Es geht
um unsere Altersversorgung!
"Wir haben
in Deutschland unterschiedliche Systeme für die
Altersversorgung, die gesetzliche Rentenversicherung,
die Politikerversorgung, die Beamtenversorgung und die
berufsständischen Versorgungssysteme für die
Selbständigen. Was Sie vermutlich nicht wissen, ist,
dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in
dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche
Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch
unterschiedliches Recht. Im Rentenrecht sind
Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen
skrupellosen Politik." Otto W. Teufel.
Über das Zwei-Klassenrecht
zur Zwei-Klassengesellschaft
Vortrag
von Otto W. Teufel, ADG am 5.September 2011 in Leer.
Vortrag auf YouTube: Teil 1
Teil 2 Teil 3
Teil 4
Teil 5 (Graphik)
Teil 6
(Quellenangaben)
Textfassung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer
einer jahrzehntelangen skrupellosen Politik. Wir haben
in Deutschland nicht nur unterschiedliche Systeme für
die Altersversorgung, wir haben dafür auch
unterschiedliches Recht.
Diese Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag
belegen.
Wie Sie sicher alle wissen, haben wir in Deutschland
unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, die
gesetzliche Rentenversicherung, die
Politikerversorgung, die Beamtenversorgung und die
berufsständischen Versorgungssysteme für die
Selbständigen. Was Sie vermutlich nicht wissen, ist,
dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in
dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert sind. In allen
anderen Ländern gibt es entweder eine
Volksversicherung, das heißt alle Bürger sind
pflichtversichert, oder eine
Erwerbstätigenversicherung, das heißt alle
Erwerbstätigen sind pflichtversichert, sozusagen vom
Bundespräsidenten bis zum Hilfsarbeiter. Allein in
Deutschland gibt es die Pflichtversicherung mit
wenigen Ausnahmen nur für abhängig Beschäftigte.
Für Selbständige gelten überwiegend die
berufsständischen Versorgungssysteme, für Beamte und
Richter die Beamtenversorgung.
Ist Ihnen schon einmal
aufgefallen, dass diejenigen, die in der
Öffentlichkeit, im Fernsehen, in den Zeitungen zum
Thema Rente zu Wort kommen, alle gar nicht betroffen
sind?
Diese Politiker und selbst ernannten Experten haben
für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen
für die Altersversorgung geschaffen. Aber nicht nur
das, sie haben außerdem in der gesetzlichen
Rentenversicherung unsere elementaren Grund- und
Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Wir haben in
Deutschland bei der Altersversorgung nicht nur ein
Zwei-Klassensystem, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht.
Das hat dazu geführt, dass heute zwar Selbständige,
Beamte und Richter eine angemessene Altersversorgung
bekommen, uns Arbeitnehmern bzw. Rentnern aber wird
das verweigert, obwohl wir erhebliche Beiträge dafür
zahlen bzw. gezahlt haben.
Nach 1945 haben die staatlichen Eliten dafür gesorgt,
dass die Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene
Altersvorsorgesysteme, die auf den Ständestaat des 19.
Jahrhunderts zurückgeht, auch für die neue
Bundesrepublik gelten sollte. Im Prinzip ist gegen
unterschiedliche Systeme nichts einzuwenden.
Allerdings müssen die Unterschiede inzwischen auch
dafür herhalten, dass für die verschiedenen Systeme
auch unterschiedliches Recht zur Anwendung kommt. Seit
30 Jahren bestätigt das Bundesverfassungsgericht der
Politik, dass im Rentenrecht grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers Vorrang vor unseren
elementaren Grundrechten hat, Grundrechten wie zum
Beispiel der Gleichheitssatz, der Eigentumsschutz für
unsere Beiträge und das Rechtsstaatsprinzip, das heißt
keine Eingriffe in nach Recht und Gesetz bereits
erworbene Ansprüche.
Für die berufsständischen Versorgungen, die über
Kammern auf privatrechtlicher Basis organisiert sind,
gilt dagegen das Vertragsrecht. Das heißt, es gilt der
Eigentumsschutz für eingezahlte Beiträge und
rückwirkende Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche
sind nicht zulässig.
Beamte und Richter berufen sich für ihre Ansprüche auf
Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: „Das Recht
des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung
der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums
zu regeln.“
Wenn Sie mich fragen, was unter den hergebrachten
Grundsätzen des Berufsbeamtentums genau zu verstehen
ist, kann ich nur sagen, das weiß ich nicht. Im
deutschen Recht taucht der Begriff zum ersten Mal
1933, im dritten Reich auf: Am 7. April 1933 hat
Hitler das Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
unterschrieben. Darin ist
aber im wesentlichen festgelegt, wer Beamter werden
darf und wer nicht, bzw. wer deshalb aus dem
Staatsdienst zu entfernen ist. 1948 hat
dieser Begriff dann Eingang ins Grundgesetz gefunden
und wird seitdem von höheren Beamten und Richtern
mit den gewünschten Inhalten gefüllt.
So beruft sich zum Beispiel das
Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom
20.März 2007 auf ein preußisches Beamtengesetz vom 27.
März 1872, um den Gesetzgeber zu zwingen, einen
Eingriff in das Pensionsrecht rückgängig zu machen.
(wieso wird sich bei den
Renten nicht auf das bismarcksche Rentengesetz § 9
berufen, immer noch gültig, wonach die GRV für die
Renten der Beitragszahler da ist und für nichts
anderes?)
Diese unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen haben
in den vergangenen 30 Jahren dazu geführt, dass
Selbständige und Pensionäre auch heute noch eine
angemessene Altersversorgung erhalten, eine
Altersversorgung die sich weiterhin an der Entwicklung
der Einkommen orientiert.
Für Arbeitnehmer bzw. Rentner gilt das schon lange
nicht mehr. Das Rentenniveau hat sich in diesem in diesem
Zeitraum in etwa halbiert. Pensionäre
bekommen heute im Durchschnitt rund das 2 ½ -fache,
Selbständige aus der berufsständischen Versorgung fast das
Doppelte einer durchschnittlichen
Rente.
Wer weiß denn heute noch, dass bis 1956 die
Angestelltenversicherung wie eine berufsständische
Versorgung organisiert war, das heißt ebenfalls mit
Kapitaldeckung. Es gibt für uns keinen Grund
anzunehmen, dass sich die Renten ohne die Eingriffe
der Politik schlechter entwickelt hätten als die
berufsständischen Versorgungen.
1957 hat die damalige Bundesregierung mit der
Umstellung der Rente vom Kapitaldeckungs- auf das
Umlageverfahren den Eigentumsschutz für unsere
Beiträge aufgehoben und die Rückstellungen der
Rentenversicherung im Bundeshaushalt verbraten. Seit
1957 haben alle Bundesregierungen die gesetzliche
Rentenversicherung mit sogenannten
versicherungsfremden Leistungen belastet.
Was versteht man unter
versicherungsfremden Leistungen?
Laut Definition des Verbands Deutscher
Rentenversicherungsträger (VDR) sind alle Leistungen
der Rentenversicherung als versicherungsfremd
anzusehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch
Beiträge der Versicherten gedeckt sind.
Diese versicherungsfremden Leistungen haben zwar alle
ihre Berechtigung, für deren Finanzierung müsste aber
allein der Bund zuständig sein. Bezahlen mussten das
aber zum großen Teil die Versicherten mit ihren
Beiträgen.
In keinem einzigen Jahr seit 1957
ist der Bund auch nur annähernd seinen Verpflichtungen
nachgekommen, in keinem Jahr waren die Bundeszahlungen
ausreichend, um die versicherungsfremden Leistungen in
vollem Umfang zu finanzieren, auch wenn Politiker
regelmäßig das Gegenteil behaupten. Der nicht gedeckte
Betrag summiert sich inzwischen auf rund 700
Milliarden Euro, ohne Zinsen wohlgemerkt.
Wenn wir diesen Kapitalstock heute hätten, könnte auch
die gesetzliche Rentenversicherung eine faire und
angemessene Altersversorgung zahlen.
Das heißt:
seit mehr als 50 Jahren haben wir das Umlageverfahren,
seit mehr als 50 Jahren belasten Union und SPD die
gesetzliche Rentenversicherung mit
versicherungsfremden Leistungen,
seit mehr als 50 Jahren zahlt der Bund zu wenig, um
die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang
zu finanzieren,
seit mehr als 50 Jahren wird auf diese Weise von Union
und SPD ein Teil unserer Beiträge veruntreut, Jahr für
Jahr,
seit mehr als 50 Jahren bringen uns Union, SPD und
ihre Partner um eine angemessene Altersrente.
Um den Betrug an Arbeitnehmern und Rentnern zu
vertuschen, vermeiden es die Verantwortlichen ja auch
eine transparente Buchführung vorzulegen. Im
Strafrecht wird das als Untreue bezeichnet und mit bis
zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, § 266 StGB.
Wenn also Recht und Gesetz für alle Bürger
gleichermaßen gelten würde, müsste der Bundestag
zwangsläufig in Moabit tagen und nicht im Reichstag.
Es war interessanterweise eine SPD-Regierung, die 1978
dann als erste auch das Rechtsstaatsprinzip für
Arbeitnehmer und Rentner in der gesetzlichen
Rentenversicherung aufgekündigt und durch die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ersetzt hat.
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie es offiziell
heißt, wir nennen es politische Willkür. Seitdem sind
rückwirkende Eingriffe in unsere Rentenansprüche
zulässig, in Ansprüche, die wir vorher nach Recht und
Gesetz erworben haben. Jedes Mal, wenn Politiker von
einer notwendigen Rentenreform sprechen, sollten
zuallererst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hell
wach werden, denn dann geht es um ihre Ansprüche, die
wieder einmal nachträglich gekürzt werden sollen.
Beschlossen von Politikern und durchgesetzt von
Beamten und Richtern, die für sich selbst nicht nur
bessere Regelungen geschaffen haben, sondern
selbstverständlich für sich auch ein anderes Recht in
Anspruch nehmen, das Recht des Rechtsstaats.
Was bewirkt denn eine sogenannte Rentenreform? Sie ist
ein Eingriff in das Rentenrecht mit der Folge, dass
nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von
Arbeitnehmern rückwirkend gekürzt oder gestrichen
werden. Das heißt, das betrifft ausschließlich
diejenigen, die noch nicht in Rente sind, die
Beitragszahler.
Und auch eine sogenannte Nullrunde oder eine
Rentenanpassung unterhalb der Teuerungsrate trifft
nicht nur die Rentner, sondern entwertet gleichermaßen
die bisher erworbenen Ansprüche der Beitragszahler.
Um dieses durch und durch korrupte System aufrecht zu
erhalten, verbreiten die Parteien und die von ihnen
abhängigen Medien und leider auch die Justiz eine
Reihe von Halbwahrheiten und Unwahrheiten.
Die schlimmste Lüge tischen sie den Beitragszahlern
auf, insbesondere der jüngeren Generation: Es heißt,
man darf die Renten nicht oder nur gering erhöhen, um
damit die Beitragszahler zu entlasten. Dass damit auch
die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler
genau so entwertet werden wie die Renten, das sagt
Ihnen niemand. Seit 1978 ist auf diese Weise das
Rentenniveau um durchschnittlich 50 Prozent verringert
worden. Das ist also kein Problem der Jüngeren, dass
die zu erwartenden Renten immer geringer werden, das
hat schon meine Generation getroffen, das ist
politisch organisierter Betrug an uns Arbeitnehmern
und Rentnern.
Frau von der Leyen hat erst kürzlich wieder für
weitere Eingriffe ins Rentenrecht geworben, sie
begründet das mit mehr Generationengerechtigkeit.
Verlogener geht es nicht, denn erstens ist es falsch
und zweitens meint sie sicher nicht ihre eigene
Pension.
Außerdem werden die Beitragszahler nicht entlastet,
denn zum Ausgleich sollen sie ja privat
vorsorgen, ohne Arbeitgeberanteil. In
Wirklichkeit sollen unsere Beiträge mehr und mehr die
Renditen privater Versicherungsunternehmen beflügeln,
denn das glauben nur die naivsten unter uns, dass die
privaten mit 10 bis 15 mal höheren Kosten, großzügigen
Dividenden und so weiter, höhere Renten zahlen können
als eine wirklich unabhängige gesetzliche
Rentenversicherung. Mit der Riesterrente sind
Maschmeyer, Raffelhüschen, Rürup Schröder,
Riester und Co. Millionäre geworden, die betroffenen
Versicherten müssen in der Regel mehr als 90 Jahre alt
werden, wenn sie ihre eigenen Beiträge wieder sehen
wollen.
Transparency International hat dem
früheren Arbeitsminister Walter Riester und dem
ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup deshalb
„politische Korruption“ vorgeworfen.
(Ulrike Mascher, jetzige
Präsidentin des Sozialverbandes VDK, kam von der
Allianz und wurde unter Riester Staatssekretärin)
Mit der Riesterrente hat
interessanterweise auch dieses Mal eine SPD-Regierung
das Paritätsprinzip bei der Beitragszahlung für
Arbeitnehmer aufgekündigt.
Dazu kommt, dass sich die Riesterbeiträge doppelt auf
den persönlichen Rentenanspruch auswirken, und zwar rentenmindernd.
Einmal weil der Beitrag zur Riesterrente beitragsfrei
in der gesetzlichen Rentenversicherung ist und der
verringerte Beitrag auch weniger
Entgeltpunkte ergibt, zum Zweiten weil der
Riesterfaktor ja auch die
persönlich erworbenen Ansprüche dämpft.
Das heißt der Arbeitnehmer kommt im Prinzip für die
staatliche Förderung durch die entsprechende Kürzung
der eigenen Rentenansprüche selbst auf.
Es stimmt auch schon lange nicht mehr, dass die Renten
der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen folgen. Auch
hier hat eine SPD-Regierung diesen Mechanismus
endgültig außer Kraft gesetzt. Seit 1999 haben die
Renten gegenüber den Arbeitnehmereinkommen mehr als
15 %-Punkte verloren
Die Renten sind unbezahlbar: Auch das ist eine glatte
Lüge. Seit 1975 hat sich der Anteil der Renten am
erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt stetig
verringert, mit Ausnahme der Zeit zwischen 1990 und
2005. Das hängt damit zusammen, dass im Jahre 1990 die
Rentenversicherung der ehemaligen DDR in die
gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert wurde. In
dieser Zeit wurden auch alle ehemaligen Betriebe der
DDR von der Treuhand abgewickelt, wer 55 war bekam für
fünf Jahre ein Übergangsgeld vom Arbeitsamt und musste
mit 60 Rente beantragen.
Da in der ehemaligen DDR alle Bürger in der
gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, also
auch alle Staatsdiener, bekommt hier ein wesentlich
größerer Personenkreis seine Altersversorgung aus
unserer Rentenversicherung.
Dadurch ist die Anzahl der Renten innerhalb von fünf
Jahren um 40 Prozent gestiegen. Von 1975 bis heute hat
sich die Zahl der Renten sogar mehr als verdoppelt.
Auch das zeigt, dass das Rentenniveau bezogen auf das
Bruttoinlandsprodukt seitdem halbiert wurde. Wir haben
also kein Finanzierungsproblem, wir haben dank Union
und SPD ein Verteilungsproblem. Haben Sie jemals
gehört, dass die Finanzierbarkeit der Pensionen für
Politiker und Beamte oder der Renten der
berufsständischen Versorgungen ein Problem darstellt?
Nein, und das obwohl die durchschnittliche Pension
rund zweieinhalb Mal so hoch und die durchschnittliche
berufsständische Versorgung rund doppelt so hoch ist
wie eine Durchschnittsrente, von der
Politikerversorgung ganz zu schweigen.
Wie locker die Regierungen unser Geld ausgeben, sieht
man ja auch daran wie leicht sie Bankern, die sich
verzockt haben, mit Milliarden ihre Boni sichern und
sich selbst damit entsprechende Parteispenden.
Insbesondere Politiker der Jungen Union, aber auch
andere, tun sich immer wieder damit hervor, dass sie
den Generationenvertrag in Frage stellen. Angeblich
weil die junge Generation zu sehr belastet wird.
Fragen Sie diese Jungpolitiker doch mal, warum sie auf
diese Idee nicht gekommen sind,
- wie sie auf unsere Kosten in den Kindergarten
gegangen sind,
- oder wie sie auf unsere Kosten Schule und Gymnasium
besucht haben,
- oder wie sie auf unsere Kosten studiert haben?
Ich bin der Meinung, es gibt
keinen Generationenvertrag, aber es gibt
eine solidarische Gesellschaft. Eine
solidarische Gesellschaft, die aber nur dann
funktionieren kann, wenn alle Bürger mitmachen.
Jeder von uns hat als Kind, als Jugendlicher diese
Solidarität in Anspruch genommen, jeder von uns nimmt
diese Solidarität auch im Alter in Anspruch, egal ob
er einer Politikerversorgung, einer Beamtenversorgung,
einer berufsständischen Versorgung oder der
gesetzlichen Rentenversicherung angehört.
Erwirtschaften müssen das die im Berufsleben stehenden
Bürger für alle, aber ausgerechnet diejenigen, die im
Alter von der Solidarität der anderen am meisten
profitieren, beteiligen sich während ihres
Berufslebens nicht an der Finanzierung der
Sozialversicherungssysteme, für sie ist Solidarität
eine Einbahnstraße.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist also gar
kein Solidarsystem, denn Solidarität funktioniert nur
mit allen Bürgern. Und von denjenigen, die sich hier
drücken, müssen wir uns dann noch sagen lassen, unsere
Renten seien zu hoch.
Die Bundesregierung hat noch im Jahr 2005 bestätigt,
dass die nicht durch Zuschüsse des Bundes gedeckten
versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken-
und Arbeitslosenversicherung pro Jahr 65 Milliarden
Euro ausmachen.
Ich zitiere:
„Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine
Vielzahl versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung
oder eine im Sozialversicherungssystem enthaltene
Umverteilung ist immer dann als versicherungsfremd
anzusehen, wenn sie nicht dem
sozialversicherungstypischen Ausgleich zwischen
niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem
Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an
Nichtversicherte gewährt wird. Versicherungsfremde
Leistungen und versicherungsfremde
Umverteilungsanliegen stellen - sofern sie als
notwendig erachtet werden - gesamtgesellschaftliche
Aufgaben dar und sollten von der gesamten
Gesellschaft, also von allen Steuerzahlern, finanziert
werden und nicht nur vom kleineren Kreis der
Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis
zu einer Beitragsbemessungsgrenze.
Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten
versicherungsfremden Leistungen und
Umverteilungsströme in der Gesetzlichen
Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung,
der Gesetzlichen Rentenversicherung und der
Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf
rund 65 Mrd Euro.
Mit der Beseitigung der Beitragsanteile, die der
Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen
dienen, können der Steuercharakter der
Sozialversicherungsbeiträge reduziert und das
Äquivalenzprinzip in den Sozialversicherungen gestärkt
werden. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
wird so attraktiver, und der Einnahmeschwäche aufgrund
einer schwindenden Beitragsbasis kann entgegengewirkt
werden.“ Soweit die Bundesregierung.
Neben dem offiziellen Bundeshaushalt in Höhe von rund
300 Milliarden Euro gibt es also einen
Schattenhaushalt in Höhe von 65 Milliarden Euro, der
allein aus unseren Sozialkassen finanziert wird. Vom
Volumen her ist das vergleichbar mit dem Jahresumsatz
aller italienischen Mafiaorganisationen.
Da sich Politiker, Beamte und Richter nicht an der
Finanzierung dieses Schattenhaushalts beteiligen, ist
bei uns der Eindruck entstanden, dass sich Politiker,
höhere Beamte in Berlin sowie Richter am
Bundessozialgericht bzw. Bundesverfassungsgericht seit
Jahrzehnten kraft ihres Amtes einen erheblichen
persönlichen Steuervorteil auf Kosten der
Sozialversicherungskassen verschaffen. Weder Politik,
noch Deutsche Rentenversicherung noch Gerichte haben
bisher den Versuch gemacht, diesen Eindruck zu
entkräften.
Auch wenn Politiker von immer wieder behaupten, die
Rentenversicherung werde Jahr für Jahr mit 80
Milliarden Euro subventioniert, ist das eine dreiste
Lüge. Laut Haushaltsplan des
Bundesfinanzministers, den jeder im Internet ansehen
kann, betrug der sogenannte Zuschuss an die
gesetzliche Rentenversicherung zur Finanzierung der
versicherungsfremden Leistungen im letzten Jahr rund
59 Milliarden Euro und war damit immer noch um 15
bis 20 Milliarden zu niedrig, von wegen Zuschuss.
Und wenn Politiker wegen der Finanzsituation der
Rentenversicherung auf das Umlageverfahren verweisen,
und dass es im Verhältnis zu den Rentnern immer
weniger Beitragszahler gibt, ist das auch nur die
halbe Wahrheit. Denn die Umstellung vom
Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren war 1957 eine
willkürliche politische Entscheidung von Union und
SPD.
Gleichzeitig hat man damals die Rückstellungen der
Rentenversicherung enteignet, mit der Begründung, dass
der Bund ja sowieso einspringt, wenn die Beiträge
nicht ausreichen sollten. Seitdem
lebt der Bundeshaushalt auf Kosten der
Rentenversicherung, nicht umgekehrt.
Ohne diese Eingriffe hätte sich die gesetzliche
Rentenversicherung mit Sicherheit nicht schlechter
entwickelt als die berufsständischen Versorgungen, die
bei vergleichbarer Lebensleistung etwa doppelt so hohe
Renten zahlen.
Oder wenn ein Politiker uns erzählen will, dass die
verschiedenen Systeme nicht miteinander vergleichbar
seien, ist das politischer Schwachsinn. Die
Unterschiede gibt es nur, weil willkürliche politische
Entscheidungen nach 1945 das so wollten. Sie haben
einfach die Unterteilung der Bürger nach dem
Ständestaat des 19. Jahrhunderts und das
Zwei-Klassenrecht aus dem dritten Reich übernommen.
Nach dem Motto: Wir da oben und die da unten. Allein
die Tatsache, dass es diese Aufteilung in anderen
Ländern nicht gibt, spricht ja wohl für sich.
Wie sehr auch Verfassungsrichter ein Zwei-Klassenrecht
bei der Altersversorgung verinnerlicht haben, zeigt
der Ausspruch eines ehemaligen
Verfassungsgerichtspräsidenten: Die Alten plündern die
Jungen aus. Wir können ja wohl getrost davon ausgehen,
dass er sich nicht selbst gemeint hat, obwohl er
insgesamt mehr als das 100-fache einer
Durchschnittsrente bekommt. Wenn man obendrein zu der
Erkenntnis kommt, dass das Bundesverfassungsgericht
seit 30 Jahren keine Verfassungsbeschwerde zum Thema
Rentenanspruch/Rentenhöhe mehr zur Entscheidung
angenommen und damit von vorn herein zurück gewiesen
hat, verstärkt sich dieser Eindruck noch. Wie sensibel
die Karlsruher Richter sind, wenn es um Pensionen
geht, zeigt die Tatsache, dass allein in den
vergangenen 10 Jahren mindestens fünf Klagen von
höheren Beamten oder Richtern nicht nur zur
Entscheidung angenommen wurden, sondern der
Gesetzgeber auch gezwungen wurde, Eingriffe ins
Pensionsrecht zu korrigieren bzw. zurückzunehmen. In
einem Fall bezog sich das BVerfG auf ein preußisches
Beamtengesetz von 1872. Das heißt, auf ein Gesetz von
vor 140 Jahren.
(Die Urteile gegen die GRV-Renten wurden nur von den
vorherigen abgeschrieben, dafür brauchen die Jahre.
Bei der Besteuerung der Renten, wo ein Pensionär
geklagt hatte, ging das BverfG von Rentenhöhen aus, die es
allein schon wegen der Beitragsbemessungsgrundlage gar
nicht gibt)
Das demografische Problem.
Die Entwicklung, dass es immer mehr ältere und immer
weniger jüngere Menschen in unserem Land gibt, hat
bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begonnen. Bis 1990
war das auch offiziell kein Problem, obwohl die
Entwicklung weit dramatischer war als alles, was wir
derzeit noch erwarten. Durch die Erhöhung der
Produktivität wurde diese Entwicklung zu allen Zeiten
mehr als ausgeglichen, und das ist auch heute noch so.
Auch hier zeigt sich, dass Union und SPD dabei
versagen, für einen gerechten Ausgleich innerhalb
unserer Gesellschaft zu sorgen. Im übrigen: Haben Sie
schon einmal im Zusammenhang mit der Politiker- oder
Beamtenversorgung vom demografischen Problem gehört?
Da gibt es das Problem offensichtlich nicht. Also auch
das demografische Problem ist eine reine Zwecklüge,
zur Einschüchterung von Arbeitnehmern und Rentnern.
Auch folgen die Rentenerhöhungen schon seit 1978 nicht
mehr konsequent der Einkommensentwicklung. Schon 1978
gab es für die Renten die erste Nullrunde. Danach hat
man mal Brutto-, mal Nettolöhne als Basis genommen, je
nachdem ob Steuern und Sozialabgaben erhöht oder
verringert werden sollten, dann haben findige, man
kann auch sagen windige Politiker den
Nachhaltigkeitsfaktor, den Riesterfaktor und den
Nachholfaktor erfunden. Damit werden ansonsten
mögliche Rentenerhöhungen klein gerechnet. Und wie
gesagt, das gilt nicht nur für die Renten, sondern
genau so für die Ansprüche der Beitragszahler. Diese
Machenschaften dienen ausschließlich dazu,
Arbeitnehmer und Rentner ruhig zu stellen. Allein in
den letzten 10 Jahren gab es vier Nullrunden, sind die
Renten und die Rentenansprüche um mehr als 15 Prozent
hinter der Einkommensentwicklung und mehr als 10
Prozent hinter der Teuerungsrate zurück geblieben. Und
damit das nicht so auffällt, werden bei der
Einkommensentwicklung, die der Rentenanpassung
zugrunde gelegt wird, die Hartz IV–Leistungen mit
gerechnet, das heißt die Entwicklung der Sozialhilfe.
Das einzige, was für die Rentner wirklich gestiegen
ist, sind die Kosten für die Krankenversicherung und
Lebenshaltung.
Ist Ihnen bekannt, dass das
statistische Bundesamt jedes Jahr drei verschiedene
Werte der Einkommensentwicklung berechnen muss? Eine als
Grundlage für die Rentenanpassungen,
eine als Grundlage für die Pensionserhöhungen und
eine als Grundlage für die Politikereinkommen.
Das spricht ja wohl für sich. Die neue Züricher
Zeitung hat dafür kürzlich die Formulierung verwendet:
Die deutsche Politik hat die Heuchelei zu wahrer Kunst
erhoben. Was Union und SPD mit der Rentenversicherung
machen, ist gesetzlich legitimierter
Versicherungsbetrug.
Leider haben wir in Deutschland keine unabhängige
Justiz. Die Richter an den Bundesgerichten werden
handverlesen von Union und SPD ausgewählt.
Entsprechend ist die Rechtsprechung von
Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht zum
Rentenrecht.
Wenn Sie zum Beispiel in den Urteilen des
Bundessozialgerichts oder des
Bundesverfassungsgerichts die Aussage finden, dass für
die gesetzliche Rentenversicherung, und damit für
Arbeitnehmer und Rentner, nicht die gleichen Rechte
gelten wie für die Versorgungssysteme von
Selbständigen, Beamten und Richtern, mit der
Begründung, dass zwischen Arbeitnehmern und Rentnern
einerseits, sowie Selbständigen, Beamten und Richtern
andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem
Gewicht bestehen, dass die unterschiedliche rechtliche
Behandlung gerechtfertigt ist, das heißt politische
Willkür für die einen, Rechtsstaat für die anderen,
oder wenn Bundessozialgericht und
Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Artikel 14
des Grundgesetzes - das ist der Schutz des Eigentums -
in der gesetzlichen Rentenversicherung eine eigene
Ausprägung erfahren hat, auf Deutsch, dass er nicht
gilt, stellt sich für uns die Frage, ob diese
Herrschaften überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes
stehen?
(Ablehnung ohne Begründung)
Ein Musterbeispiel dafür, in welchen Sphären diese
Leute leben, ist - wie schon erwähnt - ein ehemaliger
Verfassungsgerichtspräsident, ein angesehener
Altpolitiker der Union, der in der Öffentlichkeit die
Forderung nach weiteren Rentenkürzungen damit
begründet hat, dass sonst die Alten die Jungen
ausplündern.
Z.B: Was für die
Künstlerzozialkasse gilt, gilt nicht für gesetzlich
Rentenversicherte
Das BVerfG hat Anfang Mai dieses Jahres entschieden,
dass elementare Menschenrechte auch für verurteilte
Mörder gelten, und auch in diesen Fällen rückwirkende
Eingriffe rechtlicher Art wie hier die
Sicherungsverwahrung, nicht zulässig sind. Von dieser
Rechtsauffassung musste das BVerfG durch den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überzeugt
werden.
Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Justiz
auch noch davon überzeugen wird, dass elementare
Grund- und Menschenrechte auch für Arbeitnehmer und
Rentner im Rahmen der gesetzlichen Altersvorsorge zu
gelten haben. Zu diesem Zweck unterstützen wir als ADG zwei
Beschwerden zum Rentenrecht, die inzwischen dem
Straßburger Gericht vorliegen.
Und genau so wenig gibt es in Deutschland unabhängige
Medien, leider. Zum Beispiel bei Fernsehdiskussionen, da werden
nur Politiker und angebliche Experten eingeladen,
alles Leute, die nicht nur nicht betroffen sind,
sondern vom Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung
persönlich profitieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie meine
Ausführungen für überzogen halten, empfehle ich Ihnen,
gehen Sie in's Internet. Inzwischen
gibt es ein umfangreiches unabhängiges Netzwerk, das
sich mit dem Thema Rente befasst, da finden Sie auch
amtliche Quellen für alle meine Aussagen.
Was kann der Einzelne tun, um sich gegen dieses
staatlich organisierte Unrecht zu wehren? Zuallererst
muss man sich engagieren, Gleichgesinnte suchen und
sich zusammentun. Insofern ist z.B. auch der Verein
der Betriebsrentner e.V. das beste Beispiel.
Über die Beriebsrentner und das
Netzwerk, das wir gemeinsam aufgebaut haben, erreichen
wir bundesweit immer mehr Bürger. Auf diesem Weg
wollen wir weiter gehen, denn nichts bewegt Politiker
mehr als viele gut informierte Bürger. Nur wenn wir
genügend Betroffene davon überzeugen können, dass bei
der nächsten Wahl jede Stimme für Union, SPD und Co.
eine verlorene Stimme ist, ändert sich was. Denn jede
Stimme für Union und SPD bedeutet: noch mehr prekäre
Beschäftigung, noch mehr Dumping-Löhne, noch mehr
Leiharbeit, noch mehr Hartz IV-Empfänger, weiter
steigende Altersarmut, weiterhin zweierlei Recht bei
der Altersversorgung und in der Krankenversicherung
weiterhin Veruntreuung unserer Versicherungsbeiträge,
und damit eine konsequente Entwicklung hin zu einer
Zwei-Klassengesellschaft. Das wollen wir nicht.
Wir wollen gleiches Recht für alle Bürger. Wenn wir
schon unterschiedliche Systeme der Altersversorgung
akzeptieren müssen, verlangen wir Gleichheitssatz,
Rechtsstaatsprinzip und Eigentumsschutz auch für
Arbeitnehmer und Rentner.
Wir wollen, entsprechend der von uns eingezahlten
Beiträge, eine angemessene Altersversorgung, ähnlich
wie die berufsständische Versorgung.
Wir wollen die Rücknahme der verfassungswidrigen
rückwirkenden Eingriffe ins Rentenrecht seit 1978.
Wir wollen durchsetzen, dass unsere Beiträge
ausschließlich für das verwendet werden, wofür sie
gedacht sind, für eine angemessene Altersversorgung
und Krankenversicherung von Arbeitnehmern und
Rentnern,
wir wollen erreichen, dass die Rentenversicherung endlich
eine jährliche Ausweisung der versicherungsfremden
Leistungen vornimmt und den vollen Betrag vom
Finanzminister zurück fordert,
Die "ordnungsgemäße"
Buchhaltung der DRV
wir wollen die Anerkennung und Verzinsung der
Bundesschuld bei der Rentenversicherung,
wir wollen einen echten Bundeszuschuss, mindestens in
der Höhe der Zuschüsse, die jährlich an
die privaten Versicherungsträger gezahlt werden.
Deshalb hoffen wir, dass die verschiedenen
Rentner-Parteien, die es inzwischen in der
Bundesrepublik gibt, endlich zusammenfinden und eine
wählbare Alternative anbieten. Denn nur durch den
wirksamen Entzug unseres Vertrauens, werden die
etablierten Parteien gezwungen, sich mit dem von ihnen
seit Jahrzehnten praktizierten
Sozialversicherungsbetrug auseinander zu setzen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Otto W.
Teufel
Aktion
Demokratische Gemeinschaft e.V. München
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