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Mütterrente
- Wahlgeschenk aus der Rentenkasse
Wahlversprechen
von CDU/CSU zu Mütterrenten:
23. Juni 2013. "Ein besonderes Anliegen der Union
ist die sogenannte „Mütterrente“. Ab 2014 sollen
Erziehungszeiten von bisher benachteiligten
Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren
wurden, mit einem zusätzlichen Rentenpunkt
anerkannt werden. Die daraus resultierenden Kosten
soll die Rentenkasse tragen." Quelle lpb
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Erhöhung um einen
weiteren Punkt (ein weiteres Jahr
Kindererziehungszeit-Anrechnung) brächte
monatliche Rentenerhöhung von 28,07 €
(West) und 24,92 € (Ost)
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Grundinformation
zur Mütterrente
Seit 1986 wird Müttern pro Kind ein Jahr
Kindererziehungszeit (KEZ) in der Rente
gutgeschrieben. Für die Geburt eines Kindes
erwirbt die Mutter demnach einen Entgeltpunkt (EP)
an Rentenanwartschaft– so viel, wie auch der
Durchschnittsverdiener pro Jahr Beitragszahlung
auf seinem Rentenkonto sammelt. Seit 1992
werden drei Jahre Kindererziehungszeiten bei
der Rente angerechnet, allerdings nur für Geburten
nach 1991. Diese Kosten spielten
derzeit keine große Rolle, weil diese
Mütterrenten erst Jahrzehnte später fällig wurden.
Allen Müttern deren Kinder vor 1992 geboren
wurden, wird bis heute nur 1 Jahr
angerechnet. Diese Ungleichbehandlung der Mütter
war von Anfang an äußerst ungerecht,
ausschlaggebend war die Kosten zu minimieren.
Als das "Babyjahr" 1986 eingeführt wurde, erhielt
die Rentenversicherung die anfallenden Ausgaben
separat vom Bund erstattet. 1992 entfiel die
separate Erstattung; stattdessen wurde der
Bundeszuschuss um den Erstattungsbetrag für
Kindererziehungszeiten in 1991 (etwa 2,5
Milliarden Euro) erhöht und künftig angepasst.
Seit Juni 1999 entrichtet der Bund
echte (pauschale) Beiträge für
Kindererziehungszeiten. Obwohl im Gegenzug der
(allgemeine) Bundeszuschuss um den bisherigen
KEZ-Erstattungsbetrag von zuletzt rd. 3,7
Milliarden Euro gekürzt wurde, gelten die nicht beitragsgedeckten
(versicherungsfremden)
Ausgaben für Kindererziehungszeiten im
Rentenbestand gemeinhin als aus Steuermitteln
gedeckt.
Nun fallen die seit 1999 gezahlten Beiträge des
Bundes deutlich höher aus als die aktuellen
Ausgaben für Kindererziehungszeiten – das eine hat aber mit
dem anderen nichts zu tun. Bei
den Beiträgen des Bundes für Kindererziehung
handelt es sich um Vorleistungen für künftige
Rentenansprüche und nicht etwa um die Erstattung
laufender KEZ-Aufwendungen. Weil Mütter mit
Geburten seit Juni 1999 im Rentenbestand bislang
so gut wie nicht vertreten sind, bilden die
derzeitigen KEZ-Ausgaben ausnahmslos nicht beitragsgedeckte
(versicherungsfremde Leistungen). Wenn
die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches
Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992
ausweiten will, dann muss sie für eine
entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel
sorgen. Alles andere wäre eine *unzulässige
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus
den Beitragszahlungen der Rentenversicherten.
Quelle »Mütterrenten« – Streit
um Finanzierung Dr. J. Steffen 8.07.2013
*Anm.K.A.: Im
Klartext "Diebstahl aus der Rentenkasse"
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Überschüsse in
der Rentenkasse? Wohl in erster Linie
Ergebnis ständiger Leistungskürzungen,
insbesondere Null- oder
Niedrigst-Anpassungen wie auch
2013 mit 0,25 %.
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Ungleichbehandlung der Mütter bei
Kindererziehungszeiten
durch
"Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" rechtlich
zulässig
Für Geburten nach dem 1.1.1992 werden der oder dem
Erziehenden die ersten drei Jahre nach der Geburt
des Kindes als Kindererziehungszeit bei der
Rentenversicherung angerechnet. Für Geburten vor
dem 1.1.92 wird aber nur ein Jahr angerechnet. Das
Sozialgericht in Trier hat im Januar 2012
entschieden, dass diese unterschiedliche
Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung
verfassungsgemäß ist. Die Sozialrichter stützen
sich dabei auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen
Verfahren. Darin haben sie, wie so oft, die "weite
*Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" bemüht,um
"das Vorliegen einer gegen das Grundgesetz
verstoßenden Ungleichbehandlung" zu verneinen.
Quelle altersdiskriminierung
*Anm.K.A.: Auffallend ist die
häufige Begründung von Ungleichbehandlungen im
Rentenrecht (Sozialrecht) durch
"Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers", ganz im Gegensatz
zum Pensionsrecht von Beamten, Richtern,
etc.
Ohne Bundeszuschuss - CDU will höhere
Mütterrente aus Rentenkasse zahlen
Handelsblatt, 9.06.2013. Die CDU will die geplante
Anhebung der Mütterrenten aus der
Rentenversicherung und nicht aus dem
Bundeshaushalt bezahlen. Sowohl Bundeskanzlerin
Angela Merkel als auch Finanzminister Wolfgang
Schäuble betonten, sie sähen in der
Rentenversicherung Spielräume. Die zuständige
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (alle CDU)
sagte: "Die Rentenkasse ist übervoll." ...
Man könne die Rentenbezüge für Mütter, deren
Kinder vor 1992 geboren wurden, ohne eine Erhöhung
des Bundeszuschusses anheben, sagte Schäuble in
einem Video-Interview der "Leipziger
Volkszeitung". "Ob das 2014 noch möglich ist,
müssen Sie die Arbeitsministerin fragen."
Von der Leyen betonte im Deutschlandfunk, dass die
Spielräume in der Rentenversicherung durch den
Steuerzuschuss des Bundes und die gute
Beschäftigungslage vorhanden seien. Dies sei auch
mit der Spitze der Rentenversicherung abgeklärt
worden.
Auch Merkel hatte am Freitag betont, dass die
betroffenen Mütter ein Jahr mehr im Rentenrecht
anerkannt bekommen sollten. Dies kostet nach
Meinung von Experten bis zu 7,5 Milliarden Euro
pro Jahr. "Das können wir aus den Spielräumen in
den sozialen Sicherungssystemen und dem heutigen
Bundeszuschuss, der höher ist als das, was
wirklich gebraucht wird, finanzieren", sagte die
Kanzlerin... Quelle
Handelsblatt
Mütterrenten-Finanzierung Stand
28.Sept.2014 Wikipedia
Die Bundesregierung will die Rentenreform zunächst
aus der Rentenkasse finanzieren. Ab 2018 sollen
dann zusätzlich (zum derzeitigen Bundesanteil für
Kindererziehungszeiten) Steuermittel für die
Rentenreform verwendet werden.Quelle Spiegel
Die deutsche
Rentenversicherung spricht sich für die
vollständige Finanzierung der Mütterrente durch
Bundesmittel aus.
Der Sozialbeirat (siehe 2014,S10,Pkt.28)
plädiert dafür, dass „die geplante Ausweitung der
Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch
Bereitstellung der dafür zusätzlich erforderlichen
Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert wird.
Dies ist auch deshalb geboten, um die finanzielle
Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung
nicht zu gefährden."
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