Nachhaltigkeitsfaktor und Parameter alpha
Stellungnahme des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zum Entwurf
des:
Gesetzes
zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)
Auszüge:
Der
Gesetzesentwurf setzt dabei fast ausschließlich auf eine Begrenzung des
Anstiegs der Beitragssätze der Rentenversicherung. In Folge davon würde sich eine
längerfristige Absenkung des Rentenniveaus in
der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben.
Die damit verbundenen künftigen Lücken in der Altersabsicherung könne man – so hofft die politische Seite - durch eine freiwillige private Altersvorsorge auffangen.
Insgesamt
will die Bundesregierung das kurzfristige Ziel erreichen, den Beitragssatz der
gesetzlichen Rentenversicherung zu stabilisieren. Mittel- und langfristig soll
der Beitragssatz bis 2020 nicht über 20 % und bis 2030 nicht über 22 % steigen.
1.2 Der Nachhaltigkeitsfaktor
Das
wesentliche Element des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes ist eine Veränderung der Rentenanpassungsformel.
In die bestehende Formel wird ein “Nachhaltigkeitsfaktor”
eingeführt (§ 68 und § 255e - Berechnung des aktuellen Rentenwertes). In
diesem Nachhaltigkeitsfaktor
ist ein “Rentnerquotient” (Verhältnis der Äquivalenzrentner zu Äquivalenzbeitragszahler)
eingebaut, der auf eine Veränderung des Verhältnisses Seite 2 von 8 zwischen
Beitragszahlern zu Rentenempfängern reagiert. In der Wirkung sinkt der zu
bestimmende Rentenwert, wenn sich künftig das Verhältnis Rentenempfänger zu Beitragszahlern
zu Ungunsten der Rentenversicherung verschiebt. Der Rentnerquotient wird mit
einem weiteren (dimensionslosen) Faktor alpha
multizipliert (“Parameter alpha”), der
die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors bestimmt. Im Entwurf wird dem Faktor der
Wert 0,25 zugewiesen, dies bedeutet, daß die Rentner zu 25 % an der
“Verschlechterung der Relation beteiligt” werden (d. h. wenn der Faktor z. B. den
Wert 0,45 besitzt, würden die Rentner zu 45 % beteiligt werden etc.).
1.3
Rentenpolitische Bewertung
In
diesem Zusammenhang geht es nicht um mathematische Petitessen, vielmehr soll
deutlich werden, welche Bedeutung dieser zweite Faktor (genannt “Parameter alpha”) besitzt: Das Verhältnis Rentner zu
Beitragszahler kann kurzfristig nicht verändert werden, der Faktor alpha aber
sehr wohl, denn seine numerische Größe - derzeit = 0,25 - wird durch ein
Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Anders ausgedrückt: Dieser Faktor " ist
die entscheidende politische Stellschraube, um eine anstehende Beitragssatzentwicklung
bzw. um die künftige Rentenhöhe zu steuern.
In
der Erläuterung des Entwurfes findet sich folgende Formulierung: “Neben der Veränderung der Relation Rentner / Beitragszahler
enthält der Nachhaltigkeitsfaktor einen Parameter alpha, über den zusätzlich
das Erreichen eines Beitragssatzziels von 22 % im Jahr 2030 gesteuert wird.”
Damit ist alles gesagt, oder: Der Nachhaltigkeitsfaktor ist kein objektiver,
aus den demographischen Verhältnissen abgeleiteter Faktor sondern im Wesentlichen
eine politisch-fiskalische Größe.
Das Gesetz wurde inzwischen eingeführt.
In die Rentenanpassungsformel wurden
“Nachhaltigkeitsfaktor” und “Parameter alpha” wie oben beschrieben
eingefügt.