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Rentenreform-Alternative
Sozialwahl 2011 (Siehe unten, kritischer Brief an die Kandidaten) Im ersten
Halbjahr 2011 findet die Sozialwahl statt
Brief
an die jeweiligen Listen-Ersten der zur Sozialwahl anstehenden Kandidaten
vom "Arbeitskreis Solide Rente"
für die anstehenden
Sozialwahlen möchten wir gern die persönlichen Ziele der Kandidaten
und Listenvertreter kennen und für unsere Wahl abwägen. Unser Arbeitskreis
beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Rentenproblematik
und dem seit 1957 bestehenden Missbrauch der Rentenbeiträge der
Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 1. Offenlegung aller seit 1957 zweckentfremdeten Rentenbeiträge in Höhe von rd. 700 Milliarden Euro und entsprechende Erhöhung der Renten. (Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Missbrauch der Beiträge aus weitgehend versteuertem Eigentum für gesamtgesellschaftliche versicherungsfremde Verpflichtungen). Die jährlichen Bundeszuweisungen (nicht Zuschüsse) haben diese immensen Summen zu keinem Zeitpunkt ausgeglichen und waren Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen. Siehe Kommentare der ehemaligen Bundesrichter Papier und Neskovic. 2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und –geber, in der Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen untersagt ist (Schutz des Lebensabends älterer Generationen, Schutz des erarbeiteten und weitgehend versteuerten Renteneigentums der abhängig Beschäftigten). 3. Beendigung der verdeckten Subventionierung der privaten Finanzwirtschaft in Form von Zuschüssen zu Riester/Rürup-Rentenverträgen aus den Rentenkassen. Neueste Studien und Untersuchungen der Stiftung Warentest, mehrerer Universitäten, der Friedrich Ebert Stiftung und selbst des unternehmernahen Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) belegen die Kapital- und Prämienfehlleitungen, insbesondere angesichts der Finanzkrisen. 4. Forderung der gesetzlichen Verankerung, dass allein beitragsbezogene Rentenleistungen aus den Rentenversicherungskassen zu leisten sind. Dazu eine gesetzlich vorgeschriebene ordnungsgemäße Buchführung, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang dem DRV Parlament?? nachzuweisen ist. Grundsätzlich wären wir Ihnen für eine laufende Unterrichtung Ihrer Wähler dankbar. Sagen Sie uns bitte: 1. Was haben Sie und Ihre Liste bisher dafür getan, dass die GRV nicht ruiniert sondern ausgebaut, gestärkt und erweitert wird? 2. Haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Beitragsbemessungsgrenze gestrichen wird, um alle Einkommen heranzuziehen? 3. Warum werden von den Vertretern der DRV Entscheidungen des BFG, immer zum Nachteil der GRV-Beitragszahler/Rentner, hingenommen? Seit 30 Jahren wird bei Rentenurteilen des BVerfG die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers als höherer Verfassungsrang über die elementaren Grundrechte von Arbeitnehmern und Rentnern (ewiges Sozialstaatsgebot Art. 20 und 79 GG) gestellt (vgl.:Urteil BVerfG 27.2.2007). Dagegen blieb das Vertragsrecht bei allen Entscheidungen des obersten Gerichts zu berufsständischen Versorgungssystemen unangetastet! Allein in den vergangenen sechs Jahren hat das BVerfG in mindestens vier Fällen dem Gesetzgeber bei Eingriffen in die Beamtenversorgung Einhalt geboten. Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz? Wenn das Grundgesetz nicht zieht, bleibt dann für die Vertreter der Rentner und Versicherten nicht nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof? Warum tun Sie es nicht? Im Anhang sehen Sie als weitere Belege unserer Aussagen die so genannte „Teufelstabelle“ sowie eine Grafik zum „Rentenklau“. Bedenken Sie Ihre Verantwortung in einem Aufsichtsorgan, das die Grundrechte aller Rentner (rd. 21 Millionen) und Beitragszahler (mehr als 52 Millionen) zu schützen hat. (Zahlen entnommen aus dem Kurzbericht der DRV 2009) "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat", heißt es in Artikel 20, Absatz 1 Grundgesetz. Und Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz unterwirft auch das Sozialstaatsprinzip der sogenannten Ewigkeitsklausel.
Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe Jörg Köhler,
f.d. Arbeitskreis Anhänge, Teufeltabelle, Daten der DRV
Antworten zu den vom Arbeitskreis "Solide Rente" gestellten Fragen an die Kandidaten für die Sozialwahl 2011
Sehr geehrter Herr Köhler, die Anfrageflut im Zusammenhang mit der Sozialwahl 2011 ist auf der einen Seite erfreulich wurde aber hinsichtlich der Bearbeitung der schriftlichen Anfragen eben auch zum Problem. Die Antworten erfolgen streng nach dem Datum des Eingangs. Vorweg: Ihre umfangreiche Stellungnahme können wir für den Bereich der nicht der Selbstverwaltung übertragen ist, nicht in vollem Umfange beantworten. Deshalb beschränke ich mich in der Sache auf die Hinweise zum Bundeszuschuss und zu den Rentenkürzungen. Dabei wissen Sie, dass der Rahmen vom Deutschen Bundestag gesetzt wird und die Deutsche Rentenversicherung ob nun als DRV-Bund oder als Regionalträger die Gesetze bei der Gewährung der Leistung “Rente” zu vollziehen hat. Hier sind dann noch die Entscheidungen des Bundessozialgerichts und / oder des Bundesverfassungsgerichtes zu vollziehen. Auf die Einhaltung des rechtmäßigen Vollzugs der Gesetze wird von der Selbstverwaltern , sowohl im Vorstand (kontrolliert durch die Vertreterversammlung) wie auch bei Widersprüchen von Antragsstellern (Versicherten) gegen Bescheide in den Widerspruchsausschüssen geachtet. Seite 1 Ihre Schreibens vom 2.4.11 Zu 1. In der Sache beschränke ich mich auf die Hinweise zum Bundeszuschuss und zu den Rentenkürzungen. a.) Bundeszuschuss Tatsächlich soll der Bundeszuschuss ein Ausgleich für die sogenannten versicherungsfremden Leistungen sein, die der sozialen Rentenversicherung zugeordnet sind. Es handelt sich dabei um Leistungen, die dem Versicherungsprinzip, also der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, nicht entsprechen, wie z.B. die Anrechnung von Schul- und Hochschulausbildung. Das Problem ist nicht, dass der Bundeszuschuss solche Leistungen nicht vollständig ausgeglichen hat, das Problem ist vielmehr, dass diese versicherungsfremden Leistungen gekürzt bzw. gestrichen worden sind und Leistungen, die bisher auf Beitragszahlungen beruhten wie Zeiten der Arbeitslosigkeit, ebenfalls zu versicherungsfremden Leistungen geworden sind, die ihrerseits zur Disposition stehen. Grundlage hierfür sind zwei Urteile des Bundessozialgerichts aus der zweiten Hälfte der siebziger Jahre, die es seitdem erlauben, auch rückwirkend solche Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Es geht also gar nicht um den vollständigen Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen, sondern es geht mittlerweile darum, zu verhindern, das die bisherige soziale Rentenversicherung zu einer Versicherungsanstalt mutiert, die ausschließlich wie in der Privatwirtschaft auf die Äquivalenz von Beitrag und Leistung abstellen muss. b.) Rentenkürzungen Der Abbau der versicherungsfremden Leistungen hat zu Rentenkürzungen geführt, die weitgehend ohne Vertrauensschutz erfolgt sind. Sollte das gemeint sein mit dem Hinweis auf die „Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen“, greift dieser Hinweis zu kurz, weil es die Absicht der Rentenkürzungen über den Abbau der versicherungsfremden Leistungen hinaus ist, der Rentenversicherung nur noch die Grundsicherung zuzuordnen und die Leistungen darüber hinaus zu privatisieren. Gegen diesen Ansatz hat die BfA-Gemeinschaft sich in den Gremien der DRV-Bund (vormals BfA) geäußert. Der Gesetzgeber ist auf die Einwände von uns und anderen befreundeten Gruppen aus dem Lager der Versichertenvertreter nicht eingegangen. Wir sind aber unverändert der Auffassung, dass 1. die Regelungen, die zurzeit unter dem Begriff z.B. Riesterrente in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung verlagert werden sollte und dass 2. eine Rückkehr zum Bruttolohnprinzip bei der Rentenberechnung erfolgen sollte. Die inzwischen schon 7 Milliarden Euro Zuschüsse an die Versicherten für Riesterrenten könnten dann sinnvoller genutzt werden. Zu 2. Uns ist nicht klar was Sie mit dieser Aussage von der Selbstverwaltung erwarten. Für die gesetzgeberischen Maßnahmen zu einer Veränderung der Verfassung der DRV ist die Selbstverwaltung nicht zuständig. Hier kann nur über die Entscheidungsträger in den Parlamenten von Bund und Ländern Einfluss genommen werden. Zu 3. Richtig ist, dass die Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Riesterrente nach unserer Auffassung rückgängig gemacht werden muss. Siehe auch vorstehende Aussage zur Überleitung dieser “privatisierten” Rente in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung. Zu 4. Diese Forderung irritiert. Erst wird von Ihnen beklagt, dass versicherungsfremde Leistungen nicht vollständig ausgeglichen werden und zur „Triebfeder der unberechtigten Rentenkürzungen“ wurden, und nun sollen wie in der Privatwirtschaft ausschließlich „beitragsbezogene Rentenleistungen“ erfolgen. Das System entspricht zurzeit dem Anspruch, dass Leistungen nur aufgrund erfolgter Einzahlungen in die Rentenversicherungen gezahlt werden. Mit der Ausnahme, dass auch sozialpolitischen Ansätze in die Gesetzgebung aufgenommen wurden.(SGB VI), So z.B. die Kinderzuschläge aufgrund der Geburt eines Kindes für die Mutter. Seite 2 ihres Schreibens Zu 1. Die GRV ist nicht und wird nicht ruiniert. Allein festzustellen ist, dass der Leistungsumfang reduziert und möglicherweise über die Riesterrente hinaus teilprivatisiert ist bzw. soll. Auch hier unser Hinweis auf die Rückkehr zum Bruttolohnprinzip. Daneben werden wir zur Stärkung der Rentenversicherung für eine Erwerbstätigenversicherung einsetzen. Zu 2. Siehe Punkt 2 zur Seite 1: Mit der Erwerbstätigenrentenversicherung werden alle Einkommen herangezogen. Die Streichung der Beitragsbemessungsgrenze erübrigt sich dann und ist auch sinnlos, zumal Einkommensbezieher über der BBG sehr wohl zusätzlich privat vorsorgen können, weil sie dazu in der Lage sind. Zu 3. Die Entscheidungen der höchsten Gerichte (BSG und BVerfG) sind in einem Rechtsstatt von den Selbstverwaltungsorganen (ob in hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Funktion) durchzuführen. Eine Möglichkeit von der Vorgabe der höchsten Gerichte abzuweichen, gibt es nicht. Ihre Hinweise auf die berufsständigen Versorgungssysteme können wir nur zu Kenntnis nehmen. Einen Einfluss darauf haben wir als Selbstverwalter nicht. Dies ist allein dem Gesetzgeber vorbehalten. Ein – wie vorstehend aufgezeigte Erwerbstätigenversicherungsrente – würde das Problem allerdings lösen, weil hier dann alle, auch die aus den berufsständischen Versorgungssystemen versichert wären und damit die Sonderstellung dieser System aufgelöst wäre. Ihre Frage, warum die Deutsche Rentenversicherung oder einzelne Selbstverwaltungsmitglieder nicht den EuGH anrufen ist für uns nicht ganz verständlich. Erstens gehen wir in unserem Handeln davon aus, dass wir als Mitglieder der Selbstverwaltung der DRV-Bund die vom Deutschen Bundestag erlassenen Gesetze und wie schon ausgeführt, der Entscheidungen der Obergerichte gesetzestreu ausführen. Gegen Entscheidungen, die von der hauptamtlichen Verwaltung gegenüber Versicherten getroffen werden, kann der oder die Versicherte Widerspruch einlegen. Die Überprüfung wird dann vorgenommen und ggf. in den mit Ehrenamtlichen besetzten Widersprüchen beraten in denen auch über 120 Mitglieder der BfA-Gemeinschaft tätig sind. Kann dort eine Abhilfe nicht erfolgen, hat der Versicherte immer noch die Möglichkeit die Sozialgerichtsbarkeit anzurufen. Ihr Hinweis auf das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Verfassung) ist richtig. Allerdings ist im Rahmen unserer Tätigkeit von diesem Gebot in der DRV nicht abgewichen worden. In der DRV werden nur nach vom Bundestag beschlossenen Gesetzen Entscheidungen getroffen. Sollten von den obersten Gerichten auf Klage eines Versicherten Gesetze anders ausgelegt worden sein oder für ungültig erkannt worden sein, so ist die neue Rechtslage sofort in die Entscheidungspraxis der DRV aufgenommen worden. Die BfA-Gemeinschaft hat Ihre Grundsätze und Ziele in der Website veröffentlicht: http://bfa-gemeinschaft.de/index.php?option=com_content&view=article&id=77:grundsaetze-und-ziele&Itemid=85 Aufgrund dieser Grundsätze und Ziele versuchen wir im Rahmen unserer Kontakte in die Politik, die Gesetzgebungsverfahren im Sinne dieser Ziele zu beeinflussen. Mit unserer verantwortungsvollen Tätigkeit in der Selbstverwaltung hat diese “Lobbyarbeit” allerdings nur am Rande zu tun. Sie ist aber Ausfluss der Arbeit in den Gremien und Widerspruchsausschüssen der DRV und unserer Versichertenberater. Sie erkennen Probleme als erstes und sorgen dann dafür, dass wir als BfA-Gemeinschaft die Gespräche mit den Entscheidungsträgern in der Politik aufnehmen. Sie sehen die meisten Fragen von Ihnen betreffen nicht unmittelbar die Aufgabenstellung der Selbstverwaltungsmitglieder der BfA-Gemeinschaft, aber auch anderer Organisationen, sie sind allein von der verantwortlichen Politik im Deutschen Bundestag zu beantworten. Mit freundlichem Gruß Ihr Hans-Werner Veen Bundesvorsitzender der BfA-Gemeinschaft Antwort vom 15.4.2011 21.39 Uhr per Mail
3. Antwort:
DAK-Gruppe DAK – Gruppe: Theo Neuendorf 41065 Mönchengladbach thneuendorf@arcor.de 20.April 2011 Falkenstr. 50 Tel. 02161 - 601899 Sehr geehrter Herr Köhler, Herr Bender hat mich im Rahmen der Arbeitsteilung gebeten, Ihr Schreiben vom 3.4.11 zu beantworten. Dabei darf ich Sie auch gleichzeitig auf unsere Webseite unter dak-mitgliedergemeinschaft.de verweisen, die viele grundsätzliche Aussagen zu unseren Positionen in der Selbstverwaltung macht. Daher möchte ich hier nicht alles wiederholen, was wir allgemein öffentlich zugänglich gemacht haben, so wie Sie ja auch den größten Teil Ihrer uns zugesandten Unterlagen aus Ihrer Webseite kopiert haben. Zur Klarstellung aber hier einmal mehr die westentlichen Aufgaben der Selbstverwaltung: In der Rentenversicherung, die nicht identisch sind mit der Aufgabe der Politik die Rahmenbedingungen hierfür festzulegen: 1 Wahl und Kontrolle des hauptamtlichen Vorstandes 2. Besetzung der Widerspruchsausschüsse mit unseren Mitgliedern, und damit auch Mitsprache im Widerspruchsverfahren (Wahrnehmung der Interessen der Versicherten) 3. Entscheidungen treffen bei Grundsatzfragen zu Finanzen und Organisation 4. Mitbestimmung und Entwicklung von Satzungsleistungen 5. Beschluss zum Haushalt und Abnahme der Jahresrechnung 6. Stellen von ehrenamtlichen Versichertenberatern. Wie Sie ersehen können, handelt es sich bei all diesen Tätigkeiten nicht um gesetzgeberische Maßnahmen, die wir nur kritisch begleiten dürfen. Hier erheben wir zwar regelmäßig – in den Sitzungen der Gremien, aber auch in den Verlautbarungen unserer Gruppierung – unsere Stimme, aber eine Mitbestimmung bleibt uns hier untersagt. Auf Ihre konkrete Frage „Was haben Sie und Ihre Liste dafür getan, dass die GRV nicht ruiniert …….“ Hier haben wir beispielsweise dem Haushalt mit der Absenkung der Mindestrücklage nicht zugestimmt. Zur Fraug Beitragsbemessungsgrenze müssen wir Sie leider enttäuschen, da wir die BBG für notwendig und wichtig erachten, um auch für eine beitragsbezogene Rente eintreten zu können. Wenn Sie mit Ihrer Teufelstabelle und der Grafik zum “Rentenklau“ auf den gestiegenen Bundesanteil für versicherungsfremde Leistungen in den letzten Jahren hinweisen wollen, so sehen Sie hier schon ein Feld, in dem wir uns stark eingebracht haben, und das ohne die Selbstverwaltung heute anders aussehen würde. Ich bedaure, wenn mir bisher keine Verlautbarung Ihrerseits zugänglich gemacht wurde. Daher kann ich auch nicht erkennen, mit welchem Recht Sie bei Fristsetzung uns öffentlich aufführen wollen. Mit freundlichen Grüßen T. Neuendorf DAK Mitgliledergemeinschaft e. V.
4. Antwort:
KAB-Gruppe
Wahlempfehlung von Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Freunde der ADG In den kommenden 14 Tagen werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung die Briefwahl-Unterlagen für die Sozialwahl 2011 erhalten. Mit der Teilnahme an der Wahl können Sie die Zusammensetzung der Vertreterversammlung für die nächsten 6 Jahre bestimmen, genauer gesagt die 15 Vertreter der Versicherten. Bei der DRV Bund stellen sich dafür insgesamt 14 Listen zur Wahl. Aus den Wahlzetteln geht hervor, dass die meisten Listen Listenverbindungen mit anderen eingehen. Mit diesen Listenverbindungen soll erreicht werden, dass nicht zu viele Stimmen verloren gehen. Die ADG empfiehlt nach interner Diskussion ihren Mitgliedern und Freunden, ihre Stimme der Liste 3, der Liste 7 oder der Liste 8 zu geben. Liste 3 ist die TK-Gemeinschaft, eine unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse. Diese Liste gibt u.a. das Ziel aus, dass alle versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln zu erstatten sind. Liste 7 ist die Barmer-GEK-Gemeinschaft, eine gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Versicherte und Rentner. Auch diese Liste gibt als Ziel aus, dass die versicherungsfremden Leistungen voll aus Steuermitteln zu erstatten sind. Liste 8 ist die Liste der IG Metall. Diese Liste verspricht die Überwachung des sorgsamen Umgangs mit den Versichertenbeiträgen. Von diesen drei Listen versprechen wir uns die größte Unabhängigkeit vom öffentlichen Dienst. Wir beabsichtigen auch, nach der Wahl alle gewählten Vertreter anzuschreiben und auf die Problematik der versicherungsfremden Leistungen hinzuweisen. Wir wollen diese Vertreter auffordern, von der DRV endlich die nachvollziehbare jährliche Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen und den vollen Ausgleich dieser Leistungen vom Gesetzgeber zu verlangen. Dabei werden wir die Vertreter darauf hinweisen, dass sie sich bei Nichterfüllung dieser Aufforderung unserer Meinung nach der Beihilfe zur Untreue nach § 266 StGB schuldig machen. Wir bitten Sie, nehmen Sie an der Wahl teil und wählen Sie eine Liste, die eine größtmögliche Unabhängigkeit vom öffentlichen Dienst erwarten lässt. Bitte ermuntern Sie auch Ihre Freunde und Bekannten, in unserem gemeinsamen Interesse an der Wahl teilzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München
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