Alterssicherungssysteme
in Deutschland Eine staatlich organisierte Rentenversicherung begründet sich
aus den Vorteilen für Versicherte wie für den
Sozialstaat: Für die Versicherten größerer Leistungsumfang und unvergleichlich
höhere Sicherheit der Altersvorsorge gegengenüber privatwirtschaftlichen
Angeboten. Für den Staat: Minimierung der Sozialkosten durch Vermeidung von
Altersarmut. Eine Versicherungspflicht vermeidet, dass weite
Bevölkerungskreise besonders in jungen Jahren die notwendige Vorsorge
vernachlässigen und im Alter staatliche Hilfe benötigen. Rein private
Vorsorgesysteme wären gesamtwirtschaftlich nicht ausreichend
sicher. Auch die Finanzmarktkrise hat mit ihren
Milliardenverlusten wieder gezeigt, dass selbst fundierte Finanzkenntnisse wie
-beratung vor hohen Anlageverlusten nicht
schützen. Die Marktrisiken privater Altersvorsorge wären für breite
Bevölkerungsteile aus diesen
Gründen unvertretbar hoch. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar warum in
Deutschland, im Gegensatz zu fast allen europäischen Staaten, gerade
einkommensstarke Bevölkerungskreise aus einer allgemeinen solidarischen
Versicherungspflicht ausgenommen werden.
Die gesetzliche
Rentenversicherung
ist nach wie vor die
wichtigste und oftmals einzige Alterssicherung für über 90% aller
Bürger im Ruhestand. Sie ist im Vergleich zu den anderen
staatlichen Alterssicherungssystemen, die nahezu den restlichen
Teil der Bürger im Ruhestand absichern, jedoch immer wieder massiven
und als ungerecht empfundenen Leistungs - Eingriffen der Politik
ausgesetzt. Für die gesetzliche Rentenversicherung werden andere
Rechtsgrundsätze vertreten als in der Beamtenversorgung und den
übrigen staatlichen Alterssicherungen. Aus diesen Gründen bietet
die Erweiterung
der gesetzlichen Rentenversicherung auf alle Bürger
auch eine hohe Sicherheit gegenüber willkürlichen politischen Eingriffen
und rechtlicher Benachteiligung.
1. Staatliche
Alterssicherung 2. Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
3. Staatlich geförderte Privatvorsorge 4. Privatvorsorge
1. Staatliche
Alterssicherung Gesetzliche
Rentenversicherung (90% aller Ruheständler)
Gesetzliche
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Beamtenversorgung
Beamte, Richter
(sowie Berufssoldaten Pfarrer, Kirchenbeamte und andere).
Altersversorgung
der Politiker
Bundespräsident
Bundeskanzler
und Bundesminister (Mitglieder der Bundesregierung)
Pensionsregelungen für Mitglieder der meisten Länderregierungen großzügiger als im
Bund.
Bundestagsabgeordnete
Landtagsabgeordnete
Hauptamtliche
Bürgermeister, Landräte, .. Beispiel Baden-Württemberg Berufsständische Versorgung
Alterssicherung der Landwirte
Künstlersozialversicherung
2. Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung
Betriebliche Altersvorsorge Zusatzversorgung
des öffentlichen Dienstes (ZÖD) Entgeltumwandlung
3. Staatlich
geförderte Privatvorsorge Riesterrente
Rürup-Rente
Beiträge an Pensionsfonds,
Pensionskassen oder Direktversicherungen
4. Privatvorsorge
Angebote der Finanz- und Versicherungswirtschaft
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