Es geht um unsere Altersversorgung!
"Wir haben in Deutschland unterschiedliche Systeme
für die Altersversorgung, die gesetzliche Rentenversicherung, die
Politikerversorgung, die Beamtenversorgung und die berufsständischen
Versorgungssysteme für die Selbständigen. Was Sie vermutlich nicht wissen, ist,
dass Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem nicht alle Bürger in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche
Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht. Im
Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen
skrupellosen Politik." Otto W. Teufel.
Über das Zwei-Klassenrecht zur
Zwei-Klassengesellschaft Vortrag
von Otto W.
Teufel, ADG
am 5.September 2011 in Leer.
Vortrag auf YouTube:
Teil
1
Teil
2 Teil
3
Teil
4
Teil
5 (Graphik)
Teil
6
(Quellenangaben)
Textfassung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im
Rentenrecht sind Arbeitnehmer und Rentner Opfer einer jahrzehntelangen
skrupellosen Politik. Wir haben in Deutschland nicht nur unterschiedliche
Systeme für die Altersversorgung, wir haben dafür auch unterschiedliches Recht. Diese Feststellungen möchte ich in meinem Vortrag
belegen.
Wie Sie sicher alle wissen,
haben wir in Deutschland unterschiedliche Systeme für die Altersversorgung, die
gesetzliche Rentenversicherung, die Politikerversorgung, die Beamtenversorgung
und die berufsständischen Versorgungssysteme für die Selbständigen. Was Sie
vermutlich nicht wissen, ist, dass Deutschland das einzige Land in Europa ist,
in dem nicht alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert sind. In allen anderen Ländern gibt es entweder eine
Volksversicherung, das heißt alle Bürger sind pflichtversichert, oder eine
Erwerbstätigenversicherung, das heißt alle Erwerbstätigen sind
pflichtversichert, sozusagen vom Bundespräsidenten bis zum Hilfsarbeiter. Allein
in Deutschland gibt es die Pflichtversicherung mit wenigen Ausnahmen nur für
abhängig Beschäftigte. Für Selbständige gelten überwiegend die
berufsständischen Versorgungssysteme, für Beamte und Richter die
Beamtenversorgung.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass diejenigen, die in der
Öffentlichkeit, im Fernsehen, in den Zeitungen zum Thema Rente zu Wort kommen,
alle gar nicht betroffen sind? Diese Politiker und selbst ernannten
Experten haben für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen für die
Altersversorgung geschaffen. Aber nicht nur das, sie haben außerdem in der
gesetzlichen Rentenversicherung unsere elementaren Grund- und Menschenrechte
außer Kraft gesetzt. Wir haben in Deutschland bei der Altersversorgung nicht nur
ein Zwei-Klassensystem, sondern auch ein Zwei-Klassenrecht.
Das
hat dazu geführt, dass heute zwar Selbständige, Beamte und Richter eine
angemessene Altersversorgung bekommen, uns Arbeitnehmern bzw. Rentnern aber wird
das verweigert, obwohl wir erhebliche Beiträge dafür zahlen bzw. gezahlt
haben. Nach 1945 haben die staatlichen Eliten dafür gesorgt, dass die
Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene Altersvorsorgesysteme, die auf den
Ständestaat des 19. Jahrhunderts zurückgeht, auch für die neue Bundesrepublik
gelten sollte. Im Prinzip ist gegen unterschiedliche Systeme nichts einzuwenden.
Allerdings müssen die Unterschiede inzwischen auch dafür herhalten, dass für die
verschiedenen Systeme auch unterschiedliches Recht zur Anwendung kommt. Seit 30
Jahren bestätigt das Bundesverfassungsgericht der Politik, dass im Rentenrecht
grundsätzlich die Gestaltungsfreiheit
des Gesetzgebers Vorrang vor unseren elementaren Grundrechten hat,
Grundrechten wie zum Beispiel der Gleichheitssatz, der Eigentumsschutz für
unsere Beiträge und das Rechtsstaatsprinzip, das heißt keine Eingriffe in nach
Recht und Gesetz bereits erworbene Ansprüche.
Für die berufsständischen
Versorgungen, die über Kammern auf privatrechtlicher Basis organisiert sind,
gilt dagegen das Vertragsrecht. Das heißt, es gilt der Eigentumsschutz für
eingezahlte Beiträge und rückwirkende Eingriffe in bereits erworbene Ansprüche
sind nicht zulässig. Beamte und Richter berufen sich für ihre Ansprüche auf
Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz: „Das Recht des öffentlichen Dienstes
ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu
regeln.“ Wenn Sie mich fragen, was unter den hergebrachten
Grundsätzen des Berufsbeamtentums genau zu verstehen ist, kann ich nur sagen,
das weiß ich nicht. Im deutschen Recht taucht der Begriff zum ersten Mal 1933,
im dritten Reich auf: Am 7. April 1933 hat Hitler das Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums unterschrieben. Darin ist aber
im wesentlichen festgelegt, wer Beamter werden darf und wer nicht, bzw. wer
deshalb aus dem Staatsdienst zu entfernen ist. 1948 hat dieser Begriff
dann Eingang ins Grundgesetz gefunden und wird seitdem von höheren Beamten und
Richtern mit den gewünschten Inhalten gefüllt. So beruft sich zum
Beispiel das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung vom 20.März 2007 auf
ein preußisches Beamtengesetz vom 27. März 1872, um den Gesetzgeber zu zwingen,
einen Eingriff in das Pensionsrecht rückgängig zu machen. (wieso wird
sich bei den Renten nicht auf das bismarcksche Rentengesetz § 9 berufen, immer
noch gültig, wonach die GRV für die Renten der Beitragszahler da ist und für
nichts anderes?)
Diese unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen
haben in den vergangenen 30 Jahren dazu geführt, dass Selbständige und
Pensionäre auch heute noch eine angemessene Altersversorgung erhalten, eine
Altersversorgung die sich weiterhin an der Entwicklung der Einkommen
orientiert. Für Arbeitnehmer bzw. Rentner gilt das schon lange nicht mehr.
Das Rentenniveau hat sich in diesem in
diesem Zeitraum in etwa halbiert. Pensionäre bekommen heute im Durchschnitt
rund das 2 ½ -fache, Selbständige aus der berufsständischen Versorgung fast
das Doppelte einer durchschnittlichen Rente.
Wer weiß denn heute
noch, dass bis 1956 die Angestelltenversicherung wie eine berufsständische
Versorgung organisiert war, das heißt ebenfalls mit Kapitaldeckung. Es gibt für
uns keinen Grund anzunehmen, dass sich die Renten ohne die Eingriffe der Politik
schlechter entwickelt hätten als die berufsständischen Versorgungen. 1957 hat
die damalige Bundesregierung mit der Umstellung der Rente vom Kapitaldeckungs-
auf das Umlageverfahren den Eigentumsschutz für unsere Beiträge aufgehoben und
die Rückstellungen der Rentenversicherung im Bundeshaushalt verbraten. Seit 1957
haben alle Bundesregierungen die gesetzliche Rentenversicherung mit sogenannten
versicherungsfremden Leistungen belastet.
Was versteht man unter
versicherungsfremden Leistungen?
Laut Definition des Verbands
Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) sind alle Leistungen der
Rentenversicherung als versicherungsfremd anzusehen, die nicht oder nicht in
vollem Umfang durch Beiträge der Versicherten gedeckt sind. Diese
versicherungsfremden Leistungen haben zwar alle ihre Berechtigung, für deren
Finanzierung müsste aber allein der Bund zuständig sein. Bezahlen mussten das
aber zum großen Teil die Versicherten mit ihren Beiträgen. In keinem einzigen
Jahr seit 1957 ist der Bund auch nur annähernd seinen Verpflichtungen
nachgekommen, in keinem Jahr waren die Bundeszahlungen ausreichend, um die
versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu finanzieren, auch wenn
Politiker regelmäßig das Gegenteil behaupten. Der nicht gedeckte Betrag summiert
sich inzwischen auf rund 700 Milliarden Euro, ohne Zinsen wohlgemerkt. Wenn
wir diesen Kapitalstock heute hätten, könnte auch die gesetzliche
Rentenversicherung eine faire und angemessene Altersversorgung zahlen. Das
heißt: seit mehr als 50 Jahren haben wir das Umlageverfahren, seit mehr
als 50 Jahren belasten Union und SPD die gesetzliche Rentenversicherung mit
versicherungsfremden Leistungen, seit mehr als 50 Jahren zahlt der Bund zu
wenig, um die versicherungsfremden Leistungen in vollem Umfang zu
finanzieren, seit mehr als 50 Jahren wird auf diese Weise von Union und SPD
ein Teil unserer Beiträge veruntreut, Jahr für Jahr, seit mehr als 50 Jahren
bringen uns Union, SPD und ihre Partner um eine angemessene
Altersrente.
Um den Betrug an Arbeitnehmern und Rentnern zu vertuschen,
vermeiden es die Verantwortlichen ja auch eine transparente Buchführung
vorzulegen. Im Strafrecht wird das als Untreue bezeichnet und mit bis zu fünf
Jahren Gefängnis bestraft, § 266 StGB. Wenn also
Recht und Gesetz für alle Bürger gleichermaßen gelten würde, müsste der
Bundestag zwangsläufig in Moabit tagen und nicht im Reichstag.
Es war
interessanterweise eine SPD-Regierung, die 1978 dann als erste auch das
Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner in der gesetzlichen
Rentenversicherung aufgekündigt und durch die Gestaltungsfreiheit des
Gesetzgebers ersetzt hat. Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie es offiziell
heißt, wir nennen es politische Willkür. Seitdem sind rückwirkende Eingriffe in
unsere Rentenansprüche zulässig, in Ansprüche, die wir vorher nach Recht und
Gesetz erworben haben. Jedes Mal, wenn Politiker von einer notwendigen
Rentenreform sprechen, sollten zuallererst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
hell wach werden, denn dann geht es um ihre Ansprüche, die wieder einmal
nachträglich gekürzt werden sollen. Beschlossen von Politikern und
durchgesetzt von Beamten und Richtern, die für sich selbst nicht nur bessere
Regelungen geschaffen haben, sondern selbstverständlich für sich auch ein
anderes Recht in Anspruch nehmen, das Recht des Rechtsstaats. Was bewirkt
denn eine sogenannte Rentenreform? Sie ist ein Eingriff in das Rentenrecht mit
der Folge, dass nach Recht und Gesetz erworbene Rentenansprüche von
Arbeitnehmern rückwirkend gekürzt oder gestrichen werden. Das heißt, das
betrifft ausschließlich diejenigen, die noch nicht in Rente sind, die
Beitragszahler. Und auch eine sogenannte Nullrunde oder eine Rentenanpassung
unterhalb der Teuerungsrate trifft nicht nur die Rentner, sondern entwertet
gleichermaßen die bisher erworbenen Ansprüche der Beitragszahler. Um dieses
durch und durch korrupte System aufrecht zu erhalten, verbreiten die Parteien
und die von ihnen abhängigen Medien und leider auch die Justiz eine Reihe von
Halbwahrheiten und Unwahrheiten. Die schlimmste Lüge tischen sie den
Beitragszahlern auf, insbesondere der jüngeren Generation: Es heißt, man darf
die Renten nicht oder nur gering erhöhen, um damit die Beitragszahler zu
entlasten. Dass damit auch die bereits erworbenen Ansprüche der Beitragszahler
genau so entwertet werden wie die Renten, das sagt Ihnen niemand. Seit 1978 ist
auf diese Weise das Rentenniveau um durchschnittlich 50 Prozent verringert
worden. Das ist also kein Problem der Jüngeren, dass die zu erwartenden Renten
immer geringer werden, das hat schon meine Generation getroffen, das ist
politisch organisierter Betrug an uns Arbeitnehmern und Rentnern.
Frau
von der Leyen hat erst kürzlich wieder für weitere Eingriffe ins Rentenrecht
geworben, sie begründet das mit mehr Generationengerechtigkeit. Verlogener geht
es nicht, denn erstens ist es falsch und zweitens meint sie sicher nicht ihre
eigene Pension. Außerdem werden die Beitragszahler nicht entlastet, denn zum
Ausgleich sollen sie ja privat vorsorgen, ohne
Arbeitgeberanteil. In Wirklichkeit sollen unsere Beiträge mehr und mehr die
Renditen privater Versicherungsunternehmen beflügeln, denn das glauben nur die
naivsten unter uns, dass die privaten mit 10 bis 15 mal höheren Kosten,
großzügigen Dividenden und so weiter, höhere Renten zahlen können als eine
wirklich unabhängige gesetzliche Rentenversicherung. Mit der Riesterrente sind
Maschmeyer, Raffelhüschen, Rürup
Schröder, Riester und Co. Millionäre geworden, die betroffenen Versicherten
müssen in der Regel mehr als 90 Jahre alt werden, wenn sie ihre eigenen Beiträge
wieder sehen wollen. Transparency
International hat dem früheren Arbeitsminister Walter Riester und dem
ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup deshalb „politische Korruption“
vorgeworfen. (Ulrike Mascher, jetzige Präsidentin des Sozialverbandes
VDK, kam von der Allianz und wurde unter Riester
Staatssekretärin)
Mit der Riesterrente
hat interessanterweise auch dieses Mal eine SPD-Regierung das Paritätsprinzip
bei der Beitragszahlung für Arbeitnehmer aufgekündigt. Dazu kommt, dass sich
die Riesterbeiträge doppelt auf den persönlichen Rentenanspruch auswirken, und
zwar rentenmindernd.
Einmal
weil der Beitrag zur Riesterrente beitragsfrei in der gesetzlichen
Rentenversicherung ist und der verringerte Beitrag auch weniger
Entgeltpunkte ergibt, zum Zweiten weil der Riesterfaktor
ja auch die persönlich erworbenen Ansprüche dämpft. Das heißt der
Arbeitnehmer kommt im Prinzip für die staatliche Förderung durch die
entsprechende Kürzung der eigenen Rentenansprüche selbst auf. Es stimmt auch
schon lange nicht mehr, dass die Renten der Entwicklung der
Arbeitnehmereinkommen folgen. Auch hier hat eine SPD-Regierung diesen
Mechanismus endgültig außer Kraft gesetzt. Seit 1999 haben die Renten gegenüber
den Arbeitnehmereinkommen mehr als 15 %-Punkte verloren Die Renten sind
unbezahlbar: Auch das ist eine glatte Lüge. Seit 1975 hat sich der Anteil der
Renten am erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukt stetig verringert, mit Ausnahme
der Zeit zwischen 1990 und 2005. Das hängt damit zusammen, dass im Jahre 1990
die Rentenversicherung der ehemaligen DDR in die gesetzliche Rentenversicherung
eingegliedert wurde. In dieser Zeit wurden auch alle ehemaligen Betriebe der DDR
von der Treuhand abgewickelt, wer 55 war bekam für fünf Jahre ein Übergangsgeld
vom Arbeitsamt und musste mit 60 Rente beantragen. Da in der ehemaligen DDR
alle Bürger in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, also auch
alle Staatsdiener, bekommt hier ein wesentlich größerer Personenkreis seine
Altersversorgung aus unserer Rentenversicherung. Dadurch ist die Anzahl der
Renten innerhalb von fünf Jahren um 40 Prozent gestiegen. Von 1975 bis heute hat
sich die Zahl der Renten sogar mehr als verdoppelt. Auch das zeigt, dass das
Rentenniveau bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt seitdem halbiert wurde. Wir
haben also kein Finanzierungsproblem, wir haben dank Union und SPD ein
Verteilungsproblem. Haben Sie jemals gehört, dass die Finanzierbarkeit der
Pensionen für Politiker und Beamte oder der Renten der berufsständischen
Versorgungen ein Problem darstellt? Nein, und das obwohl die durchschnittliche
Pension rund zweieinhalb Mal so hoch und die durchschnittliche berufsständische
Versorgung rund doppelt so hoch ist wie eine Durchschnittsrente, von der
Politikerversorgung ganz zu schweigen.
Wie locker die Regierungen unser
Geld ausgeben, sieht man ja auch daran wie leicht sie Bankern, die sich verzockt
haben, mit Milliarden ihre Boni sichern und sich selbst damit entsprechende Parteispenden. Insbesondere
Politiker der Jungen Union, aber auch andere, tun sich immer wieder damit
hervor, dass sie den Generationenvertrag in Frage stellen. Angeblich weil die
junge Generation zu sehr belastet wird. Fragen Sie diese Jungpolitiker doch mal,
warum sie auf diese Idee nicht gekommen sind,
- wie sie auf unsere
Kosten in den Kindergarten gegangen sind, - oder wie sie auf unsere Kosten
Schule und Gymnasium besucht haben, - oder wie sie auf unsere Kosten
studiert haben?
Ich bin der Meinung, es gibt keinen
Generationenvertrag, aber es gibt eine solidarische
Gesellschaft. Eine solidarische Gesellschaft, die aber nur dann
funktionieren kann, wenn alle Bürger mitmachen. Jeder von uns hat als Kind,
als Jugendlicher diese Solidarität in Anspruch genommen, jeder von uns nimmt
diese Solidarität auch im Alter in Anspruch, egal ob er einer
Politikerversorgung, einer Beamtenversorgung, einer berufsständischen Versorgung
oder der gesetzlichen Rentenversicherung angehört. Erwirtschaften müssen das
die im Berufsleben stehenden Bürger für alle, aber ausgerechnet diejenigen, die
im Alter von der Solidarität der anderen am meisten profitieren, beteiligen sich
während ihres Berufslebens nicht an der Finanzierung der
Sozialversicherungssysteme, für sie ist Solidarität eine Einbahnstraße.
Die gesetzliche
Rentenversicherung ist also gar kein Solidarsystem, denn Solidarität
funktioniert nur mit allen Bürgern. Und von denjenigen, die sich hier drücken,
müssen wir uns dann noch sagen lassen, unsere Renten seien zu hoch. Die
Bundesregierung hat noch im Jahr 2005 bestätigt, dass die nicht durch Zuschüsse
des Bundes gedeckten versicherungsfremden Leistungen in Renten-, Kranken- und
Arbeitslosenversicherung pro Jahr 65 Milliarden Euro ausmachen. Ich zitiere:
„Die deutschen Sozialversicherungen enthalten eine Vielzahl
versicherungsfremder Elemente. Eine Leistung oder eine im
Sozialversicherungssystem enthaltene Umverteilung ist immer dann als
versicherungsfremd anzusehen, wenn sie nicht dem sozialversicherungstypischen
Ausgleich zwischen niedrigen und hohen Risiken dient, wenn sie nicht dem
Versicherungszweck entspricht oder wenn sie an Nichtversicherte gewährt wird.
Versicherungsfremde Leistungen und versicherungsfremde Umverteilungsanliegen
stellen - sofern sie als notwendig erachtet werden - gesamtgesellschaftliche
Aufgaben dar und sollten von der gesamten Gesellschaft, also von allen
Steuerzahlern, finanziert werden und nicht nur vom kleineren Kreis der
Beitragszahler im Wesentlichen aus Lohneinkommen bis zu einer
Beitragsbemessungsgrenze. Die nicht durch Bundeszuschüsse gedeckten
versicherungsfremden Leistungen und Umverteilungsströme in der Gesetzlichen
Krankenversicherung, der Sozialen Pflegeversicherung, der Gesetzlichen
Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung belaufen sich derzeit auf
rund 65 Mrd Euro. Mit der Beseitigung der Beitragsanteile, die der
Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen dienen, können der
Steuercharakter der Sozialversicherungsbeiträge reduziert und das
Äquivalenzprinzip in den Sozialversicherungen gestärkt werden.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird so attraktiver, und der
Einnahmeschwäche aufgrund einer schwindenden Beitragsbasis kann entgegengewirkt
werden.“ Soweit die Bundesregierung.
Neben dem offiziellen
Bundeshaushalt in Höhe von rund 300 Milliarden Euro gibt es also einen
Schattenhaushalt in Höhe von 65 Milliarden Euro, der allein aus unseren
Sozialkassen finanziert wird. Vom Volumen her ist das vergleichbar mit dem
Jahresumsatz aller italienischen Mafiaorganisationen. Da sich Politiker,
Beamte und Richter nicht an der Finanzierung dieses Schattenhaushalts
beteiligen, ist bei uns der Eindruck entstanden, dass sich Politiker, höhere
Beamte in Berlin sowie Richter am Bundessozialgericht bzw.
Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten kraft ihres Amtes einen erheblichen
persönlichen Steuervorteil auf Kosten der Sozialversicherungskassen verschaffen.
Weder Politik, noch Deutsche Rentenversicherung noch Gerichte haben bisher den
Versuch gemacht, diesen Eindruck zu entkräften.
Auch wenn Politiker von
immer wieder behaupten, die Rentenversicherung werde Jahr für Jahr mit 80
Milliarden Euro subventioniert, ist das eine dreiste Lüge. Laut Haushaltsplan
des Bundesfinanzministers, den jeder im Internet ansehen kann, betrug der
sogenannte Zuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung zur Finanzierung der
versicherungsfremden Leistungen im letzten Jahr rund 59 Milliarden Euro und war
damit immer noch um 15 bis 20 Milliarden zu niedrig, von wegen Zuschuss. Und
wenn Politiker wegen der Finanzsituation der Rentenversicherung auf das
Umlageverfahren verweisen, und dass es im Verhältnis zu den Rentnern immer
weniger Beitragszahler gibt, ist das auch nur die halbe Wahrheit. Denn die
Umstellung vom Kapitaldeckungs- auf das Umlageverfahren war 1957 eine
willkürliche politische Entscheidung von Union und SPD.
Gleichzeitig hat
man damals die Rückstellungen der Rentenversicherung enteignet, mit der
Begründung, dass der Bund ja sowieso einspringt, wenn die Beiträge nicht
ausreichen sollten. Seitdem lebt der Bundeshaushalt auf Kosten der
Rentenversicherung, nicht umgekehrt. Ohne diese Eingriffe hätte sich
die gesetzliche Rentenversicherung mit Sicherheit nicht schlechter entwickelt
als die berufsständischen Versorgungen, die bei vergleichbarer Lebensleistung
etwa doppelt so hohe Renten zahlen. Oder wenn ein Politiker uns erzählen
will, dass die verschiedenen Systeme nicht miteinander vergleichbar seien, ist
das politischer Schwachsinn. Die Unterschiede gibt es nur, weil willkürliche
politische Entscheidungen nach 1945 das so wollten. Sie haben einfach
die Unterteilung der Bürger nach dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts und das
Zwei-Klassenrecht aus dem dritten Reich übernommen. Nach dem Motto:
Wir da oben und die da unten. Allein die Tatsache, dass es diese Aufteilung in
anderen Ländern nicht gibt, spricht ja wohl für sich. Wie sehr auch
Verfassungsrichter ein Zwei-Klassenrecht bei der Altersversorgung verinnerlicht
haben, zeigt der Ausspruch eines ehemaligen Verfassungsgerichtspräsidenten: Die
Alten plündern die Jungen aus. Wir können ja wohl getrost davon ausgehen, dass
er sich nicht selbst gemeint hat, obwohl er insgesamt mehr als das 100-fache
einer Durchschnittsrente bekommt. Wenn man obendrein zu der Erkenntnis kommt,
dass das Bundesverfassungsgericht seit 30 Jahren keine Verfassungsbeschwerde
zum Thema Rentenanspruch/Rentenhöhe mehr zur Entscheidung angenommen und damit
von vorn herein zurück gewiesen hat, verstärkt sich dieser Eindruck noch. Wie
sensibel die Karlsruher Richter sind, wenn es um Pensionen geht, zeigt die
Tatsache, dass allein in den vergangenen 10 Jahren mindestens fünf Klagen von
höheren Beamten oder Richtern nicht nur zur Entscheidung angenommen wurden,
sondern der Gesetzgeber auch gezwungen wurde, Eingriffe ins Pensionsrecht zu
korrigieren bzw. zurückzunehmen. In einem Fall bezog sich das BVerfG auf ein
preußisches Beamtengesetz von 1872. Das heißt, auf ein Gesetz von vor 140
Jahren. (Die Urteile gegen die GRV-Renten wurden nur von den vorherigen
abgeschrieben, dafür brauchen die Jahre. Bei der Besteuerung der Renten, wo ein
Pensionär geklagt hatte, ging das BverfG von Rentenhöhen
aus, die es allein schon wegen der Beitragsbemessungsgrundlage gar nicht
gibt)
Das demografische Problem. Die Entwicklung,
dass es immer mehr ältere
und immer weniger jüngere Menschen in unserem Land gibt, hat bereits Anfang
des 20. Jahrhunderts begonnen. Bis 1990 war das auch offiziell kein Problem,
obwohl die Entwicklung weit dramatischer war als alles, was wir derzeit noch
erwarten. Durch die Erhöhung der Produktivität wurde diese Entwicklung zu allen
Zeiten mehr als ausgeglichen, und das ist auch heute noch so. Auch hier zeigt
sich, dass Union und SPD dabei versagen, für einen gerechten Ausgleich innerhalb
unserer Gesellschaft zu sorgen. Im übrigen: Haben Sie schon einmal im
Zusammenhang mit der Politiker- oder Beamtenversorgung vom demografischen
Problem gehört? Da gibt es das Problem offensichtlich nicht. Also auch das
demografische Problem ist eine reine Zwecklüge, zur Einschüchterung von
Arbeitnehmern und Rentnern.
Auch folgen die Rentenerhöhungen schon seit
1978 nicht mehr konsequent der Einkommensentwicklung. Schon 1978 gab es für die
Renten die erste Nullrunde. Danach hat man mal Brutto-, mal Nettolöhne als Basis
genommen, je nachdem ob Steuern und Sozialabgaben erhöht oder verringert werden
sollten, dann haben findige, man kann auch sagen windige Politiker den
Nachhaltigkeitsfaktor, den Riesterfaktor und den Nachholfaktor erfunden. Damit
werden ansonsten mögliche Rentenerhöhungen klein gerechnet. Und wie gesagt, das
gilt nicht nur für die Renten, sondern genau so für die Ansprüche der
Beitragszahler. Diese Machenschaften dienen ausschließlich dazu, Arbeitnehmer
und Rentner ruhig zu stellen. Allein in den letzten 10 Jahren gab es vier
Nullrunden, sind die Renten und die Rentenansprüche um mehr als 15 Prozent
hinter der Einkommensentwicklung und mehr als 10 Prozent hinter der
Teuerungsrate zurück geblieben. Und damit das nicht so auffällt, werden bei der
Einkommensentwicklung, die der Rentenanpassung zugrunde gelegt wird, die Hartz
IV–Leistungen mit gerechnet, das heißt die Entwicklung der Sozialhilfe. Das
einzige, was für die Rentner wirklich gestiegen ist, sind die Kosten für die
Krankenversicherung und Lebenshaltung.
Ist Ihnen bekannt, dass
das statistische Bundesamt jedes Jahr drei verschiedene Werte der
Einkommensentwicklung berechnen muss? Eine als Grundlage für die
Rentenanpassungen, eine als Grundlage für die Pensionserhöhungen und
eine als Grundlage für die Politikereinkommen.
Das spricht ja wohl
für sich. Die neue Züricher Zeitung hat dafür kürzlich die Formulierung
verwendet: Die deutsche Politik hat die Heuchelei zu wahrer Kunst erhoben. Was
Union und SPD mit der Rentenversicherung machen, ist gesetzlich legitimierter
Versicherungsbetrug. Leider haben wir in Deutschland keine unabhängige
Justiz. Die Richter an den Bundesgerichten werden handverlesen von Union und SPD
ausgewählt. Entsprechend ist die Rechtsprechung von Bundessozialgericht und
Bundesverfassungsgericht zum Rentenrecht. Wenn Sie zum Beispiel in den
Urteilen des Bundessozialgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts die Aussage
finden, dass für die gesetzliche Rentenversicherung, und damit für Arbeitnehmer
und Rentner, nicht die gleichen Rechte gelten wie für die Versorgungssysteme von
Selbständigen, Beamten und Richtern, mit der Begründung, dass zwischen
Arbeitnehmern und Rentnern einerseits, sowie Selbständigen, Beamten und Richtern
andererseits Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass die
unterschiedliche rechtliche Behandlung gerechtfertigt ist, das heißt politische
Willkür für die einen, Rechtsstaat für die anderen, oder wenn
Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht feststellen, dass Artikel 14
des Grundgesetzes - das ist der Schutz des Eigentums - in der gesetzlichen
Rentenversicherung eine eigene Ausprägung erfahren hat, auf Deutsch, dass er
nicht gilt, stellt sich für uns die Frage, ob diese Herrschaften überhaupt auf
dem Boden des Grundgesetzes stehen? (Ablehnung
ohne Begründung) Ein Musterbeispiel dafür, in welchen Sphären diese
Leute leben, ist - wie schon erwähnt - ein ehemaliger
Verfassungsgerichtspräsident, ein angesehener Altpolitiker der Union, der in der
Öffentlichkeit die Forderung nach weiteren Rentenkürzungen damit begründet hat,
dass sonst die Alten die Jungen ausplündern.
Z.B: Was
für die Künstlerzozialkasse gilt, gilt nicht für gesetzlich
Rentenversicherte
Das BVerfG hat Anfang Mai dieses Jahres
entschieden, dass elementare Menschenrechte auch für verurteilte Mörder gelten,
und auch in diesen Fällen rückwirkende Eingriffe rechtlicher Art wie hier die
Sicherungsverwahrung, nicht zulässig sind. Von dieser Rechtsauffassung musste
das BVerfG durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überzeugt
werden. Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte die deutsche Justiz auch noch davon überzeugen wird, dass
elementare Grund- und Menschenrechte auch für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Altersvorsorge zu gelten haben. Zu diesem Zweck unterstützen
wir als ADG zwei Beschwerden zum
Rentenrecht, die inzwischen dem Straßburger Gericht vorliegen. Und genau so
wenig gibt es in Deutschland unabhängige Medien, leider. Zum Beispiel bei Fernsehdiskussionen,
da werden nur Politiker und angebliche Experten eingeladen, alles Leute, die
nicht nur nicht betroffen sind, sondern vom Zwei-Klassenrecht bei der
Altersversorgung persönlich profitieren.
Meine sehr verehrten Damen und
Herren, wenn Sie meine Ausführungen für überzogen halten, empfehle ich Ihnen, gehen
Sie in's Internet. Inzwischen gibt es ein umfangreiches unabhängiges
Netzwerk, das sich mit dem Thema Rente befasst, da finden Sie auch amtliche
Quellen für alle meine Aussagen.
Was kann der Einzelne tun, um sich gegen
dieses staatlich organisierte Unrecht zu wehren? Zuallererst muss man sich
engagieren, Gleichgesinnte suchen und sich zusammentun. Insofern ist z.B. auch
der Verein der Betriebsrentner e.V. das beste Beispiel. Über die Beriebsrentner
und das Netzwerk, das wir gemeinsam aufgebaut haben, erreichen wir bundesweit
immer mehr Bürger. Auf diesem Weg wollen wir weiter gehen, denn nichts bewegt
Politiker mehr als viele gut informierte Bürger. Nur wenn wir genügend
Betroffene davon überzeugen können, dass bei der nächsten Wahl jede Stimme für
Union, SPD und Co. eine verlorene Stimme ist, ändert sich was. Denn jede Stimme
für Union und SPD bedeutet: noch mehr prekäre Beschäftigung, noch mehr
Dumping-Löhne, noch mehr Leiharbeit, noch mehr Hartz IV-Empfänger, weiter
steigende Altersarmut, weiterhin zweierlei Recht bei der Altersversorgung und in
der Krankenversicherung weiterhin Veruntreuung unserer Versicherungsbeiträge,
und damit eine konsequente Entwicklung hin zu einer Zwei-Klassengesellschaft.
Das wollen wir nicht. Wir wollen gleiches Recht für alle Bürger. Wenn wir
schon unterschiedliche Systeme der Altersversorgung akzeptieren müssen,
verlangen wir Gleichheitssatz, Rechtsstaatsprinzip und Eigentumsschutz auch für
Arbeitnehmer und Rentner.
Wir wollen, entsprechend der von uns
eingezahlten Beiträge, eine angemessene Altersversorgung, ähnlich wie die
berufsständische Versorgung. Wir wollen die Rücknahme der verfassungswidrigen
rückwirkenden Eingriffe ins Rentenrecht seit 1978. Wir wollen durchsetzen,
dass unsere Beiträge ausschließlich für das verwendet werden, wofür sie gedacht
sind, für eine angemessene Altersversorgung und Krankenversicherung von
Arbeitnehmern und Rentnern, wir wollen erreichen, dass die Rentenversicherung
endlich eine jährliche Ausweisung der versicherungsfremden Leistungen
vornimmt und den vollen Betrag vom Finanzminister zurück
fordert,
Die "ordnungsgemäße" Buchhaltung der
DRV
wir wollen die Anerkennung und Verzinsung der Bundesschuld bei
der Rentenversicherung, wir wollen einen echten Bundeszuschuss, mindestens in
der Höhe der Zuschüsse, die jährlich an die privaten Versicherungsträger
gezahlt werden.
Deshalb hoffen wir, dass die verschiedenen
Rentner-Parteien, die es inzwischen in der Bundesrepublik gibt, endlich
zusammenfinden und eine wählbare Alternative anbieten. Denn nur durch den
wirksamen Entzug unseres Vertrauens, werden die etablierten Parteien gezwungen,
sich mit dem von ihnen seit Jahrzehnten praktizierten Sozialversicherungsbetrug
auseinander zu setzen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Otto W.
Teufel Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München
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