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Alterssicherungssysteme in Deutschland
Eine staatlich organisierte Rentenversicherung begründet sich aus den
Vorteilen für Versicherte wie für den Sozialstaat: Für die Versicherten größerer Leistungsumfang und unvergleichlich höhere Sicherheit der Altersvorsorge gegengenüber privatwirtschaftlichen Angeboten. Für den Staat: Minimierung der Sozialkosten durch Vermeidung von Altersarmut. Eine Versicherungspflicht vermeidet, dass weite Bevölkerungskreise besonders in jungen Jahren die notwendige Vorsorge vernachlässigen und im Alter staatliche Hilfe benötigen.
Rein private Vorsorgesysteme wären gesamtwirtschaftlich
nicht ausreichend sicher. Auch die Finanzmarktkrise hat mit ihren Milliardenverlusten wieder gezeigt, dass selbst fundierte Finanzkenntnisse wie -beratung vor hohen Anlageverlusten nicht schützen. Die Marktrisiken privater Altersvorsorge wären für breite Bevölkerungsteile aus diesen Gründen unvertretbar hoch.
Es ist allerdings nicht nachvollziehbar warum in Deutschland, im Gegensatz zu fast allen europäischen Staaten, gerade einkommensstarke Bevölkerungskreise aus einer allgemeinen solidarischen Versicherungspflicht ausgenommen werden.


Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste und oftmals einzige Alterssicherung für über 90% aller Bürger im Ruhestand.
Sie ist im Vergleich zu den anderen staatlichen Alterssicherungssystemen, die nahezu den restlichen Teil der Bürger im Ruhestand absichern, jedoch immer wieder
massiven und als ungerecht empfundenen Leistungs - Eingriffen der Politik ausgesetzt. Für die gesetzliche Rentenversicherung werden andere Rechtsgrundsätze vertreten als in der Beamtenversorgung und den übrigen staatlichen Alterssicherungen.
Aus diesen Gründen bietet die
Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Bürger auch eine hohe Sicherheit gegenüber willkürlichen politischen Eingriffen und rechtlicher Benachteiligung.  

1. Staatliche Alterssicherung
2. Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
3. Staatlich geförderte Privatvorsorge
4. Privatvorsorge  

 

1. Staatliche Alterssicherung
Gesetzliche Rentenversicherung (90% aller Ruheständler)
     
Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
     
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Beamtenversorgung   Beamte, Richter (sowie Berufssoldaten Pfarrer, Kirchenbeamte und andere).
Altersversorgung der Politiker
     
Bundespräsident
     
Bundeskanzler und Bundesminister (Mitglieder der Bundesregierung)
     
Pensionsregelungen für Mitglieder der meisten Länderregierungen großzügiger als im Bund.
     
Bundestagsabgeordnete
     
Landtagsabgeordnete
     Hauptamtliche Bürgermeister, Landräte, .. Beispiel Baden-Württemberg
Berufsständische Versorgung
Alterssicherung der Landwirte
Künstlersozialversicherung  

2. Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
Betriebliche Altersvorsorge
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD)
Entgeltumwandlung  

3. Staatlich geförderte Privatvorsorge
Riesterrente  
Rürup-Rente
Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen

4. Privatvorsorge  
Angebote der Finanz- und Versicherungswirtschaft