Maßlos und
unverschämt - die Selbstversorgung der Politiker
„Es ist mehr als eine Geschmacksfrage,
wenn solche Pensionen von Leuten in Anspruch genommen werden, die den Umbau
der Sozialsysteme fordern und die Bürger ermahnen, mehr private Vorsorge zu betreiben. Und es
passt schlecht zusammen, wenn diejenigen, die eben noch Nebentätigkeiten damit
begründet haben, dass sie einen Rückweg in den erlernten Beruf offen halten
wollen, nun hohe Pensionen als Entschädigung für den Karriereverzicht
rechtfertigen.“
Die Spitzen-Pensionen
der deutschen Politiker
Derzeitige Versorgungsansprüche von Politikern unter der
Annahme, dass sowohl Amt als auch Mandat jetzt aufgegeben werden,
beziehungsweise Ansprüche von Ex-Politikern.
Berechnungsgrundlage: Pensionsansprüche
aus verschiedenen Ämtern, verheiratet, keine Kinder.
Aus: Spiegel, Jan. 2005
Quelle: Bund der Steuerzahler/Spiegel
Hinweis:
Neuere Auswertungen zum Thema liegen nicht vor. Die Versorgungsansprüche
sind weiter gestiegen,
für die grundsätzliche Kritik ist das jedoch
unerheblich.
29.1.2009
Euro |
Jahre |
|
|
|
12800 |
233 |
Kohl |
CDU |
Ex-Bundeskanzler |
11600 |
210 |
Eichel |
SPD |
Finanzminister |
10100 |
183 |
Teufel |
CDU |
Ministerpräsident
B-W |
9500 |
173 |
Fischer |
B’90/Grüne |
Außenminister |
9100 |
165 |
Blüm |
CDU |
Ex-Arbeitsminister |
8900 |
162 |
Schröder |
SPD |
Bundeskanzler |
8900 |
162 |
Seehofer |
CSU |
Gesundheitsexperte |
8800 |
159 |
Clement |
SPD |
Wirtschaftsminister |
8700 |
158 |
Lambsdorff |
FDP |
Ex-Wirtschaftsminister |
8000 |
146 |
Wieczorek-Zeul |
SPD |
Entwicklungshilfeministerin |
7600 |
138 |
Schily |
SPD |
Innenminister |
7500 |
136 |
Bulmahn |
SPD |
Bildungsministerin |
7400 |
135 |
Schäuble |
CDU |
Ex-Innenminister |
7300 |
132 |
Merkel |
CDU |
Partei-/Frakt-Vors |
6800 |
123 |
Struck |
SPD |
Verteidigungsminister |
6500 |
118 |
Nolte |
CDU |
Ex-Familienministerin |
Euro: Monatlicher
Pensionsanspruch, gerundet
Jahre: Soviel Jahre muss der Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt werden,
um
eine gleich hohe Rente zu erhalten.
(Anmerkung des Verfassers: Noch erschreckender
ist die Diskrepanz zum Durchschnittsrentner,
er müsste, um z.B. die Pensionhöhe Kohls zu erreichen, 490 statt 233 Jahre arbeiten , entsprechend lange bei den übrigen.Politikern)
Beispiel
Bundespräsident
Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge von 10/9 des
Amtsgehalts des Bundeskanzlers“,heißt es im Haushaltsplan. Es sind 213 000 Euro jährlich. Dazu kommt eine „freie Amtswohnung mit
Ausstattung“. Die Bezüge werden in
voller Höhe bis zum Lebensende auch
nach dem Ausscheiden unter der
Bezeichnung „Ehrensold“ gezahlt.
Aus: Spiegel, Jan. 2005
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Übergangsgeld für
Abgeordnete
Für den größten
Unmut sorgen die großzügigen Übergangsgeldregelungen der Abgeordneten und die
Altersversorgung. Volksvertreter, die den Bundestag verlassen, haben Anspruch auf Übergangsgeld in Höhe von 7668 Euro pro
Mitgliedsjahr. Maximal 18 Monate wird dieses Übergangsgeld
bezahlt - im Höchstfall 138 024
Euro. Ab dem zweiten Monat werden Erwerbseinkünfte auf
das Übergangsgeld angerechnet.
Arbeitnehmer
erhalten bei Arbeitsplatzwechsel nichts
Wesentlich besser gestellt sind die
Abgeordneten auch im Alter.
Bereits nach 1
Jahr Zugehörigkeit im Parlament erhält ein Abgeordneter 191,70 Euro im Monat Altersentschädigung mit dem 65.
Lebensjahr, eine stufenweise Anhebung auf 67 ist
wie in der Gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen.
(Mit jedem über das achte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 18. Jahr der
Mitgliedschaft im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein
Lebensjahr früher. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt
entsprechend. Quelle: § 19 Anspruch auf Altersentschädigung
<http://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__19.html>)
Und bereits nach 18
Jahren Abgeordnetentätigkeit mit 57 in Pension: Mit jedem weiteren
Jahr Zugehörigkeit zum Bundestag entsteht der Pensionsanspruch ein Jahr früher,
frühestens mit dem 57. Lebensjahr.
Mit jedem Jahr der Mitgliedschaft erhöht sich die Pension um 2,5% pro Jahr
auf maximal 5175,90 Euro im Monat.
Das sind 67,5 Prozent der Diäten.
(67,5 % vom Brutto erhalten Rentner nicht einmal nach 45
Jahren Berufstätigkeit)
Aus: WELT.de, Januar 2005,
aktualisiert Stand
1.1.2009, Quelle:
Bundestag-Diaeten Siehe
auch unten Palmer-Affäre
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Pension für
Mitglieder der Bundesregierung
Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre haben bereits nach 2 Jahren Anspruch auf Ruhegehalt mit dem 60. Lebensjahr, rund 2000 Euro. Je länger im Amt, umso früher Anspruch auf Ruhegeld. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler erhält ein Minister, der eine Legislaturperiode im Amt war, ab dem 55. Lebensjahr eine Pension von 3556 Euro. Bereits nach mehr als 22 Amtsjahren, beträgt die maximale Pension 9198 Euro im Monat.
Zum
Vergleich: Der „Eckrentner“ hat nach 45 Beitragsjahren heute Anspruch auf eine
Bruttorente von 1176 Euro. Er müsste theoretisch 342 Jahre in die gesetzliche
Rentenkasse einzahlen, um auf Schröders Pension zu kommen.
Um auf Kohls Pension zu kommen müsste er
sogar 490 Jahre arbeiten. Vom Verfasser ergänzt.
Aus: WELT.de, Januar 2005
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Unersättlich!
Kanzlerin
Merkel verteidigt erneute Diätenerhöhung in 2008
9.5.2008,
Tagesspiegel. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigt die geplante Diätenerhöhung
für die MdB
Der Bund der Steuerzahler nannte
das Vorgehen der Koalition einen bislang einmaligen Vorgang und warnt
vor neuer
Politikerverdrossenheit. Noch bei der letzten Diätenerhöhung
um fast zehn Prozent im November 2007 sei
erklärt worden, vor 2010
werde es keine weitere Anhebung geben - kurz darauf werde die nächste
Erhöhung
um sechs Prozent in einer "Nacht- und Nebelaktion
nachgeschoben",
Däke kritisierte, dass sich als Nebeneffekt
der Diätenerhöhung auch die Altersversorgung der Abgeordneten
beachtlich
erhöhe. Nach acht Jahren Zugehörigkeit zum Parlament habe ein Abgeordneter
derzeit einen Anspruch auf
Versorgung von 1468 Euro, nach der
geplanten Erhöhung aber einen von 1632 Euro.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Diaetenerhoehung;art122,2528050
Schwarz-Rot kippt zähneknirschend Diätenerhöhung
20.05.2008.
Angesichts breiter Kritik haben CDU/CSU und SPD die erneute Diätenerhöhung
für diese Legislaturperiode gestoppt. Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/diaeten20.html
Siehe
auch
Der Korruption
Tür und Tor weit geöffnet
Nebentätigkeiten
Nebentätigkeits-Affäre
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Der „Selbstgenehmigungspraxis" der Politiker
mit maßloser "Üppigst-Überversorgung" auf Kosten der Steuerzahler ist
ein Ende zu setzen.
Lange Zeit zahlten die Parlamentarier 25 Prozent
der Diäten selbst in eine Rentenkasse ein. 1968 haben Abgeordnete ihren Anspruch auf eine
Altersversorgung neu geregelt. Die selbstgenehmigte Üppigstüberversorgung unserer
Politiker wird seit vielen Jahren kritisiert, selbst in den eigenen
Reihen. Korrekturen sind überfällig.
Alle Jahre wieder werden Kommissionen eingesetzt. Geändert
wurde nichts.
Um die Arbeit der
Kommissionen etwas zu vereinfachen, hier als Zielorientierung ein Vorschlag aus
dem Volk:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein reiches Land,
natürlich sollen unsere Politiker für ihre anspruchsvolle Tätigkeit auch
entsprechend gut versorgt sein.
Die Pensionen des Bundeskanzlers und des
Bundespräsidenten
sind aus Steuergeldern zu finanzieren. Die Höhe der Pension
richtet sich nach dem geltenden Amtsgehalt (ohne Steuerabzüge) und entsprechend
dem aktuellen Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Jährliche Kostenanpassungen erfolgen entsprechend der
Rentenanpassung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pension kann frühestens
nach dem 60. Lebensjahr beansprucht werden.
Mehrere Pensionsansprüche an den Staat (Bund, Länder und
Kommunen) sind zu verrechnen.
In Anerkennung der höchsten Ämter unseres Staates und
verdienstvoller Tätigkeit haben Sie
lebenslang Anspruch auf einen Alters-Dienstsitz.
Die Ruhestandsbezüge aller übrigen Bundespolitiker wie Minister,
parl. Staatssekretäre, Abgeordnete..
sind gemäß den Bedingungen der gesetzlichen
Rentenversicherung (GRV) zu gewähren. Die Beitragsbemessungsgrenze ist, unter Einbeziehung
aller Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig Beschäftigten in die
GRV, für alle gleich. Die Beiträge der Bundespolitiker (und der Beamten) in die
GRV werden aus Steuergeldern finanziert, entsprechend der
jeweiligen Gehaltshöhe, bzw. der Beitragsbemessungsgrenze. Rentenniveau, frühester
Pensionsanspruch, jährliche Rentenanpassung, etc gelten gemäß der GRV. Die bisherigen
Zulagen und Diätenerhöhungen für die selbstfinanzierte Altersversorgung
der Politiker sind zu streichen bzw. zu kürzen. Mehrere Altersversorgungsansprüche an den Staat
(Bund, Länder und Kommunen) sind zu verrechnen.
Politiker die sich höher
versichern wollen, können dies zusätzlich auf freiwilliger Basis aus
ihrem Einkommen bestreiten, so wie es allen Beschäftigten von der Politik
zugemutet wird, ohne entsprechende Gehaltserhöhungen.
Auch die laufenden
Pensionszahlungen sind über die gesetzliche Rentenversicherung abzuwickeln.
Die Pensionen werden vom Staat nicht direkt an die Empfänger sondern
in die Gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die Auszahlung erfolgt
durch die Gesetzliche Rentenversicherung in entsprechender Höhe unter
Berücksichtigung gesetzlicher Reform-Änderungen (Nullrunden, Rentenniveauabsenkung,
Abschlag bei Frührente,...) wie sie für alle Rentenempfänger der Gesetzlichen
Rentenversicherung gelten.
Übergangsgeldregelungen
für Bundespolitiker wie Minister, Staatssekretäre, Abgeordnete..
Anspruch auf
Übergangsgeld pro Monat in Höhe von 50% des Grundgehaltes besteht maximal für 6
Monate, soweit keine anderen Einkünfte bestehen.
Versorgungsregeln für Politiker in Ländern und Kommunen
Alle Versorgungsregeln für Politiker unter der Bundesebene
sind entsprechend anzupassen. Durch Gesetz ist auszuschließen, dass die
Versorgung auf Länder und Kommunalebene besser gestellt ist oder wird.
Bekanntlich wurde auch auf Landesebene "kräftig hingelangt".
Geradezu
unverschämt ist die neue
Versorgungsregelung, die sich die Politiker in Nordrhein-Westfalen
genehmigt haben: Sie zahlen neuerdings ihre Altersvorsorge aus eigenem
Einkommen, haben sich hierfür aber vorher ihre Landtags-Diäten verdoppelt,
von 4807 Euro (+Zusatzleistungen) auf
9500 Euro (+ andere Zusatzleistungen). Auch diese Diätenerhöhungen für die selbstfinanzierte
Altersversorgung der Politiker sind zu streichen bzw. zu kürzen.
Änderungen der Versorgungsregelung
Um nicht in kürzester Zeit wieder bisherige Versorgungsverhältnisse zu haben, sollten Abweichungen vom oben beschriebenen Automatismus der
Anpassungen mit hohen Hürden versehen sein, z.B. ein spezieller Volksentscheid
(wie in der Schweiz)
oder ähnliches.
Unverzichtbar ist auch eine Anpassungsregelung der
Politiker-Gehälter, da sie Basis der Versorgung sind. Vorschlag: Jährliche
Anpassung gemäß einem Mittel aus durchschnittlicher Lohnsteigerung des
Vorjahres und der jährlichen Rentenanpassung der GRV.
Begrenzter Bestandsschutz
Aufgrund der bisherigen maßlosen Überversorgung ist nur ein
begrenzter Bestandsschutz zu gewähren. Viele Regelungen, formal in Recht und
Gesetz gegossen, können im Licht der Öffentlichkeit kaum gerechtfertigt werden.
Beispiel Palmer-Affäre.
Palmer-Affäre
Christoph Palmer, CDU, war im Nov. 2004 wegen einer Affäre als
Minister in Baden-Württemberg zurückgetreten. Palmer soll im Alter von 42
Jahren ab März 2005 eine Pension von ca. 4300 Euro erhalten, neben monatl.
Abgeordnetendiäten von 4750 Euro. Die
Landesanstalt für Besoldung und Versorgung (B-W) erklärte wiederholt, die
Pensionszahlungen seien rechtlich einwandfrei. Nach heftiger Kritik in der
Öffentlichkeit gibt Palmer im Februar 2005 bekannt, dass er seine umstrittene
Pension einer gemeinnützigen Organisation spenden wird.
Das Anfang 1998 novellierte Ministergesetz, von
Politikern für Politiker, formal korrekt, erlaubt also mit 42 Jahren, neben
weiteren Einkünften, eine Pension zu beziehen. Im Licht der Öffentlichkeit
erzeugt es Empörung und Widerwillen.
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