Sachlich falsche Behauptungen der FDP* zu Rente und  versicherungsfremden Leistungen
in ihren Antworten auf
Abgeordnetenwatch :
*Wissing/Leibrecht

Die FDP hält unbeirrt fest an der Forderung eines stärkeren Ausbaues der privaten Altersvorsorge zu Lasten der staatlichen Rente. Selbst das weltweite Fiasko der privaten Altersvorsorge durch die Finanzkrise ist für sie kein Thema. Auf die Benachteiligungen und krassen Ungerechtigkeiten bei der Gesetzlichen Rentenversicherung konkret angesprochen auf Abgeordnetenwatch gibt es leider fast nur ausweichende, gar keine Antworten oder falsche Behauptungen.

Einige Beispiele

FDP:
"Da die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich auf die Verteilung der von den Beschäftigten erwirtschafteten Beiträgen besteht"
"Ansprüche der jetzigen Rentnergeneration richten sich direkt und ausschließlich an die derzeitigen Beschäftigten"

Das steht im krassen Gegensatz zu geltender gesetzlichen Sicherungsfunktion des Staates. Nicht die Beitragszahler sondern der Bund (die Bundesrepublik D) ist verantwortlich für die Sicherstellung der (verfassungsrechtl. geschützten) Rentenansprüche.
Zum Beispiel BT-Drucks. 11/4124, S. 193:
"Bei der Bemessung des Bundeszuschusses ist ferner zu berücksichtigen, daß die Zahlungen des Bundes nicht nur dem Ausgleich versicherungsfremder Leistungen dienen. Der Bund ist auch verpflichtet, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung aufrechtzuerhalten. Diese allgemeine, durch die Bundesgarantie ergänzte Sicherungsfunktion des Bundeszuschusses bringt die Haftung des Bundes als letztverantwortlicher Organisator der gesetzlichen Rentenversicherung zum Ausdruck. Die Neuregelung des Bundeszuschusses durch das Rentenreformgesetz 1992 soll nach der Gesetzesbegründung zudem sicherstellen, "daß sich der Bund an den Belastungen, die sich aus dem absehbaren Wandel der Bevölkerungsstruktur im Bereich der Rentenversicherung ergeben werden, angemessen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln beteiligt"

Oder die FDP-Begründung, die versicherungsfremden Leistungen nicht durch Steuern zu finanzieren:
"Wenn der Staat heute 600 Milliarden Euro, um auf Ihre Zahl zurückzugreifen, an die Rentenversicherung "zurückzahlt", dann muss er sich diese vorher bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern holen"


Wie auch hier die FDP zur Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen und GRV für Alle:
"Ein radikaler Systemwechsel würde vielleicht die Rentenbeiträge senken, aber die Beschäftigten würden gleichzeitig über die Einkommenssteuer oder andere Steuerformen massiv zur Kasse gebeten".

Diese Antworten erwecken den Eindruck, dass der gleiche Personenkreis doch wieder diese Kosten aufgebürdet bekommt. Dass bei einer Finanzierung aus Steuern alle, vor allem die finanzkräftigsten, also sämtliche Firmen und Großkonzerne, sowie Beamte, Selbständige und auch Politiker, zur erheblichen Entlastung der Versicherten/Beschäftigten beitragen würden, unterschlagen diese FDP-Antworten.


FDP-Behauptung: Private Versicherer sind von dem demographischen Wandel weniger betroffen

Unbestritten ist: Wenn der Nachschub an Beitragszahlern schwächer und der Zugang der Alten stärker wird, kommt auch die Privatversicherung in Bedrängnis. Dann muss sie Kapital abbauen. Das führt herkömmlicherweise zu Renditeverlusten.
So viel steht fest: Eine börsenorientierte Alterssicherung birgt mehr Risiken als ein lohnbezogenes Umlagesystem. Zu den größten Verlierern der Finanzkrise gehören die privaten Rentenversicherungen. Die OECD hat ausgerechnet, dass die Pensionsfonds im 2008 rund 23 Prozent ihres Werts eingebüßt haben. Das sind umgerechnet 5,4 Billionen Dollar. Besonders stark wurden jene Länder getroffen, die ihr Rentensystem schon sehr weitgehend auf die private Vorsorge umgestellt haben - also Großbritannien, die Niederlande, Kanada und Australien.


FDP-Behauptung: Natürlich bemisst sich die Rentenhöhe, aufgrund des Punktesystems, an den eingezahlten Beiträgen. Da die Rentenpunkte aber nicht für einen bestimmten, dauerhaft festgeschriebenen Geldwert stehen, rechtfertigen sie auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe.

Die Rentenhöhe der GRV-Versicherten bemisst sich ausschliesslich an der Höhe der selbst eingezahlten Rentenbeiträge. Dieser beitragsabhängige Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt.
Zur Berechnung der genauen Höhe der gesetzlichen Rente eines jeden Versicherten in Deutschland dient die Rentenformel gemäß § 64 des Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Die genauen Höhe der gesetzlichen Rente  berechnet sich aus der Multiplikation der im Laufe des beitragspflichtigen Erwerbslebens kumulierten Entgeltpunkte mit dem jährlich in Abhängigkeit von der Entwicklung der Bruttolöhne und demographischer Veränderungen angepassten aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor und dem Zugangsfaktor. So ergibt sich die Bruttorente, die um Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner, den (im übrigen vollen) Beitrag zur Pflegeversicherung und gegebenenfalls um Beträge der Einkommensanrechnung gemindert wird.

Versichertenrenten und Rentenanwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen unterliegen dem Schutz des Art. 14 GG. BVerfGE 53, 257 - Versorgungsausgleich I Bundesverfassungsgericht Urteil 28. 02 1980

BT-Drucks. 11/4124: "Der Bund ist auch verpflichtet, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung aufrechtzuerhalten"


Die vielen von CDUFDPGRÜNESPD beschlossenen und geplanten Änderungen im Rentenrecht (beispielsweise Riester-Faktor, Nachhaltigkeitsfaktor, geringere Anrechnung von Ausbildungszeiten, höhere Besteuerung,...) ergeben ein deutlich niedrigeres
Rentenniveau.

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Hier die einzelnen Fragen und Antworten auf Abgeordnetenwatch.de

 

1.  FDP  MdB Dr. Volker Wissing

 

Frage zum Thema Soziales        25.06.2009              von Sabine Schwenk

Sehr geehrter Herr Wissing,

durch die Entnahme von vielen hunderten Milliarden Euro aus der Rentenkasse für versicherungsfremde Leistungen sowie durch Kürzungen u.a. von Nichtanrechnungszeiten sind alle bisherigen Bundesregierungen seit Jahren dabei unsere friedenssichernde Grundlage unserer Gesellschaft, die gesetzliche, solidarische Rentenversicherung gegen die Wand zu fahren.

Sind Sie als Abgeordneter bereit, sich eindeutig für die GRV einzusetzen, damit unabdingbare Forderungen entsprechend im Bundestag in Gesetzestext gefasst werden:

1. Rückerstattung aller seit 1957 für staatliche Aufgaben zweckentfremdete Rentenbeiträge, die auch die bisherigen jährlichen Bundeszuschüsse NICHT ausgleichen! (Nachweise dazu hier: www.rentenreform-alternative.de )

2. Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung als autonomes Selbstverwaltungsorgan der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in Grundgesetz/Verfassung verankert, so dass in Zukunft jeglicher Eingriff zur Finanzierung nicht beitragsgestützter Fremdleistungen unzulässig ist.

3. Gesetzliche Festlegung dessen, was allein als Rentenleistung aus den Rentenversicherungskassen zu gelten hat. Dazu eine ordnungsgemäße

Buchführung, gesetzlich vorgeschrieben, durch die jede Einnahme und Ausgabe nach Zweck und Umfang nachzuweisen ist.

4. Keine Steuermittel für private Vorsorgeprodukte der Versicherungs- und Finanzkonzerne! Sondern für eine zukunftssichere, solidarische Gestaltung der GRV, unter Einbeziehung aller Erwerbstätigen einschließlich Politiker, Beamte und Selbständige.

5. Beendigung des Demografieschwindels wonach angeblich eine alternde Generation die jüngere unangemessen belastet. Oder müssen wir davon ausgehen, dass Sie die berechtigten Interessen Ihrer Wähler, zu Gunsten der Versicherungs- und Finanzkonzerne, zielgerichtet n i c h t vertreten?

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Schwenk

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Antwort von Dr. Volker Wissing           02.07.2009

Sehr geehrte Frau Schwenk, vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Juni 2009.

Ihre Forderungen kann ich sehr gut nachvollziehen. Viele sind auch bereits geltendes Recht, wenn auch nicht in der von Ihnen gewünschten Form. So sind die Rentenversicherungsträger selbstverständlich zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Ein Selbstverwaltungsorgan aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gibt es bereits bei der Bundesagentur für Arbeit, ohne dass dieses zu einer Kostenreduktion oder gar Effizienzsteigerung geführt hat.

Das umlagefinanzierte System führt hingegen dazu, dass eine immer geringer werdende Anzahl von Beschäftigten eine stetig wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern gegenübersteht. Da die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich auf die Verteilung der von den Beschäftigten erwirtschafteten Beiträgen besteht, ist absehbar, dass entweder die Renten sinken oder aber die Beiträge steigen müssen. Mit ihrer so genannten Rentengarantie hat die Bundesregierung sich gegen die jüngere Generation und für steigende Rentenbeiträge entschieden. Die Entscheidung der Bundesregierung ist nichts anderes als praktizierte Generationenungerechtigkeit.

Auch wenn ich überzeugt bin, dass es bei der jüngeren Generation eine große Solidarität mit den Rentnerinnen und Rentnern gibt, ist unstrittig, dass diese, in Relation zu ihren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen, eine deutlich geringere Rente als führere Generationen erhalten. Aus diesen Gründen ist die private Altersvorsorge alternativlos. Wir müssen die jungen Menschen über eine steuerliche Entlastung in die Lage versetzen, sich eine eigene private Vorsorge aufzubauen, ansonsten dürfte die Altersarmut dramatisch zunehmen. Je später ein Systemwechsel weg von einer umlage- hin zu einer privaten Vorsorge angegangen wird, um so schwieriger wird er, da die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht nur die Altersbezüge der gegenwärtigen Rentnergeneration finanzieren müssen, sondern gleichzeitig in den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge investieren sollen.

Die FDP fordert seit Jahren einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge. Über die Einführung entsprechender Freibeträge soll den Beschäftigten der Aufbau einer Vorsorge vereinfacht werden. Dabei geht es nicht um einen Verteilungskampf alt gegen jung, es geht darum im gesellschaftlichen Miteinander einen Weg zu finden, wie die Altersvorsorge finanzierbar bleibt und zukunftsfähig gestaltet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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Frage zum Thema Soziales                              08.07.2009                       Von: Anne Fröhner

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,


Würden Sie bitte zu nachfolgenden Fragen Stellung beziehen:

Die politisch Verantwortlichen umgehen geschickt einen der wichtigsten Punkte zur Rentenproblematik: Die Entnahme eines gigantischen Vermögens aus der Rentenversicherung seit 1957 in Höhe von rd. 1 Billion DM zur Entlastung der Bundeshaushalte für gesamtgesellschaftliche Verpflichtungen.

1. Warum musste 5 Jahrzehnte lang (bis heute!) die "Kaste" der zwangsversicherten Beitragszahler zusätzlich zur normalen Steuerbelastung mit ihrem erarbeiteten und versteuerten Eigentum Staatslasten gesamtgesellschaftlicher Natur (zum Wohle der übrigen Steuerzahler) übernehmen? - Nennt die Politik das "Solidarsystem"?

2. Warum werden diese "Anleihen" nicht wieder zurückgezahlt?

3. Würde die GRV mit dem zurückerstatteten Kapital nicht weitgehend die größten Probleme meistern? Oder soll das verhindert werden zugunsten der privaten, steuerfinanzierten Altersvorsorge?

4. Garantiert das GG nicht den Schutz des Eigentums?

5. Warum spricht die Politik von Zuschüssen, wenn auch heute noch die Finanzierung der Fremdleistungen* nicht voll übernommen und ein Teil weiter den Beitragszahlern aufgebürdet wird? Es handelt sich hier weder um Zuschüsse noch um Rückerstattungen. Es sind Staatsverpflichtungen!

6. Warum vermeidet die Politik den Begriff "Rentenversicherung" und spricht nur noch von "Rentenkasse"? Ist der Griff in eine "Kasse" unproblematischer als Entnahmen aus einer "Versicherung?"

7. Geht man bei den Berechnungen von der Unsterblichkeit der Rentner aus?

8. Für wen macht es SINN, dass "unabhängige", konzerngesteuerte Professoren als so genannte "Rentenexperten" die Politik beeinflussen?

*Definition der "Versicherungsfremden Leistungen": Hierzu die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte: "Alle Leistungen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Beiträge gedeckt sind, sind als versicherungsfremd anzusehen!"

MfG
Anne Fröhner

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Antwort von Dr. Volker Wissing                      10.07.2009

Sehr geehrte Frau Fröhner, vielen Dank für Ihre Frage vom 9. Juli 2009. 

Mit Ihrem Schreiben sprechen Sie ein ganz wesentliches Problem der gesetzlichen Rentenversicherung an. Diese ist ein reines Umlagesystem und die Ansprüche der jetzigen Rentnergeneration richten sich direkt und ausschließlich an die derzeitigen Beschäftigten. Normalerweise müssten alle politisch gewollten Altersvorsorgeleistungen, denen keine eingezahlten Beiträge gegenüberstehen aus dem Steueraufkommen finanziert werden. So müssten z.B. Rentengutschriften für Erziehungs- oder Ausbildungszeiten vollständig über Steuern finanziert werden. In der Vergangenheit wurden zu oft soziale Leistungen eingeführt, die zwar politisch gewollt waren, aber im Prinzip nicht Aufgabe einer Altersvorsorge der Beschäftigten sind. Um den Staatshaushalt zu schonen, wurden diese Leistungen aus den Versicherungsbeiträgen der Beschäftigten und nicht aus dem Steueraufkommen finanziert.
Inwieweit die Aufrechnung der so genannten versicherungsfremden Leistungen der Vergangenheit mit den staatlichen Zuschüssen zur Rentenversicherung einen tatsächlichen Gewinn für die gesetzliche Rentenversicherung ergeben würde, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass eine Entflechtung der eigentlichen Aufgabe einer Altersvorsorge für die Beschäftigten von politisch gewollten Rentenleistungen dringend erforderlich ist. Dieses ist auch ein Grund für die FDP sich für einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge einzusetzen. Wir wollen, dass die Menschen selber für ihr Alter vorsorgen können und diese Vorsorge ihnen auch direkt zugute kommt. Eine private Rentenversicherung würde es jedenfalls deutlich schwerer machen, politische Aufgaben über die Versicherungsbeiträge der Beschäftigten zu finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

 

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Frage zum Thema Soziales                13.07.2009                      Von: Knut Albrecht

Betr.: Ihre Antwort an Frau Fröhner vom 10.7.2009 (Rentenversicherung)

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

leider unterliegen Sie einem Irrtum bei Ihrer Aussage, ich zitiere:

"... gesetzlichen Rentenversicherung an. Diese ist ein reines Umlagesystem und die Ansprüche der jetzigen Rentnergeneration richten sich direkt und ausschließlich an die derzeitigen Beschäftigten."
Tatsache ist:
Die Rentenhöhe der GRV-Versicherten bemisst sich ausschliesslich an der Höhe der selbst eingezahlten Rentenbeiträge. Dieser beitragsabhängige Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Art der Finanzierung, ob kapitalgebundenes oder Umlage-Verfahren, ist hierbei völlig unerheblich. Es ist völlig ohne Belang in welcher Generation gerade Beiträge einbezahlt oder gerade Renten bezogen werden.
So hatte der Gesetzgeber 1955 im Zusammenhang mit der Umstellung der Rentenversicherung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren die Rückzahlung seiner Schulden, die er bei den Rentenversicherungsträgern hatte, mit der Begründung verweigert, dass der Bund ja sowieso Steuermittel zur Verfügung stellt, wenn die Beiträge zur Finanzierung der Renten nicht ausreichen sollten. Quellen: Bundestagsdrucksache 1659,

Ihre Aussage: "Inwieweit die Aufrechnung der so genannten versicherungsfremden Leistungen der Vergangenheit mit den staatlichen Zuschüssen zur Rentenversicherung einen tatsächlichen Gewinn für die GRV ergeben würde, kann ich Ihnen leider nicht sagen." erschüttert mich, wie wohl die Mehrheit von uns Rentenversicherten, doch sehr. Es geht um über 600 Milliarden Euro. Angesichts dieser Fakten frage ich Sie Halten Sie es nicht auch für nötig sich für eine Klarstellung der Rentenfinanzierung einzusetzen, und dass diese Entnahmen künftig verhindert werden und ein Ausgleich erfolgt? zum nachhaltigen Schutz und Erhalt die GRV umgehend erweitern auf alle Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig Beschäftigten? (Österreich hat diese Umstellung 2005 vollzogen)

Freundliche Grüße 
Knut Albrecht

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Antwort von Dr. Volker Wissing                            15.07.2009

 

Sehr geehrter Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13. Juli 2009.

Natürlich bemisst sich die Rentenhöhe, aufgrund des Punktesystems, an den eingezahlten Beiträgen. Da die Rentenpunkte aber nicht für einen bestimmten, dauerhaft festgeschriebenen Geldwert stehen, rechtfertigen sie auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Rentenhöhe. Im Prinzip stellt das Punktesystem nur sicher, dass einer der mehr eingezahlt hat, mehr bekommt, als einer der wenig einbezahlt hat. Für Rentenzahlungen zur Verfügung stehen aber nur die Beitragszahlungen der Beschäftigten sowie der staatliche Zuschuss zur Rentenkasse. Das Punktesystem ist nichts anderes als ein Verteilungsmechanismus, es hat nichts mit dem Aufbau eines eigenen Kapitalstocks zur Altersvorsorge zu tun.

Ihre Verärgerung über versicherungsfremde Leistungen teile ich. Gleichzeitig muss man aber auch sehen, dass ein Radikalumstieg nicht möglich ist. Ein radikaler Systemwechsel würde vielleicht die Rentenbeiträge senken, aber die Beschäftigten würden gleichzeitig über die Einkommenssteuer oder andere Steuerformen massiv zur Kasse gebeten. Wenn der Staat heute 600 Milliarden Euro, um auf Ihre Zahl zurückzugreifen, an die Rentenversicherung "zurückzahlt", dann muss er sich diese vorher bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern holen. Der Staat hat kein Geld, er hat nur Schulden. Das Geld, welches Sie vom Staat einfordern, würde er Ihnen an anderer Stelle wieder abnehmen müssen. Für viele Beschäftigten reduziert sich damit das Thema auf die Frage, ob sie lieber Steuern oder lieber Abgaben zahlen wollen - zur Kasse gebeten werden sie auf jeden Fall.

Aus diesem Grund setzt sich die FDP für den verstärkten Aufbau einer privaten Vorsorge ein. Wir wollen nicht, dass die Altersvorsorge der Menschen für Wahlgeschenke oder als Spielball politischen Gestaltungswillens missbraucht werden kann. Wir wollen eine transparente und unabhängige Finanzierung der Altersvorsorge. Wenn der Staat bestimmte rentenpolitische Leistungen, die nicht der direkten Altersvorsorge der Beschäftigten dienen, für wichtig erachtet, muss er diese aus dem Steueraufkommen finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

 

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Frage zum Thema Soziales                22.08.2009    Von: Antje Poelmann

 Sehr geehrter Herr Wissing,

einigen Ihrer Antworten ist zu entnehmen, dass Sie die private Rente favorisieren.

Wie soll sich das rechnen, dass private bei vergleichbaren Beiträgen höhere Renten zahlen können als die DRV (s.DRV-Seite), da nachgewiesen ist, dass die privaten Versicherungen 10- bis 15-fach höhere Kosten haben im Vergleich zur BfA/DRV, und das aufgrund von Abschlussgebühren/Provisionen höhere Managergehälter und insbesondere Kosten für die "politische Landschaftspflege? Wer von der FDP sitzt in irgendwelchen Aufsichtsgremien von Versicherungen und was bekommen diese Leute und insbesondere auch die Partei als Aufwandsentschädigungen oder Spenden von den Versicherungs- und Finanzdienstleistern? Wenn die Privaten hier trotzdem konkurrenzfähig sind, liegt das nicht nur daran, dass die BfA/DRV seit mehr als 50 Jahren von der Politik ausgeplündert wird, das heißt insbesondere auch von der FDP, die die meiste Zeit mit in der Regierung saß? Gerade die FDP vertritt hier ganz offensichtlich nicht die Interessen der Bürger?
Ist nicht die gesetzliche Rente und das Umlageverfahren eindeutig das effizienteste und sicherste System der Altersversorgung, dass es auszubauen gilt?
Braucht man nicht nur einen Computer, um die Beiträge ein- und die Renten auszubuchen, dazu noch ein paar Leute, die das bearbeiten, das kostet ungefähr anderthalb Prozent der Beiträge? Braucht es bei der Riester-Rente nicht zusätzlich Heerscharen von Verkäufern und Werbe-Etats - und die Versicherungen wollen daran verdienen? Kostet nicht diese Form der Altersversorgung bis zu 20 Prozent der Beiträge, die auf den Finanzmärkten erwirtschaftet werden müssen? Wenn mit den angesammelten Rentenbeiträgen spekuliert wird, kann es uns nicht so gehen wie in z.B. Chile, wo die Privatisierung der Altersversorgung in eine Katastrophe gemündet ist und der Staat nachfinanzieren musste?

Mit freundlichem Gruß
Antje Poelmann

 

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Antwort von Dr. Volker Wissing                                   26.08.2009

 Sehr geehrte Frau Poelmann, vielen Dank für Ihre Frage vom 22. August 2008.

Es geht nicht darum, welche Rente ich favorisiere, es geht darum, ob es sinnvoll ist, dass Menschen auch privat vorsorgen. Mir ist es wichtig eine angemessene Versorgung im Alter nicht nur der jetzigen, sondern auch künftiger Generationen sicherzustellen. Es ist absehbar, dass der demographische Wandel für das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung eine große Herausforderung darstellt. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner steht eine schrumpfende Schar Beitragszahler gegenüber. Die unausweichliche Folge ist, dass entweder die Renten sinken, die Beiträge steigen oder der staatliche Zuschuss erhöht werden muss. Um die Altersvorsorge künftiger Rentnerinnen und Rentner sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass diese möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer eigenen privaten Vorsorge beginnen. Die FDP möchte den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl ihrer persönlichen Altersvorsorge einen möglichst großen Freiraum einräumen. Egal ob Sie eine private Rentenversicherung abschließen oder eine Immobilie erwerben, Sie sollen entscheiden können, welches für Sie die günstigste Form der Altersvorsorge ist.

Auch wenn der Aufbau einer privaten Alterssicherung dringend notwendig ist, kann er zunächst nur flankierend zu dem bestehenden System erfolgen. Der FDP geht es nicht um einen radikalen Paradigmenwechsel, es geht uns um eine zukunftsfähige Gestaltung der Rentenversicherung, dieses kann nur mit dem kontinuierlichen Ausbau der privaten Altersvorsorge erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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Frage zum Thema Soziales                               03.09.2009         Von:Annemarie Kienle
Anfrage zur Rentenpolitik von Antje Poelmann v. 22.8.09

 Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

zu Ihren Aussagen "der Aufbau der privaten Renten sei zunächst nur flankierend - es gehe der FDP nicht um einen radikalen Paradigmenwechsel" stellen sich einige Fragen:

1. Bedeuten diese Aussagen eine auf der FDP-Linie bereits festgeschriebene weitere Demontage oder letztlich sogar die totale Abschaffung des gesetzlichen Rentensystems zugunsten der privaten Versicherungsbranchen?

2. Trifft die "demografische Entwicklung" nicht gleichermaßen die privaten Versicherer?

3. Wieso stellen staatliche Zuschüsse in die gesetzliche Rentenversicherung Probleme dar, die gigantischen Einzahlungen von Steuermitteln in die Kassen der "riesternden" Finanzkonzerne nicht?

4. Warum beantworten Sie qualifizierte Fragen stets mit steorotypen Antwortblöcken, die die Fragestellungen nicht einmal ansatzweise berühren?

 Mit freundlichem Gruß!
Annemarie Kienle

  

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Antwort von Dr. Volker Wissing                               08.09.2009

 Sehr geehrte Frau Kienle, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. September 2009.

Im Interessen einer sachlichen Diskussion wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Quellen für Ihre Behauptungen nennen könnten. Mir ist kein Antrag der FDP bekannt, indem eine "weitere Demontage oder letztlich sogar die totale Abschaffung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems zugungsten privater Versicherungsbranchen" gefordert wird.

Private Versicherer sind von dem demographischen Wandel weniger betroffen, da sie die eingezahlten Beiträge für jeden Versicherten einzeln verwalten. Die ausgezahlte Rente richtet sich einzig und allein nach den von dem jeweiligen Versicherten eingezahlten Beiträge. Während bei dem Umlageverfahren die Beiträge der aktuellen Beitragszahler auf die aktuell Anspruchsberechtigten umverteilt werden, baut bei der privaten Altersvorsorge jeder Versicherte durch seine Beiträge einen eigenen Kapitalstock und damit Versicherungsanspruch auf.

Die Förderung der Riesterrente dient nicht der Subvention von Versicherungskonzernen, sondern soll möglichst jeden in die Lage versetzen, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Sie müssen nicht auf das Angebot eines Versicherungskonzern eingehen, Sie können sich auch für den Erwerb einer Immobilie entscheiden oder, wenn Sie der Meinung sind, dass für Sie die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend ist, steht es Ihnen auch frei, ganz auf eine enstprechende Anlage zu verzichten. Als Politiker bin ich aber sehr froh, dass viele Menschen in Deutschland dazu übergehen, privat für ihr Alter vorzusorgen.

Mir geht es nicht darum, die gesetzliche Rentenversicherung schlecht zu reden, mir geht es darum, eine angemessene Altersvorsorge auch für künftige Generationen sicherzustellen. Dieses ist meines Erachtens nur mit dem kontinuierlichen Aufbau einer stärkeren Eigenvorsorge möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

 

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2. FDP MdB Harald Leibrecht

 

Frage zum Thema Soziales                           01.07.2009                                       Von Knut Albrecht:

Sehr geehrter Herr Leibrecht ,

Immer wieder wird, auch von FDP-Politikern, behauptet: Die Gesetzlichen Rentenversicherung GRV wird aus dem Bundeshaushalt bezuschusst.

Tatsache ist:
Nach wie vor werden Fremdleistungen der GRV anstatt aus dem Steueraufkommen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. 2007 zum Beispiel: Trotz Bundeszuschuss und Transferleistungen aus dem Steueraufkommen verblieben der Rentenkasse 15,9 Milliarden Euro Fremdleistungen. So sind von 1957 bis heute, insgesamt über 600 Milliarden Euro aus der Rentenkasse zweckentfremdet worden.

Und immer wieder wird, auch von FDP-Politikern, behauptet: Die Jungen zahlen immer mehr für die Renten der Alten.

Tatsache ist:
Die Rentenhöhe der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Versicherten der GRV bemisst sich an der Höhe der selbst eingezahlten Rentenbeiträge. Dieser beitragsabhängige Rentenanspruch ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Art der Finanzierung, ob kapitalgebundenes oder Umlage-Verfahren, ist hierbei völlig unerheblich. Es ist völlig ohne Belang in welcher Generation gerade Beiträge einbezahlt oder gerade Renten bezogen werden.

Deshalb meine Fragen an Sie, Herr Leibrecht :

Welche Position nehmen Sie hierzu ein?

Wie stehen Sie zu den nachfolgenden Forderungen zum nachhaltigen Schutz und Erhalt der solidarischen Gesetzlichen Rentenversicherung?
1. Versicherungsfremde Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse klar definieren und in den Kassenberichten der Rentenversicherung klar abgrenzen.
2. Im Grundgesetz sicherstellen, dass keine Finanzmittel der Gesetzlichen Rentenversicherung für Zwecke des allgemeinen Haushaltes verwendet werden.
3. Die GRV umgehend erweitern auf alle Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig Beschäftigten. (Österreich hat diese Umstellung 2005 vollzogen) 

Quellen:   Rentenreform-Alternative
               
www.rentenreform-alternative.de
               ADG  
               
www.adg-ev.de

Mit freundlichen Grüßen
Knut Albrecht:

 

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Antwort von Harald Leibrecht                           14.07.2009

Sehr geehrter Herr Albrecht:,

vielen Dank für ihre Frage vom 1.7.2009 zu der ich im folgenden Stellung beziehen möchte.

Normalerweise müssten alle politisch gewollten Altersvorsorgeleistungen, denen keine eingezahlten Beiträge gegenüberstehen aus dem Steueraufkommen finanziert werden. So müssten z.B. Rentengutschriften für Erziehungs- oder Ausbildungszeiten vollständig über Steuern finanziert werden. In der Vergangenheit wurden zu oft soziale Leistungen eingeführt, die zwar politisch gewollt waren, aber im Prinzip nicht Aufgabe einer Altersvorsorge der Beschäftigten sind. Um den Staatshaushalt zu schonen, wurden diese Leistungen aus den Versicherungsbeiträgen der Beschäftigten und nicht aus dem Steueraufkommen finanziert. 

Insgesamt hat der Bund 2009 aber rund 79,2 Milliarden Euro an die Rentenversicherung gezahlt. Dieser Bundeszuschuss stellt weiterhin den mit Abstand größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt dar. Die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung machten 2009 rund 28 Prozent des gesamten Bundeshaushaltes aus. 

Vor 25 Jahren waren es noch knapp 16,8 Milliarden Euro beziehungsweise 13 Prozent der Bundesausgaben. Seitdem hat sich der Bundeszuschuss nominal fast verfünffacht. Die Ausgaben der Rentenversicherung haben sich im selben Zeitraum hingegen lediglich verdreifacht. 

Fast 29 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung werden im Jahr 2009 durch Bundesmittel erbracht. 

Da die gesetzliche Rentenversicherung ausschließlich auf die Verteilung der von den Beschäftigten erwirtschafteten Beiträgen besteht, ist absehbar, dass entweder die Renten sinken oder aber die Beiträge steigen müssen. Mit ihrer so genannten Rentengarantie hat die Bundesregierung sich gegen die jüngere Generation und für steigende Rentenbeiträge entschieden. Die Entscheidung der Bundesregierung ist nichts anderes als praktizierte Generationenungerechtigkeit.

Auch wenn ich überzeugt bin, dass es bei der jüngeren Generation eine große Solidarität mit den Rentnerinnen und Rentnern gibt, ist unstrittig, dass diese, in Relation zu ihren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlten Beiträgen, eine deutlich geringere Rente als frühere Generationen erhalten. Aus diesen Gründen ist die private Altersvorsorge alternativlos. Wir müssen die jungen Menschen über eine steuerliche Entlastung in die Lage versetzen, sich eine eigene private Vorsorge aufzubauen, ansonsten dürfte die Altersarmut dramatisch zunehmen. Je später ein Systemwechsel weg von einer umlage- hin zu einer privaten Vorsorge angegangen wird, um so schwieriger wird er, da die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht nur die Altersbezüge der gegenwärtigen Rentnergeneration finanzieren müssen, sondern gleichzeitig in den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge investieren sollen.

Die FDP fordert seit Jahren einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge. Über die Einführung entsprechender Freibeträge soll den Beschäftigten der Aufbau einer Vorsorge vereinfacht werden. Dabei geht es nicht um einen Verteilungskampf alt gegen jung, es geht darum im gesellschaftlichen Miteinander einen Weg zu finden, wie die Altersvorsorge finanzierbar bleibt und zukunftsfähig gestaltet werden kann. 

Eine Entflechtung der eigentlichen Aufgabe einer Altersvorsorge für die Beschäftigten von politisch gewollten Rentenleistungen ist dringend erforderlich. Dies ist auch ein Grund dafür, dass die FDP sich für einen stärkeren Ausbau der privaten Altersvorsorge einsetzt. Die Menschen sollen selber für ihr Alter vorsorgen können und diese Vorsorge soll ihnen auch direkt zugute kommen. Eine private Rentenversicherung würde es jedenfalls deutlich schwerer machen, politische Aufgaben über die Versicherungsbeiträge der Beschäftigten zu finanzieren. 

Mit freundlichen Grüßen,
Harald Leibrecht, MdB

 

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 Frage zum Thema Soziales              20.07.2009                       Von Knut Albrecht

Betr.: Ihre Antwort an Herr Albrecht:  vom 14.7.2009 (Rentenversicherung)  
 

Sehr geehrter Herr Leibrecht,

vielen Dank für Ihre Antwort, die sich aber leider nicht auf die gestellten Fragen bezieht.

Warum gehen Sie nicht konkret auf die gestellten Fragen ein? 

Von 1957 bis heute sind insgesamt über 600 Milliarden Euro mehr für versicherungsfremden Leistungen aus der Rentenkasse entnommen worden als an Bundeszuschüssen in die Rentenkasse eingezahlt wurden. (Auch für 2009, wenn die abschliessenden Zahlen verfügbar sind, werden Sie sehen, dass die versicherungsfremden Leistungen einschliesslichTransferleistungen höher sind, als der sogenannte Bundeszuschuss aus dem Steueraufkommen). Welche Position nehmen Sie hierzu ein?  

Die Rentenhöhe der in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Versicherten der GRV bemisst sich an der Höhe der selbst eingezahlten Rentenbeiträge. Welche Position nehmen Sie hierzu ein?  

Können Sie auch folgendem zustimmen? Wenn zum Beispiel wegen der Massenarbeitslosigkeit nicht genügend Geld dem Umlageverfahren zufließt, ist der Staat für den erforderlichen Ausgleich verpflichtet, nicht die aktuellen Beitragszahler.  

Warum blieb auch diese Frage gänzlich unbeantwortet?
Wie stehen Sie zu den nachfolgenden Forderungen zum nachhaltigen Schutz und Erhalt der solidarischen Gesetzlichen Rentenversicherung?
1. Versicherungsfremde Leistungen klar definieren und abgrenzen.
2. Im Grundgesetz sicherstellen, dass keine Finanzmittel der Gesetzlichen Rentenversicherung für Zwecke des allgemeinen Haushaltes verwendet werden.
3. Die GRV umgehend erweitern auf alle Selbstständigen, Beamten, Politiker und abhängig Beschäftigten. (Österreich hat diese Umstellung 2005 vollzogen)  

Näheres, Zahlen, Fakten, Quellenverweise hierzu finden Sie auf
www.rentenreform-alternative.de  unter Kapitel: Versicherungsfremde Leistungen und Kapitel: Die Rentenreform-Alternative.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Albrecht:

 

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Antwort von Harald Leibrecht                   24.07.2009 

Sehr geehrter Herr Albrecht,
 

ich schließe mich meinem FDP-Kollegen Volker Wissing voll und ganz an, den Sie ja ebenfalls bereits angeschrieben haben.

Dass versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse finanziert wurden ist nicht akzeptabel. Um dies zu vermeiden, setzt sich die FDP für einen forcierten Aufbau der privaten Altersvorsorge ein. So kann vermieden werden, dass der Staat sich an den von ihnen eingezahlten Beiträgen bedient, wenn er bestimmte rentenpoltisch gewollte Leistungen einführen will. Diese müssen dann aus dem Steueraufkommen gezahlt werden. 

Ein Systemwechsel wie Sie ihn fordern würde lediglich zu einer Verschiebung der Belastungen führen. Der Staat hat Schulden. Wenn die Rentenbeiträge gesenkt werden, dürften die Beschäftigten im Gegenzug über die Einkommenssteuer oder andere Steuerreformen zur Kasse gebeten. 

Mit freundlichen Grüßen,
Harald Leibrecht, MdB

 

 

 

ef