Riester - Rentenreform 2001  und  Riester - Rente      Anmerkungen    
 

Inhaltsverzeichnis
Riester-Rentenreform: Anspruch und Wirklichkeit
Gesetzliche Regelung
Kritische Stellungnahmen und Kommentare zur Riester-Reform 
Riester-Rente
Was Sie unbedingt wissen sollten zur Riester-Rente

 


                          Die "Riesterreform" benachteiligt die Rentenversicherten erheblich

o Das Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung und der Lebensstandardsicherung wird gebrochen.
o Die solidarische gesetzliche Rentenversicherung muss durch Privatvorsorge ohne Beteiligung der Arbeitgeber
    ergänzt werden, um die Lebensstandardsicherung im Alter wieder herzustellen.
o Die GRV erfüllt damit nicht mehr die seit 1957 gesetzlich verbindliche Funktion der Lebensstandardsicherung.
o Risikoreichere und teurere Privat-Rentenversicherung (Riesterrente) als Teilersatz der GRV.
o Der Arbeitgeber-Anteil des RV-Beitrags wird auf 11 % begrenzt.
o Für die Erwerbstätigen kommt zu 11 % AN-Anteil noch zusätzlich 4 % Beitrag für die Riesterrente.
o 4% zusätzlicher Riester-Beitrag bedeutet für die Versicherten eine Verteuerung der RV um 36,4 %.
    
Zwar gibt es abhängig von Ehestand und Kinderzahl den Förderzuschuss, für Geringverdiener ist die Riesterrente
    trotzdem kaum finanzierbar.

o Rendite und Risiko sind gegenüber der GRV unvergleichlich schlechter, siehe
Vorteile der GRV.
o Stetig sinkendes Renten-Niveau für "Junge" aber auch für "Alte" von ca. 70 % auf 64 % (offiziell 67%)
   des Nettoeinkommens bis 2030 allein durch die Riesterreform.
o Die Lebensstandardsicherung der GRV ist auch für viele "Alte" nicht mehr gegeben.
o Den "Jungen" wie den "Alten" droht durch die Riesterreform verstärkt Altersarmut,
   wenn nicht eine grundsätzliche Wende eingeleitet wird.

Durch Einführung weiterer Kürzungsfaktoren sinkt das Rentenniveau von ca. 70 % auf 52 % bis 2030

Die Förderung privater Altersvorsorge zur (Teil-) Kompensation des Leistungsabbaus in der GRV setzt fälschlicherweise 100%ige Inanspruchnahme zusätzlicher Riester-Privat-Vorsorge voraus; die tatsächliche Nutzung liegt weit darunter. Zudem haben auch Beamte und Richter Anspruch auf die Riester-Förderung.

Anstelle der Einführung der Riesterente mit sinkendem Rentenniveau, müssten die Beiträge in der GRV lediglich um 0,7 % erhöht werden, würden die Fördergelder für die Riesterrente in die GRV-Finanzierung fliessen. Eine GRV-Beitragserhöhung von 0,35 % wäre aber viel weniger als die Gesamtkosten (GRV-Beitrag +Beitrag für Riesterente) für die "Jungen", die doch entlastet werden sollten.

 
Mit der zusätzlich erforderlichen Privatrente durch die "Riester-Reform" werden die Versicherungsbeiträge höher als ohne Reform. Stattdessen hätten auch die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht werden können. Warum dann die Riesterreform?
Bei der dadurch zusätzlich erforderlichen Privatversicherung, wie der Riester-Rente, entfällt der Arbeitgeberanteil und verteuert so die Rentenbeitragszahlungen der Jungen, anstatt, wie behauptet, die Jungen zu entlasten.

Die Begrenzung der Arbeitgeberanteile und Einstieg in den Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung

ist der eigentliche Grund für  diese Rentenreform!  

Und so "ganz nebenbei" wird der Finanz- und Versicherungswirtschaft ein lukrativer milliardenschwerer Markt von "unseren" Politikern erschlossen. Leider zum erheblichen Nachteil der heutigen Beitragszahler bzw künftigen Rentenbezieher.
 

 


Riester-Rentenreform 2001 - Anspruch und Wirklichkeit   
Einführung der "Riester-Rente" mit
AVmG und Einführung von Riester-Faktor und Beitragssatz-Deckelung mit AVmEG.    
Das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) wurde ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz (AVmG): Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall versch. Artikel unter Abspaltung eines zustimmungspflichtigen Teils, der als Altersvermögensgesetz weitergeführt wird.

Als Ziel der Reform wird die "langfristige Stabilisierung des Beitragssatzes" genannt, er soll 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und 22 Prozent im Jahr 2030 nicht überschreiten. Einerseits um die "demografische Belastung" zu begrenzen, andererseits wg der Globalisierung die so genannten Lohnnebenkosten niedrig zu halten. Daraus resultiert ein Absenken des Rentenniveaus der GRV, für viele die einzige, für alle die wichtigste Säule der Alterssicherung.
Die dabei entstehende Versorgungslücke soll künftig durch eine zusätzliche private Vorsorge, die „Riester-Rente“, geschlossen werden, die staatlich gefördert wird. Die von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern je zur Hälfte per Umlage finanzierte Rente soll durch eine kapitalgedeckte Zusatzrente ohne Beteiligung der Arbeitgeber ergänzt werden.
Die GRV erfüllt damit nicht mehr die seit 1957 gesetzlich verbindliche Funktion der Lebensstandardsicherung. Ebenfalls wurde durch die Riester-Rentenreform 2001 mit dem Prinzip der paritätischen Rentenfinanzierung gebrochen.

Reform-Wirklichkeit
Das Gesetzesvorhaben erhält nach vielen Überarbeitungen in den vergangenen zwei Jahren die erforderliche Zustimmung in 2001.
Im Mittelpunkt des Altersvermögensergänzungsgesetzes steht die Änderung der Rentenanpassungsformel, die die schrittweise Absenkung des Rentenniveaus für alle jetzigen und zukünftigen Rentner von etwa 70 Prozent auf 64 (offiziell 67) Prozent des durchschnittlichen Nettolohns bis zum Jahr 2030 bewirkt.

Durch die Verringerung des Rentenniveaus für alle Rentner sollen die Beitragssätze stabil gehalten werden.

In der Renten-Anpassungsformel wird der Lohn-Anstieg künftig nur zum Teil berücksichtigt: Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge werden vom Lohnniveau abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die höhere Nettolöhne zur Folge haben, bleiben unberücksichtigt. So werden dem verstärktem Druck zur Senkung der Lohnnebenkosten - den Beschäftigten als "mehr Netto vom Brutto" schmackhaft gemacht - die rentensteigernde Wirkung genommen.
Ab 2011 wird eine weitere Dämpfung der Rentenanpassung wirksam: Die Rentenerhöhungen werden nur noch auf der Basis von 90 Prozent der Bruttolöhne berechnet. Dafür entfällt der ursprünglich vorgesehene Ausgleichsfaktor. Aber die Anpassungskürzungen betreffen nicht mehr nur die, die ab 2011 in Rente gehen, sondern ohne Verzögerung alle Rentner.

"Die Kritiker Riesters in der eigenen Partei, in den Gewerkschaften und in der CDU/CSU sind sich alle einig, dass eine ausreichende Rente künftig zur Privatsache wird.
Was sie beunruhigt, ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen auf Grund von Arbeitslosigkeit, geringen Löhnen usw. nicht in der Lage sein werden, eine private Versicherung zu zahlen. Diese werden mit der drastischen Senkung der Renten in zunehmenden Maße auf die Sozialhilfe zurückfallen und damit Städten und Gemeinden auf der Tasche liegen.  
Elisabeth Steinert 20. Februar 2001

Das, vom Bundesrat im Sommer 2001 schliesslich zugestimmte, Altersvermögensgesetz beinhaltet die zusätzliche private Altersvorsorge. Es regelt Voraussetzungen und Leistungen der Privatvorsorge. Zum Ausgleich für die Verluste bei der gesetzlichen Rente sollen die GRV-Beitragszahler -  in Schritten ansteigend - 4 Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens - ohne Beteiligung der Arbeitgeber - für die private Altersvorsorge (Riesterrente) zahlen. Besserverdienende Arbeitnehmer erhalten bei der Privatvorsorge den gleichen staatlichen Förderzuschuss, sind aber steuerlich zusätzlich begünstigt und können eine höhere Förderquote erreichen.
Banken und Versicherungskonzerne warten bereits sehnsüchtig. Sie sind auch die treibende Kraft, Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung in den Privatmarkt umzuleiten.
Darüber hinaus gehören zum AVmG Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie die bedarfsorientierte Grundsicherung.
Außerdem wurde die Kürzung der Witwen-/Witwerrente von heute 60 auf zukünftig 55 Prozent beschlossen, begründet mit der künftigen Aufwertung durch Kindererziehungszeiten. Viele Frauen können auf Grund unterbrochener Berufslaufbahn nur schlecht bezahlte Arbeit oder in Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit gar keine Arbeit mehr finden. Die zusätzlichen Rentenpunkte für Kindererziehung können dies nicht ausgleichen.

    
EINARBEITEN  Thomas Alboth, 2004 Rentenpolitik_unter_Rot-Gruen siehe  Riesterreform Kurzfassung.txt   

"Es ist sozialpolitisch nicht vertretbar, das Versorgungsniveau spürbar nach unten zu korrigieren. Jede pauschale Absenkung des Rentenniveaus muß zwangsläufig dazu führen, dass bereits bei durchschnittlichem Einkommendie Rentenansprüche in die Nähe der Sozialhilfe-Schwelle für ein Rentnerehepaar kommen oder darunter absinken."
Von wem diese Sätze stammen? Von der SPD-Rentenkommission, allerdings vor der Wahl 1998.

Die Riester-Rente ist absurd   taz, jan.2009    
Sie wurde eingeführt, weil die staatliche Rente angeblich nicht sicher ist - doch tatsächlich werden auch jetzt die Erträge vor allem vom Staat erzeugt. Der Staat sind jedoch die Steuerzahler, die nun von der einen Tasche in die andere wirtschaften".
1. Die Riester-Rente sei sicher, weil sie nicht an Deutschland gebunden ist. Doch jetzt zeigt sich, nichts ist so global wie eine Finanzkrise. Die deutschen Riester-Milliarden sind daher nirgends sicherer als in Deutschland. 2. Die Riester-Rente sei besonders lukrativ, weil man in Aktien investieren könne. Die Financial Times Deutschland hat errechnet, dass die realen Kursgewinne seit 1970 nur 1,4 Prozent jährlich betragen. 3. Die Riester-Rente sei zwingend, weil die Gesellschaft vergreise. Die "demografische Katastrophe" war das zentrale Schlagwort. Doch jetzt zeigt sich erneut, dass der Demografie nicht zu entkommen ist. Letztlich muss immer der Steuer- und Beitragszahler ran.  
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„Unbezahlbarkeit“ des Generationenvertrages - Propaganda, die öffentlich nicht hinterfragt wird.  Dez.2008   
Die Propaganda von der „Unbezahlbarkeit“ des Generationenvertrages bzw. der umlagefinanzierten Rente ist ökonomisch völlig unhaltbar. Die kapitalgedeckte Privatrente muss zukünftig genauso von weniger Jungen für mehr Alte aus dem jeweils aktuellen Sozialprodukt erwirtschaftet werden, wie die solidarische, gesetzliche Rente. 1960 kam 1 Rentner auf 5 Erwerbstätige, heute 2008 sind es 1 zu 2 und 2050 sollen es 1 zu 1 sein. Na und ? Der Übergang von einem „1/5“-Rentner pro Erwerbstätigen zu einem „1/2“ Rentner pro Erwerbstätigen von 1960 bis 2008 erfolgte in 48 Jahren. Die Belastung der Erwerbstätigen stieg dadurch im langfristigen Durchschnitt um etwa 0,5 %. Bei einer Steigerung von nur 1,4 % jährlich verdoppelt sich dagegen die Produktivität der Erwerbstätigen in 50 Jahren. Damit kann auch die Altersversorgung – wie in der Vergangenheit - bei wachsendem Wohlstand für Alle locker finanziert werden. Nicht Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung führen zu Rentenabbau und Altersarmut, sondern ausschließlich die politischen „Reformen“ mit dem eigentlichen Zweck der Umverteilung von unten nach oben, vom Arbeitslohn zum Profit.
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Gesetzliche Regelungen


Altersvermögensgesetz (AVmG)  29.6.2001 (BGBl. I S. 1310)  Inkrafttreten der einzelnen Artikel zwischen dem 1.1.1998 und dem 1.1.2009     
 (Original-Titel: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens)
Drucksache 14/5146 (zu Gesetzentwürfe AVmG, Anträge und Berichte vom 24.01.2001)
o Aufbau der privaten Altersvorsorge
o Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge,
o Einführung von Pensionsfonds,
o
Neufassung § 10a Einkommensteuergesetz. >>Nach § 10a Abs.1 begünstigte Personen haben Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage (Zulage). Darunter fallen auch "Nicht-GRV-Versicherte", wie Beamte, Richter, Berufssoldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende und jeweils deren Ehegatte.<<
o Zertifizierungsvorschriften sowie Ausgleichszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen
o Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen (Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG) als Art. 6a
o Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) als Art. 8a
o Gesetz zur Ausgleichszahlung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen als Art. 22a der Vorlage
o Einfügung weiterer Änderungen von Rechtsvorschriften
o Neufassungsermächtigung für geänderte Gesetze.
o Die RV-Träger informieren und beraten  über Leistungsvoraussetzungen und Verfahren.
o Die RV-Träger können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach dem EStG geförderten Altersvorsorge Auskünfte erteilen.
o Ab 2003 wird der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss um 409 Mio. Euro vermindert. (Wg. Finanzierung Grundsicherungsgesetz ab 2003 GSiG vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S.1310, 1335)  
o Die Fortschreibung ab dem Jahre 2004 erfolgt auf Basis des unverminderten Erhöhungsbetrages, so dass die Kürzung jeweils exakt den Betrag von 409 Mio. Euro umfasst.
o Aufgrund der 2001 in Kraft getretenen Zeitrenten leistet die GRV an die Krankenkassen, wg. damit verbundener Mehrbelastung, einen Finanzierungsausgleich, vorerst einmalig.
o Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:
Einbeziehung von Wohneigentum in das Altersvermögensgesetz durch ein modifiziertes Entnahmemodell: Zurückzahlung von Förderbeträgen nach einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, Trennung des Verfahrens der Zulagenberechnung von der Ermittlung des Sonderausgabenvorteils, Zentralisierung des Verfahrens bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Möglichkeit, von verstorbenen Ehegatten hinterlassenes Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in einen eigenen Vorsorgevertrag einzuzahlen, Regelung der Zuordnung der Kinderzulage, Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für höhere Einkommen; Wegfall von Art. 13b (Solidaritätszuschlaggesetz), Einfügung der Art. 6b, 13e, 13f, 21g und 22a.

Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG)  21.3.2001 (BGBl. I S. 403)  Inkrafttreten der einzelnen Artikel zwischen dem 23.12.1995 und dem 1.1.2002
(Original-Titel: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens)
Ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz, Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz,
Wegfall versch. Artikel unter
Abspaltung eines zustimmungspflichtigen Teils, der als Altersvermögensgesetz weitergeführt wird,
Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches Sozialgesetzbuch, u.a. Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting; Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz (Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten).
o Reform der Alterssicherung mit dem Ziel langfristiger Beitragssatzstabilität. (Begrenzung Beitragssatz: max. 20 % bis 2020, maximal 22 % bis 2030.)
(o Ausgleichsfaktor wurde im Rahmen der Einführungsänderungen zurückgezogen und ersetzt durch geä.Anpassungsformel.)
o Erhaltung eines Rentenniveaus über 64 v.H.(am 13.6.01 geä.von 64 auf 67%, s. u.)

o (Rückkehr zur Nettoanpassung?) Aufwendungen zur privaten Altersvorsorge werden vom Lohnniveau abgezogen. Steuerrechtsänderungen, die höhere Nettolöhne zur Folge haben, bleiben unberücksichtigt.
o Förderung einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge über Zulagen und Steuerentlastungen
o Stärkung der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere durch Entgeltumwandlung.
o Verpflichtung der Bundesregierung zu Maßnahmen gegen ein Unterschreiten des Rentenniveaus
o Reform der Hinterbliebenenrenten und Ausbau der eigenständigen Alterssicherung von Frauen
o Verbesserung der Sicherung jüngerer Versicherter mit lückenhafter Erwerbsbiographie
o Verhinderung von Altersarmut durch Abschaffung des Unterhaltsrückgriffs in der Sozialhilfe für über 65jährige
o verbesserte Information über Rentenanwartschaften, analoge Regelungen in der Alterssicherung der Landwirte
o Änderung von 21 Gesetzen und Verordnungen
o Neufassungsermächtigung für das 6. Buch Sozialgesetzbuch
o Die Zuschüsse des Bundes (nur Erhöhungsbetrag) zur GRV steigen zwischen 8,1 Mrd DM (2001) und 43,7 Mrd DM (2030)
o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge bewirkt Mindereinnahmen bis zu 15,2 Mrd DM (2008).
o Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:
o Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge bewirkt Mindereinnahmen bis zu 15,2 Mrd DM (2008).
Zusammengeführt mit der BT-Initiative auf Drs 14/4595 (s. GESTA G059); Ursprünglich eingebracht als Altersvermögensgesetz, Titeländerung in Altersvermögensergänzungsgesetz, Wegfall versch. Artikel unter Abspaltung eines zustimmungspflichtigen Teils, der als Altersvermögensgesetz weitergeführt wird, Schwerpunkte der Änderungen im Bereich des 6. Buches Sozialgesetzbuch, u.a. Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung und zum Rentensplitting; Einfügung § 15e Altersteilzeitgesetz (Übergangsregelung für Erwerbsminderungsrenten).
Diese, von ihrem Konzept her eigentlich langfristig angelegte Riester-Rentenreform von 2001 überdauerte nur drei Jahre: Für das Jahr 2004 wurde als Sofortmaßnahme die Rentenanpassung einmalig ausgesetzt („Nullrunde“).

Siehe auch
Rentenreform 2001 - Das Wichtigste im Überblick   VDR 2001    

Nettorentenniveau - Senkung durch Riesterreform offiziell auf 67%, tatsächlich auf 64%
Nach einer Einschätzung der Bundesregierung, die in der zum Gesetz gehörenden Bundestagsdrucksache aus dem Jahr 2001 nachzulesen ist, hätte die so veränderte Rentenanpassung dazu geführt, dass das Nettorentenniveau nur mäßig von 69,0% in 2001 auf offiziell *67,9%, tatsächlich aber auf 64% in 2030 sinkt.
*Diese Berechnung beruht allerdings auf einem „Rechentrick“. Die Bundesregierung hat nämlich bei ihrer Prognose für das Jahr 2030 – nicht hingegen beim aktuellen Wert – eine neue Definition des Nettorentenniveaus zugrunde gelegt: Das Nettorentenniveau errechnete sich bislang, indem die Höhe der aktuellen Standardrente ins Verhältnis zu dem durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Versicherten gesetzt wird. Im Rahmen der neuen Berechnungsmethode werden nun von diesem durchschnittlichen Nettoeinkommen aller Versicherten noch einmal pauschal 4% für die empfohlene Privatvorsorge abgezogen. Auf diese Weise schrumpft der Vergleichswert, das Nettorentenniveau fällt damit – rein rechnerisch – höher aus. Nach der herkömmlichen Definition hingegen, wie sie in einer früheren Bundestagsdrucksache zur selben Rentenreform auch noch zur Anwendung kam, sinkt das Rentenniveau nicht nur auf 67,9%, sondern auf 64,4%.

Der Riesterfaktor
Der "Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung (RVB) und des Altersvorsorgeanteils (AVA)" wurde 2001 mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG eingeführt. Der Faktor wird als "Riester-Faktor" bezeichnet, er setzt sich aus zwei Komponenten zusammen,
 o Altersvorsorgeanteil (AVA): "Belastung" der Erwerbstätigen durch geplante verstärkte private Altersvorsorge (Riester-Rente).
 o Rentenversicherungsbeitragssatz (RVB): Berücksichtigt die "Belastung" der Erwerbstätigen durch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Riesterfaktor ist ein reiner Kürzungsfaktor und kann - anders als der Beitragssatzfaktor - in keinem Fall positiv wirken. Er wurde mit der Rentenreform 2001 eingeführt und soll die Belastungen, die den aktiv Beschäftigten durch den Aufbau einer Riesterrente entstehen, auf die Rentenanpassungen übertragen. In Anlehnung an die Fördertreppe bei der Riesterrente liegt auch dem Riesterfaktor eine Stufenregelung, die so genannte Riestertreppe, zugrunde. Die Stufen der Riestertreppe ("Altersvorsorgeanteil") sollen bis 2012 in Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf vier Prozent steigen. In der Rentenanpassungsformel ergibt das Zusammenwirken von Riester- und Beitragssatzfaktor eine jährliche Anpassungskürzung von ca. 0,6 Prozentpunkten. In 2008 und 2009 wurde der Riesterfaktor ausgesetzt, um eine höhere Rentenanpassung zu erreichen. Er soll 2011 und 2013 nachgeholt werden.

Begründung für Kürzung der Rentenanpassungen auch für bestehende Renten nicht zutreffend
Die anpassungsmindernde Wirkung der Riester-Treppe in der Rentenformel wurde damit begründet, dass die Beiträge für die Riester-Rente die Einkommen der Erwerbstätigen mindern würden. Diese steigende Belastung der Erwerbstätigen müsse an die Rentnerinnen und Rentner weitergegeben werden. Übersehen wird dabei, dass längst nicht alle Erwerbstätigen, andererseits aber auch *Nicht-GRV-Versicherte, „riestern“ (bis E.2. Q. 2010) wurden 13,9 Mio.
Riester-Verträge abgeschlossen) und diejenigen, die „riestern“, nicht in „voller Höhe“. *Anspruch auf die Förderung nach dem durch AVmG geänderten Einkommensteuergesetz § 10a Abs.1 haben auch Beamte, Richter, Berufssoldaten auf Zeit, Wehr- und Zivildienstleistende. Siehe hierzu BT-DS14/5970  Anl. AVmG - Zu Artikel 6 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) und weitere Berichte
Eine Kürzung der Rentenanpassungen im Hinblick auf die Riesterrente ist nicht systemgerecht. Denn die Riesterbeiträge fließen nicht der Rentenversicherung, sondern privaten Versicherungsunternehmen zu. Sie dienen damit nicht dem Ausgleich zwischen Beitragszahlern und Rentnern innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung.  

Millionen Versicherten droht Nachteil  -  Wem nützt die Riester-Rente?   Tagesschau, 10.01.2008
In 15 bis 20 Jahren laufen Millionen Rentner Gefahr, trotz "Riester-Rente" keinen Euro zusätzlich in der Tasche zu haben. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Monitor" greift das Sozialamt auch auf diese private Altersvorsorge zurück, wenn der Anspruch auf die gesetzlich verankerte Grundsicherung berechnet wird. In einem internen Papier der Deutschen Rentenversicherung, das "Monitor" vorliegt, wurde errechnet, dass schon für einen Durchschnittsverdiener die Riester-Rente nicht sinnvoll sein kann. Je weniger Beitragsjahre ein Versicherter hat und je geringer seine Beiträge sind, desto weniger lohnt sich "Riestern". Schon bei einem Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen, der 32 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird laut Papier keinen Nutzen von der Riester-Rente haben. Der Renten-Experte Prf. Dr. Winfried Schmähl warnt, dass zahlreiche Rentner in den kommenden Jahren unter die Grundsicherung abrutschen. Schuld daran seien ein sinkendes Leistungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung und verkürzte Einzahlungsdauer beispielsweise wegen Arbeitslosigkeit.  
Zur Quelle:  
http://www.tagesschau.de/inland/riesterrente4.html   

Grundsicherung im Alter und die »Riester«-Rente J.Steffen, Januar 2008  Auszug:  
Warum Pflichtbeiträge zahlen, wenn am Ende nicht mehr als Sozialhilfe raus kommt?
Selten wurden in den jüngeren gesellschaftspolitischen Debatten derart viele Nebelkerzen geworfen, Krokodilstränen vergossen und falsche Fährten gelegt wie in der Diskussion um die »Anrechnung « der »Riester«-Rente auf die Grundsicherung im Alter. Einkommen und Vermögen wurden und werden – von wenigen, eng umgrenzten Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich in vollem Umfang auf die Sozialhilfe »angerechnet«. Denn nur wer bedürftig ist, hat auch Anspruch auf in der Regel aufstockende staatliche Fürsorge.
Hohe (Langzeit-) Arbeitslosigkeit auf der einen Seite, die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung und die ungebremste Ausbreitung von Niedriglöhnen auf der anderen Seite sowie die zunehmende Bedeutung versicherungsfreier Mini-Jobs und sozial meist ungesicherter Solo-Selbständiger lassen geschlossene Versicherungsverläufe (»Normalerwerbsbiografien«) seltener werden. Das Leistungsniveau der sozialen Rentenversicherung läuft selbst für langjährig versicherte Durchschnittsverdiener in Richtung Fürsorgeniveau. Ein Pflichtsystem, dessen Leistungen trotz erwerbslebenslanger Beitragszahlung in der Nähe oder gar unterhalb des Fürsorgeniveaus liegen, verliert unweigerlich seine politische Legitimation.
Einkommen aus privater Vorsorge im Alter (teilweise) von der Anrechnung auf die staatliche Grundsicherung auszunehmen, wäre der falsche Weg. Die Privilegierung Einzelner kann nicht ernsthaft als Ansatzpunkt zur Armutsbekämpfung empfohlen werden. Der Privatisierung sozialer Risiken würde damit weiter Vorschub geleistet und das Ansehen des Solidarsystems weiter geschwächt.
Die Folgen dieses Katastrophenkurses in der Alterssicherungspolitik nun mit einer weiteren nochmaligen Privilegierung privater Vorsorge beheben zu wollen, hieße, den Teufel mit Beelzebub austreiben zu wollen.  
Zur Quelle   

 


Kritische Stellungnahmen und Kommentare zur Riesterreform 
Die "Riesterreform" benachteiligt die Rentenversicherten erheblich.

 
Rentenangst Der Kampf um die Altersversorgung Teil 4 auf YouTube  

 
Kleingedrucktes für zukünftige RentnerInnen   Netzwerk DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeANBewegung  

Die ehrenwerten Strukturen der Rot-Grün-Schwarzen Rentenreformen Netzwerk DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung

Die Riester-Rente ist absurd  taz-Artikel  

Grundsicherung im  Alter und die »Riester«-Rente   J.Steffen, Januar 2008     

Nachtrag zur totalen Manipulation in Sachen Rente     8.12.2009  Nachdenkseiten

Bundestag segnet Rentenkürzungen ab  WSWS,20.2.2001 Riesterreform  

Riester-Ablehnung  Fuhlrott2010     

Anmerkungen zu Rürup   Netzwerk DGB-VDK-Paritätische-SoVD-KatholischeAN-Bewegung

Maschmeyer (AWD) - Der Drückerkönig und die Politik 12.1.2011  Die Informationen zum Video-Inhalt
Maschmeyer-Video auf YouTube auch nicht mehr zugänglich

Riester-Rürup-Täuschung  Weitere Informationen zu Maschmeyer, AWD, Panorama, PR, etc.auf  Nachdenkseiten  

Riester-Rente erfährt globales Waterloo  Blüm 2008 zu Riesterrente u. Missfelder auf Nachdenkseiten



Riester-Rente

Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland als Teilersatz der GRV. Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge als Ersatz für eine Höherversicherung in der GRV vorschlug und durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) einführte. Die Förderung ist in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.  Wikipedia  siehe auch Riesterrente WiWo 2009



Was Sie unbedingt wissen sollten zur Riesterrente:   

 
Zwischenbilanz Riester-Rente  Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Dezember 2009.    

 
Die Riester Rente lohnt sich nicht  Eine private Information von Gerhard Krug      

 
VZBV fordert Check-Up 8 Jahre nach Einführung der Riester-Rente      

 
Alles  „Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis   VZBV-Gutachen Prf.Dr.Oehler im Dez.. 2009
 
 
Riesterrente-Politik ohne Marktbeobachtung - DIW  8/2010   

 
Wer seinen Riester-Vertrag nachrechnet, muss tapfer sein  DIE ZEIT, 29.01.2009  
 
 
Kritik am Konzept der Riester-Rente   Wikipedia  

 
Riesterrente: Politik ohne Marktbeobachtung  WirtschaftsWoche Juli 2009    

 
Rendite von Riester-Renten - Lebenserwartung-Auswirkungen - BTDS16/11363  

 
Fast eine Million Riester-Verträge gekündigt   DIE WELT 09.12.2008       Siehe auch <Grundsicherung im Alter und die »Riest..>   

 
Grundsicherung im  Alter und die »Riester«-Rente   J.Steffen, Januar 2008

 
Finanztest“ jubelt Riester-Renten hoch Finanztest 10/2008    Beispiel von CosmosDirect nachgerechnet, DGB-Stadtverband Darmstadt  
 
 
Probleme bei der Riester-Rente und beim „Wohn-Riester“   Nachdenkseiten   

 
Riester-Rente  - Am Ziel vorbei    Zeit Online  Januar 2008   

 
Erhöht die Riester-Förderung die Sparneigung von Geringverdienern   Dez. 2007, Giacomo Corneo, FU-Berlin   


 
DGB unterstützt Propaganda für den Riesterrentenbetrug  April 2009, Duckhome
 
 
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wirbt mit Hilfe Ihrer Beiträge für Privatvorsorge   Nachdenkseiten    




Wer früh stirbt, für den ist die Riester-Rente ein Minusgeschäft.
Nach Musterrechnungen von Dr. Klaus Jaeger, em. Univ.-Prof. für Wirtschaftstheorie an der Freien Universität Berlin, muss ein heute 30-jähriger Mann mindestens 92 Jahre alt werden, um seine eingezahlten Beträge samt Zinsen zurückzubekommen. Tatsächlich besteht laut Statistischem Bundesamt nur eine Lebenserwartung von 78 Jahren.    
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Riester-Rente  - Am Ziel vorbei
Erstmals haben Forscher die Wirkungen der Riester-Rente untersucht. Ihr Fazit: Die Politik verschwendet Milliarden - und die Armen sparen weiter zu wenig. Finanzwissenschaftler Corneo der Freien Universität Berlin hatte mit seinem Team untersucht, ob die Riester-Rente die Ersparnis von einkommensschwachen Haushalten erhöht und ob die Förderung mehr dieser Haushalte dazu bringt, Geld zurückzulegen. Das Fazit: Sie tut es nicht. „Die Förderung hat in erster Linie Mitnahmeeffekte“, sagt der Ökonom. Von den Riester-Zulagen profitieren offenbar vor allem jene, die ohnehin gespart hätten. Bezieher niedriger Einkommen sparen seit der Einführung der Riester-Rente weder häufiger noch legen sie mehr Geld beiseite. Einziges Manko der Studie: Sie betrachtet nur den Zeitraum 2001 bis 2005. Möglich, dass sich in den vergangenen Jahren die Ergebnisse geändert haben.   
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Riester-Rürup-Täuschung – prüfen Sie selbst nach  
NachDenkSeiten  25. April 2008
Die private Altersvorsorge über Riester- und Rürup-Rente sowie über die betriebliche Altersvorsorge wird heute allenthalben als vorteilhaft verkauft. Alle Steuerzulagen dürfen Sie nicht darüber hinwegtäuschen, dass zwischen 10 und 25% Ihrer Prämien als Kosten und Provisionen für die Privatvorsorge von den Versicherungen, Banken oder Finanzdienstleistern kassiert werden, also als Kosten von Ihren Einzahlungen abgehen. Nur der Rest Ihres Ersparten „arbeitet“ für Sie. Wussten Sie das?  
Zur Quelle            

Alles  „Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis -  Prof. Dr. Andreas Oehler  
Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.  7. Dez. 2009  
Die qualitative und quantitative Analyse der in zwei Stichproben für 45-Jährige und für 30-Jährige erhobenen Angebote zu „Riester“-Produkten ergibt in kurzer, vereinfachender Zusammenfassung folgende Ergebnisse:
o  Die knappe Hälfte der untersuchten Anbieter fällt für Verbraucher aus, weil keine Kostentransparenz gegeben ist.
o  In 30 bis 40% der untersuchten Angebote fehlen klare Angaben zu den Abschluss- und Vetriebskosten oder den Verwaltungskosten.
o  Fast 40% der Angebote weisen die Kosten in Euro nicht aus oder machen nur teilweise Angaben.
o Auch zu den Verwaltungskosten und den sonstigen Kosten fehlen Angaben oder sie sind unvollständig oder unverständlich.
o Für einen Vertragswechsels fehlen in 1/3 der Angebote die Wechselkosten oder sind teilweise kaum nachvollziehbar oder „unberechenbar“.
o Kosten für Ratenzuschläge bleiben in der Regel versteckt, sofern sie überhaupt angegeben werden.
Im deutlichen Kontrast dazu steht eine Aussage der Bundesregierung (Deutscher Bundestag (2008d) Drucksache 16/10501, 16. Wahlperiode 8.10.2008, 6): „... Auf der Grundlage der bestehenden Informationsverpflichtungen sind die Verbraucher in der Lage, die einzelnen Riester-Produkte zu vergleichen und die für sie passenden Angebote zu erkennen. ...“.     
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Der Drückerkönig und die Politik - AWD-Gründer Carsten Maschmeyer - 12.1.2011
Video auf YouTube nicht mehr zugänglich
 Film der Panorama-Redaktion über Macht und Einfluss des umtriebigen AWD-Managers Carsten Maschmeyer.
Er kennt sie alle – die Großen und Mächtigen in diesem Land. Bundespräsident Christian Wulff macht Urlaub in seiner Villa auf Mallorca, Altbundeskanzler Gerhard Schröder nennt ihn einen "Freund" und Familienministerin Köhler lässt sich von seinem Unternehmen beraten. Besonders mit den Ministern der rot-grünen Ära von Ex-Kanzler Gerhard Schröder, die das System der privaten Vorsorge vorangetrieben haben, soll sich Maschmeyer besonders gut gestellt haben – das ist auch ein Geschäftsfeld des AWD. Die Karriere von AWD-Gründer Carsten Maschmeyer ist schillernd, die nicht immer für positive (Spendengalen, Schlagzeilen sorgte. So hatte der umtriebige Unternehmer 1998 vor der Landtagswahl in Niedersachsen mit einer anonymen Werbekampagne den Wahlkampf von Ex-Kanzler Gerhard Schröder unterstützt. Der wiederum setzte sich für das System der privaten Vorsorge ein und damit indirekt für ein Geschäftsfeld von AWD.
Beleuchtet wird auch die Verbindung Maschmeyers zu Ex-Arbeitsminister Walter Riester (Riester-Rente) und Politikberater Bert Rürup, Begründer der Rürup-Privatvorsorge, viele Jahre Berater mehrerer Bundesregierungen. Seit April 2009 Chefökonom bei AWD. Als das am 19. November 2008 bekannt wurde, geriet er in öffentliche Kritik. Am 22. November 2008 bot Rürup seinen Rücktritt aus dem Sozialbeirat an. Aus dem Kreis der fünf Wirtschaftsweisen schied er dann Ende Februar 2009 aus. Er ist auch Gründer und Vorstandsmitglied der MaschmeyerRürup AG.
Unter anderem kommt auch "Finanztest" zu Wort, die eine Einschätzung zu den Finanzprodukten und dem Beratersystem bei AWD abgibt. Der AWD hatte vielen Kleinanlegern, die ihren Lebensabend finanziell absichern wollten, sogenannte Schrottimmobilien und Geschlossene Fonds verkauft, die längst nicht das brachten, was versprochen worden war. So klagen ungezählte Anleger über den Verlust ihrer gesamten Ersparnisse.  
Quellen:

http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,jav8jct6mlwo58k5~cm.asp
http://www.satundkabel.de/index.php/nachrichtenueberblick/medien/77712-update-ard-aerger-tv-doku-ueber-awd-gruender-wird-ausgestrahlt-empoerung  update: 11.1.2011 13:55 Uhr  
http://de.wikipedia.org/wiki/Bert_R%C3%BCrup
http://www.nachdenkseiten.de/wp-print.php?p=7971
http://www.sueddeutsche.de/T5P387/3831272/Am-Druecker.html
http://daserste.ndr.de/panorama/die_reporter/awdpresse101.html    Maschmeyer_Schwere Vorwürfe-ard2010sept.mht auf PC..hp
http://www.zeit.de/2010/45/P-Maschmeyer?page=all&print=true   Carsten Maschmeyer Schein und Sein
http://www.sueddeutsche.de/geld/2.220/carsten-maschmeyer-swiss-connection-kanzlerfreund-als-tycoon-1.401161  März 2009, von AWD zu Swiss Life 

  

  

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