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Mütterrente - Wahlgeschenk aus der Rentenkasse

Wahlversprechen von CDU/CSU zu Mütterrenten:  
23. Juni 2013. "Ein besonderes Anliegen der Union ist die sogenannte „Mütterrente“. Ab 2014 sollen Erziehungszeiten von bisher benachteiligten Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit einem zusätzlichen Rentenpunkt anerkannt werden. Die daraus resultierenden Kosten soll die Rentenkasse tragen." Quelle
lpb  

Erhöhung um einen weiteren Punkt (ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit-Anrechnung) brächte monatliche Rentenerhöhung von 28,07 € (West) und 24,92 € (Ost)

Grundinformation zur Mütterrente
Seit 1986 wird Müttern pro Kind ein Jahr Kindererziehungszeit (KEZ) in der Rente gutgeschrieben. Für die Geburt eines Kindes erwirbt die Mutter demnach einen Entgeltpunkt (EP) an Rentenanwartschaft– so viel, wie auch der Durchschnittsverdiener pro Jahr Beitragszahlung auf seinem Rentenkonto sammelt. Seit 1992 werden  drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente angerechnet, allerdings nur für Geburten nach 1991. Diese Kosten spielten derzeit keine große Rolle, weil diese Mütterrenten erst Jahrzehnte später fällig wurden. Allen Müttern deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird bis heute nur 1 Jahr angerechnet. Diese Ungleichbehandlung der Mütter war von Anfang an äußerst ungerecht, ausschlaggebend war die Kosten zu minimieren.
Als das "Babyjahr" 1986 eingeführt wurde, erhielt die Rentenversicherung die anfallenden Ausgaben separat vom Bund erstattet. 1992 entfiel die separate Erstattung; stattdessen wurde der Bundeszuschuss um den Erstattungsbetrag für Kindererziehungszeiten in 1991 (etwa 2,5 Milliarden Euro) erhöht und künftig angepasst.  Seit Juni 1999 entrichtet der Bund echte (pauschale) Beiträge für Kindererziehungszeiten. Obwohl im Gegenzug der (allgemeine) Bundeszuschuss um den bisherigen KEZ-Erstattungsbetrag von zuletzt rd. 3,7 Milliarden Euro gekürzt wurde, gelten die
nicht beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Ausgaben für Kindererziehungszeiten im Rentenbestand gemeinhin als aus Steuermitteln gedeckt.

Nun fallen die seit 1999 gezahlten Beiträge des Bundes deutlich höher aus als die aktuellen Ausgaben für Kindererziehungszeiten –
das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Bei den Beiträgen des Bundes für Kindererziehung handelt es sich um Vorleistungen für künftige Rentenansprüche und nicht etwa um die Erstattung laufender KEZ-Aufwendungen. Weil Mütter mit Geburten seit Juni 1999 im Rentenbestand bislang so gut wie nicht vertreten sind, bilden die derzeitigen KEZ-Ausgaben ausnahmslos nicht beitragsgedeckte (versicherungsfremde Leistungen). Wenn die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine *unzulässige Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus den Beitragszahlungen der Rentenversicherten.  Quelle »Mütterrenten« – Streit um Finanzierung  Dr. J. Steffen 8.07.2013   
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Anm.K.A.: Im Klartext "Diebstahl aus der Rentenkasse"
 

Überschüsse in der Rentenkasse? Wohl in erster Linie Ergebnis ständiger Leistungskürzungen, insbesondere Null- oder Niedrigst-Anpassungen wie auch 2013 mit 0,25 %.


Ungleichbehandlung der Mütter bei Kindererziehungszeiten
                                             durch "Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" rechtlich zulässig

Für Geburten nach dem 1.1.1992 werden der oder dem Erziehenden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes als Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung angerechnet. Für Geburten vor dem 1.1.92 wird aber nur ein Jahr angerechnet. Das Sozialgericht in Trier hat im Januar 2012 entschieden, dass diese unterschiedliche Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung verfassungsgemäß ist. Die Sozialrichter stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Verfahren. Darin haben sie, wie so oft, die "weite *Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers" bemüht,um "das Vorliegen einer gegen das Grundgesetz verstoßenden Ungleichbehandlung" zu verneinen. Quelle
altersdiskriminierung  
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Anm.K.A.: Auffallend ist die häufige Begründung von Ungleichbehandlungen im Rentenrecht (Sozialrecht)  durch "Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers", ganz im Gegensatz zum Pensionsrecht von Beamten, Richtern, etc.  


Ohne Bundeszuschuss - CDU will höhere Mütterrente aus Rentenkasse zahlen
Handelsblatt, 9.06.2013. Die CDU will die geplante Anhebung der Mütterrenten aus der Rentenversicherung und nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble betonten, sie sähen in der Rentenversicherung Spielräume. Die zuständige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (alle CDU) sagte: "Die Rentenkasse ist übervoll." ...  
Man könne die Rentenbezüge für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ohne eine Erhöhung des Bundeszuschusses anheben, sagte Schäuble in einem Video-Interview der "Leipziger Volkszeitung". "Ob das 2014 noch möglich ist, müssen Sie die Arbeitsministerin fragen."
Von der Leyen betonte im Deutschlandfunk, dass die Spielräume in der Rentenversicherung durch den Steuerzuschuss des Bundes und die gute Beschäftigungslage vorhanden seien. Dies sei auch mit der Spitze der Rentenversicherung abgeklärt worden.
Auch Merkel hatte am Freitag betont, dass die betroffenen Mütter ein Jahr mehr im Rentenrecht anerkannt bekommen sollten. Dies kostet nach Meinung von Experten bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. "Das können wir aus den Spielräumen in den sozialen Sicherungssystemen und dem heutigen Bundeszuschuss, der höher ist als das, was wirklich gebraucht wird, finanzieren", sagte die Kanzlerin...      Quelle
Handelsblatt


Mütterrenten-Finanzierung Stand 28.Sept.2014  
Wikipedia  
Die Bundesregierung will die Rentenreform zunächst aus der Rentenkasse finanzieren. Ab 2018 sollen dann zusätzlich (zum derzeitigen Bundesanteil für Kindererziehungszeiten) Steuermittel für die Rentenreform verwendet werden.Quelle 
Spiegel
Die deutsche Rentenversicherung spricht sich für die vollständige Finanzierung der Mütterrente durch Bundesmittel aus.
Der
Sozialbeirat plädiert dafür, dass „die geplante Ausweitung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten durch Bereitstellung der dafür zusätzlich erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Dies ist auch deshalb geboten, um die finanzielle Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu gefährden."
 

 

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