchführung statt."
Im krassen Gegensatz hierzu der DRV
in einem Schreiben vom 16.9.2008: "Eine Auflistung der versicherungsfremden
Leistungen in Euro für die Zeit von 1950-2007 können wir Ihnen leider nicht
zur Verfügung stellen. Eine solche Erhebung liegt uns nicht vor."
Zu
4. Abgelehnt mit Demographie-Prognosen Argumentation
Zu 5. Wiederholung
der Demographie-Prognosen Argumentation
*(Anmerkung von K. Albrecht.
Die Aussage: "Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Problem
der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch bereits
in der Vergangenheit in Kraft getretene entsprechende gesetzliche Regelungen
zufriedenstellend gelöst worden." steht auch im krassen Widerspruch zum
Bericht
der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten
Leistungen vom 13. August 2004. Zitat: "Seit der nunmehr fast zehn Jahre
zurückliegenden VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und gesellschaftliche
Änderungen stattgefunden, die es angebracht erscheinen lassen, darüber hinaus
über die aktuelle Diskussion einer erweiterten Definition von nicht beitragsgedeckten
bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu berichten".
Von einer solchen aktualisierten und erweiterten Definition ist seither nichts
bekannt.)
Nachfolgend die Dokumente
im Wortlaut:
Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung der Petition:
Pet
3-16-11-8216-045549 26605
Aurich
Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen
Begründung
Mit
der Petition wird insbesondere die Finanzierung so genannter versicherungsfremder
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung kritisiert.
Den gesetzlichen
Rentenversicherungskassen sei seit 1957 Kapital in Höhe von über 524 Mrd. Euro
für allgemeine Staatsverpflichtungen entnommen worden. Diese müssten entsprechend
zurückerstattet werden. Die gesetzliche Rentenversicherung solle als autonomes
Selbstverwaltungsorgan der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Grundgesetz verankert
werden, um weitere Eingriffe zu unterbinden. Hierzu müsse eine gesetzliche Festlegung
der von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erbringenden Rentenleistungen
erfolgen und eine ordnungsgemäße Buchführung stattfinden, durch die jede Einnahme
und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachgewiesen werden kann.
Ferner solle
die Bezuschussung der Riester-Rentenverträge durch Steuermittel beendet werden
und diese Mittel in die gesetzliche Rentenversicherung einfließen. Die Anzahl
der Sterbefälle übersteige die Anzahl der Geburten, so dass sich der angebliche
Rentnerberg bereits abbaue.
Das Anliegen wurde neben dem Petenten von drei
Bürgerinnen und Bürgern, die das Anliegen unterstützen, unterschrieben.
Das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung des Anliegens des Petenten lässt sich
unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales wie folgt zusammenfassen:
Der Begriff der versicherungsfremden
Leistungen hat sich in der sozialpolitischen Diskussion überholt. Es wird heute
vielmehr zwischen beitragsgedeckten und nicht beitragsgedeckten Leistungen der
Rentenversicherung unterschieden.
Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung
ist ein auf Leistung und Gegenleistung beruhender versicherungsmathematischer
Risikoausgleich, der nach dem Soli-darprinzip durch einen sozialen Ausgleich
aufgrund sozialpolitischer Erwägungen ergänzt wird. Der Leistungskatalog beinhaltet
daher sowohl beitragsgedeckte als auch nicht beitragsgedeckte Leistungen. Der
Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist immer auch Ergebnis eines
politischen Werturteils darüber, wie umfangreich das Ziel des sozialen Ausgleichs
definiert wird. Die Bewilligung von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
erfolgt ausschließlich auf einer gesetzlichen Grundlage.
Die Argumentation,
der gesetzlichen Rentenversicherung seien Beträge für fremde Zwecke entnommen
worden, übersieht, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung
im Umlageverfahren erfolgt. Das bedeutet, dass die Ausgaben eines Jahres grundsätzlich
aus den Einnahmen des gleichen Jahres bestritten werden, insbesondere aus den
Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sowie aus den Zuschüssen des
Bundes. Es ist nicht zu bestreiten, dass der gesetzlichen Rentenversicherung
in der Vergangenheit in erheblichem Umfang gesamtgesellschaftliche Aufgaben
zugewiesen worden sind. Der Umfang der nicht beitragsgedeckten Leistungen ist
aber in den letzten 25 Jahren zurückgegangen und wird in der Zukunft noch weiter
zurückgehen.
Sozialpolitisch gewünschte Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
wie zum Beispiel die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehung oder die
Überleitung der Zusatz- und Sonderversorgung aus der DDR werden durch Beitragsleistungen
und Erstattungen des Bundes beziehungsweise der Länder aus Steuern finanziert.
Hinzu kommen weitere steuerfinanzierte Zuwendungen des Bundes, deren Anteil
rund 25 v. H. der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Insoweit
tragen alle Steuerzahler, zu denen auch Beamte und nicht versicherte Selbständige
zählen, die nicht beitragsgedeckten Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung
maßgeblich mit.
Nach Auffassung des Petitionsausschusses ist das Problem
der sachgerechten Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen durch bereits
in der Vergangenheit in Kraft getretene entsprechende gesetzliche Regelungen
zufriedenstellend gelöst worden.
Soweit der Petent die Selbstverwaltung der
gesetzlichen Rentenversicherung durch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer fordert,
ist festzustellen, dass dies bereits der Fall ist. Aus Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes
in Verbindung mit §§ 29 ff. des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IV) ergibt
sich, dass die Rentenversicherungsträger bundes- bzw. landesunmittelbare Körperschaften
des öffentlichen Rechtes mit sozialer Selbstverwaltung sind. Soziale Selbstverwaltung
bedeutet, dass den Sozialversicherten die Regelung von Angelegenheiten, die
sie am sachkundigsten selbst beurteilen können, eigenverantwortlich überlassen
ist. Im Wesentlichen ist zwar gesetzlich zu regeln, ob und in welchem Umfang
Leistungen aus der Rentenversicherung zu erbringen sind. Die Entscheidungen
darüber, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen jedoch durch
die Betroffenen selbst. Die Selbstverwaltung bietet den Verantwortlichen in
der Verwaltung die auch Möglichkeit, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen.
Dies war zum Beispiel gerade bei der durch den Peten-ten kritisierten Finanzierung
der nicht beitragsgedeckten Leistungen durch Bundesmittel der Fall.
Die Haushaltsführung
obliegt ebenfalls den Organen der Selbstverwaltung. Die Mittel, die zur Erfüllung
der Aufgaben der Rentenversicherung erforderlich sind, werden durch die Mitglieder
der Selbstverwaltungsorgane festgestellt. Die Versicherungsträger schließen
für jedes Kalenderjahr zur Rechnungslegung die Rechnungsbücher ab und stellen
auf der Grundlage der Rechnungslegung eine Jahresrechnung auf. Insoweit findet
die vom Petenten geforderte ordnungsgemäße Buchführung statt.
Die vom Petenten
kritisierte steuergeförderte zusätzliche Alterssicherung ist im Hinblick auf
die anhaltend niedrige Geburtenrate und weiter wachsende Lebenserwartung eingeführt
worden. Aufgrund dieser demographischen Entwicklung war es geboten, die Alterssicherung
neben der gesetzlichen Rentenversicherung künftig auch verstärkt durch individuelle
Vorsorge zu gewährleisten. Hierfür wurde eine staatliche Unterstützung in Form
von Zulagen und Steuerermäßigungen geschaffen.
Entgegen der Ansicht des Petenten
stellt die Gegenüberstellung der Anzahl der Geborenen zu den Gestorbenen kein
geeignetes Maß dar, das Rückschlüsse auf die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner
sowie auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung in der Zukunft
erlaubt. Die Anzahl der älteren Menschen in Deutschland wird nicht nur von den
Geburten und Sterbefällen beeinflusst. Zum einen blendet eine solche Sichtweise
die jährlichen Wanderungssalden aus. Seit 1991 hat die Nettozuwanderung von
mehr als 4 Mio. Personen den Gestorbenenüberhang mehr als kompensiert. Zum anderen
führt die auch künftig weiter steigende Lebenserwartung dazu, dass die Sterbefälle
später als in der Vergangenheit stattfinden werden. Aufgrund der Altersstruktur
werden künftig immer mehr jetzt noch Erwerbstätige in diesen Altersbereich hineinwachsen.
Nach
einer mittleren Variante der 11. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung
des Statistischen Bundesamtes wird die Bevölkerung von rd. 82,2 Mio. Personen
im Jahre 2007 auf rd. 74 Mio. Personen im Jahr 2050 zurückgehen. Dabei wird
sich der Anteil der über 65-jährigen im Verhältnis zu den 20 bis 64-jährigen
nahezu verdoppeln. Dieser Anstieg zeigt auf, vor welchen Herausforderungen die
Alterssicherungssysteme in der Zukunft stehen werden.
Nach den vorangegangenen
Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen des
Petenten zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Stellungnahme
des Petenten / Arbeitskreis "Solide Rente" 08. März 2010
Jörg
Köhler Anne
Fröhner Antje
Poelmann
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
PET: 3-16-11-8216-045549
14. Januar 2010
Forderung
zur Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Ihrer Antwort vom 14. Januar 2010 ist aus folgenden Gründen
zu widersprechen:
Nach Art. 87(2) GG ist die gesetzlichen Rentenversicherung
nicht als autonomes Organ an die Verfassung angehängt, sondern als "bundesunmittelbare
Körperschaft". Die Selbstverwaltung ist lediglich im Gesetz, also unterhalb
der Verfassung im §29 SGB IV postuliert.
Der Hinweis, die versicherungsfremden
Leistungen hießen nun "nicht beitragsgedeckte Leistungen“ ist reiner Etikettenschwindel.
Tatsache bleibt: Aus der Rentenversicherung werden Gelder für staatliche
Aufgaben entnommen unter dem Vorwand, die Rentner müssten eben auch andere
staatliche Leistungen finanzieren. Noch in keinem Jahr wurde durch den Bundeszuschuss
die vorher entnommenen Gelder vollständig ausgeglichen.
Das ist jedoch
ein Skandal: Staatliche Leistungen sind aus Steuermitteln aller Bürger zu finanzieren.
Hier wird den Pflichtversicherten quasi eine Sondersteuer auferlegt.
Mit
welchem Recht werden Beiträge der übrigen Versicherten ausschließlich für ihre
Rente verwandt, während die Pflichtversicherten gezwungen werden, mit ihren
Leistungen auch noch Staatsaufgaben zu finanzieren?
Deshalb geht
die Antwort des Pet.-Ausschusses auch an der Forderung einfach vorbei, der zufolge
durch Gesetz endlich festgelegt wird, dass durch die Beitragszahlungen ausschließlich
auch die entsprechenden Renten gezahlt werden.
Die Aussage zur Buchführung
ist Täuschung: Es wurde gefordert, eine Buchführung einzurichten, aus der ersichtlich
ist, welche Ausgaben speziell für staatliche Aufgaben geleistet wurden. Genau
diese Buchführung gibt es eben nicht s. Anhang!
Es wurde überhaupt nicht auf die Aufforderung eingegangen, verfassungsmäßig
zu regeln, dass von staatlicher Seite keinerlei Eingriffe in die gesetzliche
Rentenversicherung zu erfolgen haben; insbesondere dass es keine "Zwangsanleihen"
und ähnliche Raubvorgänge mehr geben darf.
Es wurde völlig ignoriert,
dass der Rentenversicherung die entnommenen 700 Mrd. zurück zu erstatten
sind, die seit 1957 zwangsenteignet wurden (Kapitalstöcke unserer Eltern).
Auch
die demographischen Veränderungen sind vom Umlageverfahren zu bewältigen. Dafür
sorgt die gleichzeitig eintretende Entlastung durch die weniger zu versorgende
Jugend, genauso wie die steigende Produktivität. Das Umlageverfahren ist
schon mit ganz anderen Problemen fertig geworden. Und eines ist ganz klar, wenn
es ein demographisches Problem gibt, dann werden die Privatvorsorgesysteme damit
keinesfalls besser fertig.
Im Übrigen sind die Ausführungen zur Bevölkerungsentwicklung
reine Spekulation. Auch das Bundesamt für Statistik kann nicht die Zukunft voraussagen.
Riesterrenten sind reine private Rentenversicherungsprodukte und es
darf nicht zu Lasten der Beitragszahler des Selbstverwaltungsorgans der Arbeitnehmer
und Arbeitgeber gehen, die Interessen der Versicherungskonzerne zu vertreten.
In einem Artikel der „Zeit“ Ausgabe 26, vom 21. Juni 2000,
( http://www.zeit.de/2000/26/200026.private_rente_.xml
) wurde ein Marktwert über 3 Billionen DM ermittelt. So entstand die ganz gezielte
Logistik der Vermarktung schon vor 2000 mit „entsprechend beeinflussten Politikern“
und so genannten Rentenexperten mit Professorentitel.
Was mit der GRV
passiert, ist ein gigantisches Unrecht. Offensichtlich wird ein Unrecht unsichtbar,
wenn es übergroße Ausmaße annimmt.
Die Antworten auf unsere Forderungen,
sowie den angefügten Nachweisen, gehen an der Sache vorbei und belegen in erschreckender
Weise die Unkenntnis und den fehlenden Willen, die einzig sichere Altersversorgung
der Bevölkerung zu sichern und vor Missbrauch zu schützen.
Mit nach
wie vor entsetzten Grüßen
für den Arbeitskreis
Antje Poelmann
Anlagen
Keine
(!) Buchführung der versicherungsfremden Leistungen
Bundeszuschuss
Fakten
und Zahlen zu den versicherungsfremden Leistungen
Zahlen des statistischen
Bundesamtes
zum
Anfang
Antwort
der SPD - Bundestagsfraktion
ARBEITSGRUPPE
ARBEIT UND SOZIALES SPD
Mitarbeiterin BUNDESTAGS
Andrea
Timm FRAKTION
SPD-BUNDESTAGSFRAKTION
PLATZ DER REPUBLIK 1 11011 BERLIN
Herrn
Jörg
Köhler
.....
...... Berlin
11. Dezember 2008
Gesetzliche Rentenversicherung, Versicherungsfremde
Leistungen
Ihr Schreiben vom Oktober 2008 an die SPD-Bundestagsfraktion,
Dr. Peter
Struck, MdB
Sehr geehrte Frau Poelmann,
Sehr geehrte
Frau Fröhner,
Sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Feige,
vielen
Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie sich mit der Frage der Finanzierung der
gesetzlichen Rentenversicherung befassen. Peter Struck hat mich gebeten, Ihnen
zu antworten.
Soweit viele Jüngere in den derzeitigen Diskussionen die
Belastungen der heutigen Altersrentner - in derem Arbeitsleben - mit ihren heutigen
Belastungen als Arbeitnehmer vergleichen, zeigt dies natürlich, dass gesellschaftliche
Entwicklungen wie Arbeitsmarkt und Wirtschaft aber auch demografische Entwicklungen
sich in der Entwicklung der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme wiederfinden,
und wiederfinden müssen. Jedoch verkennen sie dabei, dass die heutigen Rentner
- mit ihren« Renteneinkünften, die niedriger sind als ein Arbeitseinkommen -
einen Teil dieser Abgaben tatsächlich auch leisten müssen. Das gilt sowohl für
den Pflegeversicherungsbeitrag, den Rentner voll zahlen, für Krankenversicherungsbeiträge
auf Betriebsrenten und Direktversicherungen, die es früher nicht gab, für Zuzahlungen
bei Heil- und Hilfsmittel und seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
auch für die Besteuerung von Alterseinkünften. Die Lebenserhaltungskosten sind
natürlich auch für alle Bürger gleichermaßen gestiegen. Allein die Frage, was
heute auch von den Rentnern an Belastungen abverlangt wird, ist maßgeblich dafür,
dass es wichtig ist, die Altersrenten entsprechend aller verfügbaren gesetzlichen
Möglichkeiten anzupassen.
Eine Anpassung z.B in Höhe der Inflationsrate,
wie sie derzeit als Mindestforderung von vielen gefordert wird, würde allerdings
die gesetzlich geregelte Berechnung von Rentenanpassungen (Abweichen von der
Rentenformel) verletzen und insbesondere durch die damit verbundenen Kosten
die Beitragszahler zusätzlich belasten, denn sie müsste durch Beitragserhöhungen
finanziert werden. Es wäre außerdem eine soziale Ungerechtigkeit, denn auch
die Beitragszahler sind von der Inflationsrate betroffen und nicht überall gab
es Gehaltserhöhungen, die die gestiegenen Kosten oder Preise kompensieren könnten.
Mit
den Rentenreformen der vergangenen Jahren haben wir die gesetzliche Rentenversicherung
in ihrer langfristigen Plausibilität gestärkt und die Belastungen für die Jüngeren
begrenzt. Das bescheinigen uns alle Rentenexperten. Auch mit den Veränderungen
werden wir unsere Ziele erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht
über 20 % und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 % liegt und dass gleichzeitig
das gesetzlich fixierte Mindestsi-cherungsniveau vor Steuern von 46 % bis 2020
und von 43 % bis 2030 nicht unterschritten wird. Die generationengerechte Ausgestaltung
und die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben
gewahrt.
Derzeit wird sehr viel über die Frage der Armut diskutiert.
Die Formulierung „den Rentnern gehe es so gut wie nie zuvor" ist auch aus
meiner Sicht sehr unglücklich und auch faktisch nicht zutreffend, da alle Bürger
gleichermaßen mit höheren Kosten zurechtkommen müssen. Zum 1. Januar 2003 haben
wir die bedarfsorientierte "Grundsleherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
als eigenständige Sozialleistung auf der Grundläge des Grundsicherungsgesetzes
(GSiG) eingeführt. Für den berechtigten Personenkreis werden hierdurch in vielen
- wenn auch nicht in allen - Fällen Sozialhilfeleistungen ersetzt. Von den derzeitigen
Rentner sind in den alten Bundesländern ca. 2 % und in den neuen Bundesländern
lediglich 1 % auf Leistungen der Grundsicherung (ca. 650 €) angewiesen. Dies
zeigt natürlich deutlich, dass diese sehr niedrige Schwelle, die auch mit Armut
einhergeht derzeit von extrem wenigen Rentner unterschritten wird.
Ich
möchte nun näher auf die auch von Ihnen problematisierte Frage der sogenannten
versicherungsfremden Leistungen ausführlicher eingehen, da hier regelmäßig die
meisten Fragen bestehen. Viele sehen hierin die Ursache für finanzielle Probleme
der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Finanzierung sogenannter versicherungsfremden
Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit Jahrzehnten in der
politischen Diskussion. Was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen
ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach heutigem Verständnis
- aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter Beziehung zur Beitragszahlung
stehen. Dieses sind insbesondere:
Kriegsfolgelasten
Anrechnungszeiten,
z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
Kindererziehungsleistungszeiten
(KLG)
Kindererziehungszeiten (wobei hierfür mittlerweile vom Bund Pflichtbeitragsleistungen
erbracht werden)
Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
Absicherung des
Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
Bestandsschutz für Renten in den
neuen Bundesländern
Renten für Aussiedler
Ausgleich von NS-Unrecht
Ausgleich
von SED-Unrecht.
Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr oder minder
- Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d.h. mit ihrer Gewährung setzt
sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der Gesellschaft
als Gesamtheit zu leisten wären. Wenn nunmehr versucht wird darzustellen, dass
seit 45 Jahren die „Rentenkasse" systematisch durch die Politiker für versicherungsfremde
Leistungen geplündert wird - dieser Argumentation sind auch sie gefolgt - und
dass diese meist gesamtgesellschaftlichen Ausgaben aus Steuergeldern hätten
finanziert werden müssen, so ist hier eine Klarstellung dringend nötig.
Richtig
ist zumindest, dass in der Vergangenheit vielfach die Leistungen des Bundes
rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die Ausgaben durch versicherungsfremde
Leistungen vollständig zu decken. Dieser Zustand ist seit einigen Jahren beseitigt.
Durch
die seit 1998 auf Initiative der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen wurde
insgesamt erreicht, dass die Beitragszahler heute nicht mehr an der Finanzierung
allgemeiner Staatsaufgaben (= „versicherungsfremde Leistungen") beteiligt
sind. Das Thema sachge-rechte Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen
ist auch aus der Sicht der Renten-versicherungsträger somit erledigt, nachdem
der „zusätzliche Bundeszuschuss" (ein Prozentpunkt des Umsatzsteueraufkommens
seit 1998) eingeführt wurde, faktisch das gesamte Aufkommen aus der Öko-Steuer
an die Rentenversicherung fließt und der Bund echte Beiträge für die rentensteigernde
Anrechnung von Kindererziehungszeiten zahlt. Das Gesamtvolumen aller Zahlungen
des Bundes an die Rentenversicherung liegt heute bei ca. 34 Prozent. In dieser
Größenordnung waren die Ausgaben der Rentenversicherung immer bundesfinanziert,
wie auch der von Ihnen beigelegte Beitrag belegt.
Diese „Unterdeckung"
hat im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe der „Rentenkasse". Das derzeitige
System der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert sich nicht durch Kapitaldeckung
sondern durch ein Umlageverfahren (s.o.). Charakteristisch für das Umlageverfahren
ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger - Beiträge der
Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - dazu verwendet
werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten
im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten
- Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration
finanziert wird.
Die Entscheidung des Gesetzgebers nach dem zweiten Weltkrieg
für die Einführung des Umlageverfahrens ist vor dem Hintergrund der historischen
Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gut zu verstehen.
Der Gesetzgeber hat sich vor dem Hintergrund eines zweimaligen Verlustes der
angesammelten Kapitalanlagen der Rentenversicherung - zum ersten Mal durch den
l. Weltkrieg (Kriegsanleihen) und die große Inflation in den Jahren 1922 und
1923 und zum zweiten Mal durch den II. Weltkrieg und die anschließende Währungsreform
- gerade von der Kapitaldeckung des Systems abgewandt. Erst durch die jetzige
sozialdemokratische Regierung ist mit der Rentenreform 2001 ein erster kleiner
Schritt zu einer Teilkapitaldeckung der gesetzlichen Altersvorsorge vollzogen
worden („Riesterrente"). Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die
nicht vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den
Bund eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die
damaligen Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stände die Rentenversicherung
aber heute finanziell leistungsfähiger dar.
Sofern Sie die Riesterrente
als solche in Frage stellen, möchte ich folgendes bemerken:
Seit einigen
Jahren ist allen klar, dass die Menschen angesichts der demografischen Entwicklung
in Zukunft stärker privat und betrieblich versorgen müssen, um den in jüngeren
Jahren erworbenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die Bundesregierung fördert
deshalb bereits seit dem Jahr 2002 sowohl die betriebliche als auch die private
ergänzende Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile in erheblichem Umfang.
Im letzten Jahr wurden zudem die Steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen
für die betriebliche Altersvorsorge nochmals verbessert. Gleichzeitig wurde
die staatlich geförderte private „Riester-Rente" flexibler und bürgerfreundlicher
ausgestaltet. Mit den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen ist eine langsame Absenkung
des Rentenniveaus verbunden, und entsprechend müssen die Bemühungen um private
und betriebliche Altersvorsorge verstärkt werden, um die sogenannte Rentenlücke
entsprechend klein zu halten. Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so gewollt,
um auch für die jüngeren Arbeitnehmer die Beitragsstabilität in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu sichern. Damit sind Einkommensbestandteile, die sonst
für höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgebracht werden müssten,
flexibel einsetzbar für die Absicherung im Alter. Dies gibt den heute jungen
Menschen eine größere Planungssicherheit für die Zukunft.
Ich möchte
noch kurz auf den von Ihnen gemachten demographischen Exkurs eingehen, der nicht
dazu geeignet ist, die für die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung
relevanten zu Grunde liegenden Daten zu entkräften.
Wer heute über die
Folgen der Anhebung des Renteneintrittsalters spricht, darf insbesondere nicht
allein die heutigen Arbeitsmarktverhältnisse seiner Analyse zugrunde legen.
Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in einigen Jahre grundlegend
andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Das Erwerbspersonenpotential
(EPP) wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten insbesondere aufgrund der
anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge dramatisch abnehmen. Die
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) wird sich von 2005 bis 2050
von ca,50 Millionen auf ca. 39 Millionen Menschen verringern. Dazu kommt die
steigende Lebenserwartung der Menschen, aufgrund derer sich die Rentenzahldauer
verlängert. Ein relatives Gleichgewicht bzw. ein kleiner Überhang zwischen Geburten
und Sterbefällen, verändert diese Entwicklung vorerst nicht.
Abschließend
darf ich Ihnen folgendes hinsichtlich der Krankenversicherung von Hartz IV Beziehern
mitteilen:
Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger waren in der Vergangenheit
nicht in den Schutz der Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Dies haben
wir mit dem SGB II geändert. Für diese Menschen gilt jetzt auch der Schutz in
der Sozialversicherung. Sie erhalten die gleichen Leistungen im Falle von Krankheit
oder Pflegebedürftigkeit wie Arbeitnehmer auch. Lücken im Versicherungsschutz
werden durch die Beitragszahlung verhindert, auch sind die Zeiten während des
Bezuges von Arbeitslosengeld II vollwertige Zeiten in der Rentenversicherung,
wenn es zum Beispiel darum geht, bestimmte rentenrechtliche Zeiten zu erfüllen,
bevor eine Rente z.B. wegen Alters beantragt werden kann.
In der Tat
sind die tatsächlichen eigenen Beiträge dieser Versicherten nicht hoch. Unser
Ziel ist es jedoch, durch eine intensive Förderung und ein gezieltes Fallmanagement
die Dauer der Arbeitslosigkeit möglichst kurz zu halten. Ein dauerhafter Verbleib
in der Sozialhilfe, wie zuvor, hätte auch die dauerhafte Zahlung von Krankenhilfe
aus Steuergeldern zur Folge und seltenst die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Dies ist nicht das Ziel sozialdemokratischer Politik.
Mit freundlichen
Grüßen
Andrea Timm
Kommentar zur Antwort der SPD-Bundestagsfraktion vom
11.12.08
Leider auch in dieser Textstein-Antwort viele altbekannte
Gemeinplätze, keine wirkliche Beantwortung zu den konkreten Fragen und
Geldentnahmen aus der Rentenkasse.
Kommentar zu den wesentlichen Aussagen (fettgedruckt) der
SPD Bundestagsfraktion:
„Eine Anpassung z. B. in Höhe der Inflationsrate, ..,
würde allerdings die gesetzlich geregelte Berechnung
von Rentenanpassungen (Abweichen von der Rentenformel) verletzen,..“
Verletzen? Die SPD hat diese
Gesetze selbst beschlossen, sie kann auch Korrekturen beschließen.
denn sie müssten durch Beitragserhöhungen finanziert
werden.“
Das ist keinesfalls zwangsläufig.
Wenn das Geld für heutige Rentenzahlungen nicht reicht,
müssen die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV für den Ausgleich aus
dem Staatshaushalt sorgen. Aber nicht die Versicherten:
Weder die (Jungen) Beitragszahler: Ihre Beitragshöhe
bestimmt die Rentenhöhe ihres künftigen Rentenanspruches.
Noch die (Alten) Rentenbezieher: Durch die gesetzlich
festgelegten Beitragszahlungen über viele Jahrzehnte für eine ausreichende
Altersversorgung (zur Zeit dieser Beitragszahlungen galt ein Rentenniveau von
70 % vom Nettolohn) haben Sie ihre entsprechenden Rentenansprüche längst
finanziert.
Die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV, das sind
Bundesregierung und Parlament mit ihren Beschlüssen der jeweiligen Mehrheit der
Regierungsparteien, haben mit Einführung des Umlageverfahrens lange Zeit hohe
Überschüsse erzielt und diese für nicht beitragsgedeckte Ausgaben (versicherungsfremde
Leistungen) der Rentenkasse verwendet.
Aus diesem Grund besteht der Anspruch auf Ausgleich aus dem
Bundes-Haushalt.
Weitere Ansprüche auf Ausgleich aus dem Haushalt bedingen
Mindereinnahmen der Rentenkasse durch gesamtgesellschaftliche Veränderungen,
wie hohe Massenarbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhält nisse, sowie
die prognostizierten demografischen Veränderungen, wenn sie so eintreffen.
Zur Erinnerung:
Der Gesetzgeber hatte 1955 im Zusammenhang mit der
Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren die
Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den Rentenversicherungsträgern, mit der
Begründung verweigert, dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung
stellt, wenn die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten.
Das waren immerhin etwa 50% des Haushaltsvolumens 1956 von etwa 30 Mrd. Mark
(Quellen: Bundestagsdrucksache
1659, S. 67; Die Angestellten-Versicherung 1956, Heft 1,S. 1).
Was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu
verstehen ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach heutigem
Verständnis - aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter Beziehung
zur Beitragszahlung stehen.…Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr oder
minder - Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d.h. mit ihrer Gewährung
setzt sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der
Gesellschaft als Gesamtheit zu leisten wären.
Schön, dass in diesem wesentlichen Punkt Konsens besteht:
Versicherungsfremde
Leistungen der GRV sind Ausgaben, für die die Beiträge der Versicherten nicht
vorgesehen sind („nicht beitragsgedeckte Leistungen“). Korrekterweise sind sie
von der Gesellschaft als Gesamtheit, also aus dem allgemeinen Steueraufkommen,
zu leisten.
Richtig ist
zumindest, dass in der Vergangenheit vielfach die Leistungen des Bundes
rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die Ausgaben durch versicherungsfremde
Leistungen vollständig zu decken. Dieser Zustand ist seit einigen Jahren
beseitigt.
Dieser Zustand ist bis heute nicht beseitigt. Die
vollständige Deckung ist offensichtlich auch von der SPD-Bundestagsfraktion
nicht zu belegen.
Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass
die nicht vollständige Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch
den Bund eine Fehlfinanzierung war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die
damaligen Beitragszahler ausgeglichen. Auf keinen Fall stände die
Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger dar.
Wie bereits oben ausgeführt:
Die Verantwortlichen für die Finanzierung der GRV, das sind
Bundesregierung und Parlament mit ihren Beschlüssen der jeweiligen Mehrheit der
Regierungsparteien, haben mit Einführung des Umlageverfahrens lange Zeit hohe
Überschüsse der GRV erzielt und diese für nicht beitragsgedeckte Ausgaben (versicherungsfremden
Leistungen) der Rentenkasse verwendet. Aus diesem Grund besteht der Anspruch
auf Ausgleich aus dem Haushalt.
Ganz offensichtlich würden diese zusätzlichen Zahlungen, es
geht um etwa 500 Milliarden Euro, aus dem Haushalt die Rentenversicherung heute
finanziell leistungsfähiger dastehen lassen.
Mit den jüngsten gesetzlichen Maßnahmen ist eine
langsame Absenkung des Rentenniveaus verbunden, und entsprechend müssen die
Bemühungen um private und betriebliche Altersvorsorge verstärkt werden, um die so
genannte Rentenlücke entsprechend klein zu halten.
Besonders unsozial und Bestandsrentner haben diese
Möglichkeit gar nicht.
Dies ist notwendig und vom Gesetzgeber so gewollt, um
auch für die jüngeren Arbeitnehmer die Beitragsstabilität in der gesetzlichen
Rentenversicherung zu sichern.
Von Beitragsstabilität kann keine Rede sein, durch die
„Bemühungen um private und betriebliche Altersvorsorge“ steigen die Beiträge
der Versicherten insgesamt.
Bei Geringverdienern ist private Altersvorsorge kaum
möglich. Sinnvoller und viel sicherer (aktueller Beleg Finanzmarktkrise) ist,
die GRV-Beiträge zu erhöhen (soweit erforderlich nach o. a. Korrekturen), hier
verteilt sich die Erhöhung solidarisch auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Siehe
auch "Die
Vorteile gesetzlicher Vorsorge".
Aufgrund der demographischen Veränderungen werden in
einigen Jahren grundlegend andere Verhältnisse am Arbeitsmarkt herrschen. Das
Erwerbspersonenpotential (EPP) wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten
insbesondere aufgrund der anstehenden Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge
dramatisch abnehmen. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20-64 Jahre) wird
sich von 2005 bis 2050 von ca, 50 Millionen auf ca. 39 Millionen Menschen
verringern. Dazu kommt die steigende Lebenserwartung der Menschen, aufgrund
derer sich die Rentenzahldauer verlängert.
Langzeit-Prognosen haben aufgrund der unterstellten Annahmen
zwangsläufig die Qualität von Kaffeesatzleserei. Langzeitprognosen der
Vergangenheit bestätigen die hohe Unzuverlässigkeit: "Erstens kommt es
anders und zweitens als man denkt". Es sei denn, heutige
„Prognose-Experten“ verfügten über hellseherische Fähigkeiten.
Selbst wenn diese prognostizierten Wirkungen so zuträfen (was
ist mit Ein- und Zuwanderung? EU-Erweiterungen? Produktivitätssteigerungen?
veränderte Geburtenrate entgegen prognostizierter? …) kommen auch die geburtenschwachen
Jahrgänge ins Rentenalter, die Verhältnisse normalisieren sich wieder. Für
diese Übergangszeit kann rechtzeitig Vorsorge getroffen werden, z.B. durch:
GRV - Entlastung von Fremdleistungen s. o.
Sondererhebungen für die gesamte Gesellschaft, eben auch für Selbständige,
Beamte, Kapitalvermögen sowie Banken und alle Wirtschaftsunternehmen. Ähnlich
dem Solidaritätszuschlag.
Ergänzung der arbeitsplatzbezogenen Beiträge durch eine Wertschöpfungssteuer
Ausreichende Rücklagenbildung wieder einführen.
"1969 wurde - ein Gemeinschaftswerk der Volksparteien - die bis dahin
bestehende Gesetzespflicht, die finanzielle Deckung der Rente für zehn Jahre
sicherzustellen, abgeschafft. Dafür wurde das bloße Umlageverfahren eingeführt,
für das nur noch Rückstellungen für 3 Monate (heute unter 1 Monat) gefordert
wurden".
Dass demografische Veränderungen in 50 Jahren als Begründung
für heutige Rentenniveau-Senkungen herhalten müssen, macht überdeutlich wie unseriös
diese Demografie-Diskussion ist. Heute gibt es soviel Menschen im
erwerbsfähigen Alter wie noch nie, aber zu wenig Arbeitsplätze und immer
weniger Vollzeitarbeitsplätze mit ausreichendem Einkommen
Nicht in 50 Jahren, schon seit Jahren wird die Rentenanpassungsformel manipuliert (Beitragssatzfaktor, Riesterfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor, Nachholfaktor, Anpassungsfaktor) mit dem Ergebnis dass bereits die heutigen
Renten niedriger ausfallen.
Mehr Informationen zu den kontinuierlichen Senkungen des
Rentenniveaus seit den Achtzigern hier,
da zu umfangreich an dieser Stelle.
Knut Albrecht
Antwort
der Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann
Die freundliche Antwort der CDU-Abgeordneten zeigt
leider so gut wie kein Verständnis für das berechtigte Anliegen
der besorgten Bürger und Bürgerinnen: Sorgen über reale und künftige
Renten-Einbußen und vielfach drohende Altersarmut. |
Erwiderung
von Frau Poelmann und den Mitinitiatoren
Antwort
von Sozialverband Deutschland (SoVD) 19. Dez.
2008
Von: Irene Moritz <Irene.Moritz@sovd.de>
Sehr geehrte Frau Poelmann,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 25.
November, mit der Sie uns einen Offenen Brief sowie Ihre Rentenauskunft vom
November dieses Jahres zugesandt haben.
Leider komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten und
bitte hierfür um Ihr Verständnis. Gleichwohl kann ich Ihnen aber versichern,
dass wir Ihre Ausführungen und insbesondere Ihren Offenen Brief mit großem
Interesse gelesen haben.
Sie sprechen in Ihrem Offenen Brief sehr wichtige und
drängende rentenpolitische Fragen an. Soweit Sie sich in Sachen
versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den
Sachverständigen der Bundesregierung Prof. Dr. Dr. Bert Rürup beziehen, möchte
ich allerdings zu bedenken geben, dass den hier verwendeten Zahlen eine sehr
weite Definition des Begriffs „versicherungsfremde Leistungen“ zugrunde liegt.
So klassifiziert der Sachverständige – im Gegensatz zum SoVD – auch die
Witwenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung als „versicherungsfremde
Leistungen“. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Angriffe der vergangenen
Jahre aus der Politik auf die Witwenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
halten wir eine verstärkte Diskussion der Problematik der versicherungsfremden
Leistungen daher nicht für ungefährlich.
In Ergänzung zu Ihrem Schreiben möchten wir darauf hinweisen,
dass die Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gerade im Licht
der aktuellen Finanzkrise sehr deutlich wird. Im Rahmen einer Veranstaltung bei
ver.di hat SoVD-Präsident Adolf Bauer kürzlich erst darauf hingewiesen, dass
die aktuelle Finanzkrise uns drastisch vor Augen führe, dass die Kapital
gedeckte Altersvorsorge mit Nichten die Superrenditen einhalten könne, die den
Vorsorgesparern immer wieder in Aussicht gestellt würden. Ausgerechnet unsere
„gute alte Rentenversicherung“, die in den vergangenen Jahren von den
Finanzdienstleistungsunternehmen und ihren Lakaien immer wieder schlecht
geredet worden sei, erweise sich in der aktuellen Finanzkrise als ein
außerordentlich stabiles Rentensystem. Dies – so der SoVD-Präsident weiter –
sollte allen, vor allem auch den Politikern, die die Risterreform als
Jahrhundertwerk feiern, zu denken geben.
Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre
Ausführungen bei den weiteren sozialpolitischen Beratungen des SoVD
berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ragnar Hoenig
Referent
Irene Moritz
Sekretariat
Sozialpolitik/Presse
Sozialverband
Deutschland e.V.
Stralauer Str. 63 10179 Berlin
Erwiderung
von Frau Antje Poelmann
An: Irene Moritz <Irene.Moritz@sovd.de>
19. Januar 2009
Sozialverband Deutschland
e.V.
Sehr geehrte Frau Moritz,
Sehr geehrter Herr Hoenig,
vielen Dank für Ihre
Antwort vom 19. Dezember 2008 auf meine E-Mail vom 25. Nov. 08.
Wir freuen uns, dass Sie
unsere Ausführungen mit berücksichtigen, sie sind sorgfältig recherchiert.
Die Publikationen des DGB
und auch Ver.di enthalten nach wie vor massiv Werbung für die Riesterrente. In
Anbetracht der Fakten, ist das nicht mehr nachvollziehbar. Damit fallen
ausgerechnet die Gewerkschaften den unselbständig arbeitenden
Pflichtversicherten in den Rücken.
Die Antwort des DGB wie
auch alle anderen bisher eingegangen Antworten (die erschreckend sind) zu
unsern Rentenforderungen und noch viel mehr Informationen, können Sie hier:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
nachlesen und nutzen.
Gern möchten wir noch auf
die von Ihnen angesprochenen versicherungsfremden Leistungen bezüglich der
Witwenrenten, antworten.
Partner- oder
Witwen-(r)renten werden aus der Leistung des Ehepartners versorgt, sind also
eindeutig keine versicherungsfremden Leistungen. Die in unserem Brief
aufgeführten versicherungsfremden Leistungen beinhalten wohlweißlich nicht die
Witwenrenten, weil es keine sind.
Dass die Rürups das gerne
so hätten, ist offen willkürlich und sachfremd in die Welt gesetzt, dass man
unterstellen muss, dass weiter über die Abschaffung der Partnerrente, auf die
Witwen abzielend, diese zu nötigen beabsichtigt, eine private
Witwenrentenvorsorge abzuschließen (unseriös zielgerichtetes Gewinnstreben
Einzelner).
Dieses widerspricht der
gesamten sozialen Rechts- und Wirtschaftslogik, da der überlebende Partner aus
der Quelle welcher er versorgt wird, ihm bisher über seinen Partner gemeinsam
rechtlich zustand. So z.B. bei Scheidungen, Beitragsausgleich bezw.
gegenseitiger Rentenanspruchausgleich.
Schon aus bürgerlich- und
grundrechtlichen Gründen haben sich Ehepartner gegenseitig zu unterhalten. Die
soziale Fürsorgepflicht füreinander ist fundamentale Grundlage unseres Staates.
Die Sicherung von Ehe,
Familie und Kindern unterliegt dem besonderen Schutz, gemäß Artikel 6 des
Grundgesetzes. Wer an diesen Grundfesten rüttelt hat nicht den Schutz der
Familie im Sinn sondern allein private Profitinteressen. Dass gerade ein
sogenannter Wirtschaftsweiser wie Herr Rürup gegen die Witwenrente agiert, ist
um so besser zu verstehen, nachdem Herr Rürup zum Finanzdienstleister AWD
gewechselt ist.
Das Absichern von
Lebensrisiken durch einen starken Gemeinschaftsverband, macht das Lebensrisiko
des Einzelnen, aus dem sozialen, wirtschaftlichen Leben und der Menschenwürde
ausgeschlossen zu sein, um so kleiner, je größer dieser ist.
Den SoVD gilt es zu
unterstützen, besonders wenn er sich für das solidarische gesetzliche
Rentensystem stark macht, und das Betrugsystem der Riesterrente deutlich als
solches kennzeichnet. Fakten dazu gibt es genug.
Mit freundlichen Grüßen
auch für die anderen Mitinitiatoren der Rentenforderungen
Antje Polemann
zum
Anfang
Antwort
von Bündnis 90/Die Grünen - Info-Service der
Bundestagsfraktion
Ihr
Schreiben an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Berlin, den 07.01,09
Sehr geehrte
Herr Köhler,
vielen Dank für
Ihren Brief zur Belastung der Rentnerinnen und Rentner durch den Anstieg des
Krankenversicherungsbeitrags.
Wir teilen Ihre
Auffassung, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln gezahlt
werden sollten. Unsere Fraktion hat sich in diesem Sinne auch immer verhalten;
etwa bei der Einführung der Beitragszahlungen für Zeiten der Kinderziehung. Derzeit
gehen aber bereits annähernd 80 Mrd. an Steuern in die
Rentenversicherung, das ist mehr als ein Drittel aller Ausgaben der
Rentenversicherung,
Wir möchten zudem zu bedenken
geben: Zwischen der Diskussion um die versicherungsfremden Leistungen und der
Diskussion um die solidarische Sozialversicherung besteht eine gewisse Spannung
- wenn, wie oft in der Diskussion, solidarische Leistungen der
Rentenversicherung als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet werden, So
wird der Ausgleich zwischen den alten und den neuen Bundesländern häufig als
versicherungsfremd bezeichnet, unseres Erachtens gehört der regionale Ausgleich
aber zum Kern des sozialen Ausgleichs in der Rentenversicherung, es gibt
schließlich auch große unterschiede zwischen Ostfriesland und Bayern.
Mit
freundlichen Grüßen,
C.
Ilawa
Info-Service der
Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur
Originalfassung
Erwiderung
von Herrn Jörg
Köhler
______________________________________________________________________________________
Anne
Fröhner Elmar
Feige Jörg
Köhler Antje
Poelmann
An den Fraktionsvorstand
der Bundestagsfraktion GRÜNE
Platz der Republik 1
11011 Berlin 20. Januar 2009
Ihr Schreiben vom 07.01.2009 – betreff Antwort auf unser
Schreiben vom Oktober 2008
Sehr geehrte Frau Künast, sehr geehrter Herr Kuhn!
Im Oktober des vergangenen Jahres haben wir alle MdB´s des
Deutschen Bundestags angeschrieben. Es ging dabei um die Organisation der
Rentenkasse DRV/Knappschaft Bahn-See.
Wir missbilligen zunächst die Form und Stil Ihres Antwortschreibens.
Wir erhalten eine Antwort vom Infodienst Ihrer Fraktion, die so von uns nicht
akzeptiert werden kann. Wir haben uns in wochenlanger Arbeit die Mühe gemacht,
Fakten zusammen zu tragen, hieraus resultierend konkrete Fragen an
Anregungen(Forderungen an die Politik) gerichtet und Sie antworten – z.T. auch
noch falsch in der Ausführung – in Form eines Automaten. Zudem wurde der Brief
lediglich mit C. Illawa unterzeichnet, was uns nicht die Möglichkeit direkt zu
antworten. Ist Illawa männlich, weiblich? Wir antworten eigentlich gerne mit
sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr. Hier allerdings Fehlanzeige und
deshalb ergeht die Antwort auf das Ihrige Schreiben auch an Sie.
Jedoch zum Inhalt unseres Anliegens bzw. die Antwort auf
Ihre Infodienst-Antwort.
Das Thema unseres Schreibens war nicht die „Belastung der
Rentnerinnen und Rentner durch den Anstieg des Krankenversicherungsbeitrags“,
sondern: Milliardenschwere Fremdleistungen belasten die
Rentenversicherungskassen.
Sie teilen unsere Auffassung, dass versicherungsfremde
Leistungen, wie z.B. auch die Zeiten der Kindererziehung, aus Steuermitteln
finanziert werden sollen.
Bündnis 90/Die Grünen haben jedoch bei der Einführung der
Riesterreform mit beschlossen, dass die Beitragsbegrenzung auf 22% der GRV
festgesetzt wurden. Hätten SIE sich dafür eingesetzt, versicherungsfremde
Leistungen aus Steuermitteln zu zahlen, hätten die Beiträge um 7-8 Punkte
niedriger sein können – ohne Rentenkürzungen und ohne Absenkung des
Rentenniveaus.
Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen von Herrn Schmähl
– http://webarchiv.bundestag.de/archive/2008/0506/wissen/analysen/2003/2003_01_24.pdf
Sie sagen, annähernd 80 Milliarden an Steuern wurden bereits
an die Rentenversicherung bezahlt, mehr als ein Drittel aller Ausgaben der GRV.
Wir behaupten weiterhin, Jahr für Jahr von 1957 bis heute
waren die versicherungsfremden Leistungen immer höher als die Summe der
verschiedenen Bundeszuschüsse. 524 Milliarden Euro nicht abgedeckter Leistungen
haben sich in diesem Zeitraum aufsummiert.
Herr Teufel, AdG hat an anderer Stelle hierzu geschrieben.
Ein Blick in den Haushaltsplan 2008 zeigt, dass die
fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen 56,4 Mrd. Euro
betragen, das sind etwa 24 Prozent der Rentenausgaben. (BMF-Finanzbericht
November 2008, S.51). Die versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen
aber mindestens 29 Prozent (Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der
nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die
Rentenversicherung vom 13.08.2004). Dazu kommen noch die so genannten
Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro
(Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008, S. 31/32), für die
ebenfalls die Beitragszahler aufkommen müssen.
Wir möchten festgehalten wissen, dass wir die
versicherungsfremden Leistungen in keiner Weise in Frage stellen, sondern es
uns um die Finanzierung geht; diese dürfen nicht den Sozialversicherten
aufgebürdet werden, sondern die Mittel müssen aus Steuermitteln entnommen
werden.
Noch ein Wort zum Ausgleich zwischen Ost und West, Süd und
Nord:
Die Renten der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen
Versicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bemessen sich an den
eingezahlten Beiträgen. Für sie gilt: Wer keine Beiträge eingezahlt hat, erhält
auch keine Rente aus der GRV, allenfalls Leistungen aus der Sozialhilfe bzw.
Grundsicherung. Deshalb sind auch Renten für Versicherte der ehemaligen DDR,
als nicht beitragsgedeckte Leistungen der GRV, aus Steuermitteln zu
finanzieren. Das hat ganz offensichtlich nichts zu tun mit „sozialen Ausgleich
in der Rentenversicherung“ oder „große Unterschiede zwischen Ostfriesland und
Bayern“.
Wir halten ergänzend aber auch dieses nochmals grundsätzlich
fest:
Tatsache ist, dass nach 1945 die politischen und
gesellschaftlichen Eliten des ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen
Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für
die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen
Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben Sie für sich selbst ein
anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.
Tatsache ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis
1957 organisatorisch und rechtlich vergleichbar war mit einer sogenannten
berufsständischen Versorgung.
Tatsache ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von
1957 (willkürliche Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren)
alle Sozialfälle der Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung
zur Abwicklung übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008
nicht) die Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang
übernommen hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal
Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den
Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent.
Tatsache ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige
rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der
Versicherten vorgenommen hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der
berufsständischen Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat
dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen
Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw.
Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.
Tatsache ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden
Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in
der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische
Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des
demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind
allein seit 2005 vier Entscheidungen des
BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen
Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.
Daraus ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer
und Rentner in der Altersvorsorge und in der Krankenversicherung schon längst
Artikel 1 und Artikel 3 des Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie
Artikel 1 und Artikel 7 der allgemeinen Menschenrechte.
Aus Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also
nicht nur ein Mehr-Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst auch
ein Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.
Was wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches
gesetzliches Rentenversicherungssystem für alle sein, obwohl es unsere
Probleme sicher lösen könnte, wir fordern lediglich gleiches Recht bzw.
vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere Altersversorgung und
Krankenversicherung.
Wir sind deshalb maßlos enttäuscht darüber, wie schnell auch
die Politiker von B90/Die Grünen dieses Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und
zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner für sich akzeptiert und übernommen
haben.
In der Hoffnung auf eine nun angemessene Antwort sowie auf
eine hoffentlich konstruktive Diskussion, gerade auch in diesem Wahljahr
verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
gez. Jörg Köhler, im Namen der oben genannten
P.S. der Unterzeichner hätte es als ehemaliger Mitarbeiter
Ihrer Fraktion nie gewagt eine Antwort in Form und Stil dergestalt zu
versenden. So geht man mit engagierten BürgerInnen nicht um.
zum
Anfang
1.
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Garrelt Duin (SPD)
Berlin, 10. Dezember 2008
Sehr geehrte
Frau Fröhner,
ich
danke Ihnen für den von Ihnen und anderen verfassten Brief, in dem Sie Ihre
Besorgnis
bezüglich der Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung durch
versicherungsfremde Leistungen zum Ausdruck bringen. Ich beantworte diesen
Brief
auch im Namen der von Ihnen angeschrieben Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion,
Ich
kann Ihre diesbezüglichen Sorgen voll und ganz nachvollziehen. Die gesetzliche
Rentenversicherung muss auch weiterhin allen darin Versicherten die Möglichkeit
bieten, den verdienten Ruhestand finanziell abgesichert zu verleben.
Die Finanzierung sogenannter
versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist seit
Jahrzehnten in der politischen Diskussion, Was genau unter versicherungsfremden
Leistungen zu verstehen ist, ist umstritten. Letztlich dürften darunter - nach
heutigem Verständnis - aber alle Leistungen zu fassen sein, die nicht in direkter
Beziehung zur Beitragszahlung stehen. Dieses sind insbesondere;
1. Kriegsfolgelasten
2.
Anrechnungszeiten, z. B. für Ausbildung, wegen Arbeitslosigkeit oder wegen Krankheit
3.
Kindererziehungsleistungszeiten (KLG)
4. Kindererziehungszeiten (wobei hierfür
mittlerweile vom Bund
Pflichtbeitragsleistungen
erbracht werden)
5. Rentenberechnung nach Mindesteinkommen
6. Absicherung
des Arbeitsmarktrisikos durch Rentenzahlung
7. Bestandsschutz für Renten
in den neuen Bundesländern
8. Renten für Aussiedler
9. Ausgleich von NS-Unrecht
10.
Ausgleich von SED-Unrecht.
Diesen Zeiten ist gemeinsam, dass sie - mehr
oder minder - Leistungen sozialen Ausgleichs darstellen, d. h. mit ihrer Gewährung
setzt sich die Rentenversicherung Ansprüchen aus, die eigentlich von der Gesellschaft
als Gesamtheit zu leisten wären.
Wenn nunmehr versucht wird darzustellen,
dass seit 45 Jahren die „Rentenkasse" systematisch durch die Politiker
für versicherungsfremde Leistungen geplündert wird, und dass diese meist gesamtgesellschaftlichen
Ausgaben aus Steuergeldern hätten finanziert werden müssen, so ist hier eine
Klarstellung dringend nötig. Richtig ist zumindest, dass in der Vergangenheit
vielfach die Leistungen des Bundes rechnerisch nicht ausgereicht haben, um die
Ausgaben durch versicherungsfremde Leistungen vollständig zu decken. Dieser
Zustand ist seit einigen Jahren beseitigt.
Durch die seit 1998 auf Initiative
der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen wurde insgesamt erreicht, dass die
Beitragszahler heute nicht mehr an der Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben
(= „versicherungsfremde Leistungen") beteiligt sind. Das Thema sachgerechte
Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen ist auch aus der Sicht der Rentenversicherungsträger
somit erledigt, nachdem der „zusätzliche Bundeszuschuss" (ein Prozentpunkt
des Umsatzsteueraufkommens seit 1998) eingeführt wurde, faktisch das gesamte
Aufkommen aus der Öko-Steuer an die Rentenversicherung fließt und der Bund echte
Beiträge für die rentensteigernde Anrechnung von Kindererziehungszeiten zahlt.
Das Gesamtvolumen aller Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung liegt
heute bei ca. 34 Prozent.
Diese „Unterdeckung" hat im Übrigen keinen
Einfluss auf die Höhe der "Rentenkasse". Das derzeitige System der gesetzlichen
Rentenversicherung finanziert sich nicht durch Kapitaldeckung sondern durch
ein Umlageverfahren.
Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass
die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger - Beiträge der Versicherten
und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - dazu verwendet werden,
die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug
für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch
auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahlergeneration
finanziert wird. Wenn man denn überhaupt davon ausgeht, dass die nicht vollständige
Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen durch den Bund eine Fehlfinanzierung
war, dann wurde diese Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler ausgeglichen.
Auf keinen Fall stände die Rentenversicherung aber heute finanziell leistungsfähiger
dar.
Wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen zu diesem Themenkomplex
haben, lade ich Sie herzlich ein, sich erneut mit mir in Verbindung zu setzen.
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Garrelt
Duin, MdB zur
Originalfassung
Frau
Fröhner hatte Herrn Duin schriftlich um das angebotene Gespräch gebeten.
Da sie keine Antwort erhielt, im Nachfolgenden die
Erwiderung
von Frau Anne Fröhner:
Antje Poelmann
Jörg Köhler Elmar Feige Anne Fröhner
An
30.
Januar 2009
Herrn
Garrelt Duin, MdB
Platz
der Republik 1
11011
Berlin
Sehr
geehrter Herr Duin,
vielen
Dank für Ihre Antwort vom 10. Dezember 2008.
Sie
haben vollkommen recht, wenn Sie sagen, dass die gesetzliche Rentenversicherung
auch weiterhin allen Versicherten die Möglichkeit bieten muss, den verdienten
Ruhestand finanziell abgesichert zu verleben. Nur ist das leider schon lange
nicht mehr so. Die durchschnittliche Altersrente für Männer, die 2006 neu in
Rente gegangen sind, lag nach VDR/DRV bei netto 817 Euro, für Frauen bei 411
Euro, da klingen diese Politikersprüche wie Hohn.
Sie
schreiben, „was genau unter versicherungsfremden Leistungen zu verstehen ist,
ist umstritten“. Das ist ein Armutszeugnis für einen Politiker, dem
treuhänderisch Milliarden von Versichertenbeiträgen anvertraut werden. Kein
Hausverwalter dürfte sich das leisten. Es gibt im Übrigen eine ganz eindeutige
Definition dieses Begriffes durch den VDR: „Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als versicherungsfremd
anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge der
Versicherten gedeckt sind.“
Wir stellen nicht diese Leistungen in Frage, sondern
nur die Art der Finanzierung.
Es wird nicht versucht, darzustellen, dass seit 1957
die Rentenkasse geplündert wird, das ist traurige Realität (s. Teufelstabelle!).
Der Zustand ist im übrigen keineswegs beseitigt. Wenn Sie sich die Mühe machen
würden, einen Blick in den Haushaltsplan 2008 zu werfen; so werden Sie
feststellen, dass die fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten
Zahlungen insgesamt 56,4 Mrd. Euro betragen. Das sind etwa 24 Prozent der
Rentenausgaben (BMF-Finanzbericht November 2008, S. 51). Die
versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen aber mindestens 29
Prozent (Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht
beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung
vom 13.08.2004), dazu kommen noch die sogenannten Transferleistungen in Höhe
von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008,
S. 31/32).
Dass die Beitragszahler heute nicht mehr an der
Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben beteiligt sind, ist eine unglaubliche
Behauptung. Die sogenannten fünf Wirtschaftsweisen haben in ihrem Bericht an
die Bundesregierung im November 2005 festgestellt, dass zur vollständigen
Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65 Mrd. Euro jährlich an Bundesmitteln
erforderliche seien. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer und Rentner finanzieren
mit ihren Beiträgen seit Jahrzehnten mehr als zehn Prozent des Bundeshaushalts
über ihre Sozialversicherungsbeiträge.
Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung
vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche
politische Entscheidung, die, wie man heute weiß, ausschließlich dazu diente,
den Bundeshaushalt auf Kosten der Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten, um
eine gigantische Umverteilung von unten nach oben zu kaschieren.
Und wenn Sie schreiben, dass ja diese
Fehlfinanzierung durch die damaligen Beitragszahler (das sind wir!) ausgeglichen
wurde und daraus ableiten, dass ohne diese Fehlfinanzierung die
Rentenversicherung heute keinesfalls finanziell leistungsfähiger dastände, so
können wir über so viel Ignoranz nur den Kopf schütteln. Denn genau das ist das
Problem!
Die Fehlfinanzierung summiert sich schließlich bis
heute- vorsichtig gerechnet- auf weit mehr als 500 Mrd. Euro, ohne Zinsen.
Es bleibt auf jeden Fall folgendes klar zu stellen:
Tatsache
ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten auch für den
neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.)
für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in keinem demokratischen
Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein
anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.
Tatsache
ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und
rechtlich vergleichbar war mit einer sogenannten berufsständischen Versorgung.
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung
vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der
Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung
übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die
Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen
hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal
Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den
Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent!
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in
bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen
hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen
Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass
das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im
Vergleich zur berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa
halbiert hat.
Tatsache
ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine
einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die
„Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür
genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen
Rechtsstaats oder unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind uns allein
seit 2005 vier Entscheidungen des BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen
das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn
zurückgepfiffen hat.
Daraus
ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Altersvorsorge
und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des
Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der
allgemeinen Menschenrechte.
Was
wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenversicherungssystem
für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte; wir fordern
lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch
für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.
Aus
Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein
Mehr-Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst auch ein
Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.
Zum
4. Punkt unserer Forderungen, beziehen Sie keine Stellung.
Müssen
wir davon ausgehen, dass auch Sie den Interessen der privaten Versicherungs-
und Finanzdienstleister Vorrang einräumen?
Antworten
anderer Parlamentarier und weitere Hintergrundinformationen:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Wie Ihnen bereits
mitgeteilt, nehmen wir Ihr Gesprächsangebot gern an und erwarten Ihren Terminvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen!
Für die oben genannten
Mitglieder des Arbeitskreises
Anne Fröhner
Anhang
Teufels-Tabelle
2.
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Garrelt Duin (SPD)
Berlin, 15. Dezember 2009
Sehr geehrte
Frau Poelmann,
auf dem Bundesparteitag in Dresden war unsere sozialdemokratische
Alterssicherungspolitik ein wichtiger Punkt. Wir haben ausführlich über unsere
künftige Ausrichtung zu diesem Thema diskutiert.
Die öffentliche Diskussion
um die gesetzliche Rentenversicherung hat zu einem erheblichen Akzeptanzverlust
sozialdemokratischer Alterssicherungspolitik geführt. Die Erhöhung des Renteneintrittsalters
auf 67 Jahre wurde bei vielen Beschäftigten als direkter Eingriff in die persönliche
Lebensplanung wahrgenommen. Die Sorge vor Altersarmut ist gewachsen. Dies müssen
und werden wir in unsere neue Konzeption einbeziehen.
Wir werden uns
in unserer Alterssicherungspolitik für eine solidarische gesetzliche Rentenversicherung
stark machen. Dies schließt selbstverständlich die Prüfung der rentenpolitischen
Maßnahmen seit 2001 ein. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich bewährt
und ist ihrer Aufgabe, den Menschen eine auskömmliche Altersversorgung zu gewährleisten,
für lange Zeit gerecht geworden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist gegenüber
allen bekannten ausschließlich kapitalgedeckten Systemen im Vorteil. Sie ist
solidarischer und sozial gerechter, denn sie bezieht die Arbeitgeber in die
Verantwortung für ihre Beschäftigten ein, berücksichtigt
Nichterwerbszeiten
etwa für Kindererziehung und bietet Leistungen (z.B. die Erwerbsminderungsrente),
die bei anderen Anlageformen nicht oder nur sehr teuer versichert werden können.
Sie weist also einen soliden Sicherheits- und Stabilitätsfaktor auf und übernimmt
bei relativ hoher Rentabilität zugleich gesamtgesellschaftliche Aufgaben.
Aus
Sicht der SPD gibt es keine Alternative zu der gesetzlichen Rentenversicherung
mit ihren Elementen des sozialen Ausgleichs. Deswegen muss die gesetzliche Rentenversicherung
tragende Säule der Altersversorgung der Menschen bleiben.
Moderne Alterssicherungspolitik
muss sich an dem Ziel orientieren, den Lebensunterhalt im Alter und bei Invalidität
in ausreichendem Maße zu sichern. Sie muss zugleich Altersarmut vermeiden sowie
eine nachhaltige Rentenfinanzierung durch eine größere Verteilungsgerechtigkeit
im System erzielen. Die bisherige Diskussion über die langfristige Stabilisierung
der Rentenfinanzen orientiert bislang an einer Weiterentwicklung der Rentenversicherung
zu einer Erwerbstätigen Versicherung. Dies ist auch Beschlusslage der SPD. Es
stellt sich jedoch die Frage, ob die bloße Ausweitung des Versichertenkreises,
so richtig sie auch ist, den zentralen Herausforderungen der künftigen gesellschaftlichen
Entwicklung gerecht wird.
Zu klären sind darüber hinaus insbesondere
folgende Fragen:
Wie reagiert moderne Alterssicherungspolitik auf zunehmend
gebrochene Erwerbsbiographien? Wie gehen wir mit dem zunehmenden Wechsel zwischen
abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit und insbesondere der steigenden
Zahl Solo-Selbständiger um? Ist vor diesem Hintergrund die Begrenzung der Versicherungspflicht
auf im Wesentlichen abhängige Beschäftigung noch zeitgemäß oder brauchen wir
nicht ein Alterssicherungssystem für die gesamte Bevölkerung? Ist die Beitragsbemessungsgrenze
angesichts der sich verändernden Einkommensverteilung noch gerechtfertigt, oder
müssen hohe Einkommen nicht stärker in die Solidarität einbezogen werden? Ist
die Rentenversicherung armutsfest? MUSS für langjährige Beitragszahler nicht
eine Mindestrente oberhalb der heutigen Grundsicherung gewährleistet sein?
Wir
werden uns zum Thema „Rente mit 67" im nächsten Jahr konkret äußern, wenn
die Bundesregierung den Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze gibt. Unser
Regierungsprogramm war eindeutig: Wir brauchen flexible Rentenübergänge, die
weitere Förderung der Altersteilzeit und die Kombination mit der Teilrente.
Und wir brauchen bessere Erwerbsminderungsrenten und mehr garantierte Beschäftigungsmöglichkeiten
für Ältere. Über diesen Gesellschaftsentwurf für die kommenden Jahrzehnte wollen
wir im Rahmen der Initiative „Gut und sicher leben" miteinander in der
Breite der Partei, mit der interessierten Öffentlichkeit und mit Wissenschaftlern
und Praktikern diskutieren. Im Jahr 2010 wollen wir dazu ein zielführendes Zwischenergebnis
haben
Ich werde Ihre Vorschläge mit in diese Arbeit einbeziehen.
Mit
freundlichen Grüße
Duin, MdB
Stellungnahme
vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“ zu o.a. Brief 29.12.2009
Verfasser
Otto W. Teufel
Liebe Frau Poelmann,
nochmals vielen Dank für
die Kopie des Briefes Ihres Abgeordneten Garrelt Duin von der SPD.
Hier
meine Stellungnahme:
Teil 1: Zum Inhalt des Briefes
Wir begrüßen
es, wenn sich die SPD mit dem Thema Altersversorgung in Deutschland auseinandersetzt.
Die
Aussage „Wir werden uns in unserer Alterssicherungspolitik für eine solidarische
gesetzliche Rentenversicherung stark machen“ ist unglaubwürdig. Das hat die
SPD schon oft gesagt, aber außer schönen Worten ist nichts passiert. Beispiel:
Wahlkampf 1998 – Rettet die Rente – und die anschließende Rentenpolitik der
SPD-Regierung.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist weder solidarisch
noch gerecht, weil sich die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten nicht
nur nicht beteiligen, sie haben auch seit über 50 Jahren alle Sozialfälle der
Gesellschaft der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebürdet, ohne auch nur
in einem einzigen Jahr die Kosten für diese versicherungsfremden Leistungen
in vollem Umfang aus Steuermitteln zu ersetzen (s. Teufels-Tabelle). Außerdem
haben diese Eliten die politische Beliebigkeit zum Rechtsprinzip für die Rentenversicherung
gemacht, während sie für ihre eigenen sehr viel besseren Altersversorgungssysteme
selbstverständlich die Rechtsnormen des Grundgesetzes und des Rechtsstaats zur
Anwendung bringen. Hier besteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit,
der wesentlich zum Verlust der Glaubwürdigkeit der SPD bei Arbeitnehmern und
Rentnern beigetragen hat.
Die Kindererziehungszeiten für die Frauen,
die heute Rente beziehen (1 Jahr pro Kind), wurden 1986 eingeführt. Durch die
sogenannten Reformen der 90-er Jahre wurde denselben Frauen soviel wieder genommen,
dass sie mindestens vier Kinder haben müssen, um sich nicht schlechter zu stellen,
als vor der Einführung der Kindererziehungszeiten (s. SPD-Wahlprogramm von 1998
– Rettet die Rente).
In der berufsständischen Versorgung sind ebenfalls
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente abgedeckt. Trotzdem bekommen die
Versicherten im Durchschnitt eine um rund 80 Prozent höhere Altersversorgung.
Dabei gelten die gleichen Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen. Die Rentabilität
der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Vergleich zur berufstätigen Versorgung
bzw. zur Beamtenversorgung ausgesprochen schlecht.
Warum muss nur die
gesetzliche Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernehmen?
Hier fehlt jegliche Transparenz. Die Elemente des sozialen Ausgleichs haben
in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann ihre Berechtigung, wenn die
gesamte erwerbstätige Bevölkerung eingebunden ist, und sie damit tragende Säule
der Altersversorgung aller Bürger ist.
Selbstverständlich ist die Ausweitung
des Versichertenkreises auf alle Bürger Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche
Rentenversicherung den zentralen Herausforderungen der künftigen gesellschaftlichen
Entwicklung gerecht wird. Es ist ganz offensichtlich der einzige Weg, um endlich
eine faire Diskussion über die Altersversorgung in Deutschland in Gang zu bringen,
eine Diskussion, die Union und SPD bisher gezielt unterdrückt haben. Erst dann
lassen sich alle anderen offenen Fragen gerecht klären.
Teil 2: Argumente
zur Diskussion
Bei der Altersversorgung in Deutschland haben wir nicht
nur ein Mehr-Klassensystem (Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische
Versorgung, Beamtenversorgung), sondern auch ein Zwei-Klassenrecht. Die staatlichen
und gesellschaftlichen Eliten haben für sich selbst nach 1945 nicht nur andere,
wesentlich bessre Regelungen geschaffen, sie nehmen für ihre Regelungen selbstverständlich
die Normen des Rechtsstaats und des Grundgesetzes in Anspruch. Wo für die berufsständische
Versorgung Vertragsrecht mit Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot und Zweckbindung
der Beiträge gilt, gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 30 Jahren
die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“ (politische Willkür). Wo in der Beamtenversorgung
die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums Verfassungsrang haben, gilt
für die gesetzliche Rentenversicherung ebenfalls die politische Beliebigkeit
als Rechtsstaatsprinzip. Das heißt für Arbeitnehmer und Rentner sind in Bezug
auf die Altersversorgung Artikel 3 GG (Gleichheitssatz), Artikel14 GG (Eigentumsschutz)
und Artikel 20 GG (Rechtsstaatsprinzip) außer Kraft gesetzt.
Diese Feststellungen
lassen sich mit dem Urteil des BVerfG vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) belegen,
das im übrigen die wesentlichen Argumente der BVerfG-Entscheidung vom 01.07.1981
(1 BvR 874/77) übernommen hat. Drei Beispiele:
Zitat 1:
„Soweit in schon
bestehende Anwartschaften eingegriffen wird, ist zu berücksichtigen, dass in
ihnen von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt
ist. Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen
widerspricht dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis
von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich
auch auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht.“ (Absatz
53)
Zitat 2:
„Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet,
alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Damit ist dem Gesetzgeber
allerdings nicht jede Differenzierung verwehrt. Er verletzt das Grundrecht vielmehr
nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten
anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher
Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen
könnten.“ (Absatz 70)
Zitat 3:
„Knüpft der Gesetzgeber - wie hier - an
ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen
Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber
hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes
zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche
Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat.“ (Absatz 55)
Bezieht
man diese Aussagen auf die jeweils betroffenen Personen, so sagt das BVerfG
folgendes:
1.
Für Arbeitnehmer und Rentner gelten bei der Altersversorgung
nicht die gleichen Grundrechte wie für andere Bürger, weil
2.
zwischen
Arbeitnehmern und Rentnern einerseits und anderen Bürgern andererseits Unterschiede
von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass es gerechtfertigt ist für
die einen die Normen des Rechtsstaats zur Anwendung zu bringen, und für die
anderen die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip zu erheben.
3.
Der
Eigentumsschutz des Grundgesetzes gilt für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
und damit für Arbeitnehmer und Rentner nicht.
-Das BVerfG begründet die
unterschiedliche Behandlung – ebenso wie die Politiker – mit den unterschiedlichen
Systemen, die angeblich nicht miteinander zu vergleichen seien. Dabei sind diese
heutigen Unterschiede im wesentlichen auf zwei willkürliche Festlegungen der
Politik nach 1945 zurückzuführen.
1.
Die Festlegung, auch im neuen Staatswesen
für die Altersversorgung die Strukturen des Feudalstaats des 19. Jahrhunderts
beizubehalten. Es spricht für sich, dass es keinen demokratischen Rechtsstaat
in Europa gibt, in dem nicht alle erwerbstätigen Bürger Mitglieder der gesetzlichen
Rentenversicherung sind.
2.
Die Umstellung der Rentenversicherung vom
Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren ab 1957. Es gibt keinen Grund anzunehmen,
dass sich ohne diese Umstellung und ohne die Eingriffe der Politiker in die
Rentenversicherung bzw. in die Rentenkassen die Angestelltenversicherung anders
entwickelt hätte wie die berufsständischen Versorgungen.
Mit anderen
Worten: Das BVerfG hätte die unterschiedliche Behandlung genauso gut mit
der unterschiedlichen Augenfarbe begründen können.
-Die gesetzliche Rentenversicherung
wird seit 1957 mit sämtlichen Sozialfällen der Gesellschaft belastet, den sogenannten
versicherungsfremden Leistungen, ohne dass auch nur in einem Jahr eine ausreichende
Zahlung des Bundes erfolgt wäre, um der gesetzlichen Rentenversicherung den
dafür notwendigen Aufwand in vollem Umfang zu ersetzen. Das heißt seit mehr
als 50 Jahren gibt es einen Schattenhaushalt des Bundes, der allein aus Versichertenbeiträgen
finanziert wird. Warum schafft denn die SPD hier keine Transparenz? Nach den
Zahlen des VDR summiert sich der Fehlbetrag zu Lasten der Versicherten allein
in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1957 auf rund 700 Milliarden Euro.
Auf
die Größe dieses Schattenhaushalts hat schon 1994 Herr Prof. Ruland (VDR) hingewiesen,
er betrug damals 100 Mrd. DM pro Jahr, zu Lasten der gesetzlichen Renten-, Kranken-
und Arbeitslosenversicherung. Die SPD hat das im Wahlkampf 1998 aufgegriffen
und angeprangert, Thema: Rettet die Rente. Im Jahr 2005 haben die fünf Wirtschaftsweisen
einen entsprechenden Betrag von 65 Mrd. Euro pro Jahr errechnet, das heißt mit
rund zehn Prozentpunkten ihrer Versichertenbeiträge (1/4 des Gesamtbeitrags)
finanzieren Arbeitnehmer und Rentner einen Schattenhaushalt des Bundes, der
mehr als 20 Prozent des offiziellen Bundeshaushalts ausmacht.
Kein Wunder
also, dass auch SPD-Politiker nicht wirklich ein gemeinsames wirklich solidarisches
Altersversorgungssystem für alle erwerbstätigen Bürger haben wollen.
-In
der gesetzlichen Rentenversicherung findet kein sozialer Ausgleich statt, sondern
eine gigantische Umverteilung von unten nach oben, von der SPD-Politiker genau
so profitieren wie Verfassungsrichter u.a. Die Größe dieses persönlichen
Vorteils trübt offensichtlich nicht nur den Politikern, sondern auch der Justiz
den Blick für Recht und Gerechtigkeit.
Fazit:
Es ist erschreckend,
mit welcher Selbstverständlichkeit und mit welcher Selbstgerechtigkeit unsere
Politiker ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht haben,
das sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die UN- bzw. gegen die EU-Menschenrechts-Charta
verstößt.
Man stellt sich unwillkürlich die Frage: In was für einem
Land leben wir eigentlich?
Viele Grüße
Otto W. Teufel
zum
Anfang
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathi (SPD)
Dem
SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy ist eine eigene Stellungnahme zum Thema Rente
und ihrer Fremdlasten offensichtlich nicht wichtig. Er verweist auf die Antwort
seines Bundestagskollegen Duin
Zur
Originalfassung
zum
Anfang
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Volker Schneider (Die Linke)
Volker
Schneider
Mitglied
des Deutschen Bundestages Fraktion DIE LINKE. Wissenschaftspolitischer
Sprecher Rentenpolitischer Sprecher
Frau
Berlin,
9. Januar 2009
Antje Poelmann
Ihr Schreiben an
die Mitglieder Fraktion DIE LINKE, zur Rückerstattung von sogenannten
"Versicherungsfremden Leistungen" in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sehr geehrte Frau
Poelmann,
vielen Dank für ihr
Schreiben an die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE, im Bundestag. Als
rentenpolitischer Sprecher wurde ich von meinen Kolleginnen und Kollegen
gebeten Ihr Schreiben zu beantworten. Ihr Hauptanliegen können wir in
mehrfacher Hinsicht nicht unterstützen. Ein gleichnamiges Schreiben wird auch
den anderen Unterzeichnern Ihrer Forderungen zu gehen.
Sie kritisieren die
Ihrer Meinung nach die bestehende Fehlfinanzierungen, vor allem also die so
genannten versicherungsfremden - exakter formuliert: nicht beitragsgedeckten
-Leistungen der Rentenversicherung. Bei der Definition und Quantifizierung
dieser Leistungen ergeben sich allerdings teilweise erhebliche
Abgrenzungsprobleme, die zum einen aus der Sichtweise des jeweiligen
Betrachters resultieren, ihre Ursache zum anderen aber auch in den komplexen
Sachzusammenhängen und der Definitionsfrage haben. Der letzte Quantifizierungsversuch
wurde 2004 in einem Bericht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages unternommen.
In einer Sozialversicherung kommt
Elementen des Solidarausgleichs und der Umverteilung eine besondere Bedeutung
zu. Zudem wurden der Rentenversicherung im Laufe der Jahrzehnte eine Reihe
allgemeiner gesellschaftlicher Aufgaben - und damit auch Ausgaben -übertragen,
deren Finanzierung der Gesellschaft als Gesamtheit (Steuerzahler) und nicht
alleine dem (kleineren) Kreis der Beitragspflichtigen obliegt. Zu deren
Finanzierung gehören die unterschiedlichen Bundeszuschüsse. Sie haben deshalb
aus den o.g. Gründen keinen Subventionscharakter, sondern ist eine
eigenständige - neben den Beiträgen die wichtigste -Finanzierungsquelle der
Rentenversicherung. Sie haben eine Entlastungs- und Ausgleichsfunktion sowohl
für die der Rentenversicherung übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie
auch hinsichtlich der „für" andere Sozialleistungsträger übernommenen
Sicherungsfunktionen - z.B. Altersrenten für Schwerbehinderte und Arbeitslose
-und schließlich für die nachträgliche, in der Altersphase Platz greifende
(Teil-) Kompensation besonderer Lebenslagen. Die Etablierung eines Pflichtversicherungssystems
ohne individuelle Risikoprüfung und ohne risikoabhängige Beitragsstaffelung sowie mit
notwendigen Elementen sozialen Ausgleichs erlegt dem Gesetzgeber deshalb eine
besondere Pflicht auf. Mit der Übernahme eines angemessenen
Finanzierungsanteils durch die Bundeszuschüsse wird damit Sorge getragen, dass
das Verhältnis von Beitrag und Leistung - verglichen mit anderen Vorsorgeformen
- nicht in eine unakzeptable Schieflage gerät. Von einer „Umverteilung
zugunsten der allgemeinen Staatsverpflichtungen, die seit 1957 bis heute allein
die abhängig Beschäftigten zu tragen haben" kann deshalb keine Rede sein.
Ihren Forderungen nach Beendigung der Bezuschussung
von Riester-Rentenverträgen sowie der ständige Hinweis, dass auf Grund der
demografischen Entwicklung, die jüngerer Generation nicht stärker belastet
werden dürfen tragen wir dagegen voll mit. Allerdings ist zu Fragen, wie mit
den bereits 12 Millionen abgeschlossenen Riester-Rentenverträgen dann umzugehen
ist. Es muss meiner Meinung nach ein Weg gefunden werden, wie einerseits die
Riester-Renten dem privaten Kapitalmarkt entzogen werden können, ohne damit
anderseits die Altersvorsorge vieler Menschen zu gefährden, die bereits
Beiträge in ihre Riester-Rentenversicherungen eingezahlt haben. Vorstellbar
wäre etwa eine Einbeziehung der bisher abgeschlossenen Riester-Rentenverträge
in die gesetzliche Rentenversicherung.
Frau Poelmann, ich hoffe, dass ich in der Frage nach
der Finanzierung und Bedeutung der der „versicherungsfremden Leistungen"
etwas Klarheit schaffen konnte. Dem Schreiben habe ich zudem den oben
erwähnten Bericht aus dem Jahre 2004 beigelegt.
Mit freundlichen grüßen
gez. Volker Schneider
Handschriftliche Ergänzung im Originalschreiben:
in der Anlage Heft 10 Oktober 2004
Deutsche Rentenversicherung:
Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht
beitragsgedeckten Leistungen und der
Bundesleistungen an die
Rentenversicherung vom 13. August 2004
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 5. November 2003
A-Drs.
1005
(17 Seiten)
Kann, wenn gewünscht als PDF-Datei nachgereicht werden
Erwiderung
vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann Jörg Köhler
Elmar
Feige Anne Fröhner
An
Herrn
Volker Schneider, MdB
Platz
der Republik 1
11011
Berlin
E-Mail:
volker.schneider@bundestag.de volker.schneider@wk.bundestag.de
16 . Februar 2009
Sehr
geehrter Herr Schneider,
freundlichen
Dank für Ihre Antwort vom 9.1.2009 auf unserem Brief vom Oktober 2008.
Dass
die Partei „Die Linke“ unser Hauptanliegen, die Punkte 1 bis 3 des Briefes an
die Bundestags-Abgeordneten, laut Ihren Aussagen, nicht unterstützen kann, ist
sehr bedauerlich und auch nicht nachvollziehbar, da wir mit den Aussagen zur
Rente mit den Linken die meisten Übereinstimmungen haben.
Um Missverständnisse zu
vermeiden:
- Es werden nicht die sogenannten
versicherungsfremden Leistungen einschließlich der Tansferleistungen in Frage
gestellt, sondern ausschließlich deren teilweise Finanzierung durch Beiträge
der Zwangsversicherten.
- Der
derzeitige Zustand öffnet Tür und Tor zur Manipulation und wird emsig von
interessierter Seite in Politik und Wirtschaft genutzt. Der ständige Hinweis
auf hohe Bundeszuschüsse ohne Verweis auf den noch höheren Anteil der nicht
beitragsgedeckten Leistungen hinterlässt den offensichtlich gewollten Eindruck
einer „maroden Rentenversicherung, die vom Staat nicht noch höher bezuschusst
werden kann“. Das Gegenteil ist wahr!
- Es gibt eine klare Definition vom VDR (heute
DRV), was versicherungsfremde Leistungen sind (s. Anlage mit Quellenangaben).
Es ist ein Armutszeugnis für alle Politiker, wenn sie behaupten, dass das nicht
klar und eindeutig ist, oder sie treiben hier bewusst eine
Verschleierungstaktik zu Lasten der Betroffenen. Wenn Politiker schon frei über
die Beiträge der Zwangsversicherten verfügen, wäre es eigentlich eine
Selbstverständlichkeit, hierüber auch Transparenz zu schaffen. Das wird seit 50
Jahren konsequent vermieden, aus „gutem“ Grund, offensichtlich um die wahren
Dimensionen des Missbrauchs zu verschleiern.
- Der letzte
Quantifizierungsversuch, den Sie ansprechen, hat einen Anteil der
versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben (nach VDR) von 29 Prozent
- ergeben, dem stehen die fälschlicherweise
als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen in Höhe von 56,4 Milliarden Euro
gegenüber, das sind etwa 24 Prozent der Rentenausgaben (Monatsbericht des BMF
November 2008, S. 51). Dazu kommen noch
die so genannten Transferleistungen in Höhe von weiteren 14 Mrd. Euro
(Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008, S. 31/32), für die
ebenfalls die Beitragszahler allein aufkommen müssen, obwohl das eindeutig eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Die so genannten „Fünf Wirtschaftsweisen“
haben in ihrem Bericht an die Bundesregierung im November 2005 festgestellt,
dass zur vollständigen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen in
Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65 Mrd. Euro
jährlich an Bundesmitteln erforderliche seien. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer
und Rentner finanzieren mit ihren Beiträgen seit Jahrzehnten mehr als zehn
Prozent des Bundeshaushalts über ihre Sozialversicherungsbeiträge. Eine
„Sondersteuer“, die nur den Beitragszahlern abverlangt wird.
- Solidarsystem:
Wir haben weder bei der Altersvorsorge noch bei der Krankenversicherung ein
Solidarsystem, da sich die Eliten einerseits aus diesen Systemen ausgeklinkt
haben, sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese Systeme abschieben, ohne
dafür ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen (90% der
ehemaligen Sozialhilfeempfänger mit einem Minimalbeitrag). Mit dem Begriff wird
seit Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung von Arbeitnehmern und Rentnern
hin zu den politischen und gesellschaftlichen Eliten kaschiert.
- Demografische
Entwicklung: Solange die Volkswirtschaft wächst, die Bevölkerung aber eher
weniger wird, handelt es sich in erster Linie um ein Verteilungsproblem. Das
sieht man auch daran, dass die Demografie weder bei der berufsständischen
Versorgung noch bei der Politiker- oder Beamtenversorgung eine Rolle spielt.
Eine nachhaltige und weitsichtige Politik würde einen gerechten Ausgleich in
unserer Gesellschaft schaffen. Die unterschiedlichen Systeme, wie wir sie
heute haben, sind von der Politik bewusst so gestaltet worden. Und wenn Sie in
diesem Zusammenhang davon sprechen, dass wegen der Rentner die jüngere
Generation nicht stärker belastet werden darf, übersehen Sie mehrere Dinge.
- Erstens:
Die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- auf
das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche politische Entscheidung
zur Entlastung des Bundeshaushalts.
- Zweitens:
Anlässlich der Enteignung der Rücklagen der Rentenversicherungsträger 1955 hat
sich der Gesetzgeber verpflichtet, in Zukunft für die Defizite der gesetzlichen
Rentenversicherung aufzukommen (Bundestagsdrucksache Nr. 1659 vom 08.09.1955,
S. 67).
- Drittens:
Jeder Eingriff in Rentenanspruch und Rentenhöhe wirkt sich gleichermaßen auf
die Ansprüche der Beitragszahler aus, das heißt die Beiträge werden
entsprechend entwertet.
- Jeder
einigermaßen intelligente Volksschüler der 4. Klasse kann ausrechnen, dass bei
gleichen Beiträgen diejenige Versicherung die höheren Leistungen zahlen kann,
die die geringeren Kosten hat. Das ist hier eindeutig die gesetzliche RV, da
sie keine Zahlungen an Politiker und Parteien, keine Abschlussgebühren und
keine Gewinnausschüttungen kennt. Um so perfider ist es, wenn der
Bertelsmannkonzern für den Schulunterricht Richtlinien für die private
Altersversorgung entwirft.
Es bleibt deshalb folgendes klar zu stellen:
Tatsache
ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des
ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen
Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben,
das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig
haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht
geschaffen.
Tatsache
ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und
rechtlich vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche
Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der
Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung
übertragen hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die
Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen
hat. Es hat fast 30 Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal
Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den
Rentenausgaben durchgeführt hat, Ergebnis: 35,4 Prozent!
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in
bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen
hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen
Versorgung noch in der Beamtenversorgung
zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich im Vergleich zur
allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur berufsständischen bzw.
Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.
Tatsache
ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine
einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren
Verfassungsrang hat als die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder
unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005 vier Entscheidungen des BVerfG zum
Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen Eingriffen auf
die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.
Daraus
ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Altersvorsorge
und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des
Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der
allgemeinen Menschenrechte.
Aus
Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein
Mehr-Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst ein
Zwei-Klassenrecht und eine Zwei-Klassenjustiz.
Was
wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenversicherungssystem
für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte, wir fordern
lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch
für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.
Wir
sind deshalb maßlos enttäuscht darüber, wie schnell auch die Politiker der
Linken dieses Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Arbeitnehmer
und Rentner für sich akzeptiert und hingenommen haben.
S.
auch: http://www.adg-ev.de/index.htm
Es ist nicht nur unser Recht sondern
auch vorrangig unsere Pflicht, als mündige Staatsbürger, notwendiges Handeln von
unseren Volksvertretern einzufordern.
Notwendige Informationen und weitere Antworten anderer
Parlamentarier des Deutschen Bundestages sind hier zu finden.
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Mit freundlichen Grüßen
für den Arbeitskreis „Solides
Rentensystem“
Antje
Poelmann
Anmerkungen:
Zitat
aus "Der aktuelle Begriff", Kurzinformation der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages:
„Schmähl kommt
(1995) zu dem Ergebnis, „dass die lohnbezogenen Beitragssätze in der
Sozialversicherung bei vorsichtiger Kalkulation mindestens um 7 bis 8
Beitragssatzpunkte niedriger sein könnten“ (Schmähl, S. 614), wenn die Beiträge
(sozial-)versicherungsbezogen verwendet würden...“
Dieser
Anspruch auf Rückzahlung der versicherungsfremden Leistungen muss zumindest
dazu führen, dass, wie bisher, eine Standardrente von 70% des Nettoeinkommens
gewährleistet ist. Doch dafür ist es nicht zu spät!
Aufgrund
ihres hohen Anteiles von etwa 30%
(einschließlich des West-Ost-Transfers, Begründung siehe unten*) an den Gesamtausgaben
der gesetzlichen Rentenversicherung ist es unerlässlich, die versicherungsfremden Leistungen eindeutig gesetzlich zu
definieren und aktualisieren, ebenso wie die Bundeszuschuss-Anteile für eine
allgemeine Sicherungsfunktion.
*West-Ost-Transfer
eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung",
siehe auch Zitate aus dem Bericht der Bundesregierung
A-Drs1005 von 2004, Seite 7/8 und 9 (Kap. 3.3.1):
Das
wird auch im Bericht der Bundesregierung, A-Drs1005 deutlich, Zitate:
„Seit der nunmehr fast zehn Jahre
zurückliegenden VDR-Analyse haben jedoch verschiedene rechtliche und
gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden, die es angebracht erscheinen
lassen, darüber hinaus über die aktuelle Diskussion einer erweiterten Definition von nicht beitragsgedeckten
bzw. in gesamtgesellschaftliche Verantwortung fallenden Leistungen zu
berichten.“
"Die
frühere Auswertung, basierend auf dem Stichtag 1. Januar 1986,....
Diese
Datenbasis ist zwischenzeitlich, nicht zuletzt auf Grund vielfältiger
Rechtsänderungen, überholt und auch nicht mehr fortschreibungsfähig. Dies gilt
sowohl für den aktuellen Zeitraum und erst recht für die mittel- und
längerfristige Perspektive."
" . . ist
zu beachten, dass insbesondere die aufgeführten Werte für die zukünftige
Entwicklung aufgrund des gegebenen Zeitrahmens nur Orientierungsgrößen
darstellen.
Während die
Schätzungen für den Mittelfristzeitraum (bis 2007) noch als einigermaßen
belastbar einzustufen sind, sind die weiteren Abschätzungen mit erheblicher
Unsicherheit behaftet."
Bundeszuschüsse
auch weiterhin geringer als die nicht beitragsgedeckten Leistungen!
Dies
ist auch durch den Bericht der Bundesregierung A-Drs1005 bestätigt.
Zitat:, wie schon der VDR
bemerkt:
"Die
Antworten zeigen, dass sich das Volumen der Ausgaben für nicht beitragsgedeckte
Leistungen in der Abgrenzung des VDR aus dem Jahr 1995 einerseits und der
Bundesmittel andererseits aktuell in etwa die Waage halten."
Es
darf aber nicht die Summe der Bundeszuschüsse einschließlich der Anteile für
eine allgemeine Sicherungsfunktion den nicht beitragsgedeckten Leistungen
gegenüber gestellt werden.
Daraus
resultiert, dass der relevante Anteil der Bundeszuschüsse (ohne allgemeine Sicherungsfunktion) auch weiterhin geringer
ist als die nicht beitragsgedeckten Leistungen.
*West-Ost-Transfer
eindeutig "nicht beitragsgedeckte Leistung", Zitate aus Seite 7/8 und 9 (Kap. 3.3.1):
"In der
Abgrenzung nicht beitragsgedeckter Leistungen des VDR aus dem Jahr 1995 findet
sich keine Kategorie „West-Ost-Transfer“. Dem lag die Absicht zu Grunde, die
damals sehr intensiv geführte Diskussion um eine sachgerechte Finanzierung der
Einigung Deutschlands nicht zu verschärfen – zumal zunächst von einer kurzen
Angleichungsphase und nur vorübergehenden wirtschaftlichen Ungleichgewichten ausgegangen wurde. In der
Folgezeit hat sich allerdings – bei einheitlichem Beitragssatz in West- und Ostdeutschland
– die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung in den
neuen Bundesländern im Zeitverlauf immer weiter geöffnet.“
„Der
entsprechende Wert des West-Ost-Transfers stellt dabei jeweils das Defizit aus
den Einnahmen und Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen
Ländern dar. Durch den entsprechenden Finanztransfer aus der Rentenversicherung
West an die Rentenversicherung Ost wird also das Defizit ausgeglichen, das sich
ergibt, weil in den neuen Ländern die Einnahmen nicht ausreichen, um die
Ausgaben der Rentenversicherung Ost zu decken."
"Insgesamt
zeigen die angeführten Strukturunterschiede und rechtlichen
Besonderheiten, dass die
Rentenversicherung in den neuen Ländern ein Sondersystem darstellt, dessen von
den eigenen Einnahmen nicht gedeckter Finanzbedarf den „normalen“ regionalen
Finanzausgleich der Gesetzlichen Rentenversicherung in den alten Bundesländern
weit übersteigt."
zum
Anfang
Antwort
des Bundestagsabgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb (FDP)
Dr.
Heinrich L. Kolb
Mitglied des Deutschen Bundestages Sozialpolitischer
Sprecher
Vorsitzender des Arbeitskreises III der FDP-Bundestagsfraktion
Berlin,
13. Januar 2009
hlk/bre
Sehr geehrte Frau Poelmann,
vielen Dank für
Ihr Schreiben vom November 2008, welches ich im Namen der FDP-Bundestagsfraktion
beantworten möchte.
Tatsächlich gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung,
aber auch den anderen Zweigen der Sozialversicherung so genannte versicherungsfremde
Leistungen. Diese werden nicht vollumfänglich über Steuermittel finanziert,
sondern teilweise auch durch die Beitragszahler. Die versicherungsfremden Leistungen
kommen den Versicherten in den Sozialversicherungszweigen zugute und
sind oft Instrumente einer politisch gewollten Umverteilung.
Ich bin
der Ansicht, dass nicht noch mehr Steuermittel zur Finanzierung in die sozialen
Sicherungssysteme geleitet werden sollten. Beispielsweise
wird heute die Rentenversicherung mit jährlich
fast 80 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bezuschusst. Dies ist der größte Einzelposten
im Bundeshaushalt. Der richtige Weg zu einer nachhaltigen Finanzierung der sozialen
Sicherungssysteme kann daher nur darin liegen, die Umverteilung innerhalb der
sozialen Sicherungssysteme darauf hin zu durchleuchten, ob sie wirklich notwendig
sind.
Betreffend die Frage der Generationengerechtigkeit kann ich mich
Ihren Überlegungen nicht anschließen. Die heutigen Rentner haben in Ihrem Arbeitsleben
im Vergleich geringe Rentenbeiträge gezahlt, im Durchschnitt um die 17,5 Prozent.
Die heutigen Versicherten müssen bereits 19,9 Prozent zahlen und werden in Zukunft
noch höhere Beiträge entrichten, bei sinkenden Leistungen aus der Rentenversicherung.
Dieses System ist nicht generationengerecht. Denn die heutigen Rentner haben
zu wenige Kinder großgezogen, um die große Zahl der Rentner noch finanzieren
zu können. Sie haben ihre Finanzmittel stattdessen entweder konsumiert oder
für sich zurückgelegt. Denselben Fehler begeht übrigens auch die heutige Generation
der Beitragszahler. Bereits heute zahlen daher 27 Mio. Beitragszahler die Renten
der 20 Mio. Rentner. Angesichts dieser Entwicklung ist es generationengerecht,
wenn nun eingeführt wird, dass jede jüngere Generation der älteren Generation
eine Standardabsicherung im Umlagesystem finanziert, die Lebensstandardsicherung
aber über eigene Ersparnisse vorgenommen wird. Dass wie von Ihnen angeführt
mehr ältere Menschen sterben als junge geboren werden zeigt im Übrigen nur,
dass die älteren Jahrgänge deutlich stärker besetzt sind als die jüngeren Jahrgänge.
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Dr. Heinrich L. Kolb
Erwiderung
vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann Jörg Köhler
Elmar
Feige Anne Fröhner
An
Herrn Dr. H.L. Kolb MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr Dr. Kolb, 16.
Februar 2009
dank Ihrer Antwort vom 13.
Januar 2009 auf unsere notwendigen Forderungen zur Sicherung der gesetzlichen,
solidarischen Rente, wissen wir nun, dass auch Sie nicht an einer eben solchen
interessiert sind und das Geschäft der
privaten Versicherungs- und Finanzdienstleister in Ihrer Funktion als
Volksvertreter unterstützen.
Unseren folgerichtigen
Forderungen und Nachweisen ist zu entnehmen, dass unser Anliegen ernsthaft ist
und wir seit Jahrzehnten bestens über die gesamte Entwicklung der umlagefinanzierten,
solidarisch-gesetzlichen Rente informiert sind.
Ihre Antwort an uns erweckt
leider den Eindruck, dass Sie weder den Ernst der Lage noch die Folgen des
Ausverkaufs eines funktionierenden Rentensystems erkennen wollen.
Ihre Aussagen zu den Folgen
der demografischen Entwicklung und dem „angeblich“ fehlenden Nachwuchs sind in
vielfacher Weise von anerkannten Experten widerlegt, die allerdings nicht im
Dienste der Versicherungs- und Finanzindustrie stehen.
Ihre Behauptungen belegen in
erschreckender Weise, dass auch Sie nicht aus der Geschichte gelernt haben, denn
wer in die Zukunft schreiben will zum Wohle Aller, der muss in der
Vergangenheit buchstabieren!
Auf Erfahrung und Fakten
beruhende Tatsachen können Sie hier zurückgreifen, sowie auch auf die Antworten
anderer Parlamentarier:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
http://www.ihre-vorsorge.de/Die-Rente-ist-sicher-vor-dubiosen-Studien.html?nwsl=y
Mit freundlichen Grüßen
für den Arbeitskreis
Antje
Poelmann
__________________________
Email:
solide.rente@email.de
zum
Anfang
Antwort
der Bundestagsabgeordneten Dr. Thea Dückert (Bündnis 90/Die Grünen)
Dr.
Thea Dückert Mitglied des Deutschen Bundestages
Parlamentarische Geschäftsführerin
Bündnis 90/Die Grünen
Dr.Thea Dückert. MdB -Platz der Republik l, 11011
Berlin
Berlin,
den 30. Januar 2009
Sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Frau Poelmann,
sehr geehrte Frau Fröhner, sehr geehrter Herr Feige,
vielen Dank
für Ihren Brief zum Thema Rente, der eine ganze Menge Themen anspricht.
Versicherungsfremde
Leistungen - Steuerfinanzierung
Ich sehe die Rentenversicherung als Sozialversicherung,
in welcher große Risiken des Lebens auf Gegenseitigkeit abgesichert sind. Anders
gesagt: Die Rente soll erfolgreich gegen Altersarmut helfen. Dazu gehört auch
ein erweiterter sozialer Ausgleich über Steuern, um eben auch versicherungsfremde
Leistungen bezahlen zu können. Sicher ist der demographische Wandel mit der
gestiegen Lebenserwartung und der sinkenden Zahl an Beitragszahlern gegenüber
den Rentenempfängern eine Herausforderung für die Rentenversicherung. Darauf
hat die rotgrüne Bundesregierung mit umfangreichen Maßnahmen reagiert. Die Rentenversicherung
ist inzwischen so stabilisiert, dass die heutigen und die künftigen Beitragszahlerinnen
deutlich entlastet werden und der Beitragssatz nicht unverhältnismäßig ansteigt.
Durch
die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit geringen Löhnen in vielen Bereichen,
einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit, vielen Erwerbsunterbrechungen, einer steigenden
Anzahl von untypischen Arbeitsverhältnissen wie z.B. kleiner Selbständigkeit
und befristeter Beschäftigung oder vermehrter Teilzeittätigkeit steigt für bestimmte
Gruppen das Risiko der Altersarmut. Besonders brisant: Trotz langjähriger Vollzeitbeschäftigung
erreichen in Zukunft immer mehr Geringverdienende keine armutsfesten Renten
und sind auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen. Natürlich müssen
wir hier vor allem vorsorgend tätig werden, d.h. durch Mindestlöhne, Qualifizierung
und verbesserte Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Dennoch wird sich nie ganz
ausschließen lassen, dass Menschen, die keine ausreichenden Rentenansprüche
erworben haben, aus steuerlichen Mitteln unterstützt werden müssen. Und ich
glaube, dass man das besser innerhalb des Rentensystems macht als durch Sozialtransfers.
Jeder soll die Chance haben, eigenständige Rentenansprüche zu erwerben und gegebenenfalls
dabei unterstützt werden. Dazu könnten die Rentenansprüche hochgewertet werden.
Als letztes Sicherungsnetz soll die Grundsicherung im Alter erhalten bleiben.
Riester
und staatliche Bezuschussung
Sie wollen, dass die steuerliche Bezuschussung
von Riester-Verträgen abgeschafft wird. Ich sehe die Riesterrente als einen
Teil der Lösungen gegen Altersarmut, wenn sie zusammen mit unseren anderen Maßnahmen
gesehen wird. Es ist richtig, dass es Menschen gibt, die so wenig verdienen,
dass sie im Alter auf die Grundsicherung angewiesen sein werden. Und bei diesen
Menschen würden dann auch die Leistungen aus der privaten Altersvorsorge auf
die Grundsicherung angerechnet. Aber damit das nicht mehr passiert, damit die
Menschen auch bei geringem Verdienst, bei unsteten Erwerbsverläufen und längeren
Phasen von Arbeitslosigkeit eine Rente über Grundsicherungsniveau erhalten,
wollen wir ihre Rentenansprüche hochwerten. Dann lohnt sich auch die zusätzliche
private Vorsorge, die ja auch zusätzlich noch gefördert wird, gerade für Geringverdiener.
Und dieses Angebot wird angenommen. Es sind, laut Berieht der Zentralen Zulagenstelle
für die Riesterförderung, sogar mindestens zwei Drittel der Riesterverträge
von Menschen abgeschlossen worden, deren Einkommen unterhalb des Durchschnittverdienstes
liegt. 27% aller Verträge sind sogar von Menschen mit einem Jahreseinkommen
unter 10.000 EUR abgeschlossen worden. Und der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe
steigt sogar.
Einbeziehung Beamte
Die Bürger kritisieren zu
Recht die Privilegien der Beamten. Die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamte
in die gesetzliche Rentenversicherung ist zwar gerecht und wird deshalb langfristig
von uns angestrebt. Kurzfristig scheitert dieses Vorhaben an politischen Mehrheiten,
weil dafür das Grundgesetz mit einer zwei Drittel-Mehrheit geändert werden muss.
Außerdem müssten aktuell hohe Summen durch den Bund sowie die Länder und Kommunen
aufgebracht werden, um bereits bestehende Anwartschaften zu bedienen.
Deshalb setzten wir uns kurzfristig zum einen weiterhin für die Angleichung
der Pensionen an die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Zum anderen wollen wir einen neuen Anlauf für ein einheitliches Dienstrecht im
öffentlichen Dienst, so dass es „Beamte" im alten Sinne nicht mehr geben
würde.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Thea Dückert
Erwiderung
vom Arbeitskreis Solides Rentensystem
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann Jörg Köhler
Elmar
Feige Anne Fröhner
Frau
Dr. Thea
Dückert, MdB
Bündnis 90/Die
Grünen
Platz der
Republik 1
11011
Berlin 22.
Februar 2009
Sehr
geehrte Frau Dr. Dückert,
vielen Dank
für Ihr Schreiben vom 30. Januar 2009.
Leider
wissen wir nicht ob Sie sich auf unser Schreiben vom Oktober 2008 beziehen oder
auf das vom 19.1.09 an die Fraktionsvorsitzenden Künast und Kuhn?
Wir können
Ihre Antwort in keiner Weise nachvollziehen, da Sie nirgendwo auch nur
ansatzweise auf die darin enthaltenen fünf Forderungen eingehen.
Auch die „Grünen“
sehen keine Fehler in der Einführung der Riesterrente?
Wir
empfehlen hierzu auch wieder ergänzend einen „Warnhinweis“ von Herrn Jungbluth
(Die Zeit) in zeitonline vom 29.1.09. Hier können Sie ganz wunderbar erfahren,
was mit einer Riesterrente geschieht.
Offensichtlich
(die Antworten Ihrer Kollegen aus den anderen Fraktionen bestätigen dies
indirekt), will man sich langfristig aus der gesetzlichen Rente verabschieden. Die
FDP macht es gerade vor mit dem Antrag Drucksache 16/11879, der letztlich zum
Inhalt hat, die Krankenversicherung gänzlich in private Hände zu übertragen.
Bedauerlich,
dass gerade auch die Grünen nicht gegenhalten (gegründet wurden die Grünen auch
mit der Säule SOZIAL).
Sie
sprechen im dritten Absatz den Punkt Einbeziehung der Beamten an, davon war in
den fünf Forderungspunkten überhaupt nicht die Rede.
Sehr geehrte
Frau Dr. Dückert, wir betonen nochmals unser Bedauern über Ihre Antwort, die
für uns sehr unbefriedigend ist. Wir müssen unterstellen, dass Sie unser
Schreiben und die darin enthaltenen Fakten, die in Jahrszehnten sorgfältig
recherchiert sind, nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
Wir
verweisen auf diese Internetseiten mit sämtlichen Hintergrundinformationen:
www.rentenreform-alternative.de
www.ihre-vorsorge.de/Die-Rente-ist-sicher-von.dubiosen-Studien.html?nwsl=y
Sie sollten
wissen, dass immer mehr Menschen große Bedenken haben was bzgl. der Rente in
Deutschland geschieht. Viele haben resigniert, viele können ihre Sorgen nicht
artikulieren und haben leider nicht die Informationen, die sie aufklären würden.
Es kann und
darf nicht sein, dass von der Politik den Mietmäulern wie Prof. Raffelhüschen,
Miegel, Klöckner u.a. die das Geschäft der privaten Versicherungs- und
Finanzdienstleister betreiben (täuschend das Institut für Altersvorsorge, eine
Tochter der Deutschen Bank) die Gestaltung unserer Rente vorwiegend beeinflussen.
Sie sind
und werden bezahlt von der Versicherungswirtschaft und sind somit nicht
neutral, nicht objektiv.
Offensichtlich
ist unser Anliegen nicht deutlich geworden. Angefügt ist noch einmal zum
Verständnis worum es geht. Diese eindeutig belegten Fakten lassen keine
oberflächlichen Stellungnahmen
zu.
Wir
erwarten Ihre Antwort.
Mit
freundlichen Grüßen
gez. Jörg Köhler
Arbeitskreis Solides Rentensystem
___________________
solide.rente@email.de
Wenn es den Grünen wirklich
ernst damit wäre, dass versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu
bezahlen sind, müssten sie zuallererst einmal Transparenz in dieser Frage
herstellen. Es gibt eine klare Definition vom VDR (heute DRV), was
versicherungsfremde Leistungen sind (s. Anlage mit Quellenangaben). Es ist ein
Armutszeugnis für alle Politiker, wenn sie behaupten, dass das nicht klar und
eindeutig ist, oder sie treiben hier bewusst eine Verschleierungstaktik zu
Lasten der Betroffenen. Wer sich die Mühe macht und einen Blick in den Haushaltsplan
2008 wirft, so wird er feststellen, dass die fälschlicherweise als
Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen zur Finanzierung versicherungsfremder
Leistungen insgesamt 56,4 Mrd. Euro betragen, das sind etwa 24 Prozent der
Rentenausgaben. (BMF-Finanzbericht November 2008, S. 51). Die
versicherungsfremden Leistungen nach VDR/DRV betragen aber mindestens 29
Prozent (Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht
beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung
vom 13.08.2004). Dazu kommen noch die sogenannten Transferleistungen in Höhe
von weiteren 14 Mrd. Euro (Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung
2008, S. 31/32), für die ebenfalls die Beitragszahler aufkommen müssen.
Die gesetzliche
Rentenversicherung ist keineswegs ein Solidarsystem, da sich die politischen
und gesellschaftlichen Eliten einerseits aus diesen Systemen ausgeklinkt haben,
sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese Systeme abschieben, ohne dafür
ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit dem Begriff wird
seit fünf Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung von Arbeitnehmern und
Rentnern hin zu diesen Eliten kaschiert.
Der Ausgleich zwischen den
alten und neuen Bundesländern sollte, eigentlich selbstverständlich, ein Akt
der Solidarität sein, ist es aber nicht, da sich die politischen und
gesellschaftlichen Eliten auch hier vornehm zurückhalten. Solange allein die
Versicherten dafür aufkommen müssen, ist der West-Ost-Transfer zweifellos eine
versicherungsfremde Leistung. Dazu kommt, dass allein der Bundesfinanzminister
nach der Wiedervereinigung das Vermögen der DDR, das ja auch die Rückstellungen
für die Renten enthielt, einkassiert hat. Außerdem erhalten heute alle
ehemaligen Staatsdiener der DDR eine Rente aus der gesetzlichen
Rentenversicherung, aber deren Nachfolger zahlen keine Beiträge mehr.
Es bleibt auf jeden
Fall folgendes klar zu stellen:
Tatsache
ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des
ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen Entscheidung ein
Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen haben, das es so in
keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt. Gleichzeitig haben sie für
sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres Recht geschaffen.
Tatsache ist, dass die
Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und rechtlich
vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.
Tatsache ist, dass der
Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche Umstellung vom
Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der Allgemeinheit
allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung übertragen hat und
seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die Finanzierung dieser
versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen hat. Es hat fast 30
Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal Berechnungen über den Anteil
der versicherungsfremden Leistungen an den Rentenausgaben durchgeführt hat,
Ergebnis: 35,4 Prozent!
Tatsache ist, dass der
Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in bereits nach Recht
und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten vorgenommen hat und noch
vornimmt. Das ist rechtlich weder in der berufsständischen Versorgung noch in
der Beamtenversorgung zulässig und hat dazu geführt, dass das Rentenniveau sich
im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung und im Vergleich zur
berufsständischen bzw. Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa halbiert hat.
Tatsache ist, dass seit
Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine einzige Entscheidung
des BVerfG bekannt ist, in der nicht die „Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“
(im Volksmund politische Willkür genannt) einen höheren Verfassungsrang hat als
die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats oder unsere elementaren
Grundrechte. Umgekehrt sind allein seit 2005 vier Entscheidungen des
BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem Gesetzgeber wegen
Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.
Daraus ergibt sich,
dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der Altersvorsorge und
in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3 des
Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der
allgemeinen Menschenrechte.
Aus Sicht eines
Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein Mehr-Klassensystem in
der Altersvorsorge, wir haben längst auch ein Zwei-Klassenrecht und eine
Zwei-Klassenjustiz.
Was wir fordern, muss nicht
unbedingt ein einheitliches gesetzliches Rentenversicherungssystem für alle
sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen könnte, wir fordern lediglich
gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche Rahmenbedingungen auch für unsere
Altersversorgung und Krankenversicherung.
Wir sind deshalb maßlos
enttäuscht darüber, wie schnell auch die Politiker von „B90/Die Grüne“ dieses
Unrechtssystem zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner
für sich akzeptiert und übernommen haben.
______________________________________
Arbeitskreis Solides Rentensystem
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Antwort
der Bundestagsabgeordneten Dr.Gesine Lötzsch (Die Linke)
Dr.
Gesine Lötzsch
Mitglied
des Deutschen Bundestages Fraktion DIE LINKE. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Haushaltspolitische Sprecherin
Sehr
geehrte Frau Poelmann, sehr geehrte Frau Fröhner,
sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Feige,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. November
2008.
Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit meines Antwortschreibens.
In
einem Punkt stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Die öffentliche Bezuschussung
der Riester-Rentenverträge stützt allein die private Finanzindustrie und nicht
die Interessen der Versicherten. Wir sind der Meinung, dass nicht die Förderung
der privaten Altersvorsorge im Mittelpunkt politischen Handelns stehen sollte,
sondern die Stärkung des öffentlichen Systems - vor allen Dingen angesichts
der Krise auf dem Finanzmarkt.
Darum fordert DIE LINKE einen grundlegenden
Kurswechsel in der Rentenpolitik. Die gesetzliche Rente muss wieder zum Zentrum
der Alterssicherungspolitik werden und den Lebensstandard im Alter sichern.
Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen wieder Renten erhalten,
die einen deutlichen Abstand zur Grundsicherung aufweisen. Dazu müssen sämtliche
Kürzungen aus der Rentenformel gestrichen werden. Die Anhebung des Renteneintrittsalters
auf über 67 Jahre lehnen wir ab, weil sie für die meisten zu hohen Abschlägen
führen wird und deswegen nichts außer einer weiteren Kürzung der Renten bewirkt.
Stattdessen wollen wir flexible Übergänge in die Rente vor dem 65. Lebensjahr
ermöglichen.
Die gesetzliche Rente soll in Zukunft alle Erwerbstätigen erfassen.
Auch Selbständige, Beamte und Politiker/innen sollen in sie einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze
wollen wir aufheben. Dadurch wird mehr Geld in die Rentenkasse eingezahlt, das
dann gerechter verteilt werden kann. Das Rentensystem in der Schweiz beweist,
dass es möglich ist, auch Millionäre in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
zu lassen.
Die Basis des öffentlichen Rentensytems soll erweitert werden,
damit in Zukunft die Finanzierung einer angemessenen Altersversorgung für alle
möglich ist.
Hierzu gehört, dass Phasen der Erwerbslosigkeit oder Kinderbetreuung
und niedrige Löhne nicht in die Altersarmut führen dürfen. Insbesondere sollen
für Arbeitslosengeld II-Beziehende höhere Beiträge zur Rentenkasse geleistet
und die Rentenansprüche von Geringverdienenden aufgewertet werden. Ungerechte
Berechnungsgrundlagen in der Rente zwischen Ost und West müssen 19 Jahre nach
der deutschen Einheit endlich beseitigt werden. Kein Mensch soll im Alter weniger
als 800 Euro aus der Rente oder Grundsicherung haben. All dies muss von einer
Politik für gute Arbeit und gute Löhne flankiert werden. Dies sind unsere Grundsätze
einer gerechten Rentenpolitik. Wie Sie sehen, wollen wir das gesamte Rentensystem
reformieren, um für alle Menschen ein würdevolles Leben im Alter zu garantieren.
Zu
guter Letzt erlaube ich mir noch eine Bemerkung zur dem Anhang Ihres Schreibens.
Dort listen Sie versicherungsfremde Leistungen der Rentenversicherung auf, wobei
auch die Überführung der Rentenversicherung der
DDR einschließlich Zusatz- und
Sonderversorgungssysteme merkwürdigerweise erwähnt wird.
Erstens stimmt
das in dieser Form nicht. Denn es war doch gerade so, dass mit dem Rentenüberleitungsgesetz
zum 1. Januar 1992 viele Anwartschaften und Ansprüche aus Sonderversorgungssystemen
in der DDR teilweise nicht oder nur ungenügend anerkannt wurden. Die LINKE bezeichnet
die als Versorgungsunrecht, da bestimmte Berufsgruppen wie Angehörige von Bahn
und Post mit ihren Zusatzversorgungen nicht angemessen berücksichtigt worden
sind.
Zweitens ist es prinzipiell merkwürdig, die Renten ehemaliger DDR-Bürger
als versicherungsfremde Leistungen zu deklarieren. Freilich hätte diese Aufgabe
aus Steuermitteln finanziert und nicht allein vom Versicherten geleistet werden
müssen, nichtsdestotrotz sind die Rentenansprüche aus dem Rentensystem der DDR
anzuerkennen. Alles andere wäre einer staatlichen Einheit unwürdig.
Mit
den besten Wünschen für Ihre Zukunft verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Ihre
gez. Gesine Lötzsch, MdB
PS: Wenn Sie regelmäßig über meine Arbeit
im Bundestag informiert werden wollen, dann bestellen Sie doch einfach mit einem
Klick meinen Newsletter auf
http://www.gesine-loetzsch.de
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Es
ist schon erstaunlich, wie von allen PolitikerInnen zwei zentrale Anliegen missverstanden
werden und auch hier
wieder der Klarstellung bedürfen:
1. Der Begriff
"versicherungsfremde Leistungen" vom Verband der Rentenversicherungsträger
früher VDR (heute
DRV) eindeutig und unmissverständlich
definiert:
„Alle Leistungen der Rentenversicherung
sind als versicherungsfremd anzusehen,
die nicht
oder nicht in vollem Umfange durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind.“
2.
Die Finanzierung "versicherungsfremden Leistungen" aus der Rentenkasse
Von
uns wird nicht die Notwendigkeit dieser "versicherungsfremden Leistungen"
bestritten.
Sondern ihre Finanzierung aus der Rentenkasse
anstatt aus Steuermitteln
--------------------------------- -------------------------------------------------------------------------------------
Erwiderung
vom Arbeitskreis „Solides Rentensystem“
__________________________________________________________________________
Antje Poelmann Jörg Köhler
Elmar
Feige Anne Fröhner
Frau
Dr. Gesine Lötzsch, MdB
persönlich
Platz der Republik 1
11011 Berlin 09. April 2009
Sehr geehrte Frau Dr.
Lötzsch,
vielen Dank für Ihre Antwort
vom 25. März 2009 auf unser Schreiben vom
26. November 2008, wir
freuen uns über jede Antwort- auch wenn sie später kommt,
zumal wir mit den Aussagen
der Partei „Die Linke“ die meisten Übereinstimmungen
haben.
Unserem Arbeitskreis geht es
vorrangig um den Erhalt und Stärkung des
umlagefinanzierten, gesetzlichen-solidarischen
Rentensystems, sowie um eine
weitere Verhinderung der progressiven Demontage
dieses bewährten wie
friedenssichernden Systems.
Weiter stellen
wir klar, dass an der Notwendigkeit der Finanzierung der
angesprochenen
versicherungsfremden Leistungen keinerlei Kritik geübt wurde,
sondern lediglich
daran, dass die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen
eine
gesamtgesellschaftliche Verpflichtung darstellt und die Beiträge der Zwangs-
versicherten
nicht zur Entlastung des Bundeshaushaltes missbraucht werden durften
und dürfen.
Daraus
resultieren die „Fünf Forderungen“ an die Politik, die Ihnen schon vorliegen.
Die versicherungsfremden Leistungen sind
klar definiert, denn die Definition
wurde
eindeutig von den Rentenversicherungsträgern festgelegt:
„Alle Leistungen der Rentenversicherung sind als
versicherungsfremd
anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfange durch
Beiträge der
Versicherten gedeckt sind.“
Deshalb sind auch die
Leistungen aus der Rentenversicherung für ehemalige DDR-
Bürger sehr wohl
versicherungsfremd ohne deren Anspruch
in Frage zu stellen.
Es kann erwartet werden, dass einem Politiker ein
Differenzierungsvermögen zu
eigen ist, hier zwischen den Fragen, ob
gezahlt werden muss, oder aus welcher
Kasse diese Zahlungen zu leisten
sind, zu unterscheiden.
- Es werden nicht die
sogenannten versicherungsfremden Leistungen einschließlich
der
Transferleistungen in Frage gestellt, sondern ausschließlich deren teilweise
Finanzierung durch Beiträge der Zwangsversicherten.
- Der derzeitige Zustand
öffnet Tür und Tor zur Manipulation. Und wird emsig von
interessierter Seite in
Politik und Wirtschaft genutzt. Der ständige Hinweis auf hohe
Bundeszuschüsse
ohne Verweis auf den noch höheren Anteil der nicht
beitragsgedeckten Leistungen
hinterlässt den offensichtlich gewollten Eindruck
einer „maroden
Rentenversicherung, die vom Staat nicht noch höher bezuschusst
werden kann“.
Das Gegenteil ist wahr.
- Es gibt eine klare
Definition vom VDR (heute DRV), was versicherungsfremde
Leistungen sind (s.
Anlage mit Quellenangaben). Es ist ein Armutszeugnis für alle
Politiker, wenn
sie behaupten, dass das nicht klar und eindeutig ist, oder sie treiben
hier
bewusst eine Verschleierungstaktik zu Lasten der Betroffenen. Wenn Politiker
schon frei über die Beiträge der Zwangsversicherten verfügen, wäre es
eigentlich eine Selbstverständlichkeit, hierüber auch Transparenz zu schaffen.
Das wird seit
50 Jahren konsequent vermieden, aus „gutem“ Grund, offensichtlich
um die wahren
Dimensionen des Missbrauchs zu verschleiern.
- Der letzte
Quantifizierungsversuch hat einen Anteil der versicherungsfremden
Leistungen an
den Rentenausgaben (nach VDR) von 29 Prozent ergeben, dem
stehen die
fälschlicherweise als Bundeszuschüsse bezeichneten Zahlungen in
Höhe von 56,4
Milliarden Euro gegenüber, das sind etwa 24 Prozent der
Rentenausgaben
(Monatsbericht des BMF November 2008, S. 51). Dazu kommen
noch die so genannten Transferleistungen in Höhe von
weiteren 14 Mrd. Euro
(Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2008,
S. 31/32), für die ebenfalls
die Beitragszahler allein aufkommen müssen, obwohl
das eindeutig eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Die so genannten fünf
Wirtschaftsweisen haben in ihrem Bericht an die
Bundesregierung im November
2005 festgestellt, dass zur vollständigen
Finanzierung der versicherungsfremden
Leistungen in Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung zusätzliche 65
Mrd. Euro jährlich an Bundesmitteln
erforderliche seien. Mit anderen Worten:
Arbeitnehmer und Rentner finanzieren mit
ihren Beiträgen seit Jahrzehnten mehr
als zehn Prozent des Bundeshaushalts über
ihre Sozialversicherungsbeiträge.
- Solidarsystem: Wir haben weder bei der Altersvorsorge noch bei der
Krankenversicherung ein Solidarsystem, da sich die Eliten einerseits aus diesen
Systemen ausgeklinkt haben, sie andererseits aber alle Sozialfälle in diese
Systeme abschieben, ohne dafür ausreichende öffentliche Mittel zur Verfügung zu
stellen. Mit dem Begriff wird seit Jahrzehnten eine gigantische Umverteilung
von
Arbeitnehmern und Rentnern hin zu den politischen und gesellschaftlichen
Eliten
kaschiert.
- Demografische Entwicklung: Solange die
Volkswirtschaft wächst, die Bevölkerung
aber eher weniger wird, handelt es sich
in erster Linie um ein Verteilungsproblem.
Das sieht man auch daran, dass die
Demografie weder bei der berufsständischen
Versorgung noch bei der Politiker-
oder Beamtenversorgung eine Rolle spielt. Eine
nachhaltige und weitsichtige
Politik würde einen gerechten Ausgleich in unserer
Gesellschaft schaffen. Die
unterschiedlichen Systeme, wie wir sie heute haben,
sind von der Politik bewusst so gestaltet worden. Und wenn in diesem
Zusammenhang davon gesprochen wird, dass wegen der Rentner die jüngere
Generation nicht stärker belastet werden darf, werden mehrere Dinge übersehen:
Erstens, die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung vom Kapital
deckungs-
auf das Umlageverfahren im Jahr 1957 war eine willkürliche politische
Entscheidung zur Entlastung des Bundeshaushalts. Zweitens, anlässlich der
Enteignung der Rücklagen der Rentenversicherungsträger 1955 hat sich der
Gesetzgeber verpflichtet, in Zukunft für die Defizite der gesetzlichen
Rentenversicherung aufzukommen (Bundestagsdrucksache Nr. 1659 vom
08.09.1955,
S. 67). Drittens, jeder Eingriff in Rentenanspruch und Rentenhöhe wirkt
sich
gleichermaßen auf die Ansprüche der Beitragszahler aus, das heißt der
Beiträge
werden entsprechend entwertet.
-
Jeder einigermaßen intelligente Volksschüler der 4. Klasse kann
ausrechnen, dass
bei gleichen Beiträgen diejenige Versicherung die höheren
Leistungen zahlen kann,
die die geringeren Kosten hat. Das ist hier eindeutig
die gesetzliche RV, da sie
keine Zahlungen an Politiker und Parteien, keine
Abschlussgebühren und keine
Gewinnausschüttungen kennt.
Es bleibt deshalb folgendes klar zu stellen:
Tatsache
ist, dass nach 1945 die politischen und gesellschaftlichen Eliten des
ehemaligen Deutschen Reichs auch für den neuen Staat mit einer willkürlichen
Entscheidung ein Zwei-Klassensystem (u.a.) für die Altersvorsorge geschaffen
haben, das es so in keinem demokratischen Rechtsstaat dieser Welt gibt.
Gleichzeitig haben sie für sich selbst ein anderes, ein wesentlich besseres
Recht
geschaffen.
Tatsache
ist, dass die Angestellten-Rentenversicherung bis 1957 organisatorisch und
rechtlich vergleichbar war mit einer so genannten berufsständischen Versorgung.
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber mit der Rentenreform von 1957 (willkürliche
Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren) alle Sozialfälle der
Allgemeinheit allein der gesetzlichen Rentenversicherung zur Abwicklung
übertragen
hat und seitdem in keinem einzigen Jahr (auch 2008 nicht) die
Finanzierung dieser
versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang übernommen
hat. Es hat fast 30
Jahre gedauert, bis der VDR 1985 zum ersten Mal
Berechnungen über den Anteil der versicherungsfremden Leistungen an den
Rentenausgaben durchgeführt hat,
Ergebnis: 35,4 Prozent!
Tatsache
ist, dass der Gesetzgeber seit 1978 regelmäßige rückwirkende Eingriffe in
bereits nach Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der Versicherten
vorgenommen
hat und noch vornimmt. Das ist rechtlich weder in der
berufsständischen
Versorgung noch in der Beamtenversorgung zulässig und hat
dazu geführt, dass
das Rentenniveau sich im Vergleich zur allgemeinen
Einkommensentwicklung und im
Vergleich zur berufsständischen bzw.
Beamtenversorgung in diesem Zeitraum etwa
halbiert hat.
Tatsache
ist, dass seit Beginn dieser rückwirkenden Eingriffe vor 30 Jahren keine
einzige Entscheidung des BVerfG bekannt ist, in der nicht die
„Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers“ (im Volksmund politische Willkür
genannt) einen höheren
Verfassungsrang hat als die Grundsätze des
demokratischen Rechtsstaats oder
unsere elementaren Grundrechte. Umgekehrt sind
allein seit 2005 vier
Entscheidungen des
BVerfG zum Pensionsrecht bekannt, in denen das BVerfG dem
Gesetzgeber wegen
Eingriffen auf die Finger geklopft und ihn zurückgepfiffen hat.
Daraus
ergibt sich, dass Politik und Justiz für Arbeitnehmer und Rentner in der
Altersvorsorge
und in der Krankenversicherung schon längst Artikel 1 und Artikel 3
des
Grundgesetzes ebenso außer Kraft gesetzt haben wie Artikel 1 und Artikel 7 der
allgemeinen Menschenrechte.
Aus
Sicht eines Arbeitnehmers und Rentners haben wir also nicht nur ein
Mehr-
Klassensystem in der Altersvorsorge, wir haben längst ein
Zwei-Klassenrecht und
eine Zwei-Klassenjustiz.
Was
wir uns wünschen, muss nicht unbedingt ein einheitliches gesetzliches
Rentenversicherungssystem
für alle sein, obwohl es unsere Probleme sicher lösen
könnte, wir fordern
lediglich gleiches Recht bzw. vergleichbare rechtliche
Rahmenbedingungen auch
für unsere Altersversorgung und Krankenversicherung.
Herr Teufel steht jederzeit für
Fragen zur Verfügung! Warum laden Sie ihn nicht einfach mal
zu einer Anhörung ein?
Weitere Antworten anderer
Parlamentarier, die völlig den Aussagen der Partei „Die Linke“
entgegenstehen,
sind hier zu finden:
http://www.rentenreform-alternative.de/index2.htm
Wir betonen noch einmal, dass nicht
der Anspruch der ehemaligen DDR-Bürger in Frage
gestellt wird!
Mit freundlichen Grüßen
Für den Arbeitskreis
gez.
Antje Poelmann
Anlagen: Otto W. Teufel: Fremdleistungen in der gesetzlichen
Rentenversicherung
sowie Quellenangaben
Antwort
von Frau Dr. Gesine Lötzsch
zur obigen Erwiderung
Dr.
Gesine Lötzsch
Mitglied
des Deutschen Bundestages Fraktion DIE LINKE. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Haushaltspolitische Sprecherin
Sehr
geehrte Frau Poelmann, sehr geehrte Frau Fröhner,
sehr geehrter Herr Köhler,
sehr geehrter Herr Feige,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. April
Zunächst
bin ich sehr erfreut, dass Sie die Anwartschaften und Ansprüche, aus dem Rentenversicherungssystem
der DDR nicht in Frage stellen.
Meine Position zu den von Ihnen aufgeworfenen
Fragen in der Rentenpolitik habe ich bereits in meinem letzten Schreiben dargelegt.
Ich möchte jedoch Folgendes ergänzen, indem ich mich auf den letzten Abschnitt
Ihres Schreibens beziehe. Dort kritisieren Sie allgemein, dass die „Politik
und Justiz in der Altersvorsorge und in der Krankenversicherung" die Grundrechte
der Verfassung außer Kraft gesetzt hätten. Dem muss ich zum Teil widersprechen.
Es war die jeweilige Bundesregierung und die sie tragende Mehrheit des Bundestages,
die dem neoliberalen Zeitgeist folgten und reale Minusrunden für Rentner und
Leistungskürzungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen beschlossen.
Es war nicht die Politik, sondern die Mehrheit der politischen Klasse, die eine
falsche Politik machte, weil sie eine Umverteilung von unten nach oben organisierte.
Dagegen
hat DIE LINKE immer protestiert und ein System der Bürgerversicherung in allen
Sozialversicherungen vorgeschlagen. Wir wollen nämlich - wie Sie - die Überwindung
des Zwei-Klassen-Systems in der Altersvorsorge und im Gesundheitsbereich. Wir
streben mit unseren parlamentarischen Möglichkeiten nach diesbezüglichen Veränderungen
des gesellschaftlichen Lebens. Bisweilen jedoch stehen die Mehrheitsverhältnisse
im Bundestag dem entgegen.
Ich wünsche Ihnen mit Ihrem Anliegen (das
auch das Unsrige ist), Ungerechtigkeiten im Rentensystem zu überwinden, alles
Gute.
DIE LINKE wird Sie im Parlament auch weiterhin diesbezüglich vertreten.
Mit
den besten Wünschen für Ihre Zukunft und mit
freundlichen Grüßen verbleibt
gez.
Dr. Gesine Lötzsch, MdB
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