Stuttgarter Zeitung stellt die Finanzlage der Rentenversicherung wahrheitswidrig schlecht dar. E-Mail: Von: "Bernhard Eicher"
19. Oktober 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Alexander Gunkel, gab auf der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 24.06.2010 in Frankfurt folgende Prognose für 2010 zu den Ausgaben und Einnahmen der Rentenversicherung: „Die Ausgaben dürften um 2 Mrd. Euro über den Einnahmen von knapp 240 Mrd. Euro liegen.“ Die Stuttgarter Zeitung schrieb am 25.06.2010 darauf hin auf der ersten Seite: „Zum ersten Mal seit fünf Jahren übersteigen die Ausgaben für die Renten wieder die Einnahmen.“ Diese Berichterstattung ist definitiv falsch, weil die Ausgaben der Rentenversicherung nicht die Ausgaben für die Renten sind. Die Ausgaben für die Renten sind die Ausgaben der Rentenversicherung vermindert um 29,1 Prozent versicherungsfremder Leistungen! Jeder der die 4 Grundrechnungsarten beherrscht kann deshalb nachvollziehen, dass wenn die Ausgaben um 2 Mrd. höher sind als die Einnahmen von 240 Mrd. Euro, diese 242 Mrd. Euro betragen. Die versicherungsfremden Leistungen (29,1%) sind dann 70,4 Mrd. Euro und die Ausgaben für die Renten 171,6 Mrd. Euro. Folglich liegen die Ausgaben für die Renten mit 171,6 Mrd. Euro deutlich unter den Einnahmen von 240 Mrd. Euro und nicht darüber! Der Zeitungsbericht ist somit definitiv falsch und irreführend! BRR hat die Stuttgarter Zeitung noch am gleichen Tag auf diese Falschmeldung hingewiesen und eine Gegendarstellung mit den richtigen Zahlen verlangt, was diese jedoch ablehnte. Am 29.07.2010 hat BRR eine Beschwerde beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung eingebracht, die am 02.09.2010 mit einer abenteuerlichen Begründung abgelehnt wurde: „Wir sind der Meinung, dass die von Ihnen kritisierte Formulierung der Unterzeile nicht im technisch-organisatorischen Sinne zu verstehen ist, sondern im umgangssprachlichen Sinne.“ Diese Begründung kann nur so verstanden werden, dass die mediale Berichterstattung zum Rentenrecht sich nicht an Fakten und Argumenten orientiert, sondern umgangssprachlich, sozusagen als Stammtischmeinung. Wir haben uns mit einem offenen
Widerspruch an
den Deutschen Presserat gewandt den Sie im Anhang dieser Mail vorfinden.
Anschriften:
Mit freundlichen Grüßen Bernhard Eicher
Anhang: Widerspruch
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