Mütterrente - Wahlgeschenk aus der Rentenkasse
Wahlversprechen von CDU/CSU zu Mütterrenten: 23. Juni 2013.
"Ein besonderes Anliegen der Union ist die sogenannte „Mütterrente“. Ab
2014 sollen Erziehungszeiten von bisher benachteiligten Müttern oder
Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, mit einem zusätzlichen
Rentenpunkt anerkannt werden. Die daraus resultierenden Kosten soll die
Rentenkasse tragen." Quelle lpb
Erhöhung um einen weiteren Punkt (ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit-Anrechnung)
brächte monatliche Rentenerhöhung von 28,07 € (West) und
24,92 € (Ost)
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Grundinformation zur Mütterrente Seit 1986 wird Müttern pro Kind ein Jahr
Kindererziehungszeit (KEZ) in der Rente gutgeschrieben. Für die Geburt eines
Kindes erwirbt die Mutter demnach einen Entgeltpunkt (EP) an Rentenanwartschaft–
so viel, wie auch der Durchschnittsverdiener pro Jahr Beitragszahlung auf seinem
Rentenkonto sammelt. Seit 1992 werden drei Jahre Kindererziehungszeiten
bei der Rente angerechnet, allerdings nur für Geburten nach 1991. Diese Kosten spielten
derzeit keine große Rolle, weil diese Mütterrenten erst Jahrzehnte später
fällig wurden. Allen Müttern deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird bis
heute nur 1 Jahr angerechnet. Diese Ungleichbehandlung der Mütter war von
Anfang an äußerst ungerecht, ausschlaggebend war die Kosten zu minimieren. Als
das "Babyjahr" 1986 eingeführt wurde, erhielt die Rentenversicherung
die anfallenden Ausgaben separat vom Bund erstattet. 1992 entfiel die separate
Erstattung; stattdessen wurde der Bundeszuschuss um den Erstattungsbetrag für
Kindererziehungszeiten in 1991 (etwa 2,5 Milliarden Euro) erhöht und künftig
angepasst. Seit Juni 1999 entrichtet der Bund echte (pauschale) Beiträge
für Kindererziehungszeiten. Obwohl im Gegenzug der (allgemeine) Bundeszuschuss
um den bisherigen KEZ-Erstattungsbetrag von zuletzt rd. 3,7 Milliarden Euro
gekürzt wurde, gelten die nicht
beitragsgedeckten (versicherungsfremden) Ausgaben für Kindererziehungszeiten
im Rentenbestand gemeinhin als aus Steuermitteln gedeckt.
Nun fallen die
seit 1999 gezahlten Beiträge des Bundes deutlich höher aus als die aktuellen
Ausgaben für Kindererziehungszeiten – das
eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Bei den Beiträgen
des Bundes für Kindererziehung handelt es sich um Vorleistungen für künftige
Rentenansprüche und nicht etwa um die Erstattung laufender KEZ-Aufwendungen.
Weil Mütter mit Geburten seit Juni 1999 im Rentenbestand bislang so gut wie
nicht vertreten sind, bilden die derzeitigen KEZ-Ausgaben ausnahmslos nicht
beitragsgedeckte (versicherungsfremde Leistungen). Wenn die Union
diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor
1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung
über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine *unzulässige Finanzierung gesamtgesellschaftlicher
Aufgaben aus den Beitragszahlungen der Rentenversicherten. Quelle
»Mütterrenten«
– Streit um Finanzierung Dr. J. Steffen 8.07.2013 *Anm.K.A.:
Im Klartext "Diebstahl aus der Rentenkasse"
Überschüsse in der Rentenkasse? Wohl in erster Linie Ergebnis
ständiger Leistungskürzungen, insbesondere Null- oder Niedrigst-Anpassungen
wie auch 2013 mit 0,25 %.
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Ungleichbehandlung der Mütter bei Kindererziehungszeiten
durch "Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers" rechtlich zulässig Für Geburten nach dem 1.1.1992
werden der oder dem Erziehenden die ersten drei Jahre nach der Geburt des Kindes
als Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung angerechnet. Für Geburten
vor dem 1.1.92 wird aber nur ein Jahr angerechnet. Das Sozialgericht in Trier
hat im Januar 2012 entschieden, dass diese unterschiedliche Anerkennung von
Zeiten der Kindererziehung verfassungsgemäß ist. Die Sozialrichter stützen sich
dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einem ähnlichen Verfahren.
Darin haben sie, wie so oft, die "weite *Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers"
bemüht,um "das Vorliegen einer gegen das Grundgesetz verstoßenden Ungleichbehandlung"
zu verneinen. Quelle altersdiskriminierung
*Anm.K.A.:
Auffallend ist die häufige Begründung von Ungleichbehandlungen im
Rentenrecht (Sozialrecht) durch "Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers",
ganz im
Gegensatz zum Pensionsrecht von Beamten, Richtern, etc.
Ohne
Bundeszuschuss - CDU will höhere Mütterrente aus Rentenkasse zahlen Handelsblatt,
9.06.2013. Die CDU will die geplante Anhebung der Mütterrenten aus der Rentenversicherung
und nicht aus dem Bundeshaushalt bezahlen. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel
als auch Finanzminister Wolfgang Schäuble betonten, sie sähen in der Rentenversicherung
Spielräume. Die zuständige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (alle CDU)
sagte: "Die Rentenkasse ist übervoll." ... Man könne die
Rentenbezüge für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ohne eine Erhöhung
des Bundeszuschusses anheben, sagte Schäuble in einem Video-Interview der "Leipziger
Volkszeitung". "Ob das 2014 noch möglich ist, müssen Sie die Arbeitsministerin
fragen." Von der Leyen betonte im Deutschlandfunk, dass die Spielräume
in der Rentenversicherung durch den Steuerzuschuss des Bundes und die gute Beschäftigungslage
vorhanden seien. Dies sei auch mit der Spitze der Rentenversicherung abgeklärt
worden. Auch Merkel hatte am Freitag betont, dass die betroffenen Mütter
ein Jahr mehr im Rentenrecht anerkannt bekommen sollten. Dies kostet nach Meinung
von Experten bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. "Das können wir aus den
Spielräumen in den sozialen Sicherungssystemen und dem heutigen Bundeszuschuss,
der höher ist als das, was wirklich gebraucht wird, finanzieren", sagte
die Kanzlerin... Quelle Handelsblatt
Mütterrenten-Finanzierung
Stand 28.Sept.2014 Wikipedia
Die Bundesregierung will die Rentenreform zunächst aus
der Rentenkasse finanzieren. Ab 2018 sollen dann zusätzlich (zum
derzeitigen Bundesanteil für Kindererziehungszeiten) Steuermittel
für die Rentenreform verwendet werden.Quelle Spiegel
Die
deutsche Rentenversicherung spricht sich für die vollständige Finanzierung
der Mütterrente durch Bundesmittel aus.
Der Sozialbeirat
plädiert dafür, dass „die geplante Ausweitung der Anerkennung von
Kindererziehungszeiten durch Bereitstellung der dafür zusätzlich
erforderlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Dies
ist auch deshalb geboten, um die finanzielle Nachhaltigkeit der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu gefährden."
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