Gesundheitsreformen
unter Schröder 1998-2005
Seit etwa
30 Jahren bemüht sich die Politik der Parteien CDU CSU FDP SPD GRÜNE
in wechselnden Koalitionen der Regierungen Kohl, Schröder, Merkel
darum, die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
zu senken. Das bedeutet in erster Linie: Die Beiträge, die Arbeitnehmer
und Arbeitgeber an die Krankenkassen zahlen, sollen so niedrig wie
möglich sein, um die Lohnnebenkosten der Unternehmen zu begrenzen.
Diese Aufgabe haben sich die Parteien auch für die nächsten Jahre
gestellt. Vorrangig
für die Gesundheit der Versicherten sind aber nicht niedrige Beiträge
sondern ausreichende Gesundheitsleistungen, die in einer solidarischen
Versicherung für den Einzelnen am ehesten finanzierbar bleiben,
auch wenn sich die Versicherungsbeiträge erhöhen. Diese rigorose
Sicherung der "Beitragssatzstabilität" im vorrangigen
Interesse der Unternehmen den Arbeitgeberanteil niedrig zu halten,
hat bis zu den jüngsten Reformen Priorität. Sie gipfelt in den derzeitigen
Bemühungen der Regierung Merkel mit Einführung der "Kopfpauschale" (neu:
Gesundheitsprämie) die gesetzliche Krankenversicherung entscheidend
zu demontieren.
Mit (vor
Jahren erfolgter)
Einführung der "Zuzahlungen" und "Eigenleistungen"
wurde erstmals das Prinzip der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung - ein Grundpfeiler des demokratischen Sozialstaats
- gebrochen. An diesen Kosten, die zusätzlich zu den Versichertenbeiträgen
erhoben werden, sind Arbeitgeber nicht beteiligt. Schon
gar nicht ist nachvollziehbar, dass gerade bei teueren zahnärztlichen
Behandlungen ein hohes Kostenrisiko aufrecht erhalten wird. Die für den Einzelnen günstigste Finanzierung durch
das Versicherungsprinzip wird aufgrund der hohen Eigenbeteiligung
bei zahnärztlichen
Behandlungen zu nichte gemacht. Eigenverantwortung
und Kostenverantwortung lässt sich durch ausreichende Tranzparenz
(Zugang zu allen persönlichen Gesundheits- / Krankendaten und Informationen
was
genau wird zu welchen Kosten der aktuellen Behandlung abgerechnet)
sehr viel effektiver fördern.
Auflistung
der Reformen - Die wesentlichen Leistungskürzungen
In den meisten Fällen wäre der Begriff “Finanzierungsreform”
treffender als die Bezeichnung “Gesundheitsreform”. Im Folgenden
werden die wichtigsten Veränderungen für Versicherte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
erläutert.
1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz
1999 Erstmals seit 1977 werden die Zuzahlungen für Medikamenten-
und Heilmittel gesenkt, wenn auch nicht abgeschafft.
Folgende Verschlechterungen für die Krankenversicherten der vorherigen
schwarz-gelben Regierung Kohl werden von der neuen Regierung beseitigt: •Kieferorthopädische
Behandlung bei Versicherten unter 18 Jahren erfolgt wieder als Sachleistung. •Wiederaufnahme
der Zahnersatzleistung für nach 1978 Geborene,
Kassen erstatten wieder 50 Prozent der Kosten. •Tarifwahl (Kostenerstattung, Selbstbehalt,
..) widerspricht Solidaritätsprinzip,
wird für Pflichtversicherte wieder gestrichen. •Zuzahlungen
für Medikamente und Heilmittel werden gesenkt
auf 8, 9 und 10 Mark (bisher: 9, 11, 13). •Für chronisch
Kranke entfallen (bei Kriterienerfüllung) ab
2. Jahr Zuzahlungen zu Fahrkosten, Arznei- und Heilmitteln. •Der im 1. NOG und2.NOG
eingeführten Zuzahlungserhöhungen entfallen. •Das Krankenhaus-Notopfer
von 20 Mark je Versicherten wird rückwirkend ab 1998 gestrichen. •Versorgung
mit Zahnersatz ohne Eigenanteil für finanzielle "Härtefälle". •Das Sonderkündigungsrecht
der Versicherten wird gestrichen. •Umkehrung der
Bonusregelung bei Zahnersatz. Der Eigenanteil des Versicherten erhöht
sich ohne
Vorsorge-Nachweis. •Die Zuzahlungspflicht
von zehn Mark je Sitzung bei psychotherapeutischer Behandlung entfällt.
•Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei-
und Heilmittelbudgets.
In
den ersten Monaten der rot-grünen Regierung ab Oktober 1998 dominierte noch die
„alte SPD“: Einige sozialpolitische Einschnitte der Vorgängerregierung
wurden rückgängig gemacht, siehe oben. Dies sollte sich mit dem
Rücktritt von Finanzminister Oskar Lafontaine von allen Ämtern ( auch
als
Parteivorsitzender der SPD) am 11. März 1999 ändern: Es begann
ein Politikwechsel und ein Erstarken der „Modernisierer“ in der
SPD. Das Versprechen die Arbeitslosigkeit zu senken wurde von Schröder
ebenso gebrochen wie das damalige Versprechen die unsoziale Politik
der Kohl-Regierung rückgängig zu machen.
1999
"GKV-Gesundheitsreform 2000" Quelle
AOK http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/reformdatenbank/index.html
•Die Option,
anstelle der Sachleistung Kostenerstattung zu wählen, wird wieder
abgeschafft. •Die starre
dreiwöchige Regeldauer von Reha-Maßnahmen weicht einer indikationsabhängigen
Dauer. •Die tägliche
Zuzahlung für stationäre Reha-Maßnahmen (Kur) wird auf 17 (West)
und 14 Mark (Ost) gesenkt. •Leistungen
zur Gesundheitsförderung (zum Beispiel Präventionskurse)
werden wieder eingeführt. •Chronisch kranke
Kinder erhalten bei ambulanten Vorsorgeleistungen (Bäder-Kur) einen
erhöhten Zuschuss. •Soziotherapie
für psychisch schwer Kranke wird in den Leistungskatalog der GKV
aufgenommen. •Die 1997 eingeführten, zahnärztl. individualprophylakt. Leistungen
werden wg Ineffektivität wieder abgeschafft. •Alle Versicherten
haben Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz..
Kasse trägt
50 Prozent der Kosten. •Ausbau der
Zahnprophylaxe für Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren durch
Reihenuntersuchungen in Schulen. •Erschwerte
Rückkehr für Privatversicherte in die GKV. •Erste gesetzliche
Weichenstellung für ein neues Krankenhaus-Preissystem, das ab 1.
Januar 2003 eingeführt werden soll.
GKV-Gesundheitsreform 2000 Quelle
AOK http://www.aok-bv.de/politik/reformaktuell/geschichte/index_00591.html
1999 erarbeitete Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer
(Grüne) eine umfassende Gesundheitsreform. Da aber die unionsregierten
Länder mit ihrer Mehrheit im Bundesrat zahlreiche Änderungen ablehnten,
beschränkte die Regierung die GKV-Gesundheitsreform 2000 auf Regelungen,
die der Bundestag ohne Zustimmung der Länder beschließen konnte.
Hierzu zählten: •Ausbau der Präventionsleistungen der Krankenkassen
auf fünf Mark pro Mitglied; •Aufbau von Modellvorhaben zur Verbraucher-
und Patientenberatung; •Möglichkeiten von Bonusprogrammen bei
Hausarztmodellen; •Aufbau der Integrierten Versorgung; •Ausschöpfen
der Wirtschaftlichkeitsreserven in den Krankenhäusern und Einführung
einer leistungsorientierten Vergütungssystems. Mit dem Gesetz
zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung
beschleunigte die Bundesregierung außerdem die Angleichung des GKV-Systems
in den neuen Bundesländern an die alten Länder. So wurden der gesamtdeutsche
Risikostrukturausgleich
vom Jahr 2000 an festgeschrieben sowie die Versicherungspflicht-
und Beitragsbemessungsgrenzen und die Einkommensgrenzen bei den
Härtefallregelungen im Osten auf das westdeutsche Niveau angehoben.
GKV-Gesundheitsreform
2000 Quelle
Wikipedia (u. a. Budgetverschärfung für Arzthonorare,
Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)
2002
Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz •Pflegebedürftige
können ab 2003 bei häuslicher Pflege
bis zu 460 Euro jährlich als Finanzhilfe erhalten. •Beratungsangebote werden erweitert
und durch zusätzliche Hausbesuche ausgebaut.
2002 Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) Der Arzt verordnet einen Wirkstoff, der Apotheker kann
preisgünstigstes Medikament abgeben (Aut-idem-Regelung).
2002 Beitragssatzsicherungsgesetz
„BSSichG“
unter Ulla Schmidt (SPD) Die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben.
Das Sterbegeld wird auf die Hälfte gekürzt.
2003"Gesundheitsmodernisierungsgesetz
(GMG)" 2004 Trotz mehrerer zwischenzeitlicher Reformen
stieg der durchschnittliche Beitragssatz bei steigender Arbeitslosigkeit
von 13,6 Prozent im Jahr 2000 auf 14,0 Prozent im Jahr 2002. Gesundheitsministerin
Ulla Schmidt erarbeitete 2003 eine parteiübergreifende Gesundheitsreform.
Die FDP schied früh aus. Im Sommer 2003 verständigten sich die rot-grüne
Regierungskoalition und die CDU/CSU-Opposition unter Merkel auf eine Reform,
die am 1. Januar 2004 in Kraft trat.
Das Eckpunkte-Papier,
auf das sich die Verhandlungspartner von CDU/CSU und Bundesregierung
im Jahr 2003 einigen konnten, erfüllt den größten Teil der Forderungen
nicht, Rahmenbedingungen zu verändern, unter denen sich Verschwendung,
Missbrauch und Korruption entfalten. Entsprechend leistet auch das
GMG wenig, um durch größere Transparenz Verschwendung und Korruption
im Gesundheitswesen abzubauen. Es bürdet die Last erhöhter Kosten
des deutschen Gesundheitswesens vor allem den Versicherten auf und
trägt wenig zur Strukturverbesserung der Arbeit der öffentlich-rechtlichen
Körperschaften bei, sondern schafft vor allem mehr Bürokratie.
Quelle
Transparenzmängel, Korruption und Betrug im deutschen Gesundheitswesen
Transparency International 2008
(Seite 9)
Die wichtigsten Änderungen
waren: •Einführung der Praxisgebühr von 10 € pro Quartal. •Einführung
der elektronischen Gesundheitskarte in 2006. •Das Sterbegeld
wird auf die Hälfte gekürzt. •Für versicherungsfremde Leistungen
(Mutterschaftsgeld, Krankengeld,..) erfolgt erstmals eine Entlastung aus
Steuernmitteln. •Die Kassen können allen Versicherten Bonusprogramme
und Kostenerstattung anbieten. Untergrabung des Solidaritätsprinzips! •Einführung
eines zusätzlichen nichtparitätischen Sonderbeitrags in Höhe von
0,9 Prozent ab 1. Juli 2005. •Die Kassen dürfen in Zusammenarbeit
mit Privatversicherern Zusatzversicherungen anbieten. •Auf Verlangen
eines Patienten stellen Vertragsärzte ab 2004 eine Quittung über
die Leistungen und Kosten aus.?? •Streichung der Einführung
einer Positivliste. •Sterbe- und Entbindungsgeld sowie der Zuschuss
für Sehhilfen bei Erwachsenen werden aus dem Leistungskatalog gestrichen. •Die
Selbstbeteiligung an Arznei- und Hilfsmitteln beträgt 10% der jeweiligen
Kosten, minimal 5 und maximal 10 Euro. •Die Obergrenze für Zuzahlungen
wird auf 2% des jährlichen Bruttoeinkommens festgelegt (1% bei chronisch
Kranken). •Die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten wird auf
10 Euro pro Tag erhöht. •Fahrtkostenzuschüsse entfallen komplett. •Krankenkassenleistungen
bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten entfallen ersatzlos. •Rentner
zahlen seitdem die *vollen Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten
und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. *Ab 2004 müssen alle GKV-Versicherten auf
ihre Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung
entrichten. Unter diese Neuregelungen fallen auch Einmalzahlungen aus Direktversicherungen
und Pensionskassen. Zur Begründung wird in dem Gesetzentwurf, der gemeinsam von
den Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen in den
Bundestag eingebracht und verabschiedet worden ist, auf die Leistungsaufwendungen
für Rentner verwiesen: Die eigenen Beiträge der Rentner würden
nur noch circa 43 Prozent der Leistungsaufwendungen für sie decken.
Es sei daher - so wörtlich im Gesetzentwurf - "ein Gebot der
Solidarität der Rentner mit den Erwerbstätigen, den Anteil der Finanzierung
der Leistungen durch die Erwerbstätigen nicht noch höher werden
zu lassen."
Anmerkung
K. A.: Diese Begründung ist schlicht eine
Frechheit, sie steht im krassen Widerspruch zum Solidarprinzip
der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Beispiel habe ich (Betriebsrentenbezieher)
persönlich als früherer (überdurchschnittlich verdienender)
KV-Beitragszahler über Jahrzehnte hohe KV-Beiträge entrichtet und
selber altersgemäß geringe KV-Leistungen benötigt und erhalten.
Jetzt im Rentenalter wird mir von diesen Politikern/Gesetzgebern
dieser solidarische Versicherungs-Ausgleich verweigert (ganz abgesehen
davon, dass ich, wie viele meiner Generation, gesünder bin als frühere
Generationen). Die weitere Ungerechtigkeit trifft mich als
von Massenarbeitslosigkeit Betroffener insoweit dass sich, zusätzlich
zu den Rentenabschlägen, auf meine Abfindungszahlung (gewährt als
Ausgleich für Einkommenseinbußen der Frühverrentung) Abzüge durch
Versteuerung (und gemäß GMG erhöhter KV-Beitrag) mein Alterseinkommen
nochmals reduzierte.
Die
gesetzliche Begründung hält auch der Sozialverband VdK für fragwürdig: Es
ist erklärter Wille von Regierung und Union, die Einnahmesituation
der gesetzlichen Krankenversicherung durch die beitragsmäßige Schlechterstellung
von pflichtversicherten Rentnern mit Betriebsrenten und anderen
Versorgungsbezügen und die neu eingeführte Beitragsbelastung bei
Kapitalauszahlungen von Direktversicherungen zu verbessern. Aus
Sicht des Sozialverband VdK hat die Politik damit das Vertrauen
der jetzigen Rentner, aber auch der zukünftigen Rentner, in die
sozialen Sicherungssysteme verspielt. Es scheint so zu sein, dass
nach Auffassung der Bundesregierung eine 13 vor dem Komma in der
Krankenversicherung stehen muss, egal wer dafür zahlt. Durch die
geschilderten Maßnahmen werden Ruheständlern quasi über Nacht empfindliche
Einkommenseinbußen zugemutet. Diese Belastungen müssen in Zusammenhang
mit erfolgten, mit bereits beschlossen Maßnahmen und darüber hinaus
angekündigten "Reformen" gesehen werden. Beispiellos bei
dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist, dass die unzumutbaren
Beitragsbelastungen bei den Rentner mit noch unzumutbareren Leistungskürzungen
einhergehen. Durch die beitragsmäßige Belastung von Direktversicherungen
wird insgesamt die Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung
gefährdet. Der Sozialverband VdK hält es für notwendig, dass
hier eine Korrektur durch den Gesetzgeber erfolgt.
Viele, die durch
eine Direktversicherung für ihre Altersicherung den politisch empfohlenen
Ausgleich des sinkenden Rentenniveaus schaffen wollten, waren
durch diese rückwirkende Regelung des GMG empört. Erst bei Beginn
ihrer Rentenzahlung von der GMG-Regelung betroffen, fordern
sie ebenfalls eine Korrektur des Gesetzes: Im Schreiben
an die CDU / CSU Bundestagsfraktion vom 3.10.2012, Debusmann
heißt es u.a.: Sehr geehrte Damen und Herren der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die
Empfehlung des Gesetzgebers vor ca. 30 Jahren, zur Vorbeugung der
Altersarmut eine ergänzende Vorsorge über den Arbeitgeber in Form
einer Direktversicherung anstatt der üblichen Lebensversicherung
auf den eigenen Namen als Versicherungsnehmer zu treffen, hat sich
für die gutgläubigen Arbeitnehmer als die größte Fehlinvestition
ihres Lebens entpuppt und die Fürsorge des Staates für seine Bürger
ad absurdum geführt. Die Lebensplanung vertrauensseliger Menschen
wurde vom Gesetzgeber nachhaltig zerstört. Statt empfohlener Vorsorge
für das Alter ein Gesetz zur Vernichtung von Eigenkapital. So kann
man auch Altersarmut produzieren! ... Obwohl nie Vertragsbestandteil,
müssen mit Inkrafttreten des GMG für die ausgezahlte Summe bei Fälligkeit
nach dem 01.01.2004 – sogar rückwirkend für tlw. seit mehr als 20
Jahren (!) bestehende Altverträge – erneut der volle Beitragssatz
an die GKV und GPV (heute ca. 17,5 %) gezahlt werden. Und dies,
obwohl bereits während der Laufzeit Beiträge zur GKV entrichtet
wurden. Eine unglaubliche Anmaßung, zweimal zu „kassieren“ und eine
verheerende Zumutung für Menschen, die mit jedem Cent rechnen müssen!
... Als unverständliche Entscheidung des BverfG wird auch darauf
hingewiesen, dass Kriminellen Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot
zugestanden, für sich selbst vorsorgende Bürger dieses elementare
Grundrecht jedoch vom Gesetzgeber verweigert und vom BverfG auch
noch bestätigt wird.
Anmerkung
K. A. Der
Rechtsgrundsatz des Rückwirkungsverbots gilt wohl im
Strafrecht, nicht aber im Arbeits- und Sozialrecht.
Besonders stark betroffen sind hier Rentenbezieher
durch die "Reformen" der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Politik griff mit zahllosen Gesetzen und Gesetzesänderungen
mit vielen rückwirkenden Leistungskürzungen in bereits nach
Recht und Gesetz erworbene Ansprüche der gesetzlich
Rentenversicherten ein. Praktisch ohne Vertrauensschutz
wurde nach Belieben in die Eigentumsrechte und Besitzstände
der Rentenversicherten eingegriffen und zerstörte bei
vielen das Vertrauen in die GRV. Bedenklich ist
auch, dass durch diese "Reformen" dem Bürger
immer weniger die Möglichkeit gegeben wird, gesetzliche
Regelungen, die ihn selbst betreffen, nachzuvollziehen.
Es ist völlig inakzeptabel, dass die Politik sich
in wichtigen sozialen Bereichen wie der gesetzlichen
Rente und der Krankenversicherung Zugriffsmöglichkeiten
verschafft, die der Kontrolle der Bürger und des Großteils
ihrer Volksvertreter immer mehr entzogen sind. Wie auch
im vorstehenden Fall des GMG vom 1. Januar 2004
Diese
Regelung des GMG ist um so bemerkenswerter weil
hierdurch die Wirkungsweise der schleichenden
Umverteilung - d.h.
viele Änderungen wirken scheibchenweise und oft erst künftig
- auch offenbar wird. Die wie so oft auch
im GMG-Fall nicht unmittelbar zu Protesten führte,
sondern viele Jahre später, wenn die Betroffenen die
Kostenmehrbelastung am eigenen Leibe zu spüren bekommen.
Rückänderungen einzelner spezifischer "Reformmaßnahmen"
sind aber noch schwerer durchzusetzen. Ich denke, diese falsche Politik
ist nur insgesamt zu stoppen: Durch
Abwahl der verantwortlichen bisherigen Regierungsparteien
eine sozial gerechte Teilhabe
für die große Mehrheit der Bevölkerung durchsetzen, statt
wie geschehen nur für Superreiche und Privilegierte.
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