Zur
Startseite
Das Allermeiste findet sich im Koalitionsvertrag nicht wieder.
Koalitionsvertrag
im Detail - Wie viel Rente bringt Schwarz-Rot? Das alles bedeutet:
Wir wollen einen
Politikwechsel, die Änderung
dieser Politik: Nicht täuschen
lassen, indem jetzt von der SPD-Spitze versucht wird
Öffentliche
Haushalte sanieren - Steuerlast gerechter verteilen
|
SPD-Wahlversprechen:
Nachstehend wesentliche Wahlversprechen. Quelle:
SPD
- Das Regierungsprogramm 2013 –2017
Die
Finanzierung unseres Gemeinwesens. (Seite12)
Die doppelte
Aufgabe in Deutschland – die Schulden unseres Landes abzubauen und
gleichzeitig vor allem in Bildung und Infrastruktur zu investieren –
lässt sich nicht mit dem Wahlversprechen verbinden, gleichzeitig die
Steuern zu senken. Sondern im Gegenteil: Wir werden Steuern sogar
erhöhen müssen. Nicht alle Steuern für alle, aber einige Steuern
für wenige. Denn in unserem Land gibt es eine neue soziale Frage:
Wie kommen wir wieder zu einer fairen Verteilung der Lasten für
unser Gemeinwohl? Nie waren wenige Menschen in Deutschland
wohlhabender, und nie haben sie geringere Beiträge zum Gemeinwohl
tragen müssen. Noch nie war die Schere zwischen arm und reich so
groß wie in diesen Zeiten. Noch nie mussten Vermögende der
Gesellschaft, die ihnen den Reichtum ermöglicht hat, so wenig
zurückgeben wie heute.
Gute
Arbeit (Seite17-24)
o Einführung eines gesetzlichen,
flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro –
einheitlich
in Ost und West,
der auf Vorschlag einer vom BMAS eingesetzten Mindestlohnkommission
jährlich angepasst wird.
o Geltungsbereich des
Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen ausweiten
damit
Möglichkeit eines tariflich vereinbarten Mindestlohn für alle
Beschäftigten einer Branche schaffen.
o
Mit einem Entgeltgleichheitsgesetz die strukturelle
Lohnbenachteiligung von Frauen beenden.
o Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit für Leiharbeitsbeschäftigte und Stammbelegschaften
gesetzlich durchsetzen.
Fragwürdige
Werkvertragskonstruktionen klarer fassen und die Sanktionen bei
Missbrauch verschärfen.
o Missbrauch von Praktika
wirkungsvoll bekämpfen... Reguläre Arbeit auch regulär bezahlen.
Gerechte
Steuerpolitik (Seite 66ff)
Die Menschen müssen
sich darauf verlassen können, dass Daseinsvorsorge, Sicherheit,
soziale Sicherung, Bildung, Infrastruktur und Kultur für alle
verfügbar sind. Stabile Staatsfinanzen bilden die Grundlage dafür,
dass der Staat diese Aufgaben erfüllen kann.
Steuerpolitik auf
der Grundlage stabiler Staatsfinanzen ist dann sozial gerecht und
wirtschaftlich vernünftig, wenn starke Schultern mehr tragen als
schwache. Deutschland ist hier aus dem Gleichgewicht geraten. Die
Schere der Einkommens- und Vermögensverteilung geht auseinander: Die
Löhne im oberen Bereich sind in den letzten zehn Jahren gestiegen.
Die unteren 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten haben nach Abzug
der Inflation Reallohnverluste erlitten. Das Vermögen privater
Haushalte wächst und beträgt fast 10 Billionen Euro. Vor allem die
obersten zehn Prozent der Haushalte haben von den Zuwächsen
profitiert. Während sie 1970 44 Prozent des gesamten Nettovermögens
besaßen, sind es heute über 60 Prozent.
o
Spitzensteuersatz von 42 bzw. 45 % auf 49 % für zu versteuernde
Einkommen ab 100.000 Euro
bzw. 200.000
Euro bei Eheleuten erhöhen.
o Vermögensteuer auf ein
angemessenes Niveau heben.
o Besteuerung von Erbschaften.
Von der schwarz-gelben Koalition eingeführten Begünstigungen
zurücknehmen. Künftig, auch
mittelstandsfreundlich, viel stärker an dauerhaften Erhalt von
Arbeitsplätzen koppeln.
o
Abgeltungssteuer unter Beibehaltung des Optionswahlrechtes von 25 %
auf 32 % erhöhen. (S.68)
Arbeit darf
nicht höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalvermögen.
o
Wir wollen EU weit eine Finanztransaktionssteuer (S. 68)
auf alle Transaktionen von
Aktien, Anleihen, Derivaten und Devisen. Die nicht als
Betriebsausgabe
abzugsfähig ist,
weder von der Einkommen- noch von der Körperschaft- und
Gewerbesteuer.
o Steuerliche Absetzbarkeit von
Vorstands- und sonstigen Managergehälter, einschließlich Boni und
von Abfindungen, auf maximal 50
Prozent der Beträge begrenzen,
die 500.000 Euro übersteigen
o Angesichts des
Verschuldungsverbots für die Länder ab 2020 sind zukünftig
gemeinsame
Anleihen von Bund und Ländern
vernünftig. Vor diesem Hintergrund werden wir
Voraussetzungen
für zukünftig gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern
schaffen (Seite 66)
o Ehegattensplitting. Für
Ehepartner wollen wir nichts ändern. (Seite 67)
Anstelle
der Steuerklassenkombination III/V wollen wir das Faktorverfahren
o
Besondere steuerliche Privilegien für einzelne Interessengruppen,
etwa Hoteliers und reiche Erben,
die
CDU/CSU und FDP in vergangenen Jahren neu geschaffen haben, werden
wir zurücknehmen.
o Steuerliche Subventionen, insbesondere
mit ökologisch schädlicher Wirkung, streichen.(S.68/69)
U.a.
der Abbau der steuerlichen Vergünstigung für Agrardiesel,
Kraftstoffkosten bei großen
Firmenwagen
sowie von Flugbenzin.
Darüber
hinaus die Subventionierung von Niedriglöhnen (Einführung
Mindestlohn) beenden.
o Investitions- und Entschuldungspakt
für die Kommunen in Deutschland (S.69)
Wir
wollen damit einen dauerhaften Beitrag zur Stabilisierung der
Kommunalfinanzen
und zur
Investitionsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Kreise
leisten.
Die
Kommunen profitieren anteilig von der Rücknahme der schwarz-gelben
Klientelgesetze,
vom
Subventionsabbau und der Einführung eines gerechteren
Steuersystems.
Weiterentwicklung der
Gewerbesteuer.
Entlastung von
steigenden Sozialausgaben durch den Bund.
Lösung
für die Altschulden der Länder und Kommunen u.a. durch Einrichtung
eines
nationalen
Schuldentilgungsfonds bei Neuordnung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs
o Steuerbetrug ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, ... (Seite
70)
Finanzinstitute verpflichten:
Keine Angebote, mit denen Kunden Steuern hinterziehen
können.
Steigernde Strafbewehrung,
von Strafzahlungen über Abberufung der Geschäftsführung
und Berufsverboten bis zur
Einschränkung der Banklizenz, als ultima ratio Entzug der
Banklizenz..
Befugnisse der
bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Fragen des
Steuerbetrugs stärken.
Gleichmäßiger Steuervollzug durch bundesweite
Standards.
Verjährungsfristen für
Steuerbetrug anpassen. Steueroasen mindestens europaweit
trockenlegen
und die EU-Zinsrichtlinie auf alle Kapitaleinkünfte,
natürlichen und juristischen
Personen
ausdehnen, automatischen Informationsaustausch zum EU-Standard
machen,
auch zur Schweiz.
Betrug bei der Umsatzsteuer auf
nationaler wie auf europäischer Ebene bekämpfen.
o Kampf
gegen Steuerdumping und Steuerbetrug als Bedingung für Finanzhilfen
im Rahmen der
Euro-Rettungspakete.
o EU-einheitliche Mindeststeuersätze und
Mindestbemessungsgrößen bei Ertrags- und
Unternehmenssteuern
o Regulierung
der Finanzmärkte (Seite15ff)
Europäische
Finanztransaktionssteuer einführen, Details
siehe oben Gerechte Steuerpolitik
Keine
Bank darf ganze Staaten mit in den Strudel ziehen. Durch strengere
Eigenkapitalvorschriften muss
die Krisenfestigkeit von Banken, Versicherungen und anderen
Finanzinstituten gestärkt
werden.
Banken, die als
systemrelevant gelten, sollen mit deutlich mehr Eigenkapital für
Verluste
vorsorgen.
Der
Staat darf nicht länger für Spekulationen haften. Je größer eine
Bank ist, desto besser
muss
ihr Risikomanagement sein und umso höhere Eigenkapitalvorschriften
muss sie erfüllen.
Deutliche
Einschränkung des Eigenhandels und eine klare Trennung von
Investment-
und
Geschäftsbanken.
Rein
spekulative Finanzprodukte verbieten.
Spekulation
mit Nahrungsmitteln wollen wir unterbinden. Gleiches gilt für
Rohstoffspekulationen,
Kein
Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt, kein Markt darf in Zukunft
unreguliert sein.
Für Akteure
des so genannten Schattenbanksektors, das sind vor allem die
hochspekulativen
Hedgefonds,
müssen gleiche Maßstäbe und Pflichten gelten wie im klassischen
Bankensektor.
V.1
Gesundheit und Pflege (Seite72)
o
Bürgerversicherung als Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle
BürgerInnen,
unabhängig von
Lebenslage oder Erwerbsstatus.
Tatsächliche
Parität (gleich hoher Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) muss
wiederhergestellt werden
Einführung einer stetig
ansteigenden Steuerfinanzierung
Zusatzbeitrag
abschaffen und Krankenkassen die Beitragssatzautonomie zurückgeben
Einheitliches
Versicherungssystem mit einer einheitlichen Honorarordnung
für
die gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen
Zwei-Klassen-Versorgung
beenden: Gleich guter Zugang zu medizinischer Versorgung,
Privilegierungen bisheriger
Privatversicherung abschaffen
(Mehr
unter Beschluss Bürgerversicherung 2011)
o Prävention
und Gesundheitsförderung zu Schwerpunkten unserer Politik machen
Flächendeckende Sicherstellung
einer guten Versorgung
o Gute und menschenwürdige Pflege
>>>S.77
o Fachkräfteoffensive im
Gesundheits und Pflegebereich >>>S.78
V.2
Gute Arbeit gute Rente (Seite79)
o
Übergang ins Rentenalter ohne große Einkommensverluste durch
differenzierte Angebote (S.79):
abschlagsfreien
Zugang zur Rente ab 63 Jahren nach 45
Versicherungsjahren,
attraktive
Teilrente ab dem 60. Lebensjahr oder vergleichbare flexible
Übergangsmodelle
über
Tarifverträge
abschlagsfreier
Zugang zur Erwerbsminderungsrente und eine Verlängerung der
Zurechnungszeit,
erleichterte
Möglichkeiten für Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung.
o
Anhebung des Renteneintrittsalters (Rente mit 67) darf nicht als
Kürzung der Renten wirken. (S.80)
Sie
(Rente ab 67) ist erst dann möglich, wenn mindestens die Hälfte der
60- bis 64-jährigen
ArbeitnehmerInnen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und weitere
Rentenansprüche
erwerben kann.
(S.80)
o In 2020 realitätsnahe Festlegungen für
Beitragssatz und lebensstandardsicherndes Rentenniveau
o
Stärkung und eine größere Verbreitung der betrieblichen
Altersvorsorge als Ergänzung der
gesetzlichen Rentenversicherung
o
Riester-Rente: Deutliche Verbesserung der Kostentransparenz und der
Effizienz.
o Solidarrente für langjährig Versicherte (30
Beitrags- /40 Versicherungsjahre): Rente nicht
unter
850 Euro, notfalls über Grundsicherung. (S.80 unten). Die Kosten der
Solidarrente
finanzieren wir aus
Steuermitteln.
o Ausweitung des Versichertenkreises in der
gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbstständige
ohne
obligatorische Altersversorgung (als erster Schritt zur
Erwerbstätigenversicherung, in der
alle
zu gleichen Bedingungen für das Alter und bei Erwerbsminderung
versichert sind).
o Vollständige Angleichung des
Rentenwertes Ost an West in Stufen bis 2020.
VI.3
Aktionsprogramm für eine solidarische Stadt und bezahlbares Wohnen
(Seite86)
o
Mietpreisbremse: Obergrenze für Mieterhöhungen bei
Wiedervermietungen von maximal
zehn
Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete.
Erstvermietungen
von neugebauten Wohnungen sind davon grundsätzlich ausgenommen.
o
Neubau fördern: Ziel ist zukunfts- und altersgerechter und zugleich
bezahlbarer Wohnraum
kommunale
und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen
stärken.
Kompensationszahlungen an
Länder für soziale Wohnraumförderung bis 2019 verstetigen
(zweckgebunden für Wohnungsneubau
und -modernisierung).
Grundstücksvergabe
nicht immer nur an den Meistbietenden
o Heizkostenzuschuss
beim Wohngeld wieder einführen und Maklergebühren neu regeln
(S.88).
VIII.1
Demokratie als Gesellschaftsprinzip (Seite96)
o
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten vollständig offen
legen
o Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung: Unmittelbar
nach der Wahl erneut einen
entsprechenden
Gesetzentwurf im Bundestag einbringen
o Einsatz von
externen Beratern in Bundesministerien: „legislative Fußspur”
welcher signifikanter
Gesetzentwurf-Beitrag
von externem Berater stammt. Über Tätigkeit von externen
Beschäftigten
in der
Bundesverwaltung: jährlicher Transparenz-Bericht.
o Auf
Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide
einführen.