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Lukrative Nebenverdienste in der Wirtschaft sollen geheim bleiben  

Sechs Bundestagsmitglieder von Union, SPD und FDP klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die seit neuestem vorgeschriebene Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte.

Seit Januar gilt im Bundestag ein neuer Verhaltenskodex für die Abgeordneten. Bis spätestens Ende März 2006 müssen sie ihre Nebenjobs veröffentlichen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen; Anwälte sollen ihre Mandate benennen.

Nach den Verhaltensregeln, die der Bundestag im Sommer vorigen Jahres beschlossen und nach der Bundestagswahl in neuer Zusammensetzung Ende 2005 nochmals bestätigt hatte, sollen die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte zwar nicht in exakter Höhe veröffentlichen, aber in Einkommenstufen von bis zu 3500 Euro, bis zu 7000 Euro und über 7000 Euro im Monat. Lediglich der Bundestagspräsident, dem die Nebeneinkünfte gemeldet werden müssen, kennt ihre genaue Höhe. Werden die Nebentätigkeiten nicht gemeldet, sind empfindliche Geldbußen vorgesehen. Von Spenden abgesehen soll die Annahme von Geld und Vorteilen ohne angemessene Gegenleistung künftig ausdrücklich unzulässig sein.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen war von der FDP und Teilen der Unions-Fraktion abgelehnt worden.

Die Klagen von CDU-Finanzpolitiker Friedrich Merz ebenso wie von CSU-Politiker Max Straubinger gingen am 27.2.2006 in Karlsruhe ein. Die Klagen der FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurischk und Hans-Joachim Otto sowie des SPD-Politikers Peter Danckert, der Rechtsanwalt und Notar ist, seien bereits vor einer Woche eingetroffen. Bei den Klägern handelt es sich vorwiegend um Anwälte und Freiberufler, die neben ihrem Mandat zum Teil lukrativen Aufgaben in der Wirtschaft nachgehen. Für Merz, der Mitglied einer internationalen Anwaltssozietät ist, sind im Bundestagshandbuch allein sieben dotierte Mitgliedschaften in Unternehmensgremien ausgewiesen, darunter beim Versicherungskonzern AXA, der BASF oder der Commerzbank.
28. Februar 2006  Quellen: Handelsblatt, Reuters, dpa/Köln. Rundschau



Nebeneinkünfte der Abgeordneten können veröffentlicht werden

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen neue Verhaltensregeln ab.     4.7.2007 

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts  können die Angaben der 613 Abgeordneten über Tätigkeiten und Einkünfte, die sie neben ihrem Mandat ausüben, veröffentlicht werden. Bis Ende dieser Woche werden sie online abzurufen sein. Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert betonte am Mittwoch, dem 4. Juli 2007, dass die Verpflichtung zur Offenlegung von beruflichen Verbindungen und Verpflichtungen der Abgeordneten im Grundsatz unstreitig sei. Lediglich einzelne Regelungen zur Anzeige und Veröffentlichung seien politisch umstritten. (O-Ton-Lammert)

Die denkbar knappe Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes bestätige die Verfassungsmäßigkeit der Verhaltensregeln, so Lammert. Von acht Verfassungsrichtern des Zweiten Senats hatte sich die Hälfte für die Abweisung der Klage von neun Parlamentariern gegen die neuen Verhaltensregeln ausgesprochen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen als abgewiesen. Damit können die bereits von der damaligen rot-grünen Mehrheit 2005 beschlossenen Regelungen umgesetzt werden.

Veröffentlichungsregelung von Nebeneinkünften:
Dazu gehört unter anderem, dass die Abgeordneten nicht nur wie bisher offenlegen, für wen sie neben ihrer Tätigkeit als Parlamentarier arbeiten, sondern dass auch ihre Einkünfte daraus im Amtlichen Handbuch und auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Diese müssen in einer von drei Einkommensstufen ausgewiesen werden. Die Stufe 1 erfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, die Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und die Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.
Quelle:
 http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/nebentaet/index.html




 
Kritik am Nebeneinkünftegesetz
An dem Drei-Stufen-System wurde viel Kritik geübt. So bemängelten die Kritiker hauptsächlich, dass die Höhe der Einkünfte aus dem System nicht ersichtlich wird. Besonders aus einer Zuordnung zu Stufe 3 lässt sich nicht erschließen, ob ein Abgeordneter 7.000 € aus dieser Quelle erhält oder möglicherweise einige Millionen Euro. Ein zweiter Kritikpunkt ist, dass das Gesetz keine Unterscheidung zwischen Netto- und Bruttoeinkommen macht und daher etwaige Ausgaben des Mandatsträgers nicht berücksichtigt. Deshalb unterscheidet das Gesetz auch nicht zwischen unternehmerischer Tätigkeit, die möglicherweise hohe Kosten einschließt, und abzugsfreien Einkünften, wie sie aus Vorträgen und Aufsichtsratmitgliedschaften resultieren. Ein dritter häufig genannter Kritikpunkt ist, dass nicht alle Einkünfte anzeigepflichtig sind. So sind zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalbeteiligungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht anzeigepflichtig.
Quelle:  http://www.nebeneinkuenfte-bundestag.de/hintergrund/


Die Hauptkritik bleibt aber:
Nebentätigkeiten von Abgeordneten gehören grundsätzlich verboten